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Staatssekretär Dr. Nieberding:

Abg. Heine( S03.):

Wir riefen

Abg. Arnold( f.) ist mit der Ueberweisung der Vorlage an eine Stommiffion von 14 Mitgliedern einverstanden.

Abg. Weber( natl.): Meine Freunde hätten den Geschentwurf auch ohne Kommissionsberatung angenommen. Unterstaatssekretär Wermuth sucht einige vom Abg. Nacken ge­äußerte Bedenten zu zerstreuen. Abg. Frank( Soz.):

Ich will schließlich der Hoffnung Ausdruck geben, daß die deutschen Arbeiter nicht in die unangenehme Lage kommen wie die amerikani­fchen, welche die unangenehme Eigenschaft des Schecks, als Zahlungs­mittel zu dienen, haben empfinden müssen. Sie haben wertloje Arbeitern eine solche Erfahrung erspart.( Bravo  ! bei den Sozial­Scheds als Zahlung annehmen müffen, weil sie sonst überhaupt keine Arbeit bekommen hätten! Hoffentlich bleibt unseren deutschen Arbeitern eine solche Erfahrung erspart.( Bravo  ! bei den Sozial­

demokraten.)

Abg. Raab( Antis.): Ich bin nicht gegen das Gesetz, verspreche mir aber weder gutes noch böses von ihm.

Abg. Mommsen( fef. Bg.): Meine Freunde stimmen dem Gesetz entwurf durchaus zu, denn er legt nur legislatorisch feft, was praktisch längst zu Recht besteht.

Der Gedanke, daß der bloße Ausbruck Tragikomödie" eine Jazutreten. Gerade dies Fernhalten der Majestät aus den Streit der Beleidigung sämtlicher Personen enthalte, die daran teilnehmen, Meinungen, sei es auf fünstlerischem, auf politischem, religiösem, beweist zum mindesten, daß der Vorsitzende, der dieses Urteil militärischem oder wissenschaftlichem Gebiete, bedingt in England publiziert hat, den Begriff der Tragikomödie nicht fennt. Man die hohe Achtung vor der Majestät. Seit 1828 ist in England feine tann sich an einer Tragikomödie beteiligen, ohne Schuld und ohne Bestrafung wegen Majeftätsbeleidigung mehr erfolgt.( Hört, hört!) jedes Bewußtsein. Und es gibt Leute, die behaupten, daß das Das Volf denft in England so monarchisch, weil man ihm Vertrauen ganze Leben eine Tragikomödie sei, in der wir fortwährend mit schenkt, weil man dort die vormärzlichen Polizeischikanen nicht mehr spielen.( Heiterkeit.) Darin foll nun eine Beleidigung des Königs tennt. Je weniger Majestätsbeleidigungsprozesse, desto höher das Die Arbeiter haben nur ein indirektes Interesse an dieser Vors liegen! Ich wundere mich nicht, daß es Leute gibt, die sich über Ansehen der Majestät selbst.( Lebhafter Beifall links.) lage. So wenig der fromme Wunsch jenes Königs in Erfüllung die Artikel ihrer politischen Gegner ärgern, ich wundere mich auch Abg. Wagner( t.): Die inquifitorischen Gerichte auf den fozial- ging, daß jeder Arbeiter des Sonntags sein Huhn im Topfe habe, nicht, daß es Leute gibt, die die historischen Ausführungen des demokratischen Parteitagen beweisen uns, wie es im Zukunftsstaat so wenig wird auch heute jeder Arbeiter sein Schedbuch im Schranke Artikels für falsch halten, ich wundere mich auch nicht, daß ein mit den Majestätsbeleidigungsprozessen bestellt sein wird.( Lachen haben. Aber wir stimmen der Vorlage zu, weil sie der Entwickelung liberales Blatt, die Königsberger Hartungsche Zeitung", es war, links.) Ich stelle noch fest, daß in Deutschland   die mildesten Be- unserer Bollswirtschaft entspricht und weil sie geeignet erscheint, die in dieser Sache den Denunzianten gespielt hat, und sich in der ftimmungen auf diesem Gebiete bestehen. Wenn in England tros gewisse Härten des Hartgeldverkehrs zu beseitigen. Wir über Festesfreude der Enthüllungstage wilder gebärdete als selbst die schärferer Bestimmungen teine Majestätsbeleidigungsprozesse vor schäzen aber leineswegs die Vorteile der Ausbreitung des Scheck­fonservativen Blätter und der wildeste Staatsanwalt, den sie erst tommen, so liegt das an dem nationalen Charakter dieses Volkes, verkehrs. Der Scheckverkehr beruht auf dem Vertrauen Ses Publikums auf diese Fährte gebracht hat. Aber das Gericht mußte einen dem die Anerkennung der Autorität angeboren und anerzogen ist. fühlen, flaren und reinen Stopf behalten und sich nicht von der Ich wünschte, das deutsche   Volk lernte in dieser Beziehung recht viel au den Banken. Aber gerade zur Zeit einer Kriſe hört das Ver­Leidenschaft, nicht von dem Aerger über den Artikel fortreißen von den Engländern.( Bravo  ! rechts.) trauen auf, und die Depots werden aus den Banken zurückgezogen. Wir wären bereit gewesen, dem Gefeßentwurf auch ohne Kom­lassen. Wenn mit Hülfe so fünstlich geschraubter Wendungen und Abg. Wellstein( 3.) wendet sich gegen den Antrag Albrecht. Bir miffionsberatung zuzuftimmeu. Aber dem Antrag auf Einſegung solcher Verdrehung des Tatbestandes verurteilt wird, sind wir ge- fehen in der Vorlage eine große Berbefferung. Eine absolute Gas einer Kommission wollen wir nicht widersprechen. Es sind immerhin nötigt, gegen ein Gesek wie das vorliegende zu stimmen, folange rantie gegen Tendenzprozeffe tann es auf gefeßlichem Wege nicht einige Bunkte, die eine Aussprache erwünscht erscheinen laffen; es noch so dehnbare Worte wie Böswilligkeit" enthält. Wir vergeben, wir haben aber das Bertrauen in den deutschen namentlich die Frage des Postichedverkehrs, die in die kennen nicht die Absicht der Regierung, die Majestätsbeleidigungs- ti ter stand, daß solche Prozesse nicht vorkommen. prozesse einzuschränken. Aber solange das Gesetz mit so vagen Be­Debatte geworfen ist, ist einer näheren Erörterung wert. Es ist die griffen operiert, haben wir nicht das Zutrauen, daß künftig das Frage, ob es nicht richtig gewesen wäre, schon in diesem Gesetz dic freie Wort und die berechtigte Kritik geschüßt sein wird. Gerichten wie dem Königsberger wird die Boswilligkeit" stets die Handhabe berger Artifel vorgelesen über die Königin Luise und hat scheckverkehrs zu schaffen. Herr Diann hat uns einige Stellen aus dem Königs- notwendige normale Grundlage für eine spätere Regelung des Post­zur Berurteilung bieten, und aus diesen Gründen stimmen wir dann gefagt: it das teine Beleidigung? gegen das Gesetz und beantragen, den Majestätsbeleidigungs- ihm zu: Jawohl, aber weffen? Er antwortete: Num, aus paragraphen gänzlich aufzuheben.( Sehr gut! bei den Sozialdemo- nächst der Königin Quise! Das sagen wir ja eben, Baß traten.) In der Kommission ist unser Antrag, die zweite Hälfte man einen Begriff der Beleidigung verstorbener Fürstlichkeiten kon halten blieb das Recht, neben einer Verurteilung wegen Majestäts-( Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Gs gibt eben kein Gesez, des§ 95 zu beseitigen, halb angenommen worden. Aufrecht er- ftruiert, um die gegenwärtige Kritik der Vergangenheit einzuengen. beleidigung auf Berlust der bekleideten öffentlichen Aemter zu er- abgesehen von§ 189, welches Beleidigungen Verstorbener unter fennen. Diese Bestimmung hat gar keinen Zweck und bietet nur Strafe stellt, und deshalb will man das hier auf Schleichwegen er der Willfür eine Handhabe. Wir bitten, auch sie zu beseitigen. reichen.( Unruhe rechts. Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) ( Brabol bei den Sozialdemokraten.) Das Königsberger Gericht ist aber gar nicht so schlecht geweien, wie Herr Dfann es darstellte; es hat nicht wegen der Beleidigungen der Wenn Sie den Majestätsbeleidigungsparagraphen aufheben Königin Luise   verurteilt, sondern ausdrücklich erklärt, daß es die wollen, so müssen Sie auch die Beleidigung fremder Herrscher ganzen historischen Erörterungen bollständig außer Be Abg. Wagner- Württemberg( deutsche Bp.) spricht sich für die von Strafe befreien. Dann aber wird man im Auslande die über- tracht laffe.( Lebhaftes hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Vorlage aus. raschende Feststellung machen, daß man zwar in ihren Ländern Es ist an sich nicht richtig und eine durchaus falsche Praris, von Darauf vertagt sich das Haus. auch die Beledigung fremder Herrscher unter Strafe ftellt, im einem Artikel neunzehn Zwanzigstel außer Betracht zu lassen. Deutschen Reiche aber die erste Gelegenheit ergreift, den nicht. Ein Artikel ist ein ganzes, und da reißt man nicht einen pellation Albrecht und Genossen( Soz.) betreffend Einführung des Nächste Sigung: Mittwoch 1 Uhr.( Tagesordnung: 1. Jnter­deutschen Fürsten den Schuß zu versagen. Ich glaube nicht, daß Saz heraus. Das Königsberger Gericht hat nicht einmal ges Reichstagswahlrechts in den Bundesstaaten. das das Ansehen Deutschlands   im Auslande fördern würde. tan, was Herr Ofann meinte. 2. Forifegung der Es hat nicht wegen Beleidigung heutigen Debatte. ( Lachen bei den Sozialdemokraten.) Es ist nun die Befürchtung der Königin Luise   verurteilt, sondern wegen Beleidigung des ausgesprochen worden, daß unter dem neuen Gesetz gewisse politische jetzigen Monarchen. Es ist auf Umwegen und Schleich  Parteien besonders leiden würden. Auch meiner Meinung nach wegen dazu gekommen. Die Ausführungen des Abg. Ofann, wäre es wünschenswert, das Wort Böswilligkeit" durch ein noch die Billigung, die er dem Urteil hat widerfahren lassen, stärkeres, flareres Wort zu ersehen.( hört! hört! bei den Sozial- die Billigung einer Verurteilung wegen historischer Kritik als demokraten.) Aber weder in den Verhandlungen der Kommiffion Majestätsbeleidigung, beweist uns am allerbesten, wie gefährlich 15. Sikung vom Dienstag, den 21. Januar, 11 Uhr moch in denen dieses Hauses hat man einen brauchbaren Weg ge- dieses Gesez ist. Besser als Herr Diann konnte ich unfere Sache Am Ministertisch: Frhr. v. Rheinbaben. funden. Unter diesen Umständen habe ich das Vertrauen zur Ehr- nicht verteidigen.( Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) In der Fortsetzung der zweiten Etatsberatung lichkeit der deutschen Richter, daß sie das Wort Böswilligkeit" Wir haben unsere guten Gründe, uns vor einer illoyalen richtig auslegen werden. Die Regierung hätte gegen die Streichung Auslegung des Gesetzes zu fürchten, auch nach der Erklärung des werden zunächst eine Reihe fleiner Etats debattelos angenommen. des Wortes keinerlei Bedenken. Sie teilt allerdings auch die Be- Herrn Staatssekretärs  . Wir fönnen nicht glauben, daß die Richter Der Etat der Seehandlung wird auf Antrag Gyzling fürchtungen nicht, daß diese Bestimmung zum besonderen Nachteil fich auf einmal ändern werden, oder besser gefagt, daß die( frf. p.), dem sich die Abgg. Sch medding( 3.), Rewoldt( ft.), einer einzelnen politischen Bartei werden wird. Die Möglichkeit Judikatur fich ändern wird. Die Judikatur ist seit 15 bis 20 Jahren b. Arnim( ft.) anschließen, an die Budgetkommission zurüdber einer scharfen Auslegung des Wortes besteht ja. Nach den Motiven Schritt für Schritt weiter gegangen auf diesem Bege. Bon Jahr wiesen. und den Verhandlungen der Kommission müßte ich aber dazu bei zu Jahr wurden die Maschen enger gezogen und jedes freie Bort Es folgt der Etat der Münzverwaltung. dem Richter seinerseits Böswilligkeit voraussehen, und das tue ich erstickt. Die paar Buchstaben, die Sie hier in das Gefeß hinein wünscht Ausprägung von 25 Pf.- Stüden. Abg. v. Arnim( ft.) tadelt die Beseitigung der Taler und nicht. Sollte es ausnahmsweise doch der Fall sein es fann ja schreiben, werden die Bragis nicht ändern. Erst muß der ganze alles vorkommen Abg. Dr. Grüger- Hagen( frs. Bp.): Dem Wunsche auf Aus. so haben wir ja Wege, das Unrecht zu be- Geist dieser Justiz geändert werden. Gibt es doch fogar Nichter, seitigen. Ich konstatiere, daß schon die Motive der Vorlage ergeben die fich rühmen, daß fie Mitglieder des Reichsverbandes zur Be- prägung von 25 Pf.- Stüden können wir uns nur anschließen. und daß in der Kommission ausdrücklich von berufener Stelle aus- tämpfung der Sozialdemokratie sind, die also eine einseitige partei- Gegen eine größere Silberprägung haben wir an sich nichts, fomcit gesprochen worden ist, daß es den Wünschen und Auffassungen der politisch gehäffige Stellung gegen die Sozialdemokratie einnehmen. dadurch an der Goldwährung nicht gerüttelt wird. verbündeten Regierungen durchaus entgegenginge, wenn hier ver- Wehe ineinem Parteigenoffen, der in die Hände folcher Richter Münzgefehes im Reiche und wünscht eine andere Gestalt der Abg. Hirsch( 8.) hofft auf eine grundlegende Aenderung des schiedene Parteien mit verschiedenem Maßstabe gemeffen würden. tommt.( Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) Was nügt es, Das würde dem Prinzip des Gesezes nicht entsprechen. Das Wort wenn Dr. Wagner fagt, wir würden nach Annahme dieses Gesetzes Fünfmartftüde. Böswilligkeit" ist so gemeint, daß der besonders energische Wille die freiesten Bestimmungen haben? Du lieber Gott, was nügen Abg. Graf Kanit( f.) schließt sich dem Wunsche auf Mehraus­vorausgesetzt wird, den Herrscher in seiner persönlichen Ehre zu Bestimmungen? Wir lönnen die freiesten Bestimmungen haben und prägung von Silbermünzen an. Es liegen 25 Millionen Taler in treffen. Und die Böswilligkeit muß in der Tat selbst, in der die geknechtetste Pragis.( Lebhaftes Bravo! bei den Sozial- der Reichsbank; diese sollte man wieder in den Verkehr bringen. Berbindung der einzelnen Handlungen, die zur Verfolgung stehen, demokraten.) mit der Person des Täters gefunden werden. Politische Bestre­bungen und Anschauungen auf anderem Gebiete kommen dafür nicht in Betracht. Es würde den Absichten des Gesetzes nicht ent­sprechen, wenn aus den politischen Anschauungen des Täters das sprechen, wenn aus den politischen Anschauungen des Täters das Gericht ein Mehr oder Minder an Böswilligkeit folgerte.

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Staatssekretär Dr. Nieberding:

Schluß 6 Uhr.

Abgeordnetenbaus.

Finanzminister Frhr. v. Rheinbaben: An der Goldwährung wird unter keinen Umständen gerüttelt werden.( Bravo  ! links.) Aber innerhalb der Goldwährung ist die Vermehrung des Hart­geldes zu Lohnzahlungen usw. sehr erwünscht. Ich halte es daher 20 M. zu erhöhen.( Bravo  ! rechts.) Auch die Schaffung von für durchaus ratlich, die Stopfquote für die Silberausprägung auf 25 Pf.- Stüden halte ich für prattifa); fie wäre auch innerhalb des bestehenden Münzgefeßes möglich. Ueber eine andere Gestalt des Fünfmartstudes schweben noch Erwägungen.

m.

Abg. Dr. Crüger( frs. Bp.) begrüßt die Erklärung des Finanz­ministers, daß an der Goldwährung nicht gerüttelt werden soll. Abg. Graf Kanių( f.): An die Einführung der Doppelwährung denkt heute niemand mehr, nachdem die Goldproduktion in neuerer Zeit jo außerordentlich gewachsen ist. Damit schließt die Debatte; der Etat der Münzberwala tung wird bewilligt.

Abg. Tournean( 3.) wünscht gleichfalls größere staatliche Mittel für Aufforstungen. Abg. Frhr. v. Sedlis( ft.) regt eine Reform der Lasten an, die Anwohner der linksseitigen Oderzuflüffe zu tragen haben. Gin Regierungsfommissar gibt eine eine entgegen, tommende Erklärung ab. Das Ordinarium wird bewilligt.

die

Es entspricht nicht dem Gebrauch des Hauses, Prozesse, die noch Der Königsberger Brozeß befindet sich noch in der Schwebe. Gegen nicht rechtskräftig abgeurteilt find, in der Diskussion zu erörtern. das Urteil ist sowohl von der Staatsanwaltschaft wie von dem An­Abg. Ofann( natl.): Daß die Sozialdemokratie auch an den geklagten Revision eingelegt worden. Es ist möglich, daß diese verbesserten Kommissionsbeschlüssen Kritik üben würde, haben wir Revision zurückgewiesen wird. Es ist aber auch möglich, daß sie zu ja erwartet. Nach den Erklärungen aber, die in der Kommission einer Aufhebung des ersten Urteils führt. Wenn hier im Hause und hier abgegeben worden sind, halten wir es für ausgeschlossen, bereits der Sachverhalt einer Kritik unterzogen wird, so kann das daz Majestätsbeleidigungen schärfer bestraft werden können, weil feinen anderen Zwed haben, als das Urteil der unabhängigen Richter sie von Mitgliedern bestimmter Parteien ausgehen. Will man das zu beeinflussen. Ich bin der Ansicht, daß die Braris des Hauses. Sönigsberger Urteil richtig verstehen, so muß man den ganzen iwebende Prozesse möglichst nicht in den Bereich der Erörterungen Artikel kennen. Da wird davon gesprochen, daß Humboldt die zu ziehen, richtig ist. Ich bin deshalb außerftande, meinerseits mich Königin Luise verschlagen und verstodt" genannt habe, an diesen Erörterungen zu beteiligen, trozdem so manche Aeußerung es wird behauptet, sie habe, nur um eine Vergnügungsreise nach des Abg. Heine mir Anlaß dazu geben würde. Nur eins: Der Abg. Eine Reihe kleiner Gtats werden debattelos erledigt. Bei der Petersburg zu machen, Staatsgelder angegriffen usw. Sind das nicht Heine hat gefagt, der Königsberger Gerichtshof wäre auf Schleich   fortgefeßten Beratung des Etats der landwirtschaftlichen Berwal­Beleidigungen der schärfften Art?( Zuruf bei den Sozialdemo- wegen zu einer Verurteilung gelommen. Das ist eine Be- tung wünscht traten: Aber doch nicht des Königs!) Zunächst der Königin schimpfung des Königsberger Gerichtshofes, die ich mit Entrüstung Abg. Baensch- Schmidtlein( ff.) die Bereitstellung größerer Luise.( Stürmische Heiterkeit bei den Sozialdemokraten.) Ich zurückweise.( Lebhaftes Bravo! rechts.) Mittel zur Aufforstung von Oedländereien. spreche ja nur davon, daß man in der sozialdemokratischen Prefse über die Grenzen der historischen Kritik hinausgeht. Sollen wir Abg. Roeren( 3.): Mir ist das Königsberger Urteil nicht in Abg. Glattfelter( 3.) bittet bei der geplanten Neuregelung der denn glauben, daß der sozialdemokratischen Bresse nur daran lag, feinen Einzelheiten bekannt. Wenn es aber wahr fein follte, daß Anstellungsverhältnisse der Förster die Gemeinden für das ihnen eine historische Dacitellung zu geben? Die Tendenz, die Absicht aus der Kritit der Denkmalsfeier und aus einem historischen Rüd entgehende Wahlrecht zu entschädigen. des Artikels( Lebhaftes Hört! hört! und Gelächter bei den Sozial- blick auf die preußische Geschichte des letzten Jahrhunderts, mag er demokraten) war doch die, die Königin Luise herabzusetzen und noch so geschmacklos und tattlos fein, eine perfönliche Beleidigung diejenigen, die dort hingingen, nicht eine Schandsäule zu enthüllen, des jetzigen Kaisers konstruiert worden ist, so muß sich nicht nur sondern ein nationales Denkmal.( Sehr richtig! rechts, andauern- jeder Jurist, sondern auch jeder Laie darüber wundern. Ich verstehe des Gelächter bei den Sozialdemokraten. Zurufe: Sie friegen einen aber nicht, weshalb der Abg. Heine diefen Fall gegen das vorliegende Orden!) Ich bin nicht Preuße und habe auch kein Verlangen nach Gesetz verwenden kann. Solche Konstruktionen und Auslegungen, cinem Bändchen im Knopfloch. Es ist doch wunderbar, daß die die gegen den Sinn des Gesetzes verstoßen, können auch durch die Presse der anderen Parteien so gar nicht unter Majestätsbeleidi- flarfte und präziseste Fassung nicht verhindert werden. Das follte gungsprozessen zu leiden hat.( Schallendes Gelächter bei den uns nicht davon abhalten, Aenderungen zu treffen, die bei finn­Gozialdemokraten.) So fand sich neulich in der Kölnischen Volts- gemäßer Auslegung eine Verbesserung des geltenden Rechts bedeuten. zeitung" die Kritik einer Handlung des jezigen Monarchen, die( Buftimmung im Zentrum.) durchaus richtig, zutreffend, aber maßboll war. Es tommt eben Abg. Graef( wirtsch. Bg.): Der Abg. Seine hat gesagt, es sei immer auf die Form an.( Bravo  ! bei den Nationalliberalen.) eine Schande. wenn ein Richter dem Reichsverbande zur Bekämpfung Abg. Gräf( wirtsch. Ver.): Die Herren Sozialdemokraten sollten der Sozialdemokratie angehört. Er hat dabei wohl auf mich sich nicht als Verfechter der freien Kritik aufspielen, die bei ihnen exemplifiziert. Ich kenne mich sehr genau und kann nur sagen, daß am wenigsten herricht.( Lachen bei den Sozialdemokraten.) Das ich als Richter der objektiven Wahrheit immer näher gefommen bin Urteil im Prozeß Mardwald stimmt überein mit dem Empfinden als Herr Heine mit feiner spisfindigen juristischen Rhetorik.( Sehr der übergroßen Mehrheit des Volkes.( Lebhafter Widerspruch und dem Reichsverbande gar nicht angehöre, daß ich ihm aber nach seiner gut! rechts.) Im übrigen fann ich Herrn Heine nur fagen, daß ich Gelächter lints.) Abg. Dr. Müller- Meiningen  ( frf. Bp.): Es ist nicht richtig, wie Rede beizutreten gebente.( Heiterfeit rechts.) Die Abgg. v. Bodelberg( E.) und Dr. Rewoldt( ft.) wollen den Herr Roeren behauptete, daß wir die Majestätsbeleidigung nicht auch Betrag des Titels 4 auf 1700 000 M. festsetzen und folgenden objektiv beschränkt hätten. Wir haben es erreicht, daß die bloßen Achtungsverletzungen, wie Sitenbleiben usw., nicht mehr als Majestäts­neuen Titel 4a fchaffen:" Förderung der inneren Kolonisation in den in Titel 4 nicht genannten Probingen, insbesondere durch Geß­lose Memeler Schandsäule will ich nicht eingehen. Eine birefte Staatssekretär erividere ich, daß ich nicht gejagt habe, der Königs. Dr. Schröder- Staffel( nail.) in einer Refolution, die Staatsregie­beleidigung angesehen werden dürfen. Auf die talt und gefchmad haftmachung von Landarbeitern 300,000. Schließlich beantragen die Abgg. Dr. Heydweiller und Denunziation des freisinnigen Blattes liegt jedenfalls nicht bor. die Staatsregie­( Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) Ich fann aber auch nur berger Gerichtshof habe Schleichwege befchritten, sondern einerung aufzufordern, zieds Förderung der Ansiedelung in der betonen, daß solche Prozesse historisch fritischen Artikeln gegenüber Judifatur, die Schleichwege betritt.. etwas sehr Bedenkliches find.( Sehr richtig bei den Sozial- schließt die Debatte. Nach einer furzen Erwiderung des Abg. Dr. Diann( natl.) ganzen Monarchie Verhandlungen einzuleiten dahingehend, daß In der Abstimmung wird der Antrag 1. dem Rentengutsausgeber die Baugelder und Einrichtungstoften des Majestätsbeleidigungs- Landesversicherungsanstalten bis zur Empfangnahme oder Ver­Der Herr Staatssekretär hat uns in der Kommission aufgefordert, brecht( oz.) auf Streichung des Majestätsbeleidigungs- der feinsten Rentengüter bis zu% des Stellenwertes durch die paragraphen überhaupt gegen die Stimmen der Sozialdemo ständige Leute auch gegenüber Fürsten   bei der Kritik in den Grenzen der Kommiffion gegen die Stimmen der Sozialdemokraten anbon 10 Millionen Mt angemessen erhöht werden, 3. die zwischen an das Publikum von hier aus die Mahnung zu richten, daß an traten abgelehnt. Der Entwurf selbst wird darauf in der Fassung wertung der Rentenbriefe gegeben werden, 2. die nach dem Geset bom 12. Juli 1900 für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Mittel des Anstandes bleiben. Ich tomme dieser Aufforderung Das hiermit nach. Volt ehrt sich felbst, Ivent 75 und 90 Proz. des Rentenstellenwertes meist fehlenden 15 Prog. den Bertreter der Staatsidee Staatsidee chrt. Das ist die ideale von allen Landesverficherungsanstalten als 2. Hypothet gegeben Auffassung, daß, wer den König beleidigt, den Staat und werden, 4. die Anwendung des Erbbaurechts für kleinste Renten­damit die Gesamtheit der Staatsbürger beleidigt. Es entspricht das Abg. Naden( 8.) empfiehlt den Entwurf: er werde gur Vergüter gefeßlich ermöglicht und 5. authentisch festgestellt wird, in der englischen Auffassung, deren Korrelat ist, daß der Träger der befferung der deutschen Zahlungsfitten und des deutschen Privat welchem Ilmfange ein Erbbaurecht mündelsicher hypothekarisch be. lichen werden kann. Arone ängstlich bemüht ist, in den Kampf der Meinungen nicht ein- diskonts beitragen.

demokraten.)

Abg. Heine( Soz.): Wenn Herr Graef dem Reichsverbande nicht angehört, so geht ihm ja die ganze Sache nichts an.( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Wenn er aber ihm nach meiner Rebe beizutreten gedenkt, so rechne ich es mir als. Berdienst an, Herrn Graef zu diefer Desabouierung gebracht zu haben. Dem

genommen.

Es folgt die

erste Beratung des Entwurfes eines Schedgefehes.

Die Titel 3 und 4( Förderung der Land- und Forstwirtschaft in den östlichen Provinzen und Förderung der inneren Kolonisation in den Provinzen Ostpreußen   und Pommern   werden auf Antrag des Abg. Ghẞling( frf. Bp.) gemeinsam besprochen. Die Budget­fommission beantragt hiergu neben unveränderter Annahme der Titel: die tgl. Staatsregierung aufzufordern, auch in anderen Pro­vinzen gemeinnütige Landgesellschaften, welche den Griverb von Liegenschaften zur Förderung der inneren Kolonisation bezwecken, und zwar auch fleinere Genossenschaften( Kreisgenossenschaften), finanziell zu unterstüßen.

Abg. v. Bieberstein( f.) beantragt bei Titel 3, den Betrag von 1429 000 m. zu erhöhen auf 1629 000 M., die Etatssumme von Titel 4 um 200 000 auf 1800 000 20. herabzusehen.