Einzelbild herunterladen
 

Nr. 59. 25. Jahrgang.

3. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Dicustog, 10. Mär 1908.

Am Mittwoch findet für Berlin und Vororte der Zahlabend itatt.

Für Wahlrechtsdemonftrationen-

ist die Straße nicht da!

Gefährliche Zeugnisbereitschaft.

erwartet

statt. Tagesordnung: Vortrag über Gemeindepolitik. Referent: Genoffe Dito e II; Diskussion; Aufstellung der Kandidaten zur Gemeindewahl und Verschiedenes. Das Erscheinen aller Mit­Wir haben am Freitag berichtet über eine Gerichtsverhandlung glieder ist Pflicht. Frauen und Gäste haben Zutritt. gegen einen Schlosser M., der angeklagt war, am Wahlrechtssonntag Der Vorstand. Das Amtsgericht Berlin- Mitte hatte gestern durch die auf der Straße mit angesehen, daß ein Mann, in dem die Polizet statt. Um zahlreiches Erscheinen ersucht den Versuch einer Gefangenenbefreiung gemacht zu haben. W. hatte Marienfelde . Der Zahlabend findet diesmal bei Jaruzewsky 144. Schöffenabteilung darüber zu entscheiden, ob derjenige groben einen Wahlrechtsdemonstranten witterte, festgenommen und zur Der Borstand. Unfug" berübt, der auf offener Straße seine Meinung über das Revierwache geführt wurde. Da M. der Meinung war, daß der 8 Uhr, findet im Lokale von Schumann eine öffentliche Gemeinde­Hoherlehme Wildau . Am Mittwoch, den 11. März, abends Dreillaffenwahlunrecht in dem Ruf nach dem freien Wahlrecht zum Mann grundlos sistert worden fei, fo folgte er ihm, um sich als wählerversammlung statt. Die Flugblattverbreitung hierzu erfolgt Ausdruck bringt. Dem Schneider Noad, dem Kaufmann Thießen Beuge anzubieten. Er hielt das für seine Pflicht obwohl der und dem Privatier Schulz war durch polizeiliche Strafverfügung Mann ihm völlig unbekannt war. Der Giſtierte wurde nun in das heute Dienstagabend vom Bezirkslokal aus. Zahlreiche Beteiligung jedem eine Woche Haft zudiktiert worden, weil sie am Abend Haus hineingeführt, in dem das Wachlokal sich befand, dann fiel Der Bezirksführer. bes 9. Januar nach den Wahlentretungs Brotest hinter ihm die Haustür zu und der Zeuge M. mußte draußen Ertner. Am Mittwoch, den 11. ds. Mts. findet die regelmäßige bersammlungen gemeinschaftlich groben Unfug" verübt hätten. bleiben. Bei dieser Gelegenheit soll M. die Gefangenen be- Mitgliederversammlung des Wahlvereins statt. Tagesordnung: Be­Sie sollten in der Frankfurter Allee fich an einem Auffreiung" bersucht haben. Der einzige, der vor Gericht über richt von der Verbandsversammlung; Bekanntgabe des Wahl­lauf beteiligt und in ungebührlicher Weise ge- ben ganzen Vorgang etwas Belastendes gegen M. auszusagen resultats und Verschiedenes. Wegen der Wichtigkeit der Tages­lärmt" haben. Alle drei hatten richterliche Entscheidung beantragt; wußte, war ein Schußmann, der jenen festgenommenen Mann ordnung ist es Pflicht aller Genossen, zu erscheinen. als Verteidiger standen zur Seite dem Angeklagten N. der Rechts transportiert hatte. Dieser Schußmann versicherte, M. habe auf anwalt Theodor Liebknecht , den Angeklagten Th. und Sch. dem Wege zur Wache immerfort auf ihn und den Mann eingeredet. der Rechtsanwalt Heinemann. Vor dem Hause habe er dann hinter ihnen her in die Tür hinein- 7 R. erklärte, er sei zufällig in die Menge hinein geraten, da habe gegriffen. Wir vermuten, daß M. lediglich die zufallende Tür auf­er von hinten einen Stoß- anscheinend von einer Berson in Zivil- halten wollte, um mit hineinzugehen. Doch anders als sonst in fleidung bekommen, so daß er einem Uniformierten förmlich in Meschenköpfen malt sich in einem Schußmannshirn die Welt: nach die Arme flog. Von dem sei er verhaftet und dabei so heftig gepact polizeilicher Auffassung hatte M. den Gefangenen befreien" worden, daß er in große Erregung geriet und nun erst ausrief: Das wollen. Vor Gericht zerfloß dieser Teil der Anklage in ein flag­freie Wahlrecht hoch!" Th. versicherte, er sei geschäftlich untertvegs liches Nichts. Aber M. sollte, so bekundete dieser Schutzmann, dann gewesen, fei dann zufällig in das Gedränge hinein gezogen worden, noch längere Zeit vor dem Hause berweilt und räfonniert haben habe aber feinerlei Rufe ausgestoßen. Sch. hatte eine der Ber- und auch der Aufforderung eines Polizeileutnants zum Troß nicht fammlungen besuchen wollen, war nicht mehr eingelassen worden weitergegangen sein. Hierfür beantragte der Amtsanwalt eine und hatte darauf den Heimweg angetreten. In der Frankfurter Strafe bon man möchte das kaum für glaublich halten Allee beobachtete er, wie jemand verhaftet wurde und nun den Ruf 14 Tagen Haft! Das Gericht aber ließ sich daran genügen, auf Das freie Wahlrecht hoch!" ausstieß, da begann er felber eine Geldstrafe von 20 M. zu erkennen. zu singen: Das freie Wahlrecht ist das Zeichen!" Warum wir das alles hier noch einmal mitteilen? Weil wir und wurde dann gleichfalls festgenommen. Als Sch. vor Gericht daran eine Mahnung tnüpfen wollen, die uns sehr das selber so schilderte, fragte ihn der Vorsitzende: Glauben notwendig erscheint. Sie denn, mehr Recht zu haben als andere?" Sollte wirklich irgend ein Wahlrechtsdemonstrant jemals diefer Meinung gewesen sein, so wird er durch den Ausgang dieses Pro­geffes aufs neue darüber belehrt werden, daß das genaue Gegenteil zutrifft.

"

"

Der Vorstand. Wilhelmsruh- Nieder- Schönhausen- Weft. Heute, Dienstag abend Uhr: Handzettelverbreitung. Die Genoffen treffen sich im Lokal von Barth, Bittoriastraße 7. Bahlreiche Beteiligung wird erwartet. Der Vorstand.

fürsten", Berliner Straße 102, eine öffentliche Wählerversammlung Bankow . Heute Dienstag, abends 19 Uhr, findet im Kur­statt. Genossen Stücklen über, Sozialismus und Gemeindepolitik". 2. Freie Tagesordnung: 1. Bortrag des Reichstagsabgeordneten Diskussion. 8. Bekanntgabe der Kandidaten für die am Donnerstag, den 12. März, stattfindenden Gemeindevertreterwahlen.

-

Eingeladen find sämtliche Einwohner Bankows, insbesondere filiale. die Mitglieder und Leiter der am Drte bestehenden Reichsverbands­Die Bezirksführer werden aufgefordert, die am Sonntag als unbestellbar zurückgekommenen Wahlaufforderungen vor Beginn der Versammlung abzuliefern. Das fozialdemokratische Wahllomitee.

Berliner Nachrichten.

,, Silber- Abonnenten."

Bor Gericht wurde dem Angeklagten vorgehalten, er habe sich in Dinge hineingemischt, die ihn nichts angingen er habe nicht den geringsten Anlaß gehabt, einen ihm völlig un­bekannten Mann in dieser Weise zu unterstützen. Wir sind der Ansicht, daß den Angeklagten die, wie er meinte, grundlose fest­Drei Saußleute, die die Verhaftungen der drei vor- nahme des Mannes, auch wenn der ihm völlig unbekannt war, Das Stöckersche Reich" pfeift wieder einmal auf dem letzten genommen hatten, waren als Beugen geladen. Ihre Aussagen wohl etwas anging. M. Hatte allen Anlaß, den Mann zu unter- Roche . In seiner letten Sonntagsnummer läßt das Blatt von ergaben, daß selbst nach polizeilicher Auffassung die Angeklagten ftüßen, indem er sich ihm als Beugen anbot. Ja, das war geradezu neuem das Notsignal ertönen und bittet mit bekannter Dreistigkeit nicht den allergeringsten Widerstand geleistet seine Pflicht! Es war seine Pflicht nicht nur gegen diesen oder auch nur zu leisten versucht hatten. Nicht einmal Mann, sondern auch gegen das Gericht, das etwa über den Fall um milde Gaben. Dabei erfährt man auch, daß der vorjährige, der Vorwurf konnte gegen sie erhoben werden, daß fie der Mahnung zu urteilen haben würde. Die Aufgabe der Gerichte ist, die Wahr von Stöder mit seiner Namensunterschrift gedeckte Bettel die weiterzugehen nicht gefolgt feien. Aber sie hatten so fagten die beit zu ermitteln. Dazu bedürfen fie aber der Beugen Gumme von 57 050 M. 30 Pf. eingebracht hat, also weit weniger, Schußleute geschrien", skandaliert"," gebrüllt". Das Wort und eben deshalb ist für die Rechtsprechung ein einziger als die fromme Gesellschaft mit beschränkter Haftung aber un­brüllen" tehrt überhaupt in den Aussagen der Schuyleute immer 3euge zehnmal wichtiger als ein halbes Dußend beschränkter Nehmfreudigkeit erwartete. Das Geld reichte knapp wieder. Noad soll überdies, wohl in Erinnerung an die Behauptung Staatsanwälte und ein halbes Schock Richter. aur Deckung der alten Druckschulden aus und nun steht man wieder in der Verfassung, daß jeder Breuße frei seine Meinung fagen Wer sich als Zeuge zur Verfügung stellt, wo er zur Ermittelung dürfe und daß vor dem Gesez alle Preußen gleich feien, ausgerufen der Wahrheit beitragen zu können glaubt, dem sollten sogar die Ge- bor dem blanken Nichts. Mehr Annoncen" und" 2000 Abonnenten" haben, richte ihre Anerkennung hierzu nicht versagen, und zwar auch dann, follen jezt zusammengefochten werden. Da aber der Berlag die - wie er sagt was andere vor dem Reichskanzlerpalais gedurft hätten, menn er ihrer Meinung nach in der Form gefehlt und sich dadurch Schwierigkeit kennt," Abonnenten in natura" bas dürfe er doch auch. strafbar gemacht hat. Daß zur Ermittelung der Wahrheit das zu gewinnen, so begnügt er sich bescheiden und gerissen wie Beugnis eines Schußmannes schon ausreiche, wird kein Gericht er ist mit 2000 Abonnenten in Silber". Und auch halbe glauben wollen. Zum mindesten hätten wir anderen nicht nötig, und Fünftelabonnenten in Silber werden gern angenommen"! uns einer solchen Meinung anzuschließen, wenn wir sehen, daß jemand von einem Schußmann festgenommen wird. Man muß es den Stöderfchen lassen: den Rummel haben

Von den Zivilpersonen, die durch die Verteidigung geladen waren, tamen nur drei dazu, ihre Aussagen zu machen. Alle drei befundeten, nicht bemerkt zu haben, daß die Angeklagten die ihnen zur Laft gelegten Uebertretungen begangen hätten. Diese nigtbeamteten" Beugen wurden nicht bereidigt.

weil sie der Mittäterschaft verdächtig seien.

-

Es ist, wir wiederholen das, jedermannes Pflicht, fie fein heraus, und das Fechterhandwerk verstehen sie, wie sich's sich zum Beugen anzubieten, wenn er sein Beug für brave Stirchenleute geziemt, auf dem ff! Ob sich genug nis für erforderlich hält. Erfreulicherweise ist auch in Freigebige finden werden? Rechtsanwalt Dr. Heinemann beantragte Ladung des einem großen Teil der Bevölkerung das Verständnis für diese Reichstanzlers Fürst Bülow und des früheren Polizei Pflicht noch vorhanden, und durchaus zutreffend wurde in dem Tattlos. präsidenten v. Borries. Von beiden feien, das werde von Prozeß gegen M. vom Berteidiger zugunsten des Angeklagten geltend In früheren Jahren fanden es manche Lehrperfonen für ans ihnen befundet werden, die Straßendemonstrationen gemacht, M. habe nichts anderes getan als das, was bei Siftierungen gemessen, Entschuldigungszettel, die ihnen in ihrer amtlichen Eigen­des vorigen Jahres, die sich an die Reichstagswahlen alle Tage getan werde. Aber zu bedauern ist nur, daß auch alle fchaft zugingen, in Berliner Blättern zu veröffentlichen. Diese Taft­anschlossen, öffentlich als zulässig gekennzeichnet Tage derselbe Fehler gemacht wird, den M. gemacht hatte. Wer tofigkeiten wurden dann in unserem Blatte fritisiert und nicht ohne worden. Hiernach tönne es nicht als Störung der öffent bereit ist, einem Siftierten mit seinem Zeugnis zu dienen, sollte Erfolg; die Veröffentlichungen hörten auf. Jezt scheint dieser Unfug lichen Ordnung erscheinen, wenn die Straße, die doch für alle nicht das für seine nächste und wichtigste Aufgabe wieber aufleben zu sollen. Durch einige hiesige Blätter wird wieder Barteien freistehe, auch von Anhängern des gleichen Wahlrechts zu halten, seine 8eugnisbereitschaft auf der Demonstrationen in Anspruch genommen werde; mindestens habe Straße dem sistierenden Schuhmann oder auf der Brief eines Vaters an eine Lehrperson veröffentlicht, allerdings das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit gefehlt. Das Gericht der Wache dem vernehmenden Beamten mitau nur zu dem Zweck, zu zeigen, wie unverschämt" gewisse Leute seien. lehnte diesen Beweisantrag ab. Es fei ein Unterteilen. Mehrfach wurde von Personen, die das versucht hatten, Der Brief, der Ende Januar von dem Vater eines Knaben an eine schied, ob ein Teil der Bevölkerung seine Freude oder eine der Redaktion des Vorwärts" die Klage vorgetragen, sie seien Lehrerin geschrieben worden sein soll, hat folgenden Inhalt: fanatifche Menge ihre unzufriedenheit äußere. Im abgewiesen worden mit dem Bemerken, das gehe die Polizei nichts " Geehrtes Fräulein! Ich hatte Sie foriger Woche gebeten übrigen aber sei die Ansicht des Reichskanzlers wie des Polizei- an. Aber der Zeuge, der in seinem Gifer, dem Sistierten zu mein Sohn die nöthigen Hefte zu überlassen, da dies noch nicht präsidenten unerheblich. Hierüber wird sich wahrscheinlich am dienen, der Polizei nachläuft, kann noch ganz andere Erfahrungen gefchehen ist so ferlange ich unverzüglich als Staatsbürger von meisten der gewesene Polizeipräsident felber wundern, derselbe machen. Niemand sollte unnötig sich danach drängen, den Polizeia Berlin mit einer Familie von 10 Stöpfen seit November 1907. Polizeipräsident, dessen Ansicht über Demonstrationen als sehr erheb- stubenton fennen zu lernen. Ein Beuge, der auf der Wache arbeitslos, mein Sohn die nöthigen Hefte zu überlassen denn lich gilt, wenn in seinem Namen für Beteiligung an Wahlrechts gereizt vielleicht durch diesen Ton seiner Erregung Luft zu wenn ein Arbeiter die nöthigen Schulmaterialien verweigert demonstrationen Haftstrafen verhängt werden. machen sich erlaubt, fann es erleben, daß er hinterher noch bor werden so nehme ich an das die Herrn Beamten Kinder fie be­Der Amtsanwalt beantragte gegen alle Angeklagten Be- Gericht nicht als Beuge, sondern als Mitange. tommen im Uebrigen habe ich ein gutes Recht das zu verlangen stätigung der Haftstrafe von 1 Woche, Für Noad beantragte der lagter au erscheinen hat. Leicht läßt auch ein Zeuge schon dazu werden die Schreibmaterialien angeschaft.( Unterschrift.)" Verteidiger Theodor Liebknecht Freisprechung auf der Straße, wenn er neben dem Schußmann mit zur Wache oder Umwandlung der Haftstrafe in eine leine Gelbbuße. Die trabt, fich dazu verleiten, seiner abweichenden Meinung einen Bir tönnen nicht in die Entrüstung gewisser Blätter über das Beweisaufnahme habe 23idersprüche in den Aussagen Ausdruck zu geben, der die Empfindlichkeit des Respett heischenden in dem Briefe ausgesprochene Verlangen um Gewährung der Schul­der Schuyleute ergeben. Hierdurch fei dargetan, wie wenig Schußmannes wedt. Nur zu rasch fühlt ein Schußmann sich ber materialien einstimmen, sondern halten es für ganz berechtigt, wenn zuverlässig bei solchen Gelegenheiten ihre leht, und mit zielbewußtem Griff verwandelt er den geugnisbereiten ein Familienvater von neun Kindern, der noch dazu seit November Beobachtungsfähigteit fet. Daß durch die Wahlrechts- Begleiter in einen nun selber hülfsbedürftigen Arrestanten. So arbeitslos ist, für seine schulpflichtigen Kinder Schulmittel begehrt. demonstrationen eine allgemeine Beunruhigung bewirkt worden sei, ungefähr ist es auch dem M. ergangen. Busammen mit Die Bedürftigkeit ist in diesem Falle ohne weiteres vorhanden und davon fönne in Berlin bei seiner größtenteils sozialdemokratischen dem Manne, dem er als Zeuge beistehen wollte, tam er auf die bedürftigen Kindern sollen ja Lehrmittel geliefert werden. Es ist Bevölkerung nicht die Rede sein. Wahlrechtsdemonstrationen feien in Anklagebant.

-

anderen Ländern erlaubt, man habe nach den Demonstrationen von 1907 Nein, es sollte bei Siftierungen wirklich nicht der erste höchstens zu bedauern, daß der Vater sich deshalb aum atveiten Male als auch in Berlin erlaubt ansehen müssen. Für Thießen und Schulz Gebante etwaiger Beugen fein, mit zur Wache zu an die Schule wenden muß. Verurteilenswert und tattlos ist aber machte der Verteidiger Heinemann gleichfalls geltend, daß laufen. Wichtiger und richtiger ist es, schleunigst die Adresse die Lehrperson, die ein solches Schreiben zur Veröffentlichung zur gar fein grober Unfug, feine Beunruhigung des weiterer Zeugen zu beschaffen und mit diesen zusammen sich dem Verfügung stellt. Es wäre wirklich wünschenswert, wenn es gelänge Publitums in seiner allgemeinheit vorliege. Vor Sistierten zur Verfügung zu stellen, wenn er festzustellen, welche Lehrperson hierbei in Frage tommt; ihren dem Gesetz seien die Tatbestandsmerkmale des groben Unfugs immer von der Wache zurüdtommt. Gewiß, nicht jeder hat Beit, Namen der Deffentlichkeit zu übermitteln wäre ein Verdienst. Im biefelben, da dürfe nicht danach gefragt werden, wer demonstriert auf der Straße zu warten, bis der Sistierte entlassen wird; auf Fall daß sich zufällig unter unseren Befern der Briefschreiber befinden habe. Er beantrage Freisprechung oder höchstens eine geringe ber Wache dauert es manchmal merkwürdig lange, bis die formali follte, möchten wir um den Namen der Lehrperson bitten. Geldstrafe. täten", die bei Eiftierungen üblich sind, erledigt werden. Aber es Das Gericht entschied, die Straße fei nicht für ist schon dagewesen, daß umsichtige Leute auch in solchem Falle Demonstrationen da, ob die Bestrebungen der Angeklagten sich zu helfen wußten. Mehrfach haben Personen, die eine Sistie­nun berechtigt seien oder nicht. Durch solche Massenproteste von An- rung mit angesehen hatten, der Redaktion des Vorwärts" unter hängern des allgemeinen Wahlrechts werde die übrige Angabe der näheren Umstände( Ort, Beit, Anlaß usw.) ihre Adressen Bevölkerung beunruhigt, mindestens werde durch Rufen und mitgeteilt. Und mitunter haben wir diese Adressen dann auch bem Singen die Ruhe gestört. Da aber Gewalttätigkeiten nicht be- Giftierten, wenn er sich bei uns meldete oder sonstwie von uns er­gangen worden feien, so sei auf Geldstrafen zu erkennen, für mittelt werden konnte, überweisen tönnen, R. auf 35 M., für Th. auf 20 M., für Sch. auf 20 M. eventuell für je 5 M. einen Tag Haft.

werden.

"

Partei- Angelegenheiten.

Entgleift. Gestern früh 5% Uhr entgleiste auf dem Schlesischen Bahnhofe beim Zurückdrängen des Leerzuges 1309 in Weiche 2 der Schlußwagen mit einer Achse dadurch, daß die Bunge der Weiche nach dem Umstellen nicht ordnungsmäßig schloß. Beide Ferngleife waren auf furze Zeit gesperrt, Personen wurden nicht verletzt, Materialschaden ist nicht entstanden. Die Fernzüge 52 P, 40 und 24 O wurden über das Stadtgleis geleitet. Die Vorortzüge der Strede Spandau- Strausberg haben zwischen den Stationer Straus berg- Schlesischer Bahnhof und Spandau - Schlesischer Bahnhof ge­pendelt. Der Stadtbahnbetrieb erlitt durch das Ueberleiten der Bernzüge geringe Verspätung.

Außerdem sei Rechtsanwalt Heinemann in eine Ungebührstrafe von 20 M. zu nehmen, weil er gesagt habe Heinemann selber Steglit. Am Mittwoch, den 11. März, abends 8 Uhr Wähler bernahm's mit fichtlichem Staunen im Strafbefehl sei in wenig verfammlung bei Schellhase. Der 8ablabend fällt aus. gefchmackvoller Weise von brüllen" geredet worden. Das stehe Der Jugend ein Vorbild. Vor einem Vierteljahr veröffent­nicht im Strafbefehl, aber auch wenn es drin stände, sei diefe Schmargendorf . Morgen, Mittwoch, findet der Bahlabend im lichten wir Mitteilungen über einen Berliner Pastor, der im Ron­Kritit an einem Strafbefehl ungehörig. Selbstverständlich Restaurant Lindenbaum" statt. Da zugleich das Wahlresultat von firmandenunterricht auf seine Böglinge durch Schimpfwörter und wird wegen Berhängung dieser Ungebührstrafe Beschwerde eingereicht der am Nachmitag von 4-8 Uhr stattfindenden Gemeindewahl be- burch Prügel zu wirken suchte. Ein Bastor, der prügelnd zur Non­fanntgegeben wird, sind auch Gäste hierzu eingeladen. Alle Partei- firmation vorbereitet, ist ja wohl in Berlin feine Seltenheit. Da Wenn es die Aufgabe des Richters ist, mit aller Macht zu genossen, Arbeitslofe usw., welche sich am Nachmittag freimachen gegen dürfte ein Pastor, ber seine Konfirmanden dokumentieren, daß der Grundfag, mit dem Zerenz eine ungerechte fönnen, wollen sich behufs Teilnahme an den Wahlarbeiten schon mit ordinären Schimpfwörtern belegt, denn doch Justiz verspottete: Wenn zwei basselbe tun, ist es nicht dasselbe" von 44 Uhr ab im Bureau des Wahlfomitees, im Restaurant zum jetzt Grundsatz preußischer Rechtspflege geworden ist, so erfüllen die Lindenbaum", vis- a- vis dem Rathaus, recht zahlreich melden. Verhandlungen wegen angeblicher Straftaten, begangen durch Wahlrechtsdemonstrationen, diese Aufgabe trefflich. Gerechtigkeit und Juftig ist eben nicht einerlei.

Der Vorstand.

Brit- Budow. Morgen Mittwoch, den 11. März, abends 1,9 Uhr, findet im Landhaus", Chauffeeftr. 97, eine Bereinsversammlung

einzig dastehen. Es handelte sich um den Bastor Nürnberger von der evangelischen Paulsgemeinde auf dem Gesund­ brunnen . An dem genannten Diener Gottes , der in dieser Weise der Jugend ein Borbild" gab und mit solchen Mitteln den Nachwuchs der Arbeiterbevölkerung zu rechten Christenmenschen era