Nr. 39. 25. Jahrgang.
Sprengkapfeln vor Gericht.
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bestehe der Verdacht, daß er absichtlich die Sprengstoffe in den, formalistisch, sondern solle doch realen Wert haben. Der VorSoffer hineinpraktiziert habe. Staatsanwalt Fiegen: Wo soll fißende weist diese Bemerkung als eine unberechtigte Kritik seiner denn die Füllung des Koffers stattgefunden haben? Kann der Herr Anordnungen zurück. Verteidiger darüber Auskunft geben? Vert.: Nein. Der Staatsanwalt Dr. Fiegen hält nun den Zeitpunkt für geDer gestern vor dem Schwurgericht des Landgerichts I verhandelte| Staatsanwalt hält die Ladung der drei Zeugen für überflüssig. fommen, um den Medizinalrat Dr. Hoffmann zu befragen, ob er Verhandlungstermin gegen den russischen Versicherungsagenten Nach dem Sprengstoffgesetz würden diese Leute, wenn es wahr ist, den Angeklagten für verhandlungsfähig hält oder nicht, und was er Demetrius Mirski hatte ein zahlreiches Publikum in den Zuhörer- was der Verteidiger behauptet, troßdem sie Ausländer sind, sich über den Gesundheitszustand des Angeklagten festgestellt hat. raum des großen Schwurgerichtssaales gelockt. Der Angeklagte, der auch strafbar gemacht haben und es würde ihnen allen nicht ein- Medizinalrat Dr. Hoffmann: Ein Gutachten über die Verunter der Anklage des Verbrechens gegen das Dynamitgesetz steht fallen, sich hier zu stellen und vernehmen zu lassen. Es sei doch handlungsfähigkeit und den Geisteszustand eines Menschen ist immer und aus der Untersuchungshaft vorgeführt wird, macht den Gin- auch mehr als naiv von dem Angeklagten, wenn er behaupte: er sehr schwierig. Dazu bedarf es einer Kenntnis seines Vorlebens, drud eines franten Mannes. habe nur den Koffer entgegengenommen, ohne den Inhalt zu kennen. des Milieus, in dem er aufgewachsen ist und seines ganzen Wesens. Den Vorsiz im Gerichtshofe führt Landgerichtsrat Dr. Maß- Selbst wenn die Zeugen das bekunden sollten, worüber sie aus Das ist sehr schwer festzustellen, namentlich, wenn es sich um einen mann, die Anklage vertritt Staatsanwalt Dr. Fiegen, die Ver- sagen sollen, so wäre damit für den Angeklagten gar nichts erreicht. Menschen handelt, der wenig oder gar nicht deutsch spricht. Der teidigung führen die Rechtsanwälte Dr. Oskar Cohn und Klibanski. Es kommt lediglich der Besitz des Koffers bei ihm in Frage. Angeklagte hat sich im Untersuchungsgefängnis bis Anfang dieses Als Sachverständiger ist Medizinalrat Dr. Hoffmann, ferner Rechtsanwalt Dr. Cohn: Die Anträge fönnen doch nicht abgelehnt Monats in keiner Weise auffällig gezeigt. Am 6. Februar hatte Dr. Mühsam, der Chemifer Dr. Hermann Kast geladen, als Dolmet- werden, denn der Angeklagte behauptet ja doch gerade, daß er nicht er eine Unterredung mit einem seiner Verteidiger und am 7. einen scherin der russischen Sprache Frau Olga Harschkamp. Außerdem gewußt, was in dem Stoffer war und hier entweder das Manöver Tobsuchtsanfall. Es ist möglich, daß diese Unterredung auf das ist Polizeirat Dr. Henninger, Chef der politischen Polizei, als eines agent provocateur vorliege oder sonst etwas mit dem Koffer feelische Gleichgewicht des M. eingewirkt hat; vielleicht ist ihm Sachverständiger anwesend. Unter den geladenen Zeugen be- borgenommen worden sei.. Rechtsanwalt Klibansti: Es handelt gesagt worden wie sein Prozeß stehe, daß er bis zu 10 Jahre Zuchtfinden sich Kriminalkommissar v. Arnim und mehrere Beamte fich doch auch darum, festzustellen, ob der Angeklagte nach§ 9 oder haus erhalten kann usw. und derartige Dinge bleiben vielleicht der Kriminalpolizei. nur nach§ 7 des Sprengstoffgesetzes strafbar ist. Der§ 9 handelt bei einem Menschen, der leicht aus dem Gleichgewicht zu bringen Vor Auslosung der Geschworenen macht der Vorsitzende etwa bon der Strafbarkeit derjenigen Personen, die Spengstoffe her- ist, nicht ohne Nachwirkung. Der Angeklagte mußte in die Tob folgende Bemerkungen: Der Angeklagte ist scheinbar erkrankt, stellen oder im Besize haben in verbrecherischer Absicht, der§ 7 fuchtszelle gebracht werden, ich bekam, als ich ihn besuchte, auf keine es ist der Verdacht entstanden, daß er geistestrant sei und es wird bandelt dagegen nur von der Einführung von Sprengstoffen ohne Frage irgend eine Antwort. Er kann etwas Deutsch reden, wie fich fragen, ob er vernehmungsfähig ist oder ob wir den Termin polizeiliche Erlaubnis. Staatsanwalt Fiegen( hält ein kleines wir durch verschiedene Antworten des Angeklagten hier in der Verbertagen müssen. Der Angeklagte sigt drei Monate in Unter- Instrument in die Höhe): Dieses fleine Instrument, welches in handlung gehört haben. Als ich ihn am 2. Tage aufsuchte, saß er fuchungshaft. Während der ganzen Untersuchungshaft ist der dem Koffer sich befunden, zeigt schon allein, daß es sich nicht um bis auf das Hemd entkleidet und ganz verblödet da. Bei meinem Verdacht, daß er geistesfrank oder an einem anderen Leiden er- harmlose Zwecke handelt. Es dient dazu, auf Eisenbahnschienen dritten Besuch rief er nur immer:" Strafe, Strafe, Strafe." Die krankt fei, das ihn unfähig macht, zu verhandeln, nicht aufgetaucht. gelegt zu werden und Verbindung mit einer elektrischen Batterie Untersuchung konnte bis dahin absolut nichts feststellen, und wie Wenn dies der Fall gewesen wäre, würde in den Akten eine darauf berzustellen. Der Strom wird geschlossen wenn ein Eisenbahn- er heute sich zeigt, ist man geneigt zu sagen: Es scheint sich um bezügliche Bemerkung festgelegt worden sein. Es ist auch während zug hinüberfährt. Rechtsanwalt Dr. Cohn beantragt, zu Protokoll einen kranken Menschen zu handeln. Das heutige Bild paßt aber des Aufenthalts des Angeklagten im Untersuchungsgefängnis nichts zu nehmen, daß der Staatsanwalt auf ein Ueberführungsstück nicht recht hinein in das Bild, welches er im Gefängnis darbot. hervorgetreten, was auf eine Geisteskrankheit hindeutete, ins- Bezug genommen und es den Geschworenen vorgezeigt habe, che Wenn ihm da die Wärter aufforderten hübsch gute Nacht" zu besondere hat er feine Verfehlungen gegen die Disziplin begangen. noch der Eröffnungsbeschluß verlesen und der Angeklagte zu seiner sagen, so tat er dies auch. Er hat dann die Nahrung verweigert; Nachdem die Anflage erhoben war, ist zum ersten Male am 3. F Person vernommen worden sei. Die Protokollierung wird vor- nachdem er vom 11. November an ruhig gegessen hatte, sagte er bruar durch den einen Verteidiger Bedenken bezüglich des Geistes- genommen. Sämtliche Anträge der Verteidigung werden abgelehnt. plöblich:" Es sei nicht foscher." Wir haben den Modus, daß wir zustandes erhoben worden. Es ist ja schwierig, über einen Mann, Hierauf wird der Eröffnungsbeschluß durch Vermittelung der in Fällen, wo der Gefangene die Nahrung verweigert die Leute der Ausländer ist und nicht deutsch spricht, sich ein flares Urteil Dolmetscherin dem Angeklagten vorgelesen. Er erklärt sich für 2-3 Tage ruhig hungern lassen, denn dabei verhungert niemand. zu verschaffen und genügende Grundlagen zur Beurteilung des nichtschuldig. Erst dann wurde zur künstlichen Fütterung gegriffen. Als dem Geisteszustandes zu verschaffen. Herr Medizinalrat Dr. Hoffmann Angeklagten der Napf mit Milch hingesetzt und er sah, daß die ist nun mit der Beobachtung des Angeklagten betraut worden, Schlundsonde angesetzt werden sollte, rief er schnell: Trinke, dann erhielt der Angeklagte den Besuch eines der Verteidiger, und trinke", und hat dann auch in Zukunft wieder Nahrung zu sich am Tage darauf zeigten sich bei ihm Tobsuchtsanfälle. Ich will genommen. Es sind das soviel Unstimmigkeiten, daß ich zu einem nicht im entfernteften irgendwie einen direkten Zusammenhang pofitiven Urteil heute nicht kommen, sondern nur sagen kann, ich zwischen den beiden Tatsachen andeuten, aber es ist nicht aus habe zweifel an der Verhandlungsfähigkeit. geschlossen, daß der Angeklagte aus irgend einer Bemerkung oder einer Miene auf den Gedanken gekommen ist, der ja bei vielen Berbrechern oft sich im Nu herausbildet: Geistesfrant, Ueber führung in eine Frrenanstalt, Ausbruch, Aufnahme bei guten Freunden und Abschiebung nach Frankreich , der Schweiz oder anderswohin. Es besteht der Verdacht, daß das, was der Angeflagte gemacht hat, auf Simulation beruht. Medizinalrat Dr. Hoffmann hat noch keine bestimmte Ansicht aussprechen können, ob der Angeklagte geisteskrant oder vernehmungsfähig sei. Der Angeklagte will sich vielleicht nicht vernehmen laffen, aber wir haben noch gar keine genügende Unterlage bezüglich seiner Geistes. frankheit. Natürlich soll der Angeklagte in gar teiner Weise be. nachteiligt werden, aber gerade in einer öffentlichen Verhandlung wird durch den Sachverständigen die beste Gelegenheit gegeben werden, zu beurteilen, ob Simulation vorliegt oder nicht. Aus diesen Erwägungen heraus habe ich mich entschlossen, in die Verhandlung einzutreten und wenigstens den Brsuch zu machen, die Sache zu erledigen. Es wird dann dem Staatsanwalt und der Verteidigung überlassen bleiben, im geeigneten Moment Anträge zu stellen, die etwa einen Abbruch der Verhandlung notwendig machen. würden. Sollte sich aber ergeben, daß der Angeklagte simu Tiert und nicht geistestrant ist, so werden wir verhandeln. Die Sache ist völlig spruchreif.
Rechtsanwalt Dr. Cohn beantragt, zu Protokoll zu nehmen, daß, obgleich vor Bildung der Geschworenenbant fein Raum sei für irgend eine Erklärung und Feststellung, der Vorsitzende doch schon solche Erklärungen vor Bildung der Geschworenenbant ab gegeben habe. Dem Antrage wird stattgegeben.
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Die alsdann folgende Bernehmung des Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse ist mit besonderen Schwierigkeiten verknüpft. Er beantwortet die vielen, ihm durch die Dolmetscherin vorgetragenen Fragen des Vorsitzenden entweder gar nicht oder mit völlig gefenttem Kopf im Flüsterton. Er erklärt, er wiffe wohl, daß es für ihn besser sei, wenn er sich aussprechen würde, aber er fei dazu nicht imftande. Er wisse nicht, daß die auf dem Gerichtstische aufgestellten Sprengstoffe und Kapseln in dem Stoffer gewesen sind, der elektrische Draht fei ihm erst auf der Polizei gezeigt worden.
Staatsanwalt Dr. Fiegen beantragt nunmehr die Verhandlung zu bertagen und den Angeklagten durch Medizinalrat Dr. Hoffmann und eventl. auch Medizinalrat Dr. Zeppmann auf seinen Geistes zustand untersuchen zu lassen. Diesem Antrage entsprechend beschloß das Gericht die Vertagung der Sache auf unbestimmte Zeit.
Gerichts- Zeitung.
Staatsfiskus und Stadtkaffe.
Aus den weiteren Fragen, die Landgerichtsrat Dr. Maßmann durch Bermittelung der Dolmetscherin an den Angeklagten richten läßt, find folgende hervorzuheben. Vorerst läßt Rechtsanwalt Cohn durch den Vorsißenden an den Angeklagten die Frage richten, ob dieser früher die Wahrheit gesagt habe, als er erzählte, er sei mit zwei eigenen Stoffern nach Wien gereift, hier sei ihm der eine Stoffer abhanden gekommen, während er den anderen mit Wassili Um fast eine halbe Million Mark hat das Berliner Polizei. Petroff ausgetauscht habe. Der an Gerichtsstelle befindliche seinerzeit beschlagnahmte Stoffer wird dem Angeklagten vorgezeigt, der präsidium im Laufe eines halben Jahrhunderts die Stadt Berlin erklärt, daß es derjenige Koffer sei, der ihm von Petroff aus- gefchädigt. Auf Grund eines Vertrages hatte diese bis zum Jahre gehändigt worden sei. Vorf.: Was war denn in Ihrem eigenen 1892 alle Sachkosten der königlichen Polizei in Berlin zu tragen, Stoffer enthalten? Angel.: Wäsche und Kleidungsstücke. Vorf.: Hatten Sie einen Baß oder sonstige Papiere?- Angell: während der Staat die persönlichen Kosten auf sich nahm. Anders Rein. Vors.: Welcher politischen Partei gehören Sie denn an? war jedoch die Sache im Feuerlöschwesen, wo durch einen Vertrag Sind Sie Anarchist, Sozialdemokrat oder was? Angel.: vom Jahre 1838 der Stadttasse auch die persönlichen Kosten der Sozialdemokrat. Bors.: Was wollten Sie denn eigentlich in Boligei aufgebürdet wurden. Seit 1851, wo die Berliner Berufs. Berlin ? Angel.: Sch wollte für meinen Katarrh und für feuerwehr geschaffen wurde, hat das Polizeipräsidium der Stadt meine Augen hier Heilung suchen. Vors.: Sie haben eine Augen- nun regelmäßig Gehälter für Beamte angerechnet, die gar nicht berlegung. Rührt diese nicht von einer Bombenexplosion her? für das Feuerlöschwesen beschäftigt wurden, ohne daß der Magistrat ngetl.: Jawohl. Vors.: War dies nicht bei einem Ueber- etwas davon merkte. Erst gelegentlich einer Petition solcher BeAngefl.: Es war im fall eines Geldtransports in Tiflis ? Kaukasus . Vors.: Haben Sie selbst etwa die Bombe geworfen? amten im Jahre 1890 wurde ihm flar, wie er geschädigt worden Verf.: Wie tamen Sie denn zu der Augen der Minister des Innern darüber interpelliert worden war, zuAnget I.: Nein. Verf.: Wie tamen Sie denn zu der Augen- war. Seine Ansprüche an den Fiskus wurden, nachdem selbst verletzung durch die Bombe? Angefl.: Ein Bekannter hat dort einen Laden, vor dem der Ueberfall stattfand. Dabei habe rückgewiesen. 1896 klagte Berlin nun gegen den Fiskus wegen unDer Vorsitzende gerechtfertigter Bereicherung und zwar, um Kosten zu sparen, nur ich einen Metallsplitter in das Auge bekommen. stellt dann noch eine Reihe weiterer Fragen, hält ihm mehrere auf zwei Jahresbeträge als Teilforderung, wodurch dann über die russische Namen und Ortschaften vor, um dem Medizinalrat Dr. ganze Forderung entschieden sein sollte. Der Stadt wurden dabei Soffmann die erforderlichen Unterlagen zu einem borläufigen Gut- auch die strittigen 60 000 m. zugesprochen, und der Fiskus zahlte nun achten über die Verhandlungsfähigkeit und den Geisteszustand des außerdem noch zirka 413 000 m. für die Zeit von 1876-1892. Angeklagten zu geben.
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Durch Niederlegung eines Kranzes am Grabe eines Parteigenossen
Es werden hierauf die Geschworenen ausgelost und bereidigt. Bei dem Aufruf der Zeugen teilt Staatsanwalt Dr. Fiegen mit, aß von seiner Seite noch mehrere Zeugen und Sachverständige nachträglich geladen worden sind. Rechtsanwalt Cohn protestiert gegen die Zulassung dieser Zeugen, weil das Beweisthema zu spät mitgeteilt worden sei. Staatsanwalt Dr. Fiegen: Ich will bei dieser Gelegenheit folgende Erklärung abgeben: Die Anflage behauptet, Die Rückforderung von 60 000 m. nebst Zinsen für die Jahre daß der Angeklagte Mirski in sehr enger Verbindung mit dem Nach einer längeren Erholungspause stellt Rechtsanwalt Cohn Waffenfund in der Bankstraße stehe. In seinem Besize ist ein abermals den Antrag, die Verhandlung zu vertagen und zwar, weil 1866 bis 1875 erachtete der Fiskus indessen für verjährt und um Notizbuch gefunden worden, in welchem der Name des in Lüttich der Angeklagte nicht verhandlungsfähig sei. Außerdem sei ein die dreht sich nun der Streit. Die erste Instanz sprach die 60 000 wohnhaften Lieferanten der Waffen eingetragen und auch die Beweisantrag gestellt worden vor Ablauf der Erklärungsfrist, darauf Mark auch der Stadt zu, während die zweite Instanz dem Fiskus Summe vermerkt war, die dieser erhalten hatte. Rechtsanwalt fei aber gar nicht beschieden worden. Diese Gründe seien schon recht gab. Der§ 570 des ersten Teils neunter Titel des AllgeCohn: Ich habe schon aus der Anklageschrift ersehen, daß der ausreichend, um ein Vertagung zu rechtfertigen. Der Medizinal- meinen Landrechts, das hier in Frage kommt, entscheidet, daß eine Waffenfund in der Bankstraße mit dem Angeklagten in Verbindung rat Dr. Hoffmann habe selbst die Vernehmungsfähigkeit für zweifel- Forderung dann als berechtigt anerkannt wird, wenn auch nur gebracht wird, habe aber nicht geglaubt, daß diese Sache hier in haft erklärt. Es könne aber doch mit einem Angeklagten nur ver wegen eines Teiles geklagt wurde. Das Gericht war nun der die Hauptverhandlung hineingezogen werden würde. Wir hätten handelt werden, wenn seine Vernehmungsfähigkeit unzweifelhaft dann unsere Verteidigung auch hierauf ausdehnen tönnen. Unter fei. Staatsanwalt Dr. Fiegen beantragt, den Vertagungsantrag Meinung, daß die Ansprüche der Stadt nicht als einheitliche diesen Umständen muß ich die Vertagung der Sache beantragen, abzulehnen und in der Verhandlung fortzufahren.- Rechtsanwalt Forderung anerkannt werden könnten, sondern die jährlichen Aufzumal die Verteidigung ebenfalls eine Anzahl Beweisanträge zu Alibanski behauptet auch seinerseits, daß der Angeklagte nicht ver- rechnungen bildeten die Forderungseinheit. Deshalb sei auch durch stellen beabsichtigt. handlungsfähig sei. Derselbe gebe hier nicht etwa zusammen- die Klage von 1896 nicht über den ganzen Betrag entschieden. Auch Rechtsanwalt Alibanski erklärt, daß gerade die Verteidigung hängende Antworten, sondern die Dolmetscherin werde bestätigen die Berufung auf den§ 512 desselben Landrechttitels mit dem das größte Interesse daran habe, diese Sache völlig aufzuklären. müssen, daß er nur mühsam und unvollkommen auf die ihm vor- Hinweise, daß man dem Polizeipräsidium nicht habe zutrauen Die Verteidigung habe sehr wenig Gelegenheit gehabt, mit dem gelegten Fragen eine Antwort gibt. Er selbst, der Verteidiger, fönnen, daß es als Behörde mehr berechnen würde als ihm zuAngeklagten zu verhandeln, und der Angeklagte habe ein Recht sei der russischen Sprache mächtig, ebenso der Vorsitzende selbst, und femme, sei nicht stichhaltig. Der Magistrat habe Gelegenheit ge= darauf, seinerseits die Beiteidigung genügend vorzubereiten. Es letterer werde sich selbst überzeugt haben, daß man mit Mühe und habt, sich im Verwaltungsberichte der Polizei die nötige Auferscheine deshalb eine Vertagung unumgänglich. Staatsanwalt Not aus ihm irgend etwas herausbringen fann. Rechtsanwalt Fiegen widerspricht einer Bertagung und weist darauf hin, daß Dr. Cohn beantragt nunmehr den Sachverständigen Medizinalrat klärung zu verschaffen. Das Reichsgericht schloß sich am Donnerstag der Verteidigung schon seit längerer Zeit bekannt war, daß der Dr. Hoffmann zu veranlassen, sich über die Vernehmungsfähigkeit dieser Entscheidung an und verwarf die Revision der Stadt Berlin . Angeklagte beschuldigt wurde, mit dem Waffenfund in Verbindung des Angeklagten zu äußern. Staatsanwalt Dr. Fiegen bittet, zu stehen. Rechtsanwalt Cohn: Anläßlich meines Besuches am die Vernehmung des Angeklagten fortzusehen, um dem Sachver6. Februar habe ich die Ueberzeugung gewonnen, daß der Angeklagte ständigen Gelegenheit zu geben, sich ein Urteil über den Angenicht mehr verhandlungsfähig ist. Er hat mich selbst attadiert flagten zu bilden. Der Gerichtshof beschließt, den Vertagungs- soll sich der Gelbgießer Engel der Störung einer gottesdienstlichen und mich nicht erkannt. Schon daraus ergibt sich die Notwendigkeit antrag abzulehnen und mit der Vernehmung des Angeklagten Handlung und des Vergehens gegen§ 17 des Vereinsgesetzes schuldig einer Vertagung, um durch eine Untersuchung festzustellen, ob der fortzufahren. gemacht haben. Am 4. Oktober 1907 wurde auf dem BegräbnisAngeflagte geistestrank ist oder nicht. Rechtsanwalt Klibansti Vorf.: Der Angeflagte hat vorhin hier gefagt, er fei Sozial- plaß der Nazarethgemeinde in Reinickendorf ein Parteigenosse bes schließt sich dem an und erklärt, daß er den Angeklagten schon am demokrat. Ich bitte ihn zu fragen, ob es in Rußland nicht ber- erdigt. Ein Geistlicher hielt die Leichenrede, mehrere Partei3. Februar in einem völlig veränderten Zustande im Gefängnis fchiedene Richtungen in der Sozialdemokratie gibt? Angel.: genossen folgten dem Sarge mit Kränzen. Als der Geistliche, cngetroffen habe. Er have sofort dies dem Staatsanwalt mitgeteilt, Es gibt in Rußland nur eine. Borf.: Wissen Sie nicht, daß Pastor Rothe, seine Rede am Grabe beendet hatte und die Ander ohne weiteres gleich gesagt habe, es liege Simulation vor. es einen rechten, einen linken Flügel gibt?- Angefl.: Das weiß wesenden zu einem stillen Gebet aufforderte, trat Engel mit seinem Staatsanwalt Fiegen: Ich habe keinesfalls ohne weiteres gesagt, ich nicht. Auf eine Reihe weiterer Fragen antwortet der Ange- Kranz an die Gruft und legte denselben nieder mit den Worten: daß Mirsti simuliere. Ich habe nur gesagt: Nach dem, was offen- flagte, er habe, als er noch Zeitungskorrespondent war, auch öfter Im Namen des sozialdemokratischen Wahlvereins." Pastor Rothe kundig, hat er sich oft unwahr gezeigt, und es ist wahrscheinlicher, sozialdemokratische Versammlungen besucht und sich agitatorisch be- bezeichnete diese Worte als eine Störung des stillen Gebets und daß er fimuliert. Der Verteidiger erklärte mir auch, daß Mirsti schäftigt. Es sei ihm bekannt, daß es auch im Auslande überall ließ durch den Kirchhofsverwalter die Persönlichkeit Engels festbollkommen, förperlich heruntergekommen sei. Ich seßte mich tele- Sozialdemokraten gebe. In Berlin habe er awar russische Sozial- stellen. Dieser wurde wegen der oben bezeichneten Bergehen anphonisch mit der Direktion des Untersuchungsgefängnisses in Ber- demokraten besucht, aber an feinen Bersammlungen teilgenommen. geflagt. Am Freitag fand die Verhandlung vor dem Landgericht III bindung und erfuhr, daß der körperliche Zustand ein sehr guter Auf eine Frage des Vorsitzenden, ob er den Unterschied zwischen statt. Engel berief sich darauf, daß er eine Störung weder beabsei. Nach einer Art Tobsuchtsanfall im Gefängnis verweigerte deutschen und russischen Sozialdemokraten tenne, antwortet der sichtigt noch seiner Meinung nach ausgeübt habe. Er habe etwas Mirski jede Nahrungsaufnahme. Als man jedoch Anstalten traf Angeklagte, er fühle sich so sehr krank, daß er über nichts denken entfernt von dem Pastor gestanden, und habe geglaubt, als dessen ihn zu füttern, wie es sonst mit derartigen Gefangenen geschieht, fönne. Zwischen dem Vorsitzenden und dem Rechtsanwalt Rede beendet war, sei auch die Leichenfcier beendet gewesen. Die geigte sich der Angeflagte mit einem Male gefügig und nahm die Slibanski entwidelt sich eine längere Auseinandersetzung, da letterer Aufforderung zum stillen Gebet habe er nicht gehört. Der als Nahrung aus freien Stücken zu sich. behauptet, er habe, da er selbst der russischen Sprache mächtig sei, Beuge vernommene Pastor Rothe sowie der Kirchhofsverwalter Rechtsanwalt Cohn stellt nunmehr einige Beweisanträge. Es eine unrichtige Auslegung eines Wortes durch die Dolmetscherin stellten die Sache so dar, als sei sich der Angeklagte der Störung bewußt gewesen. Nach den Aussagen anderer Zeugen erscheint es foll geladen werden: der Wassili Petroff, der dem Angeklagten bemerkt. den bei ihm gefundenen Koffer mit Sprengstoffen in Wien über- Nachdem die Vernehmung des Angeklagten beendet ist, erklärt jedoch ausgeschlossen, daß Engel durch die Kranzniederlegung und geben haben soll. Ferner soll ein Bahnbeamter in Koslow ver- Rechtsanwalt Klibansti: Er betone nochmals, daß er nicht imstande die Widmungsworte eine Störung glaubte begehen zu können. nommer werden. Der Angeklagte behauptet, daß er von Petroff sei, mit dem Angeklagten zu verhandeln und auch nicht glaube, Der Staatsanwalt hielt die Anklage in vollem Umfange aufrecht Der Berteidiger, Dr. beauftragt worden sei, den Koffer an den Bahnbeamten abzugeben. daß sein Mitverteidiger in der Lage sei. Die Dolmetscherin habe und beantragte vier Wochen Gefängnis. Endlich wird die Ladung des Studenten Tennenbaum beantragt. sich auch mit dem Angeklagten herumquälen müssen, aber es habe Kurt Rosenfeld beantragte Freispredjung und führte aus, daß die Es wird behauptet, daß dieser ein mit der Polizei in Odessa in sich doch gezeigt, daß Mißverständnisse dabei unterlaufen. Eine Voraussetzungen zu einer Bestrafung aus dem Bereinsgesetz oder Verbindung stehendes Subjett, ein agent provocateur fei und es mündliche Verhandlung vor einem Schwurgericht sei doch nicht bloß aus der gleichfalls von der Anklage herangezogenen Regierungs
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