Sabor zurüd, so kurz vor den Wahlen die Erhöhung der Einkommensteuer durchzuführen, um nicht die Besitzenden ins Lager der Opposition zu treiben. Die Besigenden werden geschont, den Arbeitern aber wird der lette Pfennig aus der Tasche gezogen, sie sind die einzigen Staatsbürger, die heute, ihr Eintommen auf Heller und Pfennig versteuern müssen.
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So traurige Erscheinungen sind die naturnotwendige Folge eines klassenwahlrechts, das ein Massenparlament erzeugt. Alle Mißstände in Preußen lassen sich letzten Endes zurückführen auf das plutokratische Dreiklassenwahlsystem, dessen Sturz die erste Voraussetzung für die Schaffung freiheitlicher und fultureller Zustände Preußen ist. Das weiß die Regierung, das wissen die herrschenden Klassen, und deshalb sehen sie alles daran, Hem Volte auch fernerhin sein höchstes Recht vorzuenthalten. Die bürgerlichen Barteien, mögen sie nuna wie die Konser bariven das Dreitlassenwahlsystem verewigen, mögen fie es, wie die Nationalliberalen durch ein ebenso ungerechtes Plural wahlrecht erschen wollen, oder mögen sie, wie angeblich Zentrum und Freifinnige für die Uebertragung des Reichstagswahlrechts auf Preußen schwärmen- fie alle sind nur darauf bedacht, ihre eigenen Geschäfte zu besorgen.
Das hat die Wahlrechtsdebatte vom 10. Januar hentlich bewiesen. Von den Konservativen und den Nationalliberalen, die sich gegen die Einführung des Reichstagswahlredts in Preußen erklärt haben, ganz zu schweigen, war das Benehmen der Parteien, die Anhänger des Reichstagswahlrechts zu fein behaupten, mehr als standalös. Das Zentrum wagt es in denselben Augenblic, wo es sich für ein gleiches Wahlrecht ausspricht, die erste Vorbedingung hierfür, eine gerechte Wahltreiseinteilung, rundweg zu verwerfen, und die Freisinnigen winseln um die Gunst der Regierung, die ihnen eben erst einen fräftigen Fußtritt bersetzt hat.
geldzuschuß der preußischen Beamten maßgebend; die Regelung| Rehnbeschlagnahmegeseb verbietet, von Alimenten und SteuerDer Besoldung ist aber von der Festsetzung des Wohnungsgeld- forderungen abgesehen, die Beschlagnahme des Lohnes, soweit er zuschusses nicht zu trennen. Dazu tommt, daß erst nach Neu- 1500 22. jährlich nicht übersteigt. Ungeregelt blieb aber die Frage, gestaltung der Reichsfinanzen auch die finanzielle Lage Preußens ob der Arbeitgeber Gegenforderungen, die er gegen den und die Frage einer Ergänzung der Staatseinfünfte sich hinreichend Arbeiter hat, auf den Lohn anrechnen dürfe. Anträge, die dies übersehen läßt." verbieten und nur die im Gesetz ausdrücklich zugelassenen Lohn
Aber nicht nur die Minister erklärten damals, daß an eine Gehaltsbesoldungsreform der preußischen Beamten nur dann zu denken sei, wenn die Reichsfinanzreform durchgeführt sei, sondern auch der Freifonservative v. 8edlig erklärte am 12. März nach dem amtlichen Stenogramm:
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Herr v. Rheinbaben selbst erklärte am 11. März: einbehaltungen und Lohnabzüge für zulässig erklären wollten, Endlich, was die Frage betrifft, in welchem Maße eine Er wurden abgelehnt. In der Praxis wurde, von einigen rühmlichen höhung der Einkünfte in Breußen notwendig ist, Ausnahmen abgesehen, solche Aufrechnung für zulässig erachtet. so ist für diese Frage nicht bloß das Maß der Auf- Die Lage des Arbeiters ist durch den§ 394 des Gesetzbuches eine bessere ge= besserung der Beamten, Geistlichen und Lehrer, Bürgerlichen sondern auch die Regelung der gangen Finanzverhältnisse im Reiche worden. Dieser Paragraph bestimmt:" Solveit eine Forderung entscheidend. Erst wenn man diese mit einiger der Pfändung nicht unterworfen ist, findet die Aufrechnung gegen Sicherheit übersehen fann, wird sich beurteilen die Forderung nicht statt. Gegen die aus Kranken-, Hülfs- oder Tassen, in welchem Maße bei uns eine Auf Sterbefaffen, insbesondere aus Knappschaftstassen und Kassen der besserung der Einkommensteuer und der ErSnappschaftsvereine zu beziehenden hebungen können jedoch ge= schuldete Beiträge aufgerechnet werden." Danach tann auch gänzungssteuer stattfindet. der Arbeitgeber nicht mehr tompenfieren. Kaum war das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft getreten, so suchten Juristen in der Theorie und Pragis nach Gründen, um tros des§ 394 den alten Zustand wiederherzustellen. Eine große Reihe Streitigkeiten zeitigte dies Begehren. Eine der erheblichsten Streitfragen ist die, ob§ 394 auch auf alle in der Aber auch die Bundesstaaten und wir alle ing ausbrüd kich Gewerbeordnung zugelassenen haben doch das allerdringlichste Interesse daran, daß sie ihrerseits Aufrechnungen( insbesondere also auf die im Absatz 2 des die Hand dazu bieten, daß im Herbst die Reichsfinanzreform$ 115 aufgeführten) Anwendung finden folle?" Dieſe zustande kommt. Denn, meine Herren, tommt die Reichs- Frage ist aufgeworfen und lebendig geblieben, wiewohl ein in finanzreform nicht zustande, so bedeutet das einfach der ersten Kommission zur Ausarbeitung des Bürgerlichen Gefen nach der Reichsverfassung, daß das ganze Reichs- buches gestellter Antrag: Die Borschriften der§§ 115 defizit auf Matritularumlagen umgelegt wird bis 119 der Gewerbeordnung unberührt zu nach der Bevölkerungszahl. Meine Herren, wenn lassen", in der Sitzung vom 4. Dezember 1882 mit der Motiich mir all das, was im Reich für unseren eigenen vierung abgelehnt wurde:" daß man den Forderungsſichern Bedarf notwendig ist, vorstelle, so komme ich zu dem berechtigten den nötigen Unterhalt Ergebnis, daß wir genötigt sein würden, in diesem Falle wolle". So nehmen z. B. Sinsheimer, Siegel, Rohmer an, der nahezu 100 Prozent Einkommen. und§ 394 habe auf die erwähnten Vorschriften der Gewerbeordnung Vermögenssteuer in Preußen zuzuschlagen, um feinen Einfluß. Die überwiegende Ansicht in Theorie und Pragiš das zu decken, was wir an eigenen Mehrausgaben und ist allerdings eine andere. an Mehrausgaben im Reiche zu decken haben. Nun, meine In der Sitzung wurde von den sozialdemokratischen AbHerren, diese Eventualität müssen wir doch notwendig geordneten die Frage aufgeworfen und verneint: Hätte man, wenn von uns abwenden, und es würde daher, glaube ich, von das Bürgerliche Gesetzbuch älter wäre als die Gewerbeordnung, den verbündeten Regierungen sehr weise sein, wenn sie die in diese Gewerbeordnung Bestimmungen hineingefeßt, die für die Möglichkeit bieten, durch fleine Konzessionen den größten Teil des gewerblichen Arbeiter ungünstiger find als wie für alle anderen? Mehrbedarfes im verschaffen und eiche durch eigene indirekte Reichssteuern zu Der Wirrwarr von Streitfragen, der sich an§ 394 und sein Ver verschaffen und so diese einer Berrüttung unserer Bundesfinanzen hältnis zu den Vorschriften der Gewerbeordnung knüpft, cr gleichbedeutende Mehrbelastung der Bundesstaaten abzuwenden. fordere, daß endlich im Gesez flipp und klar die Frage ausdrücklich Das ist deutlich genug! bejaht wird, daߧ 394 auch für gewerbliche Arbeiter in vollent Eine Gehaltsaufbesserung für die Beamten ist nach Herrn Umfange Anwendung findet. Damit allein wäre freilich bei den Versuchen gelehrter Rechtsprechung, das Aufrechnungsverbot des 8edlig nur dann möglich, wenn die Reichsfinanzreform 394 hinterrüde zuungunsten des Arbeiters wieder hinausder nichtbesigenden Masse des Volkes diverse hundert Millionen zuwerfen, noch nicht gedient. Den Grundsatz der Sicherung des Existenzminimums des Arbeiters sucht man nämlich durch Anindirekter Stenern aufgebürdet hat! Das Reichsdefizit beträgt ohne die Gehalts- wendung des Zurüdbehaltungsrechtes(§ 273) wieder aufbesserung der Reichh& beamten, deren Kosten von den aufzuheben. Eine große Reihe angefehener Schriftsteller, so Lotmar, Regierungsvertretern auf 90 Millionen veranschlagt worden Landmann, Fuld, Sinzheimer, Köhne, Siegel, Wallroth , Fröhlich, Die Beamtenbesoldungsreform behaltung wäre nur eine verkleinerte Aufrechnungserklärung. Der Kordes u. a. vertreten den zutreffenden Standpunkt, die ZurüdWortlaut des§ 273 ergebe, daß das Zurüdbehaltungsrecht auf den Arbeitsvertrag teine Anwendung finden fönne; es sei auch etwas Widersinniges, anzunehmen, derselbe Gesetzgeber, der durch § 394 die Sicherung des Existenzminimums bezwedt habe, fchalte Sen Zwed hinterrüds durch§ 273 wieder aus. Erscheint danachy die Ansicht als durchaus zutreffend: Verbietet§ 394 die Aufrechnung gegen eine unpfändbare Forderung, so ist somit auch das Burüdbehaltungsrecht ausgeschlossen, so steht doch ein Teil der Oberlandesgerichte, darunter auch das Kammergericht, auf einem entgegengesetten Standpunkt. Dieselbe dem Arbeiter ungünstige fit wird auch in einem Urteil bes Reichsgerichts bom 17. Februar 1903 vertreten. Dies( noch nicht ge= bruckte) Urteil wurde von einem Vertreter der Regierung der Stommission vorgelegt. In dem Urteil ist ausgesprochen, der Fistus habe fein Recht, gegen das unpfändbare Gehalt eines Beamten eine Forderung wegen Unterschlagung aufzurechnen, ihn stehe aber das Zurüdbehaltungsrecht zu.
Ueberhaupt spielen die Freisinnigen im preußischen Landtag eine mehr als to mische Rolle. Ihren Grundsätzen nach, die in ihrem Programm niedergelegt sind, müssen sie der preußischen Regierung als der Verkörperung der Reaktion auf fast allen Gebieten Opposition machen, aber diese Opposition erschöpft sich in hohlen Phrasen, hinter denen nichts steckt. Auf einen ernsthaften Widerstand gegen reaktionäre Anschläge b. haben sie längst verzichtet. Ohne daß sie es merken, treibt die Regierung und treiben die Parteien der Rechten ihr Spiel mit ihnen. Wozu sollte die Reaktion auch Rücksicht nehmen auf folche Gegner, die nur auf einen Wint warten, um sich selbst mit der Reaktion gegen die Arbeiter zu verbinden?
Den legten Rest von Vertrauen hat der find, 500 Millionen Mark! Freisinn oder richtiger gesagt die Repräsen- für Preußen soll 110 Millionen beanspruchen! Es wären tanten des Freisinns in der verflossenen also für Preußen und das Reich für 700 Millionen neuer Session eingebüßt. Vielleicht ist es gut, daß es so Steuern zu beschaffen! Trotzdem erklärte Herr v. Rheinbaben gekommen ist, denn nun werden auch diejenigen, die vielleicht am 7. April die Einbringung der Besoldungsvorlage im noch immer etwas vom Freisinn erwartet haben, zu der Ein- Herbst 1908 für selbstverständlich". Db auf diesen neuesten offiziösen Schwindel sicht gelangt sein, daß die Arbeitertlasse den bevorstehenden Wahltampf im Vertrauen auf ihre wirklich noch Beamte hereinfallen?! eigene Kraft und auf die siegreichen Gedanken ihrer Ideen zu führen hat.
Wahlkampf, er ist ein Wah Irechtstampf, ein Kampf, der den Weg ebnen wird für den Ersaß des Drei
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Um der Unsicherheit des Rechtszustandes den Boden zu entziehen und dem vorzubeugen, daß durch Hintertüren das Verbot der Aufrechnung gegen das Eristenzminimum beseitigt werde, beantragten die sozialdemokratischen Vertreter in der Kommission, dem§ 115 der Gewerbeordnung zuzufügen:
Eine Aufrechnung oder eine 8urüdbehaltung gegen die Lohnforderung(§§ 394 und 273 des Bürgerlichen Gesetzbuches ) ist unzulässig, foweit der Lohn der Pfändung nicht unterworfen ist.
Der beginnende Wahlkampf ist mehr als ein bloßer Die Polizeiattacke gegen die Arbeitslofen. Berurteilt find gestern, wie unsere Refer aus dem ausführlichen klassenwahlunrechts durch das allgemeine, Bericht an anderer Stelle ersehen, drei Arbeitslose wegen vergleiche und direkte Wahlrecht mit geheimer meintlichen Aufruhrs zu der gefeßlich zulässigen Mindeststrafe von Stimmabgabe für alle über zwanzig Jahre je 6 Monaten, die übrigen vier Angeklagten zu Strafen von drei alten Staatsbürger ohne Unterschied des Tagen Haft bis zwei Monaten Gefängnis. Gerichtet ist aber Geschlechts. durch die Prozeßverhandlungen die Polizei, das preußische PolizeiFrisches Blut dem dahinfiechenden Landtage zuzuführen system. Erwiesen haben die breitägigen Beugenbernehmungen, daß ist die heiligste Pflicht aller derer, denen es mit der Erfüllung die Polizei gegen völlig Schuldlose mit Säbelhieben vorgegangen der Kulturaufgaben Preußens Ernst ist. Gelingt es dem ist, wie das nur in einem Polizeistaat möglich, in einem RechtsProletariat, zum erstenmal Vertreter aus seinen eigenen Reihen staat undenkbar ist. Ruhig arbeitende Leute sind mit Säbelhieben in das Dreiklassenparlament zu entsenden, dann wird es möglich von hinten trattiert. In einen Neubau und in ein bewohntes Haus sein, von der Tribüne des Landtags herab die kulturwidrigen ist ohne richterlichen Befehl Polizei eingedrungen und hat dort Zustände in Preußen zu kritisieren und Auge in Auge den schwere Gewalttätigkeiten gegen Personen begangen. Angeklagt Gegnern gegenüberzutreten. wurden aber nicht die schuldigen Polizeibeamten, sondern arme Ministerialdirektor b. Schider, der Herausgeber Die Arbeiterklasse wird alles daran sehen, um dem Arbeitslose, die im schlimmsten Fall kein größeres Verbrechen be des bekannten Kommentars der Gewerbeordnung, hob hervor, die Dreiklassenwahlsystem zum Trok Männer zu wählen, die ihre gangen hatten, als die Wahlrechtsdemonstranten vor Bülow und Sprechweise der Gewerbeordnung sei zweifellos eine andere wie Prinzipien auch dort vertreten, sie wird sich langsam aber mit Bülow an der Spike, das furchtbare Verbrechen, auf den die des Bürgerlichen Gesetzbuches , und das führe zu manchen ficher ihren Anteil an der Gesetzgebung erringen. Mag die Straßen Berlins in Gemeinschaft mit anderen sich zu bewegen. zipiellen Fragen zunächst zu einigen: Soll Naturalleistung zuAufgabe auch noch so schwer sein, das Proletariat schreckt Den Bülowiten sind höfliche Entschuldigungen darüber zugelassen werden? und: soll ein Zurückbehaltungsrecht dem ArbeitEinen gegangen, daß man sich unterstanden hatte, sie zu bitten, ein flein geber zustehen? Dann fönne eine Redaktionstommission, wie sic nicht zurück, es geht geradeaus auf sein Ziel los. preußischen Landtag ohne eine Vertretung bißchen weniger laut zu brüllen; die Arbeiter, zu deren Un bon sozialdemokratischer und Zentrumsseite wiederholt angeregt der Sozialdemokratie barf es in 8utunft gunften in dem Prozeß nichts weiter erwiesen ist, als daß sie war, wohl eingesetzt werden. Seitens des 8entrum& wurde nicht mehr geben. arbeitslose Arbeiter waren, sind verhaftet und wegen Aufruhrs" betont, der§ 394 treffe allerdings auf die gewerblichen Arverurteilt! Die Verurteilung wird im wesentlichen durch den beiter zu, indessen sei es unbillig, die Aufrechnung auch dann ausdolus eventualis und durch die Annahmen begründet, die Polizei zuschließen, wenn der Arbeiter durch eine vorfäßlich begangene un= erlaubte Handlung, z. B. Diebstahl, den Arbeitgeber geschädigt habe das Recht, mit dem Säbel dreinzuschlagen, über die Art habe. Ein Antrag, der die Ausnahmen ausdrüden sollte, wurde der Ausübung des Rechts habe das Gericht nicht zu befinden und von Zentrumsseite gestellt. Bon fozialdemokratischer Der offiziöse Wahlschwindel steht jetzt, border and die Arbeitslosen hätten das Recht zu einem Zuge nicht. Besteht das Seite wurde entgegnet: Wenn man auch zugeben könne, daß diese tagswahl, wieder in ebenso üppiger Blüte wie 1906 vor Urteil zu Recht, so wäre es zutreffend Quidquid delirant reges, Ausnahme praktisch vielleicht nicht allzubiel Bedeutung haben der Reichstagswahl. Es gilt, die Beamten abermals plectuntur Achivi zu übersetzen: begeht die Polizei ein Unrecht, würde, wenn sie auf strafbare Handlungen beschränkt bleibe, so sei sie doch eine ungerechtigkeit. Warum solle denn der Arbeit. zu beschwindeln! Wie man ihnen vor mehr als zwei Jahren so werden die Arbeitslosen bestraft. Gehaltsaufbesserung feierlichst berhieß, um sie der Blockarmee Daß eine Anklage und eine Verurteilung der Arbeitslosen geber gegenüber dem Arbeiter besser gestellt sein, als irgendein anderer Gläubiger des Arbeiters? Den Arbeitgeber, dem die einzuverleiben, so macht man ihnen auch heute wieder die trotz der Ergebnisse des Prozesses möglich war, ist auf die unmittellosigkeit des Arbeiters Nuken schafft, von der Gefahr der rosigsten Versprechungen, um sie abermals für den Block cin- endliche politische Rückständigkeit der preußischen Zustände zurüd- Mittellosigkeit des Arbeiters zu befreien, sei mehr als unbillig. zufangen und gründlichst einzufeifen. zuführen. Einem Rechtsempfinden, das nicht polizeistaatlich ver- Die völlige Existenzlosigkeit des Arbeiters sei nicht nur für ihr, In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 7. April bildet ist, widerstreitet die erfolgte Verurteilung auf das tiefste. sondern auch für den Arbeitgeber durch die Beeinträchtigung der agierte man diese vorher vereinbarte Szene: Der national es gibt, abgesehen vielleicht von Rußland , feinen anderen Staat, Arbeitsmöglichkeit und der Arbeitswilligkeit und auch für die AllLiberale Abgeordnete Friedberg richtete an den in dem bei gleicher Sachlage die Arbeitslosen angeflagt oder ber- gemeinheit durch die Vermehrung der Armenlaft fühlbar. Wolle Finanzminister die Frage, ob denn im Herbst auch auf alle urteilt fein würden. In Frankreich , in England, in Amerika man jene Ausnahme schaffen, so müsse man den§ 394 des BürgerFälle, d. h. auch dann, wenn die Reichsfinanzreform würden unter gleichen Verhältnissen die Polizeibeamten unterlichen Gesetzbuches, der alle Arten Dienste betreffe, Handlungsnoch nicht zustande gekommen set, die Beamtenbesoldungs- Anklage gestellt sein. Vorlage zu erwarten sei. Und Herr v. Rheinbaben erklärte
Offiziöfer Wahlichwindel!
das feierlichst für selbstverständlich"! Das selbst
strupelloseste Bauernfängerei!
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verſtändlich“ iſt nichts als potenziertester Wahl- Humbug, als Tit Aufrechnung gegen den Cohn Cohn und Denn daß die Gehaltsaufbefferung der Beamten in Breußen Zurückbehaltung des Cohnes zulällig?
möglich wäre, bevor die Reichsfinanzreform durchgeführt ist
burch die 500 Millionen neuer Steuern aufgebracht werden Diese beiden Fragen bildeten das Hauptthema der letzten sollen! ist gerade von den Vertretern der Regierung, den vor den Osterferien( am Dienstag) abgehaltenen Kommission zur Wie langsam der Herren Bethmann- Hollweg und Rheinbaben erst Vorberatung der Gewerbeordnungsnovelle. ber Sicherung efnes Eristenz im März d. J. ganz ausdrücklich und kategorisch verneint Grundsah minimums für den Arbeiter fich in Deutschland ent worden! wickelt hat, und wie wenig fest er heute steht, ergaben insbesondere die Darlegungen der sozialdemokratischen und Bentrumsmitglieder der Kommission.
Herr v. Bethmann- Hollweg erklärte nach dem amtlichen Stenogramm am 11. März im preußischen Abgeordnetenhaus:
gehülfen, Beamte, Landarbeiter usiv. betreffe, ändern, was freilich bedauerlich sein würde. Hier aber dem gewerblichen Arbeiter allein gegenüber eine Ausnahme von der Regel des§ 394 zu seinen Ungunsten zu schaffen, sei ein Ausnahmegeseb gegen gewerbliche Arbeiter. Von anderer Seite wurde noch hervorgehoben, daß der Zentrumsantrag die Streitfragen über§ 394 feineswegs geaogen, der oben wiedergegebene Antrag der Gosial. Bentrumsantrag wurde ſchließlich zurück.
Jm Sigungssaal des Abgeordnetenhauses ist heute nach. Im Jahre 1869 wurde dem Reichstage der Entwurf zum Bei der Notwendigkeit, die bisherige le berein Lohnbeschlagnahmegesetz vorgelegt. In den Motiven war herbor- mittag 4 Uhr der gegenwärtige Landtag begraben worden. stimmung zwischen den Dienstbezügen der Beamten des gehoben, daß eine Anzahl deutscher Gesetzgebungen und Gefeße Etwa 100 erlauchte, edle und geehrte Herren aus beiden Reiches und Preußens grundiaßlich aufrecht zu die Beschlagnahme des Lohnes auch ohne ein besonderes Gesetz Häusern hatten sich zu der Feierlichkeit eingefunden und auch erhalten, ist es nicht angängig, die Gehaltsbezüge der für unzulässig erachten. Jedoch sei ein ausdrückliches Verbot die Tribünen wiesen eine starte Besetzung auf. Vermutlich preußischen Beamten einseitig und vorweg, zu einer Lohnbeschlagnahme notwendig, denn es sei zur bölligen empfanden manche loyale Staatsbürger das Bedürfnis, einige regeln, vielmehr ein gleichmäßiges und gleich Evidenz nachgewiesen, in welche durchaus unerträgliche Lage der
mäßiges Vorgehen geboten. Budem ist nach Lage Arbeiter und Arbeitgeber geraten, wenn die Gerichte, wie dies Minuten ihre profanen Blicke auf der langen Galerie der Gesetzgebung in Preußen die reichsgefeßlich bestimmte häufig geschehen, den Arbeitslohn vollständig mit Beschlag belegen, preußischer Minister in Frack und weißen Vorhemden ruhen Fürst Bülow verlas die kurze SchließungsOrtstlaffeneinteilung ohne weiteres auch für den Wohnungs. ohne Rücksicht darauf, wie der Arbeiter existieren tönne". Das zu lassen.