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Eulenburg hat ganz Flar erflärt: er Бабе Teinerlei fich der Angeklagte geirrt. Würde dafelbft tvenn§ 193 nicht überhaupt gar nicht verstanden worden oder fie Schmutzereien getrieben und man fann nicht darauf hinzutreffen würde eine fo fchwere Strafe, wie sie beantragt ist, wurden gar nicht beachtet. Die Möglichkeit, irgend etwas darin ju weisen, daß Fürst Eulenburg im Prozesse Brand in feinem am Blaze fein bei einem Manne, der feit 1% Dezennien über finden, war ganz ausgeschlossen. Der einzige, der sich über das. Gide nur auf§ 175 des Strafgeiezbuches hingewiefen hat. alles schreibt, was das öffentliche Jnteresse in Anspruch nimmt, was ich meinte, offen ausgesprochen hat, war ich. Es ist für mich Wie foll ein Mann, der nicht Jurist ift, bas nachprüfen, welche und der fich nun einmal geirrt hat? Wer feit Jabrzehnten im gar feine Frage, daß ich feine Absicht der Beleidigung und nicht Dinge homofegueller Natur unter den§ 175 fallen, wie konnte der gelde steht als Kämpfer, hat auch Feinde, und der Angeklagte ist ein einmal das Bewußtsein der Beleidigung hatte. Ich habe gestattet. Fürst diese Feinheiten des Paragraphen unterscheiden. Schon anfangs gefährlicher Gegner wegen feines Mutes und feiner Geschicklichkeit daß Freiherr v. Berger den Herren gefagt hat, welche An­Mai erschien der Vertreter des Fürsten bei dem Oberstaatsanwalt Daber fommt es, daß er sehr viele erbitterte, zahlreiche und mächtige fchauung ich über die Herren habe. Freiherr v. Berger hat hier am Kammergericht Wachler und forderte ihn zu einem ftrengen und Gegner hat und die nun Harden alles aufbürden wollen, was in unter feinem Gide gefagt, daß ich nur gewiffe Norm­rücksichtslosen Einschreiten gegen den Fürsten Eulenburg auf, um folge des Prozesses an Mißständen und Abscheulichkeiten enthüllt widrigkeiten des Empfindens gemeint habe. Im Buch des festzustellen, ob der Fürst gegen den§ 175 fich vergangen hat. Auf worden ist. Was hat er denn getan, daß der Sturm Sanitätsrats Dr. Moll über, Sontrares Segualempfinden" sind die ver­diefe Selbftanzeige hin wurde die Strafverfolgung gegen den der öffentlichen Meinung fich so gegen ihn wendet? Er hat schiedenen Zwischenstufen bezeichnet, die auf diesem Gebiete in Frage Fürsten aufgenommen. Jede Beweismittel fehlten aber, der einzige einige Männer von Einfluß, den er für schädlich hält, bekämpft. fommen. Man soll doch also mir nicht immer unterschieben, daß ich Zeuge war Herr Harden selbst und diefer lehnte es ab, hierüber wenn er dabei beleidigt hat, was nach wie vor bestritten wird, so etwas gefagt haben soll, was nicht in den Artikeln steht. Ich habe näheres zu sagen, da er sich dann selbst vielleicht noch ein Straf- mag er wegen der Beleidigung die er demjenigen, der geklagt hat, nur den Standpunkt eingenommen, daß mir die Herren aus psycho­verfahren wegen Beleidigung zuziehen könnte. Die Staats- zugefügt, bestraft werden. Aber wer nicht geflagt hat, logifchen und politischen Gründen in ihrer Stellung nicht Vertrauen anwaltschaft in Brenzlau stellte schließlich bas Verfahren muß aus dieser Verhandlung herausbleiben. Es erweckend wären. Wenn der Stärfere von ihnen seine Hand aus mangels jeden Beweises ein. Geit dem Prozeß Brand, darf unter teinen Umständen durch Mitteilungen, die ein Dritter an dem Spiele ließe, wäre mir das andere gleichgültig, denn ich habe in dem der Fürst zu Gutenburg unter seinem Gide erklärt hat, nie den Oberstaatsanwalt hat ergehen lassen das Urteil des Gerichts gegen den Grafen Moltke nie etwas gejagt, wir haben in. ettwas mit einer derartigen Schmugerei zu tun gehabt zu haben, ist auch nur um ein Atom beeinflußt werden. Wenn dem Augeflagten Gegenteil eine ganze Reihe gemeinschaftlicher Freunde unt der Fürst nun in die Lage verletzt zu sagen: Jezt habe ich ge- die bona fides tongediert wird und man ihm auch lautere Motive Freundinnen b. Berger, v. Keßler, Lilli Lehmann, Graf Voy u. a schworen, nie eine derartige Schmußerei getan zu haben, jegt fomne, fonzebiert, fo muß ihm doch ficher ber Ich habe niemals öffentlich ein Wort gesagt, was die Ehre des tver da wolle und behaupte, ich habe es doch getan. Ich stelle ihm Grafen Moltle affizieren tönnte. Graf Moltke muß doch selbst lange frei, wegen Meineides gegen mich vorzugehen. Jeder Mann im ganzen Deutschen Reiche und im Auslande tann fich als Zeuge augebilligt werden. Wenn er sich mit den von ihm erhobenen Vor- Zeit diefes Gefühl gehabt haben, denn es dauerte doch sehr lange, melden, ober eine Anzeige gegen mich erstatten. Ich sehe absolut er hat aus den ihm mitgeteilten Tatsachen falsche Schlüiffe gezogen. Möglichkeit vor, als Kartellträger demnächst einzugreifen. Das würfen geirrt hat, so hat er doch nur mit dem Verstande geirrt, ehe er den Klosterprobst Otto v. Moltke zu mir schickte. Dieser fam nicht als Kartellträger, fondern er behielt sich die ruhig der weiteren Entwidelung entgegen."- Ich felbft muß fagen, Das wäre dann ein Fehlgriff des Intellefts. Aber jogar die An­mehr fann ein ehrlicher Mensch nicht tun. Der Herr Justizrat Bernstein hat ferner eingewandt, es wäre hier eine Reihe Zengen dem Bestreben, seinem Vaterlande nüglich zu sein. Der Quell feiner delitates, es ist nicht ein Wort figiert worden. flage tongediert ihm, daß er aus lauteren Motiven gehandelt hat in Gespräch mit dem Herrn Klofterprobst war ein sehr langes und Der Herr Klofter geladen gewefen, die zum mindeſten etwas Schlechtes über den Handlungen ist doch eine billigenswerte Gesinnung, und deshalb propit trat dann aber plötzlich mit einem Schriftstück hervor, welches Fürsten Gulenburg befunden sollten, und diese Beugen wären liegt, wenn der Angeklagte überhaupt strafbar erscheint, keinerlei sprechen, aber fann doch wohl behaupten, daß ihn sein Erinnerungs­er Protokoll nennt. Ich will ihm keineswegs die bona fides ab­nicht vernommen Veranlassung vor, den Mann ins Gefängnis zu fchiden. vermögen im Stich gelassen hat.

worden. Ich wußte fa garnicht, was die Zengen befunden sollten, da Herr Justizrat Bernstein bis zu dieser Stunde nicht mit­geteilt hat, was diefe Zeugen eigentlich bekunden sollten. Es find u. a. die Zeugen Geriz und Kistler vernommen worden, gegen deren Vernehmung ich mich anfangs gefträubt hatte. Diefe Beugen haben auch nicht das mindeste Schlechte über den Fürften befundet. Diese Zeugen müßten etwas wissen, denn sie haben zehn Jahre mit dem Fürsten unter einem Dach gelebt, sich in seiner Um gebung befunden, haben aber nicht das geringste von einer gewissen Neigung bemerkt. Bu bemängeln fei auch ein Artikel der Zukunft" vom 30. Nov., in dem die bekannte Geschichte des mein­eidigen Ritters Lindenberg erzählt wird unter der Ueberschrift ,, Linden­berg und Liebenberg ", obwohl Fürft Eulenburg schon am 6. November den Eid im Bülow- Prozeß geleistet hatte. Auch die Aussage des Kriminalfommiffars v. Tresdow, er babe nicht die Genehmigung, von Gerüchten über den Fürsten Eulenburg auszusagen, sei nicht so aufaufaffen, wie Justizrat Bernstein fie aufgefaßt habe.

Hierauf gibt

Justizrat Dr. Bernstein

möchte.

Schuss des§ 193

Harden:

fegualyfychischen Momenten

-

In meinen Artikeln war eine Silhouette des Grafen v. Moltke Ich möchte zunächst ein Wort auf die tadelnden Bemerkungen entworfen, die nicht zu gefallen brauchte, die nicht Hochachtung aus­und Aufforderungen des Herrn Overstaatsanwalts an mich erwidern brücken sollte, aber auch nicht Mißachtung ausdrücken fonnte. Er erwähnte einen fleinen Artikel vom Ritter Lindenberg. So Graf Moltke war mit ganz fleinen Strichen so charakterisiert, wenig der Verfasser als ich haben den Artikel in irgendwelchen wie ihn sehr nahe Verwandte ich könnte mich auch auf einen Busammenhang mit wirklichen oder vermeintlichen Verfehlungen des Neffen des Grafen berufen geschildert haben. Die Dominante Fürsten Eulenburg aufgefaßt. Zweitens: Was den Fürsten Culenburg darin ist das, was ich offen, aber ohne bitteren Beiflang die Hin­betrifft, von dem ich ja noch zu sprechen haben werde im gebung an den Fürsten Eulenburg nennen muß. Irgend etwas Zusammenhang mit diesem Prozeß. fo mörte ich dem Herrn Ober- Weitergehendes hat meines Wissens niemand in den Artikeln ge­staatsanwalt sagen, daß nach seinem Appel von mir aus alles ge- funden, insbesondere nicht Frhr. v. Berger, insbesondere nicht fchehen wird, was zur vollen Aufklärung der Wahrheit dienen fann Graf Reventlow. Beide Herren haben's beschivoren. Da kam das und daß ich in vollem Vertrauen dabei die Hülfe der tönig- Ereignis des lichen Anklagebehörde in Anspruch nehmen werde. Ich bitte mun faiserlichen Eingriffs. der hohen Gerichtshof um Entschuldigung dafür, daß ich gestern hier Niemand ist legitimiert, hier darüber zu sprechen, als Graf Moltke nicht erscheinen fonnte. Ich glaube, daß der Borwurf des Ober- felbft. Er hat ja einiges darüber gesagt. Ich glaube nur, daß staatsanwalts, der bei dieser Gelegenheit erhoben wurde, daß ich vielleicht begreifliche tiefe Mißstimmung gegen mich, der Groll, den felbft so fchroff gewefen fei, nicht begründet ist. In dem Steno bie Umstände rechtfertigen, daß dieses Gefühl die Darstellung_cin gramm der Schöffengerichtsverhandlung befindet sich nirgenos eine fiein wenig beeinfluß hat. Ich will nicht wiederholen, was Herr folgende Erklärung ab: Ich bin dem Fürsten Eulenburg nicht eußerung von mir, wonach es mir gleichgültig wäre, ob Fürst Enlen- Justizrat Bernstein schon darüber gesagt hat, daß nicht anzunehmen feind, ich habe gegen ihn nicht bas geringste Gefühl der burg im Gerichtssaale tot hinfinkt. Ich habe im Gegenteil in jener fei, der deutsche Kaiser richte sich bei seinen Beschlüssen danach, Animosität. Hier aber ist er einfach geuge Gericht, Berhandlung gesagt, daß es mir fern liegt, den franken Mann zu quälen. was in der Zukunft" gestanden hat. Das Wort: Alles hängt Staatsanwalt und Verteidigung sind vollkommen frei in ihrer Die Tatsachenreihe, die jetzt mit dem Namen Elbe etikettiert ist, davon ab, wie dem Kaiser die Sache dargestellt wird", hat ja seine Beweiswürdigung. Sie haben bas Recht auch einem be. bat bier einen so großen Rahmen eingenommen, daß ich davon Berechtigung. Damals hieß es aber, es feien langwierige schworenen Zeugnis den Glauben zu verfagen. Bismard Eindrüde empfangen über den Eulenburgichen Streis und schiebung der Herren verfügt worden. Jest seit furzer Zeit zunächst sprechen Ich hatte im Haufe des Fürsten Vorträge gehalten worden und dann sei die Verab Auch der Herr Oberstaatsanwalt hat von diesem Rechte Gebrauch insbesondere über die Perion des Fürsten Eulenburg, die nicht geht eine andere Version um, jest heißt es: ja den Herren gemacht, indem er über Frau v. Heyden, welche ebenfalls ihre Aus- nur fage beeibigt hatte, gefagi hat: 18 Bengin glaube ich ihr wort, sondern die auf ganz ruhigen, fachlichen, sehr nur Gelegenheit gegeben, sich au reinigen und sie werden ein Wort hervorgerufen hatte, nicht ein mißverstandenes ist gar teine Ungnabe widerfahren, sondern man hat ihnen fein Bort". Auch Fürst Enlenburg muß es fich als Benge gehäufig wiederholten Aeußerungen beruhen. Der Stanzler hatte eine wiederfehren in dem alten oder noch höheren Glanz. Das fallen lassen, daß seine Aussage bezweifelt wird, daß gegen ihn ungünstige Meinung über den damaligen Grafen Eulenburg. Er fönnte mich, was die Person des Grafen Moltke betrifft, nur Argumente vorgebracht und Gegenbeweis durch andere Zeugen gefah in ihm nicht etwa einen Bösewicht, schlechten Batrioten oder freuen. Aber ich halte diefe. Rersion doch für unwahrscheinlich, ich führt wird. Solche Argumente hat die Verteidigung vorgebracht, ähnliches, er hielt ihn an einer gewissen Stelle für gefährlich und taun mich überhaupt nicht des Falles erinnern, daß Persönlich­folchen Gegenbeweis durch andere Beugen, die sie dem Gericht gewies häufig darauf hin, daß ein Teil diefer Gefährlichkeit auf nannt hat, angeboten. Im gegenwärtigen Augenblide besteht die teiten in hoher Stellung bei uns, weil etwas über sie geschrieben Berteidigung nicht darauf, daß diefe Argumente jegt im einzelnen ift, was man für unwahr hält, sich aus dieser Stellung entfernten. biskutiert und diese Beweise jept erhoben werden, ba beruhe. Wie deutlich er fich in dieser Hinsicht ausgedrückt hat, Dazu tam das Verhalten der Tagespreise Die Tatsache, daß es fich hier zunächst nicht ben Fürsten Gulenburg, ist leider erwähnt worden, ist auch beschworen. Ich möchte in ich eine Herausforderung erhalten und abgelehnt hatte, wurde in sondern ben Herrn Grafen Moltte handelt und die diefer Beziehung nicht mehr fagen als unerläßlich ist. Mir waren die Zeitungen gebracht und daraus wurden Rückschlüsse gezogen Verhandlung, schon mit Müdficht auf den Gefundheitszustand des die Worte des Fürsten Bismard bekannt, mir war auch bekannt, daß auf das, was geschehen sein sollte. Entweder hatten die Herren Angeklagten, nicht ausgedehnt werden soll. Aber dem Gericht ist ein Mann wie er, ehe er ein fo hartes Urteil in diefer Beziehung überhaupt nicht gelesen, was ich geschrieben habe, fie erinnerten gefezlich jederzeit und auch in diesem Stadium des Verfahrens die fällte, boch am Ende geprüft hat, was vorliegt. Einige Jahre fich nicht daran, oder sie wollten zeigen, daß sie alles schon vorher Erhebung jebes Beweises freigestellt. Die Verspäter nahm sein Arzt und beffen Gattin, die Nichte des Grafen gewußt haben, kurz: es erschien eine große Anzahl von Artifeln, teibigung hat nichts dagegen. Damit ist wohl auch die Frage der Moltte, mein Interesse für die damalige Gattin des Nebenklägers Grafen Hohenau ufw. vorgeworfen wurden, zum Teil in in denen alles mögliche dem Fürsten Gulenburg, dem mir angefonnenen Abbitte erledigt. Aber ich möchte hierzu noch er- in Anspruch. Der Einbrud, den die Dame machte, tvar flären: Benn ich in irgend einem Falle mich überzeugen würde, wirklich ein absolut zuverlässiger. Sie zeigte teinerlei Errecht beleidigender Form. Am 6. Januar war noch alles wahr. daß ich als Verteidiger durch ungünstige Beurteilung einer Beugen zentrizität im Wesen. Sie sprach durchaus nicht gehäftig von ihrem Dann bildete sich ein Rebelschleier um alles das, was ich in dem ausiage mich geirrt, fo würde ich aus Gründen der Billig- früheren Gatten, wenn sie auch manches fagte, was mid n einzelnen halben Jahre geschrieben hatte. Da trat ich auf und sagte: Das it ja gar nicht wahr, das habe ich ja gar nicht be Kett es offen aussprechen. Aber auch dann würbe ich das Bunkten mißtrauisch machte. Zwei so wirklich gefur e Menichen Bebauern, dem allgemeinen Menschenlofe bes Irrtums nicht wie die Schweningerschen Eheleute fahen nicht den ger gften Grund hauptet. Nun hieß es überall: Garden fneift. Ich hatte in entgangen zu fein, niemals in die Form einer abbitte leiden. zu einem Mißtrauen gegen diefe Frau, und auch ihre Stechtsvertreter einigen umfangreichen Artikeln ganz furze fleine Warnungs­Denn damit würde ich der für die Berufsausübung notwendigen hielten fie für durchaus glaubwürdig. Ich habe dann eingehend die fignale erlassen und dabei einige Herren sekundenlang beleuchtet. unb gefeßlich gewährleisteten Brärogative der Verteidigung etwas Chefcheidungsaften geprüft und mir mein Urteil gebildet. Fünf 3 ist nicht nachweisbar, daß durch diese kleinen Bemerkungen Wenn wirklich verfügt bergeben. Ad vocem Abbitte barf ich vielleicht noch bemerken, daß Jahre lang habe ich diefe Sachen wie andere Erlebniffe bei mir große Sensation erregt werden konnte. bei dem Studium der Statistik der deutschen Rechtspflege mir die Fälle, gehabt, es war gar fein Grund vorhanden, mich irgendwie mit der worden ist: Reinigt Euch, so hat sich bisher doch in denen die Staatsanwaltschaft fogar freigesprochenen Angelegenheit zu beschäftigen. Ich habe ja auch von der Ehe gar Angeklagten Abbitte geleistet hat, vollkommen entgangen nichts geichrieben. Der Redner geht hierauf eingehend auf die ein find.( heiterkeit.) Der Oberstaatsanwalt meint, auf ein einziges vom zeinen Artikel ein, um zu zeigen, daß die darin gesuchten Beleidi. Fürsten Bismard gebrauchtes, in feiner Bedeutung noch nicht ein gungen nicht ausgesprochen feien. Er wendet sich u. a. dagegen, daß mal ganz feststehendes Fremdwort würde er nicht einen Vorwurf nur er es gewefen fei, der von einer Stamarilla gesprochen habe. gegen den Fürsten Eulenburg erheben! Das tut kein ver- Dugende von anderen Zeitungen haben lange Zeit vorher schon nünftiger und fein anftändiger Mensch! Aber ist es benn etwas von einer an dem, daß Fürst Bismard nur ein einziges Mal der Aufwallung des Bornes mit einem Wort über Segualität des Fürften Eulenburg gefprochen hat, was wir ihm jetzt nachsprechen? Keineswegs! Es ist ganz un erichütterlich erwiesen, daß der Reichstanzler von dem Fürsten Eulen­burg in fegueller Beziehung so gedacht hat, wie die Verteidigung behauptet. Das ist flipp und flar erwiesen schon durch das Zeugnis des Geh- Rats Schweninger . Es ist aber auch erwiefen burch Herrn Dr. Biman, der bei seiner leßten Vernehmung von einer

in

ble

.

bebauernswerten Gedächtnisschwäche

"

Gerüchte über den Fürsten Eulenburg

Eulenburg- Ramarilla

nur einer gereinigt:

Graf Moltke. Der eine Graf, der jetzt vor dem Kriegs­gericht steht, ging ins Ausland, Lecomte wurde ab= berufen. Gulenburg machte ben miẞglüdten Ver such, mich in derselben Sache, wo ich angeflagt war, als 3euge bernehmen zu lassen und nur Moltke flagte, Da mußte ja der Glaube entstehen, nur Moltke fann flagen, ein Jrrglaube. Als die Verhandlung fam, habe ich den Fehler gemacht zum ersten und Ob eine Kamarilla bestand oder nicht werde ihm letzten Male veröffentlicht. mich durch die Presse in meiner Haltung beein fehr schwer gelingen nachzuweisen, denn so lange es öfe fluffen zu lassen. Ich sagte mir: jetzt will ich nichts tun, was als Bibt, werde fich niemand bereit finden su be. Schwäche gedeutet werden könnte. Dadurch kam in Verbindung folchen bestehe ja gerade darin, daß fie unsichtbar fei. 3 pathetische Wort zustande: eiden, daß es eine amarilla gibt. Das Wesen einer mit der häßlichen Protokollangelegenheit des Klofterprobstes das werde eine Kamarilla natürlich nicht im Telephonbuch zu finden

fein.

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Lieber ins Buchthaus als vergleichen!"

Ebenso wie feine politischen Gegner mitunter Tatsachen ver öffentlichen, deren Richtigkeit fie vor Gericht nicht beweifen können, Jch bebaure die glänzenden Stilisten, die auf diesem Wort, fo ist es auch in diesem Falle sehr schwer, in derartigen Fällen das in der Hize der Verhandlung fiel, herumreiten und nun darauf befallen ist. Der eigene Bericht der Leipziger Reueste einen vollgültigen Beweis zu erbringen. Wenn z. B. jemand schreibt, verweisen daß doch Vergleichsverhandlungen schwebten. Ja, diese Nachrichten", deren Chefredakteur Herr Dr. Siman ist, ein Minister fei aus diesem ober jenem Grunde gegangen und er Berhandlungen haben geidwebt, ich war nicht aktiv daran beteiligt, hat meine Bemerkungen über das, was mir Herr Dr. Liman in der foll dies vor Gericht beweisen, so wird es heißen, er ist aus aber ich wäre bereit zu einem Vergleich gewefen. Wer Schöffengerichtsverhandlung mitgeteilt und was ich stenographiert Gefundheitsrüdiichten gegangen. Der von ihm will mir daraus einen Vorwurf machen? Die ganze Verhandlung habe, wiedergegeben, ohne daß Herr Dr. Liman dagegen opponiert in bem bekannten Nachtgespräch gebrauchte Ausdruck ber will ich nicht rechtfertigen, soweit fie mich betrifft, obgleich ich( zu hat. Er hat mir feineswegs nur einen Leitfaden" geben wollen Süße" fönne gwar für den so Genannten ein gewiffes unangenehmes Bernstein gewendet) ja immerhin nicht der Schlinemste war. Und die Leipziger Reueste Nachrichten" haben einen Gefühl verursachen, niemals aber beleidigen. Wenn man fich die heiterfeit.) Ich sagte auch dort: Zwingen Sie mir nicht Beweise Leitartikel gebracht, der übrigens ganz auf feiten Hardens moderne satirische Literatur anfehe, so werde man noch ganz andere auf, die ich nicht führen will. Das Gericht hat mich zu den Beweisen stand und darin ist gleichfalls von der amarilla der viel schärfere Ausbrücke finden, ohne daß die mit diefen belegten gezwungen, für die sich mein Verteidiger gerüstet hatte. Man ist Kynäden" die Rede. Eventuell könnte ich noch mehr Personen sich beleidigt fühlen. Der Angeflagte wendet bech schließlich im Schöffengericht zu einem freisprechenden Urteil männer nennen, denen Dr. Siman in demselben Ginne fich ferner dagegen, baß bon feiten bes Fürsten Eulen gefomnten, man hat doch auch dort Frau v. Elbe für glaubwürdig Mitteilungen gemacht hatte. In München find burg und des Grafen Moltte in der Verhandlung behauptet gehalten und ein Jurist hat doch zum mindesten auch im da­worden fei, es hätten bei den vielfachen Unterredungen, maligen Gericht gesessen. Muß ich nun die Sachen anders gesehen gegangen, ebenso in Wien , und hier in der Verhandlung hat der bie zwischen dem Fürsten Eulenburg und dem franzöfifchen Herrn haben? Nach dem Prozeß habe ich nur einen Wunsch gehabt: die gegangen, ebenso in Wien , und hier in der Verhandlung hat der Lecomte fich niemals bas Gespräch um politische Dinge gedreht. Es völlige Entgiftung der Sache. Ich habe in diesem Verfahren von Striminalfommiffar v. restow bezüglich des Fürsten Eulenburg fei dies genau fo, als wenn er felbft fagen würde, er habe in den Anfang an die nicht dieselbe Genehmigung zur Ausfage erhalten wie bezüglich des Grafen Moltte. Voila tout! Graf Moltle hat geklagt, Grat Gulen Steinholz über den Prozeß gefprochen. Lediglich in diesem 8uvewiesen, ich habe in jedem Stadium der Sache ausschließlich nach legten bierzehn Tagen nicht mit den Justizräten Bernstein und äußerste Resignation burg nicht. Er fonnte fich von Anfang sagen, daß aus fammentreffen zwischen Eulenburg und Lecomte feiner Selbstantlage nichts herausfommen würde. babe er eine Gefahr gefeben, und wenn er bas fage, fo spreche er politischen Motiven gehandelt. Ich habe es für notwendig gehalten, Nun noch ein Wort über die Person des Angeklagten, von dem ja nicht von seiner eigenen kleinen Perion, das hätten ihm auch andere in jedem Stadium den Haß auf mich zu nehmen, habe mich nicht bisher in dieser Verhandlung sehr wenig die Rede war. Der größte Leute gefagt, die heute noch in Eitelkeiten gewiegt oder gesagt: man werde mir Kränze flechten Zeil der Verhandlung hat nicht der Belastung des Angeklagten ge und so ist es denn gekommen, daß in der ganzen Sache nur auf dient, sondern der Entlastung des Nebenklägers. Diese Entlastung mich geschimpft worden ist. Es ist doch beispiellos, daß man wäh zu verhindern, hat die Verteidigung gar fein Interesse. Ich will tend eines schwebenden Brozesses in öffentlichen Organen versucht, nun gar nicht panegyrisch von dem Angeklagten sprechen. dem der Nach diefer Beleuchtung der einzelnen Artikel bemerkt der An aus tausend Schlünden den Gerichtshof noch immer wilder zu Staatsanwalt in loyaler Weise ja schon sein persönliches Recht hat geflagte zum Schluß: Die Verbindung des Wortes warm" mit niachen und Artikel zu schreiben gegen meine Person, die dem zuteil werden laffen. Angenommen aber, der Verteidiger hätte recht, Gunst" ist leider eine stilistische Schwäche von mir. Ich habe zu Richter nabelegen, daß dieses Scheusal doch in die Wolfsschlucht ge­wenn er etwas aus den Artikeln herauslieft, was nach der Behauptung verschiedensten Zeiten und in verschiedenen Artikeln vom warmen worfen werden müsse. Das ist doch eine Schmach für den ganzen des Angeklagten nicht darin steht, angenommen, der Angeflagte hätte Eckchen" und dergleichen gesprochen und kein Mensch hat daran ge- Beruf! Und wenn es sich um das Vorgehen des Staatsanwalts in so etwas schreiben wollen, er hätte Beweise gebracht und der Beweis dacht, diesem Worte einen schmußigen Beigeichmad zu geben. diesem Prozeß handelt welche Artifel würde Geheimer Rat Dr. wäre mißglüdt was hat er dann getan? Er hätte von einer Diefe Artikel also umb diese Säge haben das alles hervorgerufen, fenbiel gelesen haben, wenn es sich dabei auch nur um einen Gruppe etwas behauptet, was auf einen diefer Herren nicht zu was nun geschehen ist! Niemand hatte in der ganzen Zeit gefagt: Hier britten Redakteur des Vorwärts" gehandelt hätte! Aber hier trifft. Dann fann man fagen: in bezug auf den Rebentläger hat wird dem Grafen Moltke Schmutzereien vorgeworfen. Die Sachen find handelt es sich ja nur um den scheufälligen garden. Ich könnte ein

an verantwortungsvoller Stelle stehen.

Dies müffe er heute aussprechen.

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