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Banderolefteuer auf Bigarren würde also gunächst der im Fabrikat| Vorteil rührt einzig und allein von dem Arbeitermaterial her, Sas instituts und Bücherrebisor" bezeichnete, gab eine Balanzen- Lifte steckende Arbeitslohn, dann auch der bezahlte Boll zusammen Japan   besitzt. Die sehr starke Mehrheit der japanischen Arbeiter unter dem Titel" Cito" heraus, auf dessen Ankündigungen sehr 55 Proz. des Wertes der Bigarren versteuert werden müssen. bildet sich aus Frauen und Kindern. Anno 1904 waren von viele Leute, die ein Darlehen suchten, oder eine Stellung zu haben Steuer auf Boll eine genialere Erfindung zur Veredelung" 526 000 Arbeitern 318 200 Frauen und unter diefen 34 000 unter wünschten, hineingefallen sind. Der Betrieb in dem Schneeweißschen unseres indiretten Steuersystems erscheint kaum denkbar. 14 Jahren. Im Hausbetrieb kommen auf 23 600 Männer sogar Institut" war ein außerordentlich lebhafter: es sollen etwa sechzig Von dem seitens der Tabatarbeiter- Genossenschaft im Jahre 598 000 Frauen. Bei der fügsamen, demütigen Art der Japane- Briefe täglich eingegangen sein und die Einnahmen des Herrn 1907 erzielten Reingewinn von 31 623,20 mt. wurden zur Ver- rinnen, bei der Bedürfnislosigkeit des Volkes überhaupt, ist es nun Direktors sich auf 1700-1800 M. monatlich belaufen haben. Ge­zinsung der Anteile 4151,36 Mt. verwandt, dem im Geschäft ar- natürlich, daß diese Arbeitskräfte für den fapitalistischen Betrieb leistet wurde dafür so gut wie nichts. Die Leute, die sich an Schnees beitenden eigenen Kapital von 144 162,83 Mt. wurden 8649,77 Mt., das Jdeal bedeuten. Schon 6-8jährige Kinder arbeiten von früh weiß wandten, glaubten durch desser Ankündigungen und die Ant­dem Baufonds 18 000 Mt. dem Dispositionsfonds 822,07 Mt. zu- bis spät in den Fabriken, und zwar mit bewundernswerter Ge- worten, die sie auf ihre Anfragen erhielten, bestimmte Stellungen gewiesen. Die Genossenschaft hat im letzten Jahre in Hockenheim   schicklichkeit und Genauigkeit und ohne sich durch irgend etwas ab- und Beschäftigungen nachgewiesen zu erhalten. Sie wurden aber bei Mannheim   eine Fabrik und einen Grundbesitz im Werte von Tenten zu lassen. Dabei herrscht ein ungeheures Angebot von Ar- zunächst aufgefordert, einen Betrag von 2,20 M. einzusenden und girta 59 000 m. erworben und läßt in diesem Jahre dort eine zweite beitskräften, da sich die Bevölkerung in Japan   sehr start ber- erhielten dafür nichts weiter, als eine gedruckte Zusammenstellung, Fabrik erbauen, deren Kosten mit den inneren Einrichtungen zirka mehrt: seit 1900 übertrifft die Geburtsquote die Todesquote jähr- von allerlei Offerten und Ankündigungen offener Stellen, über die 70 000 Mt. betragen dürften. Bei der Entwickelung der Konsum- lich um 500 000 Seelen. Schneeweiß eine Verfügung überhaupt nicht hatte. Diefer Nach­bereine in Deutschland   steht zu erwarten, daß die genossenschaftliche Aber auch in Japan   wird die Menschenhand nach und nach weis für Darlehns-, Heimarbeit- und Eristenzsuchende" war ledig­Eigenproduktion in Zigarren in den nächsten Jahren noch fortgesetzt durch die Maschine verdrängt. Die Kulis, die in einer Stor- lich eine Zusammenfleisterung von Inseraten aus anderen Zei-. vermehrt werden und die im Bau begriffene neue Fabrik bald volls poration von 60 000 Mann in Tokio   eine Macht bedeuteten, werden tungen. Der Nachweis sollte angeblich alle Monate erscheinen; es besetzt sein wird. burch Tramways und andere moderne Beförderungsmittel zurüd- ist jedoch auch vorgekommen, daß Schneeweiß auf ein altes Exemplar Rheinisch- Westfälisches Zementsyndikat. Der Gesamtabsatz des gedrängt. Diese Leute, die nun irgendwie in der Industrie unter- einfach ein neues Datum fezte und in dieser Weise den Anschein Syndifats im Jahre 1907 betrug 62,87 Prozent des ganzen Kon- zukommen fuchen, fönnen, da sie nichts weiter gelernt haben, als erweckte, als ob es sich um ganz neue Angebote auf dem Arbeits­tingents. Diese verhältnismäßig günstige Bahl ist auf die lebhafte ihre Midshaw" ziehen, im günstigsten Fall gegen 80 Bf. pro Tag markt handelte. Auf den Exemplaren, die den Reficttanten auge­Nachfrage in den letzten drei Monaten des verflossenen Jahres zurück- berdienen. Im Durchschnitt verdient ein Arbeiter 90 f.. beffer stellt wurden, befand sich noch der famose Vermert, daß, wenn die zuführen. Für das Jahr 1908, das sich bisher namentlich auch im gestellt sind nur die Kunsthandwerker, die z. B das Glotsonne Bemühungen bei allen angeführten Firmen einen Erfolg nicht haben Erportgeschäft nach Amerika   weniger vorteilhaft angelaffen hat, machen( 3,20-4 M. pro Tag). Frauen bekommen lächerliche sollten, die 2,20 M. zurüdgezahlt werden würden. Dieser Vermerk rechnet das Syndikat mit einem etwa 50prozentigen Absatz ein- Löhne, z. B. für das Ueberziehen von je 500 Bigarrenschachteln bedeutete natürlich auch nur Sand in die Augen", denn es war schließlich der Auslandsverkäufe. Mit dem Arbeitgeberverbande mit Papier 14 Pf., für das Kolorieren von 500 Postkarten 40 r., ganz ausgeschlossen, daß die Stellungsucher ihr Heil bei allen in wurde ein Abkommen dahingehend getroffen, daß die dem Verbande für die Herstellung von Lithographien 14 Pf. pro Tag. Doch der Liste aufgeführten Firmen usw. versuchen würden. Zahllose angehörigen Unternehmer sich auf den Bezug von Syndikatsmarken steigen auch hier die Löhne, und zwar im allgemeinen rascher als Beschwerden über das Treiben in dem Schneeweißschen Institut beschränken. die Lebensmittelpreise. Es ist aber trotzdem nur der ungeheuren wurden laut, es wurde auch öffentlich in den Zeitungen davor ge­Anspruchslosigkeit des Japaners zu verdanten, daß er überhaupt warnt. Der Angeklagte war längere Zeit bei Schneeweiß tätig, bei diesen Hungerlöhnen noch eriftieren kann. Diese Anspruchs- ihm konnte, nach Ansicht der Anklagebehörde, nicht verborgen losigkeit teilt er mit allen Kreisen seines Voltes. Reis und Tee sind bleiben, daß dort arger Schwindel getrieben wurde. Er hat trop­Alkoholismus auch schon seinen Einzug. Zum Kampf gegen die Arbeiterheime. Aus Halle a. G. be. beanntlich die Hauptlebensmittel in Japan  ; leiber hält der dem in einem Falle zwei Leuten, die persönlich im Bureau er­

Soziales.

Gerichts- Zeitung.

In vierter Instanz freigesprochen.

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schienen waren, je 2,20 M. abgenommen und ihnen dann nichts treiter zugestellt, als die wertlose" Bakanzen- Liste". Das Schöffen­gericht hatte ihn seinerzeit zu 1 Monat Gefängnis verurteilt. Die hiergegen eingelegte Berufung wurde von der Straffammer ver­worfen.

Verfammlungen.

Die Lage im Berliner   Baugewerbe

Die Majestät des Schutzmanns höher alsdann vom Stammergericht aufgehoben. In der Begründung zählten im März letzten Jahres 122 Arbeitslofe; dieſe Zahl was

als das Gefetz.

richtet man uns: Jm Landgerichtsbezirk Halle und weit darüber hinaus ist jetzt seitens der Behörden eine Verfolgung der Arbeiter­heime ausgebrochen, die alles bisher Dagewesene in den Schatten stellt. Bar.eigenoffen und Gewerkschaften greifen zu der Grün­dung von Arbeiterheimen usw., weil ihnen besonders auf den Land­orten Säle zu Versammlungen systematisch verweigert werden. Der Gewerkschaftssekretär Himpel hatte sich gestern vor der Polizei, Schöffengericht, Landgericht und in letter Linie auch das Rammergericht in Berlin   stüßen sich bei der Verfolgung auf die 6. Straffammer des Landgerichts I aum vierten Male wegen eines §§ 33 und 147 der Gewerbeordnung sowie auf die§§ 59, 60 und 70 Artikels zu verantworten, den er im Courier" über die Lohn­des Gewerbesteuergesetzes. Es wird die polizeiliche Erlaubnis zum und Arbeitsverhältnisse der Erfurter Straßenbahnangestellten ver- tam zur Sprache in einer Versammlung der Buyer vom Zentral­Betriebe der Schantwirtschaft verlangt. In einem Falle wurde nun öffentlicht hatte. Der Direktor Hühn von der Erfurter Straßen- verband der Maurer, die am Sonntagvormittag in den Arminhallen jüngst der gewerbsmäßige Ausschant darin erblickt, daß der Wirt bahngesellschaft fühlte sich dadurch beleidigt, daß in dem Artikel stattfand. E. Schulze schilderte den Verlauf der Verhandlungen das zu verabreichende Bier von einem Konsumverein bezog und gesagt war:" Beschwerden der Straßenbahnführer sind nußlos, der jüngsten Beit, wie sie den Vorwärts" lesern wohlbekannt sind, den Arbeiterheimmitgliedern übermittelte. Ein gewerbsmäßiger denn Umbau resp. Aenderung der Weichen fostet Geld, wohingegen und er erflärte dann, daß man von einem Frieden im Baugewerbe Vorteil, so sagte man begründend, liege schon in dem Nuzen ber jetzt bei Zusammenstößen der Führer bestraft und für den Material noch lange nicht reden könne. Vorläufig liege noch alles im Dunkeln. Rabattmarken von dem Konsumbereine. Die lekte Verurteilung Die freien Gewerkschaften haben gezeigt, daß fie Widerstandsgeist erfolgte nach der neuesten Kammergerichtsentscheidung vom 24. Fe- schaden verantwortlich gemacht wird." Hühn hatte Strafantrag gestellt, und Genosse Simpel wurde noch genügend befizen, als fie im März mit den Bausperren den Am Anfang machten. bruar dieses Jahres. Danach kommt es nun nicht mehr auf die 16. März zählten Die Maurer besondere Bezahlung der Wirte, sondern wesentlich darauf an, ob in erster Instanz zu 10 M. und in zweiter Instanz sogar zu 100 2. 82 Bausperren mit 1062 beteiligten Kollegen. Davon find der Ausschant, das heißt die Verabfolgung der vom Inhaber für Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht hatte dem angeklagten gegenwärtig noch 600 zu unterſtügen; im ganzen zählen etwa 1000 Arbeitslofe. In eigene Rechnung angeschafften Getränke an die Gäste gewerbs- Gewerkschaftssekretär fogar den Schutz des§ 193 abgesprochen, in- bie Maurer zurzeit in Berlin  mäßig erfolgt. Wie es trifft, bald so, bald so. dem es annahm, daß er ein eigenes Interesse an der Angelegenheit Anbetracht der allgemeinen Lage haben die Bauhandwerker es nicht habe, da er in Erfurt   weder gewohnt noch verkehrt habe. noch nicht am schlechtesten und können mit Ruhe und Festigkeit dem Auf die Revision des Angeklagten wurde dies unhaltbare Urteil weiteren Verlauf der Unterhandlungen entgegensehen. Die Buzzer nur um 10 höher, also 182, im diesjährigen März. Freilich haben wurde hervorgehoben: Der Angeklagte hatte als Gewerkschafts- sie darunter zu leiden, daß schlechtere Preise gezahlt werden. Die sekretär einen Anspruch auf den Schutz des§ 193 des Strafgesetz- Lohnfrage steht jetzt im Vordergrund bei den Berhandlungen und buches, da ihm von den Verbandsangehörigen die Wahrung ihrer da ist die größte Wachsamkeit geboten. Es ist nicht daran zu In den Brauereien in Liegnitz   wurde im vorigen Jahre ge- Standesinteressen übertragen worden war. Diese Interessen könne denken, daß die Bauhandwerker mit den Preisen, die die Unternehmer streift. Der Brauer Hiller hatte vom Streiffomitee den Auftrag, er auch durch die Presse vertreten. zahlen möchten, zufrieden sein tönnen. Der Rebner rügte, daß auf in der Nähe der Timmlerschen Brauerei und der benachbarten In der erneuten Verhandlung vor der Straffammer be- den Bauten jezt manche Mißstände zu beobachten feien. Brauerei Braukommune Streifposten zu stehen und festzustellen, antragte Rechtsanwalt Kurt Rosenfeld   die Freisprechung des An- So werde zum Beispiel die Arbeitszeit zu lang ausgedehnt. wer Arbeitswilliger spielte. Der Polizeifergeant Gäbler wies ihn geklagten und auch die Uebernahme der notwendigen Auslagen Die Butzer sollten streng barauf achten, daß sie um 5 Uhr Feier von jener Stelle fort. Hiller entfernte fich auch. kehrte aber nach der Vertelbigung auf die Staatsfasse. Er führte aus, daß fiber- abend machen. Gr führte aus, daß fiber- abend machen. Von organisierten Arbeitern müsse man verlangen, Die Bau­einiger Zeit zurüd. Nun wurde er festgestellt und demnächst erhielt daß fie die Beschlüsse ihres Verbandes hochhalten. er eine Antlage auf Grund des§ 132 der Straßenpolizeiberord- haupt keine Beleidigung des Direktors Sühn   vorliege und daß deputierten sollten mehr als bisher ihre Pflicht tun. nung, der die bekannte Bestimmung aller Straßenpolizeiverord feinesfalls aus der Form der inkriminierten Aeußerung oder den Die Einberufung einer Bandeputiertenversammlung wurde in nungen enthält, daß unbedingt Folge zu leisten sei den zur Er- begleitenden Umständen die Absicht der Beleidigung gefolgert der Diskussion als wünschenswert bezeichnet und einem Antrage haltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen er werden könne. Es fehle an irgend einem beleidigenden Ausbrud gemäß beschlossen. gehenden polizeilichen Anordnungen. Angeklagter wandte ein, das und der Artikel wäre sicherlich unbeanstandet geblieben, wenn er Streitpostenstehen gehöre zur Ausübung des Koalitionsrechtes und nicht gerade in einem Arbeiterblatt erschienen wäre. Charakteristisch Die Filiale Berlin   des Zentralverbandes der Schmiede hielt am die Wegweisung sei zu Unrecht erfolgt. Das Landgericht Liegnis fei, daß die Erfurter Staatsanwaltschaft Herrn Hühn auf den Weg Sonntag in den Mufiterfälen" eine außerordentliche General verurteilte jedoch den Angeklagten zu einer Geldstrafe und führte der Privatklage verwiesen habe, als er wegen eines dieselben Be- versammlung ab, in der zunächst der Bericht über die Revision in unter anderem aus:" Wenn man berücksichtige, daß Angeklagter hauptungen enthaltenden Flugblattes Strafantrag gestellt hatte, Bezirk 11 gegeben wurde, wo eine größere Anzahl von Beitragsz selbst zugegeben habe, daß 50 Mann Streikposten dazu bestimmt ge- daß aber Herr Hühn diesen Weg nicht beschritten habe. marlen verloren gegangen ist. Durch die Revision ist festgestellt wesen feien, abwechselnd zu zweien oder Dreien die öffentlichen Der Staatsanwalt beantragte die Aufrechterhaltung des land- daß dem Bezirksführer kein Vorwurf zu machen sei. Ferner wurde Straßen der Stadt abzupatroullieren und sich an den Orten aufzu­die Wahl der Delegierten zum Gewerkschaftsfongreß vor stellen, von wo aus die Ab- und Zugänge der genannten Brauereien, gerichtlichen Urteils, ohne sich aber, wie der Verteidiger hervorhob, genommen, soweit die Zahlstelle Berlin   in Betracht kommit. Das in denen gestreift wurde, beobachtet werden konnten; wenn man der Mühe zu unterziehen, nachzuweisen, inwiefern der Artikel die Ergebnis wird dem Verbandsvorstande überwiesen; der Verband ferner berücksichtige, daß nach Zeugenaussagen bereits Beschwerden Absicht der Beleidigung erkennen lasse. wählt drei Delegieate; entscheidend ist die Abstimmung aller Zahl­bei der Polizeibehörde eingegangen waren, daß die willigen Brau- Das Gericht sprach den Angeklagten frei und legte auch die stellen zusammen. arbeiter von den streifenden Arbeitern von der Arbeit abgehalten notwendigen Auslagen der Verteidigung der Staatskasse auf. Die Sodann wurden die Kandidaten für die Delegierten worden seien: so habe der Polizeisergeant im Hinblick auf§ 132 burch Landgerichtsdirektor Goebel verkündete Begründung war wahlen zum Verbandstage aufgestellt, der Mitte Mai in der Straßenpolizeiverordnung eine berechtigte Aufforderung zur höchst seltsam. Sie ging dahin: Der Artifel enthalte gröbliche Dresden   stattfindet. Gewählt werden die Delegierten in der nächsten Ver­Erhaltung der Sicherheit auf den öffentlichen Straßen erlassen, H. H. indem er. bon feinem Standort wegties.. hätte nicht dahin Beleidigungen der Direktion der Straßenbahngesellschaft. Das fammlung.- Hierauf folgte Stellungnahme zu den Anträgen Kammergericht habe aber dem Angeklagten den Schutz des§ 193 8um Verbandstag. Die Frage der Verschmelzung mit dem zurückkehren dürfen." Metallarbeiter- Berbande wurde bis zur nächsten Versammlung augebilligt; deshalb müsse er freigesprochen werden. zurückgestellt. Es wurden verschiedene Anträge beraten, die mehr oder minder wichtige Alenderungen des Verbandsstatuts bezwecken. Zu den wichtigsten gehören die Anträge zur Einführung von Staffel beiträgen. Den Delegierten der Bahlstelle Berlin   soll bei der prinzipiellen Abstimmung über diese Frage freie Hand gelaffen werden. Bei Erwähnung eines Antrages zur Maifeier wurde die Befürchtung laut, daß man es auf eine abwürgung" der Feier ab gesehen habe. Es wurde beschloffen, die Maifeier als besonderen Bunft auf die Tagesordnung einer der nächsten Versammlungen zu fetzen.

Das Kammergericht verwarf dieser Tage die hiergegen vom Die Begründung berkennt dabei, daß der in Wahrnehmung Angeklagten eingelegte Revision mit folgender Begründung: Die Vorentscheidung sei ohne Rechtsirrtum ergangen. Durch die oben berechtigter Interessen Handelnde nach dem Strafgesetzbuch eine zitierten Ausführungen des Landgerichts sei genügend dargetan, daß Beleidigung nicht begeht, wenn nicht aus der Form der Aeuße der Polizeibeamte seine Anordnung, den Ort zu meiden, zur Er- rungen oder aus den Umständen die Beleidigungsabsicht hervor haltung der Sicherheit auf der öffentlichen Straße erlassen habe. geht. Die vom freigesprochenen Angeklagten gemachten Aeußerungen Die Feststellung, daß der Beamte damit diesen Zwed verfolgte, find trotz der Eigenartigkeit der Begründung keine Beleidigungen, rechtfertige aber die Bestrafung. Daß es sich um Streifpoften fondern berechtigte Aeußerungen zur Wahrnehmung der Rechte handelte, sei für das Urteil von feiner Bedeutung. Es gehe aber seiner Auftraggeber. nicht, Streifpoften das Recht einzuräumen, Polizeivorschriften zu übertreten, die jeder andere Staatsbürger beachten müsse.

Denselben Ausgang wie dieser Prozeß nahmen die Straf­verfahren gegen die Brauereiarbeiter Sellerie und Werner aus Liegnis. In beiden Sachen handelte es sich um ähnliche Tat bestände.

Arbeit und Arbeitslohn in Tapan.

Aus einer Edelschmiede.

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Aus der Frauenbewegung.

Franenlöhne im Bergbau.

Bezirk

9

Oberschlesien  Niederschlesien  . Halle( Braunkohlen) ( Salz) Clausthal( Salz) Siegen( Erz)

1906

1907

M.

M.

1,17

1,24

1,56 1,60

1,75

1,89

1,96

1,66

2,23

1,89

1,61

1,73

1,24

1,24

1,87

1,45

1,53 1,60

Im Sommer und Herbst vorigen Jahres wurde die Hallenser  Bürgerschaft durch rund 25 schwere Einbrüche stark beunruhigt, indem wohlhabenden Privatleuten, während sie in den Ferien weilten, besonders Uhren und Schmucksachen entwendet wurden. Die drei Arbeiter sind verurteilt rechtskräftig verurteilt, Die Beute der Diebe zählte nach Tausenden; in einem Falle wurden Die jetzt vorliegenden Nachweisungen über die Löhne im Berg­aber nicht gerecht. Die Polizei hat trob dieses Urteils keine von einem Rentier Goldsachen im Werte von etwa 300 m. weggenommen. bau zeigen aufs neue, daß die Frauenarbeit ganz miserabel entlohnt einem Gesetz ihr eingeräumte Befugnis, Arbeiter von der Straße Als endlich im Januar dieses Jahres die Diebe, Echlosser Mühlen- wird und daß die Löhne im letzten Jahre nur minimal gestiegen zu weisen, weil sie von dem ihnen reichsgesetzlich zustehenden Recht beck und Handlungsgehülfe Bartisch, festgenommen wurden, erregte find, teilweise sogar starken Rückgang erfahren haben. Nach der des Streitpostenstehens oder von dem auch durch die Städteord- es peinliches Aufsehen, daß die renommierte Edelschmiede von amtlichen Statistit erzielten die weiblichen Arbeiter im preußischen nung ausbrüdlich allen Einwohnern eingeräumten Recht des Ge- Wrayte u. Steiger, die gelegentlich des Kaiserbefuchs den Ehrenpokal Bergbau folgende Tagesdurchschnittslöhne: brauchs der Straßen Gebrauch machen. Das gefällte Urteil ist geliefert hatte, aus dem dem Kaiser der Ehrentrunk geboten wurde, nicht das ecste dieser Art. Solche Fehlsprüche beruhen auf der von Mühlenbed in nicht einwandfreier Weise altes Gold" gekauft polizeistaatlichen Anschauung: höher als das Gesetz stehe des Schutz- hatte. Nachdem die Sache in der Presse bekannt geworden, be­mannes Majestät. antragte Herr Wratzke, der als Käufer in Frage tam, selbst eine Untersuchung gegen sich, und die Staatsanwaltschaft lehnte ein Ein­schreiten gegen W. ab, infolgedessen W. drei Beitungen auf Grund der Veröffentlichungen mit Klagen wegen Beleidigung drohte. In der Straffammersihung vom Sonnabend standen mun Mühlenbeck Jm Musée Social" veröffentlicht G. Sautter eine eingehende und Bartisch wegen Einbruchs vor der Straftammer zu Halle. Studie über die Arbeitsverhältnisse in Japan  . Seit dem Jahre Herr Wrahte trat als Beuge auf. Da Zeuge Wrakte zugeben 1886 ist Japans   Handel von 52 492 000 mt. auf 1739 000 000 mt. ge- mußte, in sechs bis acht Fällen von Mühlenbeck Bruchgold" getauft stiegen, und es sind ungefähr in demselben Zeitraum 2800 neue zu haben, beschloß das Gericht, den Edelschmied nicht zu ber­Betriebe in Industrie, Handel, Landwirtschaft entstanden. Der eidigen, da er der Hehlerei verdächtig erscheine. Mühlenbeck wurde Krieg mit Rußland   hat natürlich für Japan   noch einen bedeutenden zu 12 Jahren und Bartisch zu 6 Jahren Zuchthaus verurteilt. Aufschwung mit sich gebracht. Aber Japan   ist wegen seiner Ar­beiterverhältnisse eine große Gefahr für die alten Nationen. Ein Der vordringende Gedanke des Frauenwahlrechts. Beispiel unter vielen ist sehr lehrreich. Ein französische Eine große Reihe von Betrügereien gegenüber Stellesuchenden Aus Madrid   wird unterm 6. April gemeldet: Der republika Haus hat in Japan   eine Filiale errichtet, die das Rohmaterial und Geldbedürftigen hat der Redakteur" Hermann Schneeweiß nische Abgeordnete Bi y Arsuaga hatte einen Antrag eingebracht, zudem noch aus Frankreich   fommen läßt. Das Absatzgebiet der in Oranienburg   berübt, dessen Buchhalter Karl Amelang gestern welcher verheirateten Frauen die Beteiligung an den Gemeindewahlen fabrizierten Ware ist England, und das Mutterhaus findet wegen Betruges vor der Straffammer des Landgerichts III   stand. gewähren wollte. Diefer Antrag ist mit 65 gegen 85 Stimmen ab­mehr Nußen, wenn es sein für Europa   bestimmtes Fabrikat mit Schneeweiß selbst ist nicht zu fassen, weil er inzwischen als gemein- gelehnt worden. 15 000 Kini. Fracht und mit Zöllen belastet, in Japan   fabrizieren läßt, gefährlicher Geiftestranter einer Jrrenanstalt überwiesen worden Wenn auch der Antrag diesmal noch abgelehnt worden ist, daß als wenn es in Frankreich   ein zweites Geschäft aufmachte, Der ist. Hermann Schneeweiß, der sich als Direktor eines Handels- er überhaupt eingebracht wurde, beweist schon, daß der Gedanke an

Stellenvermittelungsschwindler.

Naffau und Wetzlar  ( Erz)

Sonft. rechtsrheinischer( Erz) Linksrheinischer( Erz)

Für solche Jammerlöhne müssen Frauen gesundheitsschädigende schwere Bergarbeit verrichten.