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SftrfCme* es i'Cn Belgiern schwarz auf weiß prasensseri wurde. Die Blätter dour Schlage der ,Moile beige" und desPetit Bleu", die mit frecher Vüttuosität die Geschäfte de? Königs besorgen, konmten sich vor Jubel nicht fassen. Wer durste e-Z jetzt noch wagen, von derUnnachgieb�gleit" des Königs, vomAfstalutasmuS" u. dgL   zu reden, nachdem Leopold die Krondomäne genystZÄ der Sswm« das Abstimmungsrecht über das Budget zugesmnden und übsrhaupck in alleinmit sich hatte reden lasten". Selbst Dorstchtige wallten nach diesemResümee" st' den neuen Bedingungen beträchtliche Vorteile gegenüber den früheren finden. Aber« bald darauf der neue Vertrag im Wortlaut erschien, erfuhr die Oestentlichkeit, vaelch leckes lltetöver die Regierung ausgeführt hatte. Denn es zeigte sich in vollster Deutlichkeit, daß dietrenen Bedingung«»" nicht um ein Haar bester waren clZ die früheren, daß sie vor allem ebenso wie diese eine ostentative Verletzung der Parlamentsrechte sind, deren Anerkennung sich die Kammer in ihrem Votum vom Dezember 1906 ausdrücklich vorbehalten hatte. Daß die Negierung sin deren Mitte Herr Helleputte sitzt, da- seiner­zeit für die Anerkennung der Kontrollrechte der Kammer, geredet und gestimmt hat) es überhaupt wagt, diesen Vertrag darzulegen. in dem, nur in anderen materiellen und juristifchcn Formsa, alle Wünsche des Königs genau so wie im ersten registriert find, ist wirklich ein starkes Stück. Trotz der Aufhellung der Tatsachen durch den WorSlaut des Vertrages selbst, fährt die Kongopresse unbeirrt fort, den neuen Vertrag den Belgiern als einglänzendes Geschäft" einzureden. Aber es hat sich gezeigt, daß nicht nur dieprinzipiellen" Aunexiensfeinde, fondern auchangesehene" Politiker, dieSlimexionisten" find, den neuen Vertrag als unannehmbar erklärten. Als höchsten Trumpf spielte man aus, daß sich sogar Äeernaert, der starr- köpfige Nörgler, zufrieden erklärt habe. Leider kam bald em De­menti, daS das Gegenteil besagte. Auch Cattier.der angeschenste Kolonialfachmann und selbst ein Annexionist, sprach sich gegen den Vertrag auS. Desgleichen der alte Demokrat I a n s o n. Ewe Reihe von durchaus kolonialsteundüchen Blätrern verurteilen ebenfalls den neuen Vertrag auf daS schärfste und erklären seine Bedingungen für «och- verhängnisvoller als die des ersten Vertrag?. Was hat Leopold nun eigentlich in dem neuen Vertrag seinen Belgierngewährt"? Wie sahen dieseköniglichen" Opfer auS? Er hat wirllich dem Willen der Oeffentlichteit Rechnung getragen und die K r o n d o m ä n egeopfert". Die Krondomäue ist tot es lebe der Spezialfonds. Mit besten aus den Eingeborenen gepreßten Millionen konnte der König ohne parlamentarische Kontrolle seine größenwahnsinnigen Baupläne ausführen. Er hat sich dazu von der Regierung die runde Summe von 45 Millionen bewilligen lasten. ES ist nur eine Stimme darüber, daß die Kammer nie aus Eigenem für die höchst unpopulären LuxuSbauten des Königs ihre Zu- stimmung gegeben hätte. So ist fie nun auch noch verpflichtet. die vom König eingegangenen Kontrakte einzuhalten. Eine Stufe höher noch aber erklimmt die leopoldinische Anmaßung in der Kreierung jener 50 Millionenaus den Sinnahmen der Kolonie", die sich der König für Werke im Kongo   ohne Kontrolle ihrer Verwendung natürlich als Zeichen der Dankbarkeit bewilligen ließ. Bescheiden wie immer eSkomptiert Leopold bereits den Dank der Nachwelt für sich undfein Kongowerk" nach- dem ihm die Mitwelt statt des DankeS nüchtern an die Einhaltung des Berliner   Vertrages erinnert, den er durch sein wildes Ausbeutungssystem gebrochen. ES ist wirklich echtLeopoldinisch. daß sich in den Tagen, in denen allenthalben die Empörung über die grausame StegerauSbeutuug und Negermißhandluug im belgischen   Kongo   laut wird, der Schöpfer dieser Greuel sich mit einem Millionenfonds den Dank für sein Werk quittieren läßt. Gerade die Klausel von der Dankbarleit hat die Presse übrigens nicht übel aufgebracht. Ein anderer Zug Leopolds kommt in der Bestimmung zum AuS- druck, die dein Prinzen Albert bis zu seiner Thronbesteigung eine jährliche Dotation von 120000 Fr. und der Pciuzesstn Clementine bis zu ihrer Verheiratung 75 000 Fr. zuspricht. Nun weiß der König, daß Belgien   auch im besten Falle Millionen in die Kolonie wird hineinstecken müssen, wenn ander« eS nicht in Konflikt mit den Mächten des Berliner   Vertrages geraten will. Leopold weiß, daß Belgien   nur den Kongo   übernehmen kann, wenn es alle jene Reformen durchführt, die daS bestehende Leopoldinische Ver- flavungS- und BuSbeutungSsystem notwendig macht. Daß aber der R J_____!- I--'JJ- Sie Vorboten des 18. MSrs. Die Märzrcvolution brach mit der Plötzlichkeit einer Katastrophe Nicht nur über die Fürsten  , sondern auch über daS Bürgertum herein. Wir sahen", heißt eS in einer Darstellung auS dem Jahre 1849. wie sich der Himmel verfinsterte und die Lust schwüler und schwüler wurde.... daß endlich ein LoSbruch des Sturmes erfolgen mußte, wußten alle.... Wer aber hätte den so plötzlichen und so vir- uichtenden Sturm geahnt, wie ihn der Februar des Jahres 1848 brachte...." Am ahnungslosesten waren die absolutistischen Gewalt- Haber. Die Hofschranzen und politischen Handlanger wiegten die Fürsten  vollends in den Wahn ihrer souveränen Gottähnlichkeit, und von Zeitungen «rhielten auch damals die gekrönten Häupter nur eine vorsichtig getroffene Auslese. Drastisch sagt Wilhelm Zimmer- mann in seiner SchriftDie deutsche   Revolution":Mehr als ein deutscher   Fürst war in der Lage Ludwigs XIV.Wann wird Ihre Frau entbunden." fragte der König einen seiner Höf- linge.Wann eS Euerer Majestät gefällig sein wird," antwortete dieser mit tiefer Verbeugung. So glaubte mancher deutsche   Fürst, eS komme auf ihn an. ob und wann die Zeit eine neue Geburt vollbringen soll oder nicht." So erklärte ja auch bekanntlich Friedrich Wilhelm IV.   noch 1847.nimmer werde er dulden, daß ein Blatt Papier   sich zwischen den Herr-Gott im Himmel und daS Land dränge", wobei der Preußenkönig sich für den allmächtigen Stellvertreter dieses Herr-BotteS im Himmel hielt. Da kam die Pariser Februarrevolution. Unter dem Bürgerkönigtum des gekrönten Bourgeois LouiS Philipp und der KorrupttonSpolitik einerVolksvertretung", die von noch nicht einer Viertelmillion Staatsbürgern gewählt war, die über je 200 Frank direkte Steuern bezahlten, war die Nation derartig ausgeplündert und politisch kompromittiert worden, daß die Empörung eine allgemeine geworden war. Am 22. Februar demonstrierten Kleinbürger und Proletarier auf der Straße. Die Demonstration wiederholte sich machtvoller am 23. Februar. Es kommt zu einem Zusammenstoß mit dem Militär, Bürgerblut wird vergossen und im Nu wachsen die Barrikaden aus dem Boden. Der Kampf dauert bis zum andern Tage: UmlUhrmittagö am 24. Februar zieht daS siegreiche Volk in die T u l e r i e n ein. Der Bürgerkömg aber bringt seine teuere Person und sei» gefülltes Portemonnaie durch eilige Flucht in Sicherheit. Die Nachricht von der siegreichen Revolution, von der Er- richtung der Republik   erregte in ganz Deutschland   einen Orkan de? Jubels und der Begeisterung. Vergebens versuchten die offiziösen Berliner   Preßkosaken den Spießbürgern vor einer fran- fischen Invasion Gruseln einzuflößen, vergebens bramarbasierte die»Allgemeine Preußische Zeitung  ", daß,»wenn neues Gelüste König dem sicheren Defizit des Budgets noch dieseGroß- mutSspenden" anhängt, die er, wie man wohl weiß, ans eigener Tasche bezahlen kann, wenn ihn schon danach gelüstet ist ein Be­weis inehr, was für ein sonderbaresGeschenk" und welches Geschäft" die Kolonie für die Belgier zu werden verspricht. Zu den weniger auffallenden, aber immerhin bezeichnenden Be- stimmungen des Vertrages gehört auch die Zuwendung einer JahrcS- rente von 60000 Fr. an die Verwalter der 5kronendomäne, zu denen unter anderem die Geschäftemacher des Königs und Millionärs Baron G o f f i n e l, Baron S n o h u. a. gehören. Was der noble König nicht alles aus den armen Negern herauspreßt, um groß- mütig zu sein! An den mitgeteilten Hauptzügen des Vertrages mag man ersehen, welch einFortschritt" in den neuen Bestimmungen liegt! Nun, die Regierung kann heute schon ersehen, daß trotz ihrer kecken und skrupellosen Negiekünste ihrem zweiten Vertrag kein anderes Schicksal blühen wird, als dem ersten: daS Schicksal, begraben zu werden._ Die Lemi'besi'dnuligs- flovelle in der Keichstsgsßommiiiion. Gestern fand die erste Sitzung der 28gllederigen Gewerbe- ordmingSkommisfion statt. Von sozialdemokratischer Seite gehören der Kommission die Genoffen Molke nbuhr, Schmidt- Berlin und Stadthagen   an. Von ihrer Seite waren zunächst zu den KZ 105 bis llvb eine Reihe Anträge gestellt. Auch die Zentrumsmitglieder hatten viele AbänderungSanträge gestellt, die sich auch auf andere Paragraphen als die in der Vorlage berührten be- ziehen. Die Kommission war damit einverstanden, daß zunächst die zu§ 118 der Gewerbeordnung gestellten Anträge zur Beratung ge- langen und später auf§ 105 usw. zurückgegangen werde. Beschlossen wurden zwei Lesungen. Als Berichderstatter für die Vorlage wurde Abg. Prep er. für die Petitionen Genosse Schmidt- Berlin gewählt. Der jetzige§ 118, Absatz 1 der Gewerbeordnung lautet:Beim Abgange können Arbeiter ein Zeugnis über die Art und die Dauer ihrer Beschäftigung fordern." Die Regierungsvorlage schlägt vor, um den aufgetretenen Zweifel zu beseitigen, ob das Zeugnis bereits von der Kündigung ab verlangt werden könne, den Eingang des Absatzes so zu saffen:Bei der Beendigung deS Dien st Verhältnisses im Falle der Kündigung von dieser an. Bon sozialdemokratischer Seile wuroe betont: bei loyaler Auslegung des§ 113 müste sowohl die Frage, ob bereits von der Kündigung ab, wie die weitere, ob die in der RegierungS  - Vorlage nicht berührte ohne Aenderung bejaht werden, daß das Zeugnis auch nach dem Au Stritt verlangt werden kann. Bei der Beratung deS§ 680 Bürgerlichen Gesetzbuchs und bei ß 73 HandelS-GesetzbuchZ war von sozialdemokratischer Seite beantragt. beide Fragen ausdrücklich im Gesetz zu bejahen. Damals halten die RegierungSvertrcter und die KommissionSmitglieder aus­weislich des Berichts zu§ 73 HandelS-GesetzbuchS ausdrücklich er- klärt,daß nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kein Zweifel sein könne, daß nach Maßgabe der Bestimmungen über Treu und Glauben bei Verträgen das Zeugnis schon verlangt werden kann vom Tage der Kündigung ab und auch nach dem Austritt." Wird nun n u r K 113 Gewcrbe-Ordnuug geändert, so liege es leider nahe, daß dann K 73 deS Handelsgesetzbuches und K 630 deS Bürgerlichen Gesetzbuches fortan irrig interpretiert werden. Um diese Ver- schlechterung der HandlungSgehülsen und der dem Bürgerlichen   Gesetz- buch unterstellten Arbeiter, z. B. der Landarbeiter, zu verhüten, sei eS zweckmäßig, entweder alle drei Paragraphen oder leinen nach dieser Richtung zu ändern, im Gegensatz zur Regierungsvorlage aber eventuell auch die Streitfrage über die Zeit nach dem Austritt in bejahendem Sinne zu schlichten. Aus der Mitte der Kommission wurde betont, daß un Bericht festgelegt werden könne, daß die für HandlungSgehülsen usw. durch Aenderung deS Z 113 der G.-O. nach­teilige Interpretation nicht gewünscht sei. DaS Zentrum beantragte zum Absatz 1 deS§ 113 auch eine Klarstellung darüber, daß auch im Fall vermeintlich unberechtigten Austrittes auS der Arbeit ein Zeugnis ver- langt werden kann. Ein Regierungövertreter vertrat zu lebhafter Ueberraschung die Anficht, daß eine Weigerung der Zeugniserteilung bei unberechtigtem Austritt möglich sei. ZcntrumSabgeordnete, Frei- sinnige und unsere Genossen betonten, daß unter allen Umständen ein Zeugnis verlangt werden müsse. DaS sei jetzt durch Annahme deS Zentrumsantrages und dann durch auS- drücklichen Ausschluß deS 273 des Bürg. Gesetzbuchs an anderer Stelleabsolut klar zu stellen. Schmidt- Altenburg(Rp.) wollte einvorläufiges Zeugnis" zulassen. Sein Antrag erwachen sollte nach deutschen   Fluren, vielleicht gekleidet in daS Streben der Völkcrbeglückung nach dort reifenden Theorien, Deutschland   dastehe, wohlvorbereitet, jeden Angriff ernst und. wenn eS sein muß, blutig zurückzuweisen." Diese chauvi- nistischen Hctzversuche verpufften. Die Masse des Volkes begriff. daß der Feind nicht jenseits sondern diesseits des Rheines stand. Zuerst begann es sich in Süd- und Westdeutschland zu rühren. In Baden hatte ja die liberale Opposition die schärfsten Formen angenommen, dort hatte sich bei der Mäste sogar der Gedanke der Republik   eingebürgert. Luch in Württemberg  , Hessen  , Rhein  « Preußen bestand bereits feit geraumem eine liberale Opposition. Aber auch Thüringen   und Sachsen   wurden jetzt durch die Pariser Ereignisse in den Strudel hineingerissen. Ueberall erhob sich der Ruf nach einem starken und einigen Deutschland  . Fast einstimmig verlangte man allenthalben in den deutschen   Ländern und Länderchen:Ein deutsches Parlament, frei gewählt durch daS Volk. Jeder volljährige Deutsche  , ohne Rücksicht auf Rang, Stand, Vermögen und Religion, kann Mitglied dieses Parlaments werden. Unbedingte Preßfreiheit.   Vollständige ReligionZ-, Gewissens- und Lehrfreiheit. Auf- Hebung der stehenden Heere. Allgemeine VolkS- bewaffnung mit freier Wahl der Offiziere. Volkstümliche Rechtspflege mit Schwurgerichten. Alkgemeines deutsches Staatsbürgerrecht. Gerechte Besteuerung nach dem Einkommen. Wohlstand, Bildung und Unterricht für alle. Schutz und Gewährlei st ung der Arbeit. Ausgleichung des MißverhältuisteS zwischen Kapital und Arbeit. Volkstümliche und billige Staatsverwaltung. Be- schränkung des Beamtenheeres. Verantwortlichkeit aller Minister und Staatsbeamten.-- Abschaffung aller Vor- rechte. Freies Vereinigungsrecht usw. usw." Am 5. März fand in Heidelberg   eine Versammlung badischer. hessischer, württembergischer und rheinischer Liberaler und Radikaler statt, die beschloß, die Einberufung eines deutschen   Parlaments zu fordern. Zugleich wurde beschlosten, auf den 81. März nach Frank- furt a. M. eine allgemeine VertrauenLmännerversammlung der Nation einzuberufen, die denn auch als sogenanntesVorparlament" zu- sammentrat. Kaum waren diese Beschlüsse bekannt geworden� als man von einem Fürstenkongreß hörte, der eine Gegenaktion dar- stellen und sich bereits am 25. März in Dresden   versammeln sollte. Aber diese Gegenaktion kam nicht zustande: Der 13. März warf den Absolutismus für erste derart über den Haufen, daß ihm all'. Lust zu Quertreibereien verging. Erst als die Zerklüftung und der Hader unter dem Bürgertum selbst begann, kam die Reaktion wieder zu Kräften. Die siegreiche Erhebung deS PariseS Volkes war den Mzcht- Hävern aber auch ohnehin schwer in die Glieder gefahren. Der wurde einstimmig abgelehnt. Dasselbe Schicksal widerfuhr einer nationallibcralen Anregung, dem Arbeitgeber stets zu gestatten, im Zeugnis zum Ausdruck zu bringen, ob des Arbeiiero Abgang berechtigt erfolgt sei. Bei der Abstimmung über Z 113 Absatz 1 fiel der sozialdemokratische Antrag, entweder die jetzige Fassung zu behalten oder auch klar auszudrücken, daß auch nach dem Austritt ei» Zeugnis verlangt werden könne, durch Annahme de? ZenirumLantrageZ folgender Form sdie Aenderungen gegen den jetzigen Wortlaut sind durch Sperrdruck hervovgehoben): Bei jedem Austritt aus dem Dienstverhältnis oder im Falle der Kündigung von dieser an, können die Arbeiter von dem Arbeitgebereinschrift- l i ch e S Zeugnis über die Art und die Dauer ihrer Beschäftigung ' fordern. Wenn zwischen der Kündigung und dem. Ansiritt ein Zeitraum vo» mindestens einem Monat liegt, so kann der Arbeiter ein Ergänzungö- zeugnis beanspruchen. Die ZentrimiSinitglieder hatten auch zu den weiteren, in der Regierungsvorlage nicht berührten Absätzen deS ß 113 eine präzisere Fastung beantragt. Unsere Genossen verlangten eine Klarlegung, daß auch negative Merkmale des Zeugnisses unzulässig sein sollen, daß also eine gewohnheitsmäßige Bescheinigungordnungsmäßig entlasten" erteilt und ein Gebrauch eines anderen Formulars(also eine Art schwarze Liste) untersagt wird. Diese Umgehung des Gesetze? soll durch Einschaltung der Worteoder geeignet sind" erreicht werden. Der dahin gestellte, im Jahre 1891 abgelehnte Antrag wurde mir 15 Stimmen(Zentruni, Freisinn, Sozialdemokraten) angenommen. Der Abg. Schack stiminte dagegen, also für eine Umgehung der Arbeiterschutzvorschrift und ftw Fcmbriefe. Die weiteren Absätze erhalten folgende Gestaltung(die Aendernngen sind durch Sperr- druck ersichtlich): Dieses Zeugnis ist auf Verlangen der Arbeiter auf ihre dienstliche Führung und ihre oienstlichen Leistungen auszudehnen. Das Zeugnis darf eine dem wirklichen Sach- verhalt lvidersprcchende Auskunft nicht ent­halten und muß von dem Arbeitgeber oder einem dazu bevollmächtigten Betriebsleiter unterzeichnet werden. Das Zeugnis darf nicht mit Merkmalen versehen werden, welche den Zweck haben oder geeignet find, den Ardeiter in einer aus dem Wortlaut des ZcugnisteS nicht erficht- lichen Weife zu keimzeichnen. Die nächste Sitzung findet am Freitag statt. politifcbe CCeberlicbt. verlin. den 11. März 1908. Geschäftsordtmngskämpfe und modernistische Kultur. In der heutigen Sitzung des Reichstages wurde die Generaldebatte über daö Reichsamt des Jnncnr zu Ende gc bracht. Nachdem einige bürgerliche Redner über alle mög- lichen Fragen bereits Gesagtes in anderen Worten wieder- holt und wenig Neues vorgebracht hatten, wäre unsererseits Genosse Hue zum Wort gekommen, der die bisher noch nicht erörterten Berg Werksfragen vorbringen lvollte. Da erschien der Blockantrag auf Schluß der Debatte, der denn auch mit der üblichen Blockmehrheit angenommen wurde. Als nunmehr nach der Abstimmung über die Resolutionen in der Spezialdiskussion weiter fortgefahren wurde, ergriff der Genosse Hue das Wort zum TitelGehalt der Direktoren", geriet aber gleich in Konflikt mit dem Präsi- deuten Stolberg, der nicht dulden wollte, daß Hue in irgend einer Weise Fragen streifte, die allgemeinen Charakters sind. Schließlich mußte Hue abtroten. Nunmehr versuchte Genosse Stadt Hägen sein Heil. Den Kampf mit ihm hatte Gras Stolberg   dem Vizepräsidenten P a a s ch e überlassen. ES gelang Stadthagen   zwar eine Zeitlang eine sachliche Erörterung durchzusetzen. HerrPaasche, immer nervöser werdend, studierte in den Zwischenpausen zwischen seinen präsidialen Einmischungen die Geschäftsordnung, um ausfindig zu machen, mit welchem Paragraphen er den Einwendungen Stadthagens begegnen könnte. Schließlich drohte er, nachdem Stadthagen   zweimal zur Sache gerufen war. mit einem Appell anL HauS, um dem renitenten Sozialdemokraten das Wort entziehen zu lassen. Stadthagen   beendete indes rasch mit kurzen Worten seine Ausführungen. Bundestag, diese Vertretung der Regierungen, versprach bereits in einer Proklamation vom 1. März:Deutschland   wird und muß auf die Stufe gehoben werden, die ihm unter den Nationen Europas  gebührt." Ferner gab er den Regierungen die Aufhebung der Zensur frei und geruhte sogar am 10. März, denBöllern" da? Tragen derdeutschen   Farben", schwarz-rot-gold zu gestatten, ja sie zu den amtlichen Farben des deutschen Bundes zu erheben. Inzwischen freilich hatten sich verschiedene dieser deutschen  Völler" bereits anderweitige Freiheiten herausgenommen. In Baden erzwang das Voll die Entlastlmg dreier verhaßter reaktionärer Minister. In Württemberg   erzwang man ebenfall« die Berufung eines liberalen Märzministeriums. Obendrein aber rotteten sich gar die Bauern im Odenwald   und Taubergrund, im Schwarzwald   usw. zu- sammcn, um die Feudallasten gewaltsam abzuschütteln. Die Alten und Lehnsbücher wurden verbrannt; in Nieder ftettcnging bei dieser Einäscherung sogar da» Schloß in Flammen auf. Die adeligen Gutsherren gerieten darob in solchen Schreck, daß viele freiwillig aus Zinsen und Renten verzichteten. Auch in Sachsen  , Bayern  , Hestcn- Darmstadt, Kurhesseir, Hannover   usw. schlug der Aufruhr in hellen Flammen empor. Auch in P r e u ß e n, und speziell in Berlin  , begann es gewaltig zu gären. Aber Friedrich Wilhelm IV.   befand sich noch immer in dem optimistischen Wahn«, daß sein Volk die Untertanen- scheu nicht abstreifen werde. Als sich der Kanton Neuenburg   in der Schweiz  , den der Wiener Kongreß   unter preußische Hoheit gestellt hatte, von Preußen losriß, meinte der König, er verliere dabei nichts als die schöne Aussicht vom dortigen Schlosse. Aber die Vorgänge im preußischen Rheinlande hätten ihm immerhin eine Warnung sein sollen. Dort, wo die Industrie höher entwickelt war. wo die Erinnerung an dle Errungen- schaften der großen französischen   Revolution noch besonders lebendig war, kam es zu sehr bewegten BoltSszenen. In Köln   konnte man die Marseillaise   singen und über einen Anschluß an Frankreich   diS- kutieren hören, und neben der bürgerlichen Bewegung machte sich bereits auch eine proletarische Bewegung geltend, die in mächtigen Straßendemonstrationen Schutz der Arbeit und Stcherstellung der meuschlicheir Bedürlnisse verlangte. Aber die Junker und Bureau- lraten in Berlin   stellten übermütig die schärfsten Maßregeln in Aussicht, falls sich auch in Berlin   derPöbel"mausig machen" sollte. Und da? Vertrauen des preußischen König« in die Uncrschütterlichleit seines feudal-absoltitistischen GotteSgnaden-ReginrentS war noch am 6. März ein so festes, daß er an diesem Tage in einer Thronrede den schönen Satz aussprach,daß in Preußen der König, das Heer und das Volk dieselben seien von Geschlecht zu Geschlecht". Er sollte bald genug eine« Besseren belehrt werden.