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Schreiben eines Wiplomaten

war.

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griffsartifel ihren Abschluß erlangten. Der Strafantrag ist hiera Bezüglich der Dienstbotenverhältnisse in der Schweiz jei borlegen, der von seinem hiesigen Botschafterposten jest in sein nach rechtzeitig gestellt. Der Angeklagte fann auch nicht den Schub orientierend bemerkt, daß hier eine Gefindeordnung" nicht besteht. Vaterland zurückgekehrt ist. In diesem Schreiben heißt es: Alle des§ 198 in Anspruch nehmen, denn auch als politischer Schrift. Es gilt der freie Arbeitsvertrag mit den ortsüblichen Kündigungen, Eriterer Ieitenden Männer dieses Landes find einig darin, daß Sie etwas fteller hat er nicht das Recht, politische Interessen unter Verlegung die wohl meistens 14 Tage betragen. Für die Entlohnung be stehen Wochenlohn und Monatsiohn nebeneinander. Ausgezeichnetes getan und man bewundert, wie in Deutschland der Ehre anderer zur Geltung zu bringen. Was die Strafzumeffung betrifft, so fonnte von einer Gelda beträgt häufig 4, 5, auch 6 Frant, es dürften auch niedrigere alles ausgezeichnet funktioniert." Auch bei uns haben mir rechtstrafe bei der außerordentlichen Schwere der Beleidignug nicht die und höhere Löhne vorkommen. Die Monatslöhne betragen 15, biel, recht mächtige Männer mit vecht gutem Namen ge­fagt: Es war doch eine recht anständige und mutige Sache. Ich Rede fein; fie war nur durch eine Gefängnisstrafe au fühnen. 20, 25, 30 bis 40, für Stöchinnen uji. bis 60 und 80 Frant. Die habe sie jedenfalls als solche gefühlt.. Was fonnte mir auch die Daß der Angeklagte als politischer Schriftsteller feine politischen Arbeitszeiten sind hier so ungeregelt wie anderwärts. Der Sonne Attion nüger? Nicht den geringsten Vorteil hatte ich von ihr. Gegner so scharf wie möglich bekämpft, ist sein Recht; aber dreimal tagnachmittag ist nicht immer und gewöhnlich nur für einige Wenn ich heute zurüdblide, so muß ich sagen: So tief bebauerlich hätte er es sich überlegen sollen, ehe er die vita sexualis bestimmter Stunden fret. Die Soft dürfte zum großen Teil befriedigend sein. es mir persönlich ist, daß ein Mann, den ich aus den Schilderungen Personen in die Oeffentlichkeit zerrt, und der Verdacht kann nicht Vom Logis ist das nicht zu sagen, es besteht sehr häufig aus einem anderer Leute getaunt habe und der mir als ein ganz charmanter zurückgewiesen werden, daß auch eine Sensationsluft mit im Spiele unheizbaren und nur dürftig möblierten" Raum mit schlechteni Gerade die von ihm gewählte Form seiner Artikel deutet Bett. Ueber die Behandlung wird im allgemeinen nicht geklagt, und liebenswürdiger Herr geschildert ist, sehr viel gelitten hat, so muß ich doch sagen, es ist das nicht meine Schuld. Menschenwert darauf hin. Die schärfte Rüge verdient es aber, wenn mit einer natürlich fommen aber in Einzelfällen frasse Uebergriffe vor. Leichtfertigkeit wie in diesem Falle vorgegangen wird. So wie Streitigkeiten finden nach dem gemeinen Recht und vor dem ist immer Stüdwerk! Wo ist der Meister, der da nicht einen Fehler in diesem Falle darf fein ernster politischer Schriftsteller handeln. ordentlichen Richter ihre Erledigung. macht? Fürst Bismard hat einmal gesagt, daß bei allen Fehlern, Ganz besonders unvorsichtg war es, einer Frau Glauben zu Die Zahl der Dienstboten in der Schiveiz betrug nach det die man ihm vorwirft, er doch immer das Bestreben gehabt hat, schenken, die einen erbitterten Chefcheidungskampf geführt hat und Volkszählung im Jahre 1900 insgesamt 14 704, davon 3854 männ feinem Lande zu dienen. Aehnliches kann ich in die viel kleineren bei der es doch nahe lag, daß sie die Dinge subjettiv gefärbt ansah, liche und 10 850 weibliche. Wenn diese Angaben auch kaum genau Verhältnisse übertragen, auch von mir behaupten. Nun soll ich dafür die Person der Dame dem Angeflagten und find, denn sie enthalten einmal auch hauswirtschaftlich beschäftigte eingesperrt werden und ich soll eine ganz ungeheuere Geldstrafe, anderen Personen einen glaubhaften Eindruck gemacht haben. Ihm Familienglieder, während andererseits in den verschiedenen anderen nämlich die hohen Prozeßtosten auch der ersten Instanz bekommen? war aus den Ehescheidungsaften bekannt, daß die Dame von Berufsgruppen Dienstboten enthalten und in der besonderen Wenn ich mich prüfe in meinem Bewußtsein, so muß ich sagen, ich Dr. Freh als hysterisch bezeichnet war und an schwerer Trional- Gruppe Persönliche Dienste usw." nicht angeführt sind. Auf habe es nicht verdient! Aber ich appelliere nicht an Ihre Milde. vergiftung gelitten hatte. Er wußte ferner, daß sie sich in dem jeden Fall ist hier eine bedeutende Agitations- und Oraonisations Wenn Sie glauben, daß es notwendig ist und es dem Lande nuẞt Chefcheidungsprozeß gegen den Vorwurf, ihren Ehemann als homo- arbeit zu berrichten. dem Grafen Moltke wird es nicht nuben dann verurteilen Sie sexuell bezeichnet zu haben, in zweiter Instanz gewehrt hat. Trop­mich! Ich bitte um Ihren Spruch! dem hat er es nicht für nötig erachtet, vor der Publikation Herrn Sanitätsrat Dr. Moll oder Herrn Geheimrat Eulenburg, welche Mitarbeiter der Bufunft" waren, fein Material zu unterbreiten. Wenn der Gerichtshof trok all dieser erschwerenden Momente dem jo maßvollen Antrage der Staatsanwaltschaft lediglich beigetreten ft, so ist das in Rücksicht darauf geschehen, daß die Gefängnis­strafe den Angeklagten bei seiner geschwächten Gesundheit härter trifft als einen anderen gefunden Menschen. Danach rechtfertigt sich die Entscheidung des Gerichts.

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Das Gericht zieht sich hierauf zur Beratung zurüd. Der Vor­fizende verfündet eine Pause bis 5 Uhr. Nach 2% stündiger Beratung verkündete der Vorfißende Land­terichtsdirektor Lehmann das Urteil des Gerichts dahin: 1. Der Angeklagte wird wegen Beleidigung im Sinne des § 186 in Tateinheit mit§ 185 St.-G.-B. zu

verurteilt.

4 Monaten Gefängnis

2. Alle Exemplare der Zukunft", die die inkriminierten Artikel enthalten, werden eingezogen und die Platten und Formen sind zu vernichten.

3. Die Stoften des Verfahrens mit Einschluß der dem Rebentläger erwachsenen notwendigen Auslagen werden dem An­geflagten auferlegt.

4. Dem Rebentläger, Generalleutnant Grafen Stuno b. Moltke, wird die Befugnis zugesprochen, den Urteilstenor 6 Wochen nach Ausfertigung des Urteils in der Zukunft" auf der ersten Tertseite, ferner in der Voffischen Zeitung", dem Berliner Tageblatt", der treuz- Zeitung", dem Hannoverschen Courier" und der Kölnischen Zeitung " auf Koften des An­

geklagten öffentlich bekannt zu machen.

auch mag

zu

Ich schließe hiermit die Verhandlung.

Hus der Partei.

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Berichtigung. In dem Artikel über die Frauenbewegung in der gestrigen Nummer find zwei Unrichtigkeiten enthalten. muß nicht heißen 2000 in Bildungsvereinen organisierte Genos sinnen", sondern 12 000. Ferner sind es nicht 1000 Genoffinnen, die freiwillige Beiträge zahlen, sondern 10 000.

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Gerichts- Zeitung.

Der Bürgermeister als Gehilfe des Staates.

Daß der Bürgermeister in einzelnen Fällen als Gehülfe bes Staates angefehen und somit der Justizfisfus für ihn haftpflichtig gemacht werden kann, hat jüngst das Reichsgericht anläßlich einer Schadenersatzforderung des Gutsbesitzers J. aus W. ausgesprochen. Ein Jubiläum der dänischen Sozialdemokratie. Es war am Begen J. war im Jahre 1905 irrtümlich ein Strafverfahren wegen 30. Dezember 1882, als der Handschuhmacher Peter Christian stnudsen zum Geschäftsführer des Sozialdemokratischen Ber - Meineid eingeleitet worden. Dabei wurden von der Polizei drei ichlagnahmt. Auf Ersuchen des Unteriuchungsrichters wurden diese bandes in Dänemark gewählt wurde. Seitdem hat er dieses Amt Streidezeichnungen mit Rahmen und Glas in feiner Wohnung be­des Parteivorsitzenden der dänischen Sozialdemokratie ununter- Bilder vom Bürgermeister nach Köln gefchickt. Hierbei war der eine brochen bekleidet. Damals, vor 25 Jahren, war der Sozialdemo- Bilderrahmen stark beschädigt und das Glas zerdrückt worden. Als fratische Verband ein kleiner, auf Kopenhagen beschränkter Verein J. wieder außer Strafverfolgung gelegt worden war, wurden die mit einigen Hunderten von Mitgliedern; jetzt ist er über das ganze drei Bilder vom Gerichtssekretär nach W. zurückgeschickt. Auf diesem Land verbreitet und zählt über 30 000 Mitglieder. Außerdem find Transport erlitt abermals ein Bild Beschädigungen. 3. tlagte 80 000 Arbeiter geinertschaftlich organisiert." Socialdemokraten", deshalb gegen den Justiafistus auf Schablos. au dessen tüchtigsten Mitarbeitern P. Knudsen damals schon gehaltung für die Bilder. Aus den Urteilsgründen heben wir folgendes hervor: hörte, zählte zu jener Zeit taum 3000 Abonnenten, jetzt sind es Das Landgericht verurteilte ben beflagten Fiskus zu voller In prozessualer Beziehung wendet der Angeflagte ein, daß mehr als 56 000, und daneben ist eine sozialdemokratische Proving Gewährung von Schadenerfag dem Grunde nach, da auch der das Privatklageverfahren auch nach Uebernahme der Straf- preffe emporgeblüht, die ebenso start über das ganze Land der Bürgermeister die Bilder schlecht verpackt und den Schaden herbeis verfolgung durch die Staatsanwaltschaft weiter seinen Gang hätte breitet ist. Damals hatte die Sozialdemokratie weder im dänischen geführt habe. Gegen diefe Entscheidung hatte der Fistus Bea gehen müssen. Es sei unzulässig gewesen, daß das Privattlages Reichstag noch in einer anderen öffentlichen Körperschaft einen rufung eingelegt und geltend gemacht, daß der Bürgermeister berfahren unter Aufhebung des ersten Urteils eingestellt und auf Bertreter, und bei den Follethingswahlen von 1881 waren 1600 nicht als Beamter des Fiskus zu betrachten fet, sondern nur der Grund einer neuen Anklage das jezige Verfahren erfolgt sei. sozialdemokratische Stimmen abgegeben worden. Bei den Golfe- Gerichtssekretär, der die Bilder zurückgefchickt hat. Das Ober Run stellt sich aber das gegenwärtige Verfahren, wenn es auch thingswahlen von 1906 aber wurden 77 000 sozialdemokratische Landesgericht Köln erkannte jedoch auf gurudweifung burch den auf Intervention der Staatsanwaltschaft im Privat- Stimmen abgegeben und 24 Standidaten der Partei gewählt. Im der Berufung, indem es hervorhob, daß der betreffende Bürger­Hageberfahren ergangenen Einstellungsbeschluß veranlaßt worden Landething hat die Partei jetzt vier Vertreter, in der Stadtverord­ift, als ein neues Verfahren dar, welches auf einem selbständigen netenversammlung von Stopenhagen 18, in ihrem Magiftrat alvei meister durch den Auftrag des Untersuchungsrichters Gehilfe des Gröffnungsbeschluß beruht und burch teine andere prozessuale Bor- Räte und einen Bürgermeister. Dazu kommen Hunderte fozial. Staates geworden fei und fomit Sülfsbeamter des Beklagten, aussetzung als diejenige des Strafantrages des Beleidigten bedingt demokratischer Vertreter in den Stadt- und den Stirchspielräten der welcher dann auch für die durch ihn verursachten Schäden auf­war. In diesem Verfahren ist für die Entscheidung der innerhalb Brovinzorte. An diefer gewaltigen Entwidelung hat Genoffe autommen habe. Die bom beklagten istus gegen das oberlandesgerichtliche diefes Bereichs liegenden Frage, ob der Einstellungsbeschluß mit Senudsen von Anfang als einer der Tüchtigsten mitgearbeitet. Er Recht oder Unrecht ergangen ist, fein Raum. In materieller in wurde 1848 in Randers geboren. Als im Mai 1872 bei der Urteil eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht zurüd­gewiesen. ficht weist der Angeklagte den Vorwurf der Anklage zurüd, Schlacht auf Nörrefälled in Stopenhagen die bewaffnete Macht in den inkriminierten Artikeln den Grafen Moltke homofeguell gegen die Arbeiterschaft mobil machte, da lag Knudsen als Refrut Wie Anklagen aus 8 153 erhoben werden. hingestellt zu haben. Er will lediglich darauf hingewiefen haben, im Stastell von Stopenhagen, stand aber schon mit seinem ganzen Wm 24. Juni 1007 ging der Maurer Brimus mit einigen daß zwischen dem Fürsten Eulenburg und seinen Freunden, zu Fühlen und Denken auf Seiten der Sozialdemokratie. Im Jahre denen auch Graf Moltte gehörte, eine normwidrige, wenn auch 1890 wurde er in seiner Vaterstadt als Pandethingsmann gewählt. Sollegen in der Nähe des Neubaues des Adlonichen Hotels am ideelle Männerfreundschaft bestehe und daß diese dem Kaiser nahe- Nachdem er acht Jahre im Landsthing tätig gewesen war, wurde Pariser Blatz. Es tamen einige Bauarbeiter vorbei. Im Vorübers stehenden Personen wegen ihres füßlichen weibischen Wesens einen er in das Foltething gewählt, und zwar in Randers . Seit 1903 geben fagte Brimus zu einem: Hier wird gestreift! Der An unheilvollen Einfluß ausgeübt haben. Als politischer Schriftsteller ist er Follethingsmann bes 10. Kopenhagener Wahltreises. 1897 geredete, der Bauarbeiter Bros. wendete sich an einen Schutz. mann. Diefer fiftierte aunächst Herrn Brimus zur Wache. Die habe er sich berpflichtet gehalten, diesen Einfluß zu brechen. In wurde er als Stadtverordneter gewählt und seit 1902 ift er Herr Primus sollte den Groß folgedessen habe er, wie er selbst in einem Artikel zugibt, die Magistratsrat in Kopenhagen . Im verflossenen Sommer wurde er weitere Folge war eine Anklage. durch bas ort" Streifbrecher" beleidigt und außer Angehörigen des Freundeskreises gehöhnt und verspottet und auf zum Mitglied der isländischen Verfassungsfommission ernannt als bem noch förperlichen 8mang" gegen ihn ausgeübt haben, das Normwidrige einzelner zum Liebenberger Streife gehörigen einer von des Reiches guten Männern", die über eine beffere unt ihn gu nötigen, an einer Arbeitseinstellung teil Personen hingewiesen. Die Verhandlung hat aber ergeben, daß Regelung der Verhältnisse Islands zum Mutterlande beraten zunehmen. Dadurch follte er gegen§ 153 der Gewerbe­er mehr getan hat, er hat den Grafen Moltke und den Fürften follen. Gulenburg als homosexuell hingestellt. Der erste Angriff ordnung verftoßen und angleich eine versuchte Rötigung im Sinne gegen ihn findet sich in dem Zufunft"-Artikel, in dem bes§ 240 Strafgefegbuchs begangen haben. Herr Primus war fich von zwei Aestheten mit verschiedener Sinnenrichtung" die Rede einer solchen Handlung absolut nicht bewußt. Glücklicherweise waren ift. Durch die starke Betonung des Gegensates wird zum Aus einige Stollegen in seiner nächsten Nähe gewesen, so daß er ihre drud gebracht, daß das Schöne und Genußreiche, was ber Bring abung als Bengen beantragen fonnte. Das Gericht lehnte beim weiblichen Geschlecht findet, der Graf in entgegengesetter aber zunächst bie 8eugentabung ab. Erst im Termine Richtung, also beim männlichen Geschlecht, findet. So ist die fetzte der Verteidiger, Nechtsanwalt eine, die Ladung durch. In Stelle fofort vom Freiherrn v. Berger gelefen und verstanden der zweiten Haupiverhandlung, die am 2 Januar vor dem Schöffen worden und auch vom Angeklagten gemeint gewesen, denn er gerichte Berlin - Witte stattfand, ergab sich nun folgendes: leitete aus der feguellen Normwidrigkeit die politische Schädlichkeit ab; wie er dem Grafen Reventlow gegenüber selbst erklärt hat, als er fagte, daß er aus diesem Grunde das feguelle Moment Hineinziehen mußte. Auch bei ben übrigen infriminierten Artikeln führt der Vorsitzende aus, daß der Gerichtshof der Auslegung des Oberstaatsanwalts gefolgt ist und die Einwendungen des An­geflagten nicht für stichhaltig angesehen hat.

Genoffe B. Knudfen hat als Parteivorsigenber wie in feinen zahlreichen anderen Aemtern die langen Jahre außerordentlich viel gearbeitet und gewirkt und ist jetzt noch in seinem 60. Lebens. jahre unermüdlich tätig im Dienste der Bartet und des Voltes. Zahlreich sind die Beweise der Dankbarkeit, die ihm an feinem Jubiläumstage als Parteivorsitzenden zuteil wurden.

Aus der Frauenbewegung.

Blöhliche Freundschaft.

Unsere Agitation und Organisation unter den Dienstboten hat den Gifer auch anderer Kreise erweckt. Besonders ist es das Bentrum, bas nun Dienstbotenorganisationen ins Leben ruft. Auch im Lager der bürgerlichen Damen regt es sich neuerdings. Man steigt wohlwollend zu den Mädchen herab. Sie sollen er fennen, daß alles Heil von den Herrschaften tommt.

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Der Schutzmann, der die Sistierung vorgenommen hatte, hatte überhaupt nichts gehört. Bier Zeugen beftätigten, daß der Angeklagte nichts weiter gefagt batte als bier wird gestreift!" und daß er gar nicht nahe genug an den Groß herangekommen war, um ihn irgendwie anrühren zu können. Groß selbst, der endlich auch als Benge vere nommen wurde, konnte nur bestätigen, daß der Angeklagte ihm garnicht nahe gefomunen war. Die Worte, die der Angeklagte ihm augerufen hatte, hatte Groß nicht genau gehört.

Unter diesen Umständen beantragte der Amtsanwalt felbft reisprechung, auf die dann auch erkannt wurde.

Der Angeklagte meint nun, es stehe nichts von homoferueller Betätigung in den Artifeln; er mußte sich aber flar darüber sein, daß ein Homofegueller ein solcher Mensch sei, der sich homosexuell Die Lage der Hausangestellten wird dadurch nicht um ein betätigt, daß dies also mit aktiver Homojegualität identisch ist. Jota gebessert. Wie die Tamen durch Vereine das Los ihrer Das ganze Verfahren wäre nicht nötig gewefen, wenn forge Deshalb hat der Angeflagte einen Erfolg der Artikel nach dieser Angestellten verbessern". ist zur Genüge bekannt. Der Berliner fältige Erinittelungen vorausgegangen wären oder wenn das Gericht Richtung hin unzweifelhaft in seinen Willen aufgenommen und Verein für Sausangestellte, der jahrelang unter der Oberhoheit es abgelehnt hätte, auf eine so schwach vorbereitete Auflage hin das ift strafrechtlich dafür verantwortlich zu machen. Es find dies einer ganzen Anzahl Hausfrauen stand, ist unter biefer Leitung Gaupiverfahren zu eröffnen. Tatsachen, die geeignet sind, den Nebenkläger verächtlich zu machen niemals eine Stampfesorganisation gewesen und er hat nichts und ihn in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Schon geleistet. Briefkaften der Redaktion. durch den bloßen Vorwurf homosexueller Neigung wird nach der Aber nicht allein, daß sich jetzt verschiedene Parteien als Retter Auffassung aller normaldenkenden Boltskreise der davon Betroffene der Dienstboten aufspielen, auch bie gewerbliche Spekulation scheint Die inviftische Sprechstunde finder indenstraße 972. 8. gleiter in seinem moralischen Wert herabgefeßt; geradezu verächtlich aber sich ihrer annehmen zu wollen. So wurde fürzlich bekannt gegeben, Sof, britter Eingang, vier Treppen, W Gabestu b Geöffnet 7 Uhr. wird er, wenn er diese Neigung betätigt. Der Mafel wird um daß eine neue Dienstbotenzeitung unter dem Titel Der häusliche wochentäglich von ½ 613 9% or abends statt. fo größer, wenn es sich um einen Mann handelt, der vermöge Dienst" in Berlin erscheinen soll. Welche Richtung diese Zeitung Sonnabende beginnt die Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Anfrage et ein seiner hervorragenden Stellung dienstlich und moralisch vorbildlich haben wird, geht aus der Notiz nicht hervor. In der Hauptfache Buchhabe und eine Jabi ale wiertzeichen beizufügen. Briefliche efutwort wirken soll. Die mündliche Verhandlung hat nun ergeben, daß scheint es sich um eine neu zu erschließende Geldquelle zu handeln. wird nicht erteilt. Eilige Fragen trage mau in der Sprechstunde vor. der gegen den Grafen Moltte erhobene Borwurf nicht nur nicht In dem angeführten Programm heißt es nur: D. R. 6. Setzen Sie sich mit einem Verlag, z. B. bem des Borinärts" direft in Berbindung. 23. G. 999. Sie find im Irrtum. Eine geleg crweislich wahr, sondern direkt unwahr ist. Graf Moltke hat sie soll den im häuslichen Dienste stehenden Mädchen einliche Schonzeit von der Steuer nach Entlaffung vom Militär gibt es nicht eidlich bekundet, daß er nicht in unfittlicher Neigung zu Männern Führer und Berater in ihrem Berufs- und Privatleben werden. indeffen können Sie auf Antrag Befreiung von der Steuer erhalten. hingezogen wird und nicht normwidrige Gelüfte an sich gespürt, Sie soll ihnen die Erkenntnis erschließen, daß zahllose der heute.. 100. 1. Nein. 2. und 3. Auf Antrag erhalten Sie gegen Gra geschweige denn betätigt hat. Die Beweisaufnahme hat auch nicht bestehenden Uebelstände durch ihre eigene Kraft und durch ihren stattung der Gebühren ein solches Attest. Amitia 16. 1. Bu benz ben geringsten Anlaß gegeben, an der Richtigkeit dieser Erklärung festen Willen gehoben werden können; sie soll aber auch ihr Abzug bezt. zu der Deponierung auf der Spartaffe ist die Betriebsleitung zu zweifeln. Graf Eulenburg hat ebenfalls eidlich bekundet, daß Standesbewußtsein heben, d. h. fie foll ihnen zum Bewußtsein nur berechtigt, wenn dem dortigen Waifenbaus etwa das Recht eines Bor ebenfalls zwischen ihm und dem Grafen Moltte lediglich ein rein 2. Mit erreichter Großjährigkeif erhält bcz bringen, daß die Ehre" eines Standes darin besteht, daß man mundes eingeräumt ift. ideelles Freundschaftsverhältnis besteht, welches, in jungen Jahren, ihm Ehre macht" und ihn so auf eine immer höhere Stufe betreffende d..3 Sparkassenbuch, eine Deschlagnahme durch die Waifen in jugendlicher Schwärmerei geschlossen, durch gemeinsame fünft­verwaltung ist unzulässig. Der Waisenverwaltung steht auch ein Recht auf der Bollkommenheit hebt. Aber auch( 1) die berechtigten Inter- Rüderſtattung des von ihr verauslagten feineswegs zu. 8. W. 300. lerische Bestrebungen sich immer enger gestaltet und bis ins Alter effen der Dienstboten sollen nach außen hin vertreten werden. Die Eltern haben das Recht, den jungen Mann nach Hause lommen zu den idealistischen Zug beibehalten hat. Von Erotik ist dabei keine Nur eine auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung laffen und eventi. Zwangsmittel anzuwenden. Der junge Mann könnte Spur. Graf Moltke steht fittenrein da, tein Makel haftet ihm an und blank und fledenlos steht sein Ehrenschild da. Harden, der stehende Organisation und deren Bresse vermag den Hausangestellten nur bei dem Amtsgericht am Wohnort feiner Eltern als Vormundschafts. diese Ehre durch üble Nachrede verunglimpft hat, ist nach§ 186 miffame Sülfe zu leisten; eine Beitung ohne Organisation ist gericht beantragen, ibn großjährig zu sprechen. zur Rechenschaft zu ziehen. Er hat sich aber auch nach 185 bollständig machtlos. § Was man auf jener Seite unter berechtigte Interessen der schuldig gemacht. Zunächst dadurch, daß er den Nebenkläger als Süßen" bezeichnet hat, ferner dadurch, daß er mit Bezug auf die Hausangestellten versteht, ist genügend bekannt und läßt uns schon Liebenberger Tafelrunde sagte sie haben's schon warm genug" bor dem Erscheinen der Zeitung keinen Zweifel über deren Dadurch hat er auf die Homosexualität der Mitglieder der Täfel. Charakter. runde hingewiesen und einen Anklang an eine landläufige Be Der erste Dienstbotenverein in der Schweiz . zeichnung geliefert. Die Beleidigungen sind auch nicht verjährt, denn es handelt sich um ein einheitliches fortgesettes Delitt; die In Zürich ist fürzlich der erste Dienstbotenverein in beleidigenden Aeußerungen beruhen auf einem einheitlichen Vor- Schweiz gegründet worden; er foll dem Schweizerischen fab und sind als eine Zat anzusehen, die erst in dem legten Anbeiterinnenverband als Seltion angeschloffen werden

2. 9. 8. Nein. 6. 40. In Münzsachen menden Sie sich am besten an das Münz­fabinett im Staiser- Friedrich- Museum. Ihre Münze ist aber keine römische. 2. S. 101. Es würde unter diesen Umständen nach stattgehabtem Sünetermin zunächst nur eine Klage auf Heritellung des ehelichen Lebens R. D. 100. Sa. 8. 3. 50. 1. Nein. Aussicht auf Gifolg haben.

2. 50 Wart. 3. Ra. 4. Eine bavingehende Bestimmung besteht überhaupt nicht. 5. 3ft nicht abziehbar. 6. Nur wenn die Geschenke einen Teil des Lohnes darstellen. W. 3. 40. 1. Ja. Sie sollten dann aber alsbald zahlen, damit die Stoften nicht größere werden. 2. Nein. Durch den Ein­spruch erlangen Sie Aufschub. G. H. 66. Dhne Einsicht ti bas unter Arschriebene driftstid it clue Beaulwortung der Frage unmöglich.­8. 2. 65. Nein

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