erfieht man, daß im Jahre 1906 79 883 Arbeiter jährlich 6 639 086 r., oder aber ein Arbeiter durchschnittlich jährlich 82 Kr. 68 Heller Lohnerhöhung erzielte.
Kollektiveerträge.
Bu Punkt 2 der Tagesordnung hielt Gen. Gabriel Horo. wi ein längeres Referat und reichte folgenden Beschlußantrag ein: Die bedeutende Erstarkung der Arbeiter und Arbeitgeberorganisationen macht die Kollektivverträge einesteils notwendig, ondernteils möglich. Die Verträge sichern beiden Barteien gewiffe Vortette. Den Arbeitgebern sichern fie für die Dauer der Vertragsgültigkeit den wirtschaftlichen Frieden mit den Arbeitern; den Arbeitern bieten sie während dieser Zeit Gelegenheit zur Kraftaufspeicherung und zum Ausbau ihrer Organisationen. Der Wert dieser Worteile der Kollektivverträge ist jedoch für die Arbeitgeber in der Regel größer als für die Arbeiter, da die letteren während der Dauer des Vertrages die eventuellen günstigeren Stonjunkturen nicht ausnüßen können, den Arbeitgebern sich aber zur vollständigen Ausnügung der günstigeren Situation die Gelegenheit bietet. Deshalb ist bei Schließung solcher Verträge die größte Vorsicht und sorgsamste Erwägung deffen zu empfehlen, ob die erreichten Resultate die gebrachten Opfer wert sind.
Ausgehend von dem Grundprinzip, daß es nicht das Ziel der auf der Basis des Klassenkampfes stehenden Organisationen bilden kann, den Frieden zu stabilisieren, sondern nur einen Waffenstillstand zu gewinnen, empfiehlt der IV. Gewerkschaftsfongreß folgende Gesichtspunkte der Aufmerksamkeit der Organisationen:
1. Es mögen möglichst furzfristige Verträge abgeschlossen werden, weil die langfristigen Verträge die Ausnüßung günftiger Konjunkturen unmöglich machen.
2. Die Verträge sollen nicht au einer Beit ablaufen, in welcher in der Branche entweder teine oder nur wenig Arbeit ist.
8. Die Organisationen fönnen solche Verträge nicht abschließen, welche die Mitglieder zur Verrichtung von Streit, arbeit zwingen, oder welche überhaupt geeignet sind, im InnenIeben der Organisation Zwietracht zu stiften.
4. Schließlich spricht der Kongreß aus, daß solche Verträge, welche auf Kosten der Konsumenten die freie Konkurrenz be schränken, und welche unter Haftung oder mit Einwilligung der Organisationen die Produkte des betreffenden Industriezweiges berteuern, unter feinen Umständen abgeschlossen werden können. Ueber diesen Beschlußantrag entspann sich eine längere Debatte, an der besonders der Vertreter des Verbandes der Buchh drucker, Gen. Beidl, in längerer Rede teilnahm.
Um 6 Uhr abends wurden die Verhandlungen abgebrochen. In seinem Schlußwort empfahl der Referent als Zusazantrag Die Annahme des Antrages des Verbandes der Bauarbeiter, der folgendermaßen lautet:
Mit Rücksicht darauf, daß die Schließung der Kollektivverträge von großer Wichtigkeit ist, spreche der Gewerkschaftstongreß aus, daß vor der Unterfertigung der Kollektivverträge die Zustimmung des Gewerkschaftsrates einzuholen ist. In der Probing haben die Verbandsleitungen auf die Schließung der Kollektivverträge die gleiche Ingerenz auszuüben.
Der Antrag wurde mit allen gegen zwei Stimmen ange
nommen.
Ueber Punkt 3 der Tagesordnung:
Streit und Bereinigungsrecht referierte Genoffe Snittelhofer und reichte folgende Reso lution ein:
Demzufolge erklärt der Stongreß all jene Bestrebungen, die auf die Beschränkung des Vereinigungs- und Versammlungsrechtes sowie der Streiffreiheit abzielen, als Attentat gegen Bolt und Kultur. Nachdem die von den Ministern des Innern und des Handels erlassenen Berordnungen die behördlichen Organe, Bolizeihauptleute und Stuhlrichter gleichsam ermuntern, das Vereinigungs- und Versammlungsrecht mit Füßen zu treten, fordert der Kongreß:
Daß fämtliche bisher erlassenen, gegen Kultur- und Freiheit gerichteten, auf das Vereinigungs- und Bersammlungsrecht bezüglichen Verordnungen zurüdgezogen werden mögen; ferner fordert er, daß man ein solches Gefeß schaffe, welches sowohl das Bereinigungs- und Versammlungsrecht, wie auch die bolle Streitfreiheit sichert.
Almofen, indem es die Vertretung der Arbeiterschaft von der großer Emphase betonte, Saß es eine Dreiftigkeit sei, wenn ein fo Zweitdrittelvertretung auf die Parität herabdrückte. Demzufolge junger Mensch wie der Angeklagte, der erst 21 Jahre alt ist, in spricht der Kongreß aus, daß er nur von solch einem Arbeiter- dieser Weise über die Religion spreche Die Anklage auf Verächt bersicherungsgesetz ein Resultat erwartet, welches den Arbeitern lichmachung von Staatseinrichtungen ließ der Vertreter der Andas Selbstverwaltungsrecht gibt. Der Kongreß fordert daher flagebehörde fallen, weil in dieser Hinsicht nichts erwiesen war. die Modifikation des Versicherungsgefeßes, fordert die Auflaffung Er beantragte wegen Beschimpfung der christlichen Kirche eine Geder Unternehmungskassen und die Zentralisation der Bergwerks- fängnisstrafe von 3 Monaten. bruderladen; fordert ferner, daß auch die landwirtschaftlichen Rechtsanwalt Liebknecht begründete des näheren, weshalb die Arbeiter und das Gesinde der Versicherungspflicht unterzogen Aussage des Wachtmeisters Donath nicht als objektiv gelten könne und wies im einzelnen nach, daß der Angeklagte nicht die Religion und die Kirche angegriffen oder gar beschimpft, sondern nur die
werden.
II.
Mit Rüdsicht darauf, daß die heutige Institution der Ge- Anwendung fritisiert habe, welche von der Religion gemacht werde, iverbeinspektion mangelhaft ist und ihrer Bestimmung überhaupt um das Volk nach einer gewissen Richtung hin zu beeinflussen. nicht entspricht, fordert der Kongreß die Modifikation des Ge- Weiter bemerkte der Verteidiger, die Ansicht des Staatsanwalts, setes über die Gewerbeinspektion in der Weise, daß aus dem daß die Sozialdemokratie die heutige Stultur für Unkultur halte, Wirkungskreise der Gewerbeinspektion all jene Funktionszweige fei ihm neu. Wir Sozialdemokraten erkennen die heutige Kultur. ausgeschaltet werden mögen, welche nicht Arbeiterschutzweden an, wir wollen fie fördern und die Menschheit auf eine höhere dienen. Die Zahl der Gewerbeinspektoren sei durch Verwendung Kulturstufe heben. Der Verteidiger beantragte die Freisprechung von Arbeitern beiderlei Geschlechtes zu vermehren. Die land- des Angeklagten, weil derfelbe die Kirche nicht beschimpft, übrigens auch seinen Vortrag in einer Mitgliederversammlung des Wahlwirtschaftlichen Betriebe und das Kleingewerbe feien auch unter vereins, also nicht öffentlich gehalten habe. Auch aus diesem Grunde Gewerbeaufsicht zu stellen. müsse Freisprechung erfolgen.
Des weiteren fordert der Kongreß, daß das Gesetz über die Sonntagsruhe in der Weise zu ergänzen sei, daß es jedem Arbeiter eine mindestens 36stündige, ununterbrochene Arbeitsruhe fichere.
Schließlich fordert der Kongreß die gesehliche Versicherung gegen Arbeitslosigkeit und die Schaffung des von der Regierung bereits versprochenen Gesetzes über die Alters- und Invaliden versicherung, mit der anatomen Verwaltung feitens der Verficherten und ohne Belastung derselben.
Bon Wichtigkeit sind folgende zwei Zusakanträge:
Genoffe Heinig gab in seinem Schlußwort dem Staatsantvalt eine Antwort auf die Anspielung auf einige jugendliches Alter. Er sagte, wenn vielleicht ein 21jähriger Staatsanwalt noch keine eigene Meinung habe, so dürfe man es doch nicht als Dreistigkeit bezeichnen, daß ein 21jähriger Arbeiter, der sich unter vielen Mühen ein höheres Maß von Bildung und eine eigene Meinung erworben hat, seine Meinung auch vertritt, und wenn der Staatsanwalt nur an strafbare Aeußerungen denke, so seien solche, bon 40jährigen gebraucht, doch nicht strafbarer, als ob sie ein 21jähriger mache. Der Staatsanwalt hatte auf die Zurüdipeisung nur eine verlegene Antwort.
einem
1. Mit Rücksicht auf den beschämenden Zustand, daß in Ungarn bisher weder im amtlichen noch im gesellschaftlichen Wege ein Versuch gemacht wurde, jene eine gewaltige Schicht der Arbeiterschaft ständig dezimierenden Gefahr: die Blei- und vollen Glauben und nahm an, daß der Angeklagte alle die Aeuße Das Gericht schenkte den Angaben des Wachtmeisters Donath Phosphorvergiftung möglichst zu beschränken, beantragen vir: rungen gebraucht habe, die der Beuge Donath befundete. Da diese Der Kongreß weise den neu zu wählenden Gewerkschaftsrat Aeußerungen aber im geschlossenen Streise einer Mitgliederber an, er inszeniere eine Landesbewegung im Intereffe der Abfammlung gefallen find, fo liege teine öffentliche Beschimpfung wendung der Blei- und Phosphorvergiftung durch gesetzliche Maß der Kirche vor, der Angeklagte mußte deshalb freigesprochen regelung der Fabrikation und Aufarbeitung solcher giftigen werden. Stoffe.
Der Gewerkschaftsrat trachte dahin, daß die aus Blei- und Phosphorvergiftungen sowie aus anderen speziellen, der Beschäftigung entspringenden Erkrankungen in Wege der Gesetzgebung als gewerbliche Unfälle qualifiziert, resp. beurteilt werden, sowohl vom Gesichtspunkte der Unfallversicherung, wie auch von dem gerichtlichen Verfahrens aus.
Verband der ungarländischen Malerarbeiter.
2. Die Nagyszebener Arbeiterorganisationen unterbreiten dem durch den Gewertschaftsrat einberufenen Gewerkschaftstongreß folgenden Antrag:
über die vermeintliche Anschauung der Sozialdemokratie ist ge= Die ebenso neue wie total falsche Ansicht des Staatsanwalts eignet, die Notwendigket des Ersakes gelehrter" nicht nur bes Voltes, von neuem zu erweisen. junger Juristen durch Boltsrichter, gewählt aus allen Teilen
Gerichts- Zeitung.
Juristischer Kindermord?
Nachdem die Verfügungen des jüngst ins Leben gerufenen Vor der 1. Straftammer des Landgerichts III stand am, Unfall- und Krantenversicherungsgefeßes die Intereffen, insbe Freitag Genoffe Dr. Heinrich Braun, um aufs neue fich zu fondere der Saisonarbeiter, wie Zimmerer, Maurer und berantworten wegen angeblicher Beleidigung jenes Bimmermaler, in feiner Weise vertreten, ja zu ihrem direkten Richterfollegiums in Beuthen , von dem zwei Kinder Schaden find, inszeniere der Gewerkschaftsrat im ganzen Lande im Alter von 12 und 18 Jahren wegen Gefährdung eines Eiseneine intensive Bewegung, damit dieses Gesetz dahin modifiziert bahntransportes zu je einem Jahre Gefängnis, der Mindeststrafe, werde, daß in demselben die Arbeiter der oben genannten verurteilt worden waren. Die beiden Kinder, ein Knabe und ein Branchen so betrachtet werden, als würden sie auch den Winter Mädchen, hatten Steine auf die Schienen der Straßenbahn gelegt, über arbeiten und Beiträge zahlen. weil sie mal sehen wollten, wie die Straßenbahn hoppst", die Straßenbahn war aber beim Hoppsen" entgleift.
Der Nagyszebener Gesamtausschuß. Auch ein längerer Antrag zum Kampf gegen den Alkoholismus wurde nach kurzer Debatte angenommen. Unter den Klängen der Marseillaise ging der Kongreß aus
Der Bericht eines Gendarmen
In den auf die Berbesserung der Lage der Arbeiterklasse Dr. Braun besprach im Mai 1906 jenes Urteil in feiner Zeits abzielenden Stämpfen find Streit und Boykott unentbehrliche schrift Neue Gesellschaft" in einem Artikel, der die Ueberschrift Mittel. Diejenigen, welche dieses Mittel unmöglich machen Juristischer Kindermord" trug, und die Frankfurter wollen, handeln gegen Fortschritt und Gemeinwohl. In Ungarn einander. Boltsstimme" entnahm aus der Reuen Gesellschaft" diesen erschwerte man den wirtschaftlichen Kampf der Arbeiter mit der Artikel. Die Kritik mißfiel der Staatsanwaltschaft zu Beuthen , Beschränkung des Vereinigungs- und Bersammlungsrechtes. und auf einen Wint von ihr erklärten dann die Richter samt dem Während die Arbeitgeber volle Bereinigungsfreiheit genießen, Ersten Staatsanwalt, daß sie sich beleidigt fühlten. Der Präsident schwarze Liften herausgeben tönnen und ihre Kollegen straflos des Landgerichts Beuthen stellte bei der Frankfurter Staatsterrorifieren dürfen, verfolgt man die für eine beffere Grifteng war es wieder einmal, aus dem einem Versammlungsredner ein anwaltschaft Strafantrag gegen alle an der Herstellung des fämpfenden Arbeiter und löst ihre Vereine unbegründeterweise Etrid gedreht werden sollte. Genoffe einig hielt im soziale Artikels beteiligten Personen". Angeflagt wurde zunächst nur der auf. demokratischen Wahlverein in Rieder- Schöne verantwortliche Redakteur der Boltsstimme". aber der Das Bereinigungsrecht in Ungarn regeln Ministerialberord- weide einen Vortrag, über den der Gendarmeriewachtmeister Prozeß gegen ihn endete mit Freisprechung. Dr. Braun, mungen in der Weise, daß man mit jeder einzelnen Berordnung Donath einen Bericht erstattete. Auf Grund dieses Gendarmen der verantwortliche Redakteur der Neuen Gesellschaft", war undiefes Recht lediglich beschränkt und so den rückständig denkenden berichts ist gegen den Genossen Heinig Anklage erhoben worden behelligt geblieben. Erst nach der Freisprechung des Redakteurs Behörden Gelegenheit bietet, die Organisationen der Arbeiter wegen Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen und Be- unseres Frankfurter Bruderblattes wurde von der Staatsanwalt gu berfolgen. schimpfung der christlichen Kirche. Am Freitag verhandelte die schaft bei dem Präsidenten des Landgerichts Beuthen angefragt, 2. Straffammer des Landgerichts II über die Sache und da machte ob man nun auch noch Braun prozessieren solle. Der Landgerichtsa der Vorsitzende den Angeklagten darauf aufmerksam, daß auch eine präfident antwortete, er halte den Strafantrag aufrecht", und so Bestrafung wegen Gotteslästerung in Frage tommen fönne. fam es zur Erhebung der Anklage auch gegen den Genossen Braun, Der einzige Zeuge der Staatsanwaltschaft war Wachtmeister die mit seiner Berurteilung zu 100 Marf Geldstrafe endete. Der Donath. Bei der Wiedergabe des Vortrags ging es ihm so, wie Berurteilte legte Revision ein; die Staatsanwaltschaft, die die es Gendarmen und Polizeibeamten in der Regel zu gehen pflegt, 100 Mart für noch zu wenig hielt, tat ein Gleiches. Braun wurde wenn fie Ausführungen von Rednern wiedergeben sollen, zu deren abgewiesen, dem Revisionsantrage der Staatsanwaltschaft wurde Verständnis und richtiger Auffassung nicht Pflichttreue und Dienst- stattgegeben. Der Angeklagte fei, so entschied das Reichsgericht, eifer ausreicht, sondern eine gewisse Vorbildung erforderlich ist, zu bestrafen gewesen nicht aus§ 185( formale Beleidigung), sondern die ein Gendarm nun mal oft nicht hat. Wachtmeister Donath aus§ 186( üble Nachrede). hat sich einzelne Aeußerungen des Redners notiert. Schon diese In der erneuten Verhandlung vor der 1. Strafwaren naturgemäß nicht richtig wiedergegeben. An der Hand dieser fammer des Landgerichts III unter dem Vorsitz des Landgerichtsteils gang unzutreffenden Notizen hat er den Gedantengang des direktors Warnatsch wurde zunächst die Frage geprüft, ob nicht Vortrages zu rekonstruieren versucht und ist so zu einem ganz Verjährung eingetreten sei. Rechtsanwalt Dr. Ostar Cohn, Der Kongreß macht es der Arbeiterklasse Ungarns zur Pflicht, falschen Resultat gefommen, zu einer Auffassung über den Sinn der dem Angeklagten als Verteidiger zur Seite stand, führte aus, daß sie den fürs Vereinigungs- und Versammlungsrecht bereits der Rede, wie sie ihn gar nicht gehabt haben kann. Das merkte daß der Strafantrag gegen Braun in rechtsgültiger Form erst begonnenen Kampf mit gesteigerter Kraft folange fortseßt, bis bei der Beugenaussage Donaths jeder, der mit den Gedanken und am 17. November 1906 gestellt worden sei, während die betreffende fie die volle Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit erdeen, welche die sozialdemokratische Bewegung beherrschen, auch Nummer der Neuen Gesellschaft" bereits am 16. Mai, also bor tämpft hat. nur einigermaßen vertraut ift. So hat der Zeuge beispielsweise mehr als sechs Monaten, herausgekommen war. Der Vorsitzende Die folgenden Redner find alle für den Antrag und sprechen in seinem Bericht, der die Grundlage der Anklage bildet, angegeben, machte darauf aufmerksam, daß schon unterm 4. Oktober die erste im ähnlichen Sinne, worauf der Kongreß Schluß der Debatte daß bestimmte beschimpfende Aeußerungen vom Redner in un- Ladung Brauns erfolgt fei, um ihn nach dem Verfasser zu fragen. wünscht. Dagegen ist Genosse Garai, Delegierter des Eisenbahn - mittelbarer Beziehung auf Gott gebraucht worden seien. Als Zeuge Der Berteidiger bestritt, daß hierdurch die Berjährung unterarbeiterverbandes. Der Kongreß erklärt jedoch die Debatte für mußte der Gendarm dagegen zugeben, daß der Redner ausgeführt brochen werden fonnte; es gebe keine Prozeßhandlung, ohne daß beendet, erlaubt jedoch Genossen Garai, noch zu diesem Punkte der hat: Wenn Euch jemand das und das von Gott sagt, so sind das vorfint- ein formell richtiger Strafantrag vorliege. Der Strafantrag Tagesordnung zu sprechen. flutliche Wine, alberne Märchen, wodurch jene, Leute den Gott zu habe sich zunächst nur gegen die Volksstimme cinem Popanz machen. In ähnlicher Weise haben sich auch gerichtet, nur auf sie habe der Wille des Antragstellers sich andere Aeußerungen des Genoffen Heinig im Kopfe des Wacht bezogen, nur ihr habe gegolten die dem Landgericht Beuthen von meisters Donath zu einem schier untenntlichen Zerrbild dessen ge der Staatsanwaltschaft gemachte Offerte, Strafantrag zu stellen. staltet, was der Redner wirklich gesagt hat. Nach Donaths Angabe Der Staatsanwalt erwiderte, die richterliche Handlung vom Die wirtschaftliche Lage der Arbeiter Ungarns wurde mit foll Seinig auch gesagt haben, die Religion ist nur eine Stultur. 4. Oftober hätte die Verjährung unterbrochen, auch wenn noch kein der Beschränkung des Vereinigungs- und Bersammlungsrechtes macht. Der Angeklagte hielt dem Zeugen entgegen, daß er aller Strafantrag vorgelegen hätte. Ein solcher habe aber, das suchte erschwert. Ja, die Eisenbahner wurden ihres Vereinigungs- dings die Religion als eine Stulturmacht bezeichnet habe, daß aber er glaubhaft zu machen, tatsächlich bereits vorgelegen; denn der und Versammlungsrechtes durch Ministerialerlasse, die die Kraft eine Kulturmacht doch nicht etwas so minderwertiges sei, wie der Ausdruck gegen alle beteiligten Personen" schloß vor allem auch eines Gesetzes in sich bergen, direkt beraubt. Gendarm anzunehmen scheine und ein anständiger Mensch also den geistigen Urheber, den Dr. Braun, ein. Dem Antrage des Redner begründet seinen Busabantrag damit, daß bei Be- nicht geringschäßig sagen könne, nur eine Kulturmacht. Ber- Staatsanwalts, im Zweifelsfalle den Landgerichtspräsidenten und prechung des Bereinigungs- und Versammlungsrechtes neben den zerrungen ähnlicher Art fanden sich in den Angaben des Wacht- den Ersten Staatsanwalt zu Beuthen zu vernehmen, schloß der Allgemeinheiten auf jene schmähliche Tatsache hingewiesen werden meisters Donath noch eine große Menge. Zu verwundern ist das Verteidiger sich an, der schon vorher auf diese Eventualität hin muß, daß die Eisenbahner dieser ihrer Rechte durch das Gesetz nicht, zumal der Wachtmeister Donath seiner eigenen Aussage nach gewiesen hatte. selbst beraubt wurden. Es ist bekannt, daß die Dienstpragmatif sich schon von vornherein über die Aeußerungen des Redners Das Gericht tam zu dem Beschluß, der Bondgerichts. den Eisenbahnern das Streifrecht nahm und Streifende mit ärgerte. Unter solchen Umständen ist nicht zu erwarten, daß ein präsident und der Erste Staatsanwalt 8 u Kerkerstrafen bedroht. Dies ist nun teine die Eisenbahnarbeiter zuverlässiger Bericht geliefert werden kann, der eine auch nur leid- Beuthen seien kommissarisch darüber zu vernehmen, ob sie allein betreffende Unbill, sondern ein Attentat gegen die Gesamtlich sichere Unterlage für eine Anflage bilden könnte. von vornherein über die Volksstimme" hinaus noch andere Ber arbeiterschaft, denn die Dienstpragmatik birgt in diefer ihrer Ber fonen, vor allem Dr. Braun, zur Verantwortung gezogen wissen fügung das erste Streitgefeh in Ungarn . Dies muß in dem Bewollten. Zwar habe in der ersten Verhandlung gegen Braun weder schlußantrag besonders feftgenagelt werden, und muß der Kongres der Angeklagte noch der Verteidiger Bedenten gegen die Korrektheit aussprechen, daß die am Kongreß vertretenen Gewerkschaften mit des Strafantrages erhoben, aber immerhin sei die Auslegung, die den Eisenbahnern sich solidarisch erklären.( Lebhafter Beifall.) jebt vorgebracht werde, wohl möglich. Hiernach mußte die Ver. Der Kongreß nahm auch den Zusaßantrag des Genossen handlung bertagt werden.
Genosse Garai führt folgendes aus: Bom Eisenbahnarbeiterverband delegiert, beantrage ich im Intereffe der entrechteten Eisenbahnarbeiter Ungarns , die bom Staate ausgebeutet werden, folgenden Zusagantrag:
Garai an.
Zum Punkt 6 der Tagesordnung: Arbeiterschus
nahm der Kongreß folgende Refolutionen an:
I.
Der IV. Gewerkschaftsfongreß gibt feiner Ueberzeugung Ausdruck, daß man in Ungarn noch kein einziges Geseh schuf, welches die Gesundheit und das Leben des Arbeiters wirksam schüßen würde. Das Krantenunterstüßungs- und Unfall bersicherungsgeseh vom Jahre 1907 ward hauptsächlich im Intereffe der Arbeitgeber geschaffen. Dieses Gefeß beraubt die Ar beiter ihrer erworbenen Rechte im Tausche für ein elendes
-
Aber die Angaben im Bericht des Wachtmeisters Donath genügten nicht nur der Staatsanwaltschaft zur Erhebung der Anflage, sondern selbst der Leiter der Verhandlung, Landgerichts birektor Busch, bezeichnete die Angaben des Zeugen Donath als sehr klar, so daß man nicht sagen dürfe, hier sei ein Gendarm in eine Versammlung geschickt, der von politischen Dingen nichts verftehe. Obgleich vier Teilnehmer der Versammlung als Beugen auf traten und den Sinn der Ausführungen des Angeklagten ganz anders wiedergaben wie der Wachtmeister, so hatte doch der Angeflagte und fein Verteidiger Theodor Liebknecht in der Hauptsache dagegen anzufämpfen, daß das Gericht sich die unzutreffende Auffaffung des Gendarmen zu eigen machte.
Ein Strafantrag ist ei.te Willenserklärung, die nicht länger zu fein braucht als wenige Zeilen, und im vorliegenden Falle ficher auch nicht länger war. Es scheint manchmal selbst hochbeamteten und erfahrenen Jurister recht schwer zu sein, eine so einfache Aeußerung, wie es ein Strafantrag ist, mit ausreichender Be stimmtheit und aweifelsfrei abzugeben. Das Gericht war ja hier freundlich genug, den beiden Beamten Gelegenheit zu geben, unter Für den Staatsanwalt waren die Angaben des Zeugen Donath ihrem Eide darüber auszufagen, was sie sich mit ihrem Strafallein maßgebend. Ueber die Widersprüche in Donaths Auf- antrage eigentlich gedacht haben. Hätten doch alle Gerichte so viel faffung der Rede Heinigs feßte sich der Staatsanwalt sehr leicht hin- Nachsicht mit unflaren Aeußerungen und Anträgen auch dann, weg. Die Religion ist nur eine Kulturmacht, das entspricht ja wenn es sich um Angeklagte, nicht um beamtete Zeugen, und um vollkommen der sozialdemokratischen Anschauung, wonach die ungebildete Leute, nicht um Juristen in hervorragender Stellung, heutige Kultur Untultur ist, sagte der Staatsanwalt, der auch mit handelt,