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ihn an SmlthieS abgebe. DaS wäre unsinnig gewesen, denn an Tmithies hatte ich schon den Brief abgesandt. In beiden Briefen aber steht daS Entgegengesetzte von dem. was in dem Tuckcrbriefe angeblich gcnanden haben soll. DaS Gericht beschließt die Uebersctzung dieses Briefes durch einen Dolmetscher vornehmen zu lassen. Dr. Peters: Herr Präsident! Ich habe mich noch zu den Anträgen zu äußern. Ich fühle mich natürlich nicht beleidigt durch eine sachliche Kritik derKölnischen Zeitung  " und ihres Mitarbeiters über meine amtliche oder s o n st i g e Tätigkeit. Ich fühle mich auch nicht beleidigt, wenn Herr v. Bennigsen meine amtliche Tätigkeit als ein Unglück für Deutsch-Ostafrika   bezeichnet. DaS ist leine Sache. Beleidigt fühle ich mich durch den Passus. der mir vorwirst, ich hätte einen Brief an den Bischof Woodwood geschrieben, der Aehnlichkeit mit den An- gaben des Tucker-BrieseL hat. Daraus muß der Leser den Eindruck gewinnen, daß ich einen Brief geschrieben habe. worin ich zugebe, daß ich mich mit dem aufgehängten Mädchen nach afrikanischen Verhältnissen verheiratet und sie nach afrikanischem Brauche als Ehebrecherin init dem Tode bestrast habe, daß ich also den ganzen Inhalt der Behauptungen des Abg. Bebel im Reichs- tage durch den Brief zugegeben habe. Ich fühle mich beleidigt, einmal weil ich zugegeben haben soll, einen solchen Bnes geschrieben zu haben, zweitens, weil behauptet wird, ich hätte an den englischen Bischof eine derartige alberne Erklärung abgegeben. Als drittes kommt hinzu, daß ich im Reichs- tage mein Ehrenwort verpfändet habe, einen solchen Brief nicht abgeschickt zu haben und einer solchen Handlung nicht fähig zu sein. Darum kühle ich mich beleidigt, aber nicht durch alles das, waS über meine amtliche Tätigkeit gesagt worden ist. Hier handelt es sich um unwahre'Behauptungen.   v. Bennigsen: Ich habe nicht be- hauvtet, daß der Tuckerbrief geschrieben worden ist, ich bin aber überzeugt, daß eine Namensverwechselung vorliegt. Wir werden ja wohl noch im Laufe der Verhandlung Klarheit über den Tuckerbries erhalten. Herr Dr. Peters behauptete ja im Juli vorigen Jahres. daß er eS wisse, wer den Tuckerbrief geschrieben habe, ja »nan behauptete sogar, daß ich der Hintermann des Tuckerbriefes bin. Ich habe mich darauf beschränkt, derPost" eine Berichtigung zuzusenden. Aber eine NanienSverwechselung liegt zweifellos vor. Man hat in Afrika   von einem Briese gesprochen, und man hat als naheliegend konstruiert, daß der Empsänger Tucker gewesen sei, der Bischof am Kilimandscharo  , und man hat nicht an den Bischof von Magila gedacht. Derjenige, welcher solche Kom- binationen gemacht hat, hat zweifellos gehört, daß Briefe existieren und er hat auch gewußt, daß Dr. Peters renommiert hat, solche Sachen begangen zu haben. Ich habe nur von einer Namensverwechsclung gesprochen, und ich weiß nicht, weshalb gerade hierin eine Beleidi- gung liegen soll. Rechtsanw. Falk: Ich möchte nunmehr meine Anträge begründen. Ich bin bisher der Meinung gewesen, daß der ganze Artikel zur Anklage steht. So heißt eS auch im EröffnnngS- bcschluß. Ich hielt gerade für die schwerste Beleidigung de» Satz: Wenn alles, tvas in den Akten über Dr. Peters steht, bekannt wäre, würde auch selbst Dr. Arendt von dessen Verteidigung Abstand nehmen." Wenn ober Dr. PeterS sich dadurch nicht beleidigt fühlt, so würde unsere Beweiserhebung wesentlich erleichtert werden. Ich bin jedoch der Meinung, daß der Gegenstand der Beweisaufnahme die Be» hauptung sein muß. daß Dr. PeterS sich gewisse Berfehlnnge» hat zuschulden kommen lassen. Als in der vorigen Perhandlung der Vorsitzende fragte, ob ein Vergleich möglich sei, erwiderte Justizrat S e l l o: Ich kann mich nicht vergleichen, bevor nicht das Materielle der Eiterbeule aufgestochen ist. Es kommt mir nun nicht darauf an, zu beweisen, ob der Brief ge- schrieben ist oder nicht, sonder» daß Dr. PeterS sich Verfchlmigen schuldig gemacht hat. Bors.: Wie sie ihm vom Abg. Bebel vor- geworfen sind? RechtSanw. Falk: DaS steht nicht in dem Artikel, aber meinetwegen auch da. Wir behaupten: 1. Dr. PeterS hat den Mabrul zu Tode prügeln lassen, ohne Recht durch ein Verfahren. daS kein Verfahrcu war. bloß aus sexuelle» Motive». 2. Auch die Hinrichtung der I a g o d j a ist bei Peters auf geschlechtliche Beziehung zurückzuführen. 3. Dr. PeterS ist sich bewußt gewesen, ein Unrecht sowohl an Mabruk als auch an der Jagodja begangen zu haben. Beweis dafür ist, er hat in dem Bericht an seinen Vorgesetzten Freiherrn   v. Soden den Vorgang nicht richtig dargestellt. 4. Eine ganze Reihe von Zeugen weiß, daß Dr. PeterS am Kilimandscharo   mit dem Vorgange renommier« hat. Und nun kommt der Zusammenhang mit den Briefen. Er hat sich gerühmt, er habe so verfahren, wie eS in Afrika   üblich ist, so wie jeder Häuptling verfahre» würde. Diesen Beweis treten wir an. Nun ist in der Disziplinar- vcrlmndlung. welche mit der Amtsentsetznng endete, ihm im Urteile zugute gehalten worden, daß ihm seine Auffassung über die Z u- stände anf der Station mildernd zur Seite stehen müssen. Wir wollen den Beweis führen, daß sich in dieser Beziehung das Urteil geirrt hat und daß die Zustände auf der Station und in der Umgegend bei den Negerstämmen ihm gar keine Bcranlassimz geben konnten, so borzugehen. Eine Aehnlichkeit finden wir darin, daß Dr. PeterS eS für notwendig befunden hat, keine Handlungen zu beschönigen und zwar dem englischen MissionSbischof gegenüber, der erklärt hatte: Mit diesem Mörder will ich nichts zu tun haben. Den empfange ich nicht. Wir behaupten, daß Dr. PeterS in dem Briefe falsche Angaben gemacht hat und sich dessen bewußt war. In dem zweiten Brief, der ein Entwurf sein soll ich behaupte aber, daß eS ein Brief war ist die Rede von dem ehebrecherischen Verhalten einer Dienerin, von ivelcher jetzt behauptet wird, daß sie die Konkubine deS Frcihcrrrn v. Pech- mann sei. Der Verteidiger begründet hieraus ausführlich seine BeweiSanträge. Er beantragt, den Schriftsteller v. H n h» und noch andere Zeugen zu vernehmen, falls gesagt werden sollte was in den Vorstadicn geschehen ist daß in den beiden ersten Unlersuchungen die Unschuld des Dr. PeterS dargetan worden sei. Die Zeugen solle» bekunden, daß die Untersuchung nicht so geführt wordrn ist, wie sie hätte geführt werden müssen, weil Kolonialdirektor Dr. Kahscr einem außerordentlichen Druck von feiten des Dr. PeterS und srinrr Freunde erlege» ist. Jnstizrat S e l l o: Ich vertraue der Gerechtigkeit und Billigkeit deS Gerichtshofes, daß er nach dem Grundsatz:.uckiatur st alcsra pars auch gegenüber den von anderer Seite benannten Zriigeii und Sachverständigen unseren Anträgen auf Ladung von SachvcrslÄldigen nachkommt. Ich beantrage, den als Zeugen geladenen Herrn v. P e ch m a n n ebenfalls als Sachverständigen zu laden sowie ferner den früheren Gouverneur von Deutsch-Ostafrika  , Generalleutnant v. Liebert und den Asrikareisenden v. Thiel- mann- Lübeck. Dieser ist einer der ältesten Afnlaner und hat als Begleiter des Dr. Petcrö die Einin Pascha- Expedition mitgemacht. Er kennt die ganze menschliche und kolonisatorische Tätigkeit des Dr. PeterS nicht nur vom Hörensagen und knim unö am besten Auskunft geben über die gesamte Individualität des Dr. PeterS als Mensch, Beamter und Kolonisator. Verl. Falk: Der Ladung der fierren v. Lieber und Thiclmann stimme ich zu. dagegen wider- preche ich der Beniehmung des Herrn v. Pechmann. Dieser war m Dr. Peters abhängig und i st der Mitschuld verdächtig an der Dr. PeterS zur Lgst gelegten Handlung. Das Gericht beschließt die telegraphische Ladung der Herren v. Liebert und Thielmann als Sachverständige unter der Voraussetzung, daß ein Kosienvorschuß von 400 M. seitens des PrivatklägcrS geleistet werde. (Heiterkeit.! Justizrat Selto: Ich möchte nochmals daran erinnern, daß wir auf dem Standpunkte stehen, daß es sich im gegenwärtigen Prozeß lediglich um die Frage handelt, ob Dr. Peters einen Brief ge- schrieben hat. der Aehnlichkeit mit dem Briefe hat, den er nach Aus- sage de- Abgeordneten Bebel geschrieben und in dem er ein Geständnis abgelegt haben soll. Wir werden deshalb nicht der Erörterung aus dem Wege gehen können, ob Dr. PeterS diese Hand- lungen begangen zu haben zugestanden hat. Jeder weiteren Ausdehnung der Verhandlung werden wir uns widersetzen, nicht weil wir einer ausgedehnteren Erörterung ans dem Wege gehen wollen, sondert, weil ein solcher Peters- Prozeß bereits schwebt. Er schwebt in München  , wo er in erster Instanz für Dr. PeterS einen sehr günstigen Ausgang genommen hat, und er kommt demnächst in zweiter Instanz zur Verhandlung, da von beiden Seiten Berufung eingelegt worden ist. Wir haben keinen Anlaß, diesen PeterS-Prozcß zu verdoppeln. nicht weil ivir Feinde deS Dr. PeterS sind und den afrikanischen Küstenklatsch fürchten, sondern wir widersetzen uns der Ausdehnung auf das britische Gebiet. Hier handelt es sich darum, ob Dr. PeterS am 3. April 1002 einen ähnlichen Brief, wie ihn der Abg. Bebel bezeichnet hat, geschrieben hat. Dr. Peters: Ich habe in Deutsch  - land jetzt achtmal Veranlassung gehabt, wegen Beleidigung zu klagen. Wenn jeder Prozeß, den ich für den Rest meines Lebens führe, sich ausbilden soll zu einem Tribunal über mein ganzes Leben als Afrikareisender. Beamter und. Kolonisator, so könnte ich davon Ab st and nehmen, künftig wegen Be- leidigung zu klagen. Ich habe nicht Lust, eine solche Aus- Wucherung des Klageverfahrens zuzulassen. Der Verteidiger hat auf Grund eines Briefes, den er nicht kennt, schon Schlußfolgerungen gezogen und Behauptungen ausgestellt. Ich konstatiere hier öffentlich, mit welchen Mitteln die Verteidigung arbeitet. Ver­teidiger Falk: Dr. PeterS hat eS für richtig befunden, von einer AnSwucherung des Privatlebens zu sprechen und von den Mitteln der Verteidigung. Ich erkläre, die Beweisaufnahme kann hier in keinem Punkte abgeschnitten werden, selbst wenn sie nicht zum Tstomu probandi gehört. Ich verlange darum ich bitte daß mit Rücksicht auf das Strafmaß Beweis erhoben werde. ES ist ein Unterschied, ob ich jemand beleidige, der ein t a d e l l o s e r E h r e n m a n n ist, oder jemand, der sich irgend etwas hat zu schulden kommen lassen. Ich kenne genau die beiden Ucbersetzungeu des Briefes, die existieren: die Uebersetzung der Bossischen Zeitung" und die Uebersetzung bei Dr. Scharlach. DaS Gericht lehnt die weitere von Dr. Falk beantragte Zeugenvernehmung ab. Bert. S e l l o zieht den Antrag auf Vernehmung des Herrn V. Pechmann als Sachverständigen zurück. Dann tritt wiederuin eine längere Pause ein. Nach der Pause wird zunächst beschlossen, daß zu der kommissari- scheu Bernehmung in Stuttgart   auch der Protokollführer des Gerichtshofes aus Köln   mitgenommen werden soll. ES werden dann sofort Disziplinarurteile gegen PeterS ver- lesen. Sowohl die Disziplinarkammer für Rcichsbeamte wie der DiSzipliiiarhof in Leipzig   haben bekanntlich die AmtSentfeyung gegen Dr. PeterS ausgesprochen. Dr. PeterS hat sich, wie noch erinnerlich sein dürfte, in dem Münchener   Prozeß im Sommer vorigen Jahres lange gesträubt, die Urteile herauszugeben: er erklärte. daß sie anf unrichtigen Boraus- sctznngen beruhten und er infolgedessen genötigt sein würde, wenn er sie herausgäbe, gleichzeitig einen umfangreichen Gegenbeweis an- zutreten. DaS Auswärtige Amt, die damals dem Reichs- kolonialamt noch übergeordnete Behörde, hatte gleichfalls die Herausgabe der Peterö-Akten abgelehnt. Alsdann aber PeterS' Prozeßgegner einen Gerichtsbeschluß herbeizuführen suchte, der Dr. PeterS die Herausgabe der Akten auf- erlegen sollte, legte dieser die beiden Urteile vor. Ihr Inhalt ist seitdem bekannt, der Wortlaut auch in einer im Berlage derMiinchener Post" erschienenen Broschüre veröffentlicht. In der Verhandlung wird zunächst das erste Ur» teil verlesen. Nach Beendigung der Verlesung nimmt Dr. PeterS das Wort: Diese Urteile sind von uns niemals als juridisch einwandfreie Dokumente akzeptiert worden. Ich wenigstens habe das niemals getan. Ich will nicht die bona fides der Herren, die die Urteile gefällt haben, bezweifeln. Auf zwei Punkte möchte ich jetzt gleich antworten. Mein Rechtsbeistand. RecbtSanwalt R o s en t ha l in München  , hat auch mehrere jursstische Einwände gegen die Urteile erhoben. Ich be- beantrage auch seine Broschüre nachher zu verlesen. Juslizral Sello(zu Dr. PeterS); DaS ist prozessual unzulässig. Wir können den Inhalt nur mündlich vortragen. Dr. Peters: Dann für jetzt nur einen Punkt. Man hat mir in den Urteilen den Vorwurf gemacht, daß ich an den Gouverneur v. Soden falsche Berichte erstattet hätte. Diesen Vorwurf habe ich innner be- sonder» unsiimpatbisch empfunden. Man hat gesagt, daß ich die Expedition gegen de» Hänvtling Malamia dadurch hervorgerufen hätte, daß ich die Heransgave der drei weggelaufenen Weiber verlangte. Das erkläre ich hier öffentlich für eine Unwahrheit. Ich wußte gar nicht, wo die drei weggelaufenen Weiber waren. Ich sckickle zu dem mir befreundeten Häuptling Mareale, um ihn um Auskunft zu bitten, ob er wisse, wo die Weiber seien. Er erklärte mir, daß er es nicht wisse, daß ich aber zu Malamia schicken könnte, bei dein der Vater eineö der Mädchen wohne. Sie können mir glauben. eS handelt- sich da nicht um sexuelle Fragen, sondern um etwas ganz anderes, wenn Eingeborene weglaufen. Ich erkläre. daß damit endlich diese Anschuldigungen aus der deutschen Presse verschwinden: Ich habe durchaus nicht falsch berichtet. Ich ließ nun zu Malanna hinschicken und verlangte, daß er mir den Mann herübcrschicken sollte, damit ich ihn nach dem Verbleib der Leute vernehmen könnte. Malamia verhöhnte meine Abgesandten. riß die deutsche Flagge herunter, tanzte aus ihr herum und sagte: Die Deutschen   seien Schlapp- schwänze, sie hätten sich auch von den Wahehe schlagen lassen Ich schickte dem Mann einige Granaten in sein Lager herüber, da hatte er die Unverschämtheit jeder Afrikaner wird mir zugeben, daß das eine Unverschämtheit ist. zu sagen: das sei kein Kunststück, aus der sicheren Station die Granaten herüber zu schicken, ich sollte einmal in seine Residenz kommen. DaS habe ich auch getan. Ich schickte. den Unterosfizier Wilhelm herüber, der auch eine Razia ab- hielt. Bors.: DaS steht ja aber allcS inben ver- lefenen Urteile»t. Dr. PeterS: Dasteht aber auch das Falsche, daß ich die Herausgabe der drei Weiber verlangt hätte, das ist nicht richtig. Vert. RechtSanw. Falk: Anf diese Aussage haben wir sehr energisch, aber auch sehr energisch und anSführlich zu erwidern: Dr. PeterS: Ich habe noch einen weiteren Punkt zu berühren. Die Station am Kilimandscharo   soll nicht gefährdet gewesen sein. Tatsächlich war sie es aber von allen Seiten, besonders von dcr Muschi- feite, Ivo der Sohn des Häuptlings mit den Rebellen ging, während ich dem Häuptling die deutsche Flagge gegeben hatte. Er stand allein unter meinem Schutz und bat mich um Schutz, als er von den anderen Häuptlingen angegriffen wurde. Ich befand mich also in großer Bedrängnis. Drei meiner Bolen waren dazu aufgegriffen und in schmählichster Weise verstümmelt worden. Ich stand dort unten als kaiserlicher Kommissar und hatte von Sr. Majestät den Aufttag erhalten, das dortige Gebiet der deutschen Herrschaft einzuverleiben. Durfte ich da tatenlos bleiben, zu- mal ich mich stark genug fühlte? ES ist tvahrlich kein Vergnügen, in Afrika   zu fechten. Wenn ich den Weg der kriege- rischen Lösung betrat, so tat ich das, weil ich eS für notwendig hielt. Niemand kann mich deswegen zur Verantivortimg ziehen. DaS fei hiermit vor aller Oessentlichkeit festgestellt(Dr. Peters wendet sich während seiner Ausführungen wiederholt direkt zu dem übersüllren Zuhörerraum.) Ich brauchte auch bei der Hinrichtung deS Mabruk und der Jagodja keinen Beisitzer zuzuziehen, ich hatte diktatorische Gewalt über Leben und Tod der Schwarzen. Ich wurde nach dem Kilimandscharo   geschickt, nach- dem ich die Emin Pascha  -Expedition durchgeführt hatte. Ich hatte sie durchgeführt, leitweise mit Diplomatie, teillveise aber mit KriegSgewalt. Ans meiner Berufung zum Reichskommissar an den Kilimandscharo   entnahm ich, daß die Mittel, die ich angewendet hatte, gebilligt wurden. Man gab inir ja auch volle Freiheit in meinen Entscheidungen, und erst nach Jahren wurde ich dann wegen eine« bestimmten Falles unter Anklage gestellt. Ich lvill, daß die Wahrheit endlich an den Tag kommt, deshalb prozessiere ich gegen jene Herren. Ich beschwere mich über dieKölnische Zeitung  " und Herrn p. Bennigsen, weil sie kritiklos die alten Unwahrheiten weitcrgetragen haben. Ich soll zu den Leuten am Kilimandscharo   gesagt haben, sie sollten alleS verschweigen, sonst bekämen sie teilte Träger. In Wirklichkeit habe ich die betreffenden Farbigen 12 Stunden hängen lasse», damit sie jeder sehen könnte. Es gibt übrigens kein Mittel, etwa? unter den Farbigen zu verbleiten, als wenn man ihnen sagt, sie sollten nichts verraten. Ich wollte im Gegenteil mit meinen harten Mitteln die rebellischen Häuptlinge einschüchtern. Dann sagt man, ich hätte die Hinrichtung durch den Zeugen Wiest nicht vornehmen lassen dürfen ohne Zustimmnng des führenden Offiziers. Darauf kann ich nur sagen, daß es mir gar nicht möglich gewesen wäre, über den Kops des früheren Offiziers Broniart v. Schellendorff hinweg dem Unteroffizier zu befehlen, die Hinriibtung auszuführen. Wenn ich es dennoch getan hätte, hätte Bronsart v. Schellendorf   sofort nach Dar-es-Salaam   berichten müssen. Das hat er aber nicht getan. Er hat noch nach diesem Verfahren bis 1805 mit mir freundschaftlich verkehrt und hat in Briefen seine Anerkennung für meine Tätigkeit am Kilimandscharo   zum Ausdruck gebracht. Erst 1898 sagte er plötzlich, ich hätte über seinen Kopf hinweg einem Unter­offizier einen militärischen Befehl erteilt. Ich will die bona ödes der Herren, die das Urteil gegen mich gefällt haben, nicht bezweifeln, aber für mich sind die Urteile in leiner Weise maßgebend. Vert. Dr. Falk: Die Erklärungen, die irgend ein Angeklagrer gegen die ihn aburteilenden Richter und gegen die Urteile selbst losläßt, können natürlich die Feststellungen des Urteils in keiner Weise entkräften. ES wird Sache der freien richterlichen Beweiswürdigung sein, zu prüfen, welche Bedeutung die Feststellungen dieser beiden Urteile für das kgl. Schöffengericht in Köln   haben. Ich will Herrn Dr. PeterS deshalb nicht folgen, sondern an ihn nur die kurze Frage richten: tat Exzelleyz Gouverneur v. Soden ausgesagt, daß Dr. eters ihm nicht zu berichten brauchte? Ist daS richtig? PeterS: Bei gerichtlichen Maßnahmen, wie der Hinrichtung deS Mabruk und der Jagodja brauchte ich nicht zu berichten. Allerdings will ich zugeben, daß eS Exzellenz v. Sode» vielleicht er- wartet hat Dr. Falk: Soll das der Inhalt der Aussage deS Freiherrn v. Soden in dem Prozeß gegen Dr. Friedl Martin lein. Justizrat Sello: Nein, gegen die, M ii u ch e n e r Post". Vert. Fall: In dem Prozeß qegen Dr. Martin hat Exzellenz v. Soden eidlich bekundet, daß ein Bericht notwendig gewesen sei. Justizrat Sello: Dann bitte ich Herrn v. Soden über diesen Widenpruch zu befragen. v. Bennigsen: Ueber die Lage am Kilimandscharo   können wir unS erst klar werden, wenn die Zeugen und Sachverständigen vernommen sind. Ich werde erst dann Gelegenheit nehmen, meinen Standpunkt darzulegen. Ich bitte Herrn Dr. PeterS, folgende Fragen zu beantworten: Er hat erklärt, er habe nicht gewußt, wo die Jagodja gewesen sei, ob bei dem ivtuschl oder bei dem Mariale oder beim Malamia. Wo sollte dcun dann eigentlich die Jagodja spioniert haben? Dr. PeterS: Zuerst nahm ich an, daß sie zu Mariale gegangen sei. Beim Malamia fand ich sie aber auch nicht, folglich mußte sie bei Muschi sein und spioniert haben. Sie soll schließlich bei Malamia gewesen sein, de» ich wegen Rebellion zum Tode verurteilt hatte, den ich aber nicht bekommen hatte, so daß er wahrscheinlich heute noch lebt.(Heiterkeit.) Dagegen bekam ich den Vater und Bruder des Malamia: aus deren Aussagen und auS den Bekundungen der StationSweiber erfuhr ich, daß die Jagodja alle Mädchen zu Malamia führen sollte. Vors.: Und deshalb haben Sie wohl auch die Jagodja für die SiSdelSführerin gehalten? Dr. PeterS: Ja, außerdem gestand sie eS selbst zu. v. Bennigsen: Gibt Dr. PeterS zu, daß Bischof SmithieS lein Deutschen fei nd war und daß er erklärt hat, einen Mörder empfange er nicht, mit dem«volle er nichts zu tun haben? Dr. PeterS: Was Smithies hinter meinem Rücken über mich gesagt hat. weiß ich nicht. Wenn er es mir gesagt hätte, würde er etwas anderes von mir zu hören bekommen haben. Im übrigen kann ich»ur sagen, daß ich damals trotz aller Sympathien für England gegen die britischen   Missionen sehr vorstchiig war. Ich wußte, daß britische Intrige» gegen Deutschland   im Werke waren, daß man unö daö Ktlimandscharogcbiet streitig zu machen suchte. Ob speziell SmithieS deutschfrennölich oder feindlich war, lveiß ich nicht. Ich sagte mir nur beim Schreiben de« fraglichen Briefes: warum sollst du dich vor dem britischen Missionar rechtfertigen? Deshalb unterließ ich die Abfendung des ersten Briefes und sandte den zweiten Brief ab. der weniger entgegen- kommend, ja ein bißchen hochmütig gegenüber SmithieS war. RechtSanw. Falk: Wir wollen durch das Zeugnis des P a rer Acker beweisen, daß SmithieS kein Dentschenfeind, sondern ein vornehmer und loyaler Mann war. gleichwohl hat er über Dr. PeterS gesagt, daß er mit einem Mörder nichts zu tun haben wolle. Bors.: Wollen Sie auch beweisen, daß der Kläger um diese Aeußenmg gewußt bat? RechtSanw. Falk: Stein da« nicht. v. BenuiAscn: Ich möchte durch das Zeugnis des Pater Acker auch noch feststellen, daß SmithieS überhaupt nichts mit dem Kitt- inandscharo zu tun hatte. Bischof für den Kilimandscharo   war Tucker und Bischof für Zanzibar   war SmithieS. Justizrat Sello: WaS Herr SmithieS über Herrn Dr. PeterS gesagt hat, ist für uns ebenso gleichgültig, als wenn etwa die Redaktion de«Vorwärts" den D r. Peters HängepeterS" nennt. Die Anträge der Gegen- Partei gehen auf EtimmungSmacherei hinaus und sind für die Beurteilung. des vorliegenden Falles ganz belanglos. Vert. RechtSanw. Falk: Wir sollten doch vermeiden, einander per- sönlich anzugreifen. Wenn wir Anträge stellen, so tun wir eS nicht um einer StimmungSiiiachcroi willen, sondern weil wir sie für erheblich halten. Das, was die Gegenpartei dazu sagt, berührt unsere Anfsassung nicht im geringsten. Es wird dann das Urteil der kaiserlichen DiSzipliiiarkauimer in Leipzig  , der BeruftmgS- instaliz, verlesen. Justizrat Sello verläßt währenddessen den Saal. Als auch Peters den Saal verlassen will, macht ihn der Vorsitzende darauf aufmerksam, daß ein Vertreter der Klage- Partei anwesend sein müsse. Dr. PeterS: Ich ivollte nur hinaus- gehen, weil ich dachte, daß ich das. was in den DiSziplinarurrcilcn Itehl, schon genügend kenne. PeterS setzt sich also wieder, als jedoch Justizrat Sello den Saal lviedcr betritt, verläßt er ihn schlerniigst. Die Verlesung de« zweitinstanzlichen Urteils wird nicht mehr zu Ende geführt. Rechtsanwalt Dr. Falk: Ich stelle den Antrag, den SachverständigenPater Acker auch als Zeugen überdenEharakter de» Bischof SmithieS und die E r k l ä r u n g e n zu hören. Ich bitte ferner, die von mir genannten Zeugen durch das Gericht direkt laden zu lassen. Bors.: Ja, vorausgesetzt, daß Sie für die Kosten aufkommen.-- Justizral Sello: Also die Gegenpartei hat nicht nötig, einen Kosienvorschuß zu hinterlegen. Vors.: Nein, die Gegenpartei ist in ganz Köln   als sehr zahlungsfähig bekannt.(Große Heiterkeit.) Die weitere Verhandlung wird auf Mittwoch 9 llhr vertagt. ver Wechsel im berliner Polizei- Präsidium. Nun ist es doch wahr geworden, was kürzlich als unverbürgtes Gerücht umherlief, daß der Polizeipräsident v. BorrieS seinen jetzigen Posten verläßt, um eine höhere Stellung einzunehmen. Zwar geht er nicht, wie manche Leute anfänglich wissen wollten, al» Regierungspräsident nach Arnsberg  , aber doch in eine gleiche