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Gegen ihn lautete das Urteil auf 3 Monate Gefängnis, Simmers mann wurde freigesprochen.

Die Babeangestellten vor dem Gewerbegericht. Die Arbeitslosigkeit ist ein allgemeines level, das nicht Das Einigungsamt des Gewerbegerichts zu Berlin   verhandelte an die Grenzen der Stadtmauern gebunden, das nicht einmal von gestern mittag unter Vorsiz des Magistratsrats v. Schulz über die irgend welchen Landesgrenzen eingeschlossen ist, sondern die Welt Haftung wegen Uebertretung der Sonntagsruhe. neuen Forderungen der in den Privatbetrieben angestellten Bade- umfaßt, wie eine der entsetzlichen Seuchen früherer Jahrhunderte, Im Hinblick auf die Vorschriften der Gewerbeordnung und wärter und-Wärterinnen zweds Festlegung eines neuen Tarif- als die Menschheit diesen noch nicht zu begegnen wußte. einer Anordnung des Regierungspräsidenten vom Jahre 1905 war vertrages. Der alte Vertrag ist bereits am 31. Dezember v. J. Nach einer in Dresden   vom Kartell der Gewerkschaften auf der Konditor B. angeklagt worden, weil in seinem Geschäfte am abgelaufen, soll aber bis zum Abschluß des neuen Geltung haben. Die Arbeitnehmerorganisationen, der Verein der Bademeister genommenen Statistik betrug dort die Zahl der am 31. Januar vor Sonntag noch gegen 4 Uhr 20 Minuten Badware aus dem Hause und-Meisterinnen von Berlin   und den Vororten und der Ver- handenen Arbeitslosen 5580 organisierte und 2886 unorganisierte heraus verkauft worden sei. B. behauptete, er arbeite von 1 Uhe band der Gemeinde- und Staatsarbeiter hatten den Unternehmern Arbeiter, zirka 2000 Arbeiter mußten im Dezember und Januar früh bis 1 Uhr mittags und müsse dann schlafen gehen; er habe feinerzeit folgende Forderungen unterbreitet: aussegen und zirka 8000 Arbeiter arbeiteten verkürzt. Man kann ber verbotenen Zeit feine Badware aus dem Hause au verkaufen. aber seine Ehefrau und Verfäuferin ausdrüdlich ermahnt, während Minimalwochenlohn von 40 Mt., unter völliger Beseitigung sicher noch einige Tausend Arbeitslose mehr rechnen; denn von einer Indeffen sowohl das Schöffengericht als auch die Straffammer der Trinkgelder; spezielle Regelung der Arbeitszeit durch Fest- derartigen statistischen Aufnahme werden selten alle Arbeits- verurteilten B. zu einer Geldstrafe, da aus dem Umstande, daiz daß stellung des Anfangs und Endes im Sommer und Winter; böllige losen erfaßt. Am Mittwochmorgen fand im Trianon" feit längerer Zeit Badware in unberechtigter Weise verkauft Freigabe sämtlicher Feiertage und eines halben Tages in der eine überfüllte Versammlung der Arbeitslosen statt, in der worden fet, gefolgert werden könne, B. habe den Berkauf der Back­Woche; Einstellung unter Beibringung eines Befähigungs­scheines; Errichtung eines paritätischen Arbeitsnachweises und Genofje Sindermann über die wirtschaftliche Lage, die ware aur fritischen Beit stillschweigend geduldet; wenn er seiner achttägige Kündigungsfrist. Praktiken der Unternehmer und die Arbeitslosigkeit referierte. Der Ehefrau und Verkäuferin verboten habe, aur fraglichen Zeit Back­große, 2000 Personen fassende Trianonsaal war überfüllt und wurde ware aus dem Hause zu verkaufen, so sei dieses Berbot nicht ernst­polizeilich abgesperrt. Es wurde folgende Resolution angenommen: lich gemeint gewesen. Gegen seine Verurteilung legte B. Revision beim Kammergericht ein und betonte, während des Schlafens fönne Die gegenwärtig überaus große Zahl von Arbeitslosen er er sich nicht strafbar machen; er habe sein Personal ausreichend bringt den Beweis, daß nach einigen Jahren der Prosperität die verwarnt. Das Kammergericht wies jedoch die Revision als un­wirtschaftliche Strise mit erneuter Kraft wieder eingesetzt und in begründet zurüd, da die Verurteilung des Angeklagten gerecht­den Reihen der Arbeiter eine steigende Notlage hervorgerufen hat. fertigt erscheine. B. habe sich gegen die§§ 41a und 146a der Ge­Nur die starken gewerkschaftlichen Organisationen verhindern, daß werbeordnung vergangen. Hieraus ergebe sich, soweit nach die Löhne auf das Niveau von Hungerlöhnen herabgedrückt und den Vorschriften der§§ 105b bis 105h der Gewerbeordnung Ar­die gesamte Arbeiterschaft dem größten Elend überantwortet wird. beiter usw. im Handelsgewerbe an Sonn- und Festtagen nicht be­Die Versammlung ist sich bewußt, daß der jest wieder eins fchäftigt werden dürfen, dürfe in offenen Verkaufsstellen ein Ge­sezende wirtschaftliche Niedergang nicht eine zufällige Erscheinung, werbebetrieb an diesen Tagen bezw. während bestimmter Stunden sondern untrennbar mit der heute bestehenden fapitalistischen Ge- nicht stattfinden. Das subjektive Verschulden sei ausreichend feft sellschaftsordnung verbunden ist. Sie erachtet es deswegen nur als gestellt. ein Gebot der Selbsterhaltung, daß die Arbeiterklasse ihre ganze Kraft für die Erringung der sozialdemokratischen Gesellschaftsordnung einsetzt.

Die carüber zwischen den Beteiligten bisher gepflogenen Verhandlungen haben zu keiner Verständigung geführt. Beide Teile haben daher das Einigungsamt angerufen. Bei der gestrigen Sigung desselben waren von Arbeitgeberseite außer den beiden Vertragskontrahenten, dem Verein" und der Freien Vereinigung, der Badeanstaltsbesizer Berlins   und der Vororte" die Direktion des Admiralgartenbades und auf Arbeitnehmerseite die beiden oben­genannten Organisationen vertreten. Die Arbeitgeber beharrten auf ihrem ablehnenden Standpunkte, besonders betreffs Ab­schaffung der Trinkgelder und Gewährung des Minimallohnes von 40 Mt., selbst dann, als die Arbeitnehmer erklärten, daß, obgleich fie auf ihren prinzipiellen Forderungen bestehen bleiben, bei einigermaßen Entgegenfommen der Unternehmer es doch noch zu cinem Vertragsabschluß fommen werde Die Arbeitnehmer schlugen ferner vor, die jetzt bestehenden tariflich festgelegten Be­dienungsgelder den Badepreisen zuzuschlagen. Doch auch hierauf gingen die Arbeitgeber nicht ein, worauf sich das Einigungsamt zurüdzog, um nach einstündiger Beratung die Vertagung zu er­flären. Beiden Parteien soll es überlassen bleiben, den nächsten Termin vorzuschlagen. Zum Schluß sprach der Vorsitzende, Ma­gistratsrat von Schulz, die Erwartung aus, daß die Parteien ohne Vermittelung des Einigungsamtes noch zu einer Verständigung kommen werden.

Eine Bewegung der Teppichweber.

Die Berliner   Textilindustriellen versuchen durch angekündigte und teiltveise bereits durchgeführte Lohnreduktionen die wirtschaftliche Krise für sich auszunuzen. So haben die Firmen S. Sußmann, Kommandantenstraße, und Anton u. Alfred Lehmann in Nieder­ Schöneweide   den in diesen Betrieben beschäftigten Webern und Weberinnen den Lohn um 5 bis 20 Prozent gekürzt. Bei J. E13­bach u. Comp. und der Teppich firma Benjamin u. Comp. find noch größere Abzüge in Aussicht gestellt. Außerdem sollen bei Der letzteren Firma eine Anzahl Weber entlassen werden und soll tvegen Mangels an Aufträgen vorläufig Montags nicht mehr ge arbeitet werden. Auf den Vorschlag der Arbeiter, die Arbeitszeit fo zu verkürzen, daß Entlassungen vermieden werden können, ging der Unternehmer angeblich aus betriebstechnischen Gründen nicht ein. Die Belegschaften der beiden zulegt genannten Fabriken beschlossen in ihren Betriebsversammlungen, jede Reduzierung der Löhne abzu­wehren. In einer start besuchten Versammlung der Teppich- und Plüschweber trat die über das Vorgehen der Unternehmer Herrschende große Erbitterung der Arbeiterschaft traß zutage. Im Namen des Zentralvorstandes erklärte der Vorsitzende des Verbandes deutscher Textilarbeiter, übsch: Es ist Pflicht der bei Els bach und Benjamin Beschäftigten, auf eine Verschlechterung der Lohn und Arbeitsverhältnisse nicht einzugehen. Vielmehr sei alle Kraft aufzuwenden, das zu verhindern. Der Zentralvorstand und somit der gesamte Verband werde hinter ihnen stehen. Die Berliner  Textilarbeiter sind auf alle Eventualitäten vorbereitet, die eintreten fönnen, fie find gerüftet! Sie wollen zwar den Frieden; das bes weifen die eingeleiteten Verhandlungen. Daß sie aber auch den Kampf nicht fürchten, dürfte sich sehr bald zeigen, wenn die angekündigten und teilweise schon durchgeführten Lohnreduktionen nicht zurüd­genommen werden. Die neuerdings seitens der Firma Elsbach mit dem Ausschuß gepflogenen Verhandlungen haben zu einem end­gültigen Ergebnis noch nicht geführt, doch steht zu erwarten, daß es hier zu einem ernsten Konflikt nicht mehr fommen wird. Immerhin werden die Weber nach wie vor auf dem Posten sein. Die Ver sammlung selbst nahm einstimmig eine Resolution an, welche zeigt, wie die Stimmung der Berliner   Weber ist und daß sie bereit sind, einen ihnen zur Abwehr von Lohnreduktionen aufgezwungenen Kampf mit den Unternehmern aufzunehmen.

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Die Versammlung richtet als Gegenwartsforderung an die öffentlichen Behörden die dringende Aufforderung, alles zu tun, um der augenblicklichen Kalamität abzuhelfen und zu verhindern, daß die Kraft Tausender und Abertausender Staatsbürger brach liegt. Die Versammlung verlangt deshalb:

1. Bom Staat:

a) Sofortige Jnangriffnahme aller geplanten Bauten und sonstiger Unternehmungen in eigene Regie unter Innehaltung der von den Gewerkschaften festgesetzten Lohntarife;

b) Aufhebung aller Zölle und Abgaben auf Lebensmittel; c) Aufhebung aller Beschränkungen der Koalitionsfreiheit; d) Ausbau der sozialen Gesetzgebung unter Vermeidung aller Bebormundung durch die Behörden. Insbesondere die Einführung einer Reichsarbeitslosenversicherung.

2. Von den Gemeinden:

a) Sofortige Jnangriffnahme der geplanten Bauten und Sonstigen Unternehmungen wie oben unter a gezeichnet;

b) Erleichterungen der kommunalen Verpflichtungen den Arbeitslosen gegenüber.

Die Jnangriffnahme von sogenannten Notstandsarbeiten lehnt die Versammlung ab, weil erfahrungsgemäß dadurch die Not der Arbeitslosen noch mehr als bisher ausgebeutet wird und weil ferner dadurch nur minder bezahlte Arbeit geliefert werden soll, wodurch ein ungilastiger Einfluß auf die Lohnverhältnisse im allgemeinen aus­geübt wird. Statt dessen verlangt die Versammlung die sofortige Erfüllung der unter la und 2a und b gestellten Forderungen, in dem Bewußtsein, daß auch der Staat und die Gemeinde gegen die Arbeiter Pflichten zu erfüllen hat.

Die Versammelten weisen aber jede Hülfe auf das ent schiedenste zurück, welche den Charakter der Armenunterstützung tragen würde."

Die Versammlung verlief in bolster Ruhe und Ordnung. Die Bolizei war zurückhaltend.

Gerichts- Zeitung.

Alkoholfolgen.

Traurige Folgen hat eine Bierreise für den Kellner Stanislaus Jaworsky gehabt, welcher sich gestern unter der Anklage des Wider­ftandes gegen die Staatsgewalt, der gefährlichen Körperverlegung und des Diebstahls vor der Straftammer des Landgerichts II ver­antworten mußte. Am 3. November b. J. war der bisher nur mit einer kleinen Geldstrafe vorbestrafte Angeklagte zu einem Geburtstagsfeste eines Kollegen eingeladen gewesen, welches in Mißstände in der Schokoladenfabrik von Gebr. Stollwerd famen einem Lokal in der Nähe der Radrennbahn in Steglit gefeiert in einer Versammlung zur Sprache, welche der Verband der Bäcker wurde. Er hatte hier schon sehr stark dem Alkohol zugesprochen und Konditoren am Mittwoch für die Arbeiter und Arbeiterinnen der und ließ sich in seiner angetrunkenen Stimmung verleiten, ein Berliner   Fabrik der genannten Firma abhielt. In der Diskussion Paar silberne Meffer und Gabel in seiner Tasche verschwinden zu sprach ein Konditor aus der Stolwerdschen Fabrit. Er führte an, laffen. In Gemeinschaft mit einem Kellner Mandel   unternahm daß 14jährige Mädchen bei Stollwerd einen Wochenlohn von 6 M. er dann noch eine Bierreise durch verschiedene Lokale in Schöne­erhalten und machte auf einen Mißstand aufmerksam, der darin be- berg. Als sie in den ersten Morgenstunden den Heimweg antraten, steht, daß die von den Arbeitern benutzten Klosetts oft verstopft sind, verübten sie auf der Straße einen derartigen Lärm, daß der Schuß überlaufen und dadurch ein derartiger Schmus im Abortraum ent- mann Rohnke hinzueilte und die beiden Angetrunkenen aufforderte, steht, daß man denselben ohne wasserdichte Stiefel nicht betreten sich ruhig zu verhalten, anderenfalls er sie feststellen müsse. fann.- Der Arbeiter, der diese Mitteilungen am Mittwochabend Jaworsky schlug darauf den Beamten ohne jede Veranlassung in gemacht hatte, ist am Donnerstag früh entlassen worden. gwei das Gesicht, während sein Begleiter von hinten auf den Schuh Meister aus der Stollwerdichen Fabrit waren in der Versammlung. mann losschlug, sodaß dieser zu Boden stürzte. Jaworsky 30g Die Entlassung des Versammlungsredners kann natürlich nicht schließlich auch noch die gestohlene Gabel hervor und stach damit als Beweis für die Unrichtigkeit seiner Angaben angefehen werden. auf den Schußmann ein, der nunmehr den Säbel zog und feine Angreifer fampfunfähig machte. Erst mit Hülfe von Baffanten Die Maurer befinden sich seit drei Wochen bei der Firma gelang es, den wie ein Rasender um sich schlagenden Jaworskh nach Subert u. Ullrich aus Finsterwalde   im Abwehrstreit. Die der Polizeiwache zu transportieren. Vor Gericht entschuldigte Firma führt einige Arbeiten im Senftenberger   Lohn- der Angeklagte sein Zun mit seinem damaligen angetrunkenen gebiet aus. Mit den Arbeitgebern diefes Lohngebiets hat die Sustande. Das Urteil der Straffammer lautete auf 1 Jahr Ge­Organisation der Maurer einen Tarifvertrag geschlossen, wonach alle fängnis. Zugleich wurde der Angeklagte wegen Fluchtverdachts Arbeiten im Zeitlohn auszuführen sind. Als am 13. Januar die tofort in Saft genommen. die bis dahin infolge des Wetters geruht hatte aufgenommen werden sollte, verlangte die obige Firma, daß

Arbeit

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Deutsches Reich.

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wieder

Falsche Zweimarkstäde

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Drei Jahre im Gefängnis dann freigesprochen. Das Schwurgericht heilbronn verhandelte am Montag und Dienstag dieser Woche im Wiederaufnahmeverfahren gegen den Rechtsanwalt Mohr, der im Jahre 1899 wegen Rotzucht zu drei Jahren Gefängnis und fünfjährigem Ehrverluft verurteilt worden war. Er hat die Strafe verbüßt. Mohr hatte durch ein fingiertes Dienstbotengesuch ein Dienstmädchen zu sich in die Kanzlei geloďt und dort mißbraucht. Vor Gericht hat er seinerzeit behauptet, das angeblich vergewaltigte Dienstmädchen habe sich nicht gewehrt, also ihm Grund zur Annahme des Einverständnisses gegeben. Mittler weile soll sich ergeben haben, daß das mißbrauchte Dienstmädchen nicht glaubwürdig sei. Diesen Beweis hatte Rechtsanwalt Conrad Haußmann  ( der bekannte Führer der württembergischen Volks parteiler) gegen das inzwischen verstorbene Mädchen zu führen. Es gelang ihm auch, die Tote als nicht wahrheitsliebend in den Augen der Geschworenen hinzustellen und einen Freispruch für seinen Kollegen Mohr zu erzielen, während Oberstaatsanwalt Feher und Generalstaatsanwalt Nupp durch die Beweisführung des Rechtsanwalts Haußmann   nicht überzeugt worden waren.

Aus der Frauenbewegung.

Kindermishandlungen und die Frauen in Dänemark  . Die dänische Sozialdemokratie, und vor allem der Folkethings abgeordnete Sabroe, führt schon seit längerer Zeit einen sehr energischen Kampf gegen abscheuliche Kindermißhandlungen, wie fie aus mehreren unter Obhut der Inneren Mission  " stehenden Erziehungsanstalten bekannt geworden sind. Eine Aufregung wie nie zuvor haben die Enthüllungen über die Erziehungsmethode in der in Jütland   liegenden Anstalt Hebron  " hervorgerufen. Leiterin oder Mutter" in diesem Mädchenheim war Frau Brans holm, ein Weib, das offenbar an sadistischen Neigungen leidek und, nach Aussagen verschiedener Zeugen au urteilen, auch homo sexuell veranlagt ist. Sie pflegte ältere Mädchen, wenn fie fie unmenschlich geprügelt hatte, auf den Schoß zu nehmen und ab­zutüffen. Gezüchtigt wurde mit dornigen Stachelbeerreifern, die bie Verurteilten" felbst aus dem Garten holen mußten. Daneben gehörten Dunkelarrest und Hungerkuren zu den Haupterziehungs­mitteln. Ein vierjähriges Kind, das an Bettnässen litt, wurde gezwungen, Stunden lang, das Lafen in den ausgebreiteten Häns den, in der Sonne zu stehen. Die Verpflegung in der Anstalt war so schlecht, daß die Böglinge Viehfutter stahlen. Slagen, die über diese und mancherlei andere Mißhandlungen borgebracht wurden, hatten keinen Erfolg. Hier fonnte nur eine Flucht in die Oeffentlichkeit helfen. Genoffe Sabroe war und ist noch jetzt unermüdlich in Bersammlungen und in der Presse tätig, um Auf­flärung über diese Zustände zu verbreiten. Der Erfolg blieb dann auch nicht aus, wenngleich das Ziel, das die Sozialdemokratie mit dieser ganzen Bewegung berfolgt, die gründliche Reform des öffentlichen Erziehungswesens, noch einige Beit auf sich warten lassen wird. Polizeiliche Beugenvernehmungen haben stattgefunden und ergeben, daß Sabroe in keiner Weise übertrieben hatte, ja daß die Zustände auf Hebron  " eher noch schlimmer waren, als er sie schilderte.

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Mürzlich hat sich nun auch das Folkething in langen Sigungen mit diesen Dingen befaßt. Dabei sagte der Wortführer der Regierungsliberalen, er habe gehört, daß die dänische Frauen­gemeinschaft( Danst Awindefamfund) beabsichtige, zum Schuße einer in einzig dastehender Weise besudelten Frau( der Brams holm nämlich) in die Schranken zu treten, falls ihre Gegner nicht öffentlich Abbitte leisteten. Die nächste Nummer des Organs jener bürgerlichen Frauenorganisation brachte jedoch die Notiz, daß man nichts in der von dem Abgeordneten angedeuteten Richtung au unternehmen gedente, und dann folgte ein ausführlicher Leit artikel der Rebatteurin Can d. phil. Selene Berg, die sich ohne Vorbehalt auf die Seite Sabroes ftellte. Es heißt in dem Artikel: Wenn man die Atten in der Hebron  "-Sache vornehme: das Verhörsprotokoll, aufgenommen auf Veranlassung des Justiz ministeriums, die Verhandlungen im Foltething, die Behandlung den Angelegenheit in der Breffe, dann gewinne man den Eindruck, daß die Fürsorge und Erziehung der heimlosen, der verwahrlosten und sogenannten berbrecherischen" Kinder, und daß unser öffenk­liches Leben, wie es in der Presse und Boltsvertretung herbor tritt, nicht in den rechten Händen ist. Auf der einen Seite hat man das herzzerreißende Bild schlecht gehüteter Stinber, auf der anderen das Bild eines schlecht gehüteten Gemeinwesens. Und diese beiden Bilder hängen eng miteinander zusammen, ja so eng. diese beiden Bilder hängen eng miteinander zusammen, ja so eng. da bas eine nur ein kleiner Teil des anderen, größeren, des schlecht geleiteten Gemeinwesens ist. Weiter heißt es in bent Artikel: Es ist gut, daß diese Bewegung ins Leben gerufen wurde, und wir wünschen mit aller Macht, daß Follethingsmann Cabroe recht behält mit seinem Ausspruch im Foltething, daß die Be­wegung nicht enden wird, bevor der Tag fommt. Da wir in unferer Gesetzgebung und Verwaltung einig sind, dies ganze Syftem Hier hat die Gesellschaft, das Gemeinwesen eine Pflicht. Der Staat ist es, der Heime für die Heimlosen errichten sollte. Und diese Heime und Anstalten sollen nicht so ärmlich und knapp wie möglich, sondern so wohl eingerichtet, licht und glüdlich wie möglich fein. Und sie sollen geleitet werden von den tundigsten, den in jeder Hinsicht best ausgerüsteten Männern und Frauen.  "- Wenn man gesehen hat, wie in Dänemark   die liberalen Mannesseelen, an der Spike the Juftizminister Alberti, bes müht waren, nicht die armen Kinder um Kinder armer Leute handelt es sich selbstverständlich nur sondern ihre unmenschlich grausamen Beiniger zu schüßen, macht es einen wohltuenden Ein brud, daß es wenigstens noch bürgerliche Frauen gibt, die liberal und menschlich genug sind, um mit der Sozialdemokratie für die Kinder, wie für eine gründliche Reform des Erziehungswesens eins autreten.

die Maurer die Buzarbeit im Affordlohn ausführen follten tauchten im November und Dezember v. J., insbesondere in dem und als sich diefelben weigerten, gegen den geltenden Tarif weihnachtlichen Geschäftsverkehr, in so großer Menge auf, daß die bertrag สิน handeln, durften fie nicht tweiter arbeiten, Kriminalpolizei auf das Treiben einer weitverzweigten Falsch worauf die Sperre über die Bauten verhängt werden mußte. münzerbande schließen mußte. Im besonderem Maße in Mit Di Firma Hubert u. Uürich bemüht fich nun in allen Teilen des leidenschaft gezogen wurden die in der Nähe des Kottbuser Tores Reiches, Streitbrecher beranzuziehen. Sonderbarerweise hatte anfäffigen Geschäftsleute, die fast jeden Abend bei der Abrechnung fie auch in Berlin   einigen Erfolg. Der fattfam bekannte Maurer ein falsches Zweimarkstüd in ihren Kassen vorfanden. Die Falſt meister Otto Glušle, Berlin  , Emdener Straße, und der fikate waren zum Teil täuschend ähnlich hergestellt und bestanden Arbeitsnachweis des Verbandes Berliner   Bau- zum Teil aus dem von Falschmünzern vielfach benutzten Metall geschäfte sollen einige Kolonnen Buzer nach dort vermittelt haben. Der sogen. Britannialöffel. Zwei junge Burschen, die ermutlich Die Leute beyaupten, es sei ihnen verschwiegen worden, daß bei der mit den Münzfälschern in irgendeiner Beziehung stehen mußten, au fällen und ein neues an feine Stelle zu sehen." Firma ein Abwehrstreit bestehe, und haben sich nun bereit erklärt, wurden Mitte Dezember in einem Spirituofengeschäft in der Solidarität zu üben. Sie sind auch zum größten Teil wieder ab- Dresdener Straße abgefaßt. In dem Liqueurgeschäft von Her Gereist. mann Meyer u. Co. erschien eines Tages ein junger Mensch und Die Streifenden und die Organisationsleitung erwarten nun faufte eine Sleinigkeit, für welche er ein zweimartstud in Bahlung aber von den Kollegen Buzer wie Maurer   in Berlin   fowie gab. Die im Geschäft allein anwesende alte Frau sah sich das auswärts auf das bestimmteste, daß sich weiterhin niemand mehr Geldstück nicht genauer an und erfuhr erst später von ihrer Tochter, findet, der sich nach Senftenberg   zu Hubert u. Ullrich an- daß sie ein Falsifikat angenommen hatte. Nach einiger Zeit er werben läßt. schien ein zweiter junger Mensch in dem Geschäft und faufte ebenfalls eine kleine Flasche Liqueur, für welche er ein gweimark­stüd in Bahlung gab. Dieses stellte sich ebenfalls als falsch heraus. Jene ökonomische Weisheit, die in der Arbeitslosigkeit nichts Durch einen anwesenden Kunden wurde der junge Mensch fest tweiter als eine schlechte Verteilung der Arbeitsgelegenheit sieht, die genommen. Ein vor dem Geschäft wartender junger Bursche in der Einrichtung immer wie gearteter Arbeitsnachweise den wurde von einem hinzugerufenen Schuhmann festgenommen. Es Triumph einer Bekämpfung der Arbeitslosigkeit erblickt und ganz waren die 20- bezw. 21jährigen Arbeiter Robert Lud und Rafimir naturgemäß zu der Empfehlung tommt, die von ber Industrie in Bimmermann. Beide behaupteten vor dem Kriminalkommissar Massen nach Berlin   gezogenen und jetzt als überflüssig auf die Weiland, sich gegenseitig nicht zu kennen. Zud wollte das von ihm berausgabte falsche Gelbstück von einem Unbekannten in der Straße geworfenen Arbeiter möchten nun freundlichst wieder nach Reichenberger Straße erhalten haben. Wegen Münzverbrechens der Provinz abwandern, würde bestürzt dastehen, wenn sie selbst waren Lud und Zimmermann gestern vor dem Schwurgericht des einmal zur Information den Zoren der Neichshauptstadt den Rücken Landgerichts I   angeklagt. Die Geschworenen bejahten nur bezüglich des Luck die Schuldfrage unter Bubilligung mildernder Umstände. tehrte.

Die Arbeitslosigkeit.

Bersammlungen Veranstaltungen. Groß- Lichterfelbe und Umgegend. Montag, den 10. b. W., 8% Uhr, in Gr.- Lichterfelde  , am Kranold- Blah, Restaurant Saiferhof". Bortrag. Genoffin Plum: Seguelle Grziehung". Bücher mitbringen,