Auf das Nominalfapital berechnet macht dieser Gewinn 12,01 Broz. aus. Aus dem Reingewinn wird die Dividende verteilt, bie für 3521 Gesellschaften ermittelt werden fonnte. Das Nominaltapital dieser Gesellschaften stellte sich auf 11,23 Milliarden Mart. Auf diese Kapitaliumme wurden aus dem im Jahre 1906 verrechneten Reingewinn 973,34 Millionen Mark als Dividende verteilt oder 8,7 Broz. Im Jahre vorher hatte die Dividende auf das nämliche Aktienkapital 8,1 Proz. ausgemacht. Die Aktiengesellschaften, die an der Berliner Börse gehandelt werden, berteilen eine merklich höhere Dividende als sie unserem Durchschnitt entspricht. 1905 betrug diese Dividende 9,49, 1906 dagegen 10,58 Proz. Für das Jahr 1907 liegen erst vorläufige Berechnungen vor. Für die Aktiengesellschaften, deren Werte an der Berliner Börse gehandelt werden, stellte sich die Dividende auf zirka 11,09 Proz.
Königsborn Aftiengesellschaft für Bergbau, Salinen und Sool betriebe. Die Aktionäre der Gesellschaft erhalten für das lezte Jahr 16 Prozent Dividende. Im Vorjahre wurden 12 Prozent aus geschüttet.
Dividenden- Ernte.
Der Effener Bergwerksverein erzielte im Jahre 1907 einen Reingewinn von 2725 005 M. gegen 2 129 286 M. im Jahre vorher. Also trop der angeblich außerordentlich gestiegenen Löhne eine ganz ansehnliche Gewinnsteigerung. Diese wird durch folgende Bahlen noch deutlicher markiert. Es betrug:
Die Einnahme
1906
M.
11 118 553
.
.
4 523 861
Die Gesamtlohnſumme
Der Reingewinn.
•
Mithin pro 1 M. Lohns
.
2 129 286 0,47
1907
M.
12 987 996
5 333 610 2725 005
0,51
summe Reingewinn Dabei ist noch zu berücksichtigen, daß für das letzte Jahr die Dabei ist noch zu berücksichtigen, daß für das letzte Jahr die Binsenlast infolge der legten Anleihe um fast 300 000 M. gewachsen ist. Die Aftionäre erhalten für das Kummerjahr 20 Proz. Dividende, Vorzugsaftien 25 Proz.
In dem Geschäftsbericht der Gesellschaft wird behauptet, die Selbstfosten seien per Tonne um rund 1 M. gestiegen. Solche Fest stellungen find ganz wertlos. Die Wertberechnung ist ganz willtürlich, sie erfaßt nicht die Nebenerzeugung, Das illustrieren diese Angaben. Es betrug:
1905
Kohlenförderung, To. 815 860 Reingewinn insgef. M. 1 315 994 pro Tonne
1906 1907 966 559 1016 066 2 129 285 2725 005 2,682
Gerichts- Zeitung.
Scherl- Nachorud?
Behauptung der Belastungszeugen ne nur zur Arbeitsniederlegung aufgefordert hätten. Das Reichsgericht stehe jedoch jetzt, wie das vom Verteidiger überreichte, von uns in der Sonntagsnummer bereits mitgeteilte Urteil gegen Ryosk ergibt, auf dem zutreffenden
Fräulein Hedwig Teßmar hatte unter dem Namen Hedwig v. B. Standpunkt, daß das Geses unter der Aufforderung zur Teilnahme das Illustrierte Bittoria- Kochbuch verfaßt, das bereits in mehreren an einer Berabredung nur die Aufforderung zur aktiven BeAuflagen gedruckt worden ist. Darauf ließ August Scherl - Berlin tätigung für die Koalition verstehe, nicht die bloße Aufforderung ein ähnliches Kochbuch verfassen und unter dem Titel Großes zur Unterlassung der Weiterarbeit. Wegen der durch die Beweis Illustriertes Kochbuch" als Weihnachtsprämie zum Verkauf bringen. aufnahme erwicjenen geringfügigen Beleidigungen sei eine fleme Fäulein T. behauptet nun, daß August Scherl ihr Kochbuch nach Geldstrafe nicht bloß mit Rücksicht auf die Unbescholtenheit der gedruckt und in 100 000 Exemplaren zu 3 Mt. abgesezt habe. Angeflagten am Plaze, sondern vor allem auch deshalb, weil sie Sie sei dadurch geschädigt und ihre Arbeit gänzlich vernichtet, weil durch den Streik lediglich versucht hätten, unberechtigte Lohnsie ihr Kochbuch bei einem kleinen Verleger nicht unter 4,50 M. abzüge abzuwehren. Daß sie dabei von höchster Erbitterung gegen dem Bublifum liefern könne. Es tomme also außer dem schadhaften diejenigen erfüllt sein mußten, die es durch ihr Weiterarbeiten Nachdruck auch Verstoß gegen die guten Sitten in der Handlungs- der Firma ermöglichten, die Lohnabzüge durchzusehen, werde man weise selbst in Frage. Hauptsächlich auf diese Punkte gestützt begreiflich finden. flagte bie T. gegen Scherl, da deffen als Weihnachtsprämie vers breitetes Kochbuch eine große Reihe der von ihr gesammelten und in ihrem Kochbuch enthaltenen Rezepte übernommen habe, mitunter nur mit kleinen redaktionellen Abänderungen.
Das Gericht sprach Schob und Flottweg frei und verurteilte Kruschwitz und Töllner zu je 30 M. Geldstrafe, Knöfelt zu 15 M. Geldstrafe, indem als strafmildernd hervorgehoben wurde, daß die Angeklagten nicht einen frivolen Streik heraufbeschworen, sondern sich lediglich dagegen gewehrt hätten, daß eine Verschlechterung ihrer Lebenshaltung gegenüber dem Tarifvertrag durch Lohnabzüge einträte,
Aus der Frauenbewegung.
Gleiches Recht für alle!
In einem erst gegen August Scherl angestrengten Strafverfahren wurde dieser von der Anklage des Nachdrucks freigesprochen, da nach dem Gutachten des seinerzeit noch bestehenden literarischen Sachs berständigenvereins ein strafbarer Nachdruck nicht vorliege. In dem dann angestrengten Schadenersahverfahren bezog sich das Landgericht I zu Berlin auf dasselbe Gutachten und erkannte ebenfalls auf Abweisung der Klägerin. Jm selben Sinne entschied auf die Berufung der Klägerin auch das Kammergericht zu Berlin auf Abweifung der Klage. In den Entscheidungsgründen erklärt das Kammergericht, daß es dem Gutachten der literarischen Sachvers Mit dem Erwachen der Frau aus Indifferentismus und Un ständigenkammer, die dem Gutachten des Sachverständigenvereins wissenheit trat der politische sowohl als der wirtschaftliche Kampf beigetreten sei, beipflichten müsse. Die Sachverständigenkammer in eine neue Phase ein. Die bürgerlichen Parteien hatten für habe ein eingehendes Gutachten erstattet und hätten danach 511 die Frauenbewegung zunächst nur Sohn und Spott. Nur die Rezepte des Scherlschen Kochbuchs solche Aehnlichkeit mit denen des Sozialdemokratie trat von jeher für die Gleichstellung der Ge lägerischen Kochbuchs, wie sie bei der allgemeinen Gleichartigkeit schlechter ein. Der Drud des Sapitalismus schmiedete mit eiserner und Aehnlichkeit der Speisen immer entstehen müßten, bei zirka 264 Macht die ausgebeuteten, unterdrückten Proletarier, Mann und sei eine Benuhung wahrscheinlich, bei weiteren 152 ließen sich nur Frau, zusammen, ihr Los und ihr Ziel waren die gleichen. Dieser geringe Abweichungen erkennen, während die anderen zirka 1000 ntwidelung sah man auf bürgerlicher Seite mit unverhohlenem Rezepte auf eigenen Arbeiten beruhten. Es liege also bei einem Erstaunen und wachsender Angst zu. Bald sann man auf Gegen Siebentel der ganzen Rezepte eine nahezu identische Wiedergabe mittel, um der revolutionären Flut einen Damm entgegenzusehen. vor. Da es sich hier jedoch um ein Kochbuch handele, dessen Ver- Sie, die vorher mit faden Wischen und geistlosen Birkusspäßen faffer nicht jede einzelne Speise selbst erfunden oder durchprobiert haben kann, so müsse man Rücksicht darauf nehmen, daß stets den Schrei der Frauenwelt beantwortet hatten, wurden nun mit Wiederholungen vorkommen, wie auch immer ein Kochbuch von dem cinem Wiale von dem Ernst der Situation überrascht." Alle Frauen anderen teilweise benutzt werde. Die Klägerin selbst habe viele an Bord!" hieß es nun und eine fieberhafte Tätigkeit begann, um die Rezepte der Großmutter wiedergegeben, von diesen sei aber anzu- bürgerlichen und nach ihrem Wunsche auch die proletarischen nehmen, daß sie ebenfalls aus anderen Kochbüchern stammen, denn Frauen ihren reaktionären Zwecken dienstbar zu machen. Selbst Frauen pflegten sich nur diese Rezepte aufzuschreiben, die sie nicht die Zentrumspartei rief ihre schwarzen Stuttenmänner auf den aus ihren eigenen Erfahrungen befäßen. Das tönne jedoch in diesem Plan. Furcht vor dem sozialistischen Siegeszuge ist die Ursache des Galle niemandem zum Vorwurf gemacht werden. Das Nachdruck-: fers. In den Kreisen der glücklich Besitzenden findet der Kampf berbot gehe nicht soweit, daß auch in den kleinsten Teilen eines naturgemäß nur einen schwachen Widerhall. Die zarten, ästhetis Wertes teilweiser Nachbrud berboten wäre; denn dann wäre eine ſchen Damen brauchen keine politischen Rechte; Toiletten-, BerFortentwickelung jeder wissenschaftlichen Verbreitung überhaupt ge- gnügungs- und Sensationsfragen füllen ihr Leben aus. Beim Hemmt, da man fich bei Ausarbeitungen von fördernden Schriften Burgertum wirft die Frauenfrage schon höhere Wellen, da in diesen teilweise immer wird auf ältere Werke beziehen müssen. Bei einem Streisen bei den Frauen die Erwerbsarbeit schon eine wichtige Kochbuch könne man auch nicht verlangen, daß der Verfasser, voniolle spielt, was die Forderung nach Gleichberechtigung mit den dem entnommen wird, immer angegeben wird, bei wissenschaftlichen lassengenossen nach sich zieht. Die Interessen der Proletarierinnen Werken sei das etwas anderes. Allerdings sei es in diesem Falle sind für die Damen nicht so brennend". Hat doch Fräulein inkorrekt vom Beklagten, daß er bei irgendwelchen Entnahmen die Rischnewska, die sich selbst als„ linksradikal" bezeichnet, sich unlängst Verfasserin nicht genannt habe, aber ein Vorwurf auf Grund des gegen die Einführung des Reichstagswahlrechts erklärt und nur eme stufenweise" Einführung desselben gefordert; desgleichen hat Urheberrechts sei darauf nicht zu stützen. ie dem neuen Vereinsgeschentwurf zugestimmt. Auch die Herren Geriach und Breitscheid schicken das Frauenwahlrecht immer wieder, aus Zweckmäßigkeitsgründen" natürlich, zurück in die Großbater Das vom Reichsgericht bestätigte Urteil dürfte im Gegensatz zu trube und vertrösten, unter der Versicherung ihrer unerschütterlichen Konjunktursegen. Die Ravensberger Spinnerei in Bielefeld , die der Urheberschutzwut mit Ausnahme des Teils zutreffen, der an- Sympathie, auf beffere Zeiten." Wasch mir den Pelz und mach ihn im Vorjahre nur 8 Proz. Dividende herausbringen konnte, nimmt, der Verfasser, von dem entlehnt ist, brauche bei einem nicht nag", tann man auch hier sagen. Nur die Sozialdemokratie schüttet für das legte Jahr 16% Proz. aus. Die Aktionäre der Kochbuch nicht angegeben zu werden. Die Angabe der Quelle ent- geht zielbewußt und unbeirrt ihren Weg. Gleiches Recht für alles Delmenhorster Linoleumfabrik müssen sich mit 22 Proz. Dividende spricht nicht nur einer Anstands-, sondern einer Rechtspflicht. was Menschenantlig trägt! Diese Losung zu verwirklichen, ist die bescheiden. Eine Klage auf Unterlassung des ferneren Abdrucs der Quelle Aufgabe der modernen Arbeiterbewegung. Die Textilindustrie in Sachsen . Im Jahre 1903 belief fich nach würde wohl Erfolg haben. Für die Beurteilung der Schadenersatzden Zusammenstellungen des Staatsversicherungsamtes in Deutsch - flage war diese Frage freilich unerheblich, wenngleich es der Geland die Zahl aller gewerbetätigen Berfonen auf 10 270 000 ober pflogenheit in Verlags- und Autorkreisen entspricht, in einem Falle, fast 20 Proz. der Bevölkerung. In Sachsen waren gewerbetätig wo in so erheblichem Maße ein anderes Buch geplündert wird, des 1 150 000 Berfonen oder 30 Proz. aller Einwohner. Davon waren Autors Genehmigung nachzusuchen und ihm für die Erteilung der in der Textilindustrie beschäftigt: im Reich 993 000( 9,7 Broz. aller Genehmigung ein Entgelt zu zahlen. im Reiche Gewerbetätigen), in Sachsen 267 000( 23 Proz. aller im Reiche Gewerbetätigen). Von allen im Reiche in diesem Industriezweige tätigen Personen entfielen also auf Sachsen 27 Proz.
wachsen.
Förderung... 1,613 2,203 Demnach ist der Reingewinn pro Tonne Förderung, trotz der rechnerischen Selbstkoſtenſteigerung von 1 M. ganz erheblich geGoldernte der Stahlverbandsmitglieder. Die Rhein . B.- 8tg." berichtet: Nachdem der Stahlwerksverband erst am Anfang des Januar 1908 seinen Mitgliedern aus dem Reingewinn des Geschäfts jahres 1907/8 einen Betrag von weit über 7 Millionen Mart über wiesen hatte, machte er jetzt neuerdings eine weitere Abschlags, zahlung auf den Reingewinn und schüttete auf die Mitglieder eine Summe von annähernd derselben Höhe aus. Die Werke erhalten aber jetzt wiederum teilweise ganz erhebliche Beträge, so z. B. König Aktiengesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb in Hörde etiva 400 000 Mart usw., je nach den Lieferungen in dem Zeitraum bom 1. April 1907 bis Ende Januar 1908.
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Soziales.
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Die von der Klägerin gegen das tammergerichtliche Urteil eingelegte Revision wurde vom 1. Zivilsenat des Reichsgerichts zurüdgewiesen.
Der Obersttitel des Herrn Gaedke und das Kammergericht.
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Bersammlungen
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Veranstaltungen. ilhelmsruh. Donnerstag, den 27. Februar, 8% Uhr, bei Barth: Vortrag. Genosse Schent:" Die Stellung der Frau in alter und neuer Zeit“.
Lefe und Diskutierklub Heinrich Heine ". Heute abend 8%, Uhr Sigung bei Bolze, Rodenbergstr. 8. Lese- und Diskutierklub„ Eintracht". Heute abend 8, Uhr bel Beet. Goßlerstr. 10/11: Sibung. Gäste willkommen. Lefe und Disfutierklub Wilhelm Liebknecht ". Heute abend 8, Uhr bei Bahl, Danziger Straße 93. Tollsdorf, Görligerstr. 58. Lese- und Diskutierklubs Südoft". Heute abend 8%, Uhr bei Tollsdorf, Görligerstr. 58.
Vermischtes.
Schneestürme.
Große Schneemaffen find in der gestrigen Nacht im Riefen. gebirge und auch in den Tälern niedergegangen. Nach einer Weldung aus Hirschberg ist der Straßenbahnbetrieb eingestellt, sehr viele Telegraphen- und Telephonleitungen sind zerstört. In den wäldern ist starker Schneebruch eingetreten. Es schneit ununter
brochen weiter.
Auch im Achenseegebiet und im Baznauntale herrschten, wie aus München gemeldet wird, in den letzten Tagen derartige Schneeftürme, daß unter anderem der Ort Galtür fünt Tage lang infolge des Schneetreibens und der Lawinen von jeglichem Verkehr abgeschnitten war.
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Die sattsam bekannte Titelaffäre des vormaligen Oberst Gaedte beschäftigte gestern den zweiten Straffenat des Kammergerichts. Es handelte fich darum, ob Gaedke durch unbefugte Führung des Titels Oberst a. D. sich strafbar gemacht habe, nachdem ihm, anschließend an ein ehrengerichtliches Verfahren, wegen seiner publizistischen Tätigkeit durch Kabinettsorder untersagt Krankenkassenvorstände als Organe der Versicherungsanstalt. § 148 des Invalidenversicherungsgesetes bestimmt:„ Durch die worden war, diefen Titel weiter zu führen. Schon einmal befaßte Bandeszentralbehörde oder mit ihrer Genehmigung durch das Statut sich das Kammergericht im Oftober 1906 mit der Angelegenheit. einer Versicherungsanstalt oder mit Genehmigung der höheren Ver- Es entschied damals zwar zu seinen Gunsten, aber unter der auswaltungsbehörde durch statutarische Bestimmung eines weiteren brücklichen Betonung, daß es nur deshalb geschehe, weil dem AnKommunalverbandes oder einer Gemeinde kann angeordnet werden, geklagen die rechtsgültige Kabinettsorder von 1904 nicht zugestellt worden sei. Der König erneuerte am 27. Dezember 1906 die daß die Beiträge aller invalidenversicherungspflichtigen Personen durch reichs- oder landesgesetzliche Krankenkassen oder Knappschafts - Kabinettsorder, welche Herrn Gaedke zugestellt wurde, worauf kassen für Rechnung der Versicherungsanstalt eingezogen werden." dann wieder gegen Gaedte wegen Führung eines ihm nicht zu Auf Grund dieser Bestimmung ist nun für die Gemeinde Viersen kommenden Titels strafrechtlich vorgegangen wurde. Vom Landmit Genehmigung des Bezirksausschusses zu Düsseldorf ein ent- gericht als Berufungsinstanz wurde er dann auch zu 150 M. Geld sprechendes Ortsstatut erlassen worden. Danach haben die einzelnen strafe verurteilt. Ueber seine Revision gegen dieſes Urteil hatte Kaffen die Beiträge für die Invalidenversicherung einzuziehen und nun gestern das Kammergericht zu entscheiden. die Marken in die Quittungskarten einzufleben. Die Versicherungs - Das Kammergericht fam nach langer Beratung um 6½ Uhr anstalt der Rheinproving glaubte nun Anhaltspunkte dafür zu abends zum Urteil. Die Revision des Angeklagten haben, daß in Viersen verschiedentlich zu niedrige Beiträge ein- wurde verworfen. gezogen worden seien. Sie übergab demnächst der Ortskrankenkasse II Wegen Vertragstreue angeklagt. zur Weitergabe an die Unternehmer Formulare, welche mit Lohnnachweisungen ausgefüllt werden sollten. Der Zwed war, UnterAm Montag hatten sich die Dreher Kruschwitz, Knöfelt, Töllner, Aus Obenstdorf( Algäu) wird berichtet: Die legten Tage lagen zu schaffen für eine richtige Beitragsleistung zur Invaliden- Schob und Flotiweg wegen Beleidigung, Körperverlesung und Verbersicherung. Die Versicherungsanstalt stützte sich auf ihre im schens gegen§ 153 der Gewerbeordnung vor dem Schöffengericht brachten reichlichen Schneefall. Im fleinen Walsertale, wo sich im § 161 des Invalidenversicherungsgesetzes festgelegte Berechtigung au berantworten. Sie sollten bei Gelegenheit des Streits in der vorigen Jahre durch den Abgang der Ahornlawine vom Heuberg Automobilfabrit der Allgemeinen Elektrizitäts- Gesellschaft im eine entsegliche Lawinentatastrophe ereignete, betrug die Höhe des und Verpflichtung, die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der November v. J. diese Delitte gegen eine Anzahl" Gelber " berübt Reuschnees bereits vor drei Tagen 1,15 Meter. Inzwischen hat es Beiträge regelmäßig zu überwachen. Die Vorstandsmitglieder teilweise unter Blizz und Donner fast unaufhörlich weiter der Krankenkasse weigerten sich, dem Verlangen der Versicherungs - haben, um durchzusehen, daß in der Automobilfabrik nur Angehörige Die gefchneit. Der Donner niedergehender größerer und fleinerer anstalt nachzukommen und die Formulare weiter zu geben. Sie des Deutschen Metallarbeiterverbandes beschäftigt würden. bestritten, dazu verpflichtet zu sein. Strafanzeige war erstattet von dem damaligen Führer der Gelben Lawinen erschüttert jest täglich die Luft in dem sonst so stillen Tale. Auf Veranlassung der Versicherungsanstalt schritt nun der in der Automobilfabrik, dem Treher Lug. Die Angeklagten be- Bestern ist die gefürchtete Ahornlawine am Heuberg unter Bürgermeister als Aufsichtsbehörde gegen die Mitglieder des Kassens stritten die ihnen zur Last gelegten Taten. Ihr Verteidiger, Rechts. Donnergetöse niedergegangen. Dank der im letzten Sommer und borstandes ein. Er erklärte fie für verpflichtet, das Berlangen der anwalt Heinemann, machte geltend, daß eine Berabredung, wonach Herbst errichteten Schußbauten erreichte die mächtige Schneelawine Anstalt zu erfüllen und drohte ihnen gemäߧ 45 des Strantenversiche nur Angehörige des Deutschen Metallarbeiterverbandes in der den Straßenförper nicht. rungsgesehes Geldstrafen an, falls sie nicht binnen einer bestimmten Automobilfabrik beschäftigt werden sollten, niemals von den Arbeitern getroffen sei. Auch habe der Streik und aus diesem Eröffnung der Oberschiffahrt. Die Dderschiffahrt ist, wie aus Frist dem Verlangen nachtämen. nicht die Erlangung Breslau gemeldet wird, vorgestern wieder eröffnet worden. Der Kassenvorstand flagte darauf im Verwaltungsstreitver- Grunde scheide bereits der§ 153 aus fahren, um eine prinzipielle Entscheidung der Frage herbeizuführen. günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen zum Ziel gehabt, die Gefunkener Fischdampfer. Der in Boston ( England) beheimatete Die Vorstandsmitglieder führten aus, sie seien nicht verpflichtet, Streifenden hätten sich vielmehr nur gegen Lohnabzüge, welche die Ausfüllung der Listen mit Lohnnachweisungen herbeizuführen. trotz Bestehens des Tarifvertrages von der Fabrik vorgenommen Fischdampfer Seal" ist, wie aus Hamburg berichtet wird, in der Weder das Gesetz, noch das Ortsstatut böten dafür eine Grundlage. scien, gewehrt, mithin lediglich das verlangt, worauf fie einen ver- Nordsee infolge Schaftbruches gesunken. Die aus neun Mann bes Auch habe ja der Kassenvorstand nichts verabsäumt, sondern die tragsmäßigen Anspruch hatten. Die Beweisaufnahme bestätigte stehende Besatzung wurde im Rettungsboot treibend von einem Unternehmer hätten es unterlassen, die richtigen Löhne anzugeben. die Richtigkeit dieser Behauptungen. Der Hauptbelastungszeuge englischen Dampfer aufgefunden und in Hamburg gelandet. Der Bezirksausschuß wies die Klage ab. Er führte aus: Da Rug war zum Termin nicht erschienen. Als der Richter mitteilte, In den Alpen verschwunden. Aus Lausanne wird berichtet: die Kasse nach dem Ortsstatut die Beiträge zur Invalidenversiche, daß derselbe nicht auffindbar sei, trat der jetzige Führer der rung einzuziehen habe, so habe der Vorstand auch dafür zu sorgen, Gelben in der Automobilfabrit, Beyersdorf, aus dem Zuschauer- wei Angestellte der Eidgenössischen Bank, der 24 jährige Reichs, deutsche Otto Meher und Arnold Böhm aus Bern , verließen am daß die Beiträge in der vorgeschriebenen Höhe eingingen. Daraus raum hervor und erklärte, daß er sofort den Lug herbeizuschaffen letzten Sonnabend um 9½, Uhr abends Beg, um eine Stitour in ergebe sich die Verpflichtung der klagenden Borstandsmitglieder zur in der Lage sei. Nach wenigen Minuten meldete Beyersdorf die Waatländer Alpen zu unternehmen. Beide sind seither vers Weitergabe jener Formulare, da ihre Ausfüllung ja dazu dienen triumphierend, Lug werde sofort mit einem Automobil herbei schwunden. Die zur Aufiuchung ausgesandten Führer find zurücksolle, zu ermitteln, ob und in welchen Fällen zu niedrige Beiträge geschafft werden". Lug bekundete allerlei Freveltaten der Aneingezogen und zu niedrige Marten geflebt worden seien. getlagten, mußte sodann aber zugeben, daß er das meiste nur vom gefehrt, ohne etwas ermittelt zu haben, werden aber nochmals abDer 3. Senat des preußischen Oberverwaltungsgerichts be- Hörensagen wisse. Er selbst konnte aus eigener Wissenschaft den ftätigte dieser Tage dies Urteil als zutreffend. Der Senat be- Angeklagten nur wenig zur Last legen. Der Amtsanwalt be- Bahnunfall. Nach einer Meldung aus Wien entgleiste infolge merfte noch: Wenn eine Regelung nach§ 148 des Invalidenver- antragte gegen Kruschwitz, Knöfelt und Zöllner eine Gefängnis- eines Dammrutsches auf der Strecke Linz - Selztal ein Berfonenzug. sicherungsgesetzes getroffen fei, dann fönnten die in Betracht strafe von zwei Wochen, gegen die übrigen Angeklagten, gegen die Ein Passagier ist tot, drei wurden schwer und zwei leicht verletzt. tommenden Krankenkassen durch die Aufsichtsbehörde angehalten nichts erwiesen war, die Freisprechung. Der Verteidiger führte werden, zu tun, was hier den Vorstandsmitgliedern auferlegt worden aus, daß aus dem obengenannten Grunde der§ 153 ausscheide. Hochwasser. Infolge rapiden Steigens der Moldau ist Prager sei. Unter diesen Umständen seien sie als Organe der Versicherungs- Von der Anwendung dieser Bestimmung fönne übrigens schon Meldung zufolge Hochwasser eingetreten. Die Behörden trafen ums anstalt dazu berpflichtet. deshalb teine Rede sein, weil die Angeklagten nach der eigenen faffende Maßregeln.
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gehen.