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Beilage zum Vorwärts" Berliner   Volfsblatt.

Nr. 28.

Parlamentsberichte.

Deutscher   Reichstag  .

Donnerstag, den 2. Februar 1893.

10. Jahrg.

und damit steten Anlaß zu Unzufriedenheit und Beschwerden Das Recht zu haufiren muß jenen Leuten gewährt werden, welche geben seitens derer, die das Privilegium nicht erlangen tönnen. sich auf andere Weise nicht ernähren können, denen, die Waaren Zu dieser Bestimmung scheint doch wohl die Verlegenheit der selbst erzeugen, dann den Invaliden, den Arbeitsunfähigen, endlich Antragsteller wegen einer gesetzlichen Formulirung der Sache ge- den Bewohnern armer Gegenden, wie des Westerwaldes 2c. Im führt zu haben: Wenn man nicht weiß, was man mit einer übrigen aber muß gegen die Hausirer aufs schärffte vorgegangen Sache machen soll, dann überweist man sie dem Bundesrath werden, so gegen alle diejenigen, welche das Gewerbe aus an­( Heiterkeit), wie es auch beim Befähigungsnachweis geschehen geborenem Hange zum Handel und aus angeborenem Abscheu vor ist. Hiernach scheint mir die Vorlage für alle dabei in förperlicher Arbeit betreiben. Diese sind thatsächlich zur Land­Betracht kommenden Theile, Haufirer wie Konsumenten, un- plage geworden; es sind dieselben, die mit Band handeln, da annehmbar. Gegen Kommissionsberathung wollen wir nichts neben aber Viehhandel und Geldgeschäfte betreiben und für weite einwenden, obwohl etwas weiteres als schäzbares Material nicht Bezirke unseres Baterlandes ein wahres Unglück geworden sind. dabei herauskommen wird. In dem Antrage des Zentrums sei hauptsächlich die Vorschrift Abg. von Strombeck( 3.) hält es für sehr bedenklich, wegen zu schüßen, daß Hausirer Häuser und Geschäfte nicht betreten einzelner Auswüchse, die sich beim Hausirgewerbe gezeigt haben, bürfen, bei welchen ihnen das Betreten durch Anschlag verboten generelle Maßregeln zur Abhilfe durch die Gesetzgebung vor- ist. Redner würde empfehlen, den Paffus dahin zu erweitern, zuschlagen. Denselben Fehler, den die Urheber der vielfachen daß das Verbot speziell auf jüdische Hausirer ausgedehnt würde; Petitionen an den Reichstag   gemacht hätten, mache auch die er werde sogar gern bereit sein, Bettel mit der Aufschrift: große Mehrheit des Zentrums. Er als Angehöriger der Minder- Jüdischen Haufirern ist der Zutritt verboten! auf seine Kosten heit habe den Antrag nicht unterschrieben und könne seine An- drucken zu lassen und gratis zum Ankleben zu vertheilen. Redner wendet sich dann gegen die Ausführungen des Abg. Bock und

34. Sigung vom 1. Februar 1893. 1 Uhr. Am Tische des Bundesraths: von Bötticher. Der erste Staatsanwalt in Straßburg   läßt durch den Statt halter der Reichslande beim Reichstage die Ermächtigung zur ftrafrechtlichen Verfolgung des Abg. Dr. North wegen Ver­gebens gegen Artikel 209 des Handelsgesetzbuches nachsuchen. Das betreffende Schreiben geht an die Geschäftsordnungs­tommiffion. Zur Berathung stehen die Anträge Adermann und Ge nossen, welche einen erweiterten Schutz des Handwerks bezwecken, und zwar zunächst diejenigen Punkte dieser Anträge, welche die Vorlegung von Gefeßentwürfen zur Beschränkung der Ab­zahlungsgeschäfte, zur Einschränkung des Hausirhandels und zum Verbot desselben durch Detailreisende, sowie zum Verbot der Wanderlager und Waarenauktionen verlangen. Gleichzeitig zur Debatte gestellt werden die auf den Hausir- nahme nicht empfehlen. handel bezüglichen Anträge des Zentrums auf Abänderung der Gewerbe- Ordnung.

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wurden

Wenn

Abg. Holtmanu( ntl.): Das Verbot des Haufirhandels in legt dann die Gefährlichkeit des Hausirhandels mit Vieh näher. der bisherigen Form würde eine Reihe von Ortschaften in in- dar. Gerade durch diesen Handel werde die Maul- und Klauen­Abg. Ackermann( dk.) begründet die vorerwähnten Anträge. dustriearmen Gegenden vollständig ruiniren. Der ganze Inhalt feuche und die Perlsucht unter dem deutschen   Viehstand ver Von den Abzahlungsgeschäften wolle er heute nicht sprechen, da aller der Petitionen, welche gegen den Haufirhandel eingehen, ist breitet. Den Kredit für das Handwert müsse eine umgestaltete der inzwischen von den verbündeten Regierungen vorgelegte Ge- der: Schafft mir einen unbequemen Konkurrenten vom Hals! Reichsbank liefern, in dieser Richtung bedürfe der Antrag einer sebentwurf bereits kommissarischer Berathung unterliege. Wander- Die Hausirer sind keineswegs die eigentliche Konkurrenz des feß- Ergänzung, wenn er wirklich wirksam sein solle. lager und Waarenauktionen seien feine wirthschaftliche Nothwendig haften Gewerbes. Der Zentrumsantrag will auch den Frauen Abg. Biehl( 3.) weist in ausführlicher Darlegung auf einige feit. Der Haufirhandel sei meistens ein Krebsschaden für das stehende den Gewerbebetrieb im Umherziehen verbieten. Damit würde geradezu schwindelhafte Praktiken der Abzahlungsgeschäfte und Gewerbe und für die Bevölkerung, welche von den Haufirern eine ganz enorme Schädigung der betreffenden Erwerbskreise das von ihnen betriebene Reflame- Unwesen hin und hält eine heimgesucht worden, ein direkter Nachtheil. Abgesehen von herbeigeführt werden. Die Steuer für den Wander- Gewerbeschein Einschränkung des Hausirhandels vor allem deswegen für nöthig, etwaigen durch das Bedürfniß des Verkehrs unerläßlich gebotenen ist schon heute nicht gering; soll der Haufirer nun für jeden Re- weil die Haufirer fast nur den größten Schund an den Ausnahmen müsse er verboten oder wenigstens unter eine viel gierungsbezirk einen besonderen Schein lösen, so wird diese Mann brächten, der auf andere Weise gar nicht mehr Die Geschäfts­strengere Kontrolle als bisher gestellt werden. So befaßten sich Steuerlaft für ihn unerträglich werden. Im sächsischen Erz- ins Bublifum gebracht werden könnte. zahlreiche Hausirer mit einem wirklichen Großbetriebe. Sie gebirge hat gerade der Haufirhandel ungemein bildend und die thätigkeit der Detailreisenden müsse absolut verboten werden. tämen mit 2 oder noch mehr Gespannen in den Ort und legten Intelligenz fördernd auf die Bevölkerung eingewirkt. Leben und Die große Maffe der Hauſirer sei überall gefürchtet und ge durch ihr Auftreten den ganzen legitimen Handel lahm. Sie leben lassen ist im Gewerbebetriebe der oberste Grundsatz; der mieden, namentlich alle diejenigen, welche, wenn das Hauſiren betrieben auch vielfach die Besorgung von Reparaturen, was sollte auch hier beachtet werden. nicht mehr genüge, sich auf's Betteln würfen. Erfreulich sei, daß doch unmöglich unter den Begriff von Handel fallen könne. Abg. Bock( Soz.): Die Hausirer sind keineswegs immer selbst ein Nationalliberaler schon dazu komme, wie heute Herr Abg. Schädler( 3): Wir erblicken in dem um sich greifenden Leute, die mit Wagen und Pferden auf das Land fahren. Clemm, diese Bustände als reformbedürftig anzuerkennen. Die Hausirhandel ebenso eine Schädigung der Industrie wie der Tausende und hunderttausende von Hausirern gehen mit einem Konsumvereine feien überhaupt nicht existenzberechtigt. Boltsmoral. Es handelt sich bei dem von uns vorgelegten Gesetz- 3/4 Zentner schweren Reff Morgens bis Abends von einem Ort Abg. Stolle( So.): Wenn man Ihre Reden( rechts) hört, entwurf durchaus nicht um ein absolutes Verbot des Hausir zum andern und mühen sich redlich ab. Sie nüßen mit Ihrem möchte man glauben, daß das deutsche   Volk zum größten Theil handels, wohl aber treten wir ein für eine Beschränkung des Antrag nicht nur nichts, Sie sind auch inkonsequent. Die großen aus Gaunern und nichtsnuhigen Elementen besteht. Das ist aber selben und für Beseitigung der ihm anhängenden Auswüchse. Haufirer sind viel gefährlicher als die fleinen. Wollen Sie etwa zum Glück nicht der Fall. Man hat behauptet, daß das Haufir­Wir haben auch nicht etwa, wie man früher behauptet die großen Versandgeschäfte von Rudolf Herzog   und Men gewerbe die Existenz des seßhaften Gewerbes bedrohe; dem hat, sämmtliche Hausirer als schlechte Kerle hingestellt. u. Edlich auch mit einem Gesetze treffen? Herr Rudolf Herzog   widerspricht die amtliche Statistit des Königreichs Sachsen, wo­Weiter wollen wir durch diesen Gefeßentwurf den Schutz des überschwemmt mit seinen Katalogen ganz Deutschland   und bietet nach die Zahl der Hausirer von 1885-1890 von 279 574 auf fleinen feßhaften Raufmanns und Handwerkers, ohne deshalb das feine Waaren zu billigeren Preisen, als daß stehende Gewerbe 279 496 zurückgegangen ist. Daraus erhellt ganz deutlich, daß Interesse des berechtigten Hausirgewerbes zu schädigen. Es muß am Orte es fann, zum Kaufe an. Rudolf Herzog   steht Ihnen eine Erweiterung des Hausirgewerbes wenigstens in Sachsen  dem Mißstand ein Ende gemacht werden, daß gewisse Hausirer freilich viel näher, als diese fleinen Haufirer, die von Ort zu nicht stattgefunden hat. Auch die Behauptung, daß mit 10-12 Gehilfen die ganze Gegend, innerhalb derer fie ihren Ort ziehen, um Schuhwaaren zu flicken. Wenn die Anträge so mit dem Hausirhandel die Bettelei fich ausgedehnt Wohnsiz haben, überschwemmen und damit sowohl dem stehenden weit gehen, diesen Leuten, die am untersten Rande des Lebens habe, ist unwahr. Im Königreich Sachfen Gewerbe als dem ehrlichen Hausirer eine ruinöse Konkurrenz angekommen sind, das Hausirgewerbe zu verbieten, so ist doch im Jahre 1880 14 066 Personen wegen Bettelei bestraft, machen. Ferner erweitert unser Entwurf den Begriff des das ein starkes Stück von Interessenpolitit. In Thüringen   giebt im Jahre 1890 nur 8566. Ebenso ist der Beweis nicht erbracht, Haufirhandels auch dahin, daß unter ihn das Waarenfeilbieten es Gegenden, die von dem Hausirhandel leben müssen, da es daß die Waaren der Haufirer Schundwaaren seien. Wir haben und das Waarenbestellungsaufsuchen am Orte fallen soll. Ver- meist so hochgelegene Orte sind, daß Ackerbau und Handwerk in Sachsen   eine große Zahl von Fabriken für Schuhwaaren, bieten wollen wir sodann den Hausirhandel mit Zigarren und dort gar nicht betrieben werden können. Wenn Sie die Be- Manufaktur- und andere Waaren, welche an Haufirer verkaufen. Tabat, mit Buzzwaaren und Luxusartiteln, sowie mit Uhren stimmung im Gesetz aufnehmen, daß Manufakturwaaren nicht Man erhebt also die Anklage gegen unsere Fabriken, daß sie Wohl aber aller Art, endlich mit Hintertreppenromanen in Lieferungen. In mehr hausirt werden dürfen, so schneiden Sie damit einem großen Schwundwaaren liefern. Das ist nicht wahr. der Regel ausgeschlossen soll auch sein der Hauftrhandel mit Theile von Arbeitern und kleinen Leuten den einzigen Ernährungs- ist es vorgekommen, daß Innungsmeister Gipstöpfe ver Kolonial und Materialwaaren, Manufakturwaaren und mit zweig ab. Sehr eigenthümlich ist es, daß der Zentrumsantrag golden, an denen das Gold nicht festhält.( Heiterkeit.) handwerksmäßig angefertigten Waaren mit Ausnahme der vom die Ertheilung des Hausirscheines nur an mindestens 25jährige Nach der Reichs- Gewerbe- Ordnung ist der Wandergewerbe­Verkäufer selbst angefertigten. Entsprechende verschärfte Bestim Männer zulassen will. Soldat werden muß der Mann scheint nur unbescholtenen Personen zu ertheilen. mungen schlägt unser Entwurf bezüglich der Ertheilung des schon mit dem 20. Jahre; aber haufiren gehen soll er erst, wenn also die Hausirer so gefährliche Leute sind, dann müßte man Wandergewerbescheines vor und demgemäß verschärfte Straf- er 25 Jahre alt geworden ist! Unter den Hausirern befinden sich fragen: Was sind das für deutsche Behörden, die einer ganzen bestimmungen. Den Angehörigen derjenigen Gemeinden, welche eine große Menge von kleinen Unfall rentnern  , die nebenbei durch großen Anzahl solcher Subjekte den Hausirgewerbeschein gegeben zur Gewinnung ihres Lebensunterhalts auf den Gewerbebetrieb den Hausirhandel ihre Existenz zu fristen suchen. Ich bin fest haben? Richten Sie( rechts) Ihre Anflagen also gegen die Ver­im Umherziehen angewiesen sind, soll nach unserm Entwurf der überzeugt, daß unter dem beabsichtigten Gesetz der Hausirhandel waltungsbehörden! Ich bin überzeugt, daß die deutschen   Bes Betrieb im bisherigen Umfange gestattet bleiben. Jedenfalls darf gar nicht mehr aufkommen kann, und das ist wohl auch der hörden ein wachsames Auge auf diese Elemente haben. In den der Reichstag   angesichts der Schäden, welche sich auf dem in Wunsch der Antragsteller. Daß die Hausirer in Petitionen ohne Petitionen find die Gefahren des Hausirhandels namentlich Rede stehenden Gebiet offenbart haben, nicht länger hinterm Namensnennung als eine wahre Landplage dargestellt werden, von den Herren aber für aus Schwaben   geschildert, Ofen fizen bleiben. Ich beantrage, die Anträge einer Kom- durch welche Ehrlichkeit, Solidität und Moralität gefährdet sei, nichts ist der Beweis erbracht. Ich muß alle diese mission, etwa der für die Abzahlungsgeschäfte zu überweisen. wenn man einem ganzen Stande so jede Ehre abschneidet, Antlagen einfach als Redensarten erklären, auf die nichts In letter Zeit ist eine Notiz durch die Presse gegangen, wonach so muß ich dagegen protestiren. Natürlich sind auch unter den zu geben ist. In anderen Ländern ist der Hausirhandel nicht dem Reichstage in der nächsten Seffion eine Novelle zur Ge- Haufirern solche Elemente, aber deshalb darf man nicht den beschränkt, nur in Desterreich, wo ja auch der Zunftzwang existirt. werbe- Ordnung vorgelegt werden soll. Das muß mißtrauisch ganzen Stand verunglimpfen. Sie von der Rechten, die Sie Auch bei uns sind die Beschränkungen des Hausirhandels neueren machen, dem von dem Antrage Bayerns   wegen des Haufirhandels immer vorgeben, die Landwirthschaft schützen zu wollen, schüßen Datums. Ihre Anträge laufen nur darauf hinaus, den Leuten hat man schon geraume Zeit nichts mehr gehört und von einem sie mit diesen Bestimmungen teineswegs. Denn mancher fleine zu verbieten, sich ihr Brot durch den Hausirhandel zu verdienen. anderen Antrage Bayerns   schon seit 2 Jahren nichts mehr. Ich Bauer und Landarbeiter würde nicht in die Stadt gehen, wenn Die Bestimmung der Gewerbe Ordnung, daß selbstgefertigte hoffe, daß der Reichstag sich nicht damit abfinden lassen wird. ihm die Waaren durch Hausirer ins Haus gebracht werden. Ich Waaren nur im Umkreis von 15 Kilometern haufirt werden Abg. Schneider- Nordhausen( dfr.): Die hochgradige Ab- vermiffe übrigens die Konsequenz in diesen Bestimmungen, man tönnen, ist viel zu eng. In manchen Gegenden ist die Industrie neigung des Herrn Ackermann gegen Wanderlager und Waaren- müßte doch folgerichtig auch den Hausirhandel mit Giern und auf eine bestimmte Branche angewiesen, fann die Erzeugnisse auftionen läßt ihn das nüßliche dieser Einrichtungen vollständig Butter verbieten. Dieser Handel schädigt doch die seßhaften derselben aber nicht in diesem Umkreise absetzen. Dieser Umfreis verkennen. Der Sentrumsantrag stellt in feinem ersten Theile ländlichen Gewerbetreibenden auch. Sie wollen den Haufirhandel muß wenigstens auf mehrere Regierungsbezirke ausgedehnt auch die Konsumvereine, die nur an Mitglieder verkaufen, be- mit Schundliteratur verbieten. Dann müßten Sie doch erst fest- werden. Die Beschränkung des Haufirhandels würde viele Leute züglich des Kleinhandels mit Branntwein und Spirituosen unter stellen, was Schundliteratur ist, also eine Benfur einführen, und der Armenunterstützung der Gemeinden anheimfallen lassen, weil die Konzessionspflicht. Gegen diese gelegentliche Durchbrechung damit wären wir ja dann wohl ein herrliches Stück rückwärts. Sie fie anders als durch den Hausirhandel sich ihr Brot nicht ver des Prinzips der Gewerbe- Ordnung müssen wir protestiren. Für beweisen mit Ihren Anträgen nur die völlige Hilflosigkeit des kleinen dienen können. Und diesen Handel wollen Sie bekämpfen und Preußen hat jedenfalls das Oberverwaltungsgericht anerkannt, Handwerkerstandes, dem Sie mit solchen Mittelchen helfen wollen, unterbinden. Damit werden Sie gerade den ehrlichen Mann daß die komsumvereine, die nur an Mitglieder verlaufen, nicht aber nicht helfen können. Wenn wir eine Politik der Bosheit Tonzeffionspflichtig sind, weil sie eben nicht als Gewerbetreibende trieben, müßten wir wie beim Befähigungsnachweis so auch hier anzusehen seien! Ein besonderes Ausnahmegesez für sie ein- wünschen, daß diese Vorschläge Gesetz würden. Dann würde flar zuführen, dazu liege kein Bedürfniß vor. Die vorgeschlagenen vor Aller Augen bewiesen sein, daß es auf diesem Weg mit der Beschränkungen des Hausirhandels sollen nach der Befundung Hilfe nicht geht. Wenn der Abg. Schädler hofft, daß die Regierung der Antragsteller den legitimen Haufirhandel durchaus nicht geneigt sein würde, auf diese Wünsche einzugehen, so glaube ich, unterdrücken. Es ist aber die Ausführung dieser Absicht daß er damit wenig Glück haben wird; denn Sie befinden sich in den vorgeschlagenen Abänderungen absolut nicht zu erkennen. mit diesen Vorschlägen im Widerspruch mit der Regierung. Die Das Zentrum will ja ebenso wie die Konservativen den Mittel- Regierung selbst ist einsichtiger als das Zentrum und die Rechte. stand stützen und schützen. Der Hausirhandel gehört ebenso zum Wir können also nicht glauben, daß diese Anträge ernst zu Mittelstand wie der von diesen Parteien so bevorzugte ansässige nehmen sein sollen, und bitten deshalb, sie abzulehnen. Handel. Wenn Sie nach der vorgeschlagenen Abänderung des Abg. Clemm- Ludwigshafen( ntl.): So wie er ist, kann der § 60 der Gewerbe- Ordnung den Hausirhandel auf den Bezirk Antrag des Zentrums wohl nicht Gesetz werden; dazu enthält er Derjenigen Behörde, welche den Schein ertheilt hat, und für den zu viel Untlarbeiten. Der Passus von den handwerks mäßig her­Gewerbebetrieb in einem anderen Bezirk die Ausdehnung des gestellten Arbeiten ist vollständig unhaltbar; ebenso der Aus­Wandergewerbescheins durch die entsprechende zuständige Behörde schluß der Frauen. Kommissionsberathung ist durchaus er­vorschreiben, zugleich aber die Versagung zulassen, wenn ein Be- forderlich. dürfniß für die Ausdehnung nach Ansicht der betreffenden Be- Abg. Böckel( Antisemit) ist erfreut, daß endlich nach Jahre hörde nicht besteht, so fann darin eine Schonung der berechtigten langen Bemühungen auch seiner Freunde etwas von Seiten der Interessen des Hausirhandels nicht mehr gefunden werden. Die Regierung wenigstens gegen die Abzahlungsgeschäfte geschehen Einschränkung des Kreises der zu vertreibenden Waaren fällt soll. Ein Charakteristikum und auch das Gefährliche des Ab­Damit schließt die Diskussion. Nach dem Schlußworte des unter ganz denselben Gesichtspunkt; dabei ist der Begriff Luxus  - zahlungsgeschäfts sehen wir in dem Umstand, daß in diesen Ge­artikel sehr dehnbar und in der Praxis die Ursache der bösesten schäften nicht bestimmte Artikel, sondern alle möglichen Wirth- Abg. Ackermann werden in der Abstimmung infolge der ver Chikane. Unter die verbotenen Lieferungswerte tönnen sehr schafts-, Gebrauchs- und Handwerksgegenstände zu haben sind. hältnißmäßig stärkeren Besetzung der linken Seite des Hauses leicht auch unsere Klassiker und Konversationslegita fallen. Die Gründlich lahm legen läßt sich dieses Geschäft allerdings nur, wenn die die Anträge Ackermann abgelehnt. Der vom Zentrum eins felbe Unflarheit bieten die Ausdrücke Manufakturwaaren und gegenwärtigen Grundsäge der Gewerbeordnung gänzlich aufgegeben gebrachte Gesetzentwurf wird an die Kommission für die Ab­handwerksmäßig angefertigte Waaren; die legtere Bestimmung werden. Handwerkserzeugnisse darf nur verkaufen, wer die Befähi- zahlungsgeschäfte verwiesen. ist vollständig buntel. Eine grundsätzliche Umwand- gung, das betreffendeHandwerk zu betreiben, nachgewiesen hat. Darauf Darauf wird die Berathung über den Antrag Ackermann Tung des Haufirhandels ganzen muß Dor allem die beruhte die Blüthe der früheren Zünfte, darauf wird sich auch betreffend das Verbot des Verkaufs von Waaren seitens der Aufwerfung der Bedürfnißfrage zur Folge haben. Ein eine neue Blüthe des Handwerks aufbauen. Die Wanderlager Konsumvereine an Nichtmitglieder und die Festsetzung einer Pflaster auf die Wunden, welche alle diese Beschränkungen sind durchaus noch keine Seltenheit geworden und das Einschreiten Strafbestimmung gegen die Uebertretung dieses Verbots, sowie schlagen, stellt§ 56b dar, welcher den Angehörigen der auf gegen sie ist nach wie vor ein dringendes Erforderniß. Nicht über den entsprechenden Gesetzentwurf des Zentrums fort­Die Debatte war am vorigen Mittwoch geschlossen Haufirhandel angewiesenen Gemeinden die bisherigen Beblos den Wanderlagern, sondern auch den Ausverkäufen mit gefeßt. rechtigungen beläßt. Mit dieser Bestimmung ist aber nichts ge- ihren schwindelhaften Reklamen und falschen Angaben über un- worden. Die Schlußworte der Antragsteller und die Abstimmungen monnen; fie schafft lediglich zwei Kategorien von Haufirhandel, geheure Vorräthe muß ein viel schärferes Augenmerk seitens der stehen noch aus. Abg. Ackermann wendet sich gegen die früheren Aus­einen alten, befestigten mit alten Vorrechten, und einen neueu, Polizei zugewendet werden, desgleichen den Inseraten selbst, die allen diesen Beschränkungen unterworfenen. Bei alledem soll sich vielleicht, wenn wieder einmal für Reichszwecke Gelb ge- führungen der Abgg. Stolle und Bock und bittet um, Annahme auch noch der Bundesrath die näheren Bestimmungen erlassen braucht wird, für eine Reklamesteuer sehr gut eignen würden. I seines Antrages.

schädigen, das ist die Frucht Ihrer Anträge. Damit treiben Sie die größte Unzufriedenheit auch in die Kreise der seßhaften Ge werbetreibenden, denn diese müssen zur Armenunterstützung der brotlosen Haufirer mit beitragen. Und alle die, welche Herr Biehl jezt auf seiner Seite glaubt, werden bald auf unserer Seite stehen.( Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Abg. Schrader( dfr.): Alles was der Reichstag auf diesem Gebiet früher versucht und erreicht hat, hat sich als vollkommen nutzlos erwiesen. Die Versuche sollen jetzt nach einer anderen Richtung gemacht werden; Sie wollen jetzt nicht mehr auf den tleineren Hausirer, sondern den Detailreisenden schlagen, der nach Herrn Biehl der gefährlichste ist. Es ist nicht mehr möglich, heute noch zu Einrichtungen zurückzukehren, die in unsere Zeit nicht mehr passen; dazu gehört Prüfung der Bedürfnißfrage. Der Hausirhandel hätte doch den jetzigen Umfang nicht angenommen, wenn die Nothwendigkeit dazu nicht vorhanden gewesen wäre. Der Wechsel in unsern gewerblichen Verhältnissen hat gewisse Leute geschädigt, und die Vorschläge, welche man macht, um die Gesezgebung zu ihren Gunsten zu ändern, fönnen in ihnen nur die falsche Meinung erwecken, als ob die Gesetzgebung dazu im Stande wäre.