Einzelbild herunterladen
 
  

1. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 53.

Parlamentsberichte.

Deutscher   Reichstag  .

79. Sigung vom 3. März. 12 Uhr. Am Tische des Bundesrathes: von Boetticher, von Raltenborn, Vogel von Falckenstein  .

Die zweite Berathung des Militäretats wird fortgesetzt: Extraordinarium. Ref. Abg. Hahn.

Mittwoch, den 4. März 1891.

8. Jahrg.

Bedienungsmannschaften einer fahrenden Abtheilung Feldartillerie Dienstgebäude   wegen des Mangels an geeigneten Miethswohnungen werden 5000 M. gefordert. in Graudenz   eingetreten ist, wird die Position nach dem Kom­missionsantrage bewilligt.

Ohne Debatte bewilligt werden die geforderten Raten für Militärlazarethe u. A. in Inowrazlaw  , Bromberg  , Krotoschin  , Gleiwig.

be=

Abg. Sperlich beantragt die Streichung dieser Forde­rung, deren Bewilligung der Reichstag   nicht verantworten könne. Die Verhältnisse hätten sich vollständig geändert. Die Forde­von rung werde mit der Nothwendigkeit der Verlegung zwei Kompagnien Artillerie von Glah nach Glogau   motivirt. Gestrichen wird nach dem Antrage der Kommission die Die Verlegung der betreffenden Abtheilung von Glay, um das Forderung einer letzten Rate von 150 000 m. für das Train­Fußartillerie- Regiment Nr. 6 in Glogau   zu vereinigen, sei doch depot in Danzig  , ebenso die Forderung von 500 000 M. zum Die einmaligen Ausgaben im ordentlichen und außerordent wohl aus diesem Grunde allein nicht geboten, zumal dem früheren Grunderwerb für ein Dienstgebäude der Artillerie- Prüfungs­tommission in Berlin  , endlich die Forderung einer letzten lichen Etat betragen nach dem Voranschlag 71 303 510 M. Die Kasernenmangel in Glaz   jezt abgeholfen sei. Forderung von 3 355 928 m. zur Beschaffung von Platz- Oberst Erffling: Es handelt sich hier nicht um Glatz, son- Rate von 147 000 M. für eine Fachwerkstaserne für eine patronen für das neue Gewehr, Bedarf für 1891-92, und zu dern um Glogau  . Die Verwaltung will für die Bedienungs- Kompagnie Infanterie in Me. Die extraordinären Forderungen im ordentlichen Etat für den Kosten des Bedarfs an Manöver- Kartouchen für 1891 ist nur mannschaften einer fahrenden Abtheilung eine Kaserne errichten, unerheblich ermäßigt auf Antrag der Kommission in das und die Brückenkopf- Kaserne, in welcher bis jetzt diefe Mann- Sachsen und Württemberg werden ohne Debatte bewilligt. Im außerordentlichen Etat werden statt 300 000 M. zum Ordinarium übernommen und gestern bereits bewilligt wor- schaften untergebracht sind, soll den beiden heranzuziehenden den. Im Uebrigen belaufen sich die Abstriche der Kommission Kompagnien überwiesen werden. Für die Verlegung der letzteren Entwurf und zum Baubeginn für die Erweiterung der Artillerie­auf etwa 3 665 000 M. Die geforderten besonderen Zulagen, sind ganz zwingende Gründe maßgebend, die auf dem Gebiete faserne zur Aufnahme der Etatsverstärkung der Feldartillerie die Forderung von 162 300 m. für die Erneuerung des Ober- der Mobilmachung liegen und hier nicht näher erörtert werden in Stettin   nur 6000 M. zum Entwurf bewilligt, von der baues der Militär- Eisenbahnen, Vermehrung der Betriebsmittel und können. Die Kasernen in Glaz   sind zur weiteren Benutzung zweiten Rate von 45 000 M. für eine Artilleriekaserne in Marien­werder 25 000 M. abgesetzt und nur 20 000 m. Beschaffung von Werkzeugmaschinen, die geforderten Raten für nicht wohl mehr verwendbar. den Neubau von Maschinengebäuden werden ohne Debatte be­Von der Forderung von 10 Millionen zu Be­Abg. Sperlich ist durch diese Gegenausführungen nicht willigt. Von der Forderung von willigt, desgleichen die zweite Rate zum Neubau einer Ronserven- davon überzeugt, daß sein Antrag unbegründet sei und regt schaffungen für artilleristische Zwecke und zur Herstellung der erforderlichen Aufbewahrungsorte" wird eine Million abgesetzt. fabrik in Spandau   und zum Bau und zur Ausstattung des event. die Zurückweisung des Titels an die Kommission an. Bekleidungsamts für das 17. Armeekorps in Danzig  . Unter den Abg. v. Kardorff tritt für die Etatsforderung ein, da der Endlich werden statt der geforderten 1 000 000 Mart als zweite Forderungen für neue Kasernen und sonstige Garnisonbauten be- Kaiser   das Recht zum Disloziren habe, ohne daß der Reichstag   Rate für eine Kavallerie- Kaserne in Saarburg   900 000 Mark bewilligt, der Rest des außerordentlichen Etats nach dem Etats­findet sich ein Titel: Neubau einer Kaserne nebst Zubehör und dreinreden dürfe. Ausstattungsergänzung für ein Garde- Feldartillerie- Regiment in Abg. Hinze bezeugt dagegen aus eigener Anschauung, daß entwurf genehmigt, desgleichen die Einnahmen des preußischen Potsdam  . Der für dieses Regiment geplante Neubau war die Unterbringung der beiden Kompagnien auf dem Schäferberge Reichs- Militärkontingents, das Extra- Ordinarium und die Ein­für Berlin   geplant und die erste Rate schon 1887-88 bewilligt in Glatz, in den sogenannten venetianischen Kasernen eine sehr nahmen des sächsischen und württembergischen Etats, endlich die worden. Der Bau soll nunmehr in Potsdam   erfolgen, da mili- gute ist. Jedenfalls sei die militärische Nothwendigkeit der Ver- bayerischen Quoten. Damit ist die zweite Berathung des Militäretats erledigt. tärische Intereffen die Verlegung eines Garde- Feldartillerie- Re- legung noch nicht nachgewiesen. Sollte der Antrag Sperlich giments nach dort bedingen. Schluß 23/4 Uhr. beanstandet werden, so empfehle sich um so mehr die nochmalige Nächste Sigung: Mittwoch 12 Uhr.( Etat der Reichs­Abg. Ruge( dfr.) führt bei diesem Titel Klage über die Berathung des Postens in der Budgetkommission. Schwierigkeiten, welche die militärische Verwaltung den Kommunal­eisenbahnen, Reichs- Eisenbahnamt.) behörden Potsdams in den Weg lege. Namentlich bei den Ver­handlungen über den Neubau der Kaserne des ersten Garde­Ulanenregiments sei dies in sehr unangenehmer Weise hervor­getreten. Redner bittet den Kriegsminister um Abhilfe. Bundeskommissar Oberst Erffling stellt in Abrede, daß die Militärverwaltung sich in unbefugter Weise in die kommunalen Angelegenheiten Potsdams einmische. Zu ihren Maßnahmen sei fie im militärischen oder öffentlichen Interesse vorübergehend ge­zwungen gewesen.

Die Forderung von 70 000 M. als erste Baurate zum Umbau eines Kommandanturgebäudes in der Feste Boyen wird auf Antrag der Kommission ohne Debatte gestrichen.

Die Forderung von 600 000 M. zum Neubau und zu Aus­stattungsergänzungen von Kasernen für die Schießschulen der Feld- und Fußartillerie auf dem Artillerie- Schießplat

bei Jüterbog  , zweite Rate( erste Baurate), beantragt die Kommission ebenfalls zu streichen; die Abg. v. Frege und v. Massow beantragen die Bewilligung von 400 000 m.

Der Referent bemerkt, daß der Kommission die super­revidirten Voranschläge nicht vorgelegen haben; dieselben seien inzwischen fertiggestellt und hätten den erwähnten Antrag ver­anlaßt.

Abg. v. Maffow( dk.): Der Bau einer Kaserne sei um so bringlicher, als die Entfernung des Schießplages von der Stadt Jüterbog   5 Kilometer betrage und es sich als unhaltbar erweise, die Truppe, welche einen so schweren Dienst zu versehen habe, noch länger in der Stadt zu belaffen.

Die Abgg. Fritzen und Hinze treten den Ausführungen des Antragstellers bei.

Nachdem noch Oberst Erffling auf die besondere Dringlich­feit des Neubaues der Mannschafts- Rasernen, Ställe und Wege­Anlagen, für welche der Antrag die Mittel bewilligen will, und Darauf hingewiesen hat, daß bezüglich aller übrigen beabsichtigten Bauten der Reichstag freie Hand behalte, werden 400 000 Mark bewilligt.

Zum Neubau und zur Ausstattungsergänzung einer Raferne nebst Zubehör für die zwei Kompagnien Infanterie und zum Neu­bau eines Wohngebäudes für die Verheiratheten von zwei Bataillonen in Magdeburg   werden statt 300 000 Mart für Projektbearbeitungen und zum Baubeginn nur 6000 M. für den Entwurf bewilligt.

Für den Entwurf eines Kasernenbaues in Glogau   für die

Generalmajor v. Funck: Die Zerlegung eines Truppen­theile gehört zu den seltensten Ausnahmen, zumal bei der Artillerie. Die besonderen Gründe, welche in diesem Falle obwalten, sind in Fortfall gekommen durch die Verminderung der Bedeutung der Festung Glatz, mit welcher eine Erhöhung der Bedeutung der Festung Glogau   Hand in Hand gegangen ist. Die Vereinigung des Regiments muß stattfinden.

Nachdem Abg. Sperlich und Oberst Erffling nochmals zu furzen Bemerkungen das Wort genommen, erklärt

Abg. Scipio, daß die Nationalliberalen durch die erfolgten Aufklärungen befriedigt, nach dem Antrage der Kommission die kleine Summe bewilligen werden. Eine Zurückverweisung an die Kommission habe in diesem Stadium wenig Werth; im nächsten Jahre werde dazu bessere Gelegenheit und mehr Material vor handen sein.

nommen.

Abgeordnetenhaus.

47. Gigung vom 3. März. 11 Uhr. Am Ministertische: Miquel, Herrfurth und Kom­missarien. Auf der Tagesordnung steht die dritte Berathung des Ein­tommensteuer- Geseßentwurfs. In der Generaldiskussion erhält zunächst das Wort gegen die Vorlage

Abg. v. Meyer Arnswalde( ,, wild- konservativ"): Redner erklärt sich im Allgemeinen mit der Vorlage einverstanden. Die Busammensetzung der Einschätzungskommissionen und die Ein­Der Antrag Sperlich wird gegen die Stimmen der an- fehung des Oberverwaltungs- Gerichts als obersten Steuer- Gerichts­hofes seien Verbesserungen der Kommissionsvorlage. Dagegen wesenden Freisinnigen, Sozialdemokraten, Zentrumsmitglieder würde sich eine Beseitigung der§§ 82 bis 84 der Vorlage( Ver­und Polen abgelehnt, der Titel unverändert angewendungs- Bestimmungen) empfehlen. Abg. v. Jagow( fons.) erklärt die Bereitwilligkeit, im Ganzen estrichen wird nach dem Antrag der Budgetkommission trotz der Befürwortung der Position durch Oberst Erffling für das Gesetz zu stimmen, wenn nicht etwa in dritter Lesung die Forderung von 59 000 M. zum Neubau eines Bureau- Bestimmungen angenommen werden, die das ganze Gesetz unan­gebäudes für das General- Kommando des 8. Armeekorps in nehmbar machen. Die Vorlage fei eine geeignete Unterlage und ein erster Schritt für eine spätere schrittweise Reform der ge= Koblenz  . sammten direkten Steuern. Die konservative Partei wird einige Aenderungen beantragen, namentlich über die Besteuerung der Agenturen, über den Veranlagungsmodus und über die Besteue­rung der juristischen Personen. Am besten wäre es, die Ver­wendungsbestimmungen durch eine ganz kurze Bestimmung zu ersehen, daß die Steuern angesammelt und weiterer gefeßlicher Bestimmung vorbehalten bleiben. Nach unserer Ansicht enthalten die Wahlbestimmungen der Vorlage nur Verfassungsänderungen.

Für eine Infanteriefaserne in Bremen   werden statt der geforderten ersten Baurate von 400 000 m. nur 10 000 m. für den Entwurf bewilligt; als dritte Rate für eine Kavallerietaserne in Braunschweig   statt 676 000 m. nur 645 000 m.

einer

Für Grunderwerb und Entwurf zum Neubau Infanteriefaserne in Osnabrück   find 35 000 m. gefordert. Das Haus bewilligt nach dem Antrage der Kommission nur 30 000 m. Bewilligt werden ohne Debatte u. A. die geforderten Raten Abg. v. Czarlinski( Pole  ) wird mit seinen Freunden gegen für Kasernenbauten in Gnesen  , Glogau  , Posen, Breslau  , Altona  , das ganze Gesetz stimmen. Zu diesem Entschlusse würde die Harenburg, Rendsburg  , Hannover  , Hildesheim  . Zusammensetzung der Einschätzungskommissionen allein schon ge­Zum Bau eines Kommandantur- und Divisionskommando- nügen. Die Verhältnisse in den polnischen Landestheilen, deren Dienstgebäudes in Graudenz   werden für Gründerwerb und Bevölkerung fortgesetzt mit Ausnahmegesehen behandelt wird, Entwurf 18 000 M. gefordert. liegen derart, daß man zu diesen Kommissionen fein Zutrauen haben kann.

Die Kommission hat die Summe nicht beanstandet, will aber die Zweckbestimmung des Titels auf ein Kommandantur- Gebäude beschränken.

Nachdem Oberst Erffling für das dringende Bedürfniß der Unterbringung des Divisionskommandeurs in einem eigenen

regelmäßige und zweckentsprechende Reinigung gesorgt werde. Arbeitsräume mit demselben Rechte erzwingen, wie andere Maß­regeln zum Schutze der Arbeiter."

Maßregeln zur Verhütung der Dasselbe ließe sich wohl für Fabriten, Werkjätten und dergleichen Verbreitung der Schwindsucht.

Renntniß:

Regelmäßige, feuchte Reinigung der Räume ist vorzunehmen.

Abg. Dr. Enneccerus   natl.) wird mit seinen Freunden für die dritte Lesung die Erleichterung der mittleren Einkommen von neuem beantragen, damit das Gesetz eine seiner größten Härten verliere. Von Wichtigkeit halten wir die Bestimmung zu Gunsten

Heller gemachten Vorschläge sind, wenn auch nicht in gleichem Maße, des Versuches der Ausführung werth. Nächstdem lassen sich der Sache noch einige andere Ge­sichtspunfte abgewinnen.

I. 1. Man soll die Schwindsüchtigen dazu bringen, ihren

Zufolge höheren Auftrages bringt der Polizeipräsident on Jedes trockene Auskehren erhöht die Gefahren. Diese Maß- Auswurf in für sie selbst und Andere ungefährlicher Weise zu be­Berlin ein Gutachten der königlichen wissenschaftlichen Deputation regeln durchzuführen, wird in vielen öffentlichen Gebäuden keine feitigen. Aber man muß, wie dies bei den neueren Verhandlungen für das Medizinalwesen über Maßregeln zur Verhütung Schwierigkeiten haben, so in Gerichten, Bahnhöfen, Posträumen, über diesen Gegenstand oft hervorgehoben wurde, Alles vermeiden, Der Berbreitung der Schwindsucht( Lungen- und in Kasernen, Waisenhäusern, in Werks und Armenhäusern und was diesen Unglücklichen das Gefühl verursacht, gerichtet, ge­Kehlkopf- Tuberkulose) im Auszug wie folgt zur öffentlichen in Gefängnissen." Ebenso wird wohl in Krankenhäusern strenge mieden, ausgestoßen zu sein. Allem, was man den Tuberkulösen besondere an die Vorsteher von Anstalten, die Inhaber von Gast. In den Eisenbahnwagen fönnten ähnliche Einrichtungen für sonst auferlegt, wird der Stachel genommen, wenn man die Ge An alle betheiligten, privaten wie beamteten Personen, ins. Durchführung dieser Maßregel auf keine Schwierigkeiten stoßen. an Beschränkung in der freien Entleerung ihres Auswurfes und legenheit, geheilt zu werden, in größerer Ausdehnung, als seit­und Speisewirthschaften, Vergnügungslokalen( Theater, Konzert, Hustende vorgesehen werden. Am meisten Widerstand wird sich von Seiten der Schule her, bietet. Die Heilungsmöglichkeit besteht, wenigstens für Jeder in seinem Wirkungskreise im eigenen wie im Interesse des geltend machen. Mit Auswurf behaftete Rinder sollen besondere frühe Zeit der Krankheit; aber dem Arinen stehen, wenn er Tanz- Sälen 2c.) richte ich zugleich das ergebene Ersuchen, daß Gemeinwohles die Durchführung der in diesem Gutachten empfoh Plätze in der Nähe der Spucknäpse bekommen oder das Dett Silfe und Pflege sucht, nur die allgemeinen Hospitäler zur Ver weiler'sche Spuckfläschchen benutzen, sonst ausgeschlossen fügung. Man wird der Verbreitung der Tuberkulose wirksamer ent werden. Ganz besonders müssen schwindsüchtige Lehrer selbst zur Beobachtung dieser Maßregeln angehalten werden. Das gilt auch für Pensionate, Krippen und Kleinkinder- anstalten für arme Tuberkulöse befördert. Insbesondere ist zu gegenwirken, wenn man die Errichtung von besonderen Kranken­Das Gutachten der wissenschaftlichen Deputation, vom Bewahranstalten. Wünschenswerth wäre es auch für Gasthäuser, wünschen, daß die gemischten Hofpitäler der größeren Ge­Die Heller'schen Maßregeln stüßen sich großentheils auf die Wirthschaften, Theater. Ferner werden befürwortet: öffentliche meinden und Gemeindebezirke durch die Errichtung solcher An­zweckentsprechende Desinfektionsanstalten, Desinfektion von Wäsche ſtalten entlastet werden.

lenen Maßregeln an seinem Theile fördern und unterſtüßen wolle, um die verheerendste aller Volkskrankheiten nach Möglichkeit einzuschränken.

5. November 1890 datirt, lautet:

Ergebnisse der Untersuchungen von Cornet.

Aus diesen lassen sich folgende Hauptfäße entnehmen:

und Wohnung verstorbener Tuberkulöser, auch von Zeit zu Zeit noch Tuberkulöse aufnehmen, ist dafür Sorge zu tragen, Soweit solche gemischte Hospitäler der Wohnung Tuberkulöser, Ausschluß Schwindsüchtiger von daß die Tuberkulösen mon den übrigen Kranken ab 1. Zuberkelbazillen sind nicht allenthalben verbreitet( ubiquitär), Krankenpflege und Hebammenberuf. Ferner wird hingewiesen gesondert werden. Jedenfalls haben diese Anstalten den Nachweis fie fehlen sogar in einem Drittel der von Tuberkulösen   be- auf die Gefahr des Lebensmittel- Berkaufes durch Schwindsüchtige. zu liefern, daß die Luft tuberkelbazillenfrei ſei.

wohnten Räume;

2. sie werden hauptsächlich verbreitet durch den Auswurf der

Straßenreinigung darf nur feucht geschehen, Straßenbesprengung I. 2. Es steht zu hoffen, daß der ärztliche Stand sich der Ein weiterer Abschnitt von der Verbreitung der Tuber- neuere Entwickelung der Tuberkuloselehre für nüßliche Thätigkeit muß reichlicher werden. vielen Gelegenheiten mehr und mehr bewußt werde, die die 3. und zwar vorwiegend durch den getrocknet zerstäubten Aus- tulose durch Thiere darf um so mehr hier übergangen werden, des Hausarztes bietet. Dahin gehören frühzeitiges Erkennen des als Heller selbst sagt, das in Preußen z. 3. geltende Verfahren Leidens, so lange es leichter heilbar ist, Entfernung der Kranken scheine vorläufig das richtige.

wurf; 4. die gewöhnlichen Desinfektionsmaßregeln sind zu diesem Zwecke großentheils unzureichend.

Tie einschlägigen Säge des Heller'schen Referats lauten: " Es handelt sich einmal darum, die Schwindsüchtigen dahin zu bringen, ihren Auswurf in für sie selbst und Andere unge­fährlicher Weise zu beseitigen, zweitens an solchen Orten, an welchen viele Menschen und darunter auch Schwindsüchtige ver­fehren, solche Maßregeln zu treffen, daß unvorsichtig ausgesäte Tuberkelbazillen unschädlich gemacht werden.

Die unschädliche Beseitigung des Auswurfes ist dadurch zu erzielen, daß in allen öffentlichen Gebäuden, wie es bereits in vielen der Fall ist, in reichlicher Weise für die Benutzung der verkehrenden Menschen Spucknäpfe aufgestellt und für deren

In den Schlußjäßen wird unter Anderem verlangt:

1. Anzeige- und Desinfektionspflicht bei Sterbefällen tuberku­löser Menschen.

aus der Familie, Abrathen von Heirathen. Auch die Sorge für Unschädlichmachen und Beseitigen des Auswurses gehört dahin.

I. 3. Weit mehr kann in letterer Richtung geschehen durch 2. Vorkehrungen zur Beseitigung des Auswurfs in allen die Krankenwärter. Jedem Krankenwärter von Beruf sollte eine öffentlichen und soweit möglich privaten, dem Menschen- Anweisung in die Hand gegeben werden, wie er mit an­verkehre dienenden Gebäuden und Einrichtungen, beson- steckenden Ausscheidungen aus dem Körper Kranker zu ver­ders Schulen, Verkehrsanstalten, Krankenhäusern und Ge- fahren habe, um sie unschädlich zu machen. Zu betonen wäre, fängnissen. daß die eigene Gesundheit des Wärters start mit in Frage fomint.

Die von Ew. Exzellenz gestellte Frage, ob die Heller­schen Vorschläge den Anordnungen der Medizinal- Ver- II. 1. An Orten, wo unter vielen Anderen auch waltung zu Grunde gelegt werden können, müssen wir im Schwindsüchtige verkehren, sollen unvorsichtig ausgesäte Allgemeinen vollkommen bejahen. Die sämmtlichen von Tuberkelbazillen unschädlich gemacht, der Auswurf unschädlich

Arbeiter Berlins  ! Gedenkt der ausgesperrten deutlichen Arbeiter!