Nr. 113. 25. Jahrgang.
Der Verbandstag der Gastwirtsgehilfen.
In der heutigen Vormittagssitung wurde zunächst die DeFatte über die Geschäftsberichte fortgesetzt und zu Ende geführt. Von den meisten Rednern wurde wiederum auch die Frage der Kellnerinnenorganisation besprochen. Plannerer- München meint, daß es ein sehr schlechtes Licht auf die Verhältnisse in Norddeutschland werfe, wenn man erkläre, daß die Kellnerinnen dort Eigenschaften hätten, die sie geradezu unfähig zur Organisation machten. Nach München seien Kellnerinnen aus Hamburg gekommen, die sich als durchaus anständige Kolleginnen bewährten. Er, Redner, als Leiter von über 500 orga= nisierten Kellnerinnen Münchens würde sich für diesen Posten bedanken, wenn man diesen Mitgliedern etwas anderes nachsagen wollte. Nachdem 3illmann hierzu als Verhandlungsleiter erklärte, daß sich die Aeußerungen über die Organisationsunfähigfeit nur auf die norddeutschen Animierlokale bezögen, nicht auf die füddeutschen Kellnerinnen, und daß es z. B. in Hamburg nur drei große Lokale gäbe mit Kellnerinnen nach füddeutscher Art, erklärt Plannerer, danach müsse er allerdings annehmen, daß die Mehrheit des Verbandstags dann wohl Grund zu ihrer ablehnenden Stellung zur Organisierung der norddeutschen Kellnerinnen haben müsse. In seinem Schlußwort geht Poebich auch nochmals auf diese Frage ein und bemerkt, daß der Verband den Grundsatz befolge, alle weiblichen Angestellten im Gastwirtsgewerbe zu organifieren, daß man aber aus den schon angeführten Gründen nicht an die Organisierung der norddeutschen Kellnerinnen herangehen fönnte.
Im übrigen wurde in der Debatte von vielen Rednern über die höchst mangelhafte Durchführung und gänzlich unzureichende Kontrolle der Bundesratsverordnung geklagt.
Hierzu lagen folgende Anträge vor, die beide der Hauptberwaltung zur Berüdsichtigung überwiesen wurden:
Nürnberg : Es möge der Verbandstag dahin wirken, daß die Fabrit- und Gewerbeinspektion mehr wie bisher auf unser Gewerbe ausgedehnt wird, damit die Ruhezeiten besser wie bisher eingehalten werden und wir mehr Aushülfen unterbringen fönnen.
Stettin : Die Hauptverwaltung wird beauftragt, eine einheitliche Petition für sämtliche Ortsverwaltungen aus zuarbeiten, die von den einzelnen Verwaltungsstellen an die maßgebenden Behörden einzureichen ist, daß bei Kontrollierung der Bundesratsverordnung Angestellte im Gastwirtsgewerbe hinzugezogen werden.
Dem Hauptvorstand bestimmten Auftrag zu geben, diesen Anfrägen entsprechend vorzugehen, davon wurde Abstand genommen, weil man sich erst im vorigen Jahr mit derselben Sache an die Behörden, auch an sämtliche Gewerbeinspektoren, gewandt hatte.
Deutscher Transportarbeiter- Verband.
( Bezirk Groß- Berlin.) Hiermit diene den Kollegen zur Nachricht, daß unser langjähriges Mitglied, der Bader ,
Ernst Brilke
am 12 d. M. berstorben ist.
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute, Freitag, nachmittags 41, Uhr, von der Leichenhalle des St. GeorgenKirchhofes, Landsberger Allee , aus statt.
69/2 Die Ortsverwaltung I.
Verband d. baugewerblichen Hilfsarbeiter Deutschlands . Zweigverein Berlin u. Umgegend. ( Bezirk Südost). Todes- Anzeige. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß der Kollege
Hermann Zeising
verstorben ist.
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Freitag, den 15. d. M., nachm. 42 Uhr, von der Leichenhalle des EmmausKirchhofes in Rigdorf, Hermann 30/13 straße, aus statt. Um rege Beteiligung ersucht Der Zweigvereinsvorstand.
Allen Kollegen und Bekannten die traurige Nachricht, daß am Dienstag, den 12. Mai, mein lieber Mann, unser guter Bater, der Pianofortemacher
Karl Klapper nach langen schweren Leiden sanft entschlafen ist.
20536
Um stilles Beileid bitten Katharina Klapper nebst Kindern. Die Beerdigung findet Sonnabend, den 16. Mai, nachm. 4 Uhr, von der Leichenhalle des Santt Michael- Kirchhofes, Mariendorfer Weg, aus statt.
Todes- Anzeige.
Allen Freunden und Betannten die traurige Nachricht, daß unser lieber Bruder und Dntel
Hermann Gefeller
am 12. d. M. nach langem Leiden geftorben ist.
am stille Teilnahme bittet Familie Gefeller.
Die Beerdigung findet am Freitag, den 15. Mai, nachmittags 4%, Uhr, von der Leichenhalle der Thomas- Gemeinde aus statt. 20526
Deutscher Metallarbeiter- Verband Verwaltungsstelle Berlin.
Nachruf.
Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Dreher Gustay Behrendt
geftorben ist.
Ehre seinem Andenken! 116/7 Die Ortsverwaltung.
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Hinscheiden meines unvergeßlichen herzensguten Mannes
und Baters
Lorenz Hansen fage ich allen Kollegen, Freunden und Bekannten meinen berzlichsten Dant. Frau Hansen.
Danksagung.
Allen Freunden, Bekannten und Kollegen fage für die rege Teilnahme am Begräbnis meiner lieben Frau meinen herzlichsten Dank.
Hermann Forstmann.
Danksagung.
Für die liebevolle Teilnahme und vielen Kranzspenden bei der Beerdi gung meiner lieben Frau Luise Hahn sage ich allen Verwandten und Freunden, besonders den Kollegen der Firma Schuster, Böhme u. Co. sowie dem Gesangverein" Sorgen
freitag, 15. Mai 1908.
Der Antrag Niedermeier- München , sotveit er zum Ziele Verbandstagen und Kongressen damit befaßt habe. Sowohl die hatte, daß die Hauptverwaltung bei Errichtung von Ortsbureaus Arbeitsnachweiskonferenz in Wiesbaden ( 1905) wie der Kölner des Verbandes die Hälfte der Unkosten tragen sollte, wurde ab-| Verbandstag( 1906) haben Beschlüsse auf gefeßliche Beseitigung der gelehnt, nachdem man zu der Ueberzeugung gekommen war, daß gewerbsmäßigen Stellenvermittelung und Einführung staatlicher eine derartige allgemeine Regel nicht zweckmäßig, noch durchführbar oder städtischer Arbeitsnachweise mit öffentlich- rechtlichem Nun gelte es, auf dem bereits beist, und die Ortsverwaltungen schon bisher nach Bedürfnis von Charakter angenommen. ber Hauptverwaltung Zuschüsse erhalten. Es wurden dann noch schrittenen Wege weiterzukommen. Der Redner weist ferner darauf einige Anträge erledigt. Unter anderem wurde beschlossen, daß hin, daß der Verband deutscher Gastwirtsgehülfen der einzige ist, die Namen der neuaufgenommenen Mitglieder nicht mehr im Fach- der seinen Schild hinsichtlich der Stellenvermittelung rein gehalten organ bekanntgemacht werden sollen, wie es bisher in Versamm- hat und rein hält. Wohl haben sich von Gehülfenorganisationen lungsberichten aus einzelnen Orten geschah. Dem Hauptkassierer auch der Kellnerbund wie der Genfer Verband für gesetzliche Bewie der gesamten Hauptverwaltung und dem Ausschuß erteilte der seitigung der gewerbsmäßigen Stellenvermittelung erflärt, aber sie selbst lassen die Vermittelung gewerbsmäßig betreiben. Von Verbandstag einstimmig Decharge. Brinzipalorganisationen hob der Nednet die einzig rühmliche Ausnahme hervor, daß der Internationale Verein der Hotelbefizer eine unentgeltliche Stellenvermittelung unterhält und sich auch grundsäglich gegen die gewerbsmäßige Vermittelung erklärt hat. Leider handeln die Ortsvereine dieser Organisation nicht alle danach, wie z. B. der Hamburger Verein, der einen neuen Arbeitsnachweis gründete, um die Organisation der Hoteldiener zu vernichten, was allerdings nicht gelang. Der Redner bemerkte auch, daß in Paris das gesetzliche Verbot der gewerbsmäßigen Stellenvermittelung zur Folge gehabt hat, daß die Stellenvermitteler Vereine gründeten, die nun die Stellen gegen hohe Beiträge vermitteln und so zu einer schweren Plage für die Kellner usw. geworden sind. Die Debatte über diesen Punkt wurde auf morgen vertagt. Der Nachmittag des heutigen Tages wurde durch Kommissionsfizungen ausgefüllt.
wird
Bum folgenden Punkt der Tagesordnung Stellenvermittelung
folgende Resolution vorgelegt:
In Erwartung eines gesetzgeberischen Eingriffs gegen die Stellenbermittelung fordert der 5. Verbandstag in Leipzig :
1. Eine Aenderung der Gewerbeordnung dahingehend, daß die Erlaubnis zur Ausübung der gewerbsmäßigen Arbeits- oder Stellenbermittelung nicht mehr erteilt wird und bereits genehmigte Konzessionen am 1. Oktober 1913 als aufgehoben gelten. In der Zeit vom Tage der Inkrafttretung dieser Gewerbenovelle bis zum 1. Oftober 1913 ist zu verbieten, von stellesuchenden oder in Stellung vermittelte Personen Gebühren zu fordern oder anzunehmen.
2. Durch Reichsgesetz zu bestimmen, daß mit dem 1. Oktober 1913 jedwede Arbeits- und Stellenvermittelung, auch die unentgeltliche von Verbänden, Vereinen und Innungen, eingestellt werden muß.
3. Auf dem Wege der Gesetzgebung durchzuführen, daß in allen Gemeinden von 20 000 Einwohnern und mehr staatliche oder städtische Arbeitsnachweise errichtet werden.
Die Kosten dieses Arbeitsnachweises trägt der Staat oder die Gemeinde. Die Anstellung aller Arbeitsnachweisbeamten erfolgt durch die beteiligten Berufsorganisationen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeroereine-, denen weitgehendste Selbstberwaltung einzuräumen ist.
Mit der Errichtung eines staatlichen oder städtischen Arbeitsnachweises sind die Behörden zur Inanspruchnahme desselben verpflichtet. Sie haben auch im Vertragswege zu beranlassen, daß die Inhaber fiskalischer oder auf fistalischem Boden errichteter Betriebe und auch solche Unternehmer diesen Arbeitsnachweis benüßen müssen, die für den Staat oder die Gemeinde Aufträge auszuführen haben.
Der Referent Staate= Berlin führt hierzu u. a. aus, daß eine ausführliche Schilderung der Schandtaten der Stellenvermitteler nicht notwendig sei, da diese Mißstände ja den Dele= gierten hinreichend bekannt sind, man sich ja auch auf früheren
Wasserstands- Nachrichten
der Landesanstalt für Gewässerfunde, mitgeteilt vom Berliner Betterbureau.
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