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Boltes an die deutsche Gerechtigteitstiebe nicht. I versagt werden darf, wenn Gefahr für die öffentliche Sicherheit vor seiner Gesetzgebung der§ 4c untannehmbar sei. Die deutsche Eins ( Bravo ! bei den Polen , den Sozialdemokraten und im Zentrum.) liegt, wird von der Polizei stets dazu benutzt werden, um oppo- heit, die seit dem Jahre 1867 besteht, fing damit an, daß damals Abg. Dr. Müller- Meiningen ( fri. Vp.): Die Befürchtungen des fitionellen Barteien bie Abhaltung von Bersammlungen unter hon in die Verfassung hineingeschrieben wurde, das Vereins. Abg. v. Dziembowsti sind übertrieben. Mißbräuche schließt das beste freiem Himmel unmöglich zu machen, und es fann sehr leicht die recht folle Gegenstand einheitlicher Regelung Gesetz nicht aus; daß sie dauern werden, wird die Rechtsprechung Beit tommen, wo auch die Freisinnigen bebauern werden, durch die Reichsgesesgebung sein. 40 Jahre haben die ver­schon verhüten.( Lachen bei den Sozialdemokraten.) Daß durch die daß sie einem derartigen Gesez ihre Mithilfe geleistet haben. bündeten Regierungen verstreichen lassen, und haben diese Bestimmung Anzeige in der Presse die Anzeige der Versammlungen bei der( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Rein Staat, der den An- ruhig in der Verfassung stehen lassen, ohne daß sie ihr Einheits­Polizei fast beseitigt ist, davon jagte Herr Legien tein Wort. Für fpruch darauf erhebt, ein moderner Stulturftaat zu sein, legt seinen brang bewogen hätte, ein einheitliches Vereinsgesetz zu machen. Sie( zu den Sozialdemokraten) ist ja alles, was wir hier schaffen, Bürgern derartige Beschränkungen auf.( Sehr richtig! bei den Sozial-( Lebhaftes Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten und im Zentrum.) mur Unsinn und Rückschritt.( Buruf bei den Sozialdemokraten: Jft demokraten.) Ich bezweifle, daß zu den 40 Jahre lang haben sie sogar in den einzelnen Bundesstaaten noch es auch!) Herr Kollege Zubeil, Sie haben ja teine Ahnung, was öffentlichen Umzügen in der Wahlnacht besondere Vereinsgefeze gegeben und zum Teil solche, die den Sie reden.( Große Unruhe bei den Sozialdemokraten und im vor dem Reichstanzler und dem kaiserlichen Schloß die polizei vereinsrechtlichen Zustand berschlechtert haben, wie im Stönig­Zentrum.) Ihre beste Hülfe im Kampf gegen uns ist ja nur die vor reich Sachsen.( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Da namentose Unwiffenheit der Maifen.( Große Unruhe liche Genehmigung eingeholt worden ist.( Sehr wahr! war der Einheitsdrang nicht vorhanden, jest aber, wo die ver­bei den Sozialdemokraten und im Zentrunn.) Wir haben Ihnen bei bei den Sozialdemokraten.) Und trotzdem die Anmeldepflichtbündeten Regierungen den Liberalismus soweit § 1 vollkommene Freiheit der Distuffion gelaffen.( Rebhafte Bubas Fehlen der polizeilichen Genehmigung in diesem Falle liegt, als freiheitliche Errungenschaft preist.( Große für solche Umzüge vorgeschrieben ist, hat lein Staatsanwalt haben, daß er ein solches Gesetz, wie es hier vor­rufe:§ 2,§ 3!) Ich weise die Insinuation zurück, daß wir die zum Grund der öffentlichen Anklage genommen. Das beweist flar, Unruhe bei den Freifinnigen, lebhafte Bustimmung bei den Sozial­31). Sch, Diskussionsfreiheit beschränken.( Lachen bei den Sozialdemokraten und im Zentrum.) Ihre Angriffe lassen mich ganz falt.( Buruf bei daß solche Bestimmungen sich nur gegen die oppofi- demokraten und im Zentrum), jest, wo sie das Gesetz aus anderen tionellen Parteien richten. In der Zeitschrift leber Gründen brauchen( Burufe: Bolen!) stellt sich merkwürdigerweise den Sozialdemofr.: Die Angriffe Shrer eigenen Partei­genossen auch!) Ich möchte an den Staatssekretär nur bie and und Meer" find in einem ausgezeichneten Artikel über diese Frage der Einheitsbrang ein und verbietet den freiheitlicheren Zustand, der Stage richten, ob unter öffentlicher Bekanntmachung hier eine Reihe von großen Demonstrationen abgebildet, die ohne in Württemberg , in Seifen, in Baben und in Bayern nur die Bekanntmachung in Amtsblättern oder Blättern einer polizeiliche Genehmigung stattgefunden haben, wie z. B. eine große bestanden hat, aufrecht zu erhalten! Die verbündeten Regierungen bestimmten politischen Richtung verstanden sein soll. Menge, die auf dem Markt in Jena eine Rede Bismarcks anhört, kennen nicht die Einheit zur Freiheit, sondern nur die Die unabhängige Presse ist beunruhigt, daß mit dieser Ber eine Arbeitslosendemonstration in London usw. Heute blamieri Bersih sich Deutschland vor aller Welt dadurch, daß in einigen Einheit nach rückwärts zum Preußentum und Mecklenburgertum. stimmung Mißbrauch getrieben werden könnte.( Hört! hört!) Staatssekretär v. Bethmann- Hollweg : Die Anzeige soll nur so Teilen solche öffentlichen Aufzüge ohne Genehmigung stattfinden( Unruhe rechts, Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) Der Staats­Beschaffen sein, daß bei vernünftiger Aufmerksamkeit die Polizei önnen, in anderen Teilen nicht. In Preußen oder Sachsen sekretär hat darauf hingewiesen, daß in Süddeutschland Gefeze be­rechtzeitig Kenntnis von den Versammlungen erhält. Es sollen wäre die machtvolle Demonstration auf den Cannstatter stünden, die den Behörden noch weitergehende Befugnisse ein­Die Heffen aber daher nicht nur amtliche Publikationsorgane oder Blätter einer be- afen bei Gelegenheit des Internationalen Sozialistentongreffes räumen, nur würden sie nicht angewandt. daß in Stuttgart nicht möglich gewesen. Dieser lächerliche Zustand bestreiten, derartige Gesetze bei ihnen überhaupt stimmten politischen Richtung geeignet sein, die Anzeige bei der soll nun nach dem Entwurf der Mehrheit erhalten bleiben. Man egiſtieren. Auch Württemberger Herren sollen anerkannt Polizei zu erfegen.( Bravo ! bei den Freifinnigen.) Ein Schlußantrag der Blockmehrheit läuft ein. hat wohl eingesehen, daß man die preußische Pragis unmöglich auf haben, daß der Entwurf Verbesserungen bringt. Es fragt sich nur, Die namentliche Abstimmung, die Abg. Singer( Soz.) beantragt, blamieren und hat deshalb der Landeszentralbehörde das Recht ge- demokraten und im Zentrum.) Mein Parteigenoffe Hildenbrand und namentliche Abstimmung, die Abg. Ginger( So.) beantragt, alle anderen Staaten ausdehnen kann, ohne sich unsterblich zu welche württembergischen Herren?( Sehr wahr bei den Sozial. ergibt seine Annahme mit 195 gegen 170 Stimmen. Die Abgg.blamieren Neumann- Hofer und Potthoff( frs. Vg.) enthalten sich der Ab- lassen, Ausnahmebestimmungen zu treffen. Wenn man aber annimmt, die Herren aus dem Zentrum haben das lebhaft bestritten, es wird daß in einzelnen Teilen des Reiches der Staat durch solche also wohl auf die Württemberger hinauslaufen, die an den stimmung. In der Abstimmung werden unter Ablehnung aller Abänderungs- öffentlichen Umzüge ohne Genehmigung nicht gefährdet wird, so ist es Blod angeschmiedet find.( Heiterkeit und Sehr gut! bei um so unverständlicher, weshalb man diese Genehmigungspflicht den Sozialdemokraten und im Zentrum.) Und wenn jest in Süd­anträge die§§ 3 und 3a in der Fassung der Kommission annicht auch für die übrigen Teile Deutschlands beseitigt.( Sehr deutschland die Bragis eine liberalere iſt als das Gesez, dann genommen. Für den Zentrumsantrag, Gewerkschaftsversamm­neue Gesetz die Gefahr einer Verschlechterung lungen nicht als politische anzusehen, stimmen mit dem Anti- wahr! bei den Sozialdemokraten.) Herr Müller Meiningen hat trägt das ( Lebhafte Zustimmung bei den block auch die freisinnigen Abgeordneten Dohrn, Neu- fich beklagt über die mangelnde Kenntnis im deutschen Volte über auch der Praxis in sich. diese Vorlage. Derselbe Herr Müller- Meiningen aber stimmt Sozialdemokraten und im Zentrum.) Solange die Einzel­mann Hofer, Potthoff. leber den Zentrumsantrag, Busammenfünfte von Personen- für die Schlußanträge, die es uns unmöglich machen, staaten ihre eigenen Gefeße hatten, fonnten sie auch ihre eigen­vereinigungen, zu denen die Teilnehmer persönlich eingeladen find, aufzuklären.( Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Ich heitlich haben werden, das doch im großen und ganzen mit einigen das Bolt über die Bestimmungen dieses Gesetzes artige Bragis aufrecht erhalten. Sobald wir aber dies Gesetz ein­Der Antrag wird mit 196 gegen 171 Stimmen bei 2 Stimm- bitte Sie, unsere Anträge anzunehmen.( Bravo ! bei den Sozial- wenigen Ausnahmen nur die lebertragung des preußischen Gesetzes auf das Neich bedeutet( lebhafter Widerspruch bei den Freifinnigen, enthaltungen abgelehnt. Abg. Kohl( 3.): Bei der Frage, die ich behandeln will, dreht Zustimmung bei den Sozialdemokraten), das sehen Sie aus den Auch über den Eventualantrag des Zentrums, daß Vereins­versammlungen auch dann nicht als öffentliche gelten sollen, wenn es sich gar nicht um das Kompromiß, so daß Dr. Müller- Meiningen Motiven und das ist auch in der Kommission unzweifelhaft festgelegt sich schon den Lugus einer eigenen Meinung gestatten eine Uebertragung der preußischen Auslegungen, so tönnen die fie in öffentlichen Lokalen stattfinden, wird namentlich ab tönnte.( Heiterkeit.) Der§ 4a entspricht einer Anregung, die ich in Einzelstaaten ihre liberale Braris gar nicht mehr aufrecht gestimmt.( Ruf rechts: Unerhört!) Der Antrag wird mit 198 gegen ber Kommission gegeben habe und die damals einstimmig unter der erhalten. Entscheidungen einer Behörde von solcher Autorität wie Es folgt die Beratung über§§ 4, 4a, 4b und dem vom Zentrum Zustimmung des Staatssekretärs angenommen wurde. Ich wollte das preußische Oberverwaltungsgericht muß auch eine Wenderung der Bersammlungen, die des schönen Wetters wegen oder weil der Saal Bragis bei deren Bundesstaaten nach sich ziehen. Das Reichs. beantragten§ 4c. zu flein ist in einem Garten stattfinden, vor den strengeren gericht ist auch ganz bon preußischem Geiste bea Bestimmungen unter freiem Himmel verschont wissen. In der essen.( Heiterkeit und Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) die An diesem Gravitationsdrang, der darin liegt, wenn der größte weiten Rejung aber fam ganz unerwartet lechtere Fassung des jeßigen§ 4a.( Sört! hört! i. 8.) deutsche Bundesstaat jetzt auf eine Vereinheitlichung auch der Bratis Die Erledigung geschah so rasch, daß wir uns faum über die neue drückt, ist nichts zu ändern und darum ist der Antrag des Zentrums Fassung flar werden konnten. Nach der jegigen Fassung muß die fehr zu empfehlen. Wir werden für ihn stimmen.( Bravo ! bei den Bersammlung erst im Saal zusammentreten. Erst dann zieht alles Sozialdemokraten und im Zentrum.) mit dem Glase Bier in der Hand hinaus in den schönen Garten: Abg. Zehnter( 8.): Ich muß mich den Befürchtungen des Ab­ein herrliches Bild.( Heiterkeit.) Wir bitten daher um Annahme geordneten Heine für die fünftige Praxis in Süddeutschland voll unseres Anitrages, der die frühere beſſere Fassung wiederherstellen anschließen.( Hört! hört! bei den Sozialdemokraten und im Zentrum.) Wir haben keine Rechtsprechung in Vereinssachen, denn will.( Beifall im Zentrum.) wir hatten feine Streitigkeiten.( Hört 1 hört!) Jezt soll auch Baden die kniffliche deutsche Rechtsprechung bekommen. Das ist eine be deutende Verschlechterung und jeder Abgeordnete, der ihr zustimmt, bersündigt sich an der Freiheit seiner Wähler.( Stürmischer Beifall im Zentrum und bei den Sozialdemokraten.) Die Freiheit steht uns höher als selbst die Einheit.( Stürm. Beifall.) Einheit ohne Freiheit ist uns nichts. Lassen Sie uns schon aus Bundestreue und Bundesbrüderlichkeit die Vereinsfreiheit, deren wir uns seit Menschengedenken würdig erwiesen haben.( Stürmischer Beifall bei den Sozialdemokraten und im Zentrum, Hochrufe auf Behnter im Bentrum.)

wird namentlich abgestimmt.

171 Stimmen abgelehnt.

der Polizeibehörde.

§ 4 lautet in der Fassung der Kommission: Deffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge auf öffentlichen Straßen oder Plätzen bedürfen der Genehmigung Die Genehmigung ist von dem Veranstalter mindestens 24 Stunden vor dem Beginn der Versammlung oder des Aufzugs unter Angabe des Ortes und der Zeit nachzusuchen. Sie ist schriftlich zu erteilen nur versagt werden, ivenn aus der Abhaltung der Versammlung oder der Veranstaltung des Aufzuges Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu befürchten ist. Im Falle der Ver­weigerung ist dem Veranstalter sofort ein fostenfreier Bescheid mit Angabe der Gründe zu erteilen."

und darf

Die Abgeordneten Albrecht und Genossen( S03.) beantragen folgende Fassung des§ 4: Versammlungen, die auf öffentlichen Straßen und Bläßen stattfinden, sind spätestens sechs Stunden vor ihrem Beginn durch die Veranstalter oder Einberufer bei der mit der Ordnung des öffentlichen Verkehrs betrauten Ortsbehörde anzuzeigen.

Der Genehmigung unterliegen firchliche Prozessionen, Bittgänge, Wallfahrten, Leichenbegängnisse, Hochzeitszüge, sowie die Umzüge der Innungen und Vereine nicht."

Die Abgg. Brandys und Genossen( Polen ) haben einen Antrag eingebracht, der in der Hauptsache die Worte Gefahr für die öffent liche Sicherheit" ersetzen wollen durch die Worte Gefährdung des öffentlichen Verkehrs ".

Dr. Vonderscheer( 8.) beantragen folgende Fassung des§ 4a: " Eine Versammlung ist nicht schon deshalb als Versammlung unter freiem himmel anzusehen, weil außerhalb des geschlossenen Versammlungsraumes befindliche Personen an Ser Erörterung teilnehmen, oder weil die Versammlung in einem mit dem Versammlungsraume zusammenhängenden um friedeten Hof oder Garten stattfindet. § 4b lautet in der Fassung der Kommission: Der Landeszentralbehörde bleibt es überlassen, zu bestimmen, " Der Landeszentralbehörde bleibt es überlassen, zu bestimmen, oaß und unter welchen Voraussetzungen für Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge die Genehmigung durch Anzeige oder öffentliche Bekanntmachung ersetzt wird.

demokraten.)

Polen .)

angenommen.

Bayerischer Gesandter Frhr. v. Lerchenfeld: Das Reichsvereins­gefeß entspricht nicht allen Wünschen in freiheitlicher Beziehung.( hört! hört! bei den Sozialdemokraten und im Bentrum.) Gleichwohl stellt es besonders in der Kommissionsfassung einen bedeutenden Fortschritt in freiheitlicher Beziehung dar und alle füddeutschen Regierungen stehen auf dem Boden der Kommissionsbeschlüsse.( Stürmischer, lang­anhaltender Beifall im Blod. Zischen im Zentrum.)

Abg. Dr. David( Soz.)

Staatssekretär v. Bethmann- Hollweg : Es ist unrichtig, daß die zweite Lesung des§ 4a im Automobiltempo erfolgt sei, so daß sein Sinn nicht hätte festgestellt werden können. Ich habe ausführliche Erklärungen über den§ 4 a abgegeben und kann nur wiederholen, daß die strengen Bestimmungen für Versammlungen unter freiem Himmel nicht sollen Anwendung finden auf Versammlungen, die aus geschlossenen Räumen in den Garten oder Hof verlegt werden, es sei denn, daß von vornherein die Absicht bestanden hat, die Ver­fammlung unter freiem Himmel stattfinden zu lassen, um so die Vorschriften für Versammlungen unter freiem Himmel zu umgehen. Abg. Kulersti( Bole) verlangt eine präzisere Fassung des§ 4. Man darf nicht vergessen, daß die größte ausführende Behörde die preußische Regierung ist, ein Hort der Reaktion( Sehr wahr bei den Sozialdemokraten und bei den Polen .) Was alles in Preußen als öffentlicher Aufzug angesehen wird, mag folgender Borfall § 4a lautet in der Fassung der Kommission: beweisen. Als ich das Gefängnis verließ, in dem ich als Opfer der Eine Versammlung, die in einem geschlossenen Raume ver- preußischen Justiz mehrere Monate hatte verbringen müssen, holten anstaltet wird, ist nicht schon deshalb als Versammlung unter freiem mich mehrere Freunde ab. Das wurde schon als öffent Himmel anzusehen, weil außerhalb des Versammlungsraumes licher Aufzug angefehen.( Sört! hört! bei den Sozialdemokraten.) befindliche Personen an der Erörterung teilnehmen oder weil die nicht wir spekulieren auf die Unkenntnis der Bevölkerung, sondern Abg. Frhr. v. Heyl( natl.): Gegenüber den Angriffen des Abg. Versammlung in einem mit dem Versammlungsraum zusammen- die preußische Regierung spekuliert auf Ihre( zu den Frei- Köhler auf den hessischen Bundesratsbevollmächtigten will ich fest­hängenden unfriedeten Hof oder Garten verlegt wird." Die Abgg. Kohl, Dr. Jäger, Chefbed, Sped, finnigen) Unkenntnis der Berhältnisse bei uns.( Beifall bei den stellen, daß er sich in dreißigjähriger Tätigkeit im Bundesrat un­vergeßliche Verdienste um das Hessenland erworben hat. Die Striti! Damit schließt die Diskussion. Die Abänderungsanträge werden des Abg. Köhler wird am Hessenlande vollständig abprallen. abgelehnt und die§§ 4, 4a und 4b in der Kommissionsfassung( Stürmischer Beifall beim Blod.) Hierauf begründet Abg. Zehnter( 8.) den oben mitgeteilten Zentrumsantrag auf Einfügung eines neuen§ 4c. Er beruft sich auf( mit den Rufen empfangen: Noch ein Heffe!): Man hat den die Verhandlungen in den süddeutschen Landtagen, die durchweg ohne Versuch gemacht, Hessen als Zeugen dafür aufzurufen, daß das Parteiunterschied die Aufrechterhaltung der bestehenden Freiheiten ber- Vereinsgesetz nicht rückschrittlich für die deutschen Staaten fei. langt haben.( hört! hört! im Zentrum.) Die norddeutschen Frei- In Hessen aber ist die Vereins- und Versammlungsfreiheit, entgegen finnigen fönnen von ihren Fraktionsfreunden in den süddeutschen den hier aufgestellten Behauptungen, durch die Verfassung Parlamenten viel lernen. festgelegt. Die Verordnung von 1849, auf die man sich in den Staatssekretär v. Bethmann- Hollweg wendet sich gegen den An- Motiven beruft, ist nicht in Kraft, weil sie der Verfassung trag, der die Einheitlichkeit, die das Gesetz schafft, durchlöchert. Mit widerspricht und niemals die Sanktionierung des Landtages erhalten Gewöhnliche Leichenbegängnisse sowie Züge der Hochzeitsgefell- bem§ 4c ist das Gefeg für die verbündeten Regierungen schlechter- hat. Auch sind die in ihr angedrohten Strafen durch das schaften, wo sie hergebracht sind, bedürfen der Anzeige und Ge- dings unannehmbar. Polizeifostengeset erheblich herabgefeßt. Diesem Produkt der nehmigung nicht. Der Landeszentralbehörde wird es überlassen zu Abg. Köhler( Wirtsch. Vg.): Der§ 4c ist ein kleines Buderstückchen in Steaktionszeit sind also die 8ähne ausgezogen. In bestimmen, daß auch andere Aufzüge der Anzeige und Genehmigung dem bitteren Kelch des Vereinsgefeßes für die Hessen.( Seiterfeit.) Lassen Seffen haben alle Parteien, und das ist das Ausschlag­nicht bedürfen und daß Aufzüge, die durch mehrere Ortschaften Sie uns doch das bißchen Freiheit in effen.( Un- gebende, die Stellung eingenommen, daß wir mit vereinten führen, nur einer Polizeibehörde angezeigt und von ihr genehmigt ruhe bei den Blockparteien.) Was Herr v. Neidhardt fagt, gilt Kräften, unbeschadet der Fraktionsgegenfäße, für die Aufrecht­zu werden brauchen." in heffen nichts; ich habe Herrn v. Neidhardt im hessischen erhaltung unserer freiheitlichen 8ustände hier im Das Zentrum beantragt die Einfügung des folgenden§ 40: Landtage längst geraten, sich pensionieren zu lassen. Seichtage eintreten follten, und angeregt hat Wo zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes die Landesgesetz-( Heiterfeit.) Herr v. Neidhardt ist in der hessischen Regierung der dieses der Abg. Diann.( Lebhaftes Hört! hört!) Er erklärte gebung für Vereine im Sinne des§ 2 einen Vorstand oder eine letzte Vertreter des alten heifischen Polizeigeistes, der in Hessen am 13. Dezember 1907 in der hessischen Kammer: Es ist kein Zweifel Sazung nicht vorschreibt oder die in den Absätzen 2 und 3 des§ 2 längst überwunden ist.( Heiterfeit und Zustimmung im Bentrum darüber, daß die Vorlage der Reichsregierung für uns bezeichneten Verpflichtungen in bezug auf den Vorstand oder die und bei den Sozialdemokraten, Widerspruch bei den Blockparteien.) einen entschiedenen Rückschritt Sagungen nicht oder nur auf Verlangen der Polizeibehörde auf In der hessischen weiten Rammer haben sich die bedeutet. Es würde für mich und für viele füddeutsche Abgeordnete erlegt, bleibt es insoweit bei dem bestehenden Rechte, bis dieses nationalliberalen Abgeordneten Haas und Ofann ebenfalls am erwünschtesten sein, wenn eine reichsgesetzliche Bestimmung in das durch die Landesgesetzgebung aufgehoben wird. Gesetz eingefügt werden würde, dahin, daß in denjenigen Es ist ein Antrag auf Schluß der Debatte von den Abgg. Staaten, die bereits eine freiere Gefeggebung baben, im Sinne des§ 3 eine Anzeige an die Polizeibehörde nicht vor- v. Normann, v. Lieber, Müller- Meiningen( frf. Bpt.) und diese auch aufrecht erhalten wird."( Hört! hört!) Dem schlossen sich Das Gleiche gilt, wo die Landesgesetzgebung für Versammlungen gegen das Gesetz erklärt.( Lebhaftes hört! hört!) schreibt oder für Versammlungen und Aufzüge im Sinne des§ 4 statt der Einholung einer Genehmigung nur eine Anzeige an die Schrader gestellt.( Lebhafte Entrüstungsrufe im Zentrum und bei bie übrigen Nationalliberalen an und brachten einen entsprechenden Antrag ein, der einstimmig von der Kammer angenommen wurde. Polizeibehörde erfordert." Daher ist es mir außerordentlich interessant, daß heute nicht aus der Mitte der nationalliberalen Partei die betreffenden Herren auftreten. Aus den Motiven geht hervor, daß schon heute in einer ( Abg. Diann( natl.): Stommt noch!) Niemand wird sich mehr Reihe von Staaten Versammlungen unter freiem Himmel barüber freuen als wir; doch möchte ich wünschen, daß Sie nicht mehr genehmigungspflichtig sind. Die Bürger Der Schlußantrag wird mit 214 gegen 111 Stimmen bei zwei dann auch die notwendige Anzahl Jhrer engeren müssen das Recht haben, die Art ihrer Bersammlungen frei au Stimmenthaltungen abgelehnt.( Die Freisinnigen lassen Müller- Barteifreunde verantaisen, Ihnen in diesem wählen. Die Versammlungen unter freiem Himmel dürfen schon Meiningen im Stich und stimmen gegen den Schluß mit Ausnahme stampfe für die Freiheit beizustehen. Auch die hessische deshalb nicht polizeilichen Beschränkungen unterworfen werden, weil des Abg. Dr. Heckscher. Abg. Müller Meiningen selbst enthält sich Regierung hat im Landtage ausdrücklich erklärt, daß kein Anlaß dies für weite Kreise des Vaterlandes die vollständige der Stimme). borliege, die weitgehende Vereins- und Versammlungsfreiheit Auflösung der Versammlungsfreiheit bedeutet, nämlich überall Dies Resultat wird von den Sozialdemokraten, dem Zentrum, irgendwie einzuschränken.( Lebhaftes Hört! hört!) Selbstverständ­dort, wo Lokale für große Versammlungen über Bolen und der wirtschaftlichen Vereinigung mit lebhaften Bravo- lich fann Hessen gegen Preußen nicht ins Feld ziehen, haupt nicht zur Verfügung stehen.( Sehr wahr bei rufen begrüßt. dazu reicht die Macht der hessischen Regierung nicht aus. den Sozialdemokraten.) Die Genehmigungspflicht führt heute dazu, Abg. Heine( Soz.): Aber ( Seiterkeit.) das Zeugnis einer Bundesregierung, die daß, wo große Lokale zwar vorhanden sind, aber bestimmten Ich werde Ihre Zeit nicht ein Behntel so tange in Anspruch seit Jahrzehnten mit dem denkbar freiesten Vereins- und Versamm Parteien nicht zur Verfügung gestellt werden, nehmen, als die namentliche Abstimmung über den Schlußantrag lungsrecht regiert hat und feinen Anlaß zur Einschränkung findet, die Polizei jedesmal die Erlaubnis zu Versammlungen unter freiem gedauert hat.( Heiterkeit und Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) sollte doch auch in dieser Stunde noch eine größere Zahl von Ab­Himmel versagt.( Sehr wahr bei den Sozialdemokraten.) Der Ich will nur dem Herrn Staatssekretär auf seine Erklärung er geordneten veranlassen, für den Antrag zu stimmen, dessen Tendenz Wortlaut der Kommissionsvorlage, wonach die Genehmigung nur widern, wonach im Interesse der Einheit des Deutschen Reichs und fich übrigens mit einem von uns au§ 17 gestellten deckt.

Abg. Hildenbrand( Soz.):

den Sozialdemokraten.)

Seitens des Zentrums wird namentliche Abstimmung über den Schlußantrag beantragt. Abg. Singer( Soz.)[ zur Geschäftsordnung]: Ich wollte eben­falls namentliche Abstimmung beantragen.

Sie