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brad noch einer ber anderen Gerten es abgelehnt, sentralbehörden gegeben, und fie wäre effba in Hamburg Minister v. Moltke: Mir find Fälle nicht bekannt geworden, haben, als Reffortminister des Zentralverbandes deutscher In durchgeführt worden, so hätten die Hamburger Bädermeister doch in denen Gemeindebehörden die Abschrift von Wählerlisten gegen dustrieller bezeichnet zu werden. Wir können deutlich sehen, wie gewiß mit einem Schein von Recht behauptet, sie seien gegen Erstattung der Kosten verweigert haben. Der vom Abg. Fischbeck unsere ganze Sozialpolitik je nach dem Verhältnis schwankt, wie über ihren Konturrenten in den anderen Bundesländern angezogene Grlaß ist wahrscheinlich entstanden, als das Oberver­der Zentralverband und die Regierung zueinander steht. Ist die geschädigt. Bei all en Arbeiterschußbestimmungen ist Sturm waltungsgericht entschieden hatte, daß die Gemeindebehörden nicht Freundschaft zivischen ihnen groß, so stodt die Sozial gelaufen worden gegen die vom Bundesrat erlaffenen Verord- verpflichtet seien, solche Abschriften zu erteilen. Wenn weiter fich politit, ist eine eindschaft zwischen ihnen vorhanden, so haben nungen. Wird jetzt den Landeszentralbehörden die Befugnis ge- der Redner über Uebergriffe von unteren Polizeiorganen bei den wir ein gewisses Borwärtsgehen. Als der Zentral- geben, so wird der Bundesrat vollständig ausgeschaltet werden, und Wahlen beschwert, so erkläre ich, daß ich der Erklärung des Mi­verband seine rückständigen Aeußerungen über die Eingriffe des die Landeszentralbehörien wiederum werden fagen, für unser nisterpräsidenten entsprechend handeln werde, die er hier über das Herrn v. Berlepsch in die Fabrikordnung, über die zehnstündige Land können wir nichts machen, denn wir fönnen unsere Unter- unparteiische Verhalten der Beamten bei den Wahlen abe Arbeitszeit für Jugendliche machen ließ gegen Herrn b. Berlepsch, nehmer nicht der Schmal zkonturrenz anderer Unternehmer preis- gegeben hat. kam es dazu, daß etwas Sozialpolitik betrieben wurde. Aber 1896 geben. war es endgültig damit vorbei, und Herr Bued konnte schreiben, es ist uns gelungen,

Berlepsch klein zu kriegen.

and fo wind gar nichts gefchehen. ( Sehr wahr! bei den Sogi aldemokraten.) Weiter läßt der Entwurf die Konkurrenzflafel bestehen. Ich behaupte, sie hat die entgegengesette Wirkung. bie sie haben soll, sie schüßt die unter nehmer nicht vor der Kunkurrenz, denn sie kommt ja vor allem der ausländischen Konkurrenz zugute. Der auswärtige Kon­furrent tann ja ruhig einen Angestellten engagieren und mit ins Ausland nehmen. So nird also die Industrie in ihrer Gesamt­heit durch die Konkurren ztlaufel weit eher geschädigt als geschüt. Alle chemisdjen Fabriken in Deutschland und Dester. reich, außer der Scheririschen, haben sich gegenseitig verpflichtet, teinen Techniker annehmen zu wollen ohne Zustimmung des Chefs,

In seiner Antrittsrede als Staatssekretär des Reichsamts des Innern, sagte Graf Posadomsky, daß mit der Sozialpolitik Halt gemacht werden müsse, daß das schnelle Tempo nicht eingehalten werden dürfe. Als er ein Jahr später die Novelle zum Ja validitätsgesetz brachte, war die Freundschaft noch so groß, daß man sich 12 000 M. für ein Zuchthausgesetz geben ließ. Als aber Bosadoweth begann, etwas Sozialpolitit zu treiben, wurde die Spannung schärfer und schärfer, und im Jahre 1900 find es ja die Herren vom Zentralverband gewesen, welche die Sache von den 12 000 Mart in die Oeffentlichkeit bei dem er zuvor gearbeitet hat. Hierdurch ist eine brachten, um dem Grafen Posado math au schaden. Man tann sich also denken, wie jetzt, wo mit dem Zentralverband wieder Frieden geschlossen ist, eine Sozialpolitik aussehen wird. Man müßte doch endlich einmal mit der Flickarbeit aufhören, wie hier schon gesagt worden ist, aber man sollte vor allen Dingen nicht das Gewerberecht todifizieren, sondern das Arbeitet recht. Vor allen Dingen müßte man ein einheitliches Arbeiterschutzgeseb

Feffe für alle Chemiker

Abg. v. Arnim- Büsedom( f.) schließt sich den geftrigen lagen des Abg. Stroffer über die Auswüchse des Automobilsports an. sehr schwere Kosten auf. Die Unterbringung geiftestranter Verbrecher legt den Provinzen

Vergangenheit gelungen ist, die Behörden zu veranlassen, fich bei Abg. Dr. Friedberg( natl.): Ich muß bestreiten, daß es in der den Wahlen vollständig neutral zu verhalten. Namentlich ist viel­fach darüber geklagt worden, daß die Gendarmen für politische Zwecke und Agitationen verwendet werden.

Abg. Dr. Viered( ft.): Die Bekämpfung der Unfittlichkeit muß vor allem in der Familie erfolgen. Auch das Bentralamt für Wohlfahrtspflege fönnte auf diesem Gebiete gut wirken. Die Animiertneipen müßten eingeschränkt werden.

Minister v. Moltke: Dem Abg. Friedberg gegenüber oemerfe ich, daß mir Material über die Verwendung von Beamten zu ich der Prüfung unterziehen werde. Wenn die Festhaltung eines Wahlzweden im Sinne seiner Darlegungen zugegangen ist, das Studenten deswegen erfolgt ist, weil der betreffende Polizei­fommiffar verhindert war, so bin ich der Meinung, daß der Rom. missar für eine Vertretung zu sorgen hatte.

geschaffen. Sie werden gezwungen, sich allen möglichen Schikanen auszusehen. Derartige Fesseln für einen großen Teil der Intelligena au schaffen, müßte ohne weiteres berboten werden! Sind doch viele Großunternehmungen nicht durch die Intelligenz ihrer Unternehmer in die Höhe gekommen, sondern durch die In telligenz ihrer Techniker und Abg. Rveren( 8.): Wenn der Minister gestern darauf hin. schaffen. Es ist ein großer Mißstand, daß es so viele verschiedenenge ftellten.( Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Nur gewiesen hat, daß biele unzüchtige Bilder und Schriften aus dem artige Gesetze für die verschiedenen Arbeitsverhältnisse gibt. Ein für die Zeit, für die er den Lohn bezahlt, hat der Unternehmer 52 Firmen bestehen, die sich an der Herstellung und dem Auslande eingehen, so bemerke ich, daß in Deutschland geprüfter peizer z. B. fällt unter die verschiedensten Gesetze, je Anspruch auf die geistige 11 und körperlichen Fähigkeiten des Ange- Bertrieb literarischen Schmubes beteiligen. Sehr bedauerlich ist nachdem er auf einem Binnenschiffdampfer tätig ist oder auf einem ftellten. Mit der Lohnze lung sollte auch sein Eigentumsrecht an die Wahlagitation, die viele Kriegerbereine und Kriegerberbände Seedampfer oder in einer Fabrit oder in einem Bergwert. Ist er bem geistigen Eigentum des Technikers aufhören. Wenn jemand bei den letzten Reichstagswahlen getrieben haben, entgegen ihren bei der Eisenbahn tätig, so unterliegt er sogar gar keinem Arbeiter in einer Farbenfabrik aiigestellt ist und ein Verfahren zur Ser: Statuten, wie wir es ja auch beim Flottenberein gesehen haben. schutzgesetz. Ein so buntes Durcheinander, wo sich taum ein Jurist stellung besonders glänze1ider Farben erfindet, und in der Fabrit Die Folge dieser Agitation ist gewesen, daß viele Anhänger unserer Statuten, wie wir es ja auch beim Flottenberein gesehen haben. durchfindet, ist für die Arbeitergesetze am wenigsten angebracht. werden dann diese Faneben hergestellt, und wenn dann der Partei aus den Kriegervereinen und viele Vereine aus dem ( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Weite Kreise der Chemiker aus seiner Stellung geht und in einer anderen Fabrik Candeskriegerverband ausgeschieden sind. Diesen ausgeschiedenen Arbeiter fallen heute noch überhaupt aus der sein Verfahren anwenden will, so verletzt er das Fabritgeheimnis, Arbeiterschutzgesekgebung heraus. Ich erinnere und kein Gefes gibt es in Deutschland , das ihn und fein geistiges Vereinen werden von den Behörden gefeßwidrig alle möglichen an die Bureauangestellten bei Rechtsanwälten, Eigentum schütt. Man lasse doch den Technikern die Bewegungs- Schwierigkeiten in den Weg gelegt. So wird einzelnen Bereinen Gerichtsvollziehern usw., an die Arbeiter bei freiheit, die auch jeder ondere hat. Sie reden doch immer so viel das Recht entzogen, eine Fahne zu führen, zum Teil werden sie Theatern, in Laboratorien und andere mehr. Selbst die von der persönlichen Freiheit, die Sie schüßen wollen. Auf Grund infolge des Austritts aus dem Verbande als nicht mehr bestehende Arbeiter in den Werkstätten der Eisenbahnen haben der hier borgeschlagenen Bestimmungen tann der Unternehmer den Vereine betrachtet, und es sind Versammlungen solcher Vereine Angestellten für sein ganzes Lebenlang hindern, von dem Ge- bei der Beerdigung eines Veteranen, der stets ein treues Mitglied polizeilich untersagt worden. In einem Falle wurde berboten, brauch zu machen, was er gelernt hat. Man sollte die ganzen Konkurrenzklauseln und Personalkonventionen also durch Gesetz des Kriegervereins war, die Ehrensalbe zu geben.( Sört! hört!) verbieten und so die Techniker von der Feffel befreien, die sie heute geben, daß auf diesem Wege nicht fortgefahren wird.( Lebhafter Ich bitte den Minister, Wandel zu schaffen und Anweisung zu 3ch bitte den Minister, Wandel zu schaffen und Anweisung au noch bedrückt. Das Betriebsgeheimnis wird doch nicht gewahrt, geben, daß auf diesem Wege nicht fortgefahren wird.( Lebhafter denn durch diese Konverttionen werden die Techniker geradezu ge­Beifall im Zenrum.) brängt, ins Ausland zu gehen.( Sehr wahr bei den Sozialdemo­traten.) Die Bestimmung, daß die Fabritgefeßgebung für Be­triebe gelten foll, in de rien mindestens 20 Arbeiter und mehr be. schäftigt sind, enthält noch eine Lücke. Es müßte heißen, wie 3. B. in dem Entwurf v. Schweißers: Betriebe, in und für die" 20 Arbeiter und mehr beschäftigt find, sonst würde das Gesez geradezu einen Anreiz nach der Richtung bilden, daß Betriebe mit mehr als 20 Arbeitern einen Teil der Arbeit an Heimarbeiter übergeben,

feinen Schutz gegen schrankenlose Ausbeutung.

Die Regierung aber macht keinerlei Anstrengungen, hierin Wandel zu schaffen. Wir haben bereits im Norddeutschen Reichstag, als zum ersten Male die Frage des Arbeiterschutzes behandelt wurde, durch J. B. v. Schweißer einen Entwurf vorgelegt, der den Arbeiter­schutz für alle Betriebe mit mehr als 10 Arbeitern verlangte. Dieser perfide" Antrag, um mit dem Herrn Reichstanaler zu reden, wird auch heute erst zum Teil Gefeß. Herr Heyl zu Herrns­heim pries es als großen Vorteil, daß die Arbeiter nach der Vorlage bereits ein Abgangszeugnis bei der Kündigung verlangen dürfen. Ich weiß nicht, ob das ein so großer Vorteil ist. Es gibt Fälle genug, in denen ein solches Beugnis zum Uriasbrief

um has Gefen zu umgehen.

vorgekommen sein sollten, so würde ich das mißbilligen. Minister v. Moltke: Wenn wirklich die Gesetzwidrigkeiten borgekommen sein sollten, so würde ich das mißbilligen. Die Die Statuten der Kriegervereine schreiben als 8wed der Vereine Kriegervereine follen fernbleiben jedem parteipolitischem Getriebe. or die Belebung und Stärkung des Nationalbewußtseins und Grund dieser Vorschrift sind die Vereinsleiter vielfach dazu über­Bflege und Förderung der Liebe zu König und Vaterland. Auf gegangen, für die nationalen Forderungen zugunsten der in Süd­meftafrita tämpfenden Rameraden einzutreten. Ich kann darin ein sagungswidriges Verhalten der Kriegervereine nicht erbliden. ( Lebhafte Zustimmung rechts. Stürmische Oherufe und der Ruf: Unglaublich! im 8entru m.) Das Verhalten der Vereinsleiter ist vom deutschen Kriegerbund gebilligt worden. Die Erlaubnis zur Führung einer Fahne wird den Vereinen unter gewissen Boraussetzungen erteilt, dazu gehört auch die Zugehörig feit zum Landestriegerbund. Die Vereine wußten also, was ihnen beim Ausscheiden aus dem Verbande bevorstand.( Lachen im Zentrum.)

die Haltung der Kreisblätter beklagt, so tann ich nur sagen, daß es auch freifinnige Kreisblätter gibt, bon denen fürzlich eines schrieb, das Landratsamt sei eine Bebormundungsanstalt.( Sört! hört! rechts.) Wir werden uns freuen, wenn nach den Erklärungen des Ministerpräsidenten die Beamten bei den Wahlen sich un­partetisch berhalten werden, denn wir haben oft die Empfindung gehabt, daß wir vielfach ungünstiger behandelt wurden, als andere Parteien.( Lebhafter Widerspruch links.)

wird.( Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) In der ganzen Zeit, in der ich praktisch gearbeitet habe, habe ich tein einziges Zeugnis ge­habt. Das war bei uns nicht ufus, und es wäre schlimm, wenn( Sehr wahr! bei den Siszialdemokraten.) Nun will das Gefeh auch cs eingeführt würde. Die Löhne der Bigarrenarbeiter sind die die Hausarbeit regeln. Ich behaupte, daß die§ 120a- e der allerniedrigsten. Nur eine Berufsgenossenschaft weist niedrigere Gewerbeordnung schon beute für die Hausarbeit Gültigkeit haben. Löhne auf, die schlesische Textilgenossenschaft, aber im ganzen haben Der Herr Staatssetreten: hat das Gegenteil behauptet, aber er hat doch die Textilarbeiter höhere Löhne als die Zigarrenarbeiter. Ihr feinerlei Beweis für seine Behauptung beigebracht. Daraus, Durchschnittslohn beterägt 574 M. gegenüber 1027 M. Durchschnitts- daß in der Gewerbeordnung nicht gesagt ist, diese Paragraphen lohn aller versicherten Arbeiter. Mit diesen niedrigen Löhnen aber gelten nicht für die ausarbeit, muß man schließen, daß sie in find die Fabrikanten noch nicht zufrieden, sondern sie haben eine der Tat für die Heimen beit gelten. Dieser Ansicht bin ich nicht Abg. Blell( frs. Bp.) tritt für Festsetzung einheitlicher Be Vereinbarung dahin getroffen, daß kein Arbeiter, der allein, ihr haben auch bekannte Rommentatoren der Gewerbestimmungen für die Behandlung der Ausländer ein. an einem Streit oder einer Aussperrung beteiligt ordnung wie Wilheim Ausdrud gegeben. Ebenso vertritt der Abg. Dr. v. Jazbzewski( Bole) berlangt, daß der Minister war, brei Monate nach Beendigung desselben Bundesrat in den Motiven zu einer Gewerbeordnungs. auch den Polen bei den Wahlen, insbesondere auch bei den tom. ohne Zustimmung feines früheren Arbeitgebers nobelle, die uns am 6. Rai 1900 auging, diesen Standpunit. munalen Wahlen volle Gerechtigkeit widerfahren lasse. von einem Mitgliede der Bigarrenfabritanten( hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Die Verordnung des Abg. Schulze- Betfum( t.): Wenn der Abg. Fischbed sich über bereinigung wieder eingestellt werden darf. Bundesrats über die Berwendung von toeißem Phosphor traf doch ( Sört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Das find Mißstände, in aweifellos auch auf die Sausindustrie au. Andere Berordnungen welche die Gewerbeordnung eingreifen sollte. Herr Heyl zu Herrns auf Grund dieser Baragraphen betonen besonders, daß sie sich auf heim hat auch von den Lohnbüchern gesprochen. Diese sind auf die Hausindustrie nicht beziehen. Das wäre überflüssig, wenn das Wunsch der Arbeiter eingeführt borden. Für die Durchführung Geseb selbst diese Beziehung ausschlösse.( Sehr gut! bei den Go. der Sozialpolitik ist es ein geradezu klassisches Beispiel, daß bei einer zialdemokraten.) Buiidesrat und Landeszentralbehörde haben nur Erhebung über die Lohnbücher festgestellt wurde, daß es bei den bedauerlicherweise vor den Bestimmungen dieser Baragraphen der Konfettionären in gans Deutschland überhaupt Gewerbeordnung nicht den Gebrauch gemacht, den sie hätten feine Lohnbücher gab. Die Konfektionäre konnten sich also machen können.( Behr richtig! bei den Sozialdemokraten.) einer strafbaren Handlung schuldig machen, ohne daß irgendwie Nun sollen diese Bestimmungen sogar noch in ihrer Wirffam die Polizei eingegriffen hätte.( hört! hört! bei den Sozialdemo- beit eingeschränkt werden. Man hat es bersäumt, bei dieser Ge­fraten.) Die neue Novelle gibt der Regierung die Befugnis, in legenheit flarzustellen, daß die Arbeiter in den Eisenbahnbetriebs­gefährlichen Betrieben Bestimmungen über das Benehmen der Ar- wertstätten ber Gewerbeordnung unterstehen. Sehr wichtig wäre beiter in Betrieben zu erlassen, und die Begründung berteist auf auch eine das Verbot des Rauchens oder das Gebot des Händewaschens vor Serabfegung ber Arbeitszeit dem Essen. Das konnte der Bundesrat auch bisher schon die Unternehmer zwingen, in den Arbeitsordnungen festzusetzen. Jetzt namentlich in den Betrieben der Gisenindustrie, in benen wahr! im Zentrum.) Unsere Auffaffung, die wir vor der Auf­aber tann er weitergehen und z. B. den Arbeitern unbe die Arbeit besonders schwierig und gesundheitslösung des Reichstages vertreten haben, wird jetzt vom Staats­sekretär Dernburg als zutreffend bestätigt.( Bustimmung im dingten Gehorsam gegen die Vorgesekten zur fchädlich ist. Die Durchführung der Achtstundenschichten wäre Bentrum.) Die Kriegervereine haben sich auf ihre Statuten ge­Pflicht machen, wie in der Seemannsordnung oder in der hier durchaus möglich, da die Profite feit 1895 bis 1904 bei dieser fützt, als sie aus dem Verbande ausschieden. Von einem Wieder Gesindeordnung. Ich komme deshalb darauf, weil die Industrie pro Tonne von 106 auf 146. gestiegen find, während eintritt in den Verband kann keine Rede sein, wenn nicht vom Geldstrafe, die hier festgesetzt ist, genau dieselbe ist wie in der See- bie Löhne pro Zonne von 45 auf 44 M. gesunken find. Dazu Verband dazu die Hand geboten wird. Man muß gesehen haben, mannsordnung- 300 M. Dieselbe Strafe, die den Arbeiter tommt, daß die Intensität der Arbeit bei Verkürzung der Arbeits, wie den Beteranen die Tränen in den Augen standen, als ihnen treffen soll, der seine Gefundheit gefährdet, soll auch den Unter- Beit erfahrungsgemäß steigt. Wir werden in der Kommission all das Fahnenband und die Fahne genommen wurden, als sie baran nehmer treffen, wenn er die Gefundheit von Taufenden von Ar- unsere Kraft bafür einsehen, daß die Vorlagen in den angedeuteten bachten, wie sie ihr Leben für das Vaterland eingesetzt haben. beitern in Gefahr bringt.( hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Richtungen ausgebaut werben, wir werden dem Volke beweisen, Die Auslegung unzüchtiger Bilder in Schaufenstern hat heute Weiter aber ist bei einer Geldstrafe von 300 M. Die Uebertretung wie Gesetze gemacht werden müßten.( Rebhaftes Bravo! bei ben einen weiteren Umfang angenommen als früher. Auch die Kine­einer solchen Vorschrift ein Vergehen, und wer bei einem Vergehen Sozialdemokraten.) matographentheater bringen vielfach Bilder, die für die Jugend verunglückt, verliert seine Unfallrente. Der Arbeiter ist also nicht geeignet sind. Gegen die Anfündigung öffentlichr Vorträge über geschlechtliche Dinge, wie sie vielfach erfolgt, müßte die Polizei einschreiten. Namentlich find trasse Fälle in dieser Beziehung in Köln und Düsseldorf borgekommen.

Sierauf vertagt das Haus die Weiterberatung auf Sonnabend Schluß 7 Uhr.

gefeßt.

Hbgeordnetenbaus.

Abg. Marg( 8.): Die Ausführungen des Ministers auf die fachlichen Darlegungen meines Freundes Roeren werden bei unse ren Anhängern im Lande schmerzliches Aufsehen erregen. Er ist fich wohl der Tragweite seiner Worte nicht voll bewußt geworden, enn es lag darin der Vorwurf, daß das Zentrum antinationale Politik getrieben habe.( Sehr richtig! im Zentrum.) Das ist eine Beleidigung für uns, gegen die ich schärfften Protest einlege.( Sehr

Minister v. Molite: Ich habe nicht die Absicht gehabt, bem Zentrum antinationale Gesinnung borzu­werfen, und ich habe es auch nicht getan, wie fich aus

in der größten Gefahr, feine Rente au berlieren. 1 Uhr. Die Gefahr, daß der Bundesrat feine Befugnisse überschreitet, liegt um so näher, als schon im Februar v. J. der Bundesrat in einer Verordnung bestimmt hat, daß bei wiederholter Zuwiderhandlung gegen die Bundesratsvorschriften die Tabatarbeiter ohne Kündi gung entlassen werden können. Das überschreitet seine Befugnisse bei weitem.( Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Außer dem 40. Sigung vom Freitag, den 28. Februar 1908, bem Stenogramm meiner Rebe ergibt. Ich verstehe daher die Er­Bundesrat sollen auch die Landeszentralbehörden jegt gewisse Rechte bormittags 11 Uhr. regung des Vorredners nicht. Ich habe ausdrücklich der Hoffnung erhalten, Vorschriften gegen Mißstände, insbesondere zu langer Am Ministertische: b. Moltke. Ausdrud gegeben, daß die Herren sich mit mir zu= Arbeitszeiten in einzelnen Gegenständen zu erlassen. Angeblich Die zweite Beratung des Etats des Minifterium jammen bemühen werden, den 8 miespalt zu bea sollen durch die Erhebungen des Beirats für Arbeiterstatistil solche des Innern wird beim Titel Ministergehalt" foti- feitigen. Was die Ausführungen des Abg. Biell betrifft, so Mißstände in den genannten Betrieben nur für einzelne Gegenden wird begründeten Wünschen um die Verlängerung der Aufenthalts­festgestellt worden sein. Der Beirat tann bei seiner jebigen Abg. Fischbeck( fcf. Vp.)( bei der großen Unruhe im Hause dauer der ausländischen Arbeiter gern entsprochen. Methode, nur 10 Proz. der Betriebe au unter fast unverständlich) meist zunächst die Ausführungen des Abg. Abg. Westermann( natl.) flagt über die Art der Berteilung der suchen, bas gar nicht genau wissen. So wurde z. B. Strosser über das Berliner Nachtleben als llebertreibungen zurüd. Unterstübungen der bei der Explosion in St. Annen Geschädigten. für Süddeutschland festgestellt, daß die Konditorengehülfen Redner führt des weiteren Beschwerde über zu viel Kontrolle der Abg. Dr. Wagner( ft.): Es ist ein unerfreulicher Zustand, nirgends über 14 Stunden arbeiteten. In Wahrheit arbeiten in inneren Verwaltungstätigkeit der Gemeinden durch die Regie- wenn das Vorgehen der Polizei und der Staatsanwaltschaft sich allen Konditoreien mit Ausschant die Gehülfen und sogar die rungsbehörden. Den fleinen Städten sollte auf den Kreistagen widersprechen. In Breslau hat die Polizei zwei Reproduktionen Lehrlinge mehr Einfluß gewährt werden. Was die Bekämpfung der Brosti- von Bildern des berühmten Malere v. Schwindt in einer Buch­tution anbetrifft, so ist uns ein Erlaß der Regierung in Aussicht handlung mit Beschlag belegt. Die Staatsanwaltschaft hat ja die ( Hort! hört!) Aber die Erhebungen des Beirats hatten eben solche gestellt, den wir abwarten müssen. Sebr erwünscht wäre eine Bilder wieder freigegeben, aber es muß doch eigentümlich berühren, Betriebe nicht getroffen. Prüfung der Bedingungen der Naturalisation, die oft Leuten ver- daß Bilder dieses Malers Anstoß erregen konnten. Wenn man Nach§ 120 sollen außer durch Beschluß des Bundesrats auch weigert wird, obwohl sie jahrelang unsere Handelsbeziehungen zum bemgegenüber das Bild im heutigen It", Jm Ball. und auf Anordnung der Landeszentralbehörden Dauer Beginn und Ausland gefördert haben. Redner rügt des weiteren einen Fall, Trauerhaus" fieht, man allerdings Ende der zulässigen täglichen Arbeitszeit vorgeschrieben und die in dem der Landrat eine Gemeinde gezwungen habe, bis zu einem fragen, ob ein solches Bild unbeanstandet bleiben zur Durchführung erforderlichen Anordnungen erlassen werden bestimmten Termin einen Jagdvertrag mit bestimmten Be- fol. Zur Besserung der Berhältnisse wird es sich empfehlen, fönnen. Nun ist der Normalarbeitstag bekanntlich die figlichste dingungen mit dem Prinzen Schönaich- Carolath abzuschließen. eine Kommission zu wählen, die nach Art der im Urheberrecht für Frage, weil die Unternehmer immer glauben, wenn sie nicht folange Ueber Wahlbeeinflussungen haben wir uns auch bei den letzten Kunstwerke vorgesehenen Sachverständigenkommission gebildet arbeiten laffen dürfen wie ihre Konkurrenten, so würden sie nicht Reichstagswahlen wieder zu beklagen gehabt. offentlich findet werden könnte und die Auslegung von Reproduktionen von Stunft­fonkurrenzfähig sein. Ich halte das zwar nicht für richtig, aber die Zusicherung des Fürsten Bülow in bezug auf die unparteiische werfen zu überwachen hätte. Den ehrlichen Kunsthandel bitte ich, stellen Sie sich vor, wir hätten bei der Bäckereiverordnung die Be- Haltung der Regierung bei den bevorstehenden Wahlen bei den dafür zu sorgen, daß von ihm nichts Anstößiges bertrieben wird. fugnis bazu nicht dem Bundesrate, sondern den Landes- Behörden auch wirklich Berücksichtigung.( Bravo ! linfs.) ( Beifall rechts.)

16 bis 18 Gtunben!

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