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gleichgültig sein, mir aber nicht.( Bravo ! rechts, andauernde Un­ruhe links.)

Schadenersatzklage eines Chefs.

Straftonto der Preffe. Wegen einer dem Gächsischen Bolts- 1 gange 383 Stimmen. Die freien Gewerkschaften erhalten sechs Blatt" entnommenen Notiz mit der Spigmarke: Ein Reichslügen Size, die Christlichen vier, die Hirsche fallen aus. verbändler als Denunziant", in der ein Vorkommnis in einer in Markneukirchen abgehaltenen gegnerischen Veriammlung fräftigfritisiert und als der Denunziant irrtümlich der Sekretär des Reichsverbandes Eine interessante Schadenersatzklage einer Firma gegen ihren zur Bekämpfung der Sozialdemokratie, Mertens, genannt wurde, Angestellten wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts kam gestern hatte sich Genosse Mag Müller von der Bolfsstimme zu vor der zweiten Kammer des Kaufmannsgerichts zur Entscheidung. Chemniß zu verantworten. Es handelte sich bei dieser Sache um Der Eintäufer Hermann M. war im Kommissionsgeschäft von eine dem Berichterstatter unterlaufene Namensverwechielung, die S. u. A. in Stellung gewesen und ließ sich im August v. J. von längst berichtigt worden ist; das Denunziantenstückchen selbst ist einem Spezialnervenarzt auf seinen Gesundheitszustand hin unter­Tatsache. Genoffe Müller wurde zu einer Geldstrafe von suchen. Das Resultat der Konsultation war, daß der Arzt ein Atteft ausstellte, nach welchem ein fofort anzutretender mehr­Wegen angeblicher Beamtenbeleidigung wurde Genoffe 3orn wöchiger Kuraufenthalt des M. zur Wiederherstellung seines über­am Voltsblatt" zu Saalfeld vom Schöffengericht zu einer reizten Nervensystems für durchaus erforderlich erachtet wurde. Woche Gefängnis verurteilt. Unter Anflage stand eine unter Mit diesem Attest begab sich M. ins Geschäft, um den erforderlichen Steinbach" veröffentlichte Notiz, in der die Borgänge in Steinbach Urlaub nachzusuchen. Der Einkäufer machte im Laufe des Tages geftreift waren und die fich ferner mit der Vernehmung von Zeugen mehrere Male den Versuch, dem Chef sein Anliegen persönlich durch den Feldjäger beschäftigte. Der Amtsanwalt hatte einen vorzutragen, lekterer vereitelte es aber immer dadurch, daß er Monat Gefängnis beantragt. einmal erklärte, stark beschäftigt zu sein, dann ihn auf den Nach­

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Abg. Gidhoff( frf. Vp.): Auf den Fall Schellenberg will ich nicht wieder eingehen. Unsere abweichende Ansicht ist aber zum Ausdruck gekommen. Der Herr Staatssekretär hätte die ganze Sache als Kellnerinnenklatsch behandeln sollen.( Sehr richtig! ber den Freisinnigen.) Der Redner tritt im weiteren eingehend für die Wünsche ver­schiedener Beamten ein. Wenn wir diese Fragen besprechen, sind wir auf die Informationen der Beamten angewiesen; so bequem wie der Staatssekretär haben wir es nicht, denn wir wollen ja auch alle wiedergewählt werden.( Große Heiterfeit.) Ein Koalitions- 50 Mart verurteilt. recht der Beamten, das zum Streit führt, fönnen wir nicht an­erkennen( Hört! hört! bei den Sozialdemokraten), aber daß sie sich zu Verbänden zusammenschließen, sollte ihr gutes Recht sein. Wichtig scheint mir auch, daß man den Unterbeamten in derselben Weise den Zusammenschluß über das ganze Reich gestattet, wie den Ober- und mittleren Beamten; es läge das schon im Interesse der Benuzung der gemeinnüßigen Einrichtungen der Beamten vereine. So wie Arbeiterausschüsse sollten auch Beamtenausschüsse eingerichtet werden; das Vertrauen der Beamten zu der Ver­waltung würde dadurch gehoben werden.( Bravo ! bei den Frei­sinnigen.) wenn die Abgeordneten Eingaben von Beamten an die Betitions­Staatssekretär Kraette: Ich würde damit einverstanden sein, tommission berweisen; dort lassen Sie sich ja auch nur darauf ein, wenn ein ablehnender Bescheid der Behörde vorliegt; da wird auch immer ein Kommissar amtlich Auskunft geben fönnen. Wenn aber hier ein einzelner Abgeordneter ohne weiteres Wünsche von Beamten vorträgt, kann ich nicht wissen, ob sie berechtigt find. Ich würde, wenn ich die Ehre hätte, hier als Abgeordneter zu sitzen, so etwas nicht wagen; es gehört doch auch immer ein bißchen Sach­tenntnis dazu.( Heiterkeit.) Ich bitte Sie also noch einmal, solche Gingaben der Petitionskommission zu überweisen.

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Abg v. enfels( t.): Herr Kopsch tadelte, daß unser Partei­sekretär den Postbeamten schriftlich eine bindende Zusage gemacht hat. Der Parteisekretär hat das ohne Auftrag getan. Wenn Herr Stopsch uns deshalb aber unlautere Konkurrenz vorwirft, so erinnere ich ihn an die Aeußerung eines freisinnigen Führers, auf die Frage nach dem Begriff der unlauteren Konkurrenz habe ein Ges schäftsmann erwidert: Unlautere Stonkurrenz ist die, die man mir macht."( Heiterfeit.) Gegen den früheren Schalter­schluß am Sonnabend stimmen wir mit Rücksicht auf die kleinen Gewerbetreibenden. Im Falle Schellenberg tönnen wir die Haltung des Herrn Staatssetretärs nur billigen. Dr. Schellenberg hat als Vertrauensarzt einer Reichsbehörde einen Sozialdemokraten gewählt, deren Führer Bebel unter dem stürmischen Beifall seiner Parteifreund lärt hat, er sei der Todfeind der heutigen Gesellschaft. Herrn Hamer der auch das Verhalten der Behörde im Fall Schellenberg kritisiert hat, möchte ich fragen, wie er zu dem Verhalten der katholischen Geistlichkeit im Falle Grandinger steht.( Sehr gut! rechts) Wir find dem Herrn Staatssekretär dankbar, daß er bestrebt ist, das Eindringen der Sozialdemokratie in die Beamtenschaft zu ver­hindern.( Lachen bei den Sozialdemokraten; Bravo ! rechts.)

Hierauf vertagt das Haus die Weiterberatung auf Montag 1 Uhr.( Außerdem Etat der Reichsdruckerei und Justizetat.), Schluß 3% Uhr.

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Hus der Partei.

An bie Redaktionen der Parteipreffe.

Jm Monat Dezember ging durch die Breffe eine Notiz über Fürsorgeerziehung", die folgendermaßen begann: Eine Frau wurde von ihrem Manne geschieden und nunmehr brachte man ihre Tochter in Fürsorgeerziehung, und zwar zu einem Prediger auf dem Lande usw." Wir haben ein Intereffe daran, die Quelle diefer Notiz bezw. die Zeitung fennen zu lernen, die sie zuerst veröffentlichte, und bitten, diefelbe wolle fich bei uns melben.

Redaktion des Boltsbote", Stettin .

Die Mandate des Genossen Klok. Die Mandate zum türttembergischen Landtag und Stuttgarter Gemeinderat, die durch den Tod unseres Genoffen Kloß frei geworden find, bleiben der sozialdemokratischen Bartei erhalten. Es tritt zum erstenmal der Fall ein, daß einer der bei der Proporz tvahl in der Minderheit gebliebenen Kandidaten an Stelle eines aus­fcheidenden Mitgliedes vorrückt, sowohl im Landtag als im Gemeinderat. Im Landtag wird das Kloßsche Mandat über­gehen auf den Parteigenoffen Georg Reichel , zweiten Vor­jizenden des Deutschen Metallarbeiterverbandes, der bei ber Scoporzwahl in Stuttgart von den nichtgewählten Kandidaten der Sozialdemokratie die höchste Stimmenzahl erreichte. Das Ge meinderatsmandat von Kloß wird auf den Parteigenossen G. Ulrich übertragen, der bei der letzten Gemeinderatswahl der nächste Anwärter unter den sozialdemokratischen Kandidaten war.

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" Gleiches Recht für alle!" In Darmstadt wurde in nicht öffentlicher Sigung der Stadtverordneten das Gesuch des neuen Darmstädter Parteiblattes Boltsfreund" um leberweisung der amtlichen Bekanntmachungen nach lebhafter Debatte mit 21 gegen 18 Stimmen abgelehnt. Es wurden von den bürgerlichen Stadträten lebhafte Klagen über den verlegenden Ton" des Blattes erhoben.

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Ueber den diesjährigen sozialdemokratischen Parteitag, der be fanntlich in Nürnberg tagen wird, hat das Berliner Tageblatt" mitzuteilen gewußt, daß er Anfang September zusammentreten und daß die Agrarfrage den Hauptgegenstand der Beratung bilden wird. Der Karlsruher Voltsfreund" hat diese Meldung aufgegriffen. In Wirklichkeit sind über die Tagesordnung des Parteitages noch keinerlei Beschlüsse gefaßt.

Polizeiliches, Gerichtliches ufw. Zum dritten Male.

Das oldenburgische Staatsministerium verweigerte die Bestätigung der Wahl der Abgeordneten ug und Karstensen zu Beigeordneten der Gemeinde Bant, da fie Sozialdemo traten sind.

Es ist das dritte Mal, daß dem Genoffen Hug also demonstriert wird, daß Sozialdemokraten minderen Rechts sind.

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Die Bresse vor der Revisionsinfianz. egen Beleidigung mittag, hernach auf den Abend vertröstete und schließlich fortge durch die Breffe ist am 7. November v. J. vom Landgericht gangen war, ehe M. dazu kam, mit dem Prinzipal eine Unter­Duisburg Genosse Heise, Redakteur der Niederrhein . redung zu erlangen. Der Ginkäufer reiste am nächsten Tage Revision wurde am Freitag vom Reichsgerichte verworfen. auch einverstanden erklärte. Der Prinzipal aber gab sich damit r5.3tg.", zu 3 Wochen Gefängnis verurteilt worden. Seine phne Urlaub ab und erhielt dafür vom Chef die sofortige Ent­laffung, womit sich M. wegen seines andauernd kranken Zustandes noch nicht zufrieden, sondern klagte nunmehr gegen M. auf Erjab von 1500 M. Schaden, den er durch M.'s eigenwilliges Fortbleiben crlitten haben wollte.

Parlamentarifches.

Unterstügungswohnfig- Kommission.

In der dritten Sigung wurde die Beratung beim§ 20 fort gefetzt. Er lautet:

Der Prinzipal wurde mit seiner Klage vom Kaufmannsgericht abgewiesen. Nach der Beweisaufnahme sei das Nervensystem des . fo zerrüttet gewesen, daß er zweds Wiederherstellung seine Tätigkeit sofort unterbrechen mußte. Einen Grund zur Ent­Tritt bei Personen, welche an einem Orte mindestens eine Woche lassung habe der beklagte Angestellte nicht gegeben, denn dieser hindurch gegen Lohn oder Gehalt in ein und demselben Dienst- oder habe sich bemüht, um den erforderlichen Urlaub beim Chef nach­Arbeitsverhältnis gestanden haben, der Fall der Hülfszusuchen. Dieser habe sich wiederholt einer Rücksprache über den bedürftigkeit während der Fortdauer dieses Dienst oder Urlaub entzogen. Unter diesen Umständen liege das Verschulden Arbeitsverhältnisses oder innerhalb einer Woche nach feiner Be- auf seiten des Chefs, nicht des Angestellten. endigung ein, so hat der Ortsarmenverband des Dienst oder Arbeitsorts für die ersten 26 Wochen nach dem Beginne der Unter­stüßung die Kosten endgültig zu tragen, oder, wenn die Unter­ftüßung von einem anderen Armenverbande gewährt worden ist, diesem zu erstatten."

Zu diesem§ 29 war von den Konservativen und dem Zentrum ein Abänderungsantrag gestellt, wonach das in dem Paragraphen Gefagte nur für ertrantte Personen gelten sollte. Gegen diese Berich Lechterung wandten sich die Genossen Stelle und Kaden in längeren Ausführungen. Auch die Regierungsvertreter sprachen gegen ihn, er wurde indes schließlich gegen die Stimmen der Sozialdemokraten angenommen. nio erging es einem zweiten Verschlechterungsantrag, der von Herolo aeftellt wurde, wonach Schwangerschaft nicht als Krankheit im Sinne der vorstehenden Bestimmung gelte. Trop des lebhaften Hinweises des Genossen Stolle, daß solche Bestimmung gegen den Geift unserer fozialpolitischen Gefeß­gebung verstoße, wurde der Antrag mit derselben Mehrheit, wie der erste, angenommen.

Die Kommiffion des Herrenhauses zur Borberatung der Bolen­vorlage hat am Sonnabend die zweite Lesung des Geschentwurfes beendet. An den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses sind starke Veränderungen vorgenommen worden, so daß, wenn das Plenum des Herrenhauses den Beschlüssen seiner Kommission beitritt, die Borlage noch einmal an das Abgeordnetenhaus zurüdgehen muß. Der Hauptstreit drehte sich um die Enteignungsbestim mungen der Vorlage. Die Kommission hat einen neuen§ 13a eingeschaltet, welcher die Ausnahmen von der Enteignung bestimmt, und zwar sind hier gegen den Widerspruch der Regierung und der Minderheit der Kommission die Beschlüsse der ersten Lesung auf­recht erhalten worden.§ 13a hat folgende Fassung erhalten: " Ausgeschlossen ist die Enteignung:

a) bon Gebäuden, die dem öffentlichen Gottesdienft ge­widmet sind, und von Begräbnisstätten;

b) bon Grundstücken, die im Eigentum von Kirchen und on Religionsgesellschaften stehen, denen Korporationsrechte berliehen sind;

c) von Grundstücken, die im Eigentum von Stiftungen stehen, die als milde ausdrücklich anerkannt sind;

d) von Grundstüden, welche zu einem Familien- Fidei­fommig gehören, sofern die Errichtung des Familien- Fidei­fommisses seit mehr als zehn Jahren bestätigt oder genehmigt worden ist;

e) von Grundstüden, sofern dem Eigentümer das Eigen. tumsrecht an dem Grundstüd seit mehr als zehn Jahren zustehi oder durch Ueberlassungsvertrag von seinen Eltern oder von feinen Ehegatten übertragen war und er unter Hinzurechnung der Befihzeit des Uebertragenden mehr als zehn Jahre un unterbrochen im Besis gewesen ist;

f) von Grundstüden, welche der Eigentümer von dem Vor­eigentümer als dessen Ehegatte oder als dessen Erbe der ersten oder zweiten Ordnung im Sinne der$§ 1924 und 1925 des Bürgerlichen Gesetzbuchs traft Testaments oder traft gefch licher Grbfolge erworben hat.

Aus Induftrie und Handel.

Die Presse im Dienste des Kapitals. In ihrer Nummer vom 14. Februar veröffentlicht die Morgen­poſt" folgende Zuſchrift:

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,, An der Börse ist die Frage aufgeworfen worden, was die Aftien der Großen Berliner Straßenbahn, die bekanntlich jetzt 174 Proz. notieren und der Stadt Berlin zum Kurse von 200 Proz. angeboten sind, heute für einen Wert besigen? Mit einer geradezu überraschenden Einstimmigkeit wurde diese Frage dahin beant­wortet, daß die Aftien heute höchstens 125 Broz. wert seien, wo bei man gar fein Hehl daraus mache, daß der Kurs von 174 viel zu hoch sei und sicher nicht einmal 125 notieren würde, wenn eine näher bezeichnete Großbank nicht ein befonderes Interesse an der hohen Notierung hätte, das heißt also, wenn diese Bank den Kurs nicht mehr halten würde. Begründet wurde diese Ansicht mit dem Hinweis, daß andere, beffer fundierte Attien, die 8 und 9 Proz. Dividende geben, niedriger notiert werden, daß nach den legten Jahresabschlüssen die Aufgaben der Gesellschaft in einem viel höheren Grade gestiegen sind als die Einnahmen, daß die Abschreibungen in den letzten Jahren viel zu niedrig bemessen worden sind, daß in Zukunft auf eine gleich hohe Dividende, wie in den letzten Jahren, nicht gerechnet werden kann und die Aussichten der Gesellschaft fich unter dem Druck der Konkurrenz der Untergrundbahnen usw. feineswegs bessern werden. Bemerkenswert ist auch das Urteil, das an der Börse über die Tunnelprojekte der Großen Berliner Straßenbahn gefällt wird. Man glaubt, daß sie gar nicht ernst gemeint find, weil sich keine Bant bereit finden dürfte, unter den jezigen Verhältnissen 85 Millionen Mark in das Unternehmen hinein zu stecken, und daß der beharrliche Widerstand der Großen Berliner Straßenbahn gegen die Pläne der Stadt, Untergrundbahnen usw. zu bauen, auf die Dauer vergeblich ist. Sollten aber die Tunnelprojekte dennoch so urteilte man an der Börse zur Ausführung fommen, dann dürften selbst die Einnahmen aus den erhöhten Tarifen nicht ausreichen, um für ein Aktienkapital von 200 Millionen Mark eine Dividende von 8 Proz. und hohe Abschreibungen heraus zu wirtschaften."

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Diefer Notiz ging vor einigen Zagen die Mitteilung voraus, bie Große" habe der Stadt die Offerte gemacht, die Aftien der Gesellschaft zu einem Kurse von 200 Broz. zu übernehmen. Das Angebot fei abgelehnt worden. Was ganz vernünftig war. Dic obigen Behauptungen müßten bei einem Organ, das die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten vorgibt, scharfen Protest gegen die Machinationen der Kurstreiber auslösen. Denn bei der Frage, ob die Stadt event. 200 oder vielleicht nur 150 Broz. zahlt, handelt es fich nicht um einen Kayendred. Jedes Prozent bedeutet eine Million. lub wer der Großen" bei ihren Bestrebungen Vorspanndienste leistet, der hilft den Steuerfädel zugunsten eines fleinen Interessentenkreises um die entsprechenden Millionen erleichtern.

Befindet sich das Grundstück im Miteigentum mehrerer Per­fonen, so ist die Enteignung nur ausgeschlossen, sofern bei jedem Daß die Gesellschaft versucht, einen möglichst hohen Preis heraus­der Miteigentümer eine der zu e oder f genannten Vorauszuschlagen, ist ja verständlich und vom kapitalistischen Standpunkte fehungen zutrifft. Steht das Eigentum oder Miteigentum einer an Kindes. aus auch moralisch einwandfrei. Wenn aber Drgane, die berufen statt angenommenen Person oder einer juristischen Person zu, so find, das Interesse der Allgemeinheit gegen die Sonderinteressen finden die Bestimmungen dieses Baragraphen feine Anwendung. einzelner Gruppen wahrzunehmen, und die bei naiven Leuten aud) Die Bollendung der zehnjährigen Dauer des Befizzes muß als die hehre Hüterin des Gemeinwohls gelten, zum Schaden der bor der Zustellung des Beschlusses eingetreten sein." Steuerzahler Partei ergreifen, dann gibt es für solches Verhalten Für den 20. Februar ist die Feststellung der Berichte der Stom- teinerlei moralische Dedung. Der obigen Notiz gibt die Morgen­mission festgesetzt. Am 26. Februar wird das Plenum des Herren- poſt" zunächst ganz harmlos" folgende Etikette: hauses die Vorlage beraten.

Soziales.

Bom Achtuhr- Ladenschluß für Nähmaschinenhändler.

Bon einer Seite, die als magistrats- offiziös gilt, erhalten wir folgende Buschrift....

Man braucht wahrlich kein Taffo zu sein, um da die Absicht zu merken. Und um dem Zwede noch fräftiger zu dienen, folgt der Wiedergabe der Zuschrift folgende Gloffe:

Wir glauben nicht, daß der Verfasser dieser Darlegungen der Berliner Stadtverwaltung mit ihnen einen guten Dienst leistet. Man merkt die Absicht, auf den Kurs zu drücken doch zu deutlich heraus und wird daraus erst recht schließen, daß die Stadt zu einem Ankauf des Unternehmens bereit ist."

Wegen Uebertretung der landespolizeilichen Verordnung vom 29. November 1904 und ber§§ 139f, 146a der Gewerbeordnung war der Nähmaschinenhändler 2. in Strafe genommen worden, weil er seine Geschäfte in Berlin nicht um 8 Uhr abends habe schließen laffen. 2. besitzt mehrere Filialen, welchen Filialleiter vorstehen; ,, Sodom und Gomorrha" unter Ausschluß der Oeffentlichkeit." diese erhalten von 2. nur Provision für die verkauften Näh- Deutlicher kann man wirklich nicht gut werden. Beffer hätte Der Thorner Polizeikommissar Straczewsti faufte in einer Ver- maschinen, welche 2. gehören. Nachdem festgestellt worden war, Herr Mice felbst die Schädigung der Stadt zugunsten der fammlung, wie wir vor furzer Zeit mitteilen fonnten, ein Exemplar daß in einer Filiale noch nach 8 Uhr abends Nadeln verkauft worden Großen" nicht betreiben tönnen, als das hier im Handels­der Broschüre Sodom und Gomorrha". Diese Schrift er waren, und auch Nähmaschinen verkauft worden wären, teil der Morgenpost" geschieht. Im übrigen wollen wir nicht schien der Polizei als geeignet, in sittlicher Beziehung ergernis wenn fich Käufer eingefunden hätten, wurde 2. verurteilt, verhehlen, daß wir das Vorgehen der Stadt taktisch gerade nicht zu erregen" und Genosse Stunfel, als Verkäufer der Broschüre, bekam weil er sich um den rechtzeitigen Schluß seiner Filiale hätte für fehr geichidt halten, wenn die Behauptung des Blattes prompt ein Strafmandat, gegen das er ebenso prompt gerichtliche fümmern müssen; die Gültigkeit der landespolizeilichen Anordnung Entscheidung beantragte. Am 11. b. M. fand die Berhandlung vor sei ungweifelhaft. Gegen seine Berurteilung legte 2. Revision beim betreffend Herkunft der Zufchrift zutrifft. Die Stadtverwaltung dem Thorner Schöffengericht statt. Auf die Frage des Vorsitzenden, Kammergericht ein und betonte, die Räume, in welchen die Näh- follte offiziell und ohne andere Rücksichtnahme als die, zu der sie als ob der Angeklagte die Strafe nicht doch lieber bezahlen wolle, ant maschinen standen, hätten die Filialleiter gemietet; habe er über Sachwalterin der Allgemeinheit verpflichtet ist, die Machinationen wortete diefer natürlich mit nein. Der Polizeikommissar als Beuge be- die fraglichen Räume fein Verfügungsrecht gehabt, so könne er für derer von der Großen" öffentlich kennzeichnen. fundete, er hätte die Empfindung, daß die Broschüre gehässig geschrieben die unterlassene Schließung der Verkaufsstelle um 8 Uhr nicht ber­sei; die Versammlung brach, als Kunkel einige Stellen aus der strittigen antwortlich gemacht werden. Das Kammergericht wies jedoch die Unerfättlich. Die Bergwerksdirektion des Fürsten Bleß errichtet Schrift verlas, in Lachfalven aus. Ob sie etwas Anstößiges in fittlicher Revision als unbegründet zurück, indem u. a. ausgeführt wurde, vom 1. April ab in Kattowig eine neue Zweigdirektion zum Zwecke Hinsicht enthalte, darüber hätte er sich fein Urteil gebildet. Gerade gegen die landespolizeiliche Anordnung vom 29. November 1904 des Aufschluffes neuer Kohlenbergwerte. deshalb aber war doch die ganze Staatsaktion eingeleitet. Genosse bestehe kein Bedenken. Unstreitig liege auch eine Zuwiderhandlung die etwas vom Geschäft verstehen, haben die Leiter der fürstlichen Kunkel beantragte Vorlesung der Broschüre, worauf der Amts- gegen die erwähnte Anordnung vor. 2. war Inhaber des Näh- Verwaltung bereits ein Abkommen auf den Zeitraum von 6 Jahren anwalt, um die Sittlichkeit zu schügen, Ausschluß der Deffentlichkeit maschinengeschäfts. Die Zuwiderhandlung gegen die Anordnung abgeschloffen, wonach für die neue Bergwerksdirektion an Staats­wünschte, falls das Gericht die Borlesung beschließen sollte. Beide fei nicht nur mit dem Borwissen, sondern auch mit dem Willen des einkommen und Gemeindeſteuern in den ersten zwei Jahren je Anträge wurden vom Gericht angenommen. Durch die Beweis- angeklagten Geschäftsinhabers erfolgt. 8000 M., für die beiden folgenden je 4000 und für die legten je aufnahme glaubte nun der Amtsanwalt von der Schuld des An­6000 m. an die Stadtgemeinde Kattowiz zu entrichten find. Die getlagten überzeugt zu fein. Gechs Tage Haft oder 30 m. erschien Stadtverordneten haben diesem Abfomnien bereits ihre Zu stimmung erteilt. Die Einnahmen sind nach Kalkulation der Ber­waltung ficherlich weit höhere, und so macht der Fürst Pleß ein gutes Geschäft zu ungunsten der breiten Masse der Steuerzahler.

Mülheimer Gewerbegerichtswahl.

ihm eine angemessene Sühne. Leider war der Liebe Müh umsonst. Bei der Gewerbegerichtswahl im Kreise Mülheim a. Rhein Das Gericht erkannte auf Freispruch. So endete kläglich der Feld- und in alt erhielten die freien Gewerkschaften 6825 Stimmen, zug gegen Sodom und Gomorrha". die christlichen Gewertschaften 4839 und die Hirsch- Dunderschen

Als Leute,