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Arbeite« de« beste ist.(Zustimmung bei den Sozialdemokrake») Die Konservativen würden sich auch schön bedanken, wenn etwa die Ausbeutungsfreiheit in gleicher Weise herab- gesetzt würde, die Ausbeutung wolle» sie sogar gegenüber Kindern gestatten.(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Als in der ersten Lesung der Kommission der konservative Antrag gegen drei Stimmen abgelehnt wurde, war eS interessant, dasi der Vertreter der Nationalliberalen seine Zustimmung in Aussicht stellte, wenn es möglich wäre, diejenigen Organisationen von der Beschränkung freizuhalten, an denen die Nationalliberalen ein Interesse haben. Diese Hoffnung auf eventuelle Verständigung mag den Konservativen das Rückgrat zu Verhandlungen hinter den Kulissen gestärkl haben und als in zweiter Lesung der§ 1i)s, erschien, war das Uebcrraschende, datz sich nicht nur die Nationalliberalen, sondern auch die übrigen Block Parteien dem kaudinischen Joch der Konservative» gebeugt haben.<O! o l beim Block.) Darüber kann doch kein Zweifel bestehen, daß die Regierung weder im Entwurf»och in der zweiten Lesung diese Beschränkung verlangt hat, sondern daß eS der Block war, der sie ihr aus freien Stücken gegeben hat.(Sehr richtig I bei den Sozialdemokraten.) Bei Z 7 lag die Erklärung der Regierung vor, daß bei seiner Ablehnung das ganze Gesetz scheitern würde beim K 10a ist derartiges mit keinem Worte gesagt worden; hier handelt es sich lediglich um einen Wunsch der Konservativen.(Sehr richtig I bei den Sozialdemokraten.) Wenn jetzt schon die Freu sinnigen vor den Konservativen auf den Knien liegen, so können wir uns denken, was sie alles bei der Steuergesetzgebung leisten werden, damit nur der Block beisammen bleibt.(Sehr richtig I bei den Sozialdemokraten. Widerspruch beim Freisinn.) Das Zentrum hat die katholischen G e- sellenvereine, die Konservativen die evangelischen Jünglingsvereine und den chri strichen Verein junger Männer geschaffen, um die Jugend zu dem sogenannten nationalen Byzantinismus heranzuziehen. In neuerer Zeit haben dann auch die National- liberalen die Organisation der Jungliberalen geschaffen. Genau so gut wie die anderen Parteien die Jugend anti- soziald emo krati sch erziehen wollen, haben wir das Recht, sie m unserem Sinne zu erziehen. Schon allein aus diesem Grunde bedeutet die Tätigkeit des Blocks in der Kommission Fort- fühnmg des Kampfes gegen die Sozialdemokratie, man will das Bereinsgefetz als Waffe zur Zerstörimg der sozialdemokratischen Jugendorganisationen benutzen.(Sehr richtig I bei den Sozialdemokraten.) Der Zustand in Sachsen   soll auf das ganze Deutsche   Reich ausgedehnt werden, obwohl Sachsen   sich damit vor aller Welt lächerlich gemacht hat. (Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Mit dem Ver- fahren, über das die ganze Welt lacht, wollen Sie uns nun auch in Süddeutschland   beglücken. Wir bedanken uns vor einer solchen Herabwürdigung der deutschen   Nation vor der ganzen Welt. Ja sogar für Preußen bedeutet der Z 10a einen ganz gewaltigen Rückschritt. Die Abgeordneten des württembergischen Volkes namentlich sollten es sich reiflich überlegen, ob sie dem§ 10a zu­stimme» und unsere württembergischen Versammlungen vergiften wollen. (Lebhafte Unruhe im Block.) Auch für die gewerkschaftlichen Organi- sationcn bedeutet der§ 10a eine große Gefahr, wir haben ja jetzt schon oft genug die Erfahrung gemacht, daß die Polizei sich über die Bestimmungen des Gesetzes hinwegsetzt und einfach gewerkschaft- liche Versammlungen als politische bezeichnet. Alle Gewerbeinspektoren, die praktische Erfahrung hinter sich haben, rühmen die Hebung der Disziplin, der Moral, der Sitte durch die Gewerkschaften, soioie die Aufklärungsarbeit innerhalb der gewerkschaftlichen Organisation. durch die die Arbeiter in besonders hervorragendem Maße fähig gemacht werden, sich mit öffentlichen Angelegenheiten zu beschäftigen. Die gewerkschaftlichen Organisationen haben die Notwendigkeit erkannt, die Jugendlichen zu erziehen, aber diese Möglichkeit schaffen Sie aus der Welt, wenn Sie den Jugendlichen das Versammlungsrecht nehmen. Die ursprüngliche Vorlage enthielt den§ 10a nicht, aber trotzdem sind die Freisinnigen dafür zu haben, nicht etwa, weil die Regierung es will, sondern weil die K o n s e r v a t i v e n es wollen.(Leb- haste Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Es ist die Pflicht eines modenien Staates, seine jungen Bürger politisch zu erziehen. DaS ist ein Grundsatz der Demokratie, nicht etwa der Sozial- demokratie. Die Söhne der wohlhabenden Klassen lernen sich in der Schule sehr gut auskennen über die Verhältnisse von Athen  , Sparta  , Rom  , nicht aber die politischen Verhältnisse Deutschlands  , und die Schüler der Volksschule bringen wohl eine große Volkswirt- schaftliche und geographische Kenntnis über Palästina mit, aber über Deutschland   erfahren sie nichts, man belästigt sie nicht mit politischer Aufklärung. Um so mehr sollte man die politische Auf« klärung wenigstens freigeben für die jungen Leute, die die Schule verlassen haben. Heutzutage werden in den höheren Schulen die jungen Leute schon nicht mehr zu Patrioten, sondern zn Byzantinern erzogen, sie werden nicht aufgeklärt über die Pflichten des Bürgers, sondern ihnen wird Respekt vor Militär und anderen Personen beigebracht. Ja, man hat die Jugend sogar für den Flottenverein und für die Bestrebungen auf Vermehrung der Steuern zu gewinnen versucht, für Bestrebungen, die darauf hinauslaufen, die Ausgaben für die Flotte immer mehr zu vermehren, so daß man schließlich zur Erfüllung kultureller Aufgaben nicht mehr imstande ist. Wir verlangen, daß ein wirklicher Patriotismus in den Herzen der Jugend ge- nährt wird. Wir verstehen unter Patriotismus dieEr- ziehung unserer Jugend zu Leuten, die den Staat als eine Organisation sämtlicher Staatsbürger ansehen und nicht die Ausbeutung der einen Klasse durch die andere zulassen. Zur Be- gründung des Umfalls der Freifinnigen bat Herr Dr. Müller» Meiningen   in einer Zeitung ausgeführt, daß man die jungen Leute, die als gewerbsmäßiges Sprengpulver in nicht- sozialdemokratischen Versammlungen benutzt werden, von den Versammlungen fernhalten müsse.(Hört 1 hört! bei den Sozialdemokraten.) Das ist Reichöverbandsstil! (Sehr richtig I bei den Sozialdemokraten.) Wie kommt Herr Müller» Meiningen   dazu, seinen Umfall damit zu begründen? Wenn man das liest, so müßte eS ja so scheinen, als ob die Nichtsozialdemokraten überhaupt keine Versammlungen mehr abhalten können. Das ist fo unglaublich übertrieben, daß daraus deutlich hervorgeht, daß Herr Dr. Müller wirkliche Gründe für seinen Ilmfall gar nicht gehabt hat.(Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Heute abend findet das zweite Stiftungsfest des Jugendvereins Eugen Richte, statt, als Redner treten auf Naumann, Wiemcr und Payer. Wenn wir heute nachmittag den§ 10a beschließen, dann wird dieses Stiftungsfest eine Begräbnisfeier sein.(Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Der ß 10 a macht es unmöglich, daß der fortschrittliche Jugendverein Eugen Richter   Mitglieder unter 18 Jahre aufnehmen kann, und damit ist der TitelJiigendverein" zu Grabe ge.ragen.(Widerspruch im Block.) Herr Naumann möge sich also vorbereiten, heute abend seine Grabrede ans de» Jugendverel» zu halten.(Heiterkeit bei den Sozialdemokraten.) Ich hebe noch einmal hervor, heute wird gegen den Willen der Regierung auf Wunsch der Konservativen eine reaktionäre Be- stünmung in das Gesetz hineingebracht, die ihre Wirkung als eine Rednerfchuke eineZ sozialdemokratischen Vereins wird ak-Z Verein für politische Zwecke hingestellt werden und so wird s 10a eine Waffe in der Hand der Polizei bilden, alle derartigen Organisationen von Arbeitern zu vernichten. Dashaben einzelne KommissionZ- Mitglieder ungeniert auch als Zweck dieser Bestimmung ausgesprochen (Hört! hörtl bei den Sozialdeniolraten. Widerspruch im Block), nicht in den Kommissionsverhandlungen, aber in der Unterhaltung. Nach der Abstimmung über den H 7 ist uns das Schicksal des Z 10a nicht zweifelhaft. Aber wir haben unsere warnende Stimme erhoben, und wir können mit Stolz sagen, daß auch in diesem Fall die Sozialdemokratie sich als die Wahrcrin und Hüterin der Arbeiter rechte erwiesen hat.(Lebhaftes Bravo! bei den Sozialdemokraten.) Abg. Everling(natl.): Der Abg. Hildcnbrand sprach wie ein Regierungskommissar.(Lachen bei den Sozialdemokraten.) Dabei hat die Regierung in den Motiven zu dem Entwurf selbst zugegeben daß Bedenken gegen die Einbeziehung der Jugendlichen vorhanden seien. In der Kommission hat unser Redner Dr. Hieber schon bei der ersten Lesung erklärt, daß die Bedenken der Konservativen sehr erwägenswert seien. Inzwischen kamen auch eine Reihe Petitionen auS den Kreisen der Gewerbetreibende» und dc-Z Handwerks, ent­gegen dem RegicrungSentwurf die Jugendlichen in der politischen Betätigung zu beschränken. Es handelt sich hier eben nicht um eine politische, sondern um eine praktische pädagogische Frage.(Sehr wahr I bei den National liberalen.) Was Herr Hildenbrand über die Erziehung zum BiizantinismuS sagte, zeigte, daß er nicht weiß, was PatriotiS- muS ist.(Abg. David(Soz.j: Das wissen nur die National- liberalen.(Heiterkeit.)) Der Einwand, die Erziehung der Jugend in der Zeit vom Verlaffen der Schule bis zum Beginn der Militär- zeit könne durch diese Bestimmung leiden, hat zunächst Eindruck auf uns gemacht i aber gewerkschaftliche Versammlungen werden nicht getroffen, ebensowenig die evangelischen Jünglings- und katholischen Gesellenvereine: denn das sind keine politischen Vereine. Ein Ausnahmegesetz ist die Bestimmung sicher nicht, sie bringt gleiches Recht für alle unter 13 Jahren. Daß Sie von einem Ausnahmegesetz sprechen, zeigt, wie krampfhaft Sie bemüht sind, dies freiheitliche Gesetz in falschem Lichte erscheinen zu lassen.(Lachen bei den Sozialdemokraten.) Ich freue mich über den politischen Wirklichkeitfsinn des Freisinns, der mitarbeitet an einem Gesetz zum Wohle des Vaterlandes und zum Wohle der Jugend. (Beifall beim Block.).- Abg. Brcjski(Pole): Das Blockkompromiß über das Verein?« gesetz war eine sehr schwere Geburt. Erst in letzter Stunde kam eS überraschend zur Welt, behaftet mit den häßlichen Auswüchsen der 7 und 10a. Unterschrieben war der Antrag auch von den liberalen Parteien, die sich stets gegen die Erhöhung des Schutzzolles in der Industrie und des Schutzalters der Mädchen gegen Verführung ge- stemmt haben.(Hörtl hörtl bei der Opposision.) Unter dem Aus- schluß der Jugendlichen hat sich die Sozialdemokratie zur stärksten Partei Sachsens   entwickelt.(Sehr wahr I b. d. Soz.) Abg. Munckel hat in einer glänzenden formvollendeten Rede im preußischen Ab- geordnetenhause diese Entrechtung der Jugendlichen namens der frei- sinnigen Parteien bekämpft. Wo ist heute im Blockfreisinn noch ein " 10a mutz zu muߧ 10a Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokratie richten soll.~(Zu­stimmung bei den Sozialdemokraten.) In Zukunft wird die Polizei erklären, ein Turnverein, ein Radsahrerverein. eme Jugendorganisation von Arbeitern sind sozial- demokratische Vereine, oder eine Fortbildungsschule. Munckel?(Sehr gut! b. d. Sozialdem. und Polen  .) Der politischer Ungleichheit und Schikane führen. Deshal cftrichen werden. Aber der Block will eben eine möglichst große !ahl von Angehörigen des Volkes enttechten.(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten und Polen  .) Abg. Dr. Mugdan  (frs. Vp.): Ich möchte den Staats- ekretär fragen, ob unsere Anschauung richtig ist, daß Versammlungen, in denen Lohn- und Arbeits- beb i n g u n g e n erörtert werden, nicht unter das Gesetz fallen. ir werden dem Z 10a zustimmen: schon vorgestern hat der Abg. Payer dargelegt, daß man ein solches Gesetz nicht scheitern lassen kann, weil einem eine Bestimmung nicht paßt. Herr Trimborn nennt den Paragraphen eine hölzerne Waffe, also kann er doch nicht 'o gefährlich sein.(Das Haus füllt sich ganz auffallend; äugen- cheinlich ist ein Schlnßantrag beabsichtigt. Unter der Unruhe der in den Saal strömenden Abgeordneten gehen die Ausführungen des Redners zum größten Teil verloren.) In Bayern  haben die Sozialdeniokraten der Heraufsetzung des Wahlrechtsnlters zugestimmt, und in Preußen verlangen sie das ReichStagswahlrecht, obwohl das Wahlalter dadurch von 24 aus 2S Jahre heraufgesetzt wird.(Lachen bei den Sozialdemokraten.) Die Stellung der Liberalen im Lande wird durch nichts so sehr gestärkt werden als dadurch, daß wir das freiheitliche Gesetz geschaffen haben, da? die Sozialdemokraten sich bemühen, durch maßlose Ucbertreibungen zu Fall zu bringen.(Lebhafter Beifall beim Block, Lachen bei den Sozialdemokraten.) Ein Antrag auf Schluß der Debatte wird von den Block- Parteien eingebracht. Abg. Singer(Soz.,(zur Geschäftsordnung): Wir hatten be- gründete Ursache, anziinebmen, daß ein Schlußantrag jetzt noch nicht gestellt werden würde. Diese Annahme beruhte auf Mitteilungen eines der Herren von der Majorität.(Hört I hört I bei den Sozialdemokraten und im Zentrum.) Ich lege Wert darauf, daß festgestellt wird, wer trotzdem für den Schluß der Debatte stimmt und beantrage über den Schlußanttag namentliche Ab» st i m ni u n g. Abg. Dr. Mugdan(frs. Vp.): Ich glaubte nicht mehr zu Wort zu kommen und war bereits im Begriff, aus dem Saal zu gehen. als ich aufgerufen wurde. Abg. Singer(Soz.): Diese Mitteilung verstärkt noch die Wucht meiner Anklage.(Zustimmung bei den Sozialdemokraten und im Zenttum.) Der Schlußantrag wird mit ISS   gegen 167 Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen angenommen, Abg. Dr. Franr-Mannheim(Soz., persönlich): Im Rahmen einer persönlichen Bemerlung kann ich die gegen die Freie Jugend- organisation gerichteten Angriffe nicht zurückweisen, da mein Name nicht genannt ist. Ich stelle aber fest. daßderSchlußantrag angenommen wurde, obwohl nur»och mein Name aus der Rednerliste stand.(Hörtl hönl bei der Minderheit.) Der Abänderungsantrag des Z e n t r u m ü. das 18. durch das IS. Lebensjahr zu ersetze», wird abgelehnt. Der Antrag deS Zentrums. Gewerkschaftsversammlungen von der Beschränkung des§ 10a freizulassen, wird in nament« l i ch e r Abstin, mnng mit ISS   gegen 162 Stimmen bei 1 Stimm­enthaltung nbgclchlit. Vizepräsident Kaempf fordert nunmehr diejenigen, welche für den K 10a in der KommissionSfassiing stimmen wollen, auf, sich zu er- heben.(Der Block erhebt sich.) Abg. Singer(Soz., zur Geschäftsordnung): Schon vor mehreren Tagen ist vom Präsidenten Grafen Stolberg mitgeteilt, daß zu § 10a ein Antrag auf namentliche Abstimmung vorliegt; ich bitte also, danach zu verfahren. Abq. Dietrich(kons.) und Dr. Hicber(natl.) bestättgen die An- gäbe Singers. Vizepräsident Kaempf: Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich die Abstimmung als namentliche wiederholen. Z 10a wird mit 200 gegen 161 Stimmen bei 1 Stimm­enthaltung angenommen. Mit der Minderheit stimmen die freisinnigen Abgg. D o h r n. Dr. N e u m a n n- H o f e r, P o t t h o f f. ES folgt die Diskussion über die Paragraphen 11 und IIa. § 11 lautet:Mit Geldstrafen bis zu 160 M.. an deren Stelle im UnvermögenSfalle Haft lritt, wird bestrast: 1. wer als Vorstand oder als Mitglied des Vorstandes eines Vereins den Vorschriften über die Einreichung von Satzungen und Verzeichnisien zuioider- handelt: 2. wer eine Versammlung' ohne die durch ßZ 3, 3a. 4. 4a, 4 b dieses Gesetzes vorgeschriebene Anzeige oder Bekannt- machung veranstaltet oder leitet; 3. wer als Veranstalter oder Leiter einer Versammlung den Veaufttagtcn der Polizeibehörde die Einräumung eines angemessenen Platzes ver- weigert, i. wer sich nach Erklärung der Auflösung einer Lcrsainmlung nicht sofort enifernt, 6. lver als Vorstand oder als Mitglied_ deS Vorstandes eines Vereins entgegen den Vorschriften des Z 10a dieses Gesetzes Personen, die daS 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in dein Vereine duldet, 6. wer entgegen den Vorschriften des§ 10a dieses Gesetzes in einer Versammlung anwesend ist.* § IIa lautet:Mit Geldstrafe bis zu 300 M., an deren Stelle im UnvermögenSfalle Hast tritt, oder mit Haft wird bestraft 1. wer eine Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne die vorgeschriebene Anzeige oder Genehmigung veranstaltet oder leitet, 2. wer unbefugt in einer Versamnilung oder in einem Auf- zuge bewaffnet erscheint, 3. wer entgegen den Vorschriften deS Z 7 dieses Gesetzes eine öffentliche Versammlung veranstaltet, leitet oder in ihr als Redner auftritt." Hierzu beantragen die Abgg. Brandys und Genossen(Polen  ), in § 11 die Absätze 5 und 6 zu streichen, im§ 11 a den Absatz 3 zu streichen. Die Abgg. Albrecht und Genoffen(Soz.) beantragen, beide Para- graphen zu streichen und folgenden neuen Paragraphen einzufügen: Beamte, Beauftragte und Abgeordnete der Polizeibehörde, die Personen, welche an Versammlungen oder Vereinen teilgenommen oder die Räume dafür hergegeben haben, ans diesem Grunde gewerbliche Konzessionen, z. B. die Schankerlaubnis, die Ausdehnung der Polizeistunde, die Erlaubnis zur Abhaltung von Lustbarkeiten oder ähnliches vorenthalten, beschränken oder entziehen oder ihren Arbeit- gebern oder anderen Personen, von denen sie tatsächlich oder recht- sich abhängig sind, Mitteilung davon machen oder ihnen sonstige Nachteile irgend welcher Art zufügen, desgleichen Personen, die zu solchen Handlungen Beihlllfe leisten, werden mit Geldstrafe bis zu 300 M. bestraft, sofern nicht die Strafe deS§ 339 des Str.-G.-B. verwirkt ist." Abg. Dr. Fervcrs(Z.) bekämpft namentlich die Bestimmung, daß sich auch derjenige strafbar macht, der entgegen den Vorschriften des§ 7 eine öffentliche Versamnilung veranstaltet, leitet oder in ihr als Redner auftritt. Man dürfe nicht vergessen, daߧ 7 ohnehin schon ein Ausnahmegesetz sei. Um so weniger seien besondere Straf- bestimmungen ain Platze. Abg. Sachse(Soz.): Nach Ansicht meiner Freunde sind die Strafbestimmungen nicht am Platze. Daraus, daß der Staatssekretär auf unsere Frage, ob der§ 10a sich auch auf gewerkschaftliche Versammlungen bezieht. keine Antwort erteilt hat, können wir wohl schließen, daß dieser Paragraph auf da? rücksichtsloseste gegen Gewerkschaften angewendet wird und daß wir häufig mit Strafen bedacht werden. Nach der Spruchprayis unserer Gerichte wird zweifellos derjenige bestraft werden, der seinem toten Milbruder einen Scheidegruß in fremder Sprache nachruft. Schon jetzt regnet es Strafmandate, wenn jemand am Grabe eines Arbeiters einen Kranz niederlegt und nur ein ein- facheS Scheidewort spricht.(Sehr wahr I bei den Sozialdemo- kraten.) Diejenigen, die sagen, sie hätten sich bemüht, das Vercinsgcsetz freiheitlich zu gestalten, sollten sich doch mal �an den Kopf fassen und sich fragen, ob unter solchen Umständen von Freiheit überhaupt noch die Rede sein kann. (Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) Man sollte Vorkehrungen treffen, damit Leichenbegängnisse nicht unter das Gesetz fallen. Daß die Freisinnigen bis zur dritten Lesung Vcriilinft annehmen werden, glaube ich nicht.(Unruhe bei den Freisinnigen.) Angesichts so grauenhafter Zustände, wie sie heute bestehen, muß man sich Ichänien, Deutscher zusein. Und da findet sich hier sogar eine Mehrheit, die noch härtere Strafen aussprechen will. Schon jetzt erlauben sich Amtsvorsteher, Gast- wirten, die ihre Säle zu gewerkschaitlichen oder sozialdemokratische» Versammlungen hergeben, die Kouzcssion zu entziehen oder sie auf andere Weise zu schikanieren. Ich könnte Lieder davon singen.(Redner führt einige Fälle an.) In Bochum   konnten wir nicht einmal eine Geiieralveriammlung unseres Verbandes abhalten, kein Wirt wollte uns den Saal geben. Es ist höchste Zeit, daß solche Schikanierungen unter Strafe gestellt werden. Nicht nur nntere Polizeiorgane, sondern sogar Landräte üben in dieser Weise einen Druck auf die Wirte aus. Ich kenne Fälle, wo Wirten direkt mitgeteilt ist, daß sie auf Polizeistmidc gesetzt werden, tveil sie ihren Saal den Sozialdemokraten zur Versügung stellen. In einem Falle hat der OrtSvorstcher einem Gastwirt gesagt:Ich kann Sie nicht abhalten, Ihren Saal den Sozialdemokraten zu geben, a b e r wenn Sie eS tun, werden Sic auf Polizeistunde gesetzt".(Hört! hört I bei den Sozialdeniokraten.) In einem anderen Falle verfügte der Ortsvorsteher, daß nicht mehr als 40 Personen in den Saal gelassen werden dürfen. Diese 40 Personen hatten an der Wand Platz, aber eS hieß, die Lust sei zu dumpfig. (Heiterkeit.) Wenn solche Fälle unbestraft bleiben, dann sollte man sich schäinen, wegen anderer Ueberttetimgen Strafen zu verfügen. Ich erinnere ferner an den Mißbrauch, der mit den der Polizei ein- gereichten Mitgliederlisten getrieben wird. Erst kürzlich ist ein der- artiger Fall gcricktlich festgestellt. Ein Gendarm ließ sich die Listen der Mitglieder des Bergarbeiter- Verbandes kommen und forderte jedes Mitglied einzeln zum Austritt auf.(Hört I hört I) Ein Kollege von mir nannte das eine Gesetzesübertretung, wie sie nur in Rußland   vorkommt, er wurde aber trotz der scharfen Aus- drücke, die er gegen den Gendarm gebrauchte, nur wegen formaler Beleidigung verurteilt. Die Dochumer Polizei benutzt die Zeit bis zum Inkrafttreten deS Gesetze«, um unS noch reichlich zu Ichikanieren, wir bekommen ei» Strafmandat über das andere. Da sollte man in das Gesetz nicht neue Straf- bestimmungen aufnehmen, sondern die§§ 11 und IIa streichen und statt dessen eine Best im m nn g schaffen, die solche schikanöse Maßnahmen unmöglich macht.(Beifall bei den Soziald.). Abg. Kirsch(Z.) legt dar. daß die juristischen Begriffe in den 88 11 und IIa in keiner Weise scharf und klar gefaßt seien und deshalb der Willkür bei der Auslegung einen breiten Spiclramn lassen. Abg. Brcjöki lPole) wendet sich besonders gegen die Straf- bestimmungen bei Zuwiderhandlungen gegen den 8 7(Sprachen- Paragraph). Damit schließt die Diskussion. Unter Ablehnung der AbänderungSanttage werden die§§ 11 und Ha angenommen. 8 12 bestimmt, daß die Vorschriften de? Gesetzes auf die durch das Gesetz oder die zuständigen Behörden angeordnete» Versamm- lungen nicbl Anwendung finden. DaS Zentrum beanrragt, auch die Bersammlungen der mit öffenilich-rechltichen Aufgaben betrauten Personen hinziizufügcn. Die Sozialdemokraten beantragen folgende Fassung des 8 12: Aus die durch das Gesetz oder durch die zuständigen Behörden angeordneten Veriammlungen, auf die Borberatungcn von Mit- gliedeni dieser Versammlungen, auf die Zusanmieuküiifte und Vor- beratilngeu anderer Personen, denen öffentlich-rechtliche Anfgaben übertragen sind, zum Beispiel Vorstände und Delegierte von Krankenkassen, eingeschriebenen Hülfskassen, Knappsck>astskassen, Beisitzer der Schiedsgerichte bei der Alters- und JnvaliditätS- und Unsallversichcrung, GewerbegerichlSbeisitzer u. a., auch wenn dritte Personen hinzugezogeu werden, finden die Bestimmungen der§8 3 viS 10 keine Anwendung. Abg. Trimborn(Z.) befürwortet den vom Zenwm beantragten Zusatz. Abg. Hein«(Soz.): Nicht nur die durch Gesetz und die zuständigen Behörden an» geordneten versammliingen wollen wir ausgenommen haben von den Beschränkungen, die durch das Gesetz vorgeschrieben sind, sondern auch die Lorberatungen der Mitglieder solcher V e r s a m nr l u n g e n. Man hat in der Kommission das für unnötig erklärt, da c3 sclbstverstüiidlich sei. Aber der Begriff der öffentlichen Versammlung ist in diesem Gesetz so wenig definiert, daß die Polizei eine