Sozialdemokratischer Verein im fünften Berliner Wahlkreise. Dienstag, den 31. März, abends 8 Uhr, im Alten Schützenhause,
Linienftr. 5:
Versammlung.
Tages- Ordnung:
1. Der Reichsverband gegen die Sozialdemokratie.
Referent: Reichstagsabgeordneter Stücklen.
2. Diskussion. 3. Partei- und Vereinsangelegenheiten.
Gäste willkommen. Zahlreiches Erscheinen der Mitglieder erwartet
221/ 6*
.
Mittwoch, den 1. April, abends 8, Uhr, im Gewerkschaftshause:
Kombinierte Sitzung
der Kontrollkommisson und der Ortsverwaltung.
Die Vertrauensmännerversammlungen der Bezirke und Branchen
finden am Montag, den 6. April, ftatt.
Krankenkaffe.
Dienstag, den 7. April 1908, abends 8, Uhr,
im Hotel„ Roter Adler":
General- Versammlung.
Zages- Ordnung:
1. Bericht der Rechnungsprüfungstommission. 2. Statutenänderung.
Die Bureaus des Verbandes befinden sich jetzt Engel- Ufer 14, 3. Verschiedenes. parterre, in folgenden Räumen:
Verwaltung: Zimmer 5 im Seitenflügel, lehte Tür rechts;
Der Vorstand. Wolf, Vorfizender.
Kajfferer und Auszahlung von Unterſtühungen, außer Stranten. Orts- Krankenkasse
auteritügung: Zimmer 2, vorn rechts;
Krankenabfertigung und Bibliothek: Zimmer 3, im Seiten. flügel, zweite Tür links;
Arbeitsnachweis für die bisher im Gewerkschaftshause ver. mittelten Branchen: Zimmer 4, im Seitenflügel geradezu( von 9 bis 12 hr).
Die Bureaus find geöffnet von 9 bis 1 Uhr vormittags und von 4 bis 7 Uhr nachmittags.
82/10
Die Bibliothek ist noch wegen Inventur geschloffen. Der Obmann des Bezirks Often I ist von Mühlenstraße 64 aach Stralauer Allee 26 verzogen.
Die Ortsverwaltung.
Charitéstraße 3.
Arbeitsnachweis: Verwaltungsstelle Berlin . Hauptbureau: Hof I. Amt 3, 1239. Hof III. Amt 3, 1987. Unsere erwerbslosen( Kranken) Mitglieder, welche Unter. stützung bestehen, werden ersucht, dieselbe bis zum Quartalsschluß ( 31. März) abzuheben.
Ausgenommen davon sind die Kollegen, welche in Heilstätten und Krankenhäusern sind und nach Beendigung ihrer Krankheit die Unterstütung abgeben. 114/13
Die Ortsverwaltung.
für
Ober- Schöneweide.
Am Dienstag, den 7. April 1908, findet im Restaurant Kaufholt, Wilhelminenhof Straße 18, die Ersatzwahl der Vertreter zur General- Versammlung statt.
Die Arbeitgeber wählen von 5 bis 6 Uhr nachmittags 2 Vertreter. Die Arbeitnehmer wählen von 6 bis 8 Uhr abends 18 Vertreter. Wahlberechtigt und wählbar ist jedes großjährige fich im Befiße der bürgerlichen Ehrenrechte befindliche Mitglied. Die Wahl geschieht mittels Stimmzettel und sind soviel Namen als Vertreter aufzuschreiben wählen find. Bulässig find Stimmzettel aus weißem Papier. Als Legitimation ist das Kassenbuch mitzubringen und bei der Wahl abzugeben.
Bekanntmachung!
Zehnte Abänderung zu dem Statut der
Orts Krankenkasse
=
der
Artikel I.
§ 11, 12, 19, 28, 29, 30 und 48, sowie die bisherigen Abänderungen, soweit sie diese Paragraphen betreffen, werden wie folgt abgeändert:
§ 11 erhält folgende Fassung: 1. Kaffenmitglieder, deren Arbeitsverdienst für den Arbeitstag 3,76 M. und mehr beträgt 1. Klasse.
2. Kassenmitglieder, deren Arbeitsverdienst für den Arbeitstag 3,26 bis 3,75 m. beträgt. 2. Klasse. 3. Kaffenmitglieder, deren Arbeitsverdienst für den Arbeitstag 2,76 bis 3,25 M. beträgt.. 3. Klasse. 4. Kassenmitglieder, deren Arbeitsberdienst für den Arbeitstag 2,26 bis 2,75 M. beträgt. 4. Klasse.
5. Kassenmitglieder, deren Arbeitsberdienst für den Arbeitstag 1,76 bis 2,25 M. beträgt.. 5. Klasse.
6. Kassenmitglieder, deren Arbeitsverdienst für den Arbeitstag bis 1,75 M. beträgt 6. Klasse. Der durchschnittliche Tagelohn ist bis auf weiteres festgesezt:
Für die 1. Klasse 4,00 M.
"
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2.
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3,50
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3.
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3,00
4.
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2,50
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5.
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6.
2,00 1,50
12, Biffer 2" erhält folgenden $ 12,
Wortlaut:
Im Falle der Erwerbsunfähigkeit bom ersten Tage nach dem Tage der Erkrankung ab für jeden Arbeitstag sowie für jeden auf einen Wochentag fallenden Festtag ein Krankengeld, und zwar:
Mitglieder
der 1. Klasse von 2,00 M. b) 2.
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1,75
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3.
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20
1,50
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4.
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5. 6.
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0,75
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§ 19 lautet fortan:
Für den Todesfall gewährt die Staffe den Hinterbliebenen ein Sterbegeld: für Mitglieder
der 1. Klasse von 120 M.
2.
105
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45
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Die ordentliche GeneralVersammlung der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer findet am
Verband der baugewerblichen Hülfsarbeiter Zweigverein Berlin Dienstag, den 25. April 1908,
und Umgegend.
Gruppe der Fliesenleger- Hülfsarbeiter.
Mittwoch, den 1. April 1908, abends 8 Uhr, bei suth, Michaeltirch- und Wusterhausener- Straßen- Ede:
Mitglieder- Versammlung.
P
Sages- Ordnung wird in der Versammlung bekannt gemacht. Bahlreichen Besuch erwartet Der Zweigvereinsvorstand.
abends 6, Uhr, im Restaurant Starte, Siemensftr. 5 statt.
Tages- Ordnung:
1. Borlegung der Jahresrechnung und Bericht des Vorstandes. 2. Bericht der Revisoren und eventl. Entlastung. 3. Beteiligung an dem Allgemeinen Krantentaffentongreß in Berlin . 4. Abänderung der§§ 10, 12 und 30 des Statuts. 5. Ber
NO., Neue Königstr. 36.
Bezirk Berlin . Telephon- Amt VII 1622. Dienstag, 31. März, abends 9 Uhr, in den Arminhallen, Kommandantenstr. 58-59:
Oeffentliche Versammlung.
Zages Drdnung:
1. Das soziale Empfinden der Handelsherren.
Referent: Neichstagsabgeordneter Hoch.
2. Diskussion.
Bahlreichen Besuch erwartet
Die Ortsverwaltung.
Konsumverein Friedenau und Umgegend.
Eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.
Bilanz am 30. September 1907.
Aktiva.
Un Baren- Konto.
•
74,40
Bor der gemeinsamen Sigung findet von seiten der Arbeitgeber eine Erfazwahl in den Vorstand statt. Die Einladungskarte legitimiert. Dber- Schöneweide, 27. März 1908. Der Vorstand. C. Liesegang, Vorsitzender. H. Rodenbusch, Schriftführer.
Eine Mark
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Debitoren
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•
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Kaution- Hinterlegungs
Nonto
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Kreditoren- Konto
Delcredere- Konto Netto- Gewinn
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84 Mitglieder
16
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470,-
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•
144 Mitglieder
mehr
68
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1906/07 beigetreten
"
ausgeschieden In das Geschäftsjahr 1907/08 übernommen
Geschäftsguthaben: Am Schluß des Geschäftsjahres 1905/06 1906/07 eingezahlt
In das Geschäftsjahr 1907/08 übernommen Haftsumme :
Am Schluß des Geschäftsjahres 1905/06
"
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Breiter.
1906/07
Döring.
212 Mitglieder
7.
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1402,10
824,40
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45
§ 28, Abfat 2 erhält folgende Fassung: Dasselbe beträgt:
Für die 1., 2., 3. und 4. Selaffe fe 1,50 M., für die 5. und 6. Klaffe je 1,00 m.
§ 29 lautet fortan:
Die wöchentlichen Kassenbeiträge be
tragen:
Für die 1. Klasse 0,96 M.
2.
"
#
0,84
"
3.
0,72
"
"
"
"
"
"
0,60
#
D
"
5. 6.
0,48 0,36
§ 30, Abfat 2 erhält folgende Fassung:
Für diejenigen, welche im Laufe einer Woche Mitglieder der Kasse werden, ist für diese Woche der volle Wochenbeitrag zu entrichten.
"
§ 48, Absatz 1, ist hinter dem Worte Wahlversammlung" zu sehen ſtatt für je 15" für je 30" Staffenmitglieder.
Jm Absatz 3 ist hinter dem Worte gewählt" zu sehen statt Für je 30" " Für je 60" von den Arbeitgebern beschäftigte Staffenmitglieder.
Artikel II.
Borstehende Abänderung tritt nach erfolgter Genehmigung durch den Be statutenmäßiger zirksausschuß und Bekanntmachung vom ersten Montag ab in Kraft.
Berlin , den 10. November 1907. Der Vorstand.
C. Reißmann, Borsigender. G. Berndt, Schriftführer.
Genehmigt
II. C. 4. 08. 1.
No. 3370 Gew. II. 08.
Diese Abänderung tritt Montag, den 6. April 1908 in Straft.
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