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Nr. 24. 25. Jahrgang.

1. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Abgeordnetenbaus.

19. Sigung vom Dienstag, 28. Januar, 11 Uhr

Am Ministertische: Dr. Beseler.

beamten.

Auf der Tagesordnung steht die Beratung des Justiz etats. Bei den Einnahmen bespricht Abg. Beltasohn( frs. Vg.) die Vorbildung der höheren Juftiz­Abg. Wismann( natl.) schließt sich der Forderung des Ober­Landesgerichtspräsidenten Bierhaus auf Berschärfung des ersten juristischen Gramens an, die dieser in einem Fachorgan aufge­ftellt hat. Abg. Roeren( 3.) ist der Ansicht, daß die jungen Juristen jest mehr wissen als früher, dagegen ließen die Ergebnisse der Abiturientenprüfungen zu wünschen übrig. Abg. Caffel( fri. Bp.): An die jungen Juristen werden heute erheblich höhere Anforderungen gestellt als früher, und daraus er­gibt sich, daß fie tros des größten Fleißes diesen Anforderungen nicht immer genügen können.( Beifall links.) Minister Dr. Beseler: Die Frage der Ausbildung der jungen Juristen beschäftigt die Justizverwaltung dauernd, sie ist aber noch zu keinem abschließenden Urteil gekommen. Gine möglichst um fassende, allgemeine wissenschaftliche Bildung ist erwünscht, man wird sich aber da immer eine gewisse Beschränkung auferlegen müffen.

Beim Titel Ministergehalt" bemerkt

äußern, da es sich um Maßnahmen in einem militärischen Verfahren handelt.

Abg. Dr. v. Campe( natl.): Gegen die vom Abg. Strosser

Mittwoch, 29. Januar 1908.

Von der Haftung der Eltern für

empfohlene Brügelftrafe habe ich lebhafte Bedenken. Eine Reform Schadenszufügungen durch ihre Kinder.

bes Beleidigungsparagraphen ist dringend notwendig. Am bedenk­

lichsten ist, daß in solchem Verfahren gealterten Leuten noch Schadenszufügungen durch Minderjährige( z. B. das Einwerfen Jugendfünden vorgehalten werden können. Den Klagen über die einer Fensterscheibe) ziehen je nach dem Alter des Schädigenden eine ausführliche Berichterstattung der Presse über Sittlichkeitsprozesse verschiedene rechtliche Ersatzpflicht nach sich. Ist der Miffetäter noch schließe ich mich an. Vielfach tun die Zeitungen dies nur mit nicht sieben Jahre alt, fo ist er für den von ihm angerichteten Rücksicht auf die Konkurrenz, und es ist anzuerkennen, daß ein- Schaden zivilrechtlich nicht verantwortlich. Wohl aber haftet für den elne Beitungen die Berichterstattung über den Moltke- Harden- von dem Kleinen angerichteten Schaden: wer fraft Gesetzes zur Prozeß abgebrochen haben.( Sehr richtig!) Führung der Aufsicht über ihn verpflichtet ist( also in erster Reihe Abg. Caffel( fri. Vp.): Auf die Frage, wie es mit der Be- die Eltern), weil und sofern er die ihm obliegende foldung der Schöffen steht, ist in der Kommission mitgeteilt wor- Aufsichtspflicht vernachlässigt hat. Dieselbe Pflicht trifft die Eltern den, daß dieser Frage bei der Reform des Strafprozesses näher rücksichtlich der durch Kinder zwischen 7 und 18 Jahren angerichteten getreten werden soll. Das kann doch aber noch sehr lange dauern, Schäden. Ueberdies müssen Kinder dieses Alters für den von ihnen beshalb möchte ich dringend befürworten, diese Frage besonders angerichteten Schaden selbst haften, toenn sie die zu Erkenntnis der zu regeln. Was den Ausschluß der Oeffentlichkeit betrifft, so Verantwortlichkeit ihrer schädigenden Handlung erforderliche Einsicht möchte ich darauf hinweisen, daß doch das wohlerwogene Prinzip hatten. Ob Eltern ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt hatten, ist eine der Oeffentlichkeit auch gewahrt werden muß, wo nicht die Sitt- vom Richter zu beantwortende Tatfrage im Einzelfall. Vor kurzem lichkeit dadurch gefährdet wird. Die Erfahrungen im Moltte- hat das Reichsgericht eine gegen Eltern angestrengte Klage zu Harden- Prozeß werden viel zu sehr verallgemeinert. Dem Abg. deren Gunsten entschieden. Strosser, der für die Wiedereinführung der Prügelstrafe gesprochen Der Klage lag ein bedauerlicher Unfall zugrunde, der sich am hat, erwidere ich, daß wir uns dagegen aussprechen müssen. Ein 4. Juni 1905 in Berlin dadurch ereignete, daß der mit einem wesentlicher Grund für ihre Abschaffung war der Gedanke, daß fie Tefching spielende 15jährige Sohn der Bädersfrau P. diejenigen entwürdigt, die sie vollziehen müssen.( Widerspruch eine 8jährige Schultameradin durch einen Schuß rechts. Beifall links.) in den Kopf verlegte. Die Kugel war durch das Klein­Abg. Peltasohn( frf. Vg.): Die Vermehrung der Richterstellen gehirn gedrungen und an der anderen Seite des Schädels figen ge­um 125 ist zu begrüßen; sie hätte aber in erheblich weiterem Um- blieben. Dies batte bei der Verletzten Sprach- und Sehstörungen Abg. Dr. Rewoldt( ft.): Es ist erwünscht, daß bei Prozessen fange erfolgen müssen, wenn dem Bedürfnis entsprochen worden fiber feruelle Dinge die Oeffentlichkeit ausgeschloffen wird. Dann wäre. Eine gefeßliche Festlegung der Altersgrenze für Richter in Anspruch nimmt. Die Klägerin fordert außer Schadloshaltung zur Folge, wofür sie den P. und dessen Mutter auf Schadloshaltung ist es aber auch notwendig, die Presse auszuschließen, sonst erhalte ich für wünschenswert. reicht man das Gegenteil von dem, was man erreichen will. Minister Dr. Beseler: Dem Abgeordneten Gaffel bemerke ich, für den ihr erwachsenen Schaden noch ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 m. Abg. Strosser( t.): Die Ankündigung des Reichskanzlers auf daß ich an die Staatsanwaltschaften keine Anweisung erlassen habe, Revision des Strafgesebbuches hat uns mit Freude erfüllt. Der im Privatflageverfahren Berufung einzulegen, wenn der Ange- ansprüche der Klägerin dem Grunde nach für gerechtfertigt an und Das Landgericht Berlin erkannte die Schadensersatz­Moltke- Harden- Prozeß hat besonders gezeigt die Notwendigkeit der schuldigte Berufung eingelegt hat. Sollte im Bezirk Frankfurt am berurteilte den P. und dessen Mutter auch zur Zah Revision der Bestimmungen über die Bestrafung von Beleidigungen. Main eine solche Uebung bestehen, so würde ich sie nicht billigen. Lung der geforderten tausend Mark Schmerzens Wenn in Prozessen die Oeffentlichkeit ausgeschlossen wird, die Presse Abg. Dr. Mizerski( Pole) fringt einen Fall zur Sprache, in geld. Die Mutter habe ihre Aufsichtspflicht insoweit verlegt, aber drin bleibt, so entsteht ein größerer Schaden, als wenn das dem gegen einen Jungen, der von den Pflegeeltern entflohen war, als mit sie dem Knaben, der Publikum drin bliebe und die Presse ausgeschlossen würde.( Sehr das Beugnisawangsverfahren eingeleitet wurde, weil Knallbüchsen zu spielen tvar und gewohnt richtig! rechts.) Die Zunahme der Roheitsverbrechen an Kindern er nicht sagen wollte, wer ihm zur Flucht verholfen habe. Kinder damit schon andere bedroht hatte, dies nicht untersagt und Gin Regierungskommissar ertvidert, daß es sich um nicht genügend beaufsichtigt habe. Auf die Berufung der Beklagten und Frauen, wie sie in jebiger Zeit in Berlin so oft vorkommen, ihn in dieser Beziehung follte doch die Erwägung nahe legen, ob nicht solchen Elementen einen Jungen handelte, der evangelisch eingesegnet war und nach- wurde das Urteil des Landgerichts vom Kammergericht zu gegenüber förperliche Strafen am Plake sind; für diese her von seinen Pflegeeltern verschwand. Als er wieder auftauchte, Berlin nur in bezug auf den minderjährigen P. bestätigt, da­sind sie besonders empfindlich.( Sehr richtig! rechts.) Sehr zu erklärte er, er wolle katholisch werden. In dem Verfahren gegen bedauern ist, daß man nur zu oft geneigt ist, schwere Verbrecher seinen nunmehrigen Pflegevater verweigerte er das Zeugnis, und gegen die gegen Frau P. auf Grund der Beaufsichti­als frant zu bezeichnen! Namentlich ist es bedenklich, wenn ge- der Untersuchungsrichter versuchte das Zeugniszwangsverfahren. Rammergericht stellte fest, daß der Knabe bisher nur mit ungefähr­richtliche Sachverständige vor der Gerichtsverhandlung in der Presse Auf die Entschließung des Untersuchungsrichters haben wir keinen lichen Knallbüchsen, die mit Papier geladen waren, gespielt habe, fich über Berbrecher in diesem Sinne äußern. Es liegt eine Ge­Einfluß. fahr darin, daß immer bei schweren Verbrechern, wie jest wieder in die beklagte Mutter aber nicht habe wissen können, daß er an dem Sierauf vertagt sich das Haus. Allenstein , Geisteskrankheit angenommen und den Gutachten der Unfallstage sich ein Tesching zulegen würde. Darin, daß sie den Psychiater meist Folge gegeben wird, obgleich sie sich oft wider­Knaben habe mit langen Pausen umherlaufen lassen, anstatt ihn sprechen.( Beifall rechts.) zu beschäftigen, liege eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nicht. Die von der Klägerin gegen das fammergerichtliche Urteil ein­gelegte Revision wurde vom sechsten Zivilsenat bes Reichsgerichts zurüdgewiesen. Das Reichsgericht führt aus, daß eine Haftpflicht der Frau schon deshalb nicht eintreten fönne, weil auch bei gehöriger Aufsicht dieser Schaden nicht ver­mieden worden wäre. Daß an einem Sonntagnachmittag der Knabe beim Ausgehen sich mit seinen Kameraden ein Pistol kaufen und, ehe er nach Hause kommt, auf ein Mädchen schießen werde, habe die beklagte Mutter beim besten Willen nicht verhüten sei, so sei das was ganz anderes und könne die Beklagte deshalb nicht wegen Bernachläffigung der Aufsichtspflicht verantwortlich ge­macht werden.

Abg. Noeren( 3.): Den Ausführungen der beiden Vorredner über die Handhabung des Ausschluffes der Oeffentlichkeit bei Ge­richtsverhandlungen fann ich mich nur anschließen.( Sehr wahr! rechts und im Zentrum.) Was die Berichterstattung in der Presse anlangt, so habe ich gefunden, daß unsere vornehmere Presse in dezenter und anständiger Weise über die großen Standalprozesse der Ichten Zeit berichtet hat, während die sensationslüsterne Presse sich mit Behagen in den Schmuß stürzte und ihn breittrat.

Justizminister Dr. Beseler: Daß in Sittlichkeitsprozessen die Deffentlichkeit möglichst weit auszuschließen ist, ist auch meine Auffassung, aber ich bin der Meinung, daß die Entscheidung darüber dem Gericht zustehen muß.( Sehr richtig!) Der Be­Teidigungsparagraph(§ 186) hat nach meiner Auffassung eine außerordentlich unglückliche Fassung. Was die Erbringung des Wahrheitsbeweises in Beleidigungsprozessen betrifft, so hat ein Vergleich mit den entsprechenden Bestimmungen anderer Staaten ergeben, daß nirgends die Erbringung des Wahrheitsbeweises so weit gestattet ist wie bei uns.( Hört! hört!) Was den Jrrsinn von Verbrechern betrifft, so ist es ja Cache der Gerichte, zu ent­scheiden, ob sie sich dem Urteil der Sachverständigen anschließen fönnen oder nicht. Ueber den Allensteiner Fall kann ich mich nicht

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Kleines feuilleton.

Nächste Sizung: Mittwoch, 11 Uhr. Fortseßung der Beratung. Schluß 4% Uhr.

Parlamentarifches.

Einlauf.

Aus dem Reichstage: Bericht über die Tätigkeit der Zentral- Mustunftsstelle für Aus­wanderer für die Zeit vom 1. Oftober 1906 bis zum 30. September 1907( nebst Anlagen).

Aus dem preußischen Abgeordnetenhaus: Bergleichende Uebersicht der Ergebnisse der Veranlagung zur fönnen. Wenn der Junge bisher oft mit Knallspielzeug umgegangen Einkommensteuer für 1906 und 1907.

Aus dem Herrenhaus:

Entwurf eines Gefeßes betreffend die lebertragung polizeilicher Befugnisse in Gemeinde- und Gutsbezirken der Umgebung von Bots­dam an den Königl. Polizeidirektor zu Potsdam .

Uebersicht der Entschließungen der Königl. Staatsregierung durch Beschlüsse des Herrenhauses.

Entwurf eines Gefezes betreffend Erweiterung des Stadtkreises Magdeburg .

Gefeßentwurf betreffend die Zahlung der Beamtenbesoldung und des Gnadenvierteljahres.

Koroner( Leichenschaubeamten) sowie den zuständigen Gerichts­polizeibeamten zuziehen. Ist der Tod unvermeidlich und stehen dem Kranten große Beiden bevor, so dürfen ihn die Aerzte mit gu­stimmung der nächsten Verwandten im Beisein der Staatsbeamten ein startes Gift geben und ihn auf diese Weise von seinem Leiden erlösen.

sowie eine Sammlung von Schriften, die weitere Auftlärung über das Leben der Rongoneger geben. Außerdem ist jeder einzelne Gegenstand mit einer Beschreibung versehen, die es dem Beschauer ohne besondere Borbildung möglich macht, einen flaren Begriff von der Sache zu gewinnen.

Theater.

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Aus der Partei.

Martyrolog ber bundistischen Presse in Rußland .

Von jeher ist die Knebelung und Unterdrückung der Presse eine von der Regierung mit Vorliebe angewandte Waffe zur Bekämp fung der Revolution gewesen. Selbstredend hat stets die sozial­

Geht mir mit euresgleichen!

Ein richtiger Lakai

Salt's immer mit den Reichen Und fährt auch gut dabei.

Wer selbst ein Mann mit Rente, Macht gern die Mode mit: Nach oben Komplimente, Nach unten einen Titt! Nun stehn sie ganz verwundert Und reiben den Popo. Dzwanzigstes Jahrhundert, Wie stimmst du einen froh! Mit Freudentränen gaben Sie Hofe mir und Rock, Die wohlgezog'nen Knaben Vom liberalen Block.

( Edgar Steiger im Simpliciffimus".)

Notizen.

Jbfen Vorträge. In der Aula der X. Gemeindeschule in Charlottenburg , Goethestraße 22, hält Erich Schlailjer einen Zyklus von sechs Vorträgen über die Dramen Jbfens.

Karten für den ganzen Byllus zu 3 M. und für den einzelnen Vortrag zu 1 M. in den Buchhandlungen von Seydel, Berliner Straße 168, von Ullrich, Wilhelmsplay, und von Golde, Kant­straße 150. Die Vorträge finden vom 29. Januar an Mittwochs von 6-7 Uhr statt.

Der Roman einer Romanschriftstellerin. Das Leben der in Biareggio verstorbenen englischen Schriftstellerin Duida hat selbst so viel bizarres, abenteuerliches, fenfationelles wie ihre Romane. Wandernde Museen. In Schweden hat man seit mehreren Sie soll die Tochter eines franzöfifchen Aristokraten, der aus Kanada Jahren sogenannte Wanderungsbibliotheken, die im ganzen Bande nach England übersiedelte, und einer Engländerin gewesen sein. umhergefandt werden, um dem Bolte allerorts, wo es an öffent­Doch waren über ihre Herkunft auch andere Versionen im Umlauf. lichen Leihbibliotheken mangelt, eine Sammlung guter Bücher zur Jedenfalls war in England, wo ihre ersten spannenden und gleich- Verfügung zu stellen. Nun hat man damit begonnen, in derselben zeitig untonventionell- fühnen Romane in den 60er Jahren Auffehen Weise auch Museen auf die Wanderschaft zu schicken. Das erfte erregten, lange die Neugierde wach, herauszubringen, wer ist derartige Wanderungsmuseum dient zur Beranschaulichung des Lebens Quida.( Der Name foll aus der kindlichen Aussprache ihres und der Kulturstufe der Kongovölfer. Es ist von einem hervor­Vornamens: Souisa entstanden sein.) Um fo mehr, da ragenden Ethnographen, Freiherrn G. Nordenskiöld, zusammengestellt manche nicht glauben mochten, daß von einer jungen Frau die und enthält 230 Gegenstände, wie sie von den Eingeborenen benugt realistischen Schilderungen aus dem Dirnenleben stammen tönnten. werden; dazu das Modell einer Wohnstätte, ferner Photographien, Gerüchte wollen wissen, daß fie felber in diefes Leben tiefen Einblic getan habe. Die gesellschaftliche Heuchelei machte indes Duida, deren Romane nach wie vor gelesen wurden, in England unmöglich. Sie wanderte dann nach Toscana aus, wo sie an verschiedenen Orten in großem Stile lebte. Sie war erzentrisch in ihren Gewohnheiten fie hatte eine Unmasse Tiere, die sie bis an ihr Ende ver­pflegte mit ihren hohen Einnahmen wirtschaftete fie ver­schwenderisch. Mit dem Alter ließ ihre Popularität nach. Aber sie Münchener Theater. Die Puppenschule". ein fuchte ihre Gewohnheiten zu erhalten und wußte nicht, daß Schauspiel von Hans Müller, wurde bei seiner Uraufführung das Geld im Leben schneller aufhört als in den Nomanen. So im Münchener Residenz- Theater mit gemäßigtem Beifall fam eines Tages das nackte Elend über ihre Schwelle. Nachdem aufgenommen. Der junge Wiener Autor hat in Intendant Speidel nächsten Herbst wieder für längere Zeit im Thalia- Theater gastieren. Aus der Bühnenwelt. Alexander Girardi will im man sie nicht mehr ausbeuten fonnte, fegte man sie auf die Straße. einen verläßlichen Manager, trotzdem der Einakterzyklus Das Hoffentlich fann der wirklich volkstümliche Künstler dann auch einmal Und so faß fie eines Nachts statt im Balafte im Binienwalde bei stärkere Leben", vor längerer Zeit hier gleichfalls uraufgeführt, nur in einem Stücke auftreten, das feiner würdig ist, und vor einem Publikum, Viareggio , ausgehungert und verlassen. Nur ihre Hunde hielten bei eine schwache Talentprobe des protegierten Berfaffers war. Die das mehr Volt" aufweist als das modische, das ihn jezt fetiert. ihr aus. Eine ihrer ehemaligen Dienerinnen erbarmte sich ihrer. Buppenschule" weist vervollkommnetes technisches Geschick, aber auch Blindheit traf die Greifin auch noch. Aber ihren Stolz behielt sie, stärkere Stonzeffionen an die alte Theaterschablone auf. Dem Autor Kurt Münzer , die im Sommer in Berlin unter dem Titel Sie lebt noch, die Zensur. Vier Einafter von Geldsammlungen zu ihren Gunsten lehnte fie ab. Der Tod hat ist die Wirkung Haupt-, die Kunst Nebenzwed. Ein bejahrter Schau­nun ein Leben beschlossen, das im Roman uns unwahrscheinlich vor- spieler mit ebenso jugendlichem wie goldenem Herzen lehrt einer nahmt worden. Das verlorene Lied" als Buch erschienen, sind beschlag­fommen würde. Aber die Wirklichkeit des Lebens ist oft viel roman- Storona von Schülern beiderlei Geschlechts das Theaterspielen. Und Schoenherr, fein bereits angenommenes Märchenspiel Das Die Wiener Hoftheaterzenfur verlangte von hafter als wir glauben. das Leben der Personen verschmilzt mit den Rollen, die sie tragiren. Sönigreich" zu faftrieren.( Ein Prügelfnabe vermißt sich darin Das Recht auf den Lob. Bei zahlreichen Naturvölfern finden Die Bermischung von Schein und Sein gibt die betwegte Handlung zu Unehrerbietigkeiten gegen den Fürsten .) Der Dichter lehnte die wir das Bestreben, die Kranken und unheilbar Kranken zu töten, der vier Afte, von der nach Abzug manches guten Wortes und einer Bumutung ab und zog fein Stück zurüd. und viele Sagen der heutigen Kulturvölker und andere Anzeichen Flut von rührseligen Stuliffenerschütterungen ein Ehebruch übrig bleibt. weisen darauf hin, daß auch im modernen Europa einst diese Sitte Begangen von dem ersten Liebhaber der Puppenschule" mit Tonia, bestand. In letzter Zeit haben sich wiederholt Stimmen erhoben, des Meisters Frau. Sie war feine Somme, und der gute alte Kinds welche in gewissem Sinne jene primitive Sitte wieder bei uns ein- fopf verzweifelt. Nach bekanntem Muster nimmt die Ungetreue Gift, führen wollen, und selbst Romandichter haben dies Problem des wodurch das Publikum mitten in die Mache der Dumas und sonstiger Efteren behandelt. Während sich aber die Naturvöller bei der Tränendramatiker hineinversetzt wird. Tötung der Greise und Kranten fast durchweg nur von dem Interesse der Allgemeinheit bestimmen lassen, fordert heutzutage die Möglichkeit einer Tötung unheilbar Kranker und altersschwacher Personen in einem eigenen Interesse. Diefe Bestrebungen haben neuerdings sogar in zwei Staaten zu praktischen Gesegesvorschlägen geführt, über die in der italieni­hen friminalistischen Zeitschrift La scuola positiva" referiert wird. Im Staate Dhio ist ein Gefegesvorschlag eingebracht, der die Aerzte ermächtigt, unheilbar Krante zu töten. In Java follen die Aerzte außerdem berechtigt sein, Blödsinnige, Mißgeburten und Geiftestrante zu töten. Der Strante muß den Wunsch äußern und der Arzt noch zwei andere Werate und als Vertreter des Staates den

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Humoristisches.

Die Salaienrebe. Was fümmert dem der Pöbel Den Diener seines Herrn? Ein gutes, altes Möbel Wird nimmermehr modern. Das Schmollen der Philister Ist dimmer noch wie dreist. Man weiß doch, daß Minister Auf deutsch Bedienter heißt

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Michael Tichigorin, der beste russische Schachspieler und Theoretiker, der freilich auf den letzten Tournieren feine frühere, besonders im Angriff bewundernswerte Meisterschaft nicht mehr be­hauptet hatte, ist 58 Jahre alt gestorben.

Richtzerbrechliche Glühlichtförper. Von einer wichtigen Verbesserung der Glühstrümpfe, die ja immer noch gegen Erschütterungen und Stöße recht empfindlich sind, berichtet die Wochenschrift English Mechanic". Es ist danach einer Pariser Firma gelungen, die sogenannten feltenen Erden, die beim Gas glühlicht zur Verwendung kommen, durch Schmelzen im elektrischen Ofen in kompakte Form zu bringen, ohne daß eine Beeinträchtigung ihres Ausstrahlungsvermögens stattfände. Das neue Erzeugnis foll demnächst unter der Bezeichnung ,, buissons ardents" auf den Markt tommen. Der Name ist nach der bufchartigen Form, in der die aus den Erden geformten Stäbchen angeordnet sind, gewählt worden, doch läßt das Material auch jede andere Form zu. Seine Wider­standsfähigkeit gegen Bruch wird als eine außerordentliche ans gegeben.