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Nr. 113. 25. Jahrgang.

3. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

Der Verbandstag der Gastwirtsgehilfen.

Leipzig  , 13. Mai.

In der heutigen Vormittagssitung wurde zunächst die De­Fatte über die Geschäftsberichte fortgesetzt und zu Ende geführt. Von den meisten Rednern wurde wiederum auch die Frage der Kellnerinnenorganisation besprochen. Plannerer- München   meint, daß es ein sehr schlechtes Licht auf die Verhältnisse in Norddeutschland werfe, wenn man erkläre, daß die Kellnerinnen dort Eigenschaften hätten, die sie geradezu unfähig zur Organisation machten. Nach München   seien Kell­nerinnen aus Hamburg   gekommen, die sich als durchaus anständige Kolleginnen bewährten. Er, Redner, als Leiter von über 500 orga= nisierten Kellnerinnen Münchens   würde sich für diesen Posten be­danken, wenn man diesen Mitgliedern etwas anderes nachsagen wollte. Nachdem 3illmann hierzu als Verhandlungsleiter erklärte, daß sich die Aeußerungen über die Organisationsunfähig­feit nur auf die norddeutschen Animierlokale bezögen, nicht auf die füddeutschen Kellnerinnen, und daß es z. B. in Hamburg   nur drei große Lokale gäbe mit Kellnerinnen nach füddeutscher Art, erklärt Plannerer, danach müsse er allerdings annehmen, daß die Mehrheit des Verbandstags dann wohl Grund zu ihrer ablehnenden Stellung zur Organisierung der norddeutschen Kellnerinnen haben müsse. In seinem Schlußwort geht Poebich auch nochmals auf diese Frage ein und bemerkt, daß der Verband den Grundsatz be­folge, alle weiblichen Angestellten im Gastwirtsgewerbe zu organi­fieren, daß man aber aus den schon angeführten Gründen nicht an die Organisierung der norddeutschen Kellnerinnen herangehen fönnte.

Im übrigen wurde in der Debatte von vielen Rednern über die höchst mangelhafte Durchführung und gänzlich unzureichende Kontrolle der Bundesratsverordnung geklagt.

Hierzu lagen folgende Anträge vor, die beide der Haupt­berwaltung zur Berüdsichtigung überwiesen wurden:

Nürnberg  : Es möge der Verbandstag dahin wirken, daß die Fabrit- und Gewerbeinspektion mehr wie bisher auf unser Gewerbe ausgedehnt wird, damit die Ruhezeiten besser wie bisher eingehalten werden und wir mehr Aushülfen unterbringen fönnen.

Stettin  : Die Hauptverwaltung wird beauftragt, eine einheitliche Petition für sämtliche Ortsverwaltungen aus zuarbeiten, die von den einzelnen Verwaltungsstellen an die maßgebenden Behörden einzureichen ist, daß bei Kontrollierung der Bundesratsverordnung Angestellte im Gastwirtsgewerbe hinzugezogen werden.

Dem Hauptvorstand bestimmten Auftrag zu geben, diesen An­frägen entsprechend vorzugehen, davon wurde Abstand genommen, weil man sich erst im vorigen Jahr mit derselben Sache an die Behörden, auch an sämtliche Gewerbeinspektoren, gewandt hatte.

Deutscher  Transportarbeiter- Verband.

( Bezirk Groß- Berlin.) Hiermit diene den Kollegen zur Nachricht, daß unser lang­jähriges Mitglied, der Bader  ,

Ernst Brilke

am 12 d. M. berstorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute, Freitag, nachmittags 41, Uhr, von der Leichenhalle des St. Georgen­Kirchhofes, Landsberger Allee  , aus statt.

69/2 Die Ortsverwaltung I.

Verband d. baugewerblichen Hilfsarbeiter Deutschlands  . Zweigverein Berlin   u. Umgegend. ( Bezirk Südost). Todes- Anzeige. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß der Kollege

Hermann Zeising

verstorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Freitag, den 15. d. M., nachm. 42 Uhr, von der Leichenhalle des Emmaus­Kirchhofes in Rigdorf, Hermann 30/13 straße, aus statt. Um rege Beteiligung ersucht Der Zweigvereinsvorstand.

Allen Kollegen und Bekannten die traurige Nachricht, daß am Dienstag, den 12. Mai, mein lieber Mann, unser guter Bater, der Pianofortemacher

Karl Klapper nach langen schweren Leiden sanft entschlafen ist.

20536

Um stilles Beileid bitten Katharina Klapper nebst Kindern. Die Beerdigung findet Sonn­abend, den 16. Mai, nachm. 4 Uhr, von der Leichenhalle des Santt Michael- Kirchhofes, Mariendorfer Weg, aus statt.

Todes- Anzeige.

Allen Freunden und Be­tannten die traurige Nachricht, daß unser lieber Bruder und Dntel

Hermann Gefeller

am 12. d. M. nach langem Leiden geftorben ist.

am stille Teilnahme bittet Familie Gefeller.

Die Beerdigung findet am Freitag, den 15. Mai, nach­mittags 4%, Uhr, von der Leichen­halle der Thomas- Gemeinde aus statt. 20526

Deutscher Metallarbeiter- Verband Verwaltungsstelle Berlin.

Nachruf.

Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Dreher Gustay Behrendt

geftorben ist.

Ehre seinem Andenken! 116/7 Die Ortsverwaltung.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Hinscheiden meines unvergeßlichen herzensguten Mannes

und Baters

Lorenz Hansen fage ich allen Kollegen, Freunden und Bekannten meinen berzlichsten Dant. Frau Hansen.

Danksagung.

Allen Freunden, Bekannten und Kollegen fage für die rege Teilnahme am Begräbnis meiner lieben Frau meinen herzlichsten Dank.

Hermann Forstmann.

Danksagung.

Für die liebevolle Teilnahme und vielen Kranzspenden bei der Beerdi gung meiner lieben Frau Luise Hahn sage ich allen Verwandten und Freunden, besonders den Kollegen der Firma Schuster, Böhme u. Co. sowie dem Gesangverein" Sorgen­

freitag, 15. Mai 1908.

Der Antrag Niedermeier- München  , sotveit er zum Ziele Verbandstagen und Kongressen damit befaßt habe. Sowohl die hatte, daß die Hauptverwaltung bei Errichtung von Ortsbureaus Arbeitsnachweiskonferenz in Wiesbaden  ( 1905) wie der Kölner  des Verbandes die Hälfte der Unkosten tragen sollte, wurde ab-| Verbandstag( 1906) haben Beschlüsse auf gefeßliche Beseitigung der gelehnt, nachdem man zu der Ueberzeugung gekommen war, daß gewerbsmäßigen Stellenvermittelung und Einführung staatlicher eine derartige allgemeine Regel nicht zweckmäßig, noch durchführbar oder städtischer Arbeitsnachweise mit öffentlich- rechtlichem Nun gelte es, auf dem bereits be­ist, und die Ortsverwaltungen schon bisher nach Bedürfnis von Charakter angenommen. ber Hauptverwaltung Zuschüsse erhalten. Es wurden dann noch schrittenen Wege weiterzukommen. Der Redner weist ferner darauf einige Anträge erledigt. Unter anderem wurde beschlossen, daß hin, daß der Verband deutscher   Gastwirtsgehülfen der einzige ist, die Namen der neuaufgenommenen Mitglieder nicht mehr im Fach- der seinen Schild hinsichtlich der Stellenvermittelung rein gehalten organ bekanntgemacht werden sollen, wie es bisher in Versamm- hat und rein hält. Wohl haben sich von Gehülfenorganisationen lungsberichten aus einzelnen Orten geschah. Dem Hauptkassierer auch der Kellnerbund wie der Genfer   Verband für gesetzliche Be­wie der gesamten Hauptverwaltung und dem Ausschuß erteilte der seitigung der gewerbsmäßigen Stellenvermittelung erflärt, aber sie selbst lassen die Vermittelung gewerbsmäßig betreiben. Von Verbandstag einstimmig Decharge. Brinzipalorganisationen hob der Nednet die einzig rühmliche Aus­nahme hervor, daß der Internationale Verein der Hotelbefizer eine unentgeltliche Stellenvermittelung unterhält und sich auch grundsäglich gegen die gewerbsmäßige Vermittelung erklärt hat. Leider handeln die Ortsvereine dieser Organisation nicht alle danach, wie z. B. der Hamburger Verein, der einen neuen Arbeits­nachweis gründete, um die Organisation der Hoteldiener zu ver­nichten, was allerdings nicht gelang. Der Redner bemerkte auch, daß in Paris   das gesetzliche Verbot der gewerbsmäßigen Stellen­vermittelung zur Folge gehabt hat, daß die Stellenvermitteler Vereine gründeten, die nun die Stellen gegen hohe Beiträge vermitteln und so zu einer schweren Plage für die Kellner usw. ge­worden sind. Die Debatte über diesen Punkt wurde auf morgen vertagt. Der Nachmittag des heutigen Tages wurde durch Kommissions­fizungen ausgefüllt.

wird

Bum folgenden Punkt der Tagesordnung Stellenvermittelung

folgende Resolution vorgelegt:

In Erwartung eines gesetzgeberischen Eingriffs gegen die Stellenbermittelung fordert der 5. Verbandstag in Leipzig  :

1. Eine Aenderung der Gewerbeordnung dahingehend, daß die Erlaubnis zur Ausübung der gewerbsmäßigen Arbeits- oder Stellenbermittelung nicht mehr erteilt wird und bereits ge­nehmigte Konzessionen am 1. Oktober 1913 als aufgehoben gelten. In der Zeit vom Tage der Inkrafttretung dieser Gewerbe­novelle bis zum 1. Oftober 1913 ist zu verbieten, von stelle­suchenden oder in Stellung vermittelte Personen Gebühren zu fordern oder anzunehmen.

2. Durch Reichsgesetz zu bestimmen, daß mit dem 1. Oktober 1913 jedwede Arbeits- und Stellenvermittelung, auch die unentgeltliche von Verbänden, Vereinen und Innungen, eingestellt werden muß.

3. Auf dem Wege der Gesetzgebung durchzuführen, daß in allen Gemeinden von 20 000 Einwohnern und mehr staatliche oder städtische Arbeitsnachweise errichtet werden.

Die Kosten dieses Arbeitsnachweises trägt der Staat oder die Gemeinde. Die Anstellung aller Arbeitsnachweisbeamten erfolgt durch die beteiligten Berufsorganisationen Arbeit­geber- und Arbeitnehmeroereine-, denen weitgehendste Selbst­berwaltung einzuräumen ist.

Mit der Errichtung eines staatlichen oder städtischen Ar­beitsnachweises sind die Behörden zur Inanspruchnahme des­selben verpflichtet. Sie haben auch im Vertragswege zu ber­anlassen, daß die Inhaber fiskalischer oder auf fistalischem Boden errichteter Betriebe und auch solche Unternehmer diesen Arbeitsnachweis benüßen müssen, die für den Staat oder die Ge­meinde Aufträge auszuführen haben.

Der Referent Staate= Berlin   führt hierzu u. a. aus, daß eine ausführliche Schilderung der Schandtaten der Stellen­vermitteler nicht notwendig sei, da diese Mißstände ja den Dele= gierten hinreichend bekannt sind, man sich ja auch auf früheren

Wasserstands- Nachrichten

der Landesanstalt für Gewässerfunde, mitgeteilt vom Berliner   Betterbureau.

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Rhein  , Marimiliansau 578

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Köln  

421

-8

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Nedar, Heilbronn

140

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279

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Main, Wertheim  

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