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Polizeiberordnung vom 15. Juni 1865 nicht gegeben feien und daß auch nach Lage der Sache eine Störung gottesdienstlicher Ver­richtungen nicht angenommen werden könne.

Das Gericht folgte den Ausführungen des Verteidigers in­soweit, als es eine Uebertretung des Vereinsgesetzes und der Ne­gierungspolizeiverordnung nicht als vorliegend erachtete, denn das Reichenbegängnis sei fein ungewöhnliches gewesen und die Worte: Im Namen des sozialdemokratischen Wahlvereins" seien keine Rede, fondern nur die Bekundung dessen, was der Angeklagte tat und was den Umstehenden auch ohne diese Worte erkennbar war. Dagegen sei der Angeklagte wegen Störung einer gottesdienstlichen Verrichtung zu bestrafen, denn das Gericht halte für festgestellt, daß er erkennen mußte, das stille Gebet sei noch nicht zu Ende. Die Störung sei aber nicht so erheblich und das Bergehen des An­geflagten fei nicht allzugroß, deshalb habe das Gericht eine milde Strafe für ausreichend gehalten. Der Angeklagte wurde zu einer Gefängnisstrafe von drei Tagen verurteilt.

Wem gehörte der Hund?

Am 28. Dezember 1905 abends wurde die damals 60 jährige Frau E. in Berlin an der Ede der Memeler und Königsberger Straße von einer Bulldogge umgerissen, so daß sie durch den Fall eine Verlegung des rechten Kniegelentes erlitt. Sie flagte darauf hin gegen den Schlächtermeister Friedrich Ch. in Berlin auf Schad­loshaltung aus§ 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit der Be­hauptung, daß fie infolge dieses Unfalles zu ihrer Arbeitskraft erwerbsunfähig geworden sei, und daß die Bulldogge dem beklagten Schlächtermeister gehöre.

Das Landgericht I zu Berlin erkannte auf Abweisung der Klage, weil nach dem Ergebnisse der Beweisaufnahme nicht er­wiesen sei, daß ein Hund des Beklagten den Unfall der Klägerin verursacht habe. Auf die Berufung der Klägerin änderte das Kammergericht zu Berlin das erste Urteil dahin ab, daß es der Klägerin einen Eid darüber auferlegte, daß der Hund, der sie umgerannt habe, aus dem Laden des Beklagten gekommen sei. Für den Schwörungsfall sollte der Anspruch dem Grunde nach mit der Maßgabe für gerechtfertigt erflärt gelten, daß der Klägerin eine Rente bis zur Vollendung ihres 70. Lebensjahres zu ge­währen sei. Für den Nichtschwörungsfall follte die Klage ab­gewiesen werden.

Gegen dieses Urteil hatte der Bellagte Revision beim Reichs­gericht eingelegt und einmal gerügt, daß die Klägerin selbst nie­mals behauptet habe, daß der betreffende Hund aus seinem Laden gekommen fei. Nur ein Zeuge habe bekundet, daß ihm die Klägerin bald nach dem Unfalle derartiges erzählt habe. Infolgedessen hätte die fragliche Tatsache nicht zum Gegenstand einer Gidesauflage gemacht werden fönnen. Ferner feien die Grundfäße über eine Umfehrung der Beweislast unrichtig angewandt und auch die Aus­fage eines Sachverständigen nicht vollständig beachtet worden. Der IV. Bivilfenat des Reichsgerichts maß hauptsächlich der letzteren Rüge Bedeutung bei und erkannte deshalb für Aufhebung des Be­rufungsurteils. Die Sache wurde infolgedessen zu anderweiter Verhandlung und Entscheidung an das Kammergericht zurück­berwiesen.

Kann ein Verlöbnis gegen die guten Sitten verstoßen? Auf die Klage eines Landwirts 3. gegen eine reiche Bauers­techter wegen angeblich grundloser Lösung des mit dem Kläger eingegangenen Verlobnisses, in welcher Kläger 6000 M. Schaden­erjab infolge der von ihm getroffenen Einrichtungen in Beziehung auf seine Person forderte, hatten das Landgericht Deggendorf und das Oberlandesgericht München auf Abweisung des Klägers ent­schieden. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts beruht auf der Feststellung, daß die Verlobten eine Beschränkung der Kinderzahl in der Ehe verabredet hätten und daß ein mit einer derartigen Abrede zustande gekommenes Verlöbnis gegen die guten Sitten verstoße und deshalb als nicht zustande gekommen anzusehen sei. Auf die Revision des Klägers hin wurde dieses Urteil vom IV. Zivilsenat des Reichsgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandes­gericht zurückverwiesen. Es sei zivar richtig, so führt der er­Tennende Senat unter anderem aus, daß auch das Rechtsgeschäft des Verlöbnisses, wenn es von vornherein mit dem Matel der Un­fittlichkeit behaftet sei, als nichtig anzusehen sei. Wenn das Ver­Löbnis aber, wie das Oberlandesgericht als möglich angenommen habe, zunächst gültig und in Uebereinstimmung mit den guten Sitten zustande gekommen sei, so bedürfe es der näheren Be­gründung, weshalb eine spätere, gegen die guten Sitten ver­stoßende und deshalb von vornherein unwirksame Abrede die Kraft gehabt habe, das ganze Verlöbnis auf eine neue Grundlage zu ftellen.

Die Inkassobureaus und die schwarzen Listen. Wegen Nötigung in sechs Fällen und versuchter Nötigung in 46 Fällen ist am 9. November v. J. vom Landgerichte Hannover der Kaufmann Kurt Sülfe zu einer Geldstrafe von 520 m. ver­urteilt worden. Er ist Inhaber eines Internationalen Handels-, Auskunfts- und Inkassogeschäftes nebst Detektiv- Institut. Gelder

Für den Inhalt der Jmerate übernimmt die Nedaktion dem Publitum gegenüber teinerlei

Verantwortung.

Theater.

Gonnabend, 15. Februar. Anfang 7%, Uhr. Königl. Opernhaus. Figaros Hochzeit .

Königl. Schauspielhaus. Die

Rabensteinerin.

Lessing . John Gabriel Borkman. Neues Schauspielhaus. Die Dame mit den Lilien.

Nachmittags 3 Uhr: Jphigenie auf Zauris.

Anfang 8 Uhr. Deutiches. Die Räuber. Stammerspiele. Gyges und fein Ring.

Lorking. Der Troubadour. Berliner . Der Opernball. Neues. Simson.

Lustspielhaus. Panne.

Siller 0. Wallner Theater.) Der rote Leutnant.

Schiller Charlottenburg. Auf der

Sonnenseite.

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Friedrich Wilhelmstädt. Schau: spielhaus. König Heinrich.

Nachmittags 3 Uhr: Nathan der Weise .

Sebbel. Frau Barrens Gewerbe.

Komische Oper. Tiefland.

Westen. Ein Walzertraum.

Kleines. Mandragola.

Residenz. Bibi.

Luisen. Des Mädchens Lebenswege.

Nachmittags 4 Uhr: Mag und Moritz.

Trianon. Baron Toto.

Thalia. Immer oben auf. Theater an der Spree. pofus.

Folies Caprice. Mal was andres.

Dunkle Bunkte. Eine anständige Frau. Gebr. Serrnfeld. Bapa und Genossen. Salomonisches Urteil. Kafino. Die Freuden der Häus­lichkeit. Wintergarten. Dtto Reutter. Spe gialitäten.

Passage. Danny Gürtler . Spe­zialitäten.

Reichshallen. Stettiner Sänger. Gustav Behrens. Ringkämpfer und

Kandidat, Boffe, sowie zwanzig Spezialitäten. Carl Haverland. Spezialitäten. Walballa. Spezialitäten. Folies Bergére. Spezialitäten. rania. Taubenstraße 48/49. Theater 8 Uhr: Eine Nilfahrt bis zum zweiten Rataraft. Theater 4 Uhr: Ueber den Brenner nach Benedig.

Hörsaal 8 Uhr: Prof. Dr. Donath: Diffonanz, Schwebung, Klang­farbe. Sternwarte, Invalidenftr. 57/62.

Berliner Theater.

Sonnabend 8 Uhr:

Der Opernball.

Neues Theater.

Anfang 8 Uhr. Ferdinand Bonn als Gast.

Simson.

Morgen und folgende Tage: Simson.

zieht er nur für Abonnenten seines Bureaus ein. Darin, daß er den Gäumigen angedroht hat, sie würden, wenn sie nicht bis zu einem bestimmten Termine bezahlen, in die Schwarze Liste auf­genommen, ist die strafbare Nötigung erblickt worden. Seine Revision wurde am Donnerstag bom Reichsgerichte verworfen.

Das schamige Pappschächtelchen.

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Bescheiden. Hausfrau: Also Sie sind die Wäscherin; was find Ihre Bedingungen?" Wäscherin: Na, gna Frau, ich fomm' halt in der Früh' und da krieg' ich gleich um Sechse an Kaffe mit zwei Semmeln, na, und um acht Ühe mei Fruahstud, wieder an Kaffee und a paar Semmeln, um Zehne á Butterbrot, zwa Paar Würsteln und a Glas Bier, na, was halt da is, um a Zwölfe' s Mittagessen: Suppen, Fleisch, Gemüs' und Mehlspeis '. An die Zeiten der Ler Heinze erinnert eine vor der Straf- Um drei Uhr an Kaffee, um fünf Uhr a Vesperbrot mit an Glas kammer in Halle stattgehabte Verhandlung gegen den Bandagisten Bier und um sieben Uhr' s Nachtmahl. Na, und wann i fortgeh', Helvig, der wegen Erregung öffentlichen ergernisses angeklagt halt nur zwei Mark." Hausfrau( gemütlich): Na, und was war. Eines Tages lief ein junger Kommissar, der sich auf der muß ich Ihnen zahlen, wenn Sie den ganzen Tag ffen?" Jagd nach Nuditäten schon mehrfach hervorgetan hat, an Helbigs Daß man glaubt, die Dienstboten in ihrem Interessenorgan" Schaufenster vorbei und sah da ein Pappkastchen liegen, in dem mit solchen albernen Scherzen ungestraft verhöhnen zu dürfen, er irgend etwas Unfittliches vermutete. Der Inhalt lag nicht frei zeigt am besten, welcher Wertschäzung diese Berufsgruppe sich bei aus; es befanden sich in dem Kästchen aber Präservativs, so hatte den Christenbrüdern und-tanten erfreut. An ihrem Uebermut und ein Kollege dem Kommissar mitgeteilt. Der Staatsanwalt be- Stolz sollt Ihr sie erkennen! antragte Helbigs Freisprechung und der Verteidiger bezog sich auf die Entscheidungen des Reichsgerichts, nach denen eine Ver­urteilung unmöglich erscheine. Der normale Mensch könne durch ein Papptästchen, in dem er irgend etwas vermute, unmöglich ge­schlechtlich angereizt werden. Charakteristisch sei, daß der Kom­missar den Inhalt der Schächtelchen gar nicht bestimmt getannt habe. Das Gericht verurteilte Helbig aber zu 20 M. Geldstrafe, da aus der öffentlichen Anpreisung der Mittel der Tatbestand der Erregung öffentlichen Aergernisses folge!

Bergebliche Jagd auf Träger von Kränzen mit roter Schleife. Der Steinarbeiter Robert Winkler wurde am 30. Dezember 1907 in Striegau beerdigt. Der Steinmetz Gustav Better, als Bertreter des Steinarbeiterverbandes, und der Kolporteur Langer, ols Vertreter des sozialdemokratischen Vereins, trugen bei der Beerdigung die zum Andenken an den dahingeschiedenen Vereins­kollegen gewidmeten Kränze mit roter Schleife. Die Anklage­behörde erblickte hierin die Veranstaltung eines außergewöhnlichen, genehmigungspflichtigen Leichenbegängnisses und die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Striegau . Sie beantragte Anklage­erhebung. Diese ist jedoch seitens des Gerichts abgelehnt, da auch nach den Entscheidungen des Kammergerichts( Fohow, Bd. 12 S. 238 und Bd. 19 S. 303) ein genehmigungspflichtiges nicht gewöhn­liches" Reichenbegängnis nur ein folches ist, bei dem entweder eine über den Zweck der Leichenbestattung hinausgehende Absicht ver­folgt oder durch die besondere Art der Ausführung die öffentliche Ordnung gefährdet werde, aber keine dieser Voraussetzungen vor­lag. Wann endlich wird der Versuch aufhören, die Bezeugung der Pietät als strafbar zu erachten, wenn der Verstorbene ein Ar­beiter war, der für die Befreiung der Arbeiterklasse aus der wirt­schaftlichen und politischen Unterdrüdung in seinem Leben ein­trat?

Aus der Frauenbewegung.

Schwarze Dienstbotenfreunde.

Das Vereinsfieber und die Sorge um die lieben Schäfchen, die Dienstboten, die bisher noch den sichersten Bestandteil der Zentrums­herde bildeten, hat die katholischen Herrschaften und Kuttenmänner mit unwiderstehlicher Macht gepact.

Die lieben guten Christendamen haben auf einmal ihr butter­weiches Hera entdeckt. Die schwarzen Diener in Chrifto eilen durch das Land und stoßen schrille Warnungsrufe aus, um die be­drängten Dienstbotenschäfchen vor der Verderbnis zu schützen. Auch Blättchen geben sie heraus, die mit Verdummungsrezepten und wässrigen Traftätchen angefüllt sind, daneben falbungsvoll triefende Ermahnungen zur Demut, Bescheidenheit, Genügsamteit, Zufriedenheit und Weltentsagung, mit dem Hinweis auf die un­faßbaren Herrlichkeiten im Jenseits. Wohlverstanden, für die Dienstboten soll das alles gelten, nicht für die Herrschaften. In einem solchen Verblödungswisch wird bemerkt, die christ- katholische Organisation und Agitation müsse schon einsehen in der Heimat der Dienstboten und die Seelsorger follen die Aufnahmefarten aushändigen. Vielleicht sind auch die örtlichen Beamten zu be= wegen, den Dienstboten eine entsprechende Druckschrift einzu­händigen, oder wenigstens dem Pfarrer den Namen der Abreisenden mitzuteilen.(!)" Wie sehr die armen Mädchen fanatisiert werden, zeigt das Beispiel: So fam es in Karlsruhe vor, daß die Dame mit der weigelben Schleife( fatholische Bahnhofmission) an ein Mädchen herantrat, dieses davonlief und aus Leibeskräften schrie: Ich bin fatholisch, katholisch!"

Auf den 16 Seiten(!) dieses Blättchens steht kein Wort von den wirtschaftlichen Interessen der Dienstboten, nichts, was die Aermsten aufklären fönnte, sie schulen für den politischen und wirt­schaftlichen Kampf würde, nichts, rein gar nichts von den welt. bewegenden Tagesfragen, die jeden aufgewedten Menschen in Atem halten, nur läppische, tindische Erzählungen, ölige Ermahnungen, Gebete, Bibelsprüche und- Stochrezepte. Darin besteht die geistige Rest der betörten Mädchen. Zum Schluß wollen wir unseren Ge­nosfinnen eine Kostprobe dieses Organs für katholische Dienstboten" nicht vorenthalten:

Schiller- Theater.

Schiller- Theater O.( Wallner- Theater). Sonnabend, abends subr:

Der rote Leutnant. Schauspiel in drei Aften von Eduard Goldbeck und Hermann Kienzl. Sonntag, nach m. 3 Ubr: Das Glück im Winkel. Sonntag, abends 8 1 6 r: Auf der Sonnenseite. Montag, abends 8 Ubr: Auf der Sonnenseite.

Der Bund für Mutterschutz vermittelt den bei ihm Hülfe Suchenden nicht nur Unterkunft, Pflegestelle, Vormundschaft und Rechtsschutz, sondern er ist vor allem auch bemüht, ihnen Arbeit und somit eine Existenzmöglichkeit zu verschaffen.

Verfammlungen.

Zur gefeßlichen Regelung des Automobilwesens nahm am Donnerstag eine gutbesuchte Versammlung der Kraft. droschkenführer Stellung. Der Referent Rettig besprach die im Reichstage und im preußischen Abgeordnetenhause gepflogenen Ver­handlungen über die gesetzliche Regelung des Automobilwesens. Die Forderungen, welche die Kraftdroschkenführer in dieser Hinsicht feststellen, sind zusammengefaßt in einer Resolution, welche der Referent empfahl und die Versammlung einstimmig annahm. Die Resolution lautet:

" Die Ausbildung der Kraftwagenführer durch die soge= nannten Chauffeurschulen" unter der Leitung von Privat­unternehmern ist als eine vollständig ungenügende anzusehen, weil diese den Lernenden große Kosten verursachen, wofür der Schüler auf der anderen Seite faum die allernotdürftigste Kenntnis zur Führung eines Straftwagens erreicht.

Was der Kraftwagenführer heute an Fachkenntnissen besitzt, hat er sich unter vieler Mühe und Aufwendung aller Intelligenz während seiner praktischen Arbeit selbst erworben.

Der in Privatschulen ausgebildete Fahrer wird für die noch ungenügende technische Ausstattung des Kraftwagens insbe fondere mangelnde Lenkbarkeit, starke Rauchentwidelung, Fahra geschwindigkeit usiv. von seiten der Behörden und Gerichte berantwortlich gemacht.

Daher fordern die Versammelten im Einverständnis mit denjenigen Kollegen, welche durch Arbeit verhindert sind, an der Versammlung teilzunehmen, von den gesetzgebenden Körper­schaften:

Eine Fahr- und Fachschule, welche auf staatlicher oder städtischer Grundlage crrichtet und paritätisch geleitet und bera

waltet wird.

Das Verbot sämtlicher Chauffeurschulen auf privater Grundlage.

Die Anstellung von Fach männern zur Ueberwachung des Verkehrs und der im öffentlichen Verkehr stehenden Kraftwagen. ( Verkehrsinspektion.) Diese Fachmänner müssen mit der Hand­habung und Technit des Kraftwagens genau Bescheid wissen. Es ist dabei zu empfehlen, Ingenieuren und erprobten Kraft­wagenführen den Vorzug zu geben,

Das höchste Maß der Geschwindigkeit in verkehrsreichen Gegenden ist auf 20 Kilometer festzusehen. Zur Berechnung der Geschwindigkeit muß an jedem Straftwagen ein Geschwindigkeits­messer angebracht werden. Dieser muß so konstruiert sein, daß der Führer auch noch nach längerer Zeit für jeden Tag und Stunde seine Fahrgeschwindigkeit nachweisen fann.

Die Festsetzung einer täglichen Normalarbeitszeit von acht Stunden für die Straftwagenführer und Verbot des Prämien­und Prozentlohnsystems.

Die versammelten Führer sind überzeugt davon, daß, wenn die gesetzgebenden Körperschaften diese Wünsche berücksichtigen, dann den Krafwagenführern die Möglichkeit gegeben ist, die Bera antwortung für die Folgen der schweren und aufopfernden Bea rufstätigkeit tragen zu können.

Alle diese Bestimmungen werden insbesondere mit Rücksicht auf die allgemeine Verkehrssicherheit verlangt."

Allgemeine Kranken- und Sterbekaffe der Metallarbeiter (.. 24 Hamburg ), Filiale Berlin 4. Heute abend Mitgliederversammlung bei Merkowski, Andreasstr. 26.

Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 16. Februar, vormittags 8 Uhr, in der neuen Gemeindehalle, Bappel- Allee 15-17: Bersammlung mit freireligiöser Vorlesung. Sonntagvormittag 10%, Uhr in der Schulaula, Kleine Frankfurter Straße 6: Vortrag von Herrn Dr. Bruno Wille: Das Erlösende in der Kunst." Damen und Herren als Gäste sehr willkommen.

Theater des Westens .

8 Uhr: Ein Walzertraum. Sonntag nachm. 3, Uhr halbe Preise: Die lustige Witwe.

Schiller- Theater Charlottenburg . Sonnabend, abends 8 Ubr: Auf der Sonnenseite. Sonntag mittag 12 Uhr: Matinee zum Besten des Char: Friedrich- Wilhelmstädtisches lottenburger Studentenheims. Sonntag, nach m. 3 Úb r: Der Richter von Zalamea. Sonntag, abends 8 Ubr: Der rote Leutnant. Montag, abends 8 Uhr: Der rote Leutnant.

Schiller- Saal( Schiller- Theater)

Charlottenburg

Nachm. 6 Uhr: Vorlesung von Prof. Dr. P. Schubring: Anleitung zum Betrachten von Kunstwerken.

Abends 9 Uhr: Vortrag von Dr. M. Burkhardt: Robert Schumann , der Romantiker.

XIII. Saison.

Zirkus Schumann Zirkus Busch

Heute Sonnabend 28 Uhr: XXII. Grande Soirée High Life. Das Tagesgespräch von Berlin !

Resisto

das elektrische Rätsel.

Neuestes Wunder aus Amerika . Kunstradfahrer- Truppe Klein und das Riefenprogramm. Ende 11 Uhr: Um 9% Uhr Senfationell!

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Amerika .

Pracht Ausstattungs- Pantomime. Morgen: 2 Vorstellungen, 24 u. 18 Uhr. Nachm.: Die lustigen Heidelberger mit der urdrolligen

Sotus. Kleines Theater. egenfaene. In beid. Borſt. Reſiſto,

Bernhard Rose . Die Verlobung im Bett. Die arme Mieze. Nachmittags 4 Uhr: Stönigskinder. Metropol. Das muß man seh'n. Apollo. Mitislaw der Moderne. Aleria. Balzerwahn.

Anfang 8 Uhr.

Mandragola.

Sonntagnachm. 3 Uhr: Ein Puppen­heim( Nora). Abds.: Mandragola. Montag: Mandragola

bas eletti. Rätsel. Nachm. 1 Stind frei, jedes weitere halbe Breise.

Hebbel- Theater , Stoniggräger

Str. 57/58. Abends 8 Uhr: Frau Warrens Gewerbe. Drama in vier Aften von B. Shaw .

Schauspielhaus.

Nachm. 3 Uhr: Nathan der Weise . Abends 8 Uhr:

Urania . Wissenschaftliches Theater. Taubenstr. 48/49. Theater nachmittags 4 Uhr: Ueber den Brenner nach Venedig . Theater abends 8 Uhr: Eine Nilfahrt bis zum zweiten Katarakt. Hörsaal 8 Uhr: Prof. Dr. Donath: Dissonanz, Schwebung, Klangfarbe.

König Heinrich. Luisen- Theater.

Sonntag nachm. 3 Uhr: Nathan der Weise . Abends 8 Uhr: Madame Sans Gêne.

Lortzing - Oper. Belle- Alliance- Straße 7/8.

Abends 8 Uhr: Bollstümliche Vorstellung zu ermäßigten Preisen.

Sonnabend abend 7%, Uhr präs. Der Troubadour

Gala- Abend.

Auftr. des Herrn Gustav Stensbeck, Direktor des Berliner Tattersalls, als Gaft, auf Count Morit" von Match Bor" a. d. Boreatis. Die australischen Holzfäller. Szenen aus dem austral. Busch. Senfationell! Sensationell i

Aurora- Truppe! sowie das große Galaprogramm. Um 10 Uhr: Auf der Hallig! Morgen: 2 gr. Gala- Borstellg., um 4 u. 7, U. Nachm. zahl. Stind. unt. 10 3. auf all. Sippl. balbe Pr.

Brunnen- Theater

Sonntag nachm. 3 Uhr: 8ar und

Bimmermann. 7%, Uhr: Don Juan . Lustspielhaus.

Abends 8 Uhr:

Panne.

Zentral- Theater.

Heute und folgende Tage:

Sin seltsamer Fall mit Alwin Neuß .

Badstraße 58. Direft.: Bernh. Rose. Staffeneröffnung 7 Uhr. Anfang 8 Uhr. Morgen Sonntag, den 16. Februar: Nachmittags 3 Uhr:

Der Sonnwendhof. W. Noacks Theater

Abends 7 Uhr:

Minko oder König und

Henkersknecht. König Wenzel Bernhard Rose . Nach der Vorstellung: Großer Ball. Borverkauf Sonntags vorm. 10-1 Uhr.

Direftion: Rob. Dill. Brimmenftr. 16. Heute: Geschlossen.

Sonntag: Kätchen von Heilbronn .

Neichenbergerſtr. 34. Nachm. 4 Uhr: Kindervorstellung. Bum letzten Male:

Max und Morik.

Abends 8 Uhr:

Des Mäddeus Lebenswege.

Sonntag nachm.: Strieg im Frieden. Abends: Bum ersten Male: Unser Doktor.

Montag: Des Mädchens Lebenswege. DERNHARD ROSE THEATED

( Sr. Frankfurteritt. 132. Die arme Mieze. Borher:

Die Verlobung im Bett Anfang 8 Uhr. Wochentagspreise. 4 Uhr: Kindervorstell: Königskinder.

Theater an der Spree­

Stopenider Straße 68. Abends 8 Uhr zum 49. Male:

Hokuspokus.

Sonntag 3 Uhr: Ausgewiesen. Sonntag 8 Uhr: Hokuspokus. ( Jubiläums- u. Souvenir- Vorstellung.)

Rixdorfer Theater

Bürgerjäle, Bergstraße Nr. 147.

Sonntag, den 16. Februar, 7%, Uhr: Pension Schöller .

Ritterschauspiel in 5 Att. v. H. v. Sleiſt. Anjang 7 Uhr. Entree 30 Pf. Nach der Vorstellung: Tanz. Montag: Das Kätchen von Heilbronn. Schwant in 3 Alten von Karl Laufs.