Abgeordnetenhauses noch vor Ostern geschlossen würde. Da- 1 behaupteten Tatsachen nichts gesehen, und eine Tonne Bier zu schichte gewußt habe. Auch aus den Atten habe sich nichts ergeben. nach scheint man in den Kreisen der Regie leeren ist selbst bei trintfesten Bechern eine nicht zu übersehende Wie gut es doch ist, daß bom heiligen Bureaukratismus für alle rung mit der Absicht umzugehen, die Session Leistung. Was hätte es dem Angeklagten genügt, wenn Zeugen Fälle" Atten angelegt werden. In Notfällen hat man sie dann des Landtages sobald wie möglich zu schließen. ausgefagt hätten, daß auch Kriminalbeamte sich nach dem immer bei der Hand, um zu erklären, daß sie nichts ergeben. Eine Das deutet auf einen sehr frühen Termin Aufenthaltsort des Freibieres erkundigten? Und ebensowenig hätte feine Einrichtung. der Landtagswahlen hin. Spätestens Anfang sicherlich Genosse Weber beim Staatsanwalt Glauben gefunden, Der eigentliche Vertreter der Regierung war Ministerialrat Juni würde danach der Landtagswahlkampf für Preußen ent- wenn er in der Verhandlung behauptet hätte, daß noch nachts Jacob. Er erzählte, nach dem Tode der Fürstin habe der Fürst fdjieden werden. um 12 Uhr sich Schuhleute in den Räumen der dem damaligen Unterstaatssekretär v. Schraut gesagt, in dem NachBrauerei aufhielten, die ihren Durst nur durch laß der Fürstin sei kein eigenes Vermögen enthalten, weil es dem das Kreisen eines etwa 6-8 Liter Bier haltenden Fürsten kraft Cherechts gehört habe. Die Fürstin habe, so viel er Maßes zu stillen vermochten. wiffe, tein eigenes Vermögen gehabt, sondern nur eine mit dem Tode erlöschende Rente. Es sei nicht ganz klar, ob ein Beamter, und selbst der Statthalter in Straßburg , seinen Wohnsitz im Sinne der Verkehrssteuern habe. Für die hier verstorbene Gemahlin des ersten Statthalters Manteuffel sei anders entschieden worden, wenn auch der Fall anders lag.
Am Montag stehen das Quellenschutzgesetz und kleinere Vorlagen auf der Tagesordnung.
Das Geständnis.
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Doch alle diese dem vermeintlichen Sünder sich aufdrängenden Fragen find gegenstandslos geworden. Der Termin am 22. Februar wurde abgefeßt und die Staatsanwaltschaft hat sich zu einer anderen Auffassung durchgerungen. Der Vorwurf, daß die Schutzleute bei der genannten Gelegenheit eine Tonne Bier getrunkn haben, enthält jetzt keine Verächtlichmachung der uniformierten Schußmannschaft mehr; nicht deshalb, weil auch Beamte im Zivil an diesem Gelage teilgenommen haben, sondern wohl aus dem Grunde, weil die Staatsanwaltschaft selbst nicht genau wußte, wie Das Gericht den Wahrheitsbeweis des Genossen Weber aufnehmen würde. Die Staatsanwaltschaft ließ daher den Uebeltäter, der sich nicht gescheut hat, Berliner Schuhleute berächtlich" zu machen, noch einmal laufen und stellte das Verfahren ein. Schade drum!-
Die Boff. 3t g." veröffentlicht heute einen melancholischen Leitartikel, worin sie den vollständigen Banterott der Blockpolitik trok der größten Mäßigung der Freisinnigen" zu gestehen muß. Die Zukunft sei bitter. Nach Bülow werde ein noch schlimmerer Reaktionär tommen, und dem Freisinn werde nichts anderes übrig bleiben, als fröhlich zu kämpfen". Die Aussicht auf den fröhlichen Kampf macht eben das müde Freisinnsorgan so melancholisch. Die Verantwortung für dieses Ende wird Bülow zugeschoben. Dieser habe eine vollständige Schwenkung gemacht. In Norderney war er einer Reform des Wahlrechts gar nicht abgeneigt, nur wies er das gleiche Stimmrecht zurück, weil dadurch das Zentrum auf Sosten der Nationalliberalen, und die Sozialdemokratie auf Kosten der Freisinnigen gewinnen würde. Noch wichtiger mag ihm gewesen sein, daß dadurch die Biberalen auf Kosten der Ronserbatiben vorwärts tommen würden. Dies ist denn ohne Zweifel auch der Grund gewesen, weshalb die Konst nunmehr vom Ehrengericht zur Entfernung aus dem serbatiben ihre vielgestaltigen geheimen Gin Offiziersstande verurteilt worden. Er geht damit seines Titels, flüsse aufgewendet haben, um auch dem bescheidenen feiner Drden und Ehrenzeichen verlustig. Der Spruch des Entgegentommen des Reichstanalers einen Riegel Ehrengerichts ist vom Raiser bereits bestätigt worden. Seine vorzuschieben." Pension als Generalmajor bezieht Hohenau dagegen weiter, weil diese ihm nicht ehrengerichtlich abgesprochen werden kann. Das Kriegsgericht hatte Hohenau wegen nicht erwiesener Schuld" freigesprochen.-
Diese Angaben sind sehr interessant; sie zeigen einmal, daß der Freisinn bereit war, die Forderung des gleichen Wahlrechts fallen zu lassen, um an der Regierungstrippe zu bleiben. Dies macht es auch erklärlich, warum die Fischbeds und Müller mit so besonderer Wut auf dem Parteitag der freisinnigen Voltspartei in Berlin über Naumann und seine Forderung des gleichen Wahlrechts hergefallen find. Unsere Auffassung der damaligen Vorgänge bedarf jetzt nur der einen Korrektur, daß der Verrat am gleichen Wahlrecht. damals von der freisinnigen Volkspartei nicht erst begonnen, sondern schon bollendet war. Interessant ist es aber auch, wie sich diese Staatsmännischen Gernegroße von Bülow düpieren ließen. Daß Bülow Versprechungen gemacht hat, ist sicher. Bei seiner Verständnislosigkeit in allen Fragen der inneren Bolitik war er sich aber offenbar der Tragweite dieser Versprechungen gar nicht bewußt. Doch haben ihm
Graf Hohenan
Nationalliberale Verleumdung.
Die Weisheit des Herrn machte jedoch keinen Eindruck. Von verschiedenen Rednern wurde vielmehr der Regierung kräftig augesetzt. Daß kein Nachlaß vorhanden gewesen sein soll, glaubten sie der Regierung nicht. Man habe, behaupteten sie, einfach die Absicht gehabt, keine Steuern zu zahlen, und die Regierungsvertreter hätten nicht den Mut gehabt, das Gesez zur Anwendung zu bringen. Entschieden müsse das Versäumte nachgeholt werden.
Schließlich schob Staatssekretär v. Möller die Verantwortung allein dem verstorbenen Unterstaatssekretär v. Schraut zu und nahm den glücklichen Erben in Schuß, der infolge der Informationen im guten Glauben gehandelt habe. Niemand zahle unaufgefordert Steuern. Da die Steuer nicht verjährt sei, werde jedoch alles nachgeholt werden. Der Fürst werde zweifellos nach der heutigen Verhandlung der Regierung eine entsprechende Erklärung abgeben und eine Entscheidung berlangen.
Der Vorfall ist, wie man sieht, der Regierung äußerst peinlich.
Sozialdemokratie und Lehrerschaft.
Die sozialdemokratische Fraktion des baheri fchen Landtage den Antrag eingereicht: die Staatsregierung zu ersuchen, dem Landtage den Entwurf einer besonderen gesetzlichen Weimar , 6. März. Im Landtage kam es heute au lebhaften Boltsschulen hinsichtlich feiner Gehaltsbezüge und der BenfionsBestimmung vorzugelegen, durch die das Lehrpersonal der Auseinandersetzungen zwischen unseren Parteigenossen und dem anti- rechte für sich und seine Hinterbliebenen, der Wichtigkeit ihres Amtes semitischen Abg. v. Richthofen sowie dem Abg. Lehmann- entsprechend, einer Beamtentlasse der neuen Gehaltsordnung an en a. Den Anlaß hierzu gab die Beratung über ein Gesuch der gegliedert wird.- Bäderinnungen, die an die Regierung das Anfinnen stellten, den Beamten und Lehrern die Teilnahme an Konsumbereinen zu unterfagen. Die Mittelstandsretter besaßen die Dreiftigkeit zu beMit einem eigenartigen Fall von Gehorsamsverweige haupten, daß die Sozialdemokraten die Beamten nur anlodten, um die sozialdemokratische Tendenz Konsumbereinen desto leichter zu verschleiern. in den rung beschäftigte sich jezt das Kriegsgericht in Dresden , Die Krone bor welchem sich der Arbeitssoldat Fritsche von der Dresdener Militär- Arbeiterabteilung zu ber=
decke.
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Lieber ins Zuchthaus als bei der Militär- Arbeiter: abteilung.
Standpunkt bald klar gemacht und der große Staatsmann zog dann fegte aber den Verdächtigungen der bekannte Lehmann antworten hatte. Der Angeklagte ist erst im Herbst v. Js. beim daraus die Konsequenzen: Er hielt die Versprechungen nicht und fchen Zentralleitung zu, daß diese ein etwaiges ftrafe bon 3 Monaten unter gleichzeitiger Versehung in die 2. Klasse auf, indem er erklärte, er traue ber der brave Freifinn war gemeiert". Daß dies so tommen mußte, konnte jedes politische Kind sich denken, denn das preußische Defizit bei Konsumbereinen aus der Parteitaffe des Soldatenstandes. Als Fritsche feine Strafe verbüßt hatte, wurde er in die Dresdener Militär- Arbeiterabteilung eingestellt, Wahlrecht tann nicht als Gnadengeschenk eines wohlmeinenden Bom Abg. Baubert wurde diese Bemerkung als eine Wer seiner Angabe nach aber au Unrecht. Er nahm sich deshalb vor, Ministers erschlichen, sondern nur im harten und zähen Kampf gegen die Junker und die Bureaukratie errungen werden. Gerade eumdung zurückgewiesen. Natürlich könne man von einem ieglichen Dienst zu verweigern. Am 21. Februar sollte babon wollten aber die freifinnigen Gimpel, die auf Bülows Leim Menschen, der sich innerhalb eines Jahrzehnts vom freifinnigen Wer er gesondert egerzieren, diesem Befehl fam er nicht nach, sondern meldete dem Feldwebel, er werde nicht egerzieren. Auf trauensmanne zum vollendetsten Reaktionär entwickele, nichts anderes die Frage warum, hat er keine Antwort gegeben, um sofort gefrochen waren, nichts wissen. Der Präsident rügte diese Ausführungen und arretiert zu werden. Auch dem Oberleutnant und Major erwarten. betonte, daß fie weit über das parlamentarisch zuläffige hat er jegliche Auskunft verweigert. In der Verhandlung Maß hinausgehen. Abg. Baubert wies darauf hin, daß war er in vollem Umfange geständig. Auf die Frage des Veres einer derartigen Verdächtigung gegenüber feinen parlamentarischen handlungsführers, wie er sich denn eigentlich die Butunft denke, Ausdruck gebe. Eine folche Behauptung könne nur jemand auf- denn er tomme nach Verbüßung der Strafe wieder in die Arbeiterstellen, der einen Charatter besige, an dem es nichts abteilung zurüd, antwortete der Angeklagte:„ Dann bringe id) es so weit, daß man mich ins Zuchthaus schickt, damit ich aus dem Der Staatsminister erteilte mehr zu verderben gibt. Soldatenstande ausgestoßen werde, aber bei der Arbeiterabteilung diene ich nicht!!" Das Urteil lautete auf 10 Wochen Gefängnis. Auf die Dresdener Militär- Arbeiterabteilung wirft dieser Fall ein eigenartiges Licht.
Aber Bülow und der Freifinn gehören zusammen. Bülow tann in Deutschland nur Staatsmann sein, weil die Fischbecks und Müller Politiker find. Es gehört schon das unglaubliche Maß politischen Unverstandes dazu, beren nur diese Köpfe fähig sind, um sich von einem Bülow düpieren zu lassen. Daß der leitende Staatsmann" innerhalb weniger Monate seine Anschauung in der wichtigsten politischen Frage bollständig wechselt, ber vollständigt dieses reizende Bild aus der deutschen politischen Kinderstube.-
Billige Beamtenfreundlichkeit.
Unter den Parteien des preußischen Abgeordnetenhaufes hat ein amüsantes Wettrennen um die Gunst der preußischen Beamten begonnen. Es regnet geradezu fürsorgliche Interpellationen über die Erhöhung der Beamtengehälter. Daß unter folchen Umständen auch die Nationalmiserablen nicht zurückbleiben dürfen, ist selbst verständlich, sintemalen die Beteiligung an der Steeaplechase weber materielle Opfer, noch besonderen Verstand erfordert. So hat denn die nationalliberale Fraktion des Abgeordneten hauses heute einen Antrag eingebracht, in dem es heißt: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die fönig liche Staatsregierung zu erfuchen: für den Fall, daß die in der Thronrede angekündigte Aufbefferung der Gehälter der Beamten, Geistlichen und Lehrer in diefer Seffion nicht mehr durchgeführt werden sollte, eine einmalige Gehaltszulage nach folgenden Grundsägen zu gewähren:
Jeder am 1. April 1908 vorhandene befoldete unmittelbare Staatsbeamte mit Ausnahme der Staatsminister erhält für das Etatsjahr 1908 eine einmalige nichtpensionsfähige Gehaltszulage. Die Zulage beträgt:
bei höheren Beamten 10 Proz., bei mittleren Beamten 12,5 Proz., bei den Unterbeamten 15 Broz.
des am 1. April zuständigen etatsmäßigen Gehalts einschließlich des Wohnungsgeldzuschuffes oder der diätarischen Befoldung.
Für die Zurechnung einer etatsmäßigen Beamtenklasse zu den höheren, mittleren oder Unterbeamten ist der Wohnungsgeldzufchuß maßgebend, für die biätarischen Beamten die etatsmäßige Stelle, in die sie bestimmungsgemäß zuerst einrücken."
Mohrenwäsche.
bem antisemitischen Draufgänger die wohlverdiente Abfuhr, so daß der Antisemit ziemlich fleinlaut sein Bedauern über die Aeußerungen des Staatsministers aussprach, indem nach diesen Ausführungen nicht so bald darauf geschlossen werden könne, daß mit strengeren Maßregeln gegen die Konsumvereine vorgegangen werde.
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Zwei Jahre Kommiß oder fünf Jahre Gefängnis.
Nicht weniger als fünf Jahre Gefängnis erfannte das Kriegs. Strafmandate gegen den Wahlrechtskampf. gericht der 18. Division( Altona ) gegen den Musketier Joseph Das Strafmandat, das dem Genossen Thabor zu Solingen 25. Januar bis 8. Februar d. J. eine lange Reihe Verstöße gegen Seier vom Infanterieregiment Hamburg ". der in der Zeit vom wegen Veranstaltung eines nicht genehmigten öffentlichen Aufzuges" Die Disziplin begangen haben soll. Nach einem mehrjährigen auging, ist nicht als einziges, von einer fürsorglichen Behörde zur Bagantenleben als unsicherer Heerespflichtiger in das genannte Unterdrückung fünftiger Straßendemonstrationen( der Sozialdemo- Regiment eingereiht, erlitt er kurz hintereinander viele Diszi traten, die Patrioten dürfen in Preußen bekanntlich so oft und so plinarstrafen und wurde zuletzt friegsgerichtlich zu vier Wochen laut fie tollen demonstrieren) erlassen worden. Im ganzen find in strengen Arrest verurteilt, weil er zu Kameraden, die für UnterSolingen 16 Strafmandate aus diesem Anlaß ergangen. Die Genoffen offisiere putten, gesagt haben soll, er würde die Sterle verlaufen A. Christmann und Albers find darum mit je 14 Tagen Gefängnis, lassen". Während der Verbüßung dieser Strafe ließ er, wie er Albers außerdem noch mit 30 M. Geldstrafe, die anderen Verbrecher" mit je 30 bezw. 15 M. Geldstrafe bedacht worden. Selbst verständlich ist auf gerichtliche Entscheidung angetragen worden. är's auch nur, um vor Gericht auf die Gleichheit vor dem Gefeß in Preußen hinzuweisen, die sich besonders schön in der differenzierten Behandlung der patriotischen und der sozialdemokratischen Straßendemonstrationen zeigt.
Db man in den Solinger Amtsstuben wirklich glaubt, neue Straßendemonstrationen mit Strafmandaten verhindern zu fönnen? Jedenfalls wär's ein beneidenswert zuversichtlicher Glaube!-
auch zugibt, sämtliche Befehle unbeachtet, weigerte fich, den Offiden Arrestaufseher, einen Vizefeldwebel, warf wiederholt das Brot zieren Ehrenbezeugungen zu erweisen, stieß und biß einige Male
ben trodenen Sanf", wie er fagte zur Arrestzelle hinaus, verschüttete das Mittageffen, verlangte anständiges Effen, beschädigte die Belle, als er gefesselt wurde, und verübte anderen Unfug. Fragten ihn die Offiziere, weshalb er Allotria treibe, so ant wortete er: Ich habe jetzt feine Sprechstunde". In der Verhandlung wurden 38 Beugen, darunter 13 Offiziere, bernommen. Der Angeklagte gab alle Anflagepuntie zu und erklärte. er habe das Kommißleben did. Die ärztlichen Sachverständigen be zeichneten den Angeklagten als geistig intatt. Der Ankläger beantragte fechs Jahre Gefängnis und Entfernung aus dem Heere. Dem letteren Antrage schloß sich der Angeklagte an, Die Bertrauensmänner Versammlung der freisinnigen ba er gern die bunte Jade ausziehen möchte. Das Gericht erkannte aber nur" auf die eingangs erwähnte Strafe, weil des Angeklagten Boltspartei im Wahlkreis Hamm Soest beschloß die Vorgehen nur darauf abgezielt habe, aus dem Heere aus. Aufstellung von nur solchen Kandidaten für den Landtag, die fich gestoßen zu werden. mindestens für die Einführung des geheimen Wahl. rechts und eine gerechte Wahltreiseinteilung in Ein Brand im Dachstuhl der„ Post". Preußen erklären.
Freifinniger Wahlrechtskampf.
Damit sind die Freifinnigen glücklich hinter der Wahlrechtsforderung der Nationalliberalen zurüdgeblieben, die wenigstens noch das birefte Wahlrecht und die Beseitigung des Dreitlaffenwahlrechts fordern. Man sieht, die Frei finnigen sind für den Kompromiß mit den Konservativen
Jm Vorwärts" vom 20. Oftober v. J. befindet sich in einer Notiz Nachträgliches zur Bebel- Versammlung" die Behauptung, daß in der Voraussicht, diefer Versammlung werde eine Revolution folgen, in der Brauerei Siffe bein eine Schutz mannsmache einquartiert war, und daß die Beamten sich bei dieser Gelegenheit das Bier so gut hätten schmecken lassen, daß fie eine Zonne Freibier hinter die Binde gossen. In der Mitteilung wirklich reif.dieser Tatsache fand die Staatsanwaltschaft eine Verächtlich machung der Berliner uniformierten Schuhmannschaft", denn, so meinte sie, es sei nicht wahr, daß die Beamten dem Gotte Gambrinus in dem Maße Opfer ge- Das Ministerium gibt offiziell bekannt, daß die Eröffnung des bracht hätten. Wohl seien einige Weißen und Schnäpse" im außerordentlichen Landtags am 12. Mai stattfinden soll. VeröffentAusschank der Brauerei getrunken worden, aber diese seien lichung des Inhaltes der Regierungsvorlagen vor deren Hinaus bezahlt worden. Drei Polizeioffiziere waren in der unserem Bergabe an die Stände wird nicht beabsichtigt. Die Regierungsvorlagen betreffen die Landtagsreform. Daß antwortlichen, Genossen Weber, prompt zugestellten Anklage als sie nicht vor ihrer Einbringung im Landtag der öffentlichen Kritit Zeugen für die Richtigkeit der staatsanwaltschaftlichen Darstellung unterbreitet werden sollen, erklärt sich wohl aus dem Grunde, daß benannt, und mit Bittern und 3agen sah unser Verantwortlicher fie solche Kritik nicht vertragen können.- der donnernden Philippika des Vertreters der Staatsanwaltschaft
in der auf den 22. Februar angesetzten Verhandlung entgegen. Die Erbschaftssteuerangelegenheit des Fürsten Hohenlohe. Schon flang ihm im Ohr der Vorwurf:" Daß wieder einmal der Langenburg tam in der Donnerstagssigung des Landesaus. " Vorwärts" mit der Ehre tabellos dastehender Beamter in höchst schusses für Elsaß- Lothringen zur Sprache. Der Ab. Leichtfertiger, ja man fönne fast fagen, bewußt verleumderischer geordnete Blumenthal fragt an, ob es richtig sei, daß eine Weise gespielt habe. Eine Geldstrafe sei deshalb gang unangebracht; Erbschaftssteuer nicht gezahlt worden sei und auch keine Schritte nur ein längerer Aufenthalt im Gefängnis sei geeignet, beffernd unternommen wurden, um die Steuer und auch die Strafe einzu auf den Angeklagten einzuwirken." ziehen. Die Regierung mußte zugeben, daß eine Steuer nicht entrichtet wurde, antwortete aber auf die übrigen Fragen in ausweichender, schwächlicher Form. Staatssekretär b. Stöller entschuldigte sich zunächst damit, daß er nichts von der ganzen Ge
Was hätten dem armen Sünder die etwa zwei Duhend Zeugen genügt? Die drei Polizeioffiziere, die ihre Untergebenen ständig unter ihrer Kontrolle haben, hatten doch von den im Vorwärts"
Die Post" phantasierte in ihrer Sonnabendnummer einen ges hörigen Unfinn über politische und unpolitische Dachstuhlbrände" zusammen. Unter den politischen versteht sie Etraßendemon ftrationen, Sie hat sich aber die Mühe, dieses schöne Rebebild auszumalen, nur deshalb gemacht, um eine geistreiche" Einleitung zur Empfehlung der Feuerspriße gegen Straßendemonstrationen am 18. März zu haben. Gie glaubt, diefe ihre Empfehlung verstärken zu können, indem sie behauptet, daß die Feuerwehr in Ham burg seinerzeit glänzende Erfolge bei der Beruhigung" des erregten Straßenpöbels gehabt habe und daß der Kriegsminister b. Einem im Reichstage gesagt habe, daß für die verheßten Sozialdemokraten feine Soldaten, sondern nur die Feuersprize nötig wäre. Mit beiden Angaben ist das ehrenwerte Scharfmacherblatt böse daneben getappt. Erstens wurde die Feuersprize nicht in Hamburg , sondern in Altona gebraucht, zweitens nicht gegen Sozialdemokraten, sondern gegen patriotisch erregten wie sagt die " Post"?- Straßenpöbel", und drittens hat nicht Herr v. Einem die dumme Redensart von der Verwendung der Feuersprike gegen Sozialdemokraten getan, sondern der längst verflossene Kriegsminister Bronsart v. Schellendorf!
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Man sieht, das Fieber der Sozialistenangft im Hirn der Bost"-Redakteure ist zum lodernden Dachstuhlbrand geworden. Alle ihre Erinnerungen sind bereits durcheinander geraten! Um stilles Beileid für die Aermsten wird gebeten.