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Mit wenigen Worten muß ich noch auf die Sicherung der Gefeß gevettgt werden. Die Gefangenen haben nach den som Soalitionsfreiheit kommen. Beim Reichsvereinsgesetz erklärt die Bundesrat aufgestellten Grundsätzen das Recht, sich direkt an den Regierung, die Materie gehöre nicht hinein; hier bei de. Gewerbe- Minister zu wenden, und die Eingaben, die oft töricht sind, müssen gesegnovelle bringt sie aber auch nichts davon. Hier ist aber der befördert worden. Wenn viele Verbrecher, die im Zuchthause waren, Ort, das Koalitionsrecht zu sichern, und zwar sollte man am besten cüdfällig sind, so ist das wohl damit zu erklären, daß der Richter den§ 158 der Gewerbeordnung streichen, denn er stellt ein Aus- nur Elemente ins Zuchthaus   schickt, an denen, wie der Vorredner nahmerecht gegen Arbeiter dar. meinte, nichts mehr zu verderben ist.

Damit schließt die Diskussion.

Die Vorlage wird an eine Kommission bon 28 Mitgliedern verwiesen.

Nächste Sibung: Dienstag 1 Uhr. Tagesordnung: Etat des Reichsamts des Innern.

Schluß 6% Uhr.

Abgeordnetenbaus.

12. Gigung vom Montag, den 2. März, 11 Uhr. Am Ministertische: b. Moltke.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Fortsetzung der Be­ratung des Etats des Ministeriums des Innern. Beim Kapitel Polizeidistriktskommissare in der Provinz Bosen" befürwortet

"

Abg. Dr. Viered( ft.) die Besserstellung der Distriktskommiffare und die Verleihung des Titels Polizeirat" an besonders bewährte Beamte dieser Kategorie. Abg. Peltasohn( fri. Vg.) schließt sich dem Wunsche nach Besser ftellung dieser Beamten an. Die ihnen gewährten ferbe- und Bureaugelder feien unzureichend, so daß sie dazu Zuschüsse leisten müßten. Abg. Kindler( frs. Bp.) betont ebenfalls die Notwendigkeit, den Distriktskommissaren die Bureaugelder und die Entschädigung für Pferdehaltung zu erhöhen und hofft, daß diese Beamten bei der bevorstehenden allgemeinen Besoldungsaufbesserung genügend be­rücksichtigt werden.( Beifall links.)

Minister v. Moltke verspricht wohlwollende Prüfung der vor­gebrachten Wünsche. Das Kapitel wird bewilligh

Beim Kapitel Landgendarmerie" bezeichnet Abg. Baensch- Schmidtlein( ft.) es als große Härte, daß den Landgendarmen zugemutet werde, ein Dienstzimmer zu halten. Wenn, wie verlaute, der Minister einen Erlaß ausgegeben haben follte, daß ein Dienstzimmer nicht zu verlangen fei, so möge er ihn nochmals wiederholen. Wünschenswert wäre die Ernennung der Gendarmen nach 21 Dienstjahren zu Oberwachtmeistern zweiter Klasse. Notwendig seien höhere Mietsentschädigungen sowie die Wiedergewährung des Rechts, die Eisenbahn mit Militärfahrkarten zu benußen.( Beifall.)

Abg. Schulze- Belkum( f.) tritt ebenfalls für eine Befferstellung

der Gendarmen ein.( Beifall.)

( Seiterkeit.)

Gendarmen gestattet werde, auch eigene Ertrauniform zu tragen. Abg. Warmhoff( natl.) gibt dem Wunsche Ausdruck, daß den Abg. Hammer( f.) verzichtet aufs Wort, um nicht eine ähnliche Nede wie die Vorredner halten zu müssen. Abg. Busch( 3.) verlangt ausgiebige Sonntagsruhe für die Gendarmen und weist darauf hin, daß der Abg. Naumann verlangt habe, die Regierung müsse von ihren Beamten fordern, daß sie int Sinne des Bismarcschen Erlasses bei den Wahlen für die Re­gierungspolitik eintreten, während jetzt von freisinniger Seite ver­langt werde, daß die Beamten, auch die Gendarmen, bei den Wahlen volle Freiheit haben sollen. Darin liege ein Widerspruch. Minister v. Moltke steht den Wünschen in bezug auf die Besser Stellung der Gendarmen wohlwollend gegenüber. Für die Wieder­gewährung der Militärfahrkarten wolle er tätig sein. Ein Fall an der russischen Grenze, der erwähnt worden sei, habe sich nach den Grmittelungen der russischen Regierung dahin aufgeklärt, daß der russische Grenzbeamte einen preußischen Staatsbürger auf der neu­tralen Zone getötet habe und freigesprochen worden sei.

Abg. Haarmann( natl.) erklärt, daß die Gefangenen sich stets bewußt sein müßten, daß sie nicht im Gasthof, sondern im Ges fängnis feien. Der Dualismus im Strafvollzuge wirkt schädlich, und er muß beseitigt werden, und zwar empfiehlt es sich, den ge­famten Strafvollzug dem Juftizminifterium zu unterstellen. ( Beifall.)/

Abg. Graf v. Wartensleben- Rogäfen( t.) wendet sich dagegen, daß geistestrante Verbrecher den Provinzialirrenanstalten über wiesen werden, da dadurch die Provinzen sehr stark belastet würden Abg. Marg( 3.): Unser Strafvollzugssystem ist durchaus gut, insbesondere ist der Grundsatz der Strafanstalten, die dem Ministerium des Innern unterstehen, anzuerkennen, daß feiner der Gefangenen aufgegeben werden darf, sondern jeder gebessert werden müsse. Notwendig ist die intensive Ausübung der Seel­forge in den Strafanstalten.

Abg. Rosenow( Fri. Vp.): Ich habe es 1905 beklagt, daß die Strafanstaltsdirektoren vielfach aus den Streifen der Offiziere ge nommen werden, die wohl nicht immer die geeignetsten Persönlich sie haben in der Regel in den preußischen Anstalten sehr ungünstige keiten dazu sind. Die Anstaltsärzte sind meist kärglich befoldet und Stellungen. In Baden find Aerzte   im Gegensatz zu Breuken feit bei den Anstalten angestellt, sie haben steigendes Gehalt, Pension und Reliftenversorgung, und in der Richtung müßte auch für die Gefängnisärzte bei uns mehr geschehen. lieber zu viel Sumanität im Strafvollzuge fann nicht geflagt werden. Beschäftigung der Gefangenen soll nicht zur Konkurrenz der freien Arbeit der Handwerker führen. Nach meiner persönlichen Ansicht wäre es richtig, wenn die Strafanstalten sämtlich dem Ministerium des Innern unterstellt würden. Die vorzeitige Entlassung der Gefangenen fann sehr segensreich wirken, die Justizverwaltung entschließt sich zu einer solchen aber nur schwer.

Die

stellung des gesamten Strafvollzuges unter das Ministerium des Abg. Stroffer( f.) tritt namens seiner Fraktion für die Unter­Innern ein.

dem Finanzministerium über eine bessere Besoldung der Straf­Geh. Rat Krone erklärt, daß das Ministerium des Innern mit anstaltsärzte verhandele.( Beifall.)

Abg. Dr. Nuegenberg( 8.) gibt eine statistische Uebersicht über die ungünstigen Besoldungsverhältnisse der Strafanstaltsärzte. Das Kapitel wird bewilligt, ebenso der Rest des Stats. Nach Erledigung einiger Petitionen vertagt sich das Haus auf Dienstag, 12 Uhr.( Bolenborlage; Gtat der See­handlung.) Schluß 5 Uhr.

Parlamentarifches.

als Material.

Aus der Petitionsfommission.

Am Donnerstag, wo der schriftliche Bericht

Soziales.

Berlust der Krankenkassenvorstandschaft mit Aufhören des Kassenmitgliedschaft.

Krankenkassenprozessen, daß ein Vorstandsmitglied einer Ortskrankens Das Oberverivaltungsgericht entschied am Donnerstag in Drtskrankenkasse geworden ist. faffe fein Amt verliert, sobald es durch Verzug Mitglied einer anderes

Der Töpfer Hugo John war aus dem Kreise der Mits glieder gewähltes Mitglied des Vorstandes der Berliner   Orts­trenfenkaffe der Töpfer. Und zwar hatte er den Bosten des ersten Borfizenden inne. Nachdem er in Köpenid in Arbeit getreten Aufsichtsbehörde der Ortskrankenkassen Berlins   eine Verfügung war, erhielt er am 11. August 1906 vom Berliner Magistrat als der folgenden Inhalts: Da er nach amtlicher Feststellung nicht mehr Mitglied der Ortskrankenkasse der Töpfer zu Berlin   fei, habe er sich jeder Beteiligung an der Verwaltung der Kaffe zu enthalten. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte fei der stellvertretende Vorsitzende Brillwig betraut worden.

verfahren. Der Bezirksausschuß und ebenso nunmehr das John klagte darauf gegen den Magistrat im Verwaltungsstreits Oberverwaltungsgericht erkannten auf A 6weisung der Klage. Das Oberverwaltungsgericht führte in der Begründung aus: Grundfaz zugrunde liege, daß Mitglieder nur so lange Bor­Der Senat sei der Meinung, daß dem§ 34 des K. V. G. der Diese Ansicht werde auch bestärkt durch die Motive zum§ 54a des it and s mitglieder fein fönnten, ale ibre Mitgliedschaft dauere. Gefeßes. In diesem Paragraphen werde gefagt: Die Mitglied­haft dauert während des Bezuges von Krantenunterstützung fort und in den Motiven sei dargelegt, daß man damit auch habe festlegen wollen, daß Vorstands mitglieder, die in die Lage fämen, als Stranke Unterstützung zu nehmen, während diefer Zeit nicht aus dem Vorſtand auszuscheiden brauchten, im Gegensatz zu den Fällen des Aufhörens der Mitgliedschaft. Die Entscheidung des Bezirksausschusses sei somit autreffend. Von einem Wiederaufleben des Amtes durch Wiedereintritt in die Staffe fönne teine Rede sein. In dem gleichartigen Falle des Schriftführers Huhn der Verwaltung der Staffen eine Zentralisierung aller in einem ge wurde ebenso entschieden. Derartige Fälle zeigen, wie notwendig auch vom Standpunkte meinschaftlichen Wirtschaftsgebiete liegenden Kaffen ist.

Haftet der Bierfutscher für Ausfälle durch faule Kunden?

Vor dem Berliner   Kaufmannsgericht trat am Freitag als Mäger gegen die Brauerei Friedrichshain   der Vierkutscher Albert Sch. auf. Gr verlangt von der Brauerei 1600 M. eingezahlte Kaution zurück. Leştere erhebt Widerklage in Höhe von 400 m. für ausgefallene Forderungen von 2000 M. Die Kaution entstand auf Grund folgenden Vertrages: Kläger   erhielt neben Prozenten vom Verkauf 40 M. Wochenlohn, von diesem Lohn erhielt er jedoch nur 20 M. in bar ausgezahlt, während die andere Hälfte auf die von der Firma berwaltete Sparkasse gelegt wurde und als Kaution dienen sollte. Mit diesen Sparkassen", die für jeden Stutscher an­gelegt wurden, verfuhr jedoch die Gesellschaft, wie die Werhand­angelegt wurden, berfuhr jedoch die Gesellschaft, wie die Verhand­

Abg. Wiemer( frf. Bp.) hofft, daß auch die berechtigten Forde rungen der Gendarmen bei der neuen Gehaltsvorlage Berüd­fichtigung finden werden. Die Stellenzulagen werden zu sehr in das Ermessen der vorgesehten Behörden gestellt, richtiger wären Teuerungszulagen.( Sehr richtig!) Dienstwohnungen sollten im allgemeinen gewährt werden, damit die Gendarmen nicht in Ab­hängigkeit von den Vermietern geraten. Doch dürfen die Dienst­23ie wir feinerzeit berichteten, ist bei Beratung der Betition des lung ergab, ganz nach eigenem Ermessen. So hob sie z. B. von wohnungen nicht zu flein   sein, damit sie ausreichen, wenn auch mehr als zwei Kinder kommen. Die Gendarmerie ist doch nicht in renten unter 20 Broz. verlangt, der Zentrumsabgeordnete Giessammelt hatte, einfach 800 M. ab, ohne dem Sparkasseneigentümer mehr als zwei Kinder kommen. Die Gendarmerie ist doch nicht in Rheinischen Bauernvereins, die die Beseitigung der kleinen Unfall- der Sparkasse des Klägers, als sich diese schon auf 1000 M. ange der Lage, dem Etorch eine Magimalarbeitszeit aufzuerlegen.berts mit feinem untrage: Uebergang zur Tagesordnung, mit auch nur ein Wort zu sagen. Darum war auch der Kläger   sehr Sülfe feiner fämtlichen Fraktionsfollegen in der erstaunt, als er den Einwand der Brauerei hörte, der Inhalt der mit den Konservativen und Nationalliberalen für leberweisung daß die Firma fich an den 800 M. für damals vorhandene Ausfälle kommission am 6. Februar niedergeftimmt worden. Sie stimmten Spartaffe betrage gar nicht mehr 1600 M., sondern nur noch 800 M. Die Entnahme begründete der Brauereibertreter damit, Giesberts darüber zur Beratung stand, bestritt fein Fraktionsfollege in gleicher Höhe schadlos hielt. Jetzt betrage aber die Einbuße erbers, daß Giesberts Uebergang zur Tagesordnung beantragt durch zahlungsunfähige Schuldner 2000 m., so daß die Brauerei habe. Zweitens sei es nicht richtig, daß eine eingehende Debatte" darüber noch 400 M. zu bekommen habe. Auf die erstaunte Frage des Vor­stattgefunden. Giesberts verwahrte sich sehr entschieden gegen diese libenden, warum denn die Kutscher für ausfallende Forderungen Bemängelung feines Berichts. Ferbers fand keine Unterstüßung in haften sollten und nicht die das Bier liefernde Brauerei, erwiderte der Vertreter der Beklagten  , daß das in allen Berliner   Braue­der Stommiffion, alle Mitglieder gaben zu, daß der Bericht richtig reien so üblich fei", und berief fich im übrigen auch auf die ver sei. Trotzdem aber kam mit allen gegen 5 Stimmen ein Beschlug zustande, das Wort eingehende" zu streichen. Wenn sechs Redner sich längerer Zeit stattgehabten Verhandlungen des Transportarbeiter­wiederholt an der Debatte beteiligen, so soll das nach Fervers und verbandes mit dem Brauereiverband, die dazu führten, daß die 06 Brauereibefizer die Forderung des Arbeitnehmerverbandes, die der Kommissionsmehrheit feine eingehende" Debatte fein! nach diesem Vorkommnis Giesberts noch öfters fahrläffig" be- Sutscher von der Haftpflicht zu befreien, stritte ablehnten. haupten wird, wie er das vergangenen Sonntag in einer Ber­ſammlung in Borbed bei Effen tat: Herr Dr. Fervers und feine Genoffen hätten wegen fchlechter Information" für eine bessere Beachtung dieser arbeiterfeindlichen Betition gestimmt, sie feien noch nicht lange in dieser Stommiſſion?? Wattendorf   und Die Gemeinde Bant petitionierte, bei Bauten des Reichs leine ausländischen Arbeiter zu beschäftigen. Es wurde lleberweisung zur Erwägung beschlossen. Eine schon im März vorigen Jahres eingegangene Betition der Stadtverordneten zu Dresden   bat um Aenderung des Fleischbeschaugesetzes zur Erleichterung der Einführung gefrorenen, frisch geschlachteten Fleiſches aus dem Auslande, um die hohen Fleischpreise zu mildern. Vor der agrarischen Mehrheit fanden die guten Gründe und Vorschläge der Petition teine Gnade. Es wurde ein Antrag unserer Genossen, die Petition zur Erwägung zu über­weisen niedergestimmt und mit großer Mehrheit leber gang zur Tagesordnung befchloffen.

Abg. Dr. Wiemer( frs. Bp.) erwidert dem Abg. Busch, daß die freifinnige Boltspartei stets den zitierten Standpunkt des Ab­geordneten Dr. Naumann bekämpft habe.

Abg. Busch( 8.) betont, daß man bei den Freifinnigen nicht wisse, welchen Führern man folgen folle. Hoffentlich stehe auch Abg. Eickhoff auf dem Standpunkt des Abg. Dr. Wiemer. Abg. Dr. Wiemer( frs. Vp.): Ich vertrete die freisinnige Volks. partei, und Abg. Eickhoff steht durchaus auf meinem Standpunkte. Abg. Busch( 3.): Dann hoffe ich, daß die Freifinnigen im Reichstage für den Antrag Groeber stimmen werden, der sich gegen die Gültigkeit der Wahl des Abg. Eickhoff richtet.

Abg. Eickhoff( frf. Bp.): Selbstverständlich habe ich in bezug auf Wahlbeeinflussungen stets denselben Standpunkt vertreten, wie Abg. Wiemer. Wenn Abg. Busch aber meint, meine politischen Freunde würden für den Antrag Groeber stimmen, so scheint er an Legenden zu glauben, an die ich nur in meiner Jugend ge glaubt habe.

Das Stapitel wirb bewilligt.

Beim Kapitel Allgemeine Ausgaben im Interesse der Polizei" empfiehlt Abg. Dr. Faßbender( 8.) die Unterbringung der Fürsorge­Böglinge in weiterem Umfange in christlichen Familien auf dem

Lande.

Abg. Sedenroth( t.) schließt sich diesem Wunsche an. Abg. Dr. Badenberg( natl.) regt an, die schulpflichtigen Für forgezöglinge beider Geschlechter gemeinsam zu erziehen, da dies das naturgemäße sei. Abg. Kenning( f.) ist der Ansicht, daß die Anträge auf Ueber­weisung zur Fürsorgeerziehung vielfach zu spät gestellt werden. Ein Regierungskommissar: Im Often, namentlich in Pommern  , fehlt es vielfach an geeigneten Familien, um die Fürsorgezöglinge in Familienpflege unterzubringen, so daß in Pommern   im letzten Jahre nur Broz. der Böglinge Familien übergeben werden tonnten. Biele Böglinge find auch so verwahrloft, daß sie erit einige Zeit in Anstalten zubringen müssen, che sie in Familien tommen fönnen. Im allgemeinen ist die Familienerziehung der Anstaltserziehung vorzuziehen. Abg. Dr. Dittrich( 3.) spricht sich gegen die gemeinsame Er­ziehung beider Geschlechter in Fürsorgeanstalten aus. Das Kapitel wird bewilligt.

Beim Kapitel Strafanstaltsverwaltung" führt

Marcour sind doch alte Bekannte!

Die weitere Verhandlung ergab, daß die Kutscher   durch das Haftpflichtsystem" in eine höchst zwiespältige Stellung gerieten. Im inneren Betriebe waren sie Angestellte, die von morgens 5 Uhr mit militärischer Pünktlichkeit ihren Dienst zu versehen hatten, und bei denen die kleinste Verspätung mit Geldstrafen geahndet wurde. Stand es aber mit einem der Gastwirte, an die Bier geliefert auftreten und als Gläubiger von dem Gastwirt Zahlung berlangen. war, faul- dann mußte der Kutscher als selbständiger Bierverleger Bei diesen Versuchen, Gelb einzutreiben, ist der Kläger von ben Gastwirten häufig hinausgeworfen und noch mit einer Anzeige egen Hausfriedensbruchs bedroht worden. War absolut kein Geld zu bekommen, so ließ sich die Brauerei die Forderung von dem Stutscher zebieren und wurde flagbar. Fiel die Klage fruchtlos aus, jo blieb der Kutscher der Schuldner. Auf diese Weise stehen, nach der Behauptung des Klägers, die meisten Kutscher der Brauerei mit Beträgen bis zu 8000 M. an der Kreide". Wollten die Stutscher aus Furcht vor Regresansprüchen faulen Zahlern nicht mehr Vier hinfahren, so wurden sie durch Drohung mit fofortiger Entlassung Der Verband deutscher Milchhändler- Vereine schwerte, gab dieser achselzudend zur Antwort: Ohne Rifito möchte dazu gezwungen. Als sich ein Kutscher beim Direktor Jaeger   be­in Berlin   bat in einer Petition, die Grenzsperre für Milch an ich auch Bierfahrer sein." Die beklagte Brauerei ging fogar fo weit, der holländischen Grenze aufzuheben. Der Regierungskommissar in Fällen, two sie außer Bierlieferung noch ein Darlehn dem Gast brachte statistisches Material vor, das eine starke Zunahme der Vieh- wirt gegeben hatte, sich durch Pfändung des Mobiliars für das feuchen in Holland   nachweisen soll, und bekämpfte die Betition. Nur Darlehen schadlos zu halten und dem Kutscher als angeblichen die holländische und die belgische Grenze feien für Mitch gesperrt. Gläubiger für den Bierfonfum die nachten Wände zu überlaffen. Die Kommission beschloß llebergang zur Tagesordnung. Das Kaufmannsgericht verurteilte die beklagte Brauerei aur Die Tonröhren Fabrikanten in Bitterfeld   pe Herauszahlung der einbehaltenen 1600 M. und wies die Brauerei titionierten um hinauffezung des Bolles auf Tonröhren mit der Widerklage ab. Lieferantin des Bieres und Gläubigerin auf 1 M.( in geltenden Handelsvertrage mit den Nachbarländern fei die Brauerei, der Kutscher   habe als Angestellter nicht nötig, für ist der Satz von 1 M. auf 40 Pf. pro Doppelzentner herabgesetzt ben Ausfall durch zahlungsunfähige Schuldner einzustehen. worben). Diese Betition wurde zur Berüdsichtigung über Der Bierfutscher ist im vorliegenden Falle als Handlungs­wiefen, obgleich zurzeit die Handelsverträge nicht geändert werden gehülfe und nicht als Geiverbegehülfe erachtet, weil das Gewerbea tönnen. gericht und das Landgericht diese Stellung eingenommen und des­Eine Betition des Zentralverbandes deutscher Inhalb nicht das Gewerbegericht, sondern das Kaufmannsgericht für duftrieller will, daß dem Tarifvertrage der Buchauständig erachtet hatten. Die Entscheidungen der erwähnten Ge bruder nicht Folge geleistet werden soll, wonach Staat und Gerichte sind durchaus zutreffend, denn ein Bierfahrer, der Bier ver­meinden nicht an solche Buchdruckereien Arbeit vergeben sollen, die fauft, felbständig Kunden aufsucht oder auch nur das Spundgeld dem Verein der Buchdrucker" nicht angehören. Die Betition wurde für das berkaufte Bier eintassiert, berrichtet eine faufmännische für ungeeignet zur Erörterung im Plenum erklärt, weil sie durch Tätigkeit. So hat auch das Reichsgericht und das Heidelberger Aenderung des§ 4 des Buchdruckertarifs als erledigt anzusehen sei. Gewerbegericht entschieden. Der Internationale hotelbesigerverein in söin petitionierte um Stontrollvorschriften für den Handel mit Konserven. G3 follen an den Konserven behältern Bermerke angebracht werden, damit der Stäufer jederzeit tann. Diese Petition wurde der Regierung zur Berüdsichtigung das Alter der Konserven ersehen und sich vor llebervorteilung schüßen überwiesen.

Einlauf.

Jm Reichstage gingen ein: Zum Etat des Innern: Resolution Neuner u. Gen.( natt.) betr. Unfallfürforge

Abg. Tourneau( 3.) aus, daß unser Straffyſtem Bankerott ge macht habe. Beweis dafür sei u. a., daß Bestrafte zum Beginn des Winters oft lediglich Stratftaten begehen, um wieder ins Ge­fängniß zu kommen, während allgemein eine Scheu vor dem Storrektionshause bestehe, weil dort eine größere Strenge Herrsche als im Gefängnis. Bei der Beschäftigung der Gefangenen müffe berücksichtigt werden, daß dadurch der freien Arbeit nicht eine zu große Konkurrenz gemacht werde. Die Unterstellung aller Strafanstalten unter ein Ministerium sei im Intereffe eines bei Rettungsarbeiten. einheitlichen Strafvollzuges notwendig. Zu bedauern sei, daß noch immer nicht ein Reichsgesetz über den Strafvollzug zustande ge­kommen sei. Der gesamte Strafvollzug würde am zweckmäßigsten dem Ministerium des Innern unterstellt.

Zum Reichseifenbahnetat:

Resolution Dr. 23 ill u. Gen.( 8.): Arbeiten für die Reichs­eisenbahnverwaltung nur an solche Firmen zu vergeben, welche in Beziehung auf die Arbeitsbedingungen die gefeglichen Borschriften Geh. Mat Strone: Die Gefangenen müssen beschäftigt werden, einhalten und, falls Tarifverträge für die betreffende Art der und es wird auf ein unausgesetztes awangsweises Arbeiten von Arbeit am Drte des Betriebes gelten, nicht hinter den Bestimmungen der Verwaltung der größte Wert gelegt. Wenn über zu wenig diefer Tarifverträge zurückbleiben, sowie die Reichseisenbahnverwaltung Disziplinarstrafen getlagt wird, so ist das ein Zeichen für die gute anzuweisen, die Festsetzung oder Neuordnung von Arbeitsbedingungen Disziplin, die in den Strafanstalten besteht. Wenn der Mann( Arbeitslohn, Arbeitszeit, Arbeitsordnung) in den Betrieben der nicht gegen die Disziplin verstößt, so können wir ihn doch nicht Reichseisenbahnen unter Mitwirkung der Arbeiterausschüsse bestrafen. The die Gefangenen außerhalb der Gefängnisse be- und Arbeiterorganisationen vorzunehmen. schäftigt werden können, müffen fie in der Anstalt unter das 25. bis 84. Bericht der Petitionstommiffion.

15% Stunden tägliche Arbeitszeit.

Herr Paul Baum   ersucht uns unter Bezugnahme auf den Gerichtsbericht in der zweiten Beilage der Nr. 49 um Aufnahute folgender Mitteilung:

laffen worden ist, weil er am Neujahrstage mit einer halben Stunde Verspätung in das Geschäft gefommen ist. St. ist vielmehr fehr häufig zu spät und am Neujahrstage überhaupt nicht in das Geschäft gekommen. Um deswillen ist er von mir entlassen worden. Es ist auch nur diescs in der Verhandlung vor dem Kaufmanns­gericht zur Sprache gekommen.

Es ist nicht richtig, daß der Verkäufer Kurt St. von mir ent

Es ist auch nicht richtig, daß ich auf einen Vorhalt des Vor­fizenden bezüglich der langen Arbeitszeit erklärt habe, daß man früher 16 Stunden habe arbeiten müssen. Ich habe lediglich ers flärt, daß in sämtlichen Geschäften der Branche, weil diese Geschäfte von früh um 7 bis abends um 9 Uhr geöffnet hätten, die Arbeitszeit der Angestellten die gleiche, nämlich tatsächlich von früh um 7 bis abends um 9 Uhr sei. Nur zur Erläuterung habe ich noch hinzu­gefeßt, daß früher das Personal noch länger habe arbeiten müssen." Dieser Erklärung gegenüber hält unser Berichterstatter den Verhandlungsbericht vollständig und in allen Puntien aufrecht. Der Beklagte hat insbesondere bezüglich des Vorhalts der langen Er beitszeit mörtlich nach dem aufgenommenen Stenogramm ge sagt: Ich habe fogar 16 Stunden arbeiten müffen. Die jungen 12eute haben's aber immer besser."