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angenommen, die die Achtftundenforderung erhebt und den inter - mußten. Die Genoffen Bothuis, Henri Bolat, Jof. Boobuil und nationalen Bund des Proletariats zur Bekämpfung des Kapitalismus Wibaut waren die Festredner. Am heutigen Abend findet wie feiert. alljährlich noch ein Abendumzug mit Fadeln und Transparenten statt. Die Regierung hatte ungeheuere, lächerliche Vorsichtsmaßregeln" getroffen. Die ganze Garnison war tonfigniert. Gegenüber der tings in den Sälen Blanc" und" Bellevue". Die Freien Sozialisten und Anarchisten veranstalteten Mee­Arbeitsbörse standen zwei Bataillone Infanterie, eine Süraffier. fchwadron und Massen republikanischer Garden zu Fuß und zu Pferde. Die Versammlungsbesucher gingen aber ruhig lächelnd auseinander.

Norwegen .

verhältnis zu ihm geftanden habe. Wenn sie eine Forderung eu ihrer Tätigkeit im Konfitürengeschäft habe, so müsse fie fich an feinen Schwiegersohn halten, der der eigentliche Inhaber des Ge schäfts sei. Denn ei Beklagter, sei Hutmacher und habe sein eigenes Geschäft. Nur einmal, habe er aus Gefälligkeit für seinen Schwieger. sohn, barin gewilligt, daß er als Inhaber gelte, wie er auch die Kaution der Klägerin nur für G. in Verwahrung nahm, weil dieser nicht mit Geld umzugehen verstände.

Kristiania , 2. Mat.( Privatdepesche des Borwärts".) Jn ganz Das Kaufmannsgericht verurteilte den Beklagten, der Klägerin Norwegen wurde der 1. Mai durch Arbeitsruhe und um die beanspruchten 83 M. zu zahlen. Nach den beim Engagement age glänzend gefeiert. In den Städten und den Bergwerks gemachten eigenen Angaben des Beklagten, war er der Geschäfts­verordneten hatten einige Städte ge flaggt und den S& ülern übernahme und Firmierung bestätigt werde. Die Klägerin behält bezirken ruhte die Arbeit vollständig. Auf Beschluß der Stadt- inhaber, nicht sein Schwiegerjohn, was auch durch de Kautions den Tag freigegeben. In Kristiania selbst nahmen neunzig demnach ihren Anspruch gegen den Beklagten in boller Höhe. Vereine mit 9000 Mitgliedern an dem Zuge teil; starte über Die Entscheidung entspricht durchaus dem Rechtssake, daß der 2000 Teilnehmer zählende Feftzüge wiefen Bergen, Drontheim und artige Schiebungen rechtliche Gültigkeit zuungunsten der Gläubiger Drammen auf. Im ganzen Lande zählte man über 30 000 Dertige Schiebungen rechtliche Gültigkeit zuungunſten der Gläubiger nicht haben.

Auch auf den inneren Boulevards und in den Champs Elysées bis zum Sternplatz war Militär aufgeboten. Im Grand Palais , der großen Ausstellungshalle, waren Dragoner, Infanterie und Jäger untergebracht. An mehreren Stellen sah man 8ellen wagen und Ambulanzen! Der Straßenasphalt war mit Sand bestreut, um das Ausgleiten der Dragonerroffe zu verhindern. Und diese ganze schöne Ausstellung ber tapitalistisch- militaristischen monstranten. Staatsherrlichkeit war umsonst. Leider fehlt heute der Jour nalist Clemenceau, der ehedem feinen äßenden Sohn über folche Entkleidungsszenen des Bourgeoisstaates ausgegoffen hat.

Den Anlaß zu dieser Bewachung der vornehmen Straßenzüge hatte bie bom Gewerkschaftsverband erlassene Aufforderung zu Rundgebungen in diesen Quartieren des Lurus und Müßiggangs gegeben. Es ist nicht zu leugnen, daß die Arbeiterzüge in dem

Polen .

Bulgarien .

Aus einem Warenhause.

Sofia , 2. Mat. Unläßlich der Maifeier veranstalteten die Sozial­Strom der Spaziergänger nicht gerade besonders merklich waren demokraten Straßenumzüge, welche ohne besonderen Zwischenfall ver- schlechtlichen Verkehr gehabt habe; sie hätten alle die Erlaubnis liefen.

Die Taftt! der Straßendemonstration ist anscheinend den Pariser Arbeitern ziemlich abhanden gekommen.

Die deutschen Barteigen offen und Gewert. fchaften in Baris feierten den Maitag wie gewöhnlich mit den anderen Ausländern, Tschechen, Ungarn , Standinaviern usw. Ueber 500 Berfonen waren auf dem Festplay in Charenton am Marne Ufer bei Reben und Gesängen bereinigt.

Warschan, 2. Mat. Die Stadt glich gestern einem Vom Schwurgericht Effen ist, wie wir seinerzeit meldeten, großen Militärlaget. Die Straßenbahnen waren am 20. März d. J. der Kaufmann Morih Nathan wegen Meineides militärisch besetzt. Die Nahrungsmittelgeschäfte waren ge- in zwei Fällen zu einem Jahre zwei Monaten Buchthaus verurteilt öffnet, dagegen sämtliche Fabriten geschlossen. worden. Eine seiner Verkäuferinnen hatte sich aus dem Geschäfte Sachen angeeignet und war deshalb von Nathan wegen Diebstahls angezeigt worden. Das Mädchen behauptete vor Gericht, fie hätte nicht anderes getan als ihre Kolleginnen, mit denen Nathan ge gehabt, Gegenstände ohne Bezahlung mitzunehmen. Nathan aber beschwor sowohl vor dem Schöffengericht als der Straflammer, daß er weder mit der betr. Verkäuferin, noch mit ihren Kolleginnen Belgrad , 2. Mat. Mehrere tausend Arbeiter durchgeschlechtlichen Verkehr gepflogen habe. Das Gegenteil wurde ihm zogen gestern mit roten Fahnen die Straßen der Stadt und ber- aber nachgewiesen. Auf die Revision des Angeblagten bob am fammelten fich im Toptichider Bart. Die Polizei brauchte nicht ein Feitag das Reichsgericht das Urteil auf und verwies die Sache an zugreifen. bends herrschte vollständige Ruhe in der Stadt. das Schwurgericht zurüd. Es wurde Beschränkung der Verteidigung als vorliegend angenommen, da dem Verteidiger nicht gestattet worden war, in seinem Plaidoyer auf den Inhalt der Anklageschrift einzugehen.

Serbien .

Parlamentarifches.

Ein Amtssekretär aus Zeuthen .

In der Provinz ist der Tag gleichfalls ohne gewaltsame Konflitte vorübergegangen. In den Bergwer! sbezirten des Nordens und im Bas de Calais feierte die übergroße Mehr heit der Arbeiter, in Montceau les Mines mehr als Die Wahlprüfungskommission sette in ihrer legten Sigung die die Gälfte. Jm Beden von Saint Etienne ruhte die Prüfung der Wahl des Abg. enning( tons.), Wahlkreis a la u Eine Anklage wegen Bestechung führte am Freitag den Amts. gange Bergarbeiteri haft und auch in den anderen udau, fort. Wie der Broteft durch ein beigelegtes Wahlflugblatt fekretär Richard Gols vor die 2. Straftammer des Landgerichts II, Gewerben, die Metallindustrie ausgenommen, waren die Betriebe zu beweist, haben fünf Amtsvorsteher des Kreifes Ludau den die im Juni v. J. schon einmal damit beschäftigt war. Der Ange meist geschlossen. Bemerkenswert war im ganzen Lande die Teil- Wahlaufruf für Henning unterzeichnet unter Beifügung ihres flagte war bei dem Amtsvorsteher des Amtsbezirks Zeuthen in Gich Amtscharatters. Die Kommission beschloß, zunächst genaue walde als Amtssekretär beschäftigt und von dem Landrat des nahme der Staatsarbeiter an der Feier. Die Tabatamtliche Feststellung über den Amtsbezirk der in Frage kommenden Kreises Teltow bereidigt. Mit seinem Amtsvorsteher, Herrn arbeiter von 2ille, bon Ranch wie von Bordeaux batten Unitsvorsteher bei der Regierung in Frankfurt a. D. einzuholen, au- Beschorner, stand er auf sehr gespanntem Fuße, und dieser gab den Tag frei bekommen. In Nancy feierten auch die ele gleich aber zu beantragen, Erhebungen über die für erheblich beim Termin dem Angeflagten ein fehr schlechtes Beugnis, indem er graphen und Zelephonbediensteten. fundenen Behauptungen des Brotestes anstellen zu lassen. behauptete, der Angeklagte sei, wie durch andere Fälle erwiesen Von tonservativer Seite wurde bezüglich der amtlichen sei, Geldzuwendungen zugänglich gewesen. Hier in diesem Falle Wahlbeeinflussungen durch die Amtsvorsteher auf die Wahl handelt es sich um folgendes: Der Molkereibefizer Müller erhielt Wahlkreis Sonneberg Saalfeld hingewiesen, die in den Jahren 1904-1906 wiederholt Strafverfügungen des Amts. Enders, bekanntlich von der Blodmehrheit trop der Unterzeichnung vorstehers in Eichwalde . Er ging, wie er unter seinem Eide be eines für Enders ausgegebenen Flugblattes durch Bürger fundete, deshalb auf das Amtsbureau und sagte au dem Ange meister des Streises für gültig erklärt worden ist. Sie bestreiten den flagten: er habe immerfort mit der Polizei zu tun, was er denn amtlichen Einfluß dieser Beamten. Die freisinnigen Mit nur machen solle, um dies zu verhindern. Darauf soll der Anges glieder der Kommission hielten sich aber an den bekannten Ausspruch flagte gesagt haben: des Abgeordneten opsch, daß Amtsvorsteher und Bürgermeister in Dftelbien einen bedeutend größeren Einfluß befäßen, als in Süd­ deutschland , daher erflärten sie die angeführte Unterzeichnung des Aufrufs für amtliche Beeinflussung. Infolgedessen beschloß die Mehrheit der Kommission, die Wahl Sennings zu bean standen und Beweiserhebungen au beranstalten Damit schließt die Kommission ihre Tätigkeit für die laufende

In den Hafen städten waren die Kundgebungen sehr an sehnlich. Die Arbeiter der Arsenale waren zum größten Teil den Werkstätten ferngeblieben. Jn Toulon, wo die Arsenalarbeiter und eine Anzahl anderer Gruppen aus der Arbeitsbörse ausgetreten find, fanden awei Umzüge unter Borantragung roter Fahnen und unter den Klängen der Internationale" statt. Eine ebensolche Kund­gebung wird aus La Rochelle gemeldet.

Versammlungen wurden in allen größeren Drten des Landes abgehalten. Die Arbeitstonföderation hatte zahlreiche Redner für sie belegiert.

Italien .

Rom , 2. Mai. ( Bribatdepesche des Vorwärts".) Die Maifeier hat in diesem Jahre weitere Fortschritte gemacht. Ueberall herrschte feierliche Festesstimmung. Da die Behörden fich diesmal zurüchielten, wurde die Ruhe nirgends gestört. Die Arbeitsruhe war allgemein. Die Maifeier berlieh dem Straßenbild ein charakteristisches Gepräge, da der Trambahnvertehr gleichfalls ruhte. Ueberall feierten die Buchdrucker, so daß gestern nachmittag und heute früh keine Beitungen erschienen. Die römische Stadtverwaltung ge­währte ihren Beamten Arbeitsruhe. Ebenso die zahlreichen sozial­demokratischen Stadtverwaltungen der Provinz.

Belgien .

Brüssel , 2. Mai. Die Maifeier wurde überall durch Arbeits. ruhe, Bersammlungen und Straßenumzüge gefeiert. Es ereignete fich tein Zwischenfall. Die Arbeitsruhe war besonders in den Kohlen­rebieren umfassend.

Spanien .

Madrid , 2. Mai. ( Privatdepesche des Vorwärts".) Der Um­fang der Maifeier war größer als im Vorjahre. In Madrid und in der Provinz ereignete sich fein Zwischenfall.

Vorwärts.)

Session.

Einlauf.

Im Reichstage gingen ein:

Drei internationale blommen über das Bribat recht, und zwar: 1. über die Wirkungen der Ehe auf die Rechte und Pflichten der Ehegatten in ihren persönlichen Beziehungen und auf das Bermögen der Ehegatten, 2. über Entmündigung und 8. über

den Zivilprozeß.

Entwurf eines Gefeßes betreffend Abänderung des Wechselstempelsteuergesetes. 115., 116., 118., 123., 125., 128., 129., 181., 186.- 188., 140. und 141. Bericht der Petitionstommission. Entwurf eines zweiten Nachtrags zum Beishaus haltsetat für 1908. Bericht der Wahlprüfungstommission über die Wahl des Abg. Schwarz- Lübed. Bericht der Kommission über den Entwurf eines Gefeßes betr. Abänderung der Gewerbeordnung. Bwölftes Verzeichnis der eingegangenen Betitionen.

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Tun Sie nur etwas und feien Sie nicht immer so ein Anider!" Dabei soll er mit den Fingern die Bewegung des Geldzahlens ge macht haben. Müller will darauf, als er mit dem ungeflagten allein war, diesem 5 Mart in die Hand gedrüdt haben in der Er. wartung, ber Angeflagte werde sich in Zukunft freundlicher gegen ihn berhalten und seinen Einfluß dazu benutzen, den Amtsdiener Säusler zu veranlassen, nicht so häufig wie bisher Anzeigen gegen ihn zu erstatten, auch bei dem Amtsvorsteher zu seinen Gunsten tätig zu sein. Als dann Müller trotzdem wieder ein Strafmandat erhielt, erstattete er über das Vorgefallene Anzeige beim Landrat, und die Eröffnung des Strafverfahrens gegen den Amtssekretär war die Folge davon. Die Straffammer sprach seinerzeit den An­geklagten frei, weil dem Angeklagten gar fein Einfluß auf die Bor nahme oder Unterlassung einer Amtshandlung zustand. Die Ent schließungen des Amtsvorstehers seien selbständig zu fassen und nur in gewiffen Fällen durch die Mitwirkung des Amtsausschusses Entwurf eines Gefeßes zur Ausführung des Abkommens bedingt. Danach sei die Tätigkeit des Amtssekretärs teine be über den Zivilprozeß. ratende, den Amtsvorsteher bei seinen Entschließungen beein Entwurf eines Ergänzungsgefezes betreffend Postdampf- flussende. Auf die gegen das freisprechende Urteil feitens ber schiffverbindungen mit überseeischen Ländern. Staatsanwaltschaft eingelegte Revision hat das Reichsgericht bas Urteil aufgehoben und die Sache an die erste Instanz zurüd berwiesen. Das Reichsgericht führte aus: Der Amtsvorsteher fei bei Verwaltung der Polizei und den sonstigen Angelegenheiten des Umtes nach näherer Vorschrift der Kreisordnung vielfach darauf angewiesen, Borgänge zu berüdsichtigen, die sich aus den Alten des Amts ersehen lassen. Er kann unter Umständen sich mit der Aus funft begnügen, die der Amtssekretär ihm über das Vorhandensein und den Inhalt von Aften erteilt. Wenn beispielsweise nach Ein gang einer Strafanzeige ein Amtssekretär feinem vielleicht neu­ernannten Borgeseßten schriftlich oder mündlich erklärt, Aften über frühere Strafverfügungen feien nicht erlassen oder vorhanden, so ist diese Erklärung, mag fie wahr oder unwahr sein, eine in sein Amt einschlagende Handlung. Sobald er Stoff aur Beurteilung einer Angelegenheit beibringt oder beizubringen unterläßt oder eine bestimmte Anordnung empfiehlt, übt er eine zu seinem Bureaudienst gehörige Tätigkeit aus. Dabei lann er seine Amts. pflicht verlegen. In der Verhandlung am Freitag bestritt der Angeklagte entschieden die Angaben des Zeugen Müller. Er set an dem Tage, als dieser im Bureau erschienen, frant gewesen und habe ihm auf dessen Beschwerde lediglich den Rat erteilt, die leber. tretungen zu unterlassen, dann würden die Polizeiftrafen von selbst aufhören. Beim Weggange habe ihm plößlich Müller 5 Mart zuge schoben und habe sich eiligst entfernt. Er selbst sei über dies Ber halten ganz perpleg gewesen, habe unmittelbar darauf wegen seiner Erkrankung den Dienst verlassen und sich nach Hause begeben müssen und dort seiner Frau sofort erklärt, daß Müller die 5 Mart wieder erhalten müsse. Richtig sei es, daß er das Geld erst nach Als Mittel zu diesem Zweck und um der körperlichen Ent­Wegen Beleidigung der Spandauer Polizei einiger Zeit an Müller zurüdgeschickt habe. Zwei Zeugen, die im artung unserer Klasse borzubeugen, berlangen wir: die Unter hatte sich der Arbeiter August Arendt vor dem hiesigen Schöffen. Amtsbureau die Unterredung des Müller mit dem Angeklagten mit haltung der Schulkinder auf Staatskosten, die Organisierung und gericht zu verantworten. In einer am 4. Februar b. J. im Lokal angehört hätten, bestritten ebenso wie der Angeklagte selbst, daß Beschäftigung der Arbeitslosen mit nüßlicher und produktiver Ar- von Ullrich abgehaltenen öffentlichen Versammlung, in welcher der dieser die von Müller behauptete Aeußerung getan und die be beit, Achtstundentag, Alterspensionen. Um die Eroberung der wirt- Genoffe Bieser über das Vorgehen der Spandauer Polizeibeamten blieb aber bei seiner Behauptung. Der Staatsanwalt hielt für er­zeichnende Fingerbewegung dazu gemacht habe. Der Zeuge Müller schaftlichen Einheit zu erleichtern, verlangen wir allgemeines Wahl- am 12. Januar referierte und bei Schilderung der Vorgänge den blieb aber bei feiner Behauptung. Der Staatsanwalt hielt für er recht für Männer und Frauen, Zahlung von Diäten und Wahl- Ausspruch tat, daß angesichts solcher Vorkommnisse, und solcher Wiesen, daß der Angeklagte im Sinne des§ 332 St.-G.-B. für An der Prozession nahmen etwa 5000 Personen teil. Abends Handlungen der Beamter. etwas mehr Schulbildung am Plage beantragte unter Annahme mildernder Umstände 9 Monate Ges wäre, machte der Angeklagte einen Zwischenruf, durch fängnis und 5 Jahre Ehrverlust. Der Gerichtshof hielt nicht den den fich die Spandauer Polizei beleidigt fühlte, und stellte der Oberbürgermeister, als Chef der Polizeiverwaltung, Strafantrag. Das Gericht verurteilte den Angeklagten nach dem Antrag des Amtsanwalts zu 50 Mart Geldstrafe, im Unver­mögensfalle zu 10 Tage Gefängnis. Dem Chef der Polizeiverwal. tung wurde die Publikationsbefugnis durch Aushang im Rathause zugesprochen.

Die Maifeier in London . London , 2. Mai. ( Privatdepesche des Der 1. Mai wurde in London gefeiert durch eine Prozession, die sich am Themseufer bei der Templeftation sammelte und von da durch den Strand, Kingsway, Holborn und Orford- Street nach dem Hydepark marschierte. Der Prozession schlossen sich etwa 30 Wagen mit Böglingen der sozialistischen Sonntagsschulen sowie die Arbeitslosen an. Von Gewerkschaften waren vertreten: die Eisenbahner, die Möbeltischler, Schrifiseßer, Buchbinder, Geschäfts­diener und Schneider. Die Prozession tam ungefähr um 34 Uhr im Hydepark an, wo fieben Wagen als Tribünen dienten und bon welchen verschiedene Genossen und Genoffinnen sprachen. Die fiebente Tribüne war international. Um 5 Uhr wurde folgende Rsolution angenommen:

" Dieses Arbeitermeeting sendet brüderliche Grüße an die sozialistischen Genossen, die sich in allen Ländern der Welt an diesem Tage versammeln, um ihrer Solidarität Ausdruck zu geben um ihren Entschluß fund zu tun, sich von der Lohnarbeit zu be­freien und ein genossenschaftliches Gemeinwesen zu schaffen, das auf Gemeineigentum an den Produktionsmitteln begründet ist.

findet in Holborn Tower Hall Maifest statt.

Die Maifeier war von herrlichem Wetter begünstigt. In der Prozession schritten 5000 Personen. Die Polizei verbot den Anarchisten die Errichtung von Tribünen und die beab­fichtigten Reden. Holland.

Amfterdam, 1. Mai 1908. Das Maifest wird in Holland dieses Jahr in der üblichen Weise gefeiert und zwar mit Straßenumzügen am Mittag und am Abend, sowie mit Meetings. Die Arbeitsruhe ist noch immer keine große, aber doch zunehmend. Die Stadtmagistrate verschiedener Pläße ge­statteten den Gemeindearbeitern, falls sie dies frugen und soweit der Dienst es zuläßt, heute frei zu nehmen.

Zu Amsterdam fand um 1 Uhr ein Straßenumzug statt, der bom Amsterdamer Borstände- Verbande organisiert war und an welchem 43 Organisationen und, nach Schäßung, 4000 Personen teilnahmen, worunter viele Frauen. Der Umzug machte auch dieses Jahr wieder einen imposanten Eindruck durch die Fahnen, Banner und mit Inschriften beschriebenen Tücher, dessen erstes dem Zuge vorangetragenes die Forderung, worunter in Holland das Fest gefeiert wird, trug:" Für den Achtstundentag und das allge­meine Wahlrecht". Der von mehreren Musikkorps begleitete De monstrationszug begab sich schließlich nach dem Palais von Bolts­blht", dessen 3000 Personen fassender Saal bis auf den letzten Platz Befüllt war und noch 1000 Personen in dessen Garten sich begeben

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Gerichts- Zeitung.

Der Prozeß Trofimoff vor dem Reichsgericht. Das Reichsgericht beschäftigte sich am 14. April mit ber Revision des stud. med. Nikolaus Trofimoff und des Schriftstellers Strelzow. Sie sind bekanntlich am 28. Dezember v. 3. vom Land­gericht I, Berlin , wegen Bergehens gegen das Vereinsgesetz, der erstere auch wegen Geheimbündelei, verurteilt worden. Die Urteils­berkündung wurde auf Freitag bertagt. Sie lautete auf Ber­werfung der Revision. In der Begründung wurde angeführt, daß die öffentlichen Angelegenheiten feineswegs immer deutsche zu sein brauchen; das Gesez finde auch Anwendung, wenn es sich um öffentliche Angelegenheiten anderer Länder handle.

Schiebungen zuungunsten Angestellter.

$ 332, sondern den§ 331 für vorliegend, da nicht recht erkennbar für welche bestimmte Handlung der Zeuge Müller das Geld sei, für welche bestimmte Handlung der Zeuge Müller das Geld geopfert habe. Es sei aber wohl denkbar, daß Müller durch die geopfert habe. Es sei aber wohl denkbar, daß Müller durch die Hingabe des Geldes eine Einwirkung zu seinen Gunsten erreichen wollte in solchen Fällen, wo der Amtssekretär von dem Amts­vorsteher zugezogen würde und in nicht pflichtwidriger Weise feinen Einfluß geltend machen fönnte. Der Gerichtshof verurteilte den Angeklagten zu 3 Monaten Gefängnis.

feld über:"

Eine Schiebung zuungunstern der Handlungsgehülfen unter­Sozialdemokratischer Wahlverein für ben Reichstags. lag am Freitag der Entscheidung der zweiten Kammer des Kauf- Wahlkreis Brieg - Namslau.( Ortsverein Berlin) Heute abend mannsgerichts. Die Klägerin Alice B. war von einem Kaufmann 6 Uhr bei A. Grimm, Spreeftr. 8( an der Friedrichsgracht, Nähe Spittel­G. als Verkäuferin für ein Konfitürengeschäft engagiert worden, marft). Gäste willkommen. Verein der Lehrlinge, jugendlichen Arbeiter und Arbeiterinnen als dessen Geschäftsführer G. fich ausgab, während nach G.'s An­gabe der Inhaber des Geschäfts sein Schwiegervater Georg. fein Berlins und Umgegend. Abteilung IV. Seute 5 he bei Litfin, sollte. Diese Besitzverhältnisse wurden auch der Klägerin im Bei- Memelerstr. 67: Deffentliche Bersammlung. Vortrag des Hrn. Dr. Hirsch. Geschlechtstrankheiten, Altohol und Nikotin." Distusfion. sein ihres Vaters bom Schwiegervater bestätigt, wie auch letterer Gäste willkommen. die vereinbarte Kaution von 100 m. in Empfang nahm. Das Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen Direktion über Firmenschild am Laden lautete auf den Namen Georg H. Erst Marktlage: Fleisch: während der Tätigkeit der Verkäuferin wurde es durch ein anderes den Großhandel in den Bentral- Marktballen. 23ild: Zufuhr sehr mit dem Namen des Schwiegersohnes ersetzt. Bei Austritt aus dem Zufuhr schwach, Geschäft still, Preise unverändert. napp, Geschäft lebhaft, Breise feft. Geflügel: Zufuhr knapp, Geschäft Geschäft hatte die Klägerin noch eine Forderung für Gehalt und lebhaft, Breise gui. Fische Zufuhr genügend, Geschäft schleppend, Breise unrechtmäßig einbehaltene Kaution in Höhe von 83 M. und machte wenig wenig verändert. Butter und Käse: Geschäft ruhig, Breise Bufuhr reichlich, diesen Anspruch gegen den Schwiegervater H. vor dem Kaufmanns- unverändert. Gemüse, Obst und Südfrüchte: gericht geltend. Dieser bestritt, daß die Klägerin in einem Arbeits- in bolländischem Spinat über Bedarf, Geschäft lebhaft, Preise meist gedrüdt