werben also noch einmal Veranlassung haben, zu dieser(frage Stellung zu nehmen. Ich denke aber, Sie werden sich schon hier in freiheitlichem Sinne entscheiden.(Lebhaftes Bravo l bei den Sozial- demokraten und im Zentrum.) Abg. Osann(natl.): Es hätte der Apostrophierung durch die Nbgg. David und Köhler nicht bedurft.(Lebhaftes Na! Na!) ES kommt doch nicht darauf an, was ich spreche, sondern wie ich stimme. (Große Heiterkeit im Zentrum und bei den Sozialdemokraten.) Mein Beschluß war schon dahin gefaßt, mich in dieser Frage von meinen Freunden zu trennen. DaS ist mir sehr schwer geworden.(Große Heiterkeit im Zentrum und bei den Soziah demoftaten.) Aber nachdem ich mrch in Hessen für die Aufrechh erhaltung der liberalen Errungenschaften ausgesprochen habe, kann ich mich jetzt nicht durch einen Fraktionszwang bestimmen lassen, dagegen zu stimmen. Abg. Schüdler(Ztr.): ES wäre doch interessant, zu wissen, wo die übrigen Herren aus Hessen bleiben. Herr Haas und Graf Oriola, der in Hessen allerdings dem Hause der Lords angehört. (Heiterkeit.) Es wäre sehr interessant, wenn der bayerische Ge- sandte uns gesagt hätte, in welchen Punkten ihm denn das Gesetz nicht gefällt und welchen Erfolg seine Anstrengungen hatten, es zu verbessern.(Sehr gut l im Zentrum und Zuruf: Gar keine nl) Die bayerische Kammer war in der Verurteilung dieses rückschrittlichen Gesetzes einmütig.(Hört I hört I im Zentrum und bei den Sozialdemokraten.) Die Negierung aber erklärte, daß sie den§ 7 nur angenommen hätte, weil er für Bayern keinepraktische Bedeutung hätte.(Heiterkeit und Zu- rufe: Kirchturmspolitik!) Das bayerische Vereinsgesetz ist jedenfalls viel besser als das Reichsvereinsgefetz.(Sehr wahr!) Die liberale Praxis in Bayern und Württemberg ist schon vor 10 Jahren hier im Reichstage von Rickert und Bassermann so lebhaft anerkannt worden, daß sie vorher sagten, daß schließlich lieber das Reich ein einheitliches Gesetz machen würde.(Hörhl hört!) Hier aber erklärte bei der ersten Lesung der Abg. Hieber. wenn das Reichsvereinsgesetz weniger freiheitlich würde als das bisherige württembergische, sei es für ihn u n a n n e h m b a r.(Lebhaftes Hört! hört! bei den Sozialdemokraten und im Zentrum.— Abg. Hieber ruft: Es ist ja n, ch t weniger freiheitlich I— Schallendes Gelächter bei den Sozialdemokraten und im Zentrum.) Im übrigen kommt cS uns nicht darauf an, was die Regierungen nul nschen, sondern was die Völker wollen. (Stürmischer Beifall im Zentrum und bei den Sozialdemokraten.) Bayerischer Gesandter Frhr. v. Lerchenfeld: Ich muß mein Befremden darüber aussprechen, daß der Vorredner sich über mein Eingreifen in die Debatte gewundert hat. Im bayerischen Landtage hat der Staatsminister v. Bretlreich bereits dargelegt, daß Bayern für das Gesetz stimmen wird. Unsere Bedenken bezogen sich nur auf die Anmeldungspflicht der Wahlversammlung, und dieses Be- denken ist durch die Äonmnssionsberatungen zerstreut worden. Im übrigen wahrt Bayern im Bundesrat wie hier im Hause schon selbst seinen Standpunkt und bedarf keiner Anregung von dritter Seite. (Lebhafter Beifall beim Block.) Württeinbergischer Bundesratsbevollmächtigter v. Schicker: Wenn alle Herren hier den Wortlaut des württembergischen Vereinsgesetzes und den der Kommissionsvorlage genau kennten, würde wohl die Meinung über dieses Reichsvereinsgesetz anders sein. Wollten wir Ihnen den Wortlaut des württembergischen Vereinsgesetzes zur An- nähme vorschlagen, so würden Sie uns auslachen und sagen: Das sei die reine Polizeiwillkür.(Sehr wahr! bei der Mehrheit.) Auch für die w ü r t t e m b e r g i s ch e Regierung ist der A n t r a g Trimborn unannehmbar.(Lebhafter Beifall bei der Mehrheit.) Abg. Hieber(natl.): Da? bayerische BereinSgesetz mit seinen Ausnahmebestimmungen für„Frauenspersonen" und Minderjährige ist urreaktionär. Das Reichsvereinsgesetz ist ein ganz gewaltiger Fortschritt für daS deutsche Volk.(Lachen beim Zentrum und bei den Sozialdemokraten.) Ich danke dem süd- deutschen BundesratSbevollmächtigten für seine Erklärungen. Wenn die Sozialdemokratie und das Zentrum im Bunde dem deutschen Volke die Freiheit schenken wollen, so kann das nur eine falsche Freiheit sein.(Tosender Beifall beim Block, lautes anhaltendes Lachen im Zentrum und bei den Sozialdemokraten.) Abg. Dr. Polthoff(frs. Vg.): Die bisherige Debatte läßt die Hoffnung auftauchen, als ob sich doch vielleicht eine Mehrheit finde» könnte, die die besseren landes- rechtlichen Freiheiten zu erhalten bereit wäre. (Widerspruch im Block.) An solchen kleinen Verbesserungen können auch die Regierungen da« Gesetz nicht scheitern lassen. W a l d e ck fenietzt absolute Vereins- und Versa mmlungs- r e i h e i t. Es ist kein Buchstabe im Gesetz vorhanden, an der die Polizei anknüpfen könnte.<S ch l u ß r u f e i m B l o ck.) DaS neue Vereinsgesetz wird und muß den bestehenden Zustand für Waldeck verschlechtern. Die ReichSgesetze müssen in allen Bundesstaaten gleichmäßig durchgeführt werden. Deshalb dürfen wir nicht sündigen m der Hoffnung auf die liberalere Praxis Süd deutschlandS. (Sehr richtig I bei den Sozialdemokraten u. i. Zentrum.) Sie werden es mir also nicht übel nehmen(Rufe rechts: Nein! Nein! Lachen und Unruhe.), wenn ich für den Antrag Trimborn stimme. Ei» neuer Schlußantrag des Blocks(v. Normann, Lievert, Müller-Meiningen, Payer, Schräder) läuft ein. Zentrum und Sozialdemokraten beantragen namentliche Abstimmung.(Ohorufe und Lärm im Block.) Unter großer Unruhe des Hauses geht die Abstimmung vor sich. Sie ergibt die Annahme de« SchlußantrageS mit IVS gegen 17t Simmen.(Bravo ! rechts.) Abg. Geck(Soz.) stellt zur Geschäftsordnung fest, daß er durch die Annahme de» SchlußantrageS verhindert worden sei, al« Mit glied der badischen Volksvertretung die Behauptung de» bayerischen BundesratSbevollmächtigten in bezug auf Baden zurückzuweisen. (Lärm rechts.) Abg. Gröber(Z.) stellt zur Geschäftsordnung fest, daß ihm un- mittelbar nach den Angriffen Hiebers gegen das Zentrum das Wort abgeschnitten worden sei. Nunmehr wird über den Antrag Trimborn(Z.) auf Ein- fügung eines neuen§ to namentlich abgestimmt. Der Antrag wird mit 192 gegen 177 Stimmen bei fünf Stimmenthaltungen ab- gelehnt. Es folgt die Beratung über§ 5. Nach den Kommissionsbeschlüssen lautet er: „Jede öffentliche politische Versammlung muß einen Leiter haben. Der Veranstalter ist berechtigt, die Leitung selbst zu übernehmen, sie einem anderen zu übertragen oder die Wahl de» Leiters durch die Versamnilung zu veranlassen. Der Leiter oder, solange dieser nicht bestellt ist, der Veranstalter hat für Ruhe und Ordnung in der Ver- sammlung zu sorgen. Er ist befugt, die Versammlung für aufgelöst zu erklären." Die Abgg. Alb recht und Genossen(Soz.) beantragen den letzten Satz zu streichen und folgenden Satz hinzuzufügen; „Er ist befugt, Eintrittsgelder auch in unbestimmter Höhe zu erheben und Gelosammlungen veranstalten zu lassen I Abg. Heine(Soz.): Unser Antrag aus Streichung deS letzten Satzes ist nur in Ver- bindung mit§ 10 und§ 11 Ziffer 4 des Kommissionsentwurfes zu verstehen. Dort ist bestimmt, daß, wenn eine Versammlung für aufgelöst erklärt ist. sich jeder„sofort" zu entf.ernen hat. In der Praxis ist das so ausgelegt, daß sich jeder geradezu fluchtartig entfernen muß. Auch bei ganz unberechtigten Auslösungen wird das von der Judikatur tm Interesse der Auf- rechterhaltung der Autorität der Polizei verlangt. Da« kann aber doch mcht bestimmend sein, auch dem Versammlungsleiter dieselbe Befugnis zu geben. Und während die AuflösungS- befugnis der Polizei an gewisse Grenzen gebunden, soll derVersammlungsleiter sie unbeschränkt haben � ein sehr bequemes Mittel zur Mundtotmachung jeder oppositionellen Minderheit. Ich begreife sa, daß die Mehrheit hier, die sich konserbatib-liveral nennt, im Grunde aber konservativ mit einem kleinen liberalen Schimmer ist(Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten), für einen Vorsitzenden Sympathie hat. Sogar, wenn er aus Verschen sagt: „ich löse die Versammlung auf", statt„ich schließe sie", muß jeder bestraft werden, der sich nicht sofort entfernt.(Lachen bei den Freisinnigen.) Sie lachen, aber als Jurist sage ich Ihnen, daß das eintreten wird, wenn dieser Satz Gesetz wird Der Zweck unseres weiteren Antrages ist, Kontroversen zu beseitigen, die sich über die Erhebung von Eintrittsgeldern bei Versammlungen gezeigt haben, zumal im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Kammergerichts. In der Kommission hat man gegen unseren An- trag Zuständigkeitsbedenken erhoben. Diese Bedenken sind aber hin fällig, denn es gibt Versammlungen, deren Veranstaltung ohne Er- Hebung von Eintrittsgeldern unmöglich ist. Ich bitte Sie, unsere Anträge anzunehmen.(Bravo I bei den Sozialdemokraten.) In der Abstimmung werden die Anträge Albrecht abge- gelehnt, ß 5 in der Kommissionsfassung angenommen. ß 6 verbietet dazu an sich Unbefugten das Waffentragen in öffentlichen Versammlungen und Aufzügen. Abg. Stückle»(Soz.) begründet einen Antrag der Sozialdemokraten auf Streichung dieses Paragraphen. Würde er im Gesetz stehen bleiben, so würde den Polizeischikanen Tür und Tor geöffnet. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Säbel und Gewehre nimmt niemand mit in Versammlungen. Wenn Versammlungen ge- stört werden, so geschieht das nicht dadurch, sondern durch nationale Radaubrüder.(Sehr wahr I bei den Sozial- demokraten.) Die Herren vom Zentrum weise ich darauf hin, daß man nach dieser Bestimmung katholischen Kriegervereinen bei Aufzügen das Tragen von Gewehren verbieten kann. Wai versteht man überhaupt unter Waffen? Daß dieser Ve> griff, wie die Begründung sagt, in der Praxis und Recht sprechung hinreichend festgelegt sei, trifft durchaus nicht zu. Wir haben es in der Praxis häufig erlebt, daß Schirme und Stöcke als W a f f e n bezeichnet wurden. In einer Versaminlunc wurde ein Regenschirm, der weit entfernt von dem Besitzer am Nagel hing, von dem Gendarmen für eine Waffe erklärt.(Hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Als ich in einer Versammlung sprach, sagten mir die Bauern, die Versammlung hat schon begonnen, wir haben die Regenschirme schon draußen lassen müssen.(Heiterkeit. Der einzige, der einen Stock hatte, war ich; der Gendarm hielt mich offenbar für einen sehr friedfertigen Menschen. Ich möchte die Herren von der Regierung fragen, ob sie dieses Messer für eine Waffe halten.(Redner zeigt eines der in Bayern üblichen feststehenden Messer in der Lederscheide vor. Heiterkeit/ Da ein solches Messer und auch ein Revolver in der Tasche getragen werden kann, müßte n,an den Gendarmen auch das Recht der Leibes- Visitation geben. Selbst Maßkrüge können als Waffen— benutzt werden. In Preußen- Deutschland ist alle« möglich. Die harn,- losesten Gesetzesbestimmungen sind in einer Weise ausgelegt worden. die geradezu an grobe» Unfug grenzt. Ich bitte Sie deshalb, unserem Antrag auf Streichung dieses Paragraphen zuzustimmen. (Bravo ! bei den Sozialdemokraten.) Abg. Kulcrski(Pole) wendet sich ebenfalls gegen den 8 6. In der Abstinunung wird der 8 6 von den Blockparteien an g e» o m m e n. Darauf vertagt das Haus die Weiterberatung auf Sonnabend 11 Uhr. Schluß'/-S Uhr._ Sozialea* Der Entwurf des Gesetzes über Arbeitskammern wurde am Donnerstag in einer Versammlung der Gesellschaft für soziale Reform diskutiert. Der Referent, Professor Dr. H e r i n e r, trat für paritätische Arbeitskammern ein, weil— die Regierung in dieser Hinsicht zu keiner anderen Stellungnahme zu bewegen sein werde. Auch der Umstand, daß die berufensten Vertreter des Unternehmcrstandpunktes der reinen Arbciterkammer den Borzug vor der paritätischen Arbeitskammer geben, müsse die Freunde der Arbeiterkammer stutzig machen. Man werde sich mit der Arbeits- kammer befreunden können, wenn ihr das Recht gegeben werde, in Fragen, wo es für erforderlich gehalten wird, die Vertreter jeder Seite gesondert beraten zu lassen. Die im Entwurf vorgesehene Organisation der Arbeitskammer im Anschluß an die Berufs gcnossenschaften billigt der Referent nicht. Er ist für eine terri toriale Gliederung. Etwa für jeden preußischen Regierungsbezirk müßte eine Kammer gebildet werden. Innerhalb derselben könnten jedoch Sektionen für die hauptsächlichsten Berufsgruppcn des Be> irk» gebildet werden. Das Zusammenarbeiten der verschiedenen Serufe in einer Kammer könne insofern von großem Nutzen sein, als Fortschritte im Arbeitsverhältnis, welche in einzelnen Bc- rufen bereits bestehen, sich infolge erzieherischer Einwirkung auch auf andere Berufe übertragen ließen. Auch ein Eingreifen bei wirtschaftlichen Konflikten. Streiks usw. würde nicht gut ausführ» bar sein, wenn jeder Beruf eine eigene Kammer hätte.— Die Kernfrage bilde da« Wahlrecht. In dieser Hinsicht habe der Entwurf völlig versagt. Das im Entwurf vorgesehene Wahlverfahren sei unbedingt abzulehnen. Wie für die Gewerbegerichte, so müsse auch für die Arbeitskammern das aktive und passive Wahlrecht aller Arbeiter und Arbeiterinnen gefordert werden und zwar nicht nur für die in der Industrie, sondern auch für die im Handwerk be- schäftigten. Die Wähler müßten nach Berufsgruppen geordnet werden und nach dem Proportionalsystem wählen. Es müsse auch zulässig sein. Angestellte der Gewerkschaften und der Unternehmer- verbände in die Kammer zu wählen. Der Vorsitzende der Kammer müsse ein Vertrauensmann beider Teile sein. Das werde aber nicht der Fall sein, wenn ihn die Regierung ernennt. Deshalb sollten sich die Parteien über die Person des Vorsitzenden verstän- digcn und wenn sie nicht einig werden können, dann möge die Auf- sichtsbchörde den Vorsitzenden ernennen. Daß die Kosten der Arbcitskammer finanziell von den Bcrufsgenosscnschaften abhängen sollen, sei nicht zu billigen. Die Kosten könnten von den Betei. ligten, vielleicht unter Beihülfe aus öffentlichen Mitteln aufgebracht werden. Mit diesen Acnderungen könnte die Vorlage angenommen worden. Eine grundsätzliche Verwerfung derselben sei schon aus taktischen Gründen nicht gerechtfertigt. Der zweite Referent, Tischendörfcr, schloß sich in allen wesentlichen Punkten dem Vorredner an. Insbesondere forderte er, daß alle gewerblichen Arbeiter und auch die kaufmännischen und technischen Angestellten in die Arbeitskammer mit einbezogen werden. Auch die Landarbeiter müßten eine Vertretung haben, wozu allerdings das Koalitionsrecht eine notwendige Voraus- setzung sei.— Mit den Aufgaben, welche der Entwurf den Arbeits- kammern zuweist, erklärten sich beide Referenten einverstanden. Den Referaten folgte eine lange Diskussion. Licentiat Mumm trat für Arbeitskammern unter Hinzuziehung der kauf- männischen und technischen Angestellten ein. Pfarrer Naumann sagte, er möchte im Gegensatz zum Professor Herkner die Arbeits- kammer nicht in erster Linie als ein Versöhnungsinstrument vor- wendet wissen, sondern ihnen die Aufgaben einer VerwaltungS- körperschaft zuweisen, deren Hauptaufgabe in der Ausführung der Sozialgesetze liege. Die Einbeziehung der kaufmännischen und technischen Angestellten in die Arbeitskammer hält der Redner für bedenklich, weil dadurch die Parität zuungunsten der Arbeiter be- schränkt würde.— Abg. Dr. Heckscher- Hamburg hält es für das wichtigste, daß der Entwurf nicht unter den Tisch fällt. Von Arbeiterkanimern halte er nichts, er verspreche sich aber von den Arbeitskammern sehr viel hinsichtlich der Annäherung zwischen den Arbeitern und den Unternehmern. Man dürfe die Ziele nicht zu weit stecken, sonst gefährde man den Entwurf.— Jakobsen, ein freiorganisierter Arbeiter, kritisierte den Entwurf, bezeichnete ihn als ein reaktionäres Machwerk und trat für Arbeiterkammern ein. Arbeitersekretär Erkelenz (Hirsch-Duncker) meint, in welcher Form der Entwurf auch angenommen werde, ex müsse später er», wcitert und ausgebaut werden. Damit der Ausbau ein systema« tischer werde, müsse sich die Regierung darüber aussprechen, in welcher Richtung sich der spätere Ausbau bewegen solle.— In der weiteren Diskussion sprach noch ein Arbeiter Wickert gegen den Entwurf.— Verschiedene andere Redner stimmten mehr oder weniger mit den Referenten übercin. Herrn Professor Herkner. Tischendörfer, Naumann, Hcckschcr und den weiteren Rednern der bürgerlichen Parteien scheint bis- lang noch das wahre Ziel des Entwurfs verschleiert zu sein: die Entwickelung der„Gelben" zu begünstigen und unter dem Schein einer Arbeitervertretung die Rechte aller Gewerkschaften zu vcr- kümmern, die die Rechte der Arbeiter wahrnehmen wollen. Em Induftrie und Handel Ein deutsches Roheisensyndikat. Die Hauptversammlung der Nordwestlichen Gruppe des Ver» eins deutscher Eisen- und Stahlindustricller stimmte einer An- rcgung des Gcheimrat Weyland zu, der im Anschluß an den Stahl- Werksverband die Schaffung eines die gesamte deutsche Roheisen» Produktion umfassenden Syndikats befürwortete. Technische Fortschritte beim Tiefbau. Während in London schon 1825 der erste Themsetunnel gebaut wurde, waren sich die Ingenieure noch vor etwa 20 bis 30 Jahren nicht darüber einig, ob der Bau von Untergrundbahnen in Berlin möglich sei oder nicht. Die meisten Sachverständigen bestritten die Ausführbarkeit wegen des Untergrundes, der fast durchweg aus Schwemmsand besteht. Und ebenso wie jetzt für die projektierte Schwebebahn eine Probestrecke gebaut ist, mutzte erst die Aus- führbarkcit von Untergrundbahnen durch den Bau einer Probe« strecke erwiesen werden. Anfang der neunziger Jahre erhielt die„Gesellschaft für den Bau und Betrieb von Untergrundbahnen" die Genehmigung zu dem Bau des bekannten Spreetunnels zwischen Stralau und Treptow . Dieser Tunnel ist eines der schwierigsten Bauwerke, die je ausgeführt wurden. Er sollte schon zu der Berliner Go- Werbeausstellung 1898 fertig sein, und gewissermaßen als Clou der Ausstellung dienen. Die veranschlagte Bauzeit sowohl als auch die Baukosten wurden erheblich, diese um mehr als daS doppelte, über- schritten. Und erst während der Ausführung gelang eS, die Arbeits- Methode so zu verbessern und Erfindungen zu machen, durch welche die Fertigstellung des Tunnels überhaupt ermöglicht wurde. Durch die Fertigstellung des Tunnels war nun wohl die Aus- führbarkeit von Untergrundbahnen erwiesen, aber die Kosten waren derartig hohe, daß für Berlin in der Regel nur Unterpflaster- bahnen in Frage kommen konnten. Bei Kreuzung der Unter- pflasterbahnen und bei Kreuzung der Spree und der Kanäle sind jedoch Tunnelbauten in größerer Tiefe unvermeidlich. Aber auch die Unterpflasterbahnen würden noch viel teurer und in engen Straßen vielfach ganz unmöglich sein, wenn nicht in den letzten 15 Jahren die Absenkung des Grundwasserspiegels durch Tiefbrunnen und Dampfpumpen als ausführbar und vorteil- Haft erprobt worden wäre. Früher mußten bei derartigen Arbeiten stets Spundwände gerammt werden, um das Nachfließen des Schwemmsandes, das Einstürzen der Baugruben und das Senken der in der Nähe stehenden Häuser zu verhindern. Das Rammen der Spundwände stellt sich dabei viel teurer als die neue Methode» und die Spundwände sind selten so dicht, daß nicht etwas von dein Schwemmsand durchfließt. Es entstehen dadurch Senkungen des Baugrundes unter den Fundamenten der angrenzenden Häuser und dadurch Risse und vielfach Einsturzgefahren. Die neue Methode der Absenkung des Grundwassers wurde vor etwa 15 Jahren durch den Stadtbaurat Brettschneider-Eharlottenburg nach umfangreichen Versuchen als praktisch durchführbar erwiesen. Wer die Arbeiten an der Untergrundbahn in der Nähe vom Spittel» markt etwas näher ansieht, der kann beobachten, daß die Baugrube, welche direkt an der Spree entlang führt, und deren Sohle etwa 3 Meter unter dem Wasserspiegel der Spree liegt, ganz trocken ist. Wer die Erlaubnis erhält, sich die Arbeiten näher zu b» trachten und in die tiefe Baugrube hinabsteigt, dem wird auffallen. daß in gleichmäßigen Abständen von etwa 8 Metern eiserne Rohre von 12*-15 Zentimeter Durchmesser lotrecht aus der Erde hervor- ragen. Diese Rohre sind zirka 10 Meter tief in den Untergrund eingebohrt. An den untersten Enden sind Filter angesetzt, durch welche daS Wasser in die Rohre eintreten kann. Etwa 10 bis 15 solcher Rohr-Tiefbrunnen sind an eine größere Rohrleitung von 20 bis 30 Zentimeter Durchmesser und diese an eine Zentrifugal. pumpe, die durch eine Dampfmaschine oder einen Elektromotor in Bewegung gesetzt wird, angeschlossen. Erst durch neuere Er- fahrungen auf dem Gebiete des Zementbaucs ist es auch möglich, die Tunnels so abzudichten, daß sie vollständig undurchlässig sind. Konsolidation. Die Generalversammlung der BergwerkSgesell. schaft Konsolidation setzte die Dividende für daS letzte Jahr aus 28 Proz. fest._ Hus der Frauenbewegung. Mutterschaftsvcrsicherunl, in Italien . Bor sechs Jahren ist die italienische Regierung von beiden Zweigen des Parlaments aufgefordert worden, einen Entwurf über die Mutterschaftsversicherung für die dem Arbeiterschutzgesctz unter- stehenden Fabrikarbeiterinnen auszuarbeiten. Jetzt liegt endlich der Entwurf in der Kommissionsfassung der Kammer vor. Er hat vor allem den Fehler, der sich schon aus dem Votum des Paria- ments ergibt, nämlich den, sich auf die der Fabrikgesetzgebung unterstehenden Arbeiterinnen zu beschränken. ES handelt sich also nur rund um eine halbe Million Arbeiterinnen. Die ungeheure Zahl der Landproletavierinnen und Arbeiterinnen der kleinen Werkstätten ist ausgeschloffen. Da nach den Erhebungen des Ar- beitsamteS die mittlere Fruchtbarkeit der Fabrikarbeiterinnen im jebärsähigen Alter 45 Prozent beträgt— während sie bei der Ge- ämtheit der weiblichen Bevölkerung in denselben Altersgrenzen 120 Promille ausmacht—, dreht eS sich um eine recht beschei- dene Summe, etwa 875 000 Lire im Jahr, bei einer einmaligen Unterstützung von 30 Lire für jede Entbindung oder Fehlgeburt. Um diese Summe aufzubringen, soll nach den: Kommissions- entwurf jede Arbeiterin im Alter von 15 bis 20 Jahren, die dem Fabrikgesetz untersteht, jährlich 75 Centesimi an die Mutterschaftskasse zahlen, welche Einzahlung durch den Unter- nehmer erfolgt, der die entsprechende Summe vom Lohn einbehält. Der Unternehmer muß seinerseits für jede bei ihm beschäftigte Arbeiterin 75 Centesimi im Jahre bezahlen. Sobald eine Arbeiterin niederkommt oder abortiert, hat der Unternebmer ihr 30 Lire auS» zuzahlen, die ihm die LandeLversicherungskasse zurückerstattet. DaS einzig Gute an dem Gesetz ist daS Fohlen bureaukratischer Schwierigkeiten bei der Auszahlung des EntbindungSgcldes. Die Summe selbst ist natürlich viel zu gering. Die Komiiiission führt in ihrem begleitenden Bericht die Gehälter der Arbeiterinnen an, um daraus zu folgern, daß 30 Lire für sie eine namhafte Sumnie eien. Von 197 482 Arbeiterinnen über 15 Jahren verdienten nach >en Erhebungen des Arbeitsamtes 81 Proz. weniger als 1.50 Lire, 13 Proz. zwischen 1.50 bis 2 Lire täglich und nur 8 Proz. über 2 Lire. Diese Statistik soll dartun, daß 30 Lire als EntbindungS- geld den mittleren Lohnausfall decken, den die gesetzliche Ruhezeit von 4 Wochen(die durch ärztliches Attest auf 3 Wochen herabgesetzt werden kann) mit sich bringt. UnS scheint der Hinweis auf diese elenden Löhne dagegen die Notwendigkeit dazutun, die Unterstützung i.u erhöhen, um der Arbeiterin die Möglickikeit zu geben, sich wenig» tenS ein Mindestmaß von Pflege angedeihen zu.lassen, dessen ihr Organismus um so dringender bedarf, je schlechter bezahlt sie ist. Versammlungen— Veranstaltungen. Rummelsburg . Sonnabend, den 4. April, in den Niarkgrafen-Sälen, Markgrafendamm 34: Stiftungsfest. Beginn 0 Uhr'
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