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Nr. 36. 25. Jahrgang.

3. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Mittwoch, 12. febrnar 1908.

Unfallfürforge.

Berufsgenossenschaften zu erhalten, darauf legt Breithaupt Diese Behauptung des Gewährsmannes der ,, Bossischen Zeitung" feinen Wert. Er traut den Krankenkassen das richtige Heilverfahren ist vollständig unrichtig. Als Berufsorganisationen der Angestellten gar nicht zu, weil diese nur für einen gewiffen Zeitraum für die der Ortsfrankenkassen erheben wir gegen diese Jrreführung der In Nr. 15 der Sozialen Pragis" veröffentlicht Regierungsrat Berlegten zu sorgen haben, während die Berufsgenossenschaften öffentlichen Meinung Einspruch! Es ist vollkommen unrichtig, daß Breithaupt- Berlin   einen Artikel, welcher die kurze" Ueberschrift durch eine möglichst intensive Gestaltung des Heil- irgendwo von den Angestellten der Ortskrankenkassen oder deren führt:" Genügt das geltende Recht zur Erzielung eines möglichst berfahrens ihre Rentenverpflichtung oft für viele Jahre wesent Organisationen eine derartige oder ähnliche Forderung aufgestellt günstigen Heiler folges für die durch Betriebsunfall verlegten lich herabmindern und nicht selten von einer Rentenzahlung über- worden ist. Richtig ist vielmehr, daß die Angestellten einmütig Personen?" haupt befreit werden können." Das bringen die Berufsgenossen- Protest eingelegt haben gegen den Antrag v. Savigny   bei der Be­Breithaupt ist nicht flar in seinen Ausführungen und wie jeder schaften ja heute schon fertig! Für was sind die Vertrauens rarung der Novelle zum Krankenversicherungsgefeß 1903, der darauf abzielte, die Angestellten einem Einflusse der Gemeindebehörden Regierungsrat fehr vorsichtig in der Kritik und Behandlung der ärzte da? Materie selbst. Viele Wenn und Aber" verzieren auch noch diese Breithaupt bemängelt auch, daß heute nach 14 Wochen des Un- als Aufsichtsbehörden der Krankenkassen zu unterstellen. Unrichtig Das muß doch ist ferner, daß die Angestellten für eine Beschneidung der Selbst­Betrachtung und der Schluß ist wieder eine neue Belastung der falls ein anderer Arzt den Verlegten behandelt. ohnedies genug gedrückten Krankenkassen, die als Mädchen für alles auch nicht sein, wenn man so hohe Achtung vor den Krankenkassen- verwaltung der Krankenkassen eintreten, wie sie in dem fraglichen eben auch alles leisten sollen. ärzten haben will? Ja, Theorie und Pragis! Weshalb nimmt Artikel gefordert wird. Richtig ist dagegen, daß die Angestellten einer Sicherung ihrer Doch folgen wir dem Regierungsrat auf seinem Gedankengange. man dem Kassenarzt die Behandlung auf einmal ab? Die Berufs­Er erinnert an den Vortrag von Professor Dr. Hoffta- Berlin in genossenschaften sollten, wie dies ja im§ 76c des Kranken- Stellung durch Staat oder Gemeinde überhaupt nicht bedürfen. der Sigung des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft versicherungsgesetzes vorgesehen ist, innerhalb der Karenzzeit schon Da die Angestellten der Ortskrankenkassen, von einer kleinen Leider würde von diesem Rechte Minderheit abgesehen, fast sämtlich ihren unterzeichneten Berufs­am 21. Ottober 1907: Ueber die Nachteile, die sich vom ärztlichen das Heilverfahren einleiten. zu wenig Gebrauch gemacht. organisationen angehören, ist es ihnen gelungen, mit dem Verbande Standpunkte aus bei der Handhabung der Unfallversicherungsgefeße eine Pflicht besteht ja nicht ergeben haben." Es wurde dabei die Frage erörtert, ob die Be- Breithaupt weist auf die Statistik des Reichsversicherungsamts hin. der Ortskrankenkassen einen Tarifvertrag, über das ganze Reich seitigung der Vorschrift, wonach die Fürsorge der Berufsgenoffen- Nimmt man die Amtlichen Nachrichten" des Reichsversicherungs- geltend, abzuschließen, durch den ihnen eine bessere Sicherung ge­währt wird so lange das Selbstverwaltungsrecht nicht ange­schaften erst mit dem Beginn der 14. Woche nach dem Unfall einzu- amts 1907 Hand, so findet man auf Seite 301, daß im Jahre: fehen hat, mithin die Beseitigung der sogenannten 1908: 58 gewerbliche Berufsgenossenschaften in 8292 Fällen tastet ist als sie ihnen Staat oder Gemeinde gewähren würden und können. Karenzzeit zu erstreben ist." Richtig ist ferner, daß die Angestellten der Ortsfrankenkassen das Heilverfahren übernommen haben und hierfür 513000 Mart und ihre Berufsorganisationen stets die ungeschmälerte Aufrecht­verausgabt hatten. Hingegen hatten 36 landwirtschaftliche erhaltung der Selbstverwaltung als unbedingtes Erfordernis der Berufsgenossenschaften im Jahre 1903 in 2329 Fällen und im Jahre Krankenversicherung betont und gefordert haben und erst auf ihrem 1905 nur 32 Berufsgenossenschaften in 2294 Fällen das Heil- letzten Verbandstage 1905 jede Unterstellung unter staatliche oder verfahren innerhalb der Karenzzeit übernommen und hierfür gemeindliche Obhut abgewiesen haben und stets abweisen werden." 148 000 m. verausgabt. Troß dieser klaren Richtigstellung wird die gegen Selbstver­waltung der Kassen arbeitende Presse, nicht minder die nach der­selben Richtung sprechenden Parlamentarier unter Führung von Bülow- Mugdan, das vielfach Widerlegte immer wiederholen. Sie halten es mit der von Goethe als Altweiberlogik gekennzeichneten Methode: erst etwas behaupten und dann als Beweis für die un­richtige Behauptung dieselbe Behauptung wiederholen.

1905: 61

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Aus Induftrie und Dandel.

Die große Bedeutung dieser Frage versucht nun der Verfasser zu schildern. Bekanntlich liege bis zum Beginn der 14. Woche nach dem Unfall die Fürsorge für den Verlegten regelmäßig der Kranken­tasse ob. Wer den Geschäftsgang der Berufsgenossenschaften näher fennt, wird aber zugeben, daß diese Vorschrift auch nur auf dem Papiere steht und die armen Unfallverlegten auch nach Ablauf der eisten 13 Unfallwochen noch lange teine Rente erhalten. Würden Doch Breithaupt findet hierfür auch eine Erklärung". Das die Krankenkassen nun von diesem Rechte Gebrauch machen und mag zum Teil darauf beruhen, daß die für fie in Betracht wenigstens ab 14. Woche die Fürsorge einstellen, so würden tommenden Krantenfassen eine gründliche Behan d- Tausende von Unfallverlegten noch viel größerem Elend, lung verbürgen, zum Teil ist es aber gewiß auch die Folge der Armemunterstügung preisgegeben werden. Man legt auch einer gerade hier ganz unangebrachten Sparsamkeit." Letzteres wird deshalb neuerdings so viel Gewicht auf den§ 25 des eher stimmen, denn Breithaupt kritisierte ja treffend, daß auf dem Gewerbe- Unfallversicherungsgesetzes, welcher den Krankenkassen Lande die Krankenkassen überhaupt fehlen, folglich auch keine das Recht gibt, ihre Aufwendungen nach der 13. Unfallwoche gründlichere Behandlung berbürgen" fönnen. wenigstens teilweise von den Berufsgenossenschaften zurück gerade die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften find es, die zuverlangen, die natürlich die Renten in dieser Höhe fürzen. Des fich am allerwenigsten um das Heilverfahren fümmern. Zeigt uns halb neigt die ganze Rechtsprechung auch dahin, daß die   Kranten- doch obige Statistit, daß noch ein Rückgang der Zahl der Berufs­Ein böses Urteil über die Finanzpresse. taffe folange weiter zu unterstüßen habe, bis es der Berufsgenossenschaften und der behandelten Fälle eingetreten ist! Das Verschwinden des Bankiers   Friedberg dürfte anscheinend genossenschaft endlich beliebt, einfällt, sich um die Verletzten zu Breithaupt meint nun noch:" Es ist somit die für den Ver­tümmern. Damit hat man amtlich die ganze Unfähig- legten äußerst wichtige Frage, in welchem Umfange ihm in den noch eine Preßpolemik in der Finanzpresse hervorrufen, wenn diese leit der Berufsgenossenschaft bestätigt. Die Kranten ersten 13 Wochen ein Heilverfahren zuteil wird, oft geradezu dem es nicht vorzieht, einen ihr von Alfred Lansburger hingeworfenen Lassen müssen die Kosten tragen. Und wo teine Strantentassen das Bufall- ob er dieser oder jener Berufsgenossenschaft angehört Fehdehandschuh nicht zu beachten. Der von   Friedberg gegründete Heilverfahren übernehmen fönnen? Breithaupt meint: So find die überlassen, das ist umso auffallender, als das Gesetz im übrigen Ratgeber auf dem Kapitalmarkt" ist in der Finanzpresse als Verhältnisse überall da, wo es an einer Kranten- naturgemäß bestrebt ist, die Rechte der Verlegten so zu gestalten, Anreißerblatt gekennzeichnet worden. Wenn man dieses Blatt taffe fehlt, geradezu als unerträglich, nach Ab- daß sie von dem willen der Berufsgenoffenfaften nannte, geschah es im Tone der staatlich konzessionierten Prostituierten, hülfe schreiende zu bezeichnen. Krantentassen möglichst unabhängig sind, was so weit geht, daß dem die fich über die schamlose gewerbsmäßige Unzucht entrüsten. Und fehlen in Preußen hauptsächlich auf dem Lande. Berletzten selbst bei den fleinsten Renten und bei jeder Renten- auch der Verein für die Interessen der Fondsbörse" mimte nach Hier soll nach dem landwirtschaftlichen Unfallversicherungs- änderung die kostenlose Anrufung der obersten Instanz freisteht." gefeße die Gemeinde die Funktion der Kranken- Welch eine Aufschneiderei! Möglichst unabhängig" heißt: in dem Verschwinden Friedbergs finanzpolitische Moralhüterin. Das tasse für die Arbeiter ausüben; für die gegen Unfall größter Abhängigkeit zu den allmächtigen Berufsgenossenschaften, die hat den genannten Finanzfchriftsteller, Herausgeber der Bank", bersicherten tleinen landwirtschaftlichen unter über die Zeit des Verlegten stets frei verfügen fönnen, ihn mit färg- Monatsschrift für Finanz- und Bankwesen, sehr verdroffen. In der nehmer fehlt auch diese Fürsorge innerhalb der ersten licher Rente abspeisen, ihn jederzeit aus dem Arbeitsverhältnis heraus- erwähnten Zeitschrift bekannte er sich nun als Mitarbeiter des 13 Wochen. Jeder, der mit Verwaltungsangelegenheiten zu tun hat, reißen und in eine Rentenquetsche steden, von einem Vertrauensarzt Kapitalmarkt" und verwahrte sich gegen die wider diesen erhobenen wird sich auch ohne diesen speziellen Verhältniffen näher zu zum andern jagen tönnen usw. Und da hat der Berlegte sogar Vorwürfe. Er schreibt: stehen ein Bild davon machen können, in welcher Weise diese fostenlose" Rechtshülfe! Nur nügt sie gewöhnlich nicht viel! Die Fürforge" von den meist fleinen und leistungsschwachen ländlichen Rechtsprechung der obersten Instanz" ist ja bekannt. Gemeinden ausgeübt wird. Es ist ohne weiteres flar, daß hier Breithaupt ist nun der Ansicht, daß der jezige Zustand am ein­jedes Bestreben, für die Dauer nicht nur für die ersten fachsten dadurch geändert werden könnte, daß den Berufsgenossen­18 Wochen etwas zu erreichen, fehlt. Die Erfahrungen der schaften die Verpflichtung zu der Einleitung der Fürsorge auf­Bragis zeigen fogar, daß häufig für die Verlegten überhaupt erlegt werde. Doch soll darüber nicht etwa der Klassenarzt, der nichts geschieht, teils weil der Verlegte von seinem den Zustand des Verlegten aus der Behandlung genau fennt, sondern Anspruch gegen die Gemeinde gar nichts weiß, der beamtete Arzt" darüber entscheiden.

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teils auch, weil sich die Gemeinde, bei der oft jeder Den Krankenkassen würden also gnädigst einzelne Fälle ab­Unterstüßungsfall als eine drückende Last empfunden genommen, doch sollen sie verpflichtet werden: für jeden von der wird,- auf dem Lande ist die ärztliche Behandlung meist viel teurer Berufsgenossenschaft behandelten Fall einen Pauschalbetrag zu er­als in der Stadt- auf irgend welche Weise ihren statten". Statt Entlastung, also noch größere Belastung der armen Verpflichtungen zu entziehen weiß. In welchem Krankenkassen, weil die Berufsgenossenschaft gewillt war, in diesem Zustande solche Verletzte, denen entweder gar keine für- oder jenem Falle das Heilverfahren innerhalb der ersten 13 Wochen forge oder nur die der Gemeinde zur Seite gestanden hat, oft zu zu übernehmen und um Rente zu sparen: recht gründlich durch­Beginn der 14. Woche an die Berufsgenossenschaft herantreten, wird zuführen" Erinnert sei daran, daß die Aerzte heute viele Berlegte, fich jeder vorstellen können, der weiß, was durch zu spätes bei denen die Wunde zugeheilt, z. B. schon in der achten Unfallwoche Einsetzen der ärztlichen Behandlung berloren geht. Wer aber erwerbsfähig halten. Nach§ 13 des Gewerbeunfallversicherungs­beruflich Gelegenheit hat, zu beobachten, wie massenhaft die gefezes muß die Berufsgenossenschaft mum die Rente von dem Lage Berlegten besonders auf dem Lande an einfachen ab zahlen, an welchem das Krankengeld in Fortfall tam. Knochenbrüchen ihr ganzes Leben zu tragen haben, weil es an dem Vorschlage Breithaupts würde sie die Kur auch über die achte einer fofortigen fachgemäßen Behandlung gefehlt hat, dem muß sich Unfallwoche hinaus erstreden, Maffagen und eventuell mechanische Be­geradezu der Gedanke aufdrängen, daß bei der in Aussicht stehenden handlung da eintreten lassen, nur um Rente zu sparen. Die Kranken­Reform der Unfallversicherungs- Gefeßgebung abgesehen von der tassen hätten deshalb länger Stranfengeld zu zahlen als jezt, ja sie wohl nicht mehr in Frage kommenden Zusammen müßten noch den höheren Bauschalbetrag" leisten, weil die Berufs­legung der Veriicherungsträger- die Abschaffung genossenschaft Rente sparen will. der Karenzzeit den allerwichtigsten Punkt bildet."

Nach

Wenn man selbst zugibt, daß man den Berufsgenossenschaften Gut. Der Herr Regierungsrat hat aber die Hauptfache ber heute unmöglich das Heilverfahren sofort übertragen fann, weil geffen! Weshalb dieser unerträgliche Zustand? Die Junker sonst die Verletzten verhungern würden, weshalb ist man nicht so wollen ja teine Ausdehnung der Krankenversicherungspflicht auf die gerecht, den Krankenkassen weiter die Fürsorge zu belassen, bis eine Landwirtschaft, denn sie wollen ja nur noch mehr von der Gesellgründliche Reform des Gesetzes durchgeführt ist? Weshalb ver­schaft baben, aber nicht abgeben! Was fümmert diese Edlen" pflichtet man die Berufsgenossenschaften nicht, den Krankenkassen die der schlecht geheilte Krüppel? Auch hat der Regierungsrat in seiner Kosten des Heilverfahrens vom ersten Tage des Unfalles ab zu er­Stritit vergeffen, daß die Unfallverletzten auf dem Lande doppelt fegen? Damit wäre doch den Verletzten und auch den Krankenkassen geschädigt sind! Einmal als Krüppel, als schwache Arbeitskraft, eher gedient. das andere Mal durch die miserable Rente, die sich nach der Höhe des Jahresverdienstes landwirtschaftlicher Arbeiter nur richtet und gewöhnlich drei bis viermal niedriger ist, als die Rente gewerblicher Arbeiter.

So sehr wir mit der Abschaffung der Karenzzeit einverstanden find, da die Unfallversicherung für die Verletzten, die Krankenkassen aber für die Kranken geschaffen sein sollten, auch entlastet werden müssen, so darf man diese in Aussicht stehende Reform" doch nicht als wirkliche Abhülfe bezeichnen.

Dem landwirtschaftlichen Arbeiter fehlt vor allen Dingen die Krantversicherung. Unfälle sind doch nur ein Teil der Fälle, die den Landproletarier auf das Krantenlager werfen und wer forgt für den Kranten da überhaupt?   Wan schweige ja von den Verpflichtungen der   Gutsherrn"; die ja noch brutaler ihrer Pflicht sich entziehen als die Gemeinden. Der Land: arbeiter ist völlig ungeschüßt, im Krankheitsfalle auf die Gnade feiner Mitmenschen angewiesen, ohne jedes Koalitionsrecht seine Lage zu verbessern.

Denn so lange die versicherten Arbeiter von jeder Mitwirkung an der Verwaltung der Berufsgenossenschaften aus geschlossen sind, so lange würde auch jede Aenderung dieser Art eine weitere Rechtlosigkeit der Versicherten nach sich ziehen. Heute sind Tausende von Verlegten froh, daß sie wenigstens in den ersten 13 Wochen ihres Unglücks frei von den Schikanen der Unterorgani fationen sind. Soll dies beseitigt werden?

Soziales.

Die Bureauangestellten gegen Tante Voß. Der Vorstand des Verbandes der Verwaltungsbeamten der Krankenkassen usw. und der Vorstand des Zentralvereins der Bureauangestellten   Deutschlands haben der" Bossischen Zeitung" folgende Berichtigung zugesendet:

Das Bankhaus Siegmund Friedberg hat Anfang Februar feine Zahlungen eingestellt. Und sofort hat der   Berliner Verein für die Interessen der Fondsbörse" den Gefallenen von sich und dem Bankierstande abgeschüttelt. In einem Communiqué, das  Friedberg die Berechtigung absprach, sich Banfier" zu nennen, wurde gesagt, er sei an der Börse nie gefehen worden, habe in Börsentreisen keinen Kredit gehabt und sei nicht zum   Berliner Kaffenverein zugelaffen gewesen. Alles bas stimmt. Und wenn der Verein nichts anderes gefagt hätte als das, so würde ich nicht das Wort ergreifen. Es ist zwar bekannt, daß die Mittel, deren sich   Friedberg bedient hat um Kunden an sich zu ziehen, auch bei einigen Bankhäusern bekannt und beliebt sind, die dem Verein für die Interessen der Fondsbörse angehören. Indes hat der Bankiersstand als solcher das Tischtuch zwischen sich und  Friedberg bereits zerschnitten, als dieser noch auf seiner Höhe stand; und das gibt ihm jezt ohne weiteres das Recht zu fordern, daß man den Fall   Friedberg nicht auf sein Konto ſeze und aus diesem Fall verallgemeinernde Schlüsse auf die Solidität des  deutschen Bankiers ziehe. Gerade angesichts der bevorstehenden Bant- Enquête ist das Vorgehen des Vereins begreiflich und sogar taktisch flug.

Aber der Verein hat noch etwas anderes gesagt. Es heißt in feinem Communiqué:" Namentlich durch das von ihm gegründete Blatt" Der Ratgeber auf dem Kapitalmarkt" lockte   Friedberg Privatleute an sich, die töricht genug waren, auf seine An­preisungen einzugehen." Gegen diese Behauptung bezw. gegen das, was zwischen ihren Zeilen zu lesen ist, bin ich genötigt, mit aller Entschiedenheit zu protestieren. Denn ich bin Mitarbeiter des Ratgeber" gewesen und Jahre hindurch haben meine Aufsäge regelmäßig an der Spitze des Blattes gestanden; bis vor etiva fünf Monaten. Ich habe während der ganzen Zeit anonym geschrieben. Heute aber, wo die Integrität des Blattes in der frivoliten Weise angezweifelt wird, halte ich es für meine Ehren­pflicht, unter Namenszeichnung zu erflären: Es gibt sicherlich bessere Finanzblätter in   Deutschland als den Ratgeber", aber es gibt kein ehrlicheres Blatt, als es der Ratgeber" ist- oder war." Man darf wohl gespannt sein auf die Antwort, die unsere Finanzpreffe nun geben wird.

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Zu der Angelegenheit   Friedberg verlautet, daß die Passiven 2 Mill. Mart noch weit übersteigen sollen. Db Depots verschwunden sind, ist noch nicht festgestellt. Seinem Chef gefolgt ist deffen Dis ponent, Herr Vohn, Direktor der Automobilzentrale. Auch er ist unter Mitnahme verschiedener Tausendmarkscheine ohne Angabe des Reisezieles berschwunden. Die beiden Herren haben ein flottes Leben geführt, benutzten fünf Automobile der Gesellschaft zu ihrem Privatvergnügen, hielten sich Maitressen und ständige junge Haus­hälterinnen. Bohn hatte in letzter Zeit Automobile, die einen Ver taufswert von 40-50 000 m. repräsentierten, für 17 000 M. an " In der Nr. 46 der Bossischen Zeitung" vom 28. Januar d. J. geboten. Er wollte jedenfalls vor dem bereits im Anzuge befind -Abendausgabe- heißt es in einer Notiz, die auch in andere lichen Zusammenbruch das eigene Portemonnaie noch etwas anfüllen. Breithaupt geht natürlich diesen Fragen gänzlich aus dem Wege. Tageszeitungen übernommen ist: Man ſchreibt uns: Einer der Die Mutter des   Friedberg hat sich angeblich erboten, mit 1 Million Sein Plan ist, die Berufsgenossenschaften vorläufig dahin zu bringen, Wünsche der Ortskrankenkassenbeamten, von dessen Erfüllung fie Mark für die Verbindlichkeiten ihres Sohnes einzuspringen, wenn daß sie das Heilverfahren innerhalb der Karenzzeit schon möglichst bei einer Reform der   Krankenversicherung eine gleichzeitige Mark für die Verbindlichkeiten ihres Sohnes einzufpringen, wenn Wie andererseits gemeldet übernehmen. Daß die Krankenfassen eigentlich gar nicht die Pflicht Sicherung ihrer Stellung erhoffen, geht schon seit längerer Zeit strafrechtliche Verfolgung unterbleibe. haben sollten, in der schwersten Zeit des Unfalls das Heilverfahren dahin, daß ihnen die Rechte und Pflichten von Staatsbeamten bei- wird, hat die Staatsanwaltschaft die strafrechtliche Verfolgung Fried­bergs bereits aufgenommen. zu tragen, ohne auch nur einen Pfennig Eriaz von den gelegt würden."

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