Stelle den Schluß zu, daß auch er schroff und barsch gegen den Angeklagten gewesen sei. Diesem sei auch nicht Gelegenheit ge. geben, sich über den Antrag auf Ungebührstrafe zu äußern und die ihm auferlegte Ungebührstrafe von drei Tagen sei so ungeheuerlich, daß man sagen könne: kein Berliner Gericht würde in einem ähnlichen Falle eine so hohe Strafe verhängen. Wenn der Amts- Alle die Mitglieder der Gewerkschaft der Maler Beranwalt hier sagte, Brettschneider habe dem Gericht in der kleinen lins und Umgegend, welche ihren Uebertritt zum Zentral. Stadt zeigen wollen, es könne ihm gar nichts, so sei die verband der Maler vollziehen wollen, ersuchen wir nunmehr, Annahme zutreffender, daß das kleine Gericht dem fleine Gericht dem An- ihre Mitgliedsbücher zwecks Umtausch bei folgenden Kollegen geklagten zeigen wollte, wie ea mit einem Berliner Sozialdemokraten verfährt. Natürlich, ohne daß den Be- abzuliefern:
teiligten das zum Bewußtsein gekommen wäre.
Es sei
Wilhelm Berndt, Naunynstr. 72. Otto Luzenz, Manteuffelstr. 126. Theophil Greet, Ritterstr. 113. August Molkenthien, Boechstr. 40. Gustav Genz, Swinemünder Straße 82 Georg Leunig, Schöneberg , Helmstr. 4. J. A.: G. Genz.
für Parteinachrichten des Vorwärts" dazu, mit sieben ebenso nichtssagenden wie widerspruchsvollen Zeilen seinen Schnitzer zu bemänteln."
Ein gerades Wort fällt Herrn Reghäuser schwer. Jut Grunde heißt ja der Sah:" Es ist ja so, daß der Vorwärts" bc richtigt hat; aber ich wußte das nicht, als ich ihn anschwärzte." So wird er sich aber nicht ausdrücken. Wie käme Herr Reg häuser dazu, sich dem Lumpengesindel in der" Borwärts". seiner Mittel zu machen. Es kommt ihm ja vor allen Dingen Redaktion gegenüber irgend welche Gewissensbiffe in der Wahl darauf an, deren Wahrheitsliebe in demselben zweifelhaften Lichte erscheinen zu lassen, in dem die seine so hell strahlt.
Arbeitslosigkeit im Bädergewerbe. Als charakteristisches Zeichen der Zeit kann die in Breslau unter den dortigen Bäckergesellen herrschende Arbeitslosigkeit gelten. Nicht weniger als 200 Gesellen sind dort gegenwärtig ohne Beschäftigung, und etwa 3000 ge lernte Bäcker sind in Fabrifen und sonstigen anderen Berufen beschäftigt, weil sie als Bäcker keine Arbeit finden. Trozz dem aber suchen die Meister durch Inserate und Agenten für 600 Lehrlinge gegenüberstehen. Ostern massenhaft neue Lehrlinge, obgleich jetzt schon 750 Gesellen
doch in hohem Grade bedenklich, daß der Amtsrichter im Gefängnis zu dem Angeklagten sagte, er habe sich von anderen aufhezen lassen. Erst habe der Amtsrichter den Angeklagten seine Macht fühlen lassen und dann habe er ihn durch diese Aeußerung in seiner Eigenschaft als Sozialdemokrat herabgesezt. Das habe der " Vorwärts" nicht anders auffaffen können, als daß durch diese Aeußerung seine Parteigenossen getroffen werden sollen. Zuz Zurückhaltung des Briefes sei der Amtsrichter auch nicht berechtigt Achtung, Metallarbeiter! gewesen. Nach alledem gehe der Antrag des Staatsanwalts weit Alle Metallarbeiter, denen ihre Entlassung erteilt oder auch nur über das Angemessene hinaus. Eine Geldstrafe würde ausreichend sein. angedroht ist für den Fall, daß sie den gelben Vereinen Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld, der den An- nicht beitreten, sowie alle, denen im Bureau des Arbeitsnach- rektor Gansert von der Seidenspinnerei Eisenberger in Landeshut ,, Bei mir muß alles tanzen, wie ich pfeife!" so meinte der Dis geklagten Weber verteidigte, berief sich darauf, daß im Falle Brett- weises der Metallindustriellen in der Gartenstraße oder im Bureau in Schlesien , und deshalb wollte er in seinem Betriebe unter allen schneider die zweite Instanz das Urteil des Schöffen der Gelben in der Chausseestraße 9 erklärt worden ist, daß sie den Umständen keine Organisierten dulden. Da alle Versuche einer gerichts aufhob und dadurch die Kritik, welche der Vor- Arbeitsnachweisschein nur für den Fall erhalten, daß sie Mit- friedlichen Verständigung an dem hochfahrenden Herrenstandpunkte wärts" an dem ersten Urteil übte, durchaus berechtigt glieder der gelben Vereine werben, ersuchen wir, sich des Mannes scheiterten, zeigten ihm die Arbeiter, daß sie noch erscheine. Zu der gegenwärtigen Verhandlung würde es gar in unserm Bureau, Chariteestraße 3, zu melden. lange nicht gewillt sind, nach der Pfeife des Herrn Direktors zu nicht gekommen sein, wenn der Amtsrichter Dr. Stargard, anstatt tanzen, und so traten sie einmütig in den Streik. fich über das Verhalten Brettschneiders aufzuregen, bedacht hätte, Deutscher Metallarbeiter- Verband . Ortsverwaltung Berlin . daß doch nicht ein akademisch gebildeter Mann vor ihm stände. Nicht immer werde eine scharfe Kritik von Gerichtsurteilen so auf Verbandes! Mittwoch, den 18. März, bleibt das Bureau von Achtung, Mitglieder des Deutschen Metallarbeitergefaßt wie im vorliegenden Falle. General b. Liebert habe bor einem Münchener Gericht das Urteil eines höchsten deutschen 1 Uhr nachmittags an geschlossen. Die Ortsverwaltung. Gerichtshofes als einen Schandfleck der Justiz bezeichnet. Später habe der Justizminister bei Herrn v. Liebert angefragt, Der Arbeitsnachweis der Schmiedeinnung
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Die Art und Höhe der Strafen ist exorbitant. Die Kritik des Vorwärts" gegen das Urteil des Mittenwalder Schöffengerichts ist durch die höheren Instanzen vollinhaltlich bestätigt. Wenn die Beweisaufnahme über die Art der Verhandlung und der Behandlung im Gefängnis nicht vollinhaltlich die Mitteilungen unseres Gewährsmannes bestätigt hat, so bleibt diese Differenz zwischen unferer Darstellung und dem Beweisergebnis unendlich hinter dem Unterschied zurück, der zwischen der Annahme des Staatsanwalts und der Wirklichkeit liegt. Die Art und Höhe des Urteils find durch den unbewußten Widerwillen von Gerichten gegen scharfe Stritit von richterlichen Handlungen erklärlich. Selbstverständlich Revision eingelegt.
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Aus einer gelben Bilang.
Kampf der Christen im Reichsverbandsstil. Die„ Gewerkschaftsverbandes( Siz München ), berichtet in der Nr. 9 über die Ausftimme", das Organ des christlichen Hülfs- und TransportarbeiterSperrung der Granitarbeiter in Meißen . Das Blatt behauptet, die Aussperrung hätte dem Steinarbeiterverband 150 000 m. getoftet. Das Verbandsorgan," Der Steinarbeiter", stellt nun richtig, ob er durch diese Bemerkung die Richter beleidigen wolle, was bildet seit längerer Zeit einen Gegenstand des Konfliktes zwischen daß die Kosten sich auf 10 920 m. beliefen und daß die„ GewerkHerr v. Liebert verneinte. Im vorliegenden Falle seien die Re- Meistern und Gefellen. Der Arbeitsnachweis befindet sich in der schaftsstimme" die Kleinigkeit von 139 080 M. hinzugelogen hätte. dakteure nicht gefragt worden, ob sie den Richter beleidigen Herberge in der Mulachstraße und der Herbergswirt besorgt die Natürlich sollte damit die Steinarbeiterorganisation diskreditiert wollten. Eine solche Absicht hatten sie nicht. Allerdings sei Herr Arbeitsvermittelung. Im Juni 1907 änderte der Innungsvorstand werden. Nun kommt noch eine schoflere Handlungsweise der„ Gev. Liebert General , während die Redakteure nur nach dem Urteil eigenmächtig und ohne den Gesellenausschuß befragt zu haben, die werkschaftsstimme", nämlich sie schreibt neuerdings:" Am eines Mannes kommandierende Generale feien. Was dem Arbeitsnachweisordnung. Die Gesellen waren mit einigen Be- Kampf hätten 250 Steinarbeiter teilgenommen, 26 Wochen dauerte Herrn b. Liebert straflos gestattet war, das sollte auch bei anderen Stimmungen der Arbeitsordnung nicht einverstanden, besonders derselbe, ergo trifft auf einen Ausgesperrten eine wöchentliche Unternicht als strafbare Handlung angesehen werden. Unter Berüd- nahmen sie daran Anstoß, daß die Arbeitsvermittelung während des tübung von 1,67 M." Das Blatt weiß aber ganz genau, daß von sichtigung oller Umstände sei hier keine Freiheitsstrafe am Play, ganzen Tages stattfinden soll. Hierdurch waren die Arbeitslosen stüßen waren, denn die übrigen reisten alle ab. Der Steinarbeiter der vierten Woche ab bloß mehr 14 bis 16 Mann zu unteram wenigsten aber eine so exorbitante, wie sie der Staatsanwalt genötigt, fich den ganzen Tag in den Restaurations- verband hat den Ausgesperrten erhöhte Unterstübungen gewährt beantragt hat. räumen der Herberge aufzuhalten und dort ihr Geld zu ver- und die Darstellung des christlichen Blattes" ist nichts als Schwindel. Das Urteil lautete gegen Wermuth auf 3 Monate, zehren, um sich die Gunst des Wirtes und dadurch gute Arbeit zu Die Gewerkschaftsstimme" übertrumpft also den Reichsverband gegen Weber auf einen Monat Gefängnis. Das ertaufen. Der Gesellenausschuß rief die Gewerbedeputation des Gericht hielt in beiden Artikeln schwere formale Beleidigungen für Magistrats an. Dieselbe erklärte, daß der Erlaß einer Arbeits- och um ein Beträchtliches. Daß ein Zentralverband Ausgesperrte vorliegend. Die zulässige Form der Kritik sei weit überschritten, nachweisordnung ohne Zustimmung des Gesellenausschusses unzu- mit einer Wochenunterstützung von 1,67 M. abspeist, ist eine so der„ Vorwärts" habe die Absicht gehabt, zu beleidigen. Es müsse lässig ist. Darauf legte der Innungsausschuß dieselbe Nachweis- blöde Verleumdung, daß eine weitere Kommentierung überflüssig ist. dem„ Vorwärts" ans Herz gelegt werden, daß er seine Ansichten ordnung dem Gesellenausschuß vor, der natürlich seine Zustimmung fachlich vertritt, ohne persönlich zu beleidigen. nicht gab. Nun wandten sich die Meister an die Gewerbedeputation, damit sie die Zustimmung des Gesellenausschusses ergänze. Die hierauf geführte Korrespondenz der Gewerbedeputation mit dem In der Mechanischen Weberei und Spinnerei in Bayreuth be Gesellenausschuß führte dazu, daß die Gewerbedeputation erklärte, steht eine gelbe Organisation, die nach den Hottentottenwahlen gedie Arbeitsvermittelung während des ganzen Tages sei unzu gründet wurde. Kürzlich hielt sie ihre erste Generalversammlung ab. lässig, weil der damit verbundene Aufenthalt der Arbeitsuchenden Um die Arbeiter in die Versammlung zu bringen, wurden jedem in der Herbergswirtschaft einen wirtschaftlichen Nachteil für die Besucher 50 Pf. ausbezahlt. Interessant war die Abrechnung über selben bedeute. Damit hat sich also die Gewerbedeputation auf den die Kassengeschäfte. Da werden unter den Einnahmen Eintrittsvom Gesellenausschuß vertretenen Standpunkt gestellt. Bemerkens- gelder im Betrage von 10 500 m. verzeichnet, ferner an Beiträgen wert ist noch, daß der Konflikt wegen der Arbeitsnachweisordnung der Mitglieder und der Fabrit 3354 M. Da nach demselben Bericht manchmal scharfe Formen angenommen hat. Mitglieder des Gefellenausschusses sowie des Ausschusses für Arbeitsvermittelung und der Verein 529 Mitglieder zählt, müßte jedes Mitglied zirka 20 M. Serbergswesen, welche zum Zweck der Kontrolle den Arbeitsnachweis Eintrittsgeld bezahlt haben. In diesem Posten find also die Spenden besuchten, wurden auf Veranlassung des Obermeisters vom Herbergs- des Unternehmers verstedt. An Ausgaben find verzeichnet: Auswirt hinausgewiesen. Die Ausschußmitglieder bestanden auf ihr steuerbeiträge 72 M., außerordentliche Unterstützung 10 M., KartoffelRecht. Einer derselben wurde wegen Hausfriedensbruch angeklagt, gelb 3470 M., Kranz für ein verstorbenes Mitglied 3 M., Kosten der vom Gericht aber freigesprochen. Ferner haben die Gesellen den Christbaumfeier 1436 M. Das famose Kartoffelgeld wurde im vorigen Bchkott über die Herbergswirtschaft verhängt und Verbreiter von Herbst verteilt, wobei jeder Berheiratete 10 M., jeder Ledige 5 W. bekam. M. Boykottzetteln sind mit Strafmandaten wegen groben Unfugs be- um diesen Preis und um die Vergünstigung, alljährlich eine ChriftNach dem Entscheid der Gewerbebeputation fonnte der In- baumfeier mitmachen zu dürfen sowie in der Aussicht, beim Tode einen nungsvorstand seine einstimmig zustande gekommene Arbeits- Kranz um 3 M. zu bekommen, lohnt es sich schon für einen Arbeiter, ordnung nicht mehr aufrechterhalten. Am Freitag fand eine Gene- fein Koalitionsrecht fahren zu lassen. Vor Gründung des Vereins ralversammlung der bei Innungsmeistern arbeitenden Schmiede- war ein großer Teil der Arbeiter dieser Fabrit im Textilarbeitergesellen statt, der auch die Meister vom Innungsvorstand beiwohnten. verband organisiert. Sie mußten dann austreten. Seit dieser Zeit zur Beratung stand ein vom Gesellenausschuß vorgelegter Entwurf haben sich die Arbeitsverhältnisse in dem Betriebe verschlimmert. der Arbeitsnachweisordnung. Längere Debatten rief die Festsetzung Das Unternehmertum sorgt schon dafür, daß es die den Gelben der Zeit der Arbeitsvermittelung hervor. Der Gesellenausschuß schlug vor, daß wochentäglich von 10-12 Uhr vormittags und von zugewendeten Spenden mehrfach wieder hereinbringt. 7-9 Uhr nachmittags, sowie Sonntags im Sommer von 9½ bis 12 Uhr, im Winter von 2-4 Uhr nachmittags bermittelt werde. Mißglückte Einigungsverhandlungen. Nach dreiwöchigem Streit Aus den Reihen der Gesellen wurde beantragt, daß nur wochentags der Münchener Droschtenkutscher und Chauffeure versuchte das bon 3-5 Uhr nachmittags, Sonntags aber gar nicht vermittelt Einigungsamt des Münchener Gewerbegerichts eine werde. Ein Meister vertrat den Standpunkt, es müsse den Meistern Ginigung herbeizuführen. Die Jnnung lehnte nach wie vor den möglich sein, zu jeder Zeit Gesellen zu bekommen. Nicht so weit von den Kutschern und Chauffeuren geforderten Wochenlohn ab und ging der Obermeister. Er sagte, die Innung werde ja, da die Ge- bot einen Tagelohn von 1,50 M. und 10 Proz. der Einnahmen. werbebeputation die Vermittelung während des ganzen Tages ab- Auf dieser Bajis tamen auch provisorische Vereinbarungen zustande. gelehnt hat, den Gesellen nach Möglichefit entgegenkommen, doch Der Vertrag sollte auf drei Jahre festgelegt werden. In einer sollten dieselben die Zeit der Arbeitsausgabe nicht zu kurz bemessen, Kutscher- und Chauffeurversammlung erstattete die Lohnkommission denn sonst würde wohl die Innungsversammlung ihre Zustimmung Bericht. Nach lebhaften Debatten wurden die provisorisch niedernicht geben. Die Versammlung nahm den Antrag an, nur gelegten Vereinbarungen in geheimer Abstimmung mit 273 gegen wochentags von 3-5 Uhr nachmittags Arbeit auszugeben. Von 46 Stimmen abgelehnt. In dem am Freitag abgehalden weiteren angenommenen Bestimmungen sind noch zu nennen: tenen Generalappell wurde beschlossen, den Streit vorläufig abzuSpeisen und Getränke dürfen im Arbeitsnachweisraum nicht ver- brechen und die Arbeit zu den alten Bedingungen wieder aufzu abfolgt werden. Als Aushüifsarbeiten gelten solche bis zu drei nehmen. Wochen. Die von der Versammlung beschlossene Arbeitsnachweisordnung wird vom Gesellenausschuß der Innung vorgelegt, die darüber Beschluß zu fassen hat.
Aus der Partei.
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Begriffsverwirrung. Die Pfälz. Post", unser Parteiorgan zu Ludwigshafen , schreibt: Der Genoffe Hellmann in Lam = brecht hat bekanntlich wegen Beleidigung des Waldhüters Ernst eine Gefängnisstrafe von drei Wochen vom Gericht zudiktiert bekommen. Wie aus dem Berichte über die letzte Stadtratssigung in Lambrecht hervorgeht, hat er wegen der Strafe ein Gnaden gesuch an den Prinzregenten unter den eigentümlichsten Ümständen eingereicht. Es entspricht weder den Grund fägen noch der Ehre eines Sozialdemokraten, sich durch einen Gnadenfußfall vor einem Monarchen um die Verant wortung seiner Handlungen herumzudrücken. Die Lambrechter Parteigenossen werden nicht umhin können, die Konsequenz aus dem standalösen Verhalten Hellmanus zu ziehen, damit die Partei vor weiterem Schaden bewahrt wird.
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Fast zu gleicher Zeit hat die Organisation zu Markranstädt ( Sachsen ) drei„ Genossen" eine Rüge" erteilen müssen, weil sie sich an dem Empfang des Königs von Sachsen und an den Feierlichkeiten zu Ehren des Königs beteiligt hatten.
Wenn man sich vor Augen hält, was führende Genossen sich vor nicht langer Zeit beim Begräbnis eines Monarchen erlaubt haben, so braucht man sich nicht zu wundern, wenn andere Genossen durch solches Beispiel sich zu Handlungen berechtigt glauben wie die oben ingeführten.
Unsere Toten. In Bernburg ( Anhalt ) starb ein Weteran der Partei, der Genosse Rudolf Huth, im Alter von 73 Jahren. Im Jahre 1877 unternahm er mit einigen Genossen das fühne Wagnis, unter dem Namen„ Anhaltischer Volksfreund" in Bernburg ein Parteiblatt zu begründen. Das Blatt vermochte sich aber nicht lange zu halten und die Folge war ein empfindlicher finanzieller Verlust für die Begründer, nicht zum wenigsten für den Genossen Huth. Der Partei ist er treu geblieben bis an sein Lebensende. Dolizeiliches, Gerichtliches ufw.
dacht worden.
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Die Berliner Töpfer haben in Anbetracht der gegenwärtigen Konjunktur ihre Stellung zu der sogenannten Fensterfrage modifiziert. Eine Versammlung derselben nahm folgende Rejolution an:
" Die heutige Versammlung beschließt: In Anbetracht der großen und langen Arbeitslosigkeit im Töpferberufe und der
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Husland.
Kohlenarbeiterfireit in Kristiania . Sämtliche bei den Mits gliedern des Kohlenimporteurvereins in Kristiania tätigen Arbeiter haben die Arbeit eingestellt, nachdem Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag scheiterten. Die Importeure wollen die Lohn. und Arbeitsverhältnisse verschlechtern und besonders auch den seit 10 Jahren bezahlten Zuschlag für Ueberzeitarbeit herabsetzen.
ſchlechten wirtschaftlichen Verhältniffe im allgemeinen ist Letzte Nachrichten und Depefchen.
jedem Kollegen gestattet, vom Montag, den 16. März, ab die Arbeit bei unverglasten Fenstern aufzunehmen.
Die Versammlung erwartet jedoch von den Bauunternehmern im Jnteresse der Gesundheit der Arbeiter soviel humanes Empfinden, daß sie trotzdem dafür sorgen werden, daß auf den Bauten, wo die Möglichkeit einigermaßen vorhanden ist, der Töpfer feine Arbeit zugfrei ausführen kann."
Die Bresse vor der Revisionsinstanz. Das Reichsgericht berwarf die Revision des Genossen Bruno Kühn von der„ Medlenburgischen Volkszeitung" in Rostock , der am 30. November vorigen Jahres vom dortigen Landgericht wegen Beleidigung des Herzogs Johann Albrecht zu Mecklenburg, Regenten des Herzog= tums Braunschweig, zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Die inkriminierten Artifel waren am 29. und 30. Mai borigen Jahres erschienen, nachdem der Herzog am 28. Mai durch die Landesversammlung zum Regenten des Herzogtums Braunschweig erwählt worden war. An die damals durch die Zeitungen gehende Nachricht, der Herzog habe bezüglich der Bibilliste besondere Bedingungen gestellt, von deren Erfüllung die Annahme der Wahl abhängig gemacht, knüpften die beiden Artikel eine Reihe von Erörterungen und Urteilen an, in welchen das Gericht die Beleidigung erblickt hat. Das Reichsgericht ist der Ansicht, daß der Herzog beim Erscheinen der Artikel zweifellos noch dem Wir haben neulich das Verbrechen begangen, einem bürgerGroßherzoglichen Hause von Medlenburg angehörte und daß er die Regentschaft in Braunschweig erst durch Patent vom 5. Juni 1907 angetreten hat.
Die Ehre eines Reichsverbändlers. Weil er den Agitator des Reichsverbandes Mertens mit dem ihm gebührenden Titel belegte, wurde Genosse Schubert vom„ Sächsischen Boltsblatt" zu 8 widau vom dortigen Schöffengericht zu 100 m. Geld ftra fe verurteilt. Der angebotene Wahrheitsbeweis wurde vom Gericht nicht zugelassen.
Straffonto der Presse. Wegen Beleidigung eines Arbeitswilligen wurde Genosse Moltenbuhr von der Freien Preffe" zu Elberfeld zu 50 Mark Geldstrafe verurteilt.
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Die Versammlung faßte weiter den Beschluß, daß die Berliner Töpfer Mann für Mann die am 18. Mära ftattfindenden Protestversammlungen zu besuchen haben.
Offiziöselei über den Wahltermin.
Berlin , 14. März.( W. T. B.) Die vielfach verbreiteten Pressemeldungen, daß der Zeitpunkt für die Wahlen zum preußischen Landtage bereits fest stehe, treffen nach unseren Informationen nicht zu. Statistische Erhebungen, die im Anschluß an die kommenden Wahlen beabsichtigt werden, machen Aenderungen der Listenformulare er. forderlich. Die Verhandlungen über diese Aenderungen sind noch nicht abgeschlossen. Die an manchen Orten schon in Angriff genommenen Wahlvorbereitungen der Behörden lichen Blatte zu entnehmen, daß die Leipziger Buchdrucker eine umfaffen daher, wie wir hören, bis jetzt nur die Einteilung Resolution gegen Herrn Rerhäuser angenommen hätten, der Wahlbezirke, für die das nötige Material in den Ergeb während dies in Wirklichkeit die Dresdener waren. Herr erhäuser erklärte diese gleichgültige Verwechselung für eine nissen der letzten Volkszählung fertig vorliegt, und die Beaus unseren Redaktionsfingern gefogene Lüge und sagte dazu: schaffung der Unterlagen für die spätere Listenaufstellung. " Bis jest aber haben die" Homogenen" die von ihnen gebrachte Mit dieser selbst kann erst nach Bekanntgabe der Aendeunwahrheit nicht berichtigt." Wir wiesen dies nach, indem wir unsere Berichtigung wiederholten. Statt nun seinen Lesern mit- rungen der vorgeschriebenen Formulare begonnen werden. zuteilen, daß der Vorwärts" in der Tat auf die Rerhäuserschen Belehrungen über journalistischen Anstand nicht gewartet habe, formuliert Herr Reghäuser seinen Rückzug so:
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Aus Breitenbachs Reich.
Erst am 8. März( nachdem unsere eingangs erwähnte Höchst a. M. vom Frankfurt - Holländer Schnellzug ein StreckenNotiz für Nr. 29 schon in Drud war) bequemte sich der Redakteur arbeiter überfahren; er starb bald darauf im Krankenhause. Berantw. Rebatt.: Georg Davidsohn , Berlin . Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin . Druck u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Baul Singer& Co., Berlin SW. Sierzu 5 Beilagen.