Nr. 101. 25. Jahrgang.
zum Arbeiten da ist. Was unter dem schwankenden Begriff hatte, worin den gesetzlichen Vertretern der Milchzentrale unier „ belästigen" zu verstehen ist, das ist entsprechend einer Er- Strafandrohung die Zulaffung von Bevollmächtigten der klärung im alten Tarif für Rheinland- Westfalen so ausgelegt, der Genossenschaft noch angehörigen Frauen anbefohlen war, wurde daß es als Belästigung gelten soll, wenn die Agitation einem den erschienenen Vertretern der Zutritt mit der Erklärung Arbeiter gegenüber fortgesetzt wird, der sich das ausdrücklich werde vielmehr gegen dieselbe Rechtsmittel einlegen! Der Hinweis berweigert: man richte sich nicht nach der Gerichtsverfügung, Ueber die stark besuchte Generalversammlung der Berliner berbeten hat. In der Praxis ist es ja so, daß mit einem der Bevollmächtigten, daß einstweilige Verfügungen des Gerichts, aurer haben wir schon gestern kurz berichtet. Geben bei dem Menschen, der die Aufklärungsbemühungen seiner Stollegen in folange fie nicht aufgehoben wären, von jedem Bürger beobachte! Interesse, das die Sache für die Allgemeinheit hat, aber noch solcher Weise abweist, borläufig nichts zu machen ist. werden müßten, blieb ohne Erfolg. Immerhin hatte dieser Vor einem ausführlicheren Bericht Raum." Strittig im neuen Vertrag ist noch die Bestimmung über gang die Wirkung, daß furz nach Gröffnung der GeneralversammSilberschmidt, der über das Ergebnis der Vertrags. die geringeren Maurerlöhne bei den städtischen Kanalisations. lung ungefähr 28 schriftliche Proteste gegen etwaige Beschlüſſe aur berhandlungen berichtete, gab zunächst eine kurze Uebersicht arbeiten und ebenso über den Wunsch der Arbeitgeber, daß bei Borstandstisch überreicht wurden. Auch wurde von den LiquidaAber die Anfang März von den Unternehmern angebahnten Stemmarbeiten jeder Maurer das nötige Stemmzeug mitbringen toren zwar die Jahresbilanz vorgelegt, jedoch davon Abstand Berhandlungen, deren Verlauf ja im allgemeinen durch die foll. Die Arbeitgeber werden dies jedoch schwerlich aufrecht- tragen, offenbar in der richtigen Erwägung, daß die Generalgenommen, die Entlastung auch nur zu bean. Bresse bekannt geworden ist. Der Redner führte dann in der erhalten können.- Hauptsache folgendes aus: Zum Schluß erklärte der Redner: Die Einigung für in der Lage sei, rechtswirksam die Entlastung auszusprechen. Aus bersammlung in ihrer gegenwärtigen Zusammenseßung gar nicht Der Vertrag wird diesmal für die Maurer und Bau- Berlin und der Schiedsspruch für ganz Deutschland bedeuten dem Bericht des Liquidators Richard Gravenstein ist hervorzuheben, Hülfsarbeiter gemeinsam sein, während die Zimmerer einen teinen materiellen Sieg. Aber gemessen an den Absichten der daß bis zum 31. Dezember 1907 nicht weniger als 36 besonderen Vertrag abschließen, der aber inhaltlich mit dem der Unternehmer und mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Krise Untergenossenschaften der Milchzentrale in Maurer übereinstimmt. Das Geltungsgebiet des Berliner fönnen wir immerhin von einem bedeutenden moralischen Konkurs gehen mußten. Das Hauptaugenmerk hätten Vertrages umfaßt zunächst alle die Drte des alten Vertrages. Erfolg sprechen. Arge Verschlechterungen find abgewehrt. Breußenkaffe, für die die Genossenschaftliche Bentraltasse des die Liquidatoren darauf gerichtet, die Wechselschulden bei der Dazu sollen jedoch, teils auf Antrag der Arbeiter, teils auf Zieht man einen Vergleich mit der großen Wirtschaftskrise zu Bundes der Landwirte mithafte, zu tilgen. Dies sei bereits fo den der Unternehmer, die Drte Mahlsdorf , Saulsdorf, Bies- Anfang der neunziger Jahre, als ganz enorme Lohn- weit geschehen, daß diese Wechselschuld nicht mehr eine volle Million dorf, Nordend, Rosenthal, Schlachtensee, Nitolassee sowie reduzierungen erduldet werden mußten, so wird man er ausmache. Die Abzahlungen seien wesentlich dadurch ermöglicht Teltow , Tegel und Wilhelmsruh kommen. Eine Verständigung kennen, welch starkes Bollwerk die Organisation im Berufe worden und würden weiter ermöglicht werden, daß die Milchist hierüber noch nicht erzielt, wird aber keine Schwierigkeiten nun geworden ist. Der Vertrag fann nicht als eine zentrale, troßdem fie fich in Liquidation befinde, Pachtverträge bieten. Die Arbeitszeit ist ebenso geregelt wie im alten Ver- besondere Errungenschaft gepriesen werden. Aber er ist über die Milchproduktion der verbliebenen Genossenschafter ab trag. Die Arbeitgeber verlangten jedoch, daß die Bezahlung das, was unter den gegebenen Umständen herausgeschlagen schließe und den erzielten Erlös an die Genossen nur nach Kürzung für die halbe Stunde, die an den Sonnabenden, für die werden konnte, und bietet uns die Möglichkeit für die einer Milchabgabe von%. Pf. pro Liter abführe. Solche NeuStunde, die am Tage vor den hohen Festen früher Feierabend nächsten zwei Jahre, die Lohn- und Arbeitsverhältnisse stabil licherweise noch während drei Jahren vorzunehmen. Gegen die verpachtungen gedenke man etwa noch während 2 Jahren, möggemacht wird, fortfallen sollte und begründeten das damit, zu erhalten. In diesem Sinne empfahl der Redner, nach- Genossenschafter, die sich dem Abschluß derartiger Bachtverträge baß diese Bezahlung von Freizeit den modernen Ver- dem er noch auf die Notwendigkeit einmütiger und starker über ihre Milchproduktion nicht fügen wollten, werde weiter im hältnissen nicht mehr entspreche und ihrerseits als ein Organisation und Agitation hingewiesen hatte, den Mitgliedern, Wege der Klage borgegangen werden; als zweifelhafte Forde Geschenk an die Arbeiter betrachtet werde. Die Arbeiter- dem Tarif zuzustimmen. rungen an Genossen seien rund 850 000 M. und als aussichtslose bertreter führten dagegen an, daß es sich an den In der lebhaften Diskussion, die dem Bericht folgte, Außenstände gegen 300 000 M. anzusehen. Ueber den ungünstigen Sonnabenden keineswegs um ein Geschent, sondern um eine sprachen sich wohl einzelne Redner scharf gegen den Vertrag Ausgang der Prozesse beim Reichsgericht, das bekanntlich die n a ch Vergütung für die Zeit handele, die die Arbeiter auf oder gegen einzelne Bertragsbestimmungen aus, doch war für unzulässig erflärt hatte, wurden Mitteilungen nicht geträgliche Berichtigung der früheren Bilanzen bie Lohnauszahlung warten müssen. In Wirklichkeit stehe die offenbar die Mehrheit mit den Ausführungen des Referenten macht, ebensowenig darüber, ob irgendwelche Rüdzahlungen an die Arbeiterschaft auf dem Standpunkt, daß sie irgendwelche einverstanden. Das Ergebnis der Abstimmung, die gestern vorher ausgeschiedenen Genossen, die jetzt der Milchzentrale als Geschenke oder Gnadenbeweise der Unternehmer ablehne. abend in den Zahlstellen und Bezirken vorgenommen wurde, Gläubiger gegenüberstehen, geleistet seien. Aus der Mitte der Die Bezahlung für die halbe Stunde an den Sonnabenden liegt noch nicht vor, wird aber jedenfalls so zeitig festgestellt Bersammlung wurde von einer Seite angeregt, die Liquida . wurde dann auch aufrechterhalten, jedoch soll nach dem neuen sein, daß der Tarifvertrag von der nächsten Woche ab Vertrag die Freistunde vor den hohen Festen nicht mehr be- Geltung hat. zahlt werden. Der Paragraph über die Ueberstundenarbeit ist in einer Weise abgeändert, die eine engere Begrenzung darstellt.
Er lautet nun:
Ueberstunden sowie Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Arbeit an gejeglichen Feiertagen find in besonderen Fällen auf Verlangen des Arbeitgebers zu leisten und dürfen im wesentlichen nur ges fordert werden, wenn durch Unterlassung Menschenleben in Gefahr tommen, Verkehrsstörungen eintreten, wenn Schäden durch Natureignisse zu verhindern oder zu beseitigen sind; ferner bei dringenden Reparatur und Installationsarbeiten in Theatern, Fabriken und bei ähnlichen Arbeiten."
Hierauf beschäftigte sich die Versammlung mit der
Maifeier.
Der Referent Hante brachte im Namen der Organisationsleitung folgende Resolution in Vorschlag:
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tion der Milchzentrale noch ungefähr 10 Jahre fortaufeben, da auch in dieser Form die Milchzentrale nod weiter ihre Aufgabe erfüllen könne; jedoch erfolgte auf diesen Vorschlag keine Aeußerung seitens der Liquidatoren und Aufsichte ratsmitglieder Weshalb sind die für die unrichtigen Bilanzen und den Konfurs verantwortlichen Personen noch nicht angeklagt?
Sozialdemokratie die Feier des ersten Mai burch Arbeitsruhe au Die Polizeiattacke am Bahnhof Teumühl.
Die Generalversammlung der Maurer empfiehlt den Kollegen, in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der Parteitage der begehen. Die Versammlung ist ferner der Ansicht, daß bei der gegens wärtigen Arbeitslosigkeit und den großen Opfern, die viele der arbeitslosen Kollegen in den vergangenen Wochen bringen mußten, auch die jetzt in Arbeit stehenden Kollegen, unter Berüdsichtigung der zu führenden schweren Kämpfe, die Konsequenzen, die aus der Arbeitsruhe am 1. Mai entstehen, unter voller Berantwortung der eigenen Person zu tragen haben."
Von dieser Resolution wurde nach heftiger Debatte nur der erste Satz angenommen. Die Wahlen der Vertreter zur Gewerkschaftskommission und zur Schiedskommission, die ebenfalls auf der Tagesordnung standen, wurden bertagt.
,, Fehler und Rechtsanwälte."
In ein Polizeibureau umgewandelt schien am Dienstag der Sigungssaal der ersten Straffammer des Landgerichts Duisburg bei Aufruf der Zeugen in Sachen des Genoffen Redakteur Thielhorn wegen Beleidigung der Hamborner Polizei. Ein reichliches Dußend Beamter marschierte neben einer großen Anzahl privater Beugen auf.
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Damit ist größere Klarheit in diesem Punkte des VerDie Beleidigung wurde nach der Anklage in einigen Notizen trages geschaffen worden. Die Löhne sind bekanntlich wie im erblidt, die unser Duisburger Bruderorgan über die Vorgänge gealten Vertrag festgesetzt worden, für die Maurer auf 75 Pf. bracht hatte, welche fich im Laufe des 2. September vorigen Jahres und für die Bauarbeiter auf 50 Pf. mit den höheren Säßen auf und in der Nähe des Bahnhofs Neumühl abgespielt hatten. für die Spezialarbeiter in diesem Beruf. Wer die VergangenWie bekannt, tam es am Abend des 2. September am dortigen heit kennt, wird wissen, daß die Festsetzung dieser Löhne keine Bahnhof zwischen Arbeitern und der Polizei zu einem Konflikt, bei dem teilweise die Polizeisäbel blutige Arbeit verrichteten. Etwa Kleinigkeit war. Nun nach der zweimaligen Herabsetzung der Löhne und nachdem es den Arbeitgebern gelungen war, bei 300 Bergleute der Zeche Neumühl" waren von dem bekannten Agenten Köhnen für ein Bergwerk in der Nähe von Oschersleben einem gewissen Teil der Maurer den 65 Pf.- Lohn durchzudrücken, hielten die Arbeitgeber bei den Verhandlungen mit angeworben. Ein Ertrazug stand bereit, um die Leute mit Kind Ein bemerkenswerter Zwischenfall ereignete sich am Mitt und Kegel zu befördern. Aber eines fehlte dem Agenten- nämlich Bähigkeit an Lohnherabsetzung fest. Erst da die Unparteiischen woch in einer Sizung der 7. Straffammer des Landgerichts I , das Geld, den Extrazug zu bezahlen. Die Leute durften daher nachwiesen, daß bei der steigenden Teuerung Verminderung Berlin . Es stand eine Anklage wegen Hehlerei gegen die nicht einsteigen und der so schnöde Düpierten bemächtigte sich eine der Löhne als sozial unmöglich gelten muß, gelang Schankwirtin S. zur erneuten Verhandlung, nachdem im Laufe des Tages immer mehr wachsende Erregung, die nach es, den alten Lohn wieder festzulegen. Dann wünschten das Reichsgericht das Urteil der Straffammer auf die Ne- öfterem Zureden und Auffordern der Beamten den Konflikt mit die Arbeitgeber, daß der Lohn als Einheitslohn auch vision der Angeklagten schon einmal aufgehoben hatte. Als der Polizei zeitigte. Genosse Thielhorn ließ sich zur Anklage selbst kurz dahin aus, eine Grenze nach oben bilden und daß der Maurerverband der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Oskar baß es ihm ferngelegen habe, die Beamten zu beleidigen. Er ſei auch dafür sorgen solle. Die Arbeitervertreter erklärten Cohn, zu Beginn seines Plaidoyers den Satz aussprach: empört gewesen über die Behandlung der Leute. Gewig hätten die selbstverständlich, daß es ganz unnatürlich und unmöglich sei," Die Berliner Polizei führt dauernd einen Kampf mit den Beamten den Wartenden in Güte zugerebct. Aber man müſſe ſich dies von einer Arbeiterorganisation zu verlangen. Es müsse Hehlern", neigte sich ein beisitzender Richter, Landgerichtsrat einmal in die Situation der Wartenden auf dem Bahnhof hinein. genug damit sein, daß von dieser Seite Forderungen auf Seßler, zu seinem rechten Nachbar und fügte dem Sage versehen. Nachdem man ihnen Hab und Gut genommen, habe man höhere als die Tariflöhne nicht unterstützt werden; aber wenn des Verteidigers die Worte hinzu: und den Rechts- ihnen ganz gleich durch wessen Schuld- das Reisegeld voreinzelne Arbeitgeber höhere Löhne bieten, so könne man die anwälten". Der Verteidiger, der diese Worte hörte, unter- enthalten und sie so ins Glend gestürzt. Arbeiter doch nicht hindern, sie anzunehmen. Es bleibt denn brach sein Plaidoyer und wandte sich an den Gerichtshof mit Gewährsmänner für den Artikel waren halb- oder ungebildete Borsitzender: Sie kannten doch die Situation gar nicht. Ihre auch in dieser Hinsicht wie bisher. Ueber die Affordarbeit be- dem Ersuchen, sofort von dem Landgerichtsrat Kepler eine Beute. Ich möchte Ihrer Darstellung gegenüber die Beamten sagt der neue Vertrag, daß sie zulässig ist und daß die Afford- Aufklärung über den Sinn und das Ziel seiner Aeußerung einigermaßen in Schutz nehmen. Daß Sie die Sache falsch bepreise besonderer Vereinbarung unterliegen. Protokollarisch berbeizuführen. Nach längerer Beratung lehnte das Geurteilen, wird die Bernehmung des Bürgermeisters ergeben. ist jedoch festgelegt, daß kein Arbeiter zu Akkordarbeit richt diesen Antrag ab. Rechtsanwalt Dr. Ostar Thielhorn betont demgegenüber, daß seine Gewährsmänner gezwungen werden kann. Der Organisation bleibt es Cohn verlangte nunmehr die Protokollierung des Vor- ihm als zuverlässig bekannt seien. überlassen, die Affordarbeit zu regeln oder den Mitgliedern zu ganges und die Verlesung des Protokolls. Nach wiederholter Polizeibeamten den Strafantrag gestellt hat, gibt eine Darstellung Bürgermeister Schreder, der als Vorgesehter der Hamborner Beratung lehnte das Gericht auch diesen Antrag ber Borkommnisse. Danach wurde die Bahlung des Fahrgeldes a b. Nunmehr beantragte der Verteidiger, gestützt auf§ 185 bon feiten des die Leute engagierenden Unternehmers abgelehnt. des Gerichtsverfassungsgesetzes, die Feststellung des Tat- Die Leute wurden wiederholt aufgefordert, den Plaß vor dent bestandes, da in der Aeußerung des Landgerichtsrats Seßler Bahnhof zu verlassen; auch sei die Geduld der Polizei endlos ge= eine Beleidigung, also eine strafbare Handlung, liege, die in toefen. Wer nicht auf eigene Kosten fahren wollte, hätte polizeider Sigung begangen sei. Als das Gericht nach erneuter feitig Unterkommen erhalten können. Im Laufe des Nachmittags Beratung auch diesen Antrag ablehnte, erklärte fei die Situation immer gespannter geworden. Zeuge beauftragte der Verteidiger, daß er unter diesen Umständen die Verteidi- baher den neben ihm stehenden Polizeiinspektor Arnold, die Menge gung nicht fortführe. Hierauf rief ihm ein anderer beisiben- ständen von 1½- 2 Minuten breimal laut die Leute auf. Wörtlich 3. Wenn ein Arbeiter in sachlicher Form für die Junehaltung der Nichter, Landgerichtsrat Kämpfe, zu: Das ist fagt Beuge weiter:" Ich sah, wie einer einem Beamten an die zum Auseinandergehen aufzufordern. Dieser forderte in Ab der Vertragsbestimmungen eingetreten ist und deshalb entlassen schön." Der Verteidiger beantragte darauf, wiederum Stehle sprang. Die von den Arbeitern besonders übel vermerkte Be- unter Berufung auf§ 185 des Gerichtsverfassungsgesetzes, wie auf Kommando flogen darauf die Säbel heraus, ohne daß stimmung des Mustervertrages, die das Agitationsverbot ent- auch den Tatbestand dieser zweiten, eine Beleidigung dar ein Pfiff ober ein Kommando gegeben wurde. Die nicht weichen hält, ist in folgender Fassung angenommen worden: stellenden, strafbaren Handlung festzustellen. Der GerichtsDas Zusammenarbeiten mit anders oder nicht organisierten Arbeitnehmern auf ein und derselben. Arbeitsstelle darf nicht beanstandet werden.
empfehlen, nicht in Afford zu arbeiten.
Zu der Bestimmung, daß keine Maßregelungen stattfinden dürfen, ist folgende Definition dieses Begriffes gegeben worden, die der für die Holzarbeiter geltenden entspricht: Als Maßregelung im Sinne dieses Vertrages gilt: 1. Wenn ein Arbeiter wegen Zugehörigkeit zu einer Organi2. Wenn ein Arbeiter wegen seiner Tätigkeit in einer der in diesem Vertrage vorgesehenen Kommissionen entlassen wird.
fation entlassen wird.
wird."
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wollten, kriegten Schläge.
hof lehnte auch diesen Antrag ab. Der Verteidiger entfernte Es war notwendig, so vorzugehen, denn es sich darauf aus dem Sigungssaal, und das Gericht verkonnte ja ein Angriff auf den Bahnhof erfolgen. tagte auf Antrag der Angeklagten die Berhand- Es wurde etwa drei Minuten lang eingeschlagen." lung. Polizeiinspektor Arnold und Polizeikommiffar Lichterfelds er. läutern in ähnlicher Weise die Vorgänge.
Die Einstellung und Entlassung von Arbeitern steht im freien Ermessen des Arbeitgebers. Der Vorfall erregt in den beteiligten Kreisen lebhaftes Die Zugehörigkeit zu einer Organisation darf kein Grund zur Aufsehen und wird vermutlich zu Weiterungen führen. Die Entlassung sein; ebensowenig darf der Austritt aus einer Organi beiden richterlichen Aeußerungen dürften die wirkliche Ansicht sation vom Arbeitgeber verlangt iverden. Jegliche Agitation während der Arbeitszeit ist verboten. Die der betr. Herren rein dargeben. Sie spiegeln also die AufBausen gelten nicht als Arbeitszeit. Anders oder nicht organisierte fassung des Gerichts über die Aufgabe der Richter wahrheitsArbeiter dürfen in Bausen sowie vor und nach der Arbeitszeit gemäß wieder und illustrieren deshalb trefflich, weshalb auch auf der Arbeitsstelle nicht belästigt werden. Der Zutritt zu den in unpolitischen Prozessen es an Vertrauen zu der Fähigkeit Arbeitsstellen ist anderen als den dort beschäftigten Personen ohne gelehrter Richter, das Recht zu finden, mangelt. Erlaubnis des Arbeitgebers nicht gestattet.
Arbeitsordnungen dürfen den Vertragsbestimmungen nicht zu
widerlaufen."
Der Schuß des Drganisationsrechts, den dieser Paragraph
Von der Milchzentrale. abr
aus dem Bahnhofsgebäude" rausgeschmissen". Er hat keine AufDen Zeugen Adels haben, wie er aussagt, drei Polizeibeamte forderung zum Auseinandergehen gehört, der Tumult sei sehr groß gewesen, schlimmer wie 70." Auseinandergehen gehört. Es hätten fast alle Beamten geschlagen, Zeuge Bergmann Lindt hat ebenfalls keine Aufforderung zum daß dagegen Beamten von den Arbeitern geschlagen worden seien, habe Beuge nicht beobachtet. Gr fah u. a., wie
ein Fuhrmann von fünf Beamten geschlagen wurde; auch dieser habe die Beamten nicht angegriffen, sondern sich nur gegen die Schläge gewehrt. Das Schlagen der Schuhleute auf die Arbeiter fing am Bahnhofsplatz an. In einiger Entfernung Drten von praktischer Bedeutung. Daß während der Arbeits- 1 Uhr nach den Germaniasälen berufene Generalversamm- Lindt anflehte, ihn mitzunehmen. Zeuge wagte dies aber nicht, Eine etwas stürmische Einleitung hatte die auf gestern mittag von diesem Plak lag im Graben ein niedergeschlagener Mann, der zeit nicht agitiert werden soll, sagt der Redner weiter, ist im Iung der Milchzentrale. Trokdem das Amtsgericht da er fürchtete, sonst selbst mit dem Säbel Bekanntschaft zu machen, allgemeinen etwas Selbstverständliches, da ja die Arbeitszeit Berlin- Mitte am 23. April einstweilige Verfügungen erlassen und lief deshalb fort