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Nr. 94. 25. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Mittwo, 22. april 1908.

Ein neuer Hardenprozeß.

München  , den 21. April 1908. ( Telegraphischer Bericht.)

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Der

hinter einem dichten Gebüsch onanierte ich zum ersten Male mit Vors. Haben Sie miteinander Unzucht getrieben? ihm. Später ist am Starnberger See   nichts mehr vorgekommen, 3euge bleibt gegenüber allen Vorhaltungen dabei, daß verbotene der Fürst kam nur noch einmal in Begleitung des Fischermeisters Handlungen nach§ 175 zwischen ihm und dem Grafen Eulenburg Jakob Ernst zu mir. Ich habe dann den Fürsten Eulenburg wieder- nicht vorgekommen feien. Vors.: Hat Graf Eulenburg   Sie holt in nicht gefüßt oder Sie sonst irgendwie berührt? Zeuge Ernst seiner Wohnung in München  , Promenadenplay 21, verneint auch diese Frage zunächst eine Zeitlang, gibt dann aber Vor dem Schöffengericht München I gelangte heute unter dem 2 Treppen, besucht. Ich habe mich sogar einmal unerlaubt von auf weitere eindringlichere Fragen des Berteidigers, nun sichtlich Vorsitz des Oberlandesgerichtsrats Mayer die Beleidigungsflage meinem Regiment in Augsburg   entfernt und ihn in München   auf- von einer schweren Last befreit, zu, daß er auf ständiges Drängen zur Verhandlung, die der Herausgeber der" Zukunft", Magi- gesucht. Auch nach meiner Entlassung vom Militär bin ich noch des Fürsten Eulenburg unzüchtige Handlungen an diesem borge milian Harden in Berlin  , gegen den verantwortlichen Re- öfters bei ihm gewesen. Fürst Eulenburg   hat mir im ganzen nommen habe, die dieser zuerst an sich selber vorgenommen hatte. dakteur der Neuen Freien Volkszeitung" in München  , Anton 500 m. gegeben, später verweigerte er mir weitere Geldmittel. Die Wirkung dieser Aussage des 3eugen ist Staedele, angestrengt hat. Maximilian Harden   hat gegen die Als ich ihn von Augsburg   aus besuchte, traf ich bei ihm einen sensationell und für den Fürsten Gulenburg Neue Freie Volkszeitung", das Organ des bayerischen Bauern­bundes, die Klage auf Grund eines Artikels erhoben, in dem die jungen Herrn, mit dem ich bei ihm zusammen und Wein trant. gegenüber seinen früheren eidlichen Aussagen eidliche Aussage des Fürsten Eulenburg in den bekannten Prozessen Mann allein zurück, nachdem er mir 10 M. gegeben hatte. Der Dann ging Graf Eulenburg weg und ließ mich mit dem jungen vernichtend. Der Zeuge gibt schließlich noch an, daß auch Graf Eulenburg Bülow- Brand und Moltke- Harden erörtert und dabei bemerkt junge Mann veranlaßte mich dann, mit ihm Bäderastie zu treiben an ihm unzüchtige Handlungen vorgenommen wurde, es gehe das Gerücht," Harden habe von dem Fürsten   und gab mir nachher auch 10 M. dafür. Als ich jekt die Ver- habe. Der Graf habe die unzüchtigen Handlungen sogar zuerst 1 Million Mark erhalten", damit er schweige und nichts handlungen im Hardenprozeß las, sagte ich zu verschiedenen Ber  - an ihm vorgenommen, und er habe sie dann auf des Grafen Zu dem heutigen Termin ist Harden persönlich mit seinem deutete an, was ich meinte. Mehrere Bekannte sagten mir, das Ernst wird am Schlusse seiner Vernehmung von einem leichten un sonen, ich wisse auch etwas von dem Fürsten   Eulenburg und Gulenburg Aufforderung hin an ihm wiederholt. Der Zeuge bekannten Verteidiger Justizrat Bernstein erschienen. Der beklagte müßte ich dem Justizrat Bernstein mitteilen. Als ich dann in wohlsein befallen, bleibt aber nun dabei, daß alles, was er jezt Redakteur Staedele, der ohne Verteidiger erschienen ist, erklärt, daß der Zeitung die eidlichen Aussagen des Fürsten Eulenburg las, gesagt habe, reine Wahrheit sei. er die Verantwortlichkeit für den zum Gegenstand der Klage ge- bin ich zum Justizrat Bernstein gegangen und habe ihm alles er­machten Artikel der Neuen Freien Volkszeitung" übernehme. Was er behauptet habe, sei nicht strafbar. Er habe einfach von einem zählt, was vorgefallen war. Eindruck gesprochen. Diesen Eindruck hätten Hunderttausende ge= habt; und er habe keinen Grund gehabt, zu verschweigen, daß auch er ihn teile. Er habe anfangs Harden gegenüber eine durchaus wohlwollende Stellung eingenommen und erst eine Schwenkung nach der eidlichen Aussage des Fürsten   Philipp Gulenburg borge­nommen. Fürst Gulenburg, der bekanntlich in dem Schöffen: gerichtsprozeß Moltke- Harden nicht erschienen war, habe im Bülow: Brand- Prozeß unter seinem Eide ausgesagt, daß er sich niemals gegen den§ 175 vergangen habe. Als dann in der Moltke- Harden­Sache die Staatsanwaltschaft die öffentliche Anklage erhob und der Prozeß erneut vor der Strafkammer zur Verhandlung kam, habe der Fürst seine Aussage dahin erweitert, daß er überhaupt niemals Schmußereien betrieben habe". Harden, der vorher in der Zukunft" den Fürsten Eulenburg ganz unzwei­deutig als homosexuell hingestellt hatte, und sein Verteidiger, der behauptet hatte, daß Fürst Eulenburg   dem Berliner   Polizeipräsi­denten als Bäderast bekannt sei, hätten diese eidliche Aussage des Fürsten Eulenburg auch nicht mit dem geringsten Gegenbeweis zu entkräften versucht. Danach mußte jedermann den Eindruck ge­winnen, daß entweder Harden keinerlei Material gegen den Fürsten  hatte, oder man mußte an den

rollenden Rubel

denken. Er habe in seinem Artikel nur diesen Gedankengang dar­gelegt und erwarte daher zuversichtlich seine Freisprechung.

Auf eine Anfrage des Vorsitzenden erklärt der Privatbeklagte, daß er einen Vergleich unbedingt ablehnen müsse. Namens des Klägers gibt Justizrat Bernstein die Versicherung ab, daß auch er bor der Bernehmung der von ihm geladenen 12 Zeugen jeden Ver­gleich ablehnen müsse. Justizrat Bernstein begrüßt dann als Ver­teidiger des so schier angegriffenen Harden diese Verhandlung, die Gelegenheit bieten könne und werde, zu beweisen, daß der gegen Harden erhobene häßliche Vorwurf unwahr sei. Er sei in der glücklichen Lage, sich nicht damit begnügen zu brauchen, daß er fage: der beleidigende Vorwurf in dem Artikel ist nicht erweislich wahr, sondern er könne durch die geladenen Zeugen den Beweis dafür führen, daß dieser Vorwurf direkt unwahr sei und daß Harden absolut forrett gehandelt habe.

Justizrat Bernstein erörterte dann eingehend die Aussagen Brand- Prozeß sei Fürst. Eulenburg nur berufen gewesen, Zeugnis dez Fürsten Gulenburg in den beiden Prozessen. In den Bülow­abzulegen über den lächerlichen Vorwurf gegen den Reichskanzler Fürsten Bülow, daß auch er homosexuell beranlagt sei. Fürst Eulenburg   habe wahrheitsgemäß ausgesagt, daß ihm davon nichts bekannt sei. Er habe aber bei dieser Gelegenheit von dem Vor­fizenden die Erlaubnis erbeten und erhalten, auch über seine eigene angebliche homofeguelle Veranlagung zu sprechen. Auch diese Aus­fage stand unter Eid, und wenn Fürst Eulenburg   sie machte, so übernahm er die Verpflichtung der Gides formel, nichts zu ver­

schweigen und nichts hinzuzufeßen. Das gleiche trifft für die Aussage des Fürsten Eulenburg im zweiten Moltke- Harden- Prozeß zu, daß er sich niemals homosexuell betätigt und niemals Schweinereien getrieben habe. Die heutige Verhandlung werde zeigen, daß Fürst Eulenburg   doch nicht alles gesagt habe, und danach werde man be­urteilen fönnen, was von der eidlichen Zeugenaussage des Fürsten Eulenburg überhaupt zu halten sei.

Dem Antrage auf Bernehmung der geladenen Zeugen schließt sich auch der Privatläger Maximilian Harden  selbst an. Die Aussagen der Zeugen würden Klarheit darüber schaffen, ob er sich in den wechselnden Phafen des Prozesses mit dem Grafen Moltke frivol oder rüdsichtsvoll, feig oder maßvoll benommen habe. Nur an diesem Plake, nur vor Gericht könne das Urteil darüber gefällt werden.

Das Gericht beschließt, die angebotenen Beweise zuzulassen, beschließt aber weiter,

Bors: Wiffen Sie denn genau, daß es Fürst Philipp Gulenburg war, mit dem Sie damals zusammen waren? 3euge: Er nannte sich Graf Philipp Eulenburg   und wohnte Promenadenplatz 21.

Stockwerk.

Mitteilung des Polizeipräsidiums von München   wohnte Graf Vors.: Nach einer inzwischen bei mir eingelaufenen Philipp Gulenburg damals allerdings Promenadenplatz 21, zweites Justizrat Bernstein: Wie haben Sie den Fürsten   an­gesprochen? Zeuge: Wir haben zueinander Du gefagt. Justizrat Bernstein: Kennen Sie den Grafen Kuno 3euge: Fürst Eulenburg   hat ihn mir einmal gezeigt; da­mals war Graf Moltke noch Rittmeister. Justizrat Bernstein: Haben Sie jemals die Unter­schrift des Fürsten Eulenburg gelesen? Beuge: Jawohl, er unterschrieb sich auch Graf Philipp Eulenburg  . Bors.: Wußten Sie, daß Graf Philipp Gulenburg ber­heiratet war?

Moltke?

Vors. Oberlandesgerichtsrat Meher rät nach dieser sensationellen Aufklärung den Abschluß eines Vergleiches an. Redakteur Staedele erklärt sich angesichts der Unhaltbarkeit seiner Behauptungen dazu bereit, doch wird von Justizrat Bernstein dem Abschluß eines Vergleiches widersprochen. Harden habe ein Recht darauf, daß ein Gerichtsspruch ihm seine pollkommene journalistische und moralische Intaktheit bestätige.

Beide Parteien verzichten angesichts der neuen Sachlage auf jede weitere Beweisaufnahme. Justizrat Bernstein plädiert in furzer Rede für die Verurteilung des Privatbeklagten. Die lägerische Partei habe jedoch kein Interesse an einer Freiheits­strafe, stelle vielmehr eine geringe Geldstrafe anheim, da der be­tlagte Redakteur offenbar loyal und gutgläubig gehandelt habe. Der Privatkläger Harden schließt sich in einer längeren Er­klärung( die wir noch ausführlich nachtragen) diesem Antrage an. Beklagter Redakteur Siacdele bittet um seine Freis sprechung. Er habe ja nur geschrieben, daß in den unteren Volfs­schichten die seltsame Mär gehe, Harden habe eine Million Mark von seinem Gegner dem Fürsten Eulenburg erhalten, damit er schweige und nichts weiter aufdecke. Daß diese Mär tatsächlich verbreitet gewesen sei, werde niemand bestreiten können, auch der nicht, der wie er ohne weiteres zugebe, glaube, daß daran feine Silbe wahr sein könne. Er bitte um seine Freisprechung follte er aber 3euge: Jawohl, ich sah ja bei ihm auch seine Kinder. verurteilt werden, so verlasse er diesen Gerichtssaal mit dem Be strafbar ist? Vorf: Wußten Sie nicht, daß das, was Sie getan haben, wußtsein, daß er auch so dem Rechte zum Sieg verholfen habe. mich informiert, ob ich mir jetzt noch eine Strafverfolgung zu gebens der Beleidigung nach§ 186 R.-St.-G.-B.( Behauptung 3euge: Bevor ich zum Justizrat Bernstein ging, hatte ich lautete: Der Beklagte Redakteur Staedele ist schuldig des Ver. ziehen könnte. Starnberger See  . Nächster Zeuge ist der Fischermeister Jakob Ernst vom nicht erweislich wahrer Tatsachen) und wird zu einer Geldstrafe bombon 100 M. evtl. 10 Tagen Gefängnis und sämtlichen Kosten ber­lagten das Urteil einmal in der Neuen Freien Volkszeitung" zu von 100 m. evtl. 10 Tagen Gefängnis und sämtlichen Kosten ver­urteilt. Der Privatfläger erhält das Recht, auf Kosten des Be­veröffentlichen. Begründend führte der Vorsitzende aus, daß der ulenburg in Händen habe, vollständig gelungen sei. Beweis, daß Harden Material gegen den Fürsten Se sei jeder Verdacht ausgeschlossen, daß er von irgend jemandent Geld angenommen und dann geschwiegen habe. Die" Freie Volks­zeitung" habe sich durch die Wiedergabe des Gerüchtes einer schweren ber loyalen Saltung des Redakteurs auf eine geringere Strafe Beleidigung schuldig gemacht. Angesichts der gänzlichen Halt lefigkeit und der Schwere ihrer unwahren Behauptung habe trots nicht erkannt werden können. der loyalen Haltung des Redakteurs auf eine geringere Strafe

80er Jahren häufig auf dem Starnberger See   spazieren gefahren Er bekundet, daß Graf Eulenburg   in den ist. Unerlaubte oder anstößige Anerbietungen habe er ihm nie­mals gemacht. Auch habe er niemals davon gehört, daß etwas unerlaubtes oder Anstößiges vorgekommen oder auch nur ge­sprochen worden sei. Er habe den Fürsten   nur zweimal auf seinem Gute Liebenberg   besucht, die Reisekosten habe Graf Eulenburg bezahlt. Er sei aber nur zum Fischfang eingeladen gewefen, und es sei niemals zu irgend welchen Vertraulichkeiten gekommen.

Die beiden nächsten Zeugen, ein Fischermeister und ein Bau­meister aus fleinen Ortschaften am Starnberger See  , find in worden, wissen aber nichts. Ungünstiges über seinen Lebenswandel den 80er Jahren dort mit dem Grafen Gulenburg   befannt ge­

zu berichten.

Hierauf trat eine längere Pause ein.

Nach der Pause wird in der Beweisaufnahme fortgefahren. 1885 mit dem Zeugen Riedel bei den Chevauglegers in Augsburg  . Zeuge Blumenhändler Riedel- München diente von 1882 bis Riedel war ein guter Kamerad. Er fuhr öfter nach München   und brachte dann immer

Geld mit zurüd.

Gine Lüge hat ihm niemand zugetraut, er war bei Vorgesetzten und Kameraden beliebt. Einmal hat der Zeuge dem Riedel auch Geld zur Reise nach München   geliehen, Riedel gab es ihm dann sofort wieder und erzählte ihm, er habe in München   einen Onkel, einen Baron, von dem er immer Geld erhalte.

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Das Urteil

IX. Verbandstag des Zentralverbandes der Dachdecker.

Mannheim  , 18. April 1908. 21. April, die Delegierten des Dachdeckerverbandes zum 9. Ver­Im hiesigen Gewerkschaftshause traten am Dienstag, den bandstag zusammen.

Organisation einen gewaltigen Schritt vorwärts gemacht und sich Seit der letzten Tagung in Braunschweig  ( 1905) hat die sowohl in bezug auf die Mitgliederzahl, als auch der Finanzen in vorzüglicher Weise entwickelt. Nach dem seitens der Zentralleitung an den Verbandstag erstatteten Bericht, hat sich die Mitgliederzahl, trotz der ungünstigen Geschäftslage im Beruf, um etwa 1500 er­Ueber die Glaubwürdigkeit der Aussagen des Zeugen Riedel höht und umfaßt gegenwärtig in 194 Bahlstellen 6684 Mitglieder, gegen den Fürsten Gulenburg wird dann Polizeikommissar gegen 5180 im Jahre 1905. Besonders beachtenswert ist aber der Seyffert vernommen. Er schildert den Riedel als einen rach- gewaltige Unterschied in den Kassenverhältnissen gegen­süchtigen, streitfüchtigen und eigensinnigen Menschen, der häufig über den Vorjahren. Während in dem Zeitraum von 1903-1905 grundlose Anzeigen erstattete. Er hält Riedel für einen Denun- die Gesamteinnahmen nur 73 685,83 M. betrugen, vereinnahmte zianten und traut ihm eine bewußt unwahre eidliche Aussage die Organisation in den letzten zwei Jahren 247 495,56 M. Das wohl zu. ist eine Mehreinnahme von 171 110,00 M. oder Justizrat Bernstein: Kennen Sie denn den Riedel persönlich von etwa 220 Proz. Dieser Fortschritt wurde erzielt auf fchon seit längerer Zeil? 3euge: Nein, mein Urteil stützt sich Grund der auf dem legten Verbandstage eingeführten Klassen­nur auf seine Strafakten und auf das, was ich von seinen Nach- beiträge. Wie notwendig diese Reform war, ergibt sich aus einer barn gehört habe. Justizrat Bernstein fragt dann den Vor- Gegenüberstellung der Leistungen für Lohnbewegungen und Streiks. gedächte. fibenden, in welchem Umfange er die Beweisaufnahme vorzunehmen Die beiden letzten Jahre waren für die Dachdecker Kampfesjahre Vorf.: Ich glaube, es kann für unseren Prozeß ge- in des Wortes bestem Sinne. Die Ausgaben für wirtschaftliche feinerzeit in Berlin   abgelehnt worden ist. Justizrat Bernstein gegen die Jahre 1903-1905 nügen, wenn wir diejenigen Zeugen vernehmen, deren Ladung Kämpfe betrugen 128 413,77 M., oder pro Kopf 21 M. Das ist bittet dann noch einmal, den Zeugen Ernst vorzurufen, dessen Aus- 500 Proz. Der Hauptanteil dieser gewaltigen Summe wurde für - eine Steigerung von 100 796,85 M., also von fast Zeuge Milchhändler Georg Riedel- München   soll über fage am Vormittag ihm einen wenig glaubwürdiger Gindrud ge- die Berliner   Aussperrung gebraucht. Erfreulicherweise stellt der seinen Berkehr mit dem Fürsten Gulenburg aussagen. Vor feiner gerade ihn zum Reisebegleiter genommen habe, da seine Leistungen Erfolg beendigt wurden. Für 2165 Kollegen wurden die Löhne im Er fragt ihn eindringlich, wieso Fürst Eulenburg   Bericht fest, daß die Lohnbewegungen und Streits regelmäßig mit Bernehmung erklärt Justizrat Bernstein, daß er die Ladung als Kammerdiener doch offenbar nicht ausreichten.- 3euge weiß Durchschnitt um etwa 2,30 M. pro Woche erhöht und in anderen dieses Zeugen schon in den Berliner   Prozessen beantragt habe, daß dafür keinen Grund anzugeben. fie aber damals vom Gericht abgelehnt worden sei. Der Zeuge Sie von dem Fürsten   nicht unverhältnismäßig große Summen abgewehrt. Gänzlich erfolglos war nur ein Streik in Frank­Justizrat Bernstein: Haben Fällen bei etwa 800 Kollegen eine Verschlechterung der Tarife habe ihm Vorfälle, über die er heute aussagen solle, schon früher erhalten, unter anderem in seinem Bureau erzählt. Damals habe der Zeuge Riedel ihm erzählt, Fürst Eulenburg   habe ihn 1882 dazu verleitet und dafür bezahlt, mit ihm Onanie zu treiben, und Fürst Eulenburg  habe ihn weiter dafür bezahlt, daßerin der Wohnung des Fürsten   mit einem anderen Päderastie triebe.

die Deffentlichkeit auszuschließen,

Ein

da eine Gefährdung der Sittlichkeit zu befürchten sei. Justizrat Bernstein bittet, die Vertreter der Presse zuzulassen. Schweigegebot für die Prozeßbeteiligten sei ja sowieso nicht zulässig.

Das Gericht gibt auch diesem Antrage statt.

Es wird nunmehr in die Zeugenbernehmung eingetreten.

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macht habe.

in München  . Auf Vorhalten des Vorsitzenden muß er zugeben, daß getreten sind.

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murden

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wo nur 27 616,56 m. verbraucht

furt a. D. Besonders hat sich in der Berichtszeit das Unter­12 000 M. Sypotheken nehmertum in diesem Beruf organisiert, das jetzt in seiner großen zum Ankauf einer Villa? von seiner Mutter. Zeuge Ernst: Von ihm nicht, aber Mehrzahl den Unternehmerverbänden im Baugewerbe angeschlossen Vorf.: Wie tamen Sie denn dazu, sich an und mit diesem durch dick und dünn geht. Auf Rechnung dieser die Mutter des Fürsten Eulenburg zu wenden? Der 46jährige Zeuge Riedel ist der Sohn eines Fischereis habs halt versucht. Entwickelung ist die verhältnismäßig große Zahl von Aussperrungen Zeuge: Ich Bors: Sie wollen also dabei bleiben, daß zurückzuführen. In Brieg  , Köln   a. Mh., Lüneburg  , Wilhelms. ökonomen am Starnberger See   und seit neun Jahren Milchhändler Sie mit dem Fürsten Eulenburg in keinerlei nähere Beziehungen haben, Dresden  , Ludwigshafen   und Rostock   erprobten die Unter­er sehr oft vorbestraft ist. Beuge Riedel: Ich bin eben ein geringste vorgekommen. 3euge: Jawohl, es ist zwischen uns nicht das nehmer dieses neue Kampfmittel, wobei sie auf der ganzen Linie Bors. Aber bedenken Sie doch, daß eine jämmerliche Niederlage erlitten. Gegenwärtig tobt noch ein Diklopf; aber ich habe mich nie an fremdes Eigentum bergriffen wir Ihnen das so unmöglich glauben können. Der Fürst nimmt solcher Kampf in Celle  , wo die Dachdecker bereits seit 32 Wochen und nie jemanden betrügerisch geschädigt. Vorf.: Aber es ist Sie, einen Fischer, plößlich als Kammerdiener an, nimmt Sie auf ausgesperrt sind. Auch haben sich die Unternehmer im Dachdecker­doch richtig, daß Sie einmal wegen verleumderischer Beleidigung Reisen mit, läßt Sie nach Liebenberg   in der Uckermark   kommen, gewerbe für alle zukünftigen Kämpfe die Hülfe der Scharfmacher eines Oberamtsrichters vorbestraft sind. Zeuge Jawohl. Bors.: Haben Sie jemals schwere Strankheiten durchgemacht? gibt Ihnen 12 000 m. Hypotheken, da muß doch irgend was dahinter im Baugewerbe gesichert, wie ihr Verhalten bei den augenblicklichen stecken. Wollen Sie nicht Ihr Gewissen erleichtern und uns die Lohnbewegungen in Rheinland- Westfalen   und Bayern   beweist. Beuge: Nein. Wors: Dann erzählen Sie einmal, was Sie volle Wahrheit sagen? Denten Sie an die schweren irdischen und auch von ihrer Seite aus ist an die Dachdeckermeister im ganzen vom Fürsten   Eulenburg wissen. Zeuge Riedel: Ich war als 19jähriger Bursche Fischerknecht Ihre Eidespflicht verlegten. himmlischen Strafen, die über Sie kommen würden, wenn Sie hier Reich die Parole ausgegeben worden, daß alle im Jahre 1908 zu vereinbarenden Tarifverträge bis zum 31. März 1910 oder bis zum beim Fischmeister Steininger am Starnberger See  . Am 14. Sep- nichts Unanständiges vorgekommen. Zeuge Ernst( zögernd): Nein, es ist 31. März 1908 und in weiterer Folge bis zum 31. März 1910 ab­Vors. Zeuge Ernst, schon tember 1882 mußte ich einen vornehmen Herrn über den See fahren. die unsichere Art, mit der Sie jetzt Ihre Aussage machen, zeigt, daß zuschließen sind, ferner daß alle im Jahre 1908 zu vereinbarenden Der noble Herr fing an, sich mit mir zu unterhalten und erkundigte Sie irgend etwas verschweigen. Sagen Sie doch die Wahrheit frei Tarifverträge nur unter Vorbehalt der Genehmigung durch die fich eingehend nach meinen Verhältnissen. Er sei, so sagte er mir, heraus. der Fürst Eulenburg und sei Zeuge Ernst denkt einen Augenblid nach und bricht Bundesleitung abgeschlossen werden dürfen; cine Verkürzung der dann plößlich in die Worte aus: Graf Eulenburg   hat mit mir Arbeitszeit, sofern diese nicht über zehn Stunden beträgt, nur nach boraufgegangenem verlorenen Streit und mit Genehmigung des Lumpereien Bundesvorstandes eintreten soll; und schließlich daß der 1. Mai in feinem Vertrage als Feiertag zugestanden werden darf. Man ersieht daraus, daß die kleinen Scharfmacher im Dach­dedergewerbe ihrem großen Bruder genau abgesehen haben, wie er sich räuspert und wie er spuckt.

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Offizier im Leibrüraffierregiment

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zu Breslau  . Später sagte er mir, er sei jetzt Begationsrat bei der gemacht.( Große langanhaltende Bewegung.) Auf eindringliches preußischen Gesandtschaft in München   und erzählte weiter, daß Befragen des Borsitzenden, der dem Zeugen immer wieder seine er schon in Afrika   gewesen sei, wo die Schwarzen nadt herumliefen, Eidespflicht vorhält, erzählt dann der Zeuge Ernst: der Graf hat was schön anzuschauen sei.( Heiterkeit.) Tann fragte er mich, mit mir angefangen, von geschlechtlichen Dingen zu reden und hat ob ich schon einmal onaniert hätte, was ich verneinen mußte. Später mich gefragt, ob ich die Selbstbefriedigung kenne. Dann hat er tam Fürst Gulenburg wieder zu mir und ließ sich von mir auf mir solange zugesetzt, bis wir sie jeder an sich vorgenommen haben. bem Starnberger See   herumfahren. Er veranlaßte mich, in die Das hat 1883 begonnen und ist in Gugenau am Starenberger See Binsen in der Nähe des Ufers zu fahren, wir sogen uns aus und und auf den Reisen, aber niemals in Liebenberg  , fortgesetzt worden,

Diese Verhältnisse im Unternehmerlager veranlaßten den Zentralverband seinerseits, ebenfalls der Agitation mehr Aufmerks famkeit zu schenken. Der erste Schritt wurde in Berlin   gemacht, wo durch die Anstellung eines Gaubeamten der Agitation neue