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Zwei Polizeibeamte ermordet. Nach einer Meldung aus S08. novicen wurde gestern der dortige Gehülfe des Polizeimeisters und ein Polizeibeamter ermordet. Die Täter sind unerkannt entkommen. Milzbrand. Nach einer Meldung aus Nürnberg ist dort abermals ein Arbeiter an Milzbrandvergiftung gestorben. Her mit dem obligatorischen Fortbildungsschulunterricht für Große Ueberschwemmungen werden einem Telegramm aus alle schulentlassenen Knaben und Mädchen bis zum 18. Lebensjahre!" Madrid zufolge aus den Gegenden von Santander und Bamplona Die Gewerbeordnungsnovelle und ihre Besprechung im Reichs­tage gibt uns eine wilkommene, günstige Gelegenheit, für diese Forderung Propaganda zu machen, für ihre Durchfezung den Kampf Arbeiterinnen! Laßt diese Gelegenheit nicht ungenutzt vorüber­

Belastungszeuge gelaben war, nicht erschienen. Der Schußmann) Ein Empor in wirtschaftlicher und politischer Beziehung ist tvurde zu 10 M. Geldstrafe eventuell zwei Tagen Haft und zur Tragung schneller durchzusetzen, der Kampf ums Dasein wird uns erleichtert, der durch sein Ausbleiben entstandenen Kosten verurteilt. Am find wir ausgerüstet mit gutem Wissen und Können. Deshalb gilt Donnerstag war er fchon eine halbe Stunde vor der festgesetzten es besonders für unsere Frauen und Mädchen, für die doppelt Aus­Beit zur Stelle. Er konnte nur befunden, Schrader habe haupt- gebeuteten, mit ganzer Kraft einzustehen, um unserer nächsten fächlich sehr laut gerufen: Lints rum, lints rum!" Das gab der Forderung in dieser Beziehung Anerkennung zu verschaffen. Angeklagte zu und erklärte das damit, daß er durch diesen Ruf die Menge zur Befolgung der polizeilichen Anordnung veranlaffen wollte. Eine Frage des Vorsitzenden, ob der Zeuge den Angeklagten auf gefordert habe, ruhig zu sein, verneinte der Zeuge. Auf überein­stimmenden Antrag des Amtsanwalts und des Verteidigers Rechts­anwalts Dr. Heinemann erfolgte die Freisprechung des Angeklagten zu eröffnen. Schrader; die Kosten wurden der Staatstaffe auferlegt.

Versammlungen

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Veranstaltungen.

Weshalb war trog der vor Gericht erwiesenen völligen Unschuld gehen! des Angeklagten diesem ein Strafbefehl in Höhe von einer Woche Haft audiftiert worden, weil er in der Köpenicker Straße groben Unfug verübt und ruheſtörenden Lärm erregt habe, indem Berlin . Montag, den 18. April, abends 81%, Uhr, Neues Klubhaus, er fich an einer Straßendemonstration beteiligt, fortgefeßt laut geschrien und den zur Erhaltung der Sicherheit, Bequemlichkeit und Ruhe auf der öffentlichen Straße wiederholt ergangenen An ordnungen eines Aufsichtsbeamten, ruhig zu sein, nicht unbedingt Folge geleistet hatte"? Wäre der Erlaß eines solchen Strafbefehls höher geschätzt hätte?

möglich gewesen, wenn man das Recht und die Freiheit des Arbeiters

Schuß gegen den Ankläger!

Der Arbeiter Heinrich Bukowski hatte sich am Mittwoch vor dem Spandauer Schöffengericht wegen Diebstahl zu verantworten. Er foll am 23. Februar einen Kutscher Meurer, mit dem er eine Nacht und einen Tag herumgefneipt, nach Hause gebracht und bei der Gelegenheit ihm einen Geldbetrag von 11,70 M. entwendet haben. Der Angeklagte, der allerdings schon zweimal wegen Diebstahl vorbestraft ist, bestreitet die Tat ganz entschieden. Er meint, er und Meurer seien beide betrunken gewesen. Meurer habe ihn und zwei Mädchen die ganze Nacht freigehalten, der habe jedenfalls fein Geld berausgabt ohne daß er es wisse. Festgestellt wurde auch noch, daß Meurer, nachdem sich der Angeklagte aus deffen Wohnung entfernt, mehrere Stunden bei offener Tür in berauschtem Zustand geschlafen und während der Zeit hat das Portemonnaie auf dem Tisch gelegen. Troß dieses Ergebnisses hielt der Amtsanwalt den Angeflagten für überführt. Er stellte in feinem Plaidoyer ganz beweislos die Behauptung auf, der An­geflagte sei ein ganz arebitsscheuer Mensch und gemeingefährlicher Fledderer, der sich nur dadurch Geld beschaffe, daß er sich ange­trunkenen Leuten nähere und dieselben ausplündere. Er beantragte 6 Monate Gefängnis. Ganz entrüstet wies der Angeklagte die Behauptung des Amtsanwalts, daß er ein arbeitsscheuer Mensch fei zurüd. Er habe stets gearbeitet wie er eventuell nachweisen fönne. Das Gericht sprach den Angeklagten wegen Mangels an Beweisen frei. Das Amt des öffentlichen Anflägers berechtigt nicht zur Stimmungsmache durch Aufstellung haltloser Behauptungen gegen den Angeklagten. Stellt er aber solche auf, so bleibt dem Ange­flagten eigentlich nur ein Verteidigungsmittel: er beantrage, den Ankläger über das Gegenteil der von ihm behaupteten Umstände als Beugen eidlich zu vernehmen.

Geschloffene Gesellschaft.

Kommandantenstr. 72, Vortrag: Wie betrachtet man Kunst­werfe?" Referent: Dr. Kaesbach. Gäste willkommen. Rummelsburg . Freitag, den 10. April, 8 Uhr, bei Tempel, Alt­Borhagen 56: Vortrag. Herr Kiesel: Schulden unserer Ge­fellschaft". Groß- Lichterfelde - Lankwiz. Montag, den 18. April, bei Retger in 2untwis, Calandrellistr. 27. Vortrag. Genosse Sturt Heinig: Die Geschichte der Ehe."

Verfammlungen.

gemeldet.

Seemanns Ende. Ein Telegramm aus Paris besagt: In St. Brieuc traf die Meldung ein, daß fünf Matrosen des Fischer­bootes Ideal" an der isländischen Küste von einer Sturzwelle er­griffen wurden und ertranken.

Russische Würdenträger". Wie aus Petersburg berichtet wird, hat in einem exklusiven adligen Klub ein General zwei hohe Würdenträger als Falschspieler entlarvt. Dieselben haben in den lezten Tagen durch falsches Spiel 280 000 Rubel gewonnen,

Was depeschiert wird. Der Lokal- Anz." läßt sich durch eine Privatdepesche eines( hoffentlich nicht nur zu diesem Zwecke nach Paris gesandten) Storreſpondenten melden:

" Lemoine erhielt vom Untersuchungsrichter die Erlaubnis, sich nach" London und von dort nach Berlin zu begeben. Er will in Berlin gewisse für seine fünftigen Versuche erforderlichen Chemi­talien faufen."

Ein Diamantenschwindler, der mit Erlaubnis des Untersuchungs­richters nach Berlin fährt, um Chemikalien einzufaufen, das ist ein so vorzüglicher Wig, daß alle Bariser Poffenfabrikanten vor Reid plagen werden.

Noch ein Telegramm. Diesmal aus der auch von Arbeitern gelesenen B. 8. a. M.", der aus München gedrahtet wird:

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Das Münchener Maifest der Sozialdemofraten unterbleibt Danach wegen der Sommerbierpreiserhöhung der Brauereien. scheinen in München die Bierpreise ein Thermometer für die Begeisterung der Massen zu sein: wenn die Bierpreise steigen, finkt die Begeisterung."

Das soll ein Wig sein, ist aber eine Frechheit, die die Ar­beiter fich merken sollten.

Eingegangene Druckfchriften.

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Bon der Neuen Zeit"( Stuttgart , Paul Singer) ist foeben das Es hat folgenden Inhalt: 28. Heft des 26. Jahrgangs erschienen. Die Bedingungen des erneuten Aufschwungs der ruffischen Revolution. Die Agrarfrage in Ungarn . Von E. Sz. Bon Th. Dahn.( Schluß.) Frank Wedekind . Von N. Trotzky. Agrarisches Erbrecht. ( Budapest ) Literarische Rundschau: Soziale und andere inter­Bon E. Thomafer. Genosse Michels. Bürgerliche und effante Gemeinwesen. Bon Ph. Wiener Lehrlingselend. Bon ad. br. Notizen: Ein Strohhalm. Von K. proletarische Preffe. Zeitschriftenschau. Die Neue Zeit" erscheint wöchentlich einmal und ist durch alle Buch­handlungen, Bostanstalten und Kolporteure zum Preise von 3,25 M. pro Quartal zu beziehen; jedoch fann dieselbe bei der Poft mur pro Quartal abonniert werden. Das einzelne Heft tofstet 25 Pf.

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Brobenummern stehen jederzeit zur Verfügung.

Eine gutbesuchte Bersammlung des Deutschen Transport arbeiterverbandes fand am Montag statt. Dieselbe beschäftigte sich eingehend mit der Frage der Sonntagsruhe. Der Referent Hans Block unternahm es, in ausführlicher Weise die Praktiken der Handelsherren zu beleuchten, die wohl auf ihren Generalversammi­lungen belieben, sich ein sozialpolitisches Mäntelchen umzuhängen, in Wirklichkeit jedoch bestrebt sind, durch ihre Interessenvertretungen, den Handelskammern usw., jeden Versuch, Berbesserungen für die Angestellten einzuführen, mit allen Mitteln zu hintertreiben. Der am 20. März 1908 stattgefundene Handelstag hat ja mit der größten Offenheit gezeigt, daß die Handelsherren in sozialpolitischen Dingen hinter den ostpreußischen Junkern nicht zurüdstehen. Al die alten Ladenhüter, die bei der Einführung des 9 Uhr- Laden­schlusses geltend gemacht wurden, werden auch jetzt wieder ins Feld geführt, um eine reichsgefeßliche Regelung der Sonntagsruhe zu verhindern. Mit aller Macht arbeitet man gegen die Einführung von Handelsinspektoren, ein Zeichen, daß das Gewissen der Herren doch nicht ganz rein sein muß. Nun, die Arbeiter können ein Liedchen davon singen, wie die Verordnungen betr. Innehaltung der Sonntagsruhe übertreten werden. Was nubt es, wenn eine Boli­geiberordnung das Verhängen der Schaufenster an Sonntagen vor­schreibt und hinter den Kulissen wird ungeniert weiter gearbeitet. Ueberhaupt zeigt es sich auch hier wieder, daß die Polizei, mehr auf seiten der Unternehmer, wie auf der der Arbeiter steht. Sozial­demokratische Zettelverteiler sind des öfteren bestraft worden, weil sie eine öffentlich bemerkbare Arbeit verrichtet haben sollen, während es die Polizei gewöhnlich nicht sieht, wenn Hausdiener noch spät an den Sonntagnachmittagen die Geschäftspakete besorgen. Hier wäre nur Selbsthülfe am Blaze. Die Arbeiter müßten dafür sorgen, daß die gewerkschaftlichen und politischen Organisationen immer mehr ausgebaut werden, damit an diesem Damm sich die Wellen der Scharfmacherclique brechen. Reicher Beifall lohnte den Redner. In der Diskussion wurden die Ausführungen des Refe­renten durch einige Redner, die meistenteils Selbsterlebtes zum besten gaben, trefflich illustriert. So werden die Sonntagstaffierer der Abzahlungs- und Nähmaschinengeschäfte größtenteils während der nicht erlaubten Zeit beschäftigt. Beschwerden, die der Behörde eingereicht wurden, haben nur in vereinzelten Fällen Erfolg ge­habt. Ein Unternehmer wußte fich dadurch aus der Schlinge zu ziehen, indem er die Sonntagskassierer als selbständige Gee werbetreibende(!) anmeldete. In den Konfektionsvierteln hat man Gelegenheit, zu beobachten, wie die Angestellten dazu ange­halten werden, entgegen den Bestimmungen über die Sonntags­ruhe während des öffentlichen Gottesdienstes zu arbeiten. Der Hoflieferant F. W. Borchardt, Französischestraße, scheint ein Privileg darauf zu haben, die Polizeiberordnungen zu übertreten. An fast allen Sonntagen fann man beobachten, wie die Haus biener während der verbotenen Zeit die bestellten Lederbissen bis in die entlegensten Vororte des Westens besorgen, ohne von der Polizei behelligt zu werden. Genau dasselbe bei der Konfektions­firma Beet u. Cloppenburg . Diese noble Firma beliebt schluß zur Bestellung zu übergeben, und so tann man diese armen Teufel mit ihren Paketen oft noch spät an den Sonntagnachmittagen auf der Straße sehen. So fönnte man noch Hunderte von Fällen anführen, wo sich die Unternehmer nicht daran kehren, daß Gesetze bestehen, die den Angestellten eine gewisse Ruhezeit an den Sonn- Memel, Tilfit Bregel, Insterburg tagen gewähren. Wir wollen hoffen, daß der überwachende Be­Weichsel, Thorn amte, welcher alles Vorgebrachte getreulich notierte, feiner bor - Dder, Ratibor gefeßten Behörde darüber Bericht erstattet, damit in Zukunft der artige Gefeßesübertretungen nicht mehr vorkommen. Zum Schluß wurde folgende Resolution einstimmig angenommen:

Gin nach oftelbischen Gendarmeriebegriffen schweres Ber­brechen haben die Glasmacher und deren Angehörige von Ger­traubenhütte begangen, welches am Mittwoch, den 8. April 1908 vor dem Schöffengericht zu Schneidemühl zur Verhandlung stand. Am 17. Februar d. J. feierten die organisierten Glasmacher ihr Wintervergnügen im Lotal Art in Form einer geschlossenen Ge­sellschaft. Dem Distriktskommissar wurde eine Mitteilung davon gemacht. Letzterer geruhte dem Wirt gegenüber, bis 1 Uhr nachts tanzen zu lassen. Bunft 1 Uhr erschien auch ein Gendarm, um den Wirt zu mahnen, daß Feierabend sei und das Lokal ges fchloffen werden müsse. Der Wirt gebot den Gästen in seiner Schantstube zwar Feierabend, dachte aber gar nicht daran, dieses Gebot auf die geschlossene Gesellschaft auszudehnen. Die Glas­macher erst recht fühlten sich nicht verpflichtet, dem Gebot des Gendarmen Folge zu leisten. Die Folge davon war, daß alle Teilnehmer festgestellt und mit Strafmandaten in der Höhe von 5 bis 15 M. bedacht wurden. So erhielten 45 Bersonen, darunter zirka 15 Frauen und Mädchen, von denen 2 unter 16 Jahren sind, Strafmandate. Gegen die Strafbefehle war richterliche Ent scheidung beantragt. Der Amtsanwalt beantragte Bestrafung fämtlicher 45 Angeschuldigten in der Höhe des Strafbefehls. Der Berteibiger plädierte für Freisprechung. Das Gericht erkannte es, die Batete an Sonntagen den Hausbienern fura bor Geschäfts­diesem Antrage entsprechend und legte die entstandenen Koften der Staatstaffe auf.

Wie viel vorteilhafter wäre es für die allgemeine Sicherheit, wenn die polizeiliche Tätigkeit endlich auf Ermittelung von wirk­lichen Verbrechern beschränkt würde!

Hus der Frauenbewegung.

Fortbildungsschule für Arbeiterinnen.

Die Gewerbeordnungsnovelle, die als sozialpolitisches Weihnachts. gefchent dem Reichstage zugegangen ist, enthält auch einen Ab­änderungsvorschlag zum§ 120 der Gewerbeordnung. Dieser bestimmt, daß von einer Gemeinde oder von einem weiteren Kommunalverbande Bestimmungen über den Fortbildungsschulbesuch jugendlicher männ Iicher Arbeiter erlassen werden fönnen. Das Wort männlich" soll nach dem Regierungsvorschlage gestrichen werden; damit wäre schon ein Fortschritt gefchaffen, jedoch fein genügender. Einmal fehlt das Obligatorium und dann treffen die Bestimmungen des§ 120 nur die gewerblich tätigen Arbeiterinnen, während die Arbeiterinnen der Landwirtschaft und das Gesinde auch in Zukunft ausgeschloffen bleiben. Aber gerade für die legteren Kategorien Arbeiterinnen wäre gleich­falls ein solcher Unterricht so dringend vonnöten. Er wäre für die Gesamtarbeiterschaft auch dann vonnöten, wenn unsere Bildungs­anstalten dem fozialistischen Schulideal entsprächen. Doch davon find wir bekanntlich weit entfernt. Unsere Volksschulen sind viel mehr firchliche und patriotische Drillanstalten. Um so notwendiger find daher Fortbildungsschulen, die Algemeinwissen und Fachwissen bermitteln. Dadurch soll das in der Schule Gelernte befestigt und erweitert und die Tüchtigkeit und Fähigkeit für die Berufsarbeit ge­hoben werden.

Selbstverständlich dürfen die Unterrichtsstunden nicht nach Feierabend verlegt werden. Wo das geschieht, verfehlen fie ihren 8wed und können nur abstoßend auf die von der Tagesarbeit ermatteten Arbeiterinnen wirken.

M.- Gladbach.

03

Die Prostituierten, ein Sittengemälde, von Bilto Margueritte. Autorisierte Uebersetzung. Gustav Grimms Verlag. Budapest 1908. Breis 3 M. Direkte Neichssteuern von Dr. P. Laband. 80 Pf. Berlag D. Liebmann, Berlin W. 57. Staatsbürger: Bibliothek. 3. Heft: Das Budgetrecht des deutschen Reichstages und der Reichshaushaltsetat. Preis 30 Bf. Seit 4: Beilag Westdeutsche Arbeiter- Zeitung". Das Landheer. Preis 30 Pf. 32 Seiten. Das Einfüchenhaus, seine Swede, Ziele, Einrichtungen. Bentralftelle für Einfüchenhäuser. Berlin W. 35. 3. Jahresbericht 1907 des Gewerkschaftstartells und Arbeiterfekretariat in Fürth 64 Seiten. Selbstverlag. " Nord und Süd", Heft 4. Einzelheft 2 M. S. Schottländers Berlag, Berlin W., Marfgrafenftr. 81. Vierteljahresbericht für förperliche Erziehung. 1. Heft. Bon Dr. V. Benner. Jährlich 4 M. Verlag F. Dentide, Bien I, Schotten­gaffe 6. Jahresbericht 1907 des Zentralverbandes der Schmiede. 88 Seiten. Berlag Fr. Lange, Hamburg , Besenbinderhof 57/66.

Teichmann, Dr. Ernst. Die Vererbung als erhaltende Macht im Fluffe organischen Geschehens. Geheftet 1 M., gebunden 2 M. Berlag des Somos", Gesellschaft der Naturfreunde. Franchsche Verlagshandlung, Stuttgart .

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Wafferftands- Nachrichten

der Landesanstalt für Gewässerfunde, mitgeteilt vom Berliner Wetterbureau.

Bafferstand

Stroffen Frankfurt Barthe, Schrimm Landsberg Neze, Bordamm EIbe, Leitmerit Dresden Barby Magdeburg

142

Rathenow³) 179+1

am 8.4.

feit

7.4.

Wafferstand

am feit 8.4. 7.4.

cm.

cm ¹)

cm cm³)

583)+3

385 332+16 237 195.+7 187 48

-3

Saale , Grochlit abel, Spandau

310+80

+22

Spree, Spremberg²)

100

Beeskow

174

174+-40

112+2 139 3

168+-18

+8

95+2 146

260+6

+49

Köln

328 4-30

22+15

Redar, Heilbronn

170+-12

291

+7

Main, Wertheim

287+12

247

+3

Mosel, Trier

154+12

Minden

Befer, Münden Rhein

, Marimiliansau 424

Kaub

+ bedeutet Buchs, Fap, Unterpegel,-) nach telegraphischer

" Die heute in den Arminhallen" bersammelten Arbeiter des Handels- und Transportgewerbes erklären sich mit den Ausfüh rungen des Referenten einverstanden. Sie nehmen Kenntnis von den Absichten der Vertreter der bürgerlichen Parteien im Reichstag bezüglich der Sonntagsruhe sowie den scharfmacherischen Plänen der Herren auf dem Deutschen Handelstage und protestieren gegen die Erklärung, daß die Einschränkung der Sonntagsarbeit eine Schädigung des Handels bedeutet und die Einführung der Meldung heute um 6 Uhr morgens nur noch 580 cm. Handelsinspektoren überflüssig wäre, weil dadurch das gute Ein­bernehmen zwischen Chef und Angestellte gestört werden würde. Die Versammelten beharren auf die Forderung, welche sie bereits im Jahre 1905/1906 auf ihren Berufskongressen der Gesetz- den Großhandel in den Bentral- Martthallen. Marktlage: Fleisch: gebung unterbreitet haben. Die Versammelten erfuchen die ge­feßgebenden Körperschaften, im Interesse des Lebens und der Gesundheit aller Angestell! ten im Handels- und Transportgewerbe für Schaffung von Handelsinspektoraten unter Hinzuziehung von Arbeitern als Assistenten Sorge zu tragen und die Regelung der Sonntagsruhe reichsgefeßlich vorzunehmen. Damit aber schon jekt aus eigener Kraft die nötige Kontrolle vorgenommen werden fann, verpflichten sich die Anwesenden, für weiteste Ausbreitung der Organisation tätig zu sein, damit unsere Forderungen erfüllt werden."

Vermischtes.

"

Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen Direktion über Bufuhr start, Geschäft ruhig, Preise für Kalb und Schweinefleisch anziehend, sonst unverändert. Wild : Zufuhr ohne Bedeutung. Geschäft still, Breise Geflügel: Zufuhr in Hühnern reichlich, fonft trapp, behauptet Geschäft lebhaft, Preise gut. Fische: Bufuhr mäßig, Geschäft ziemlich rege, Breije befriedigend. Butter und Käse: Geschäft ruhig, Breise unverändert. Gemüse, Dbft und Südfrüchte: Zufuhr genügend in Blumentoh! tnapp, Geschäft zunächst still, später etwas lebhafter, Preise zum Teil verändert."

Witterungsübersicht vom 9. April 1908, morgens 8 Uhr.

Staflenen

Barometer.

fland mm

ind

cichtung

Belter

Temp. n.

.- 4

Staflenen

Barometer.

fland mm

Bind

cichtung

Windstarte

Better

2 Saparanda 756 Stil molten!

2 bedeckt

3 wollent

4 Petersburg 765 SW

1 bebedt

761 N

3 bedeckt

2 Scilly

766 NW

3 heiter

Es sind ideelle und materielle Gründe, die uns zu der Forderung Schneeschmelze und Hochwasser in Steiermart. Bom Neichenstein der obligatorischen Fortbildungsschule veranlassen. Ein größeres, umfaffenderes und tieferes wissen und das darauf bei Eifenera fand gestern, wie dem Berl. Tagebl." aus Graz ge- Sminembe 762 92 Ein größeres, umfassenderes und tieferes wiffen und das darauf meldet wird, ein großer Lawinensturz statt, der die Bahngleise mit pamburg 763 92 bafterende können gibt uns einen reicheren, schöneren Lebensinhalt. einer 80 Meter breiten und 4 Meter hohen Schneeschicht bedeckte. Berlin Es bedeutet ferner nicht nur eine Entwickelung der Persönlichkeit, Infolge von Regengüssen und Schneeschmelze ist in ganz Steiermart grantj.a. 762 D sondern gibt uns auch Bersönlichkeitsbewußtsein. Dem Persönlichkeits- Hochwasser eingetreten. Mehrere Brüden find zerstört. bewußtsein folgt alsbald das Klaffenbewußtsein.

München

Bien

24236

3

Zemp. n.

81464

7

3 wollig 3 berbeen 764 DSO 1 Regen 4 moltig-0 Baris 762D 2 wolfen! 757 N 3 Schnee Die Durchsetzung unserer materiellen Forderungen: Lohn- Bier Mädchen ertrunken. Bei einer Stahnfahrt auf einem Teich Wetterprognose für Freitag, den 10. April 1908. erhöhung, Arbeitszeitverkürzung, mehr Staatsbürgerrechte usw. tönnen in Glopanowo ertranten, wie aus Bofen gemeldet wird, vier fieb- Kühl und vorwiegend trübe mit. Regen- oder Graupelfällen und wir aber nur durch den Klassenkampf, zu dem das Klassenbewußtsein zehnjährige des Ruderns unkundige Mädchen. Die Leichen sind ge- frischen nordöstlichen Winden. befähigt, erringen. funden.

Schutz gegen Influenza!

Berliner Betterbureau.

Die Influenza ergreift nur diejenigen, deren Blut resp. Blutkörperchen nicht stark genug sind, um siegreich den Kampf gegen die eindringenden Influenza­Bazillen aufzunehmen. Die Wallung des Blutes muss stärker sein, die Herz­tätigkeit erhöht werden; deshalb trinke man, Stande vor jeder Mahlzeit, also vor dem 2ten Frühstück, vor dem Mittag- und Abendessen jo% Glas

Santa Lucia Kraft- Rotwein.

Derselbe wirkt heilsam auf den ganson menschlichen Organismus