Utrechter Kongresses auf verlehrt wiebergegebenen Auslaffungen des j gen des Tarifs zu fügen habe, wurde vom Verbandstage angenoms 1 gende Erklärung wurde zu diesem Punkte vorgejaagen, ute ein Redners gegen Jaurès begründet. In der bürgerlichen Beitschrift men. Ebenso gelangte ein Antrag aus Hamburg zur Annahme, stimmig angenommen wurde: mit freisinnig- demokratischer Rebattion De Bragen des Tyde" nach welchem der Zentralvorstand bis zum nächsten Verbandstage
habe Bliegen in einem Artifel über den Stuttgarter Kongreß die russische Delegation als urteilsunfähig in folonialen Fragen diss qualifiziert und die Marristen darin mit denselben Gründen bekämpft wie diese bürgerliche Redaktion. Der Redner verteidigt die Angriffe des Rotterdamer Genossen van Rabensteyn, Redakteur des dortigen Partei- Wochenblattes Boorwaarts", auf die sozial demokratischen Gemeinderatsmitglieder Genossen van Sinte und Spintman. Der erstere hatte im Gemeinderat erflärt, daß er nicht die Arbeiterinteressen, sondern das allgemeinen Interesse au ber treten habe, worauf Ravensteyn ihm vorwarf, daß er damit feinen proletarischen Ursprung und das Barteiprogramm berleugnet habe. Redner erklärt sich einverstanden mit dem Inhalt der" Tribüne". Was diese gesagt habe habe über van Borst und die gläubigen Pfarrer sei richtig. Kirchenglaube sei mit Margismus nicht vereinbar, daß man zugleich Anhänger der Kirche und Marrist sei, fönne Redner nicht begreifen.
Die folgende Rednerin, Genoffin Roland Holst , ber teidigte ihren Artikel Umschwung" in der Tribüne", worin fie ihrer Ansicht Ausdruch gegeben hatte, daß infolge ökonomisch- historischer Ursachen sich anti- sosialistische Tendenzen in die Partei ein geschlichen hätten. Rednerin führt hierfür eine Reihe von Geschehnissen an, wie die Saltung der Kammerfraktion sowie ber schiedener sozialdemokratischer Gemeinderatsmitglieder; bas Nichtunterstüßen der Rotterdamer Hafenarbeiter in ihrem Kampfe gegen das Hafenkapital und die ihm mit Militär zu Hülfe tommende Regierung; die sehr schwache Verteidigung des Streit- und Vereinigungsrechts durch die Kammerfrattion. Es sei lächerlich von der Het Volt"-Redaktion, ihr Abgleiten in den Anarchismus borgu werfen, ihre Versuche, die Köpfe der Arbeiter zu erleuchten und ihnen neue Waffen im Klassenfampfe suchen zu helfen, seien ganz toas anderes. Ebenso sei es mit der Behauptung, fie glaube an den großen Kladderadatsch. Sie habe in einem Rurfus über die Geschichte der Arbeiterbewegung in der Amsterdamer Federation die Zunahme der politischen Reaktion in der Mitte der neunziger Jahre, und zwar als Folge der Prosperität tonstatiert; sie habe gerade den Gegensatz zwischen dem Utopismus und der sogenannten alten sozialistischen Bewegung Hollands und der jebigen, mehr wissenschaftlich begründeten hervorgehoben. Sie befürworte den Maffenstreit als träftigstes Kampfmittel im Befreiungskampfe der Arbeiter. Der Angriff der Het Bolt"-Redaktion sei unwürdig in der Form und beruhe auf berkehrt wiedergegebenem Inhalt. Es sind noch 16 Diskussionsrebner eingezeichnet, so daß eine Abendsibung nötig wurde.
Die Bureanangestellten und Verwaltungsbeamten
traten am Sonntagmorgen zur Weiterberatung ihrer Verbands. angelegenheiten um 8% Uhr zusammen. Vor Eintritt in die Tagesordnung wünschte der Vorsitzende Bauer den letzten Abfah in dem Borwärts"-Bericht über die Bureauangestellten dahin zu berichtigen, daß nicht den Ausschuß der Allgemeinen Ortstranten faffe Berlin , sondern den Kassenborsizenden der Vorwurf trifft, einer Delegiertin beim Grteilen von Urlaub zum Verbands. tag Schwierigkeiten gemacht zu haben. Uebrigens ist der 3. Feier tag noch zum Urlaub bewilligt worden.
Die Versammlung nahm darauf den 5. Punkt der Tagesord nung auf. Zuerst referierte Giebel über das Thema:
Der Tarifvertrag der Krankenkassenangestellten. Wenig hoffnungsvoll schien die Tarifbewegung, so führte er aus, als die Angestellten der Krankenkassen im Jahre 1905 eine Agitation entfalteten, um eine tarifliche Regelung ihrer Arbeitsverhältnisse herbeizuführen. Es gelang dem Verband trop vieler Widerstände, einen Tarifabschluß zustande zu bringen. Die Notwendigkeit eines Tarifes ist für die Beamten nicht zu verkennen; es gilt die Sicherung der Eristenz, die Berbefferung der Gehälter und die Regelung der Arbeitszeit. Nach den Berichten von 115 Ortskrankenkassen find 78 mit zufammen 887 000 Mitgliedern als durchaus tariftreu zu bezeichnen. Der Redner wies zahlenmäßig die bielen Verbesserungen nach, die durch die Einführung eines Tarifs erzielt wurden und selbst bei solchen Kaffen, wo die Angestellten relativ in guten Berhältnissen sich befanden. Daß der Um fang, den die Tarifbewegung gewonnen hat, befriedigend sei, könne man freilich nicht sagen. Es ist eine starke Strömung gegen die Bestrebungen, Tarife einzuführen, vorhanden. Von vielen Kaffenvorständen wird aus Unkenntnis und Unfähigkeit viel Opposition gemacht. Eine politische Hebe wird häufig gegen die Tarifbewegung inszeniert. Der Abgeordnete Mugdan hat im Reichstage gegen den Tarifvertrag bei den Krantenfassen in einer Weise geeifert, daß jeder Sachfenner sich sagen mußte: Entweder tennt Mugdan die Tarifbestimmungen gar nicht oder er hat sie nicht verstanden. Gegen die gang grundlose politische Seße muß Protest erhoben wer den, denn die Einführung des im Interesse der Angestellten so notwendigen Tarifs wird dadurch erschwert. Die vielen Einwände, die gegen Einführung von Tarifen erhoben werden, wies der Redner in längeren Ausführungen zurüd und erklärte, daß der Tarif überall, auch bei den kleineren Kaffen, eingeführt werden könne, wo nur der gute Wille dazu vorhanden sei. Gegen verschiedene falsche Auslegungen des Tarifs wandte sich dann der Redner und ermahnte zu einer fräftigen Organisation an allen Orten, wo der Tarif eine feste Stüße braucht.
Auf Giebel folgte Bauer mit einem Referat in derselben Sache für die Bureauangestellten. Er sprach über:
Die Regulativbewegung ber Anwaltsangestellten. Schon im Jahre 1896 haben sich die Anwaltsangestellten bemüht, Tarife einzuführen, aber in den Kreisen der Kollegen selbst wurde die Bewegung damals noch berlacht oder höhnisch betrachtet. Der Verband deutscher Bureaubeamten zu Leipzig verhielt sich böllig ablehnend. Trotzdem machte eine tapfere Minderheit unter den Kollegen in Berlin einen Vorstoß, aber die Sache verlief bor. läufig resultatlos, bis 1903 ein neuer Vorstoß gewagt wurde. Die Ansichten hatten sich jetzt in einem großen Teil der Kollegenschaft geändert, der alte Glaube an die Harmonie der Interessen war geschwunden und es gelang, die verschiedenen Bereine in Berlin unter cinen Hut zu bringen. Die Forderungen der Anwaltsange stellten waren sehr minimal, aber sie wurden sämtlich abgelehnt. Der Redner erklärte die Wichtigkeit der Bewegung unter den Anwaltsangestellten, wenn auch keine greifbaren Resultate sogleich er. sielt werden. Es gelte, die Kollegen aus dem Schlaf zu rütteln und das soziale Gewissen der auf ihre Berufsehre so stolzen Rechtsanwälte wachzurufen. Mit Schärfe wandte sich der Redner gegen die maßlose Ausbeutungssucht der Rechtsanwälte, besonders jugendlichen Angestellten gegenüber. Die Rechtsanwälte find durch ihre Gebührentage gegen jebe Schmuskonkurrenz geschüßt und tönnten leicht genug den Angestellten bessere Bedingungen gewähren. Sie müssen vor allen Dingen gezwungen werden, ihren Herrenstandpunkt aufzugeben und das Recht der Angestellten anzuerkennen, fich zu verbinden, um ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Der Redner hofft, daß jezt die Bereinigung der beiden Verbände der Agitation neue Stüßpuntte an vielen Orten bieten wird.
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Die Diskussion über die beiden Referate wurde von Stumpe Berlin eröffnet. Die Beteiligung war sehr lebhaft und die Wichtigkeit des Tarifvertrages wurde von allen Seiten ans erkannt. Fräulein Schaub verteidigte energisch die Rechte der weiblichen Angestellten bei den Krankenkassen und wies auf einen Fall bei einer als tariftreu geltenden Ortstrankenkasse hin, die die Berheiratung und Schwangerschaft einer Angestellten als Grund zur Lösung des Tarifvertrages in Anspruch nimmt
Lohnstatistiken für die bei Kranten und Sterbefassen beschäftigten Kollegen zweds rechtzeitiger Stellungnahme zum Ablauf des Tarifbertrages vornehmen solle.
Zum nächsten Bunft der Tagesordnung:
Unsere Forderungen an die Gesetzgebung, übernahm S. Lehmann das Referat, deffen hauptsächlicher Jn. halt in den folgenden Resolutionen ausgedrüdt ift: 8ur gefeblichen Regelung der Berufsverhält. nisse der Bureauangestellten.
Der Verbandstag wiederholt das seit Jahren erhobene Ber. langen des Zentralvereins der Bureauangestellten Deutschlands nach Regelung der Berufsverhältnisse auf dem Wege der Reichsgefeßgebung. Er fordert zunächst für die Bureauangestellten die rechtliche Gleichstellung mit den Handlungsgehülfen durch Ein. fügung von Bestimmungen in die Gewerbeordnung, durch die folgende Punkte in gleicher Weise wie für die Handlungsgehülfen geregelt werden.
Die Ausbildung und die Beschränkung der Zahl der Lehrlinge und die der jugendlichen Bureauangestellten unter 18 Jahren.
Die Kündigungsfristen.
Die Entlassungsgründe.
Das Recht auf Zeugnisse, insbesondere nach erfolgter Kündigung.
Die Fortzahlung des Gehalts in Krankheitsfällen.
Der Schuß gegen die gesundheitlichen und sittlichen Gefahren bei der Arbeit.
Der Verbandstag fordert weitergehend durch Abänderung der Gewerbeordnung:
Verbot der Sonntagsarbeit.
Einen achtstündigen Marimalarbeitstag.
Einen zusammenhängenden Urlaub von mindestens 14 Tagen im Jahre unter Fortzahlung des Gehalts.
Den Prinzipalen oder deren Vertretern unter Androhung von Strafen zu verbieten, andere dahin zu bestimmen, daß den Bureauangestellten die gesetzlich zulässige Auflösung oder der Abschluß eines Arbeitsvertrages befchränkt oder behindert wird. Außerdem fordert der Verbandstag:
Errichtung von Stammern für die Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis der Dureauangestellten bei den Kaufmannsgerichten.
Einbeziehung der Bureaubetriebe in die Gewerbeinspektion. Errichtung von Arbeiterkammern für alle gegen Lohn oder Gehalt befchäftigten Personen unter gleichzeitiger Errichtung von Abteilungen für Bureauangestellte bei diesen Arbeiterfammern. Ausbau der Invalidenversicherung zu einer ausreichenden staatlichen Invaliden, Witwen- und Waisenversicherung für alle gegen Lohn oder Gehalt beschäftigten Bersonen.
Ausdehnung der Unfallversicherung auf die Bureauangestellten.
Die verbündeten Regierungen haben das wiederholte Ersuchen des Reichstages, einen Gefeßentwurf zum Schuße der Bureauangeftellten vorzulegen, unbeachtet gelaffen.
Die Generalversammlung erwartet daher von dem Reichstage, daß er nunmehr Schritte unternimmt, seinerseits die Reichsregierung zu veranlassen, dem Ersuchen des Reichstages zu entsprechen.
Zur Zivilprozeßreform.
Der Verbandstag hält es gegenüber der Erklärung der Rechtsanwälte, die sie treffenden wirtschaftlichen Nachteile der Zivilprozeßreform auf die Angestellten abwälzen zu wollen, für eine unausweichliche Pflicht, durch gefeßliche Regelung, insbesondere durch Erfüllung der in der 1. Resolution aufgestellten Forderungen, die Angestellten der Rechtsanwälte und Notare bor einer weiteren Verschlechterung ihrer Erwerbsbedingungen zu schüßen. Dies um so mehr, als durch die Zivilprozeßreform un awweifelhaft ein großer Teil des Personals der Rechtsanwälte und Rotare überflüffig wird.
Als Mittel zur Abwendung der den Angestellten drohenden Verschlechterung der Existenzverhältnisse erachtet der Verbandstag die durch die gesetzgeberischen Reformen( Bivilprozeßreform, Wechselproteftreform) existenzlos werdenden Angestellten von Rechtsanwälten und Notaren bei Besetzung der durch Verlegung des Schreibwerks nach den Bureaus der Gerichte zu schaffenden neuen Stellen in erster Reihe zu berücksichtigen und sie mit den in gleicher Stellung befindlichen Beamten wirtschaftlich und rechtlich gleichzustellen, andernfalls sie entsprechend zu entfchädigen.
3ur staatlichen Bensionsversicherung. Der Verbandstag betont die Notwendigkeit einer wirtschaftlichen und sozialen Solidarität der Privatangestellten und der Arbeiter als Angehörige der Arbeiterklasse. Er wendet sich daher gegen alle Bestrebungen, die die Privatangestellten aus der heutigen Arbeiterschuh- und Arbeiterversicherungs- Gesetzgebung herauslösen wollen.
Deshalb fordert der Verbandstag auch in der Frage der staatlichen Benfionsversicherung der Privatangestellten einen aweddienlichen Ausbau der bestehenden Invalidenversicherung auf folgender Grundlage:
1. Ausdehnung der Versicherungspflicht auf alle gegen Lohn oder Gehalt beschäftigten Berfonen, sofern ihr jährlicher Arbeitsverdienst 5000 m. nicht übersteigt.
2. 11nguläffigkeit aller privaten Ersatzinstitute.
3. Der Höchstbetrag der Invalidenrente soll nach 40 Jahren der Bersicherung mindestens 50 Broz. des bei der Berechnung der Beiträge zugrunde gelegten Arbeitsdurchschnittsverdienstes betragen.
4. Invalidität besteht, sofern der Versicherte nicht mehr im stande ist, in seinem bisherigen oder einem ähnlichen Berufe durch eine seinen Kräften und Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit, die ihm unter voller Berücksichtigung seiner Ausbildung und seiner bisherigen Beschäftigung augemutet werden kann, die Hälfte des berselben Erwerbsart mit ähnlicher Ausbildung in derselben jenigen zu erwerben, was förperlich und geistig gesunde Bersonen Gegend durch Arbeit zu verdienen pflegen.
5. Die Altersrente ist nach Bollendung des 65. Lebensjahres fällig. Sie ist nach Höhe und Zahl der geleisteten Beiträge zu berechnen, beträgt aber mindestens 50 Broz. des bei der Berech nung der Beiträge augrunde gelegten Arbeitsdurchschnittsver bienstes.
6. Die Witwenrente beträgt die Hälfte, die Waisenrente ein Sechftel und bei Bolltaisen ein Viertel der Invalidenrente. Die Waisenrenten werden bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gezahlt.
7. Die Kosten find zu gleichen Teilen aufzubringen durch das Reich, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Belastung des Reiches ist aus direkten Reichssteuern zu decken.
8. Die Zahl der Beitragsklassen ist auf zehn zu erhöhen, entsprechend der Erweiterung der Berdienstgrenze. Der nach dem Arbeitsverdienst zu berechnende Prozentsaß der Beiträge ist für bie niebrigen lassen geringer als für die höheren Klaffen zu bemessen.
9. Böllige Selbstverwaltung durch die Versicherten. Nach der Diskussion über den Vortrag und der einstimmigen Annahme der vorliegenden Resolutionen hörten die Delegierten ein fehr beifällig aufgenommenes Referat bon Iecis- Burzen in Giebel machte in feinem Schlußwort darauf aufmerksam, Sachsen , über daß der Tarifvertrag teine Ausnahmestellung zuungunsten weib bie Reform ber Arbeiterversicherung. licher Angestellten enthalten darf. Ferner erklärte er, daß die Tee is fritisierte streng die Behauptung der Gegner einer Selbst. Verpflichtung der gewerkschaftlichen Ortskrantenfaffen gegenüber verwaltung der Krankenkassen, daß die Sozialdemokratie einen überden Forderungen des Verbandes der Bureauangestellten streng be wiegenden Einfluß dabei geltend mache und Mißbrauch damit tont werden müsse. treibe. Es handele sich bei solchen Berdächtigungen nur um die Gin Antrag, daß die Bezirksgruppe Sachsen- Anhalt , Abficht, Material zu gewinnen, um bas Bertrauen in die Selbst gegen die Klagen vorlagen, fich in jeder Beziehung den Bestimmun. verwaltung zu erschüttern und diese felbft zu zerstören. Die fol.
" Der Verbandstag hält eine, die Intereffen der Versicherten wahrende, durchgreifende Reform der Arbeiterversicherung für eine unauffchiebbare Notwendigkeit. Zu fordern ist eine Verein heitlichung der Versicherung durch Zusammenlegung oder minde. stens organische Verbindung der einzelnen Bersicherungszweige. Weiterhin ist eine Demokratisierung der Versicherung und etwaiger Nebenorganisationen( Wohlfahrtsämter usw.) dadurch herbeizuführen, daß bei sämtlichen Versicherungseinrichtungen den Bersicherten in den Verwaltungskörperschaften der maßgebende Einfluß eingeräumt wird.
Der Verbandstag wendet sich daher gegen die nach den Ausführungen des Staatssekretärs Dr. v. Bethmann- Hollweg in der Reichstagsfizung vom 2. Dezember 1907 bestehende Absicht der Resregierung, bei der Reform der Arbeiterversicherung Mayregeln zur Sicherung der Verwaltung der Ortskrankenkassen gegen politischen Mißbrauch" vorzusehen. Hierunter ist nichts anderes als eine weitere Beschränkung des Selbstverwaltungsrechtes der Versicherten in den Ortsfrankenkaffen zu verstehen.
Diefen Absichten gegenüber erklärt der Verbandstag, daß in der gesamten Arbeiterversicherung nur die unbeschränkte Selbstverwaltung durch die Versicherten eine den sozialen Zweck der Arbeiterversicherung erreichende Anwendung garantiert.
Außerdem würde durch eine Beschränkung der heutigen Selbstverwaltung der Krankenversicherung für die Kaffenange ftellten, wie fie schon auf ihrem Verbandstag 1905 in Breslau erklärten, eine Bedrohung ihrer Eristenz durch die Einstellung von Militäranwärtern zu befürchten sein. Die Selbstverwaltung der Versicherten bietet den Angestellten die Sicherheit, daß fie in der Ausübung ihrer staatsbürgerlichen Rechte nicht beschränkt werden. Nur durch Zurüddrängung aller die Selbstverwaltung bedrohenden rückschrittlichen Tendenzen wird den Angestellten die Erhaltung ihrer wirtschaftlichen und politischen Rechte gewährleistet. Deshalb würde auch die Durchführung und Erweiterung der Selbstverwaltung durch die Versicherten in allen Bersicherungs zweigen den wirtschaftlichen Interessen der Angestellten in der gesamten Arbeiterversicherung entsprechen.
Schließlich ist der Verbandstag einmütig der Ansicht, daß vor Einbringung eines Gefeßentwurfes an die gefeßgebenden Körperschaften die Kassenangestellten durch ihre Organisation über den Inhalt und die Ausgestaltung der Versicherungsreform zu hören seien. Der Verbandstag fordert daher die Zuziehung von Vertretern der Angestelltenorganisation bei den Vorberatun gen zu dem Entwurf."
Ein Antrag, Vertreter zu dem demnächst stattfindenden Krankenkaffenkongres
zu senden, wurde angenommen. Gewählt wurden Kleeis. Giebel und Lehmann. Damit wurde der zweite Verhandlungstag geschlossen.
Am Montagmorgen traten die Delegierten in den 8. Punkt der Tagesordnung ein:
,, Die Prüfung von Angestellten in Ortskrankenkaffen." E. Wendlandt referierte darüber in einer kurzen Rede, als deren Ertraft eine Resolution vorlag, die wie folgt lautet:
1. Die Krankenkassen als öffentlich rechtliche Rorporationen mit Selbstverwaltung sind auf die Erfüllung sozialer Aufgaben basiert. Als Selbstverwaltungstörperschaften bedürfen sie des fteten Zustroms der im Volfe lebenden Kräfte. Die von ihnen zur Ausübung der Verwaltungstätigkeit berufenen Funktionäre müssen in steter Fühlung mit dem Volke stehen.
2. Als ein Hindernis für diese Entwickelung muß sich der Verfuch erweisen, Prüfungen in Strantenfaffen anzuwenden. Prüfungen sind ein Ueberbleibsel mittelalterlicher Zunftordnungen, die im Zeitalter der Gewerbefreiheit als überlebt gelten müssen. Sie führen zur Einseitigkeit und erbringen nicht den Nachweis des nötigen allgemeinen Wissens, noch der besonderen Fertigkeiten in der Ausübung der einzelnen Funktionen, sie wirken attiv bureaukratisierend und sind mit dem Prinzip der Selbstverwaltung der Krankenkassen unvereinbar.
Die Erfahrungen der Bragis in der Krankenkaffenverwaltung haben auch irgend welche Notwendigkeit folcher Brüfungen nicht ergeben. Aber auch die praktische Durchführbarkeit muß berneint werden, weil eine geeignete und anerkannte Prüfungs instanz innerhalb der Kaffenverwaltungen nicht möglich ist. 3. Die Einführung von Prüfungen ist daher abzulehnen. Wo durch die differenzierte Tätigkeit in den einzelnen Kassen besondere Fähigkeiten und Kenntnisse verlangt werden müffen, ist als ein geeignetes Mittel hierzu eine tollegial geregelte und ausgeübte Wechselbeschäftigung, insonderheit der Hülfsarbeiter, anzuwenden. Diese wird alle schlummernden geistigen Kräfte und Fähigkeiten zur Entfaltung bringen können."
Diefe Resolution fand einstimmige Annahme, nachdem eine an. geregte Distussion boraufgegangen war, in der der Widerfinn mancher Prüfungen humorvoll beleuchtet wurde. für Arbeiterbersicherung in Rom lehnte der Bere Die Beschidung des internationalen Rongresses bandstag mit großer Mehrheit ab.
im
Julius Cohn erstattete Bericht über die Kommissionsbera. tungen zum Statutenentwurf für eine Benfionstaffe des Ber bandes. Die Abänderungsbestimmungen und darauf der Entwurf ist die Einrichtung einer Pensionskasse beschlossen, die am 1. Oftober ganzen wurden von den Versammelten angenommen, und damit dieses Jahres in Straft treten soll, falls sich bis dahin 500 Rit glieder dazu gemeldet haben.
Ginige fleinere Anträge gelangten zur Verhandlung. Beschlossen wurde, dem schon im ersten Bericht über den Verbandstag der Bureauangestellten erwähnten Antrag, die Schlichtung von Grenzstreitigkeiten zwischen Verbänden betreffend, zuzustimmen, trotzdem Legien als Vertreter der Generalfommiffion erklärte, daß praktisch der Antrag geringen Wert haben werde.
Fräulein Schaub regte an, die Frauenfrage im Verbande zum Gegenstande von Beratungen zu machen, wenn nicht cher, auf dem nächsten Verbandstage. Die Anregung wird dem Vorstande Statutentommission, die an dem ersten Entwurf einige zur Berüdfichtigung überwiesen. Haddach Bremen erstattete Bericht über die Arbeiten der Henderungen vorgenommen hat. Eine rege Disfuffion folgte über die neuzuschaffenden Statuten und der Entwurf mit den vorge Eine Empfehlung schlagenen Aenderungen wurde angenonrmen. derfelben Kommission, bei den Ortsgruppen die Organisation der jugenblichen Mitarbeiter bis zu 17 Jahren anguregen, fand ebenfalls Annahme.
Nach den neuen Statuten führt die Organisation den Namen: Verband der Bureauangestellten und der Berwaltungsbeamten der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften Deutschlands . Er erstreckt sich über ganz Deutschland und hat seinen Sib in Berlin . Der monatliche Beitrag beträgt in Klasse I für Mitglieder im Alter über 20 Jahre 1,20 t., in Klaffe II für Mitglieder unter 20 Jahren 60 f.
Unterstübung an arbeitsunfähige franke Mitglieder fann vom Beginn der dritten Woche der Arbeitseinstellung infolge Krankheit an gewährt werden:
1. nach einjähriger Mitgliedschaft und Zahlung von 12 Monats. beiträgen: Klajje I 6 Mt. pro Woche auf die Dauer von 13 Wochen, Selaffe II 3 Mt. pro Woche auf die Dauer von 13 Wochen.
2. Rach zweijähriger Mitgliedschaft und Zahlung von 24 Mo natsbeiträgen: Klasse I 7 Mt. pro Woche auf die Dauer von 13 Wochen, Klasse II 3,50 Mt. pro Woche auf die Dauer von 13. Wochen. Unterstüßung an stellenlose Mitglieder tann nach Verlauf von zwei Wochen Erwerbslosigkeit gewährt werden:
1. nach einjähriger Mitgliedschaft und Zahlung von 12 Monats. beiträgen: Klaffe I 10 Mt. pro Woche auf die Dauer von 6 Wochen, Klaffe II 5 Mt. pro Woche auf die Dauer von 6 Wochen