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MtttwochSnummer derGermania� versucht er darzulegen, das? wir seine StaatSrechtStheoretik die. nebenbei bemerkt, nicht eigenes Geistesprodukt, sondern lediglich ein fader Abspülicht der Lehren des Thomas von Aquino  , Thomas HobbeS  , Robert Filmer   usw. ist entstellt haben, und dast ferner das Zentrum für seine schöne klerikale StaatSrechtStheoretik absolut nicht verantwortlich ist. Datz unsere Zitate richtig find, leugnet Herr Cathrein nicht; aber, meint er:Was hat denn das Zentrum mit einer Schrift zu tun, die ohne sein Wissen und seine Billigung erschienen ist?" Herr Cathrein erlaubt fich da einen echt jesuitischen Kniff. Da wir jedoch die Gepflogenheit der ZentrumSpreffe und ihrer geistlichen Mitarbeiter kennen: jedesmal dann, wenn es ihr zum Zwecke der Täuschung paßt, einen großen Unterschied zwischen KlcrikaliSmus und Zentrum ju machen und daS letztere als eine n i ch t k o n- fessionelle, rein politische Partei hinzustellen, so haben wir in unserem Leitartikel nirgends Herrn Cathrein als Lehrer der Zentrumslogik, fondern stets als Kapazität des Klerikalismus und als anerkannten Interpreten der katholischen Staatslehren bezeichnet. Die Inschutznahme des Zentrums vor der Verdächtigung, daß es Herrn CathreinS Theorien als für fich verbindlich anfleht, ist also zum mindesten überflüssig; wenn wir auch damit Herrn Cathrein durchaus nicht zu- geben, daß Klerikalismus und Zentrum absolut nichts miteinander zu schaffen haben. Seine Schrift mag nicht die offizielle Billigung der Zentrumsleitung gefunden haben, wohl aber genießt Herr Cathrein in Zentrumskreisen das Ansehen einer großen Wissenschaft- lichen Autorität und seine Bücher werden in der Zentrumspresse als Muster tiefster katholischer Kirchenweisheit empfohlen. Zweitens macht Herr Cathrein geltend, daß seine Schrift schon vor 26 Jahren erschienen ist. Das stimmt; aber was soll dieser Einwand? Er hätte nur dann einen Sinn, wenn seitdem die Auf- fassung des Klerikalisnms vom Staat sich vollkommen geändert hätte. und also heute die schönen Theorien des Herrn Cathrein der giltigen katholischen Dogmatil nicht mehr entsprächen. Das aber wird Herr Cathrein schwerlich behaupten wollen. Drittens, so erklärt Herr Cathrein, entstammten unsere Zitate verschiedenen Teilen seiner Schrift und wärenauS dem Zu­sammenhang herausgerissen." Das erste ist selbst- verständlich; und das Zweite nur in soweit richtig, als immer Zitats aus dem Zusammenhang einer Schrift herausgenommen respektive herausgerissen werden müssen, falls nicht die ganze Schrift zitiert werden kann. Die Frage ist aber, ob die Zitate derartig ausgewählt sind, daß dadurch ihr Sinn entstellt ist. Herr Cathrein weiß dafür nur ein Beispiel beizubringen, und dieses eine Beispiel ist höchst komischer Art. Er sagt wörtlich: So z. B. zitiert derVorwärts" meine Behauptung, die Staatsgewalt habe das Recht, offene oder verdeckte Auf- reizungen gegen die bestehende Regierung nicht zu dulden, und fügt unmittelbar daran meine Ausführungen über das Ver- halten der Regierung gegen Sozialdemokraten, Nihilisten usw. Nun hatte ich aber im unmittelbaren Anschluß an die obige Be- hauptung geschrieben:Damit ist natürlich eine be- rechtigte Kritik der Regierungsmaßregeln nicht ausgeschlossen", und diesen Satz noch naher begründet." Es ist richtig; der Staat hat nach Herrn Cathrein nur das Recht, alle Vereine und Bestrebungen zur Verbreitungunsittlicher" Lehren und revolutionärer Grundsätze, sowie alle offenen und ver- deckten Verdächtigungen, Aufreizungen usw. gegen die Regierung und die bestehende Ordnung zu verbieten; dieberechtigte Kritik" ist dagegen gestattet. Aber, was ist berechtigte Kritik? Nach CathreinS Weisheit daS, waS die Staatsgewalt und die Kirche dafür hält I Viertens, so behauptet Herr Cathrein. sei eS ganz falsch, daß nach seiner Staatslehredas Volk sich jeder, auch der größten Schandwirtschaft in demütiger Unterwerfung zu fügen habe" ES ist," schreibt er,kaum möglich, eine Lehre ärger und böswilliger zu entstellen, als eS hier geschieht. Entgegen der An- ficht einiger älterer Schriftsteller habe ich die Rebellion oder die gewaltsame Revolution für unerlaubt erklärt. Aber daß ich lehre, das Volk habe sich jeder Schand- tvirtschaft eines Despoten in demütiger Unterwerfung zu fügen, ist eine offenbare Unwahrheit. Im Gegenteil, ich habe sehr ausführlich die Schranken dargelegt, an welche die Staats- tcwalt selbst in einer absoluten Monarchie gebunden ist. )ie obrigkeitliche Gewalt hat wer immer ihr Träger sei die natürlichen und wohlerworbenen Rechte der Untertanen zu schützen. Gebietet sie etwas Sündhaftes, fo darf man ihr gar nichr gehorchen.Man mutz Gott   mehr gehorchen, als den Menschen." Ich habe auch eingehend dargetan, daß daS Volk fich mit allen legitimen Mitteln despotischer und ungerechter Willkür widersetzen dürfe." Gewiß. Herr Cathrein lehrtZ, daß die Staatsgewalt, sogar Autokraten nicht das Recht haben, ihre Völker grausam zu malträ- tieren. Tun sie es doch, so darf das Volk mit allenlegi- timen Mitteln" dagegen protestieren, besonders natürlich dann, wenn die Staatsgewalt die sogenannten Rechte der Kirche, das heißt des Klerus nicht respektiert. Aber, wenn nun die Staats- gewalt fich an denlegitimen" Widerspruch gegen ihre Maßnahmen nicht kehrt, wenn sie Mord auf Mord häuft undHunderte willkürlich hinschlachten" läßt was dann? Nun dann muß sich daS Volk nach CathreinS Ansicht eben fügen; denn Gewalt anwenden und rebellieren darf eS gegen die Staatsgewalt in keinem Fall. Tatsächlich bestätigt Herr Cathrein also alles, was wir aus seinen schönen StaatSrechtsdoktrinen abgeleitet hatten; nur ver- klausuliert er nach der Art jesuitischer Moralphilosophen seine Lehrsätze mit allerlei nebensächlichenWenn" undAber", damit die Volksfeindlichkeit und Knechtsseligkeit seiner StaatSdogmatik nicht in ihrer häßlichen Nacktheit offen hervortritt. Aber Herr Cathrein ist trotz seiner jesuitischen Verschmitztheit allzu naiv, wenn er verlangt, wir sollten vor diesen dürren Feigen- blättern, mit denen er seine abgestandenen volksfeindlichen Lehren dekoriert, sonderliche Ehrfurcht haben. poUtifcbc Gebcrlicbt verlin. den 27. Februar 1908. Der kleine Befähigungsnachweis. Merkwürdig, wie rasch der bundesrätliche Gesetzes- fabrikationsapparat arbeitet, wenn es sich um die Befriedigung reaktionärer Wünsche handelt. Während jahrzehntelang Herr Nieberding auf Anfragen wegen dringender juristischer Reformen seine stereotype Erklärung vorbringt, daß die verbündeten Regierungen mit Erwägungen beschäftigt seien, bedarf es nur eines Votums der agrarisch-zünftlerischen Reichstagsmehrheit, um die Regierungen für reaktionäre Vorlagen in Bewegung zu setzen. Heute wieder hatte sich der Reichstag mit einem solchen bureaukrattschen Machwerk zu befassen, mit einer Novelle zum Gewerbegesetz, die dem Handwerk den so- genannten kleinen Befähigungsnachweis be- scheren soll. Der Staatssekretär v. Bethmann- Hollweg   gab der Vorlage seinen Segen mit auf den Weg. indem er betonte, daß die Beschränkung des Rechtes zur Lehrlings- züchterei auf Leute mit Meistertitel oder fünfjähriger Praxis von ungeahntem Segen für das Handwerk sein werde. Der durch seine wahlrechtsfeindliche Rede im preußischen Ab- geordnetenhause höchst unrühmlich bekannt gewordene Kreis- blattvcrleger M a l k e w i tz aus Hinterpommeru stimmte dem Staatssekretär freudig zu, deutete aber an, daß er und seine Zunftbrüder noch mehr Zunftzöpfelei verlangen. Auf den gleichen Ton waren auch die Geigen des Zentrumszünstlers und des Bäckermeisters Rieseberg gestimmt, der auf eigene Faust Mittelstandsretterei betreibt. Genosse Albrecht legte dar, daß die Gewerbefreiheit zwar nicht unser Jdial sei. da wir die sozialistische Regelung der Produktion erstreben, daß aber die Gewerbefreiheit fiir den Arbeiter jedenfalls zehnmal besser sei, als irgend ein zünftlerischeS System. Wenn die Regierung in der Begründung zu dem Gesetz- entwurf aber sage, der kleine Befähigungsnachweis sei keineswegs aufzufassen als ein erster Schritt zur Einführung des großen Befähigungsnachweises, der den gesamten Handwerksbetrieb wieder in zünftlerische Schranken bannen will, so seien das nichts als leere Worte, da das Zünftlertum durchweg den kleinen nur als Abschlagszahlung auf den großen Befähigungs- Nachweis entgegennimmt. Albrccht wies dann noch aus der Schrift eines bayerischen Beamten nach, wie schädlich in Oesterreich   die Wiedereinführung der Zünftelei gewirtt habe. Die verderbliche Lehrlingszüchterei werde gerade von den be- vorrechteten Meistern noch mehr bettieben werden. Dieselbe ist zu beschränken und dafür die Ausbildung der Lehrlinge durch Fachschulen zu fördern. Der freisinnige Karsten und der Antisemit B r u h n 3 trafen darin zusammen, daß sie das Haus mit Geschichten von sozialdemokratischem Terrorismus regalierten. Genosse Lehmann wies an der Hand statistischer Sahlen nach, welchen Umfang die Lehrlingszüchterei in kleinen rten, besonders aber im Bäckergewerbe angenommen habe. Er betonte auch, daß die Kleinmeister der Heimindusttie, die für die Großindustrie arbeiten, ihre Lehrlinge meist nur zu Teilarbeitern ausbilden können. Würde die Vorlage Gesetz, so würde das Handwerk bald einsehen, daß es nichts damit ge- Wonnen habe. Nach weiterer kurzer Diskussion wurde die Borlage einer Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen. Der Etat des Polizeiministers. Das preußische Abgeordnetenhaus begann am Donners- tag die Beratung des Etats des Ministeriums des n n e r n. Zum ersten Male hatte der neue Minister seinen tat zu vertteten, aber wenn auch mit Herrn v. M o l t k c ein neuer Mann in das Ministerium eingezogen ist, der Geist ist der alte geblieben: Die Polizei ist nach wie vor die letzte Zuflucht der Regierung und der Volksvertretung, von ihr allein erwartet man das Heil des Staates. Eine Blütenlese der Aufgaben, die die Polizei erfüllen soll, bot die stockreaktionäre Rede des stockkonservativen Abg. S t r o s s e r. Vor allem ruft dieser ehemalige Major die Polizei zum Kampfe gegen die Unsittlichkeit auf. Würde sich der Kampf auf das schamlose nächtliche Treiben in gewissen Berliner   Lokalitäten beschränken, in denen sich die Standesgenossen des Herrn Strosser ein Stelldichein geben, so wäre ja kaum etwas dagegen einzuwenden, aber er verlangt mehr: die Polizei soll auch die Un- sittlichkeit in Wort und Schrift aus der Welt schaffen, sie soll sich zum Zensor aufwerfen über literarische Erzeug- nisse. Ehemalige Unteroffiziere sind allerdings für diesen Zweck die geeignetsten Personen. Wie wenig die Polizei geeignet ist, irgend welche Kultur- aufgaben zu lösen, dafür brachten die Ausstihrungen des Abg. F r i t s ch(natl.) ein treffendes Beispiel. Bekanntlich hat der Minister vor einigen Monaten eine Verfügung erlassen, die den Zweck verfolgte, zu verhindern, daß die unter Polizei- aufsicht stehenden Personen durch die Aufsicht in ihrem Wirt- schaftlichen Fortkommen gehemmt werden. Die Polizei aber setzt sich über diesen Erlaß hinweg, sie handelt nicht so, wie es den Absichten des Ministers entspricht. Einen Lichtblick in den Debatten stellte die Rede des Abg. Münsterberg(frs. Vg.) dar. der gegen die bisherige Methode der Zwangserziehung und gegen die Reglementierung der Prostitution sprach, die mehr Schaden als Nutzen stifte. Auf diese vernünftigen Aus- führungen blieb der Minister die Autivort schuldig. Ebenso- wenig erörterte er sein Programm auf dem wichtigen Gebiete der Wohnungsfürsorge oder auf dem des Selbst- Verwaltungsrechts der Gemeinden. Dagegen war er sofort bereit, gegenüber der Aufforderung zum Kampfe gegen Dänen und Polen   die Phrase herzuleiern, daß die Regierung allen staatsfeindlichen Bestrebungen mit Nachdruck entgegen treten werde. So ist denn das Ergebnis des ersten TageS der Debatte über daL Miniftergehalt ein recht dürftiges. Die Freisinns- Helden, die von Herrn von Moltke den Anbruch einer neuen. liberalen Aera erwartet haben, sind wieder einmal in ihren Hoffnungen bitter enttäuscht. Gesetz über Majestätsbeleidigung. DaS vom Reichstage und Bundesrat kürzlich angenommene Gesetz betreffend die Bestrafung der Majestätsbeleidigung ist gestern imReichsgesetzblatt  ' publiziert. ES tritt daher mit dem IS. März in Wirksamkeit. Für olle am 13. März oder später zur Verhandlung in erster Instanz gelangenden Anllagen wegen Majestätsbeleidigung gilt deshalb in Ablveichnng vom heute geltenden Recht folgendes: 1. Die Strafverfolgung verjährt nicht mehr in fünf Jahren, sondern in sechs Monaten; 2. die Beleidigung ist nur dann als MajeftätS- beleidignng im Sinne der§§ 95, 97, 99, 101 Str.-G.-B. strafbar. wenn siein der Absicht der Ebrverletznng, böswillig und mit Ueberlegung begangen" ist; 3. die Mindeststrafe ist von zwei Monaten auf eine Woche Gefängnis oder Festung herabgesetzt. Die Frage, ob das neue Gesetz auch auf diejenigen Fälle rückwirkende Kraft übt, die bereits vor dem 13. März in erster Instanz abgeurteilt sind und noch in der Revisionsinstanz schweben, ist im Gesetz nicht ausdrücklich beantwortet. In der Theorie und Praxis herrscht Streit über die Frage der Rückwirkung des neuen Gesetzes für diesen Fall. Ein Teil nimmt an, in der RevisionS- instanz fei nur zu prüfen, ob das zur Zeit der Fällung des Urteils geltende Recht zutreffend angewendet sei. daher sei für die RevifionS- instanz für die Vorschriften des neuen Gesetzes kein Raum. Dieser auch vom Reichsgericht vertretenen Ansicht steht die Meinung be- deutender Rechtslehrer, wie Berner und Rubo, entgegen, nach der die Vorschrift des§ 2 deS StrafgesetzbuchesBei Verschiedenheit der Gesetze von der Zeit der begangenen Handlung bis zu deren Ab- urteilung ist da« mildeste Gesetz anzuwenden" zugunsten deS An­geklagten nur die Auslegung zuläßt, daß das mildeste Gesetz in allen Stadien bis zurrechtskräftigen Aburteilung" in Anwendung zu gelangen hat.-» Die neuen Kommunalsteuen» in Leipzig  . Mit einem neuen Steuerbukett überraschte vor etwa sechs Wochen der Rat der Stadt Leipzig   die Einwohnerschaft; es enthielt eine Besitzwechselabgabe, die 200 000 M. bringen soll, eine Wert- zuwachS st euer mit 8900 000 M., eine Bier st euer, mit 470 000 M., eine Nichtbürgersteuer und eine Steuer für Gr- Werbebetriebe im Uiuherfahren, worüber keine Schätzung vorlag. Die Ueberraschung wirkte in der Bürgerschaft geradezu sensattoncll. Von unserer Partei wurden sogleich neun Volksversammlungen einberufen, die sich vor allen: gegen die drei letzten Sieueratten strikte aussprachen, eine progressiv wirkende Einlonuueusteuer ver- langten, aber auch die Berechtigung der Wertzuwachssteuer für be- baute und unbebaute Grundstücke und die Erhöhung der Besitz- wechselabgabc erkannte. Im gemischten städtischen Steuerausschuß fiel die Bier-, die Nichtbürgersteuer, sowie die Steuer für Gewerbebetriebe im Umher- fahren, dagegen wurde eine neue Steuer, die für Aktien- und Kommanditgesellschaften usw., neu in die Vorlage aufgenommen; die Besitzwechselabgabe wie die Wertzuwachssteuer wurden erhöht. Am Mittwochabend beschäftigte sich nun daS Stadt­ verordneten  -Kollegium mit der Vorlage, wobei es ziemlich heiß her­ging. Der Vertreter der Ratspartei wie der Hausagrarier stritten sich darum, welche der GesellschaftSschicht schon für das Gemeinde- wohl am meisten blute. Der. erstklassige" Vertreter meinte, daß die gerechteste Steuer die Einkommensteuer sei.Gerechtigkeit sei auch eine schöne Sache, aber am rechten Platze." Jetzt brächten 5 Proz. der Steuerzahler, die er verttete, s/8 der ganzen Einkommen­steuer auf. Der Vertreter der HauSagrarier wimmerte kläglich über Ver- mögenSkonfiskationen durch diese Steuerpläne und sch>vang den roten Lappen mit einem Eifer, daß man unmittelbar vor der Einführung deSZukunftSstaateS" zu stehen vermeinte. Unser Bertteter geißelte nun das Verhalten beider Richtungen, sowohl der Grundbesitzer wie der des mobilen Kapitals. Das Kollegium nahm schließlich die Vorlage deS Steuer auSschusseS cur._ Ocftermch. Die Arbeitslosen. Wien  , 27. Februar. Heute mittag fanden vor dein Par- lament große Demonstrationen von Arbeits- losen statt. Die Demonstranten brachen in Pfuirufe ans und schrien:Wir wollen Arbeit!" Die Polizei, welche in großer Menge erschienen war. vertrieb schließlich die Demonstranten und nahm neun Verhaftungen wegen Widerstandes vor.___ Die Balkanfragen. Wien  , 27. Februar. Die gesamte hiesige Presse bespricht ein- gehend die Debatte über die mazedonische Frage in den englischen Parlamenten und verttitt die Ansicht, daß das ange­kündigte aktive Eingreifen Englands in die Balkanpolitik zu einer Teilung des Mächtckonzcrtcs in Konstantinopcl und einer Ausrollung der türkischen Frage führen müsse.--- franhrneb. Neue Verurteilungen von Antimilitaristen. Paris  , 2S. Februar.(Eig. Bcr.) Daß der Frcispruch der Zwölf" nur ein Ausdruck der Mißstimmung über die Politik des Ministeriums, aber nicht eine Weigerung der Geschworenen war, die Maschine der in den Dienst der Bourgeoisie gestellten politi- schen Justiz weiter zu bedienen, beweist die gestrige Ver- urteilung der Anarchisten M e r l e und A l m e r e y d a, die Redaltcure an derGuerre Sociale" H e r v e S sind. Sie wurden wegen der jetzt bei den Staatsanwälten so beliebtenAufreizung von Soldaten" zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Absicht der Regierung ist offenbar, das Weitercrschcincn des Herveschen Blattes durch Einsperren aller Redakteure unmöglich zu machen. Darum werden die dick aufgetragenen Schimpfreden anarchistischen Phraseure zu gefährlichen.Auf- reizungen" gestempelt. Italien. Wegen eines Rast. Turin  . 27. Februar. In M e s s i n a fanden gestern ernste Kundgebungen der Anhänger N a s i S statt. Es kam zu. Zusammenstößen mit Truppen. wobei zwei Demonstranten durch Bajonettstiche verletzt wurden. Auch mehrere Polizisten trugen Wunden davon. Viele Personen wurden verhaftet. StacktveiwÄneten- Versammlung. 9. Sitzung vom Donnerstag, den 27. Februar, nachmittags S Uhr. Der Vorsteher Michelet   eröffnet die Sitzung nach Uhr. Am 29. Februar haben die Stadtvv. Barth und Genossen(Alte Linke und Freie Fraktion) die Antrag eingebracht. den Magistrat um Auskunft zu ersuchen, ob ihm bekannt ist, daß seit längerer Zeit in den verschiedenen Stadtteilen die GaSzuführung eine unzureichende ist. und welche Maßnahmen er zu ergreifen gedenkt, um diesem Ucbelstande un- verzüglich abzuhelfen. Stadtv. Barth(A. L.) begründet die Anfrage mit der Tat- fache, daß in diesem Winter durch die unzulängliche GaSzuführung besonders Geschäftsleute stark geschädigt seien, so daß sie ihre Läden früher hätten schließen müssen. An den Röhren bezw. deren mangelhafter Reinigung könne es nicht gelegen haben, daß der Uebclstand auftrat. Stadtrat Namslau  : Der erforderliche Gasvorrat war vorhanden, aber der Druck in unserem 1300 Kilometer langen Röhrennetz ist in den Zeiten stärkster Inanspruchnahme ungleich- mätzig. Jetzt ist die Hauptkonjunktur und die Kalamität vorüber. Auch der verminderte Druck genügte aber nach den früheren Er- fahrungen noch den Ansprüchen; der Fehler muß also anderSwc liegen, und das ist auch der Fall: die Rohrleitungen innerhalb der Häuser, mit denen die Gaswerke nichts zu tun haben, find entweder zu eng, nachdem die Zahl der Flammen in diesen Häusern gewachsen ist, oder schmutzig, oder beides. Die Annahme, daß derselbe durch den Zusatz von WassergaS   verursacht sei, ist absolut haltlos; daS hat aber manche Grundbesitzervereine und ihre Organe nicht gehindert, anzudeuten, als ob hier eine Mogelei mit im Spiele sei. Die beabsichtigte Wassergasanlage hat ja die Billigung der Versammlung gefunden, und es sind nicht weniger als 9 Millionen dafür bewilligt worden Das Mischgas(% Kohlen­ gas  ,% WassergaS) hat allerdings ein etwas höheres spezifisches Gewicht, wodurch ein trägerer Druck entsteht, dem ist aber sehr leicht durch Erweiterung der Brenner abzuhelfen. Damit ist diese Anfrage erledigt. Stadtv. Dr. AronS(Soz.) berichtet namens de? RechnungS  - auSschuffes über eine Reihe von Rechnungen und über die Jahresabschlüsse einiger städtischer Werke für 1906. Die Decharge wird durchweg erteilt. Den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion wegen Er- richtung städtischer Krippen und Kindergärten hat der eingesetzte Ausschuß unter dem Vorsitz deS Stadtv. I a c o b i (A. L.) mit 9 gegen b Stimmen abgelehnt. Von welchem sozialen Geiste die Mehrheit beseelt war. läßt der Ausschußbericht besonders klar in demjenigen Abschnitt erkennen, der die Er- örterung der Anregung statistischer Erhebungen über den Umfang deS Bedürfnisses wiedergibt. Da heißt eS u. a., durch die Ver- anstaltung einer Enquete könnte das Bedürfnis erst künstlich konstruiert werden.Es bestehe die Gefahr, daß später gesagt werden würde: 80000 Kinder, deren Eltern im Schweiße ihres