Einzelbild herunterladen
 
  

Ses 1 des Handelsgeseßbuchs abgeschlossent, weil der Kauf des Faltenberger Geschäfts zur Verwirklichung seiner Absicht, ein Handelsgewerbe zu betreiben, bestimmt gewesen sei. Der Vertrag falle somit also nicht unter die Vorschrift des§ 74 des Sandelsgesetz

buchs.

Berlin   und Umgegend.

Verhandlungen die Rechte der Magdeburger   Kollegen in jeder Be Fortschritte in der gewerkschaftlichen Einigung. zichung gewahrt werden. Ein Kampf wie 1905 soll bermieden handlung zwischen einer Kommission der Gewerkschaft der Maler Opfer zu bringen, sollte der Schutzverband uns Bedingungen auf. Am Mittwochabend fand im Gewerkschaftshaus" eine Ver- schließende Partei. Die Versammelten find aber auch bereit, jedes werden, aber nur unter Wahrung unserer Ehre als vertrag und der Ortsverwaltung des Verbandes der Maler statt. Zweck zwingen wollen, die den heutigen Verhältnissen nicht entsprechen. dieser Verhandlung war, Bestimmungen festzulegen, unter welchen Deshalb wird jedem Kollegen die Stärkung der Organisation zur der Uebertritt zum Verbande vor sich gehen kann. Es wurden Pflicht gemacht, denn nur hierin liegt unsere Macht." folgende Bedingungen festgelegt. Allen Kollegen, die länger als ein Jahr dem Lokalverbande Schlußverhandlungen für alle Orte, wo eine Verständigung nicht Wie in diesen Versammlungen mitgeteilt wurde, finden die angehören, wird der Tag ihres Eintrittes in denselben ins Ver- zu erzielen war, am 25. und 26. d. M. in Leipzig   statt, und zwar bandsbuch eingeschrieben. Gehören die Kollegen dann dem Verbande ein Jahr an, so früheren Handelsministers v. Berlepsch. zwischen den beiden Zentralvorständen unter dem Vorsiz des wird ihnen die ganze Zeit ihrer Zugehörigkeit zur Organisation ( auch die Zeit im Lokalverband) angerechnet und sie erhalten die dementsprechenden Unterstüßungssäße. Die Rechte zum Bezug der Streikunterſtüßung erhalten die Kollegen sofort beim Uebertritt. Die Kollegen, die erst kurze Zeit der Lokalorganisation ange hören, treten als neue Mitglieder dem Verbande bei; jedoch sind dieselben vom Eintrittsgeld befreit. Obige Bedingungen haben bis zum 15. April Geltung. Wer nach dem 15. April 1908 übertritt, fann nur als neues Mitglied aufgenommen werden und haben obige Bedingungen keine Geltung.

Um zu

Unternehmerterrorismus.

Zum Arbeitsvertrag der Firma Zeiß. Am Dienstag spielte sich vor dem Jenenser Gewerbegericht ein interessanter Prozeß ab. Es klagte ein Hülfsarbeiter, der von der Firma plöblich entlassen worden war, weil er sich zum Nachteil der Betriebstrantenkasse eines Betruges schuldig gemacht haben sollte. Er verlangte von der Firma eine Entschädigung in Höhe von 468 M. Das Statut der Carl Zeiß  - Stiftung gewährt den in fünd­baren Verträgen stehenden Beamten, Geschäftsgehülfen und Ar­beitern der Stiftungsbetriebe einen flagbaren Anspruch gegen ihre Firma auf Gewährung einer Entschädigung für Verlust ihrer Stel­lung, wenn Auflösung des Dienstverhältnisses seitens der Firma Proletariats gewaltsam niederzuhalten suchen, wurde wieder einmal Mit welchen schmutzigen Mitteln Kapitalisten jede Regung des erfolgt, ohne daß sie zur Fortsetzung der vertragsmäßigen Tätigkeit unfähig geworden sind oder ihrerseits schuldbare Veranlassung zur in Baden   enthüllt. Der dortige Geschäftsführer des deutschen  durch eine Gerichtsverhandlung vor dem Schöffengericht zu Lörrach  Bertragsauflösung gemäß besonderer Bestimmungen dieses Statuts Textilarbeiterverbandes hatte im Herbst vorigen Jahres im Wiesen. gegeben haben. Diese Entschädigung hat in jedem Fall nicht weniger zu betragen als die Summe des festen Zeitlohnes oder Gehaltes, thal ein Flugblatt verbreitet und darin u. a. auch gesagt, die auf welche der Betroffene bei Fortdauer seines Dienstverhältnisses " Spinnerei und Weberei Steinen A.-G." habe im Jahre 1906 einen für das nächste halbe Jahr nach seinem Austritt Anspruch gehabt eingewinn von 691 M. pro Arbeiter verdient. In diesem Zu hatte. Professor Abbe, der Begründer der Carl Beiß- Stiftung. sammenhang war das Wort herauspressen" gebraucht. Der Direktor wollte die Geschäftsangehörigen durch diese Abgangsentschädigung der Gesellschaft, Köchlin, fühlte sich beleidigt und flagte. Durch die gegen eine willkürliche Entlassung, sowie gegen Arbeitslosigkeit in- Die Bautischler hielten am Donnerstag eine Vertrauens. Verhandlung wurde zunächst festgestellt, daß die Angabe des Rein. folge schlechten Geschäftsganges schützen. Im vorliegenden Fall männerversammlung ab, welche über die Art der Arbeits- getpinns nicht richtig ist. Das Unternehmen setzt sich aus 2 Fabriken hatte die Firma den Arbeiter entlassen, weil er während seiner vermittelung im Bautischlerberuf diskutierte. Die Grörterungen burg mit 420. Der Gauleiter Gsell, dessen öffentlich publizierten zusammen, eine in Steinen mit 560 Arbeitern und eine in Maul. Krankheit, für deren Dauer er Krantengeld bezog, häusliche Ar- gingen davon aus, daß es bei den Bautischlern und Einsetzern von Angaben die Zahlen des Reingewinns entnommen waren, hatte von beiten, wie Holzsägen, Holzhacken und dergleichen verrichtete. Schon jeher üblich war, sich unter der Hand, durch Umschau, Arbeit zu der Existenz der zweiten Fabrik in Maulburg   feine Kenntnis und ver Jahresfrist seien ihm Pflichtwidrigkeiten nachgewiesen und es suchen. Mit diesem Brauch rechnen auch die Arbeitgeber. Unter infolgedessen seinen Berechnungen nur die Arbeiterzahl der Fabrik fei ihm damals die sofortige Entlassung angedroht worden, wenn er solchen Umständen ist es erklärlich, daß der paritätische Arbeitsnach- in Steinen zugrunde gelegt. Als Zeugen waren zwei Direktoren sich wieder etwas zuschulden kommen lasse. Die Zahlung der Ab- weis für die Holzindustrie von der Baubranche sehr wenig benutzt des Unternehmens, der Gauleiter Gsell und der christliche Gewerk gangsentschädigung lehnte die Firma ab, weil der Arbeiter eine wird, worüber sich Mitglieder anderer Branchen des Holzarbeiter- schaftssekretär Stiefer geladen. Festgestellt wurde, daß die Direktion schuldbare Veranlassung zur Vertragsauflösung gegeben habe, verbandes schon oft beklagt haben. In der Versammlung wurde in Maulburg   sich von den Arbeitern ein Schriftstüd unterzeichnen wegen Tatsachen, welche das Vertrauen auf zuverlässige Erfüllung hervorgehoben, daß sich das Arbeitsuchen unter der Hand in der in Maulburg   sich von den Arbeitern ein Schriftstück unterzeichnen der Dienstobliegenheiten oder auf ehrliche Wahrung anvertrauter jezigen Zeit der großen Arbeitslosigkeit besonders starf bemerkbar ließ, wodurch sie sich verpflichten, aus dem Textilarbeiter. Intereffen der Firma in Frage stellen müssen". macht. Wer beim Umschauen vom Glück begünstigt ist, findet bald berband auszutreten; daß Arbeiter, welchen die Arbeit Das Gewerbegericht verurteilte die beklagte Firma zur Zahlung wieder Arbeit, während andere Kollegen lange Zeit arbeitslos gekündigt wurde, auch gleichzeitig die Fabrikwohnung räumen von insgesamt 513,60 M.( Entschädigung von 4 M. pro Tag bis zum bleiben. Ein Beschluß der Branche, nur den Arbeitsnachweis zu gleichen Fabrik zu beschäftigen, anderenfalls ihnen mit Kündigung müssen; daß die Eltern gezwungen werden, ihre Kinder in der Ablauf der Kündigungsfrist und Abgangsentschädigung laut Stif- benußen, würde erfolglos bleiben, weil die Unorganisierten, die gedroht wird; daß den Arbeitern pro Zahltag mehr für Hauszins tungsstatut.) Das Gewerbegericht vertrat die Auffassung, daß in Angehörigen anderer Organisationen, sowie die Kollegen in den gedroht wird; daß den Arbeitern pro zahltag mehr für Hauszins dem Verrichten von häuslicher Arbeit während der Krankheit ein Vororten einen solchen Beschluß nicht befolgen würden. abgezogen wird, als sie zu bezahlen haben. Das zu Unrecht inne strafrechtlicher Betrug nicht zu erblicken sei. Die übrigen Pflicht verhindern, daß ein Teil der Kollegen durch besonders lange Ar- Binsen ausgezahlt. Es wird dort die Praris geübt, den Miets­behaltene Geld wird den Arbeitern erst am Jahresschluß ohne widrigkeiten liegen anderthaalb Jahre zurück; nach so langer Zeit beitslosigkeit schwer leidet, wird eine indirekte Benutzung des Ar- betrag in allen Fällen noch oben auf die volle Mart abzurunden. könne die Firma aus dem Vergehen des Arbeiters keine Konse- beitsnachweises empfohlen. Den in Arbeit stehenden Bautischlern Der Verteidiger berechnete den Betrag auf jährlich zirka 13 000 m. quenzen gegen ihn ziehen. Daß der Kläger   sich während der Krank- und Ginseßern wird zur Pflicht gemacht, dem Arbeitsnachweis mit weiter wurde die Existenz schwarzer Listen festgestellt. Einer der heit in unerlaubter Weise mit häuslichen Arbeiten beschäftigte, sei zuteilen, wenn etwa in ihrer Werkstatt Arbeitskräfte eingestellt Herren Direktoren ertlärte als Beuge:" Es gibt Listen, die sich die erwiesen, diese Tatsache sei aber nicht ausreichend, um dem Ent- werden sollen, damit dann solche Kollegen, die schon lange arbeits- Arbeitgeber gegenseitig mitteilen, wenn sich ein Arbeiter unbot. laffenen die Abgangsentschädigung vorzuenthalten. Es tomme nur los find, sich um die betreffenden Stellen bewerben können. eine Uebertretung der Krantenvorschriften in Betracht. Das Ver­mäßig aufführt. Was unter unbotmäßiger Aufführung verstanden halten des Klägers sei auch nicht ein derartiges, daß es das Ver­wird, ergab die Aussage des christlichen Gewerkschaftssekretärs frauen auf zuverlässige Erfüllung der Dienstobliegenheiten oder auf Kiefer. Dieser hatte bis 1906 in dem Betrieb gearbeitet, mit ihm ehrliche Wahrung anvertrauter Interessen der Firma in Frage wehrkampf gegen beabsichtigte Lohnkürzungen. Ihre Tarifverträge schäftigt. Kiefer hatte sich organisiert und schließlich eine begründete Die Speichereiarbeiter befinden sich in einem Ab- jeine Eltern. Seine Mutter war 32 Jahre in dem Betrieb be. Das Urteil entspricht der sozialen Ansicht, die Professor Abbe find am 1. April abgelaufen und von den Unternehmern Beschwerde an die Fabritinspektion geschrieben. Er kam in Ver­zu seinen Lebzeiten vertreten hat und von denen die von ihm ent- gekündigt worden. Diese versuchen jetzt, den Lohn und die Akkord- dacht der Miſſetäter zu sein, wurde mit" Saubube" tituliert und worfenen Statuten beseelt sein sollten. preise herabzusehen. Die Arbeiter, die schon erwogen hatten, ob entlassen. Mit ihm wurden seine ganz unbeteiligten sie nicht einen Stundenlohn von 60 Pf. im neuen Tarifjahr fordern Eltern auf die Straße gefebt. Der als Zeuge ber. follten bisher wurden 55 Bf. bezahlt, beschlossen in Anbetracht nommene Direktor wollte anfangs nicht mit der Sprache heraus. der schlechten Lage im allgemeinen teine neuen Forderungen Er meinte, der Vater sei wegen Krankheit entlassen worden. Aber aufzustellen, auf keinen Fall aber wollen sie sich noch Kürzungen warum ist die Mutter entlassen worden?" Der Direktor wollte ca gefallen lassen. Sie beauftragten eine Kommission, noch vor Ab- nicht mehr wissen. Erst nach den eindringlichen Fragen des Vor­lauf der Kündigungsfrist mit den Unternehmern zu verhandeln, sigenden: Antworten Sie, warum ist das alte Mütterchen entlassen Die Bauhülfsarbeiter wehren sich sehr energisch gegen den um den Tarif zu verlängern. Ein Teil der Unternehmer war Abzug, der ihren Lohn auf 45 Pf. pro Stunde herunterdrücken soll. bei den Verhandlungen vertreten, aber diese wollten nur auf neue Lekten Sommer wurden auf Bauten in Groß- Berlin den Bau- Berträge eingehen, wenn der Stundenlohn um 5 Pf. und die arbeitern nicht selten 65 und 60 Pf. bezahlt. 55 Pf. galt als ge- Akkordlöhne entsprechend gekürzt würden. Andere legten neue Tarife mit ganz unannehmbaren Bedingungen bor. ringer Berdienst, und jetzt soll gar 45 Pf. die Regel werden. In Die Frankfurter   Güter- Eisenbahn- Gesellschaft, Breslau  , mit vielen Fällen hat die fräftige Opposition der Arbeiter schon Greiner Agentur in Berlin  , wurde zuerst ins Treffen gegen die folge gezeitigt, und verschiedene Unternehmer haben ihren Ver- Arbeiter geschickt. Sie hatte bisher dieselben Löhne wie in an­such, den Lohn so tief zu drücken, wieder aufgegeben. Die meisten deren Betrieben gezahlt, türzte dann plötzlich die Preise für die berlassen sich auf die herrschende Arbeitslosigkeit und die Tonne Getreide um 10 Pf., das bedeutet bei regulärer Beschäf dadurch bedingte Nachgiebigkeit und Schwäche der tigung einen wöchentlichen Lohnausfall von 21 M. für eine Kolonne Arbeiter. Wo sie aber die erwartete Nachgiebigkeit nicht an- bon 5 Mann. Das sahen die Arbeiter, 18 Mann, eine Woche mit treffen, da haben sie oftmals Bedenken, es auf einen offenen an, dann traten sie geschlossen am Montag, den 16. März, in den Streit. Vier große Kähne, schwer beladen, lagen an Stampf antommen zu lassen, und sie sind überrascht, sobald sie der Fruchtstraße am Spreeufer. Der Vertreter der Gesellschaft ftriellen hielt der Präsident des Syndikats des Baugewerbes, Soulé, merken, daß die Arbeiter trotz der herrschenden ungünstigen Ver- versuchte, Streifbrecher zu gewinnen, er zog 10 Mann heran, die eine Rede, in der er den anwesenden Handelsminister Cruppi um hältnisse energisch mit Bausperren vorgehen und auf den aber bald wieder die Arbeit niederlegten, von den Streifenden Schutz gegen den allgemeinen Arbeiterverband ersuchte, durch dessen alten Lohn bestehen. Der Arbeitsnachweis der Unternehmer dazu veranlaßt. Nach drei Tagen hatten die Strei- zügellose Streifheßereien" die Bautätigkeit seit Jahresfrist fast funktioniert nicht ganz nach Wunsch. Gewiß melden sich genug tenden durch ihre Einmütigkeit gesiegt. Am Donners- ununterbrochen gestört worden sei. Wenn die Unternehmer von den Leute, fangen auch an zu arbeiten, aber gewöhnlich hören fie bald tag früh erklärte sich die Firma bereit, die alten Löhne weiter Arbeitern, die bedauerlicherweise blindlings den Weisungen des wieder auf. Manchem ist für den billigen Lohn die Arbeit gar zuzahlen. Den ersten Vorstoß haben die Unternehmer verloren revolutionären Arbeiterverbandes gehorchen, nicht entsprechende zu. zu schwer, andere aber wollen ihre Kameraden nicht verraten und nehmen sich hoffentlich ein warnendes Beispiel daran! Als geständnisse erhalten sollten, so würden sie zu Beginn des nächsten und lassen sich leicht überreden, von den gesperrten Bauten wieder Vorbild sollten sie sich die Firma: Getreidespeicher Lagerhaus Monats sämtliche Arbeiter aussperren. Der Handelsminister ant­Südost, Berlin  , J. P. Wissinger, nehmen, die in der Abteilung wortete, er halte es in der Tat für notwendig, einem so maßlosen zurüdzutreten. 2 M. gewährte, als die Arbeiter wegen einer Lohnerhöhung bor- zufolge würden, falls die Unternehmer ihre Drohung berwirklichen Samenhandlung 18 Arbeitern eine wöchentliche 8ulage von demagogischen Treiben" entgegenzutreten. Dem Echo de Paris" stellig wurden, so daß sie jetzt statt 26-28 M. 28-30 m. ber- follten, in Baris und Umgegend über 200 000 Arbeiter beschäfti dienen. gungslos werden.

stellen" müsse.

Gewerkschaftliches.

Zum Kampf im Baugewerbe.

Die Zimmerer haben die Verteilung von Handzetteln bei folchen Gelegenheiten sehr vorteilhaft gefunden. Den Zimmerern gegenüber sind die Unternehmer überhaupt noch etwas vorsichtiger mit den Lohnreduktionen, wenn sie auch beständig auf jede Ge­Tegenheit lauern, ihre Pläne durchzuführen. In einigen Fällen haben Bausperren von Stunden oder halben Tagen ge­nügt, um die Unternehmer zu veranlassen, ihre Reduktionen zurück­zunehmen. Wo aber die Unternehmer glaubten, die Arbeiter feien schwach, mutlos und zur Nachgiebigkeit geneigt, da wurden sie ftets rüdsichtslos und zögerten mit den Reduktionen der Löhne nicht.

-

Ein Erfolg der Einmütigkeit.

Dentfches Reich.

Tarifverhandlungen in der Holzindustrie gescheitert.

worden?", sagte er zögernd: Nachdem Kiefer entlassen war, habe man halt auch der Mutter gekündigt. Der Verteidiger, Rechts­anwalt Grumbach- Freiburg, erklärte sofort, es sei somit festgestellt, daß die Firma sogar die Eltern brotlos mache, deren Kinder von dem Koalitionsrecht Gebrauch machen. Die Verhandlung endete nach diesen Feststellungen mit der Freisprechung des Ange flagten. Der Freispruch wurde im Zuschauerraum mit lebhaftem Beifall begrüßt, was der Vorsitzende rügte. Dem Angeklagten wurde der Schuß des§ 193 zugebilligt.

Ausland.

Der Felisch von Paris  .

Paris  , 20. März. Bei einem Bankett der Pariser   Textilindus

-

Letzte Nachrichten und Depefchen.

Zwei schwere Betrüger..

Die Vertragsverhandlungen in Magdeburg   zwischen dem Deutschen   Holzarbeiterverbande und dem Arbeitgeberschutzverband Sympathie- Resolution für die Reichstags- Journalisten. für die deutsche Holzindustrie sind nach achtstündigen Verhandlungen München  , 20. März. von den Arbeitnehmerbertretern als resultatlos abgebrochen worden. Münchener Journalisten- und Schriftstellervereins beschloß, den ( W. T. B.) Der Vorstand des An den Verhandlungen nahmen teil außer je drei Magdeburger   Journalisten der Reichstagstribüne folgende Kundgebung zu über­Uebrigens stoßen die Bauunternehmer auch bei ihren Auftrag- Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern der jetzige stellvertretende mitteln: gebern auf Widerstand. Ein Teil der Bauherren will es sich nicht Bauer und vom Arbeitgeberschutzverband der Hauptvorfißende stellervereins befundet den Kollegen von der Reichtstagstribüne Zentralvorsitzende des Holzarbeiterverbandes und Gauvorsteher" Die Vorstandschaft des Münchener   Journalisten und Schrift. gefallen lassen, daß ihre Bauten wegen des Lohnabzuges liegen Rahardt- Berlin  . Außer einigen geringen Zugeständnissen neben ihre lebhafte Zustimmung zu dem Protest gegen die schwere Be bleiben. Sie berufen sich darauf, daß sie ihren Baubertrag unter fächlicher Art wurde über den wichtigsten Puntt, Stundenlohn- leidigung aus der Mitte des Hauses." den alten Lohnbedingungen abgeschlossen hätten und daß die erhöhung, teine Verständigung erzielt. Die Arbeitgeber wollten Streifflausel, soweit sie vereinbart ist, für sie keine Gültigkeit nur für das zweite Vertragsjahr Bf. und für das dritte 1 Pf. haben könne, da es sich nicht um einen Angriff der Arbeiter, Bulage pro Stunde bewilligen. Alle Hinweise der Arbeitnehmer. sondern um einen solchen der Unternehmer handele. Vermutlich vertreter, daß in anderen Städten, z. B. wie Spandau  , ein Durch handelt es sich dabei kaum um die Absicht, den Bauarbeitern bei­zuspringen, viel wahrscheinlicher um die, noch nachträglich an den gemachten Lohnabzügen durch Vertragsänderung selbst zu partizipieren. Da es den Bauunternehmern aber wirklich egal sein kann, ob sie den Arbeitern höhere Löhne zahlen oder bei ihren Auftraggebern niedrigere Preise erzielen, so dürften sie bei solcher Sachlage vielleicht den Appetit an der Lohnreduktion ver­Die Dresdener Zimmerer haben nun auch, wie bereits die Maurer, in einer am Donnerstag stattgefundenen, von zirka 1200 Personen besuchten Versammlung den Mustertarif des Ar­beitgeberberbandes e instimmig abgelehnt. In einer langen Debatte erklärten sich alle Redner mit aller Entschiedenheit gegen ein derartiges Monstrum von Vertrag. Nachdem nun diese beiden ftarten Organisationen den Tarif einmütig abgelehnt haben, dürfte " Die Versammelten nehmen Kenntnis von dem dem Arbeit­den Arbeitgebern wohl etwas anders zumute werden. Sie haben geberschutzverbande am Dienstag, den 10. b. M. unterbreiteten lofen in Manchester   wurde durch einen Verschworenen verraten; London  , 20. März.( B. 5.) Eine Verschwörung 6on Arbeits noch immer geglaubt, die Arbeiterschaft würde auf diesen Muster- neuen Bertrage. Die darin stipulierten Forderungen werden als vier Rädelsführer wurden verhaftet. Es war beabsichtigt, Eigen. tarif eingehen. das mindeste dessen angesehen, was den augenblicklichen Teuerungs- tum zu zerstören, einen Beamten aufzugreifen und Bomben in die Wenn nun die Arbeitgeber an den Berliner   Scharfmacher- verhältnissen entsprechend gezahlt werden muß. Mit diesen Forde- Stadthalle zu werfen. Ein Verhafteter gab als Grund die Ab. beschlüssen festhalten, dann kommt es in Dresden   am 1. April zu rungen bleiben die Magdeburger   Kollegen noch weit hinter den- lehnung des Arbeitslosenantrages durch die Regierung an. einer Aussperrung. Die Arbeiterschaft wird aber angesichts der dauern, daß die Unternehmer so wenig Entgegenkommen gezeigt tratie und zur Verleumdung der Arbeiterschaft scheint in England jenigen von Hannover  , Leipzig  , Kiel  , Bremen   usw. zurück und be= Der deutsche Reichsverband zur Bekämpfung der Sozialdemo Einmütigkeit den Kampf mit Energie zu führen wissen. Die haben, daß die Verhandlungen abgebrochen werden maßten. Die Filialen errichtet zu haben.... Dresdener Bauhülfsarbeiter werden in den nächsten Tagen eben- Bersammelten sprechen der Verwaltung auch ferner ihr Vertrauen falls ihr Urteil über den Tarif sprechen. aus und erwarten von ihr, daß bei den eventuell noch zu führenden

Elbing  , 20. März.( W. T. B8  .) Wie die Elbinger Beitung" schnittslohn pro Stunde von 52 bis 54 Pf. bei einer 54. bezw. meldet, berurteilte das hiesige Schwurgericht den ehemaligen 53stündigen Arbeitszeit gezahlt werde, in Kiel   sogar 56 Pf. und Direktor der Marienburger Privatbant, Wölfe, wegen betrüge­Entgegenkommen bewegen. Diese erklärten sogar:" Mehr wird und Beiseiteschaffung von Vermögensobjekten zu 10 Jahren Zucht­vom 1. April ab 58 Pf., konnten die Arbeitgeber zu feinem weiteren rischen Banterotts, Unterschlagung von Depots, Bilanzfälschung nicht bewilligt, wir fürchten uns nicht vor einem haus, und den früheren Broturisten der Bant, Schneider, wegen weiten Kampfe!" Ueber die Verkürzung der Arbeitszeit Beihülfe zu 5 Jahren Gefängnis. fonnte nicht verhandelt werden, weil hierüber die Klassifizierungs­kommission zu entscheiden hat. Da also eine weitere Lohnzulage nicht zu erreichen war, lehnten die Arbeitervertreter eine weitere Verhandlung ab.

lieren.

Die russischen Gefängnisse sind voll.

Petersburg, 20. März.( W. Z. B.) Die Duma nahm Zu diesen refultatlos verlaufenen Berhandlungen nahmen heute in erster Befung einen vom Justizminister eingebrachten fechs äußerst zahlreich besuchte Bezirksversamm. Gefeßentwurf an, welcher die bedingte Freilassung vor Ablauf lungen der im Holzarbeiterverbande organisierten Arbeiter Stellung. In den Versammlungen wurde allgemein schon für das des Endtermins der Haft zur Einführung bringt. erste Jahr eine Lohnzulage verlangt und überall einstimmig folgende Resolution angenommen:

Hirnlose Lügengespinste.

Berantw. Rebatt.: Georg Davidfohn. Berlin  , Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin  . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanftalt Baul Singer& Co., Berlin   SW, Hierzu 3 Beilagen u. Unterhaltungsbl