"
Als
einem Stnippel oder Schraubenschlüssel über die Hand erhalten. J Vertreter aber, Herr Pezold, sei, obwohl er an die Beamten heran-| Bericht des Ausschusses folie die Anträge zum Verbandslag liegen Er habe sich für berechtigt gehalten, in das Haus trat, um sich darum zu kümmern, was vorgehe, in barschefter Weise in einer 38 Quartseiten starken Druckschrift vor. Die Berichte ereinzudringen. Er sei dem letzten Flüchtling mit gezogenem zurückgewiefen. Ueberhaupt sei das Vorgehen der Beamten und die strecken sich über die Zeit vom 1. Januar 1906 bis zum 31. DeSäbel nachgelaufen. Auf der Treppe des Seitenflügels sei Art des Waffengebrauchs ganz unerhört und empörend. Die Beamten zember 1907. Die Tätigkeit der Hauptverwaltung war in den er dann von einem Schuhmann überholt worden, der noch haben so gehandelt, als ob überhaupt keine Bestimmungen über den beiden Jahren umfangreicher als je zuvor. Der Verband hat gute ein Stockwerk höher wie er gelaufen sei. Wahrscheinlich Gebrauch der Waffen vorhanden sind. Dabei ist durch Erlaß bom Fortschritte gemacht. Wenn auch die Mitgliederzahl nicht, wie man durch den Lärm angelockt, hätten oben Leute über das Geländer 4. Februar 1854 ausdrücklich vorgeschrieben, daß sie sich der Waffen auf dem vorigen Verbandstag in Köln hoffte, auf 8000 gestiegen, gesehen, die, als sie die Schuhleute bemerkten, sofort auf diese hin- nur bedienen dürfen so hatte es der Verband ant Jahresschluß 1907 doch schon auf über untergefpien und Ausdrücke wie Bluthunde, Lumpen" a) wenn Gewalt oder Tätlichkeit gegen sie selbst, indem sie sich 6700 Mitglieder, unter ihnen 671 weibliche, gebracht. Im Jahre und andere gebrauchten. Da er Angriff gefürchtet in Dienstfunktion befinden, ausgeübt werden, 1906 betrug die Mitgliederzunahme 2401, im Jahre 1907 393. habe, so habe er den Säbel gezogen behalten. Der An- b) wenn auf der Tat entdeckte Verbrecher, Diebe, Schleich - Daß sie im letzten Jahre weit geringer war, als im vorlegten, ist getlagte fei erregt an ihn herangetreten. Von einer Beschwerde" händler usw. ihren Aufforderungen, um zur nächsten Obrigkeit zus zu einem guten Teil auf die allgemeine Wirtschaftskrise wie auch habe dieser kein Wort gesagt, wohl aber habe er sich des Ausdrucks geführt zu werden, nicht ohne tätlichen Widerstand Folge leisten und auf den regnerischen Sommer zurückzuführen, der ebenfalls die unverschämt" bedient und sich angemaßt, ihn( Schmidt) aus sich der Beschlagnahme der Effekten oder Waren und Fuhrwerke oder Arbeitsgelegenheit im Gastwirtsgewerbe start verminderte. dem Hause zu weisen. Da er in dem Verhalten des Blumenthal die ihrer Verhaftung mit offener Gewalt oder mit gefährlicher Drohung der Verband im Jahre 1898 gegründet worden war, zählte er nur Kriterien der Beamtenbeleidigung und der Begünstigung erblickt widersetzen, 915 Mitglieder, am Jahresschluß 1905 waren es 3908 Mitglieder habe, so habe er dem Schußmann Preiß zugerufen:" Nehmen Sie c) venn sie auf andere Art den ihnen zugewiesenen Posten und in den letzten beiden Jahren stieg die Mitgliederzahl um 2794 den Mann fest!" Blumenthal habe sich am Treppengeländer fest nicht behaupten oder die ihnen anvertrauten Personen nicht beschüßen oder um 71,49 Broz. Die bisherigen englischen Ortsverwaltungen, geflammert und seiner Festnahme heftigen Widerstand ent- können. die 310 Mitglieder zählten, sind im Jahre 1907 nach einem lebergegengesett, so daß er nur mit vieler Mühe die Treppe hinunterEs liegt ihnen jedoch auch in diesen Fällen ob, die Waffen nur einkommen mit der Hauptverwaltung aus dem Verband ausgegebracht werden konnte. Von dem Säbel sei in seiner Gegen zu gebrauchen, nachdem gelinde Mittel fruchtlos angewendet find. fchieden und haben sich zu einem englischen Gastwirtsgehülfenwart feinesfalls Gebrauch gemacht worden. Der Angeklagte und nur wenn der Widerstand so start ist, daß er nicht anders als verband zusammengeschlossen, befinden sich aber nach wie vor in sei in großer Erregung gewesen, obgleich er gar keine Ver- mit bewaffneter Hand überwunden werden kann, selbst dann noch engster Fühlung mit dem deutschen Verband. Die Ausscheidung anlaffung dazu hatte, sich zum Sachwalter für Leute auf- müssen sie mit möglichster Schonung gebraucht werden. der englischen Ortsverwaltung trug auch dazu bei, daß der Mitzuwerfen, die etwas etwas begangen haben. Durch δας Das Nichts von alledem lag hier vor, so daß schon aus diesem gliederzuwachs im Jahre 1907 geringer war, als 1906. Die Zahl zwischentreten des Angeklagten fei es den Erzedenten, die sich Grunde ein eventueller Widerstand berechtigt gewesen wäre. Statt der Ortsverwaltungen ist in der Berichtszeit von 43 auf 58 gc= in das Haus geflüchtet hatten, möglich geworden, sich zu verbergen. dessen hat der Angeklagte sich lediglich verbeten, angefaßt zu werden, stiegen. Er habe den Angeklagten nicht gekannt, auch nicht das Haus und da er freiwillig mitgehe, dem Beamten die Sistierung also nicht habe nicht gewußt, daß in dem Hause eine Ver- erfchwert, sondern erleichtert. Es rechtfertige sich daher die vollbandskasse ist. ständige Freisprechung.
Der Angeklagte bleibt demgegenüber dabei, er habe den Hauptmann Schmidt in der höflichsten Weise auf gefordert, den Mißhandelten vor weiteren Miß handlungen zu schüßen.- Bolizeihauptmann Schmidt betont ferner, er habe kein Wort davon gesagt, daß ihn der Angeklagte mit dem Knüppel geschlagen habe.
-
Die Agitation erstreckte sich über das ganze Reich. Nicht weniger als 185 Städte wurden in den zwei Jahren mit Referenten von der Hauptverwaltung beschickt. Hierzu kommen noch Rechtsanwalt Rosenfeld schließt sich den rechtlichen Auffassungen 51 Orte, wo Referenten aus benachbarten Städten tätig waren. Dr. Heinemanns an und brandmarkt das ganz unglaubliche Besondere Aufmerksamkeit wurde auch den Saisonpläßen- BadeVorgehen der Polizei, das durchaus ungesetzlich und unzulässig war. und Kurorten- gewidmet, wo die Kellner oft unter sehr vielea Die Polizei hatte im höchsten Falle die Aufgabe, die Straße von und krassen Mißständen zu leiden haben. Manche opfern ihe den Demonstranten zu säubern und für den Verkehr frei- lehtes Geld den Stellenvermittlern, um auf einem solchen Saisonzuhalten. Nachdem das geschehen, lag gar kein Anlaß vor, die plak unterzukommen, müssen dann wochenlang AufräumungsEs wird festgestellt, daß diese Version auf einem Irrtum beruhe. Flüchtigen noch weiter in das Haus zu verfolgen. Statt dessen und Buzarbeiten verrichten und sind schließlich in der Hochsaison Der Schumann Preis belundet, daß er dem Thomaschek erst drang Bolizeihauptmann Schmidt und seine Leute mit gezogenem blätter wurden in Zehntausenden von Eremplaren gebrudt und auf Trinkgeldjägerei angewiesen. Verschiedene Agitationsflugeins mit dem Säbel verscht Säbel in das Haus ein, ohne sich an die Vorschriften über den habe, als diefer sich widersetzte. Thomaschet sei dann verschwunden. Waffengebrauch zu binden. Ohne weiteres wurde auf Leute ein- berbreitet. Die Broschüre über die Bundesratsverordnung für das habe, als dieser sich widersetzte. Thomaschek sei dann verschwunden. geschlagen und selbst Kinder und Frauen wurden beschimpft. Man Gastwirts gewerbe wurde in neuer Auflage in 10 000 Gremplaren Der Angeklagte habe sich dann plöglich eingemischt und gesagt: es mishandelte die Leute, die herausfamen und ließ fie dann ruhig herausgegeben. sei eine Gemeinheit, den Mann zu schlagen. Dasselbe habe er auch weitergehen, ohne sie zu sistieren. Das zeigt, daß auch die Schutz- Ueber Arbeitsnachweis und Stellenbermitte dem Hauptmann Schmidt gegenüber wiederholt. Als der Angeklagte leute auf dem Hofe ebenso erregt und grundlos eingeschlagen Iung wird berichtet, daß, entsprechend einem Beschlusse des weggeführt werden sollte, habe er sich zivar mit einer Hand am haben, wie Preiß auf den Tomaschet. Geländer festgehalten, aber von einem eigentlichen Widerstand sei haben, wie Preiß auf den Tomaschet. nichts zu bemerken gewesen. Der Angeklagte sei sehr aufgeregt geAuf Befragen des Rechtsanwalts Dr. Heinemann, was denn nun Thomaschet getan habe, belundet der Zeuge: Er habe Th. für einen der Erzedenten gehalten und ihn aufgefordert, das Haus zu verlassen. Th. habe sich geweigert, indem er sagte, er gehöre in das Haus und habe dort zu tun; da habe er den Th. festgehalten und da es ihm schien, als ob Th. auf ihn losgehen wollte, habe er auf ihn geschlagen.
wesen.
bemerft.
fönnen.
Westermann , daß der Gerichtshof nicht den geringsten Zweifel daran für das Gastwirtsgewerbe hingearbeitet haben. In mehreren Nach etwa 3/ 4stündiger Beratung verkündete Landgerichtsdirektor auf die Errichtung paritätischer oder städtischer Arbeitsnachweise habe, daß die Schutzmannschaft zu dem Eindringen ins Haus be- Städten wird noch über die Frage mit den Wirtsvereinen oder rechtigt gewesen sei; aber ebenso wenig ist der Gerichtshof darüber den Stadtbehörden verhandelt. Merkwürdig ist, daß der Magistrat zweifelhaft, daß der Schuhmann Preiß seine Befugnisse überschritt, von Hannover erklärte, dem Wunsche der Gastwirtsgehülfen babei bewenden lassen, dieses Benehmen des Schuhmanns Preiß als un- teiten fehle. In Bremen , wo schon seit Jahren über als er den Arbeiter Tomaschet mishandelte. Hätte der Angeklagte es nicht nachkommen zu können, da es der Stadt an Räumlichhätte man daraus auf eine Absicht der Beleidigung nicht schließen daß die Stellensuchenden bezahlen sollen, woran natürlich die Ververschämt zu bezeichnen, so wäre er zwar sehr weit gegangen, doch einen paritätischen Nachweis verhandelt wird, fordern die Wirte, Der Angeklagte ist aber auch zu dem Bolizeihauptmann handlungen scheitern müssen. In Hamburg sind die Verhand Schmidt gegangen und hat ihm gegenüber in barscher Weise das gesamte lungen gescheitert, weil der reiche Gastwirtsverein keinerlei Opfer Auftreten der Polizei im Hause als" Unverschämtheit" bezeichnet. Hierin für einen Nachweis auf sich nehmen will. In vielen Fällen dienen liegt eine Beleidigung. Als strafverschärfend kommen die Vorstrafen des der Deutsche Kellnerbund sowie der Genfer Kellnerverband und Angeklagten in Betracht, als strafmildernd die hochgradige Erregung, andere derartige Standesvereine zum Schutz der gewerbsmäßigen in die der Angeklagte durch das voraufgegangene Auftreten des Stellenvermittelung. Mit Erfolg haben Mit Erfolg haben die Caféangestellten Schußmanns Preiß versetzt werden mußte. Ats angemessene Berlins einen Kampf gegen die gewerbsmäßige Stellenbermitte Strafe habe der Gerichtshof daher auf eine Geldstrafe von lung durchgeführt. Für das Gastwirtsgewerbe sind Fachabteilun Er sei aus Posen zurüdgekommen und, um sich anzumelden, 50 mart ertannt oder im Nichtbetreibungsfalle je einen Tag gen städtischer Arbeitsnachweise errichtet worden in Magdeburg , zum Bureau des Metallarbeiterverbandes hinaufgegangen, ohne Gefängnis für je 10 Mart. Elberfeld , Düsseldorf , Dortmund , Frankfurt a. M. daß irgend etwas von einem Krawall zu bemerken Berliner Polizei- Präsidium eine Sitzung stattfand, einberufen bom Bu erwähnen ist hier noch, daß am 13. Dezember 1906 im war. Als er eine Viertelstunde gewartet habe, sei der Schutzmann freigesprochen. Preiß beraufgestürmt und habe ihn angeherrscht: Machen Sie, Preußischen Handelsministerium, zu der auf der einen Seite der daß Sie hier wegkommen!" Als er darauf erwiderte, er gehöre Bund der Stellenbermittler, auf der anderen Seite unser Ver ia hierher, habe der Schußmann ihm band geladen war, um zu dem Entwurf einer neuen Verordnung sich zu äußern. Dieselbe ist im April 1907 erschienen und findet fich im Gastwirtsgehilfen" Nr. 17 bon 1907 und auch in der B.- B.- Broschüre abgedrudt.
Auch Schuhmann Podrandt, der den Angeklagten nach der Wache gebracht, hat von einem Widerstande nichts Schuhmann Schack macht dieselbe Aussage wie der VorMetallarbeiter Thomaschet:
zeuge.
fofort zwei Schläge mit dem Säbel
"
bersetzt. Dann wollte er ihm noch einen dritten Schlag geben, er habe sich aber schnell gebüdt und so habe der Säbel das Geländer Fußtritt
getroffen. Auch einen
habe ihm der Schuhmann noch geben wollen, er habe sich aber fchleunigst in Sicherheit gebracht.
Arbeiterin Anna Schüler,
Bon der Auflage wegen Widerstandes wird der Angeklagte
*
So ist denn die verlegte Majestät der Polizei an ihrem freblen Beleidiger gerächt, er soll seine Tat mit Erlegung von 50 Mart sühnen.
bürger mit seinem beschränkten Untertanenverstand sehr eigentümliche Aus dem Urteil des Gerichtshofes ergeben sich für den StaatsFolgerungen.
"
in einer ganzen Reihe von Städten zu verzeichnen. Die Streits
Streits, Sperren und Maßregelungen waren und Sperren erstreckten sich meist nur auf einzelne Betriebe. Jeder Hauswirt sowie sein Vertreter find bei Tumulten Regelrechte Lohnfämpfe gehören im Gastwirtsgewerbe immer noch nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, das Haustor zu zu den Seltenheiten. Der Deutsche Kellnerbund wie der Genfer schließen und geschlossen zu halten. Das Gericht aber sagt: Verband haben sich hier und da bei den Kämpfen wieder als Haustor Streifbrecherlieferanten hervorgetan. Gleichwohl konnten die
durchgeführt werden, ein Beweis dafür, daß Streits im Gast
die gleichfalls vor dein Bureau gewartet hat, bestätigt die die Polizei darf ein bei Tumult geschlossenes den Eintritt in das ver- Lohnbewegungen und Streits in den meisten Fällen mit Erfolg Schuhmann Preiß habe fofort los- gewaltsam öffnen und sich geschlagen, ohne hinzusehen, wer dort stand. Nach ihrer Meinung hat schlossene Haus erzwingen, auch wenn es sich nicht darum handelt, der Angeflagte, nachdem er seine Tür geöffnet, nur gefagt:" Das etwa in das Haus geflüchtete Leute zu ergreifen, um fie vorbeugend ist doch unerhört, hier auf wehrlose Menschen los- an dem Verarechen der Zusammenrottung zu verhindern. Zwar zuschlagen!" find die Formen, welche bei der Durchsuchung eines Hauses zu beobachten sind, im Gesetz genau vorgeschrieben, aber die Polizei braucht sich an sie nicht zu kehren.
Frau Anna Müller und die Beugin Herm schließen sich ganz der Vorzeugin an. Auch die Vernehmung einer Reihe weiterer Zeugen ergibt dasselbe Bild über die Vorgänge, bei denen der Angeflagte beteiligt war. Im übrigen wird noch festgestellt, daß die Schuyleute bei ihrem Eindringen auf den Hof auch
Und wie begründet das Gericht diese Meinung, nach welcher die Polizei einen Freibrief zum Eindringen in geschlossene Häuser hat. Nun, die Begründung ist so, wie sie bei den Gerichtsurteilen zu sein pflegt, wenn wirkliche Gründe fehlen. Bei der Verkündigung des Urteils sagte der Vorsitzende einfach, das Gericht hat nicht den geringsten Zweifel, daß die Schußmannschaft berechtigt war, das Haus zu betreten. Es wäre auch seltsam, wenn ein preußisches Gericht an dem Rechte der Polizei irgendwie zweifeln wollte.
zugegebenen Ausdrud„ Ünverschämtheit" anwenden durfte. Das sei urteilung der Polizei gewesen.
Und tvenn der Gerichts
wirtsgewerbe wohl möglich und auch zweckmäßig sind, wenn fie richtig eingeleitet und geführt werden. In dem Bericht wird je doch betont, daß der Streit nur als legtes Mittel, wenn alle anderen Mittel bersagen, angewandt werden foll.
Ueber die Bundesratsverordnung fagt der Bericht, daß sie immer noch sehr mangelhaft durchgeführt wird, und daß die Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden sehr viel zu wünschen übrig läßt. Durchgreifende Befferung ist nur zu erwarten, wenn Ferner wird die Petition des Verbandes auf Einführung der eine genügend starte Organisation dem Gesetze Achtung verschafft. fcöchentlichen 36stündigen Ruhezeit für alle Gastwirtsangestellten erwähnt, die bekanntlich samt der Petition des Hoteldienerberbandes auf Ausdehnung der geltenden Bundesratsverordnung auf das gesamte Hülfspersonal dem Reichskanzler zur Berücksichtigung überwiesen ist. Für die Bahnhofswirtschaften ist die Bundes. ratsverordnung bekanntlich durch Ministererlaß ein wenig berbessert worden, was in dem Bericht für durchaus angebracht ermit Vorliebe Lehrlinge und junge Leute befchäftigen. lärt wird, unter anderem auch deswegen, weil die Bahnhofswirte fchiedenen Städten, wie Berlin , Leipzig , Solingen , Plauen , Düffel. Mit Gewerkschaftshäusern hat der Verband in ver. dorf, Halle usw., Tarifverträge abgeschlossen, die dem reichsstatisti fchen Amt auf Wunsch zur Verfügung gestellt wurden.
-
Unter den Sellnerinnen wurde ebenfalls eine rege Agitation für den Verband entfaltet an der sich auch die Arbeitersekretärin Fräulein Grünberg aus Nürnberg beteiligte. In besondere Abteilungen für die Gastwirtsgehülfinnen gegründet. München und verschiedenen anderen füddeutschen Städten wurden Die Münchener Kellnerinnen führten beim Oktoberfest 1906 eine Lohnbewegung durch, die guten Erfolg hatte.
Frauen und Kinder verfolgt haben. Die Frau des portiers Lachnidt, die vor einem Eingange saß und zu dem herantretenden Schuhmann lediglich sagte, hier fei nur ihre Tochter heraufgegangen, wurde ohne weiteres mit den Worten angefahren: Machen Sie, daß Sie wegkommen, dämliches Weib"; von drei Knaben, welche über den Hof geflüchtet waren, Aber ganz hat sich das Gericht dem Eindruck doch nicht entwaren zwei über den Baun geklettert, um sich der Verfolgung zu ziehen können, daß das Handeln der Schußleute nicht zu billigen war. entziehen und einer hatte sich hinter dem Müllkasten bersteckt. Ausdrücklich hat der Gerichtshof anerkannt, daß der Schuhmann Dieser wurde von einem Schuhmann mit dem Säbel hervorgeftätert, Breiß gar teine Veranlassung hatte, ben Arbeiter und ein Zeuge hatte auch den Eindruck, als ob der Knabe mit der Tomaschet mit dem Säbel zu mißhandeln. Und er flachen Klinge geschlagen sei. Die außerordentliche Aufregung des Polizei- hat sogar dem Angeklagten Blumenthal das Recht zuerkannt, dieses hauptmanns und der Schußleute wird von vielen Beugen be- Vorgehen des Preiß als unverschämtheit zu kennzeichnen. tundet. Auf eine Reihe weiterer Zeugen wird allseitig verzichtet Warum ist denn dann aber Blumenthal bestraft worden? Widerstand und die Beweisaufnahme geschlossen. hat er nicht geleistet. Die Mißhandlung des Tomaschet als unDer Staatsanwalt läßt nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme verschämt zu bezeichnen, war er berechtigt. Was hat er denn nun die Anlage wegen Widerstandes fallen, auch gibt er weiter getan? Die Beweisaufnahme hat etwas weiteres nicht er zu, daß eine objektive Veranlassung für den Schuhmann Preiß zu geben. So hätte denn Blumenthal freigesprochen werden feinem Borgehen gegen den Thomaschet nicht vorlag. Aber er be streitet, daß der Angeklagte sich einmischen und den von ihm selbst müſſen. Aber ein Freispruch wäre gleichzeitig eine Vereine Beleidigung, wofür er eine Geldstrafe in Höhe von 5of auch nicht alle Polizeitaten decken und den Schußmann Preiß 50 Mart oder im Nichtbeitreibungsfalle je einen Tag Gefängnis preisgeben will, so kann er doch nicht die gesamte Polizei für je 5 Mart beantrage. berurteilen. Nun hat Blumenthal sich bei dem Bolizeihauptmann Rechtsanwalt Dr. Heinemann gibt zu, daß der Ausdruck Schmidt über das Benehmen des Schußmanns Preiß beschwert und unverschämt" an sich beleidigend sei, aber dem Angeklagten steht Hauptmann Schmidt meint, das fei in barichem Tone geder§ 193, der ihm den Schutz der Verteidigung berechtigter Inter- fchehen, so daß er die Beschwerde auch auf sich beziehen konnte. effen zubillige, zur Seite. Als Vorstandsmitglied des Metallarbeiterverbandes hatte er das Recht und die Pflicht, die Mit- Daraus deduziert dann der Gerichtshof, daß Blumenthal das geglieder des Verbandes gegen Ausschreitungen der Polizei zu schützen. Samte Vorgehen der Polizei als ein unverschämtes kennzeichnen Ein Erkenntnis des fächsischen Oberlandesgerichts erkennt aus wollte und damit auch die Absicht verfolgte, die Polizeibeamten zu drücklich an, daß die Ausdrücke" Unverschämtheit" und" Ge- beleidigen. meinheit" einen absolut beleidigenden Charakter nicht haben, Merkt es Euch also, Arbeiter. Einzelne untergeordnete Organe tenn nicht aus den besonderen Umständen auf die be der Polizei fönnen vielleicht einmal über das Ziel hinausschießen. leidigende Absicht geschlossen Absicht geschlossen werden müsse und bas fei Die Polizei als solche niemals. hier doch ganz ausgeschlossen, vielmehr habe der Angeklagte aus verleitem Rechtsgefühl und im Gefühl der beleidigten Breußen allerdings feines Beweises mehr bedurfte, daß die Polizei Somit hat denn auch diefer Prozeß wieder gezeigt, was in Würde des Berbandes heraus gehandelt. Daß der Tatbestand bes forWiderstandes nicht vorliege, hat der Staatsanwalt selbst anerkannt. Falls sakrosankt ist, daß die Taten der Polizei immer rechtmäßig und aber der Gerichtshof zu einer anderen Auffassung kommen sollte, so sei gefeßlich find. hinzuweisen, daß von einem Widerstand schon deswegen feine Rede sein tönne, weil die Beamten sich nicht in der berechtigten Ausübung ihres Amtes befanden. Die Treppen gehören zu den Bureauräumen und sind ein Teil derselben. Wolle man selbst den Be
Der Verbandstag der Gastwirksgehülfen.
amten das Recht der Durchsuchung zugestehen, so greift doch Bom 12. bis 15. Mai hält im hiesigen Boltshause" der Vermindestens§ 106 der Strafprozeßordnung Play, wonach der Inhaber band deutscher Gastwirtsgehülfen feinen fünften Verbandstag ab. oder Vertreter des Inhabers der Durchsuchung beiwohnen darf. Dieser Der Geschäftsbericht der Sauptverwaltung, der Kaffenbericht, der
Auch die Organisation des Hülfspersonals hat der Verband von Anfang an für seine selbstverständliche Pflicht erachtet, wäh rend die anderen Kellnerorganisationen mit ihrem törichten Standesdünkel auf das Hülfspersonal herabbliden. Mit dem Hoteldienerverband hat der Gastwirtsgehülfenverband durch Verwonach gegen den Anschluß der Bahlstellen jenes Verbandes an die mittelung der Generalfommission ein Uebereinkommen getroffen, Gewerkschaftskartelle tein Einspruch erhoben wird, da der Verband auf eine Verschmelzung mit dem der Gastwirtsgehülfen hinarbeitet. Grundsätzlich haben sich die Soteldiener auch bereits auf ihrem Verbandstag im April 1907 für die Verschmelzung ausgesprochen. Später ist dann ein Kartellvertrag zwischen beiden Verbänden abgeschlossen worden.
Der Kampf gegen den Kost und Logis3wang, der im Serbst 1904 durch eine zu diesem Zweck gebildete Kommission ein. Erhebungen, zu deren Zwede 85 000 Fragebogen ausgegeben wor geleitet wurde, ist in den legten zwei Jahren mit aller Energie weitergeführt worden. Die im Deutschen Reiche vorgenommenen den waren, find beendet und das Resultat ist in einer von Richard Calwer verfaßten Broschüre niedergelegt worden. Zurzeit ist die Kommission mit weiteren Erhebungen beschäftigt.
Das Verbandsorgan" Der Gastwirtsgehülfe", das, neben dem Hoteldiener", das einzige Organ im Berufe ist, das mit Ent schiedenheit die Interessen der Angestellten, wahrnimmt und gegen die vielen Mißstände, wie besonders gegen den Stellenschacher ener gisch ankämpft, hat auch in den letzten Jahren immer größere Verbreitung gefunden. Im Jahre 1894 betrug die Auflage 1800