Nr. 114. 25. Jahrgang.
1. Beilage des„ Vorwärts" Berliner Volksblatt. Sonnabrud, 16. Mai 1908.
Tit die Feuerbestattung in Preußen
gefetzlich zulässig?
der Benuhung von Krematorien in anderen deutschen Staaten gemacht worden seien. Danach seien die polizeilichen Bedenken ganz ungerechtfertigt.
heit sei nicht geeignet, die polizeiliche Verbotsverfügung zu stüßen. bestattung zu treffen habe. Endlich fehlten Vorschriften darüber, Tatsächliche Anhaltspunkte für eine solche Gefährdung seien nicht wie es mit den Ascheresten gehalten werden solle. Vorschriften, die Preußen borhanden. Für das Gegenteil sprächen die Erfahrungen, die mit die Bietät zu wahren geeignet seien, fehlten da. Nach allen Richtungen seien so Lücken vorhanden, die es unmöglich machten, die Grundsätze des Staats über das Bestattungswesen auf die Neueinrichtung der Feuerbestattung anzuwenden. Wenn trotzdem die Feuerbestattung zugelassen werden sollte, bevor eine entsprechende Regelung eingetreten sei, so würde mit der bestehenden Rechts. ordnung ein Bruch entstehen, der Störungen hervorrufen könnte, die mit der öffentlichen Ordnung nicht in Einklang zu bringen seien. Darum sei die Verbotsverfügung der Polizeiverwaltung gerechtfertigt.
Diese Frage wurde gestern vom ersten Senat des Obervertaltungsgerichts aus Anlaß des Streits um Benutzung des Hagener Krematoriums verneint. Am 16. September 1903 richtete der Sanitätsrat Dr. Müller in Hagen als Vorsitzender des dortigen Vereins für Feuerbestattung an die Polizeiverwaltung die Anfrage, ob diese gegen den Bau eines Krematoriums etwas einzuwenden haben würde. 20. Oktober wurde ihm der Bescheid, daß die baupolizeiliche Erlaubnis zur Errichtung eines Krematoriums erteilt werden könne, daß dagegen die Genehmigung zur Benutzung desselben zur Einäscherung von Leichen versagt werden würde. Gegen dieses Verbot flagte der Hagener Verein zuerst beim Bezirksausschuß und dann beim Oberverwaltungsgericht, wurde jedoch in beiden Instanzen abgewiesen, weil die Antwort der Polizeiverwaltung eine polizei liche Verfügung nicht darstelle, sondern nur als die Ankündigung eines künftigen Polizeiverbots angesehen werden könne. Mit Rücksicht auf diese Entscheidung erbaute nunmehr der Hagener Feuer bestattungsverein mit einem Kostenaufwand von 150 000 M. das Krematorium, für das ihm die baupolizeiliche Genehmigung erteilt worden war. Bevor jedoch dieses Krematorium noch in Benugung genommen werden konnte, erließ der Oberbürgermeister von Hagen , der freifinnige Reichstagsabgeordnete Cuno als Chef der Hagener Polizeiverwaltung im Auftrage des Regierungspräsi denten Dr. v. Cöls an sämtliche Vorstandsmitglieder des Vereins für Feuerbestattung folgende Verfügung:„ Die Benutzung des von dem Verein für Feuerbestattung errichteten und nunmehr fertig gestellten Krematoriums zur Verbrennung menschlicher Leichname wird auf Grund des§ 10 Teil II Titel 17 des Allgemeinen Landrechts hiermit untersagt." Zur Begründung dieser Verfügung wird darauf hingewiesen, daß die Feuerbestattung den vorherrschenden religiösen Anschauungen und den in weiten Kreisen sich kundgebenden in dem Gemüte beruhenden Gefühle der Pietät wider spreche, aber auch rechtlich in Preußen verboten sei, da alle staatlichen Vorschriften über das Begräbniswesen sich auf die Erdbestattung bezögen, und bei der Feuerbestattung somit eine Sicherheit für die Wahrung der staatlichen, religiösen und fanitären Intereffen nicht gegeben sei. Die Verbrennung der Leichen würde, wenn sie gestattet werden sollte, eine Reihe von Anordnungen erforderlich machen, welche dem bestehenden Rechtszustande gegenüber nur im Wege der Gefeßgebung getroffen werden könnten. Solange eine solche gesetzliche Regelung noch nicht stattgefunden habe, tönne die Bestattung der Leichen durch Verbrennung im Interesse der öffentlichen Ordnung nicht zugelassen werden. Für jeden Fall des Zuwiderhandelns wird dem Vereinsvorstand eine Geldstrafe von 150 M. oder 8 Tage Haft angedroht.
notwendig.
Durch
Die Polizeiverwaltung legte Berufung beim Oberverwaltungs. gericht ein. In der gestrigen Verhandlung war sie nicht vertreten. Für den Verein erschien sein Vorsitzender, Sanitätsrat Dr. Müller, und als dessen Rechtsbeistand Geh. Justizrat Dr. Krause. In längeren Rechtsausführungen suchte er die Zulässigkeit der Feuerbestattung in Preußen nachzuweisen. Demnach ist die Hoffnung, der wir am 3. Mai Raum gaben, Nach längerer Beratung fällte der erste Senat des Oberver: Am waltungsgerichts unter Vorsitz des Präsidenten Dr. v. Bitter fol- getäuscht, daß das Oberverwaltungsgericht die behördlichen Be gendes Urteil: Die Vorentscheidung wird aufgehoben und die Klage hinderungen der Feuerbestattung i preußen als gefezwidrige er des Bereins für Feuerbestattung abgewiesen. Zunächst sei festzu- flären werde. Im preußischen Ministerium ist ein Geseßentwurf stellen, daß positive gefeßliche Bestimmungen, welche die Feuer- in Vorbereitung, der die Feuerbestattung unter gewissen Eins bestattung in Preußen für unzulässig erklären, nicht bestehen. Die schränkungen auch in Preußen für zulässig erklären soll. polizeiliche Verfügung berufe sich deshalb auch nur auf die allandrechts. Wenn die Polizei die firchlich- religiösen Fragen in gemeinen polizeilichen Befugnisse aus§ 10 II 17 Allgemeinen Verbandstag der Konsumvereine der Provinz ihre Erwägungen einbezogen habe, so sei sie an sich dazu wohl Brandenburg . berechtigt gewesen, denn sowohl die katholische als die evangelische Kirche widersprächen der Feuerbestattung.( Bezüglich der evange Konfumvereine der Provinz Brandenburg und der angrenzenden In Sagan fand am 10. und 11. Mai der 44. Verbandstag der lischen wird auf die Verhandlungen der deutschen evangelischen Provinzen und Staaten statt. Vertreten waren 60 Vereine durch Kirchenkonferenz von 1898 berwiesen.) Indessen sei nicht anzuerkennen, daß ein polizeiliches Eingreifen auf§ 10 II 17- 129 Delegierte. Der Zentralverband und die Großeinkaufsgesell gemeinen Landrechts zu begründen wäre, weil öffentliches Aerger- Ein schriftlicher Bericht über die Entwickelung des Revisionsver schaft deutscher Konsumvereine hatten mehrere Vertreter entsendet nis erregende Störungen mit Bezug auf das kirchlich- religiöse bandes nebst Statistit fowie Einzelberichten der angeschlossenen Leben eintreten würden bei Zulassung der Feuerbestattung. Ab- Vereine lag in einer Broschüre von 60 Seiten Umfang vor. Erwähnens gesehen davon, daß in einer größeren Anzahl von Staaten( in wert daraus ist besonders die am 1. Dezember 1907 erfolgte Anstellung Deutschland in 12) die Feuerbestattung bestehe, ohne daß ein Ein- eines Sekretärs mit einem Gehalt von 3000 M. pro Jahr. Zu diesem fluß auf die kirchlichen Verhältnisse eingetreten fei, wäre ent- Bosten wurde der frühere Verbandsvorsitzende Hermann Neuded, often wurde der frühere Verbandsvorsitzende Hermann Neuded, scheidend, daß die Feuerbestattung nur auf ausdrückliches Verlangen Geschäftsführer des Konsumvereins„ Vorwärts"-Brandenburg , unter borgenommen werde. Eine Störung der kirchlichen Ordnung wäre nicht zu befürchten. Es mache sich nur eine Rückwirkung auf das 18 Bewerbern gewählt. Mit Schaffung dieſes Postens soll einem christliche Glaubens- und Gefühlsleben geltend. Dies burch polizei immer mehr hervortretenden Bedürfnis nach Verbreitung gefunden lichen Zwang zu verhindern, wäre aber unzulässig. Sei somit ein genossenschaftlicher Grundsäge entgegengekommen werden. polizeiliches Eingreifen aus kirchlichen und religiösen Rücksichten fleinen Vereine, welche im Nebenamt geleitet werden, sowie Unter greifende und häufigere Revision der Buchführung besonders der gegen die Feuerbestattung nicht angängig, so bleibe nur die Frage, ob die Interessen der staatlichen Rechtsordnung derartig gestört stüßung in der Agitation und Organisation erwies fich als unbedingt werden würden, daß sich deshalb ein polizeiliches Einschreiten ge mäߧ 10 II 17 rechtfertige. In der Beziehung sei nun der Polizei- vereine und 4 Produktivgenossenschaften an, von welchen 75 Konsum Dem Unterverbande gehörten im Berichtsjahre 78 Konsums verwaltung beigetreten worden. Das Begräbniswesen habe sich ja bereine und 3 Produktivgenossenschaften zur Statistit berichteten. von Anfang an im Zusammenhang mit den kirchlichen Verhältnissen Aus den Berichten geht hervor, daß auch im nordöstlichen Deutsch entwidelt. Jedoch sei die Mitwirkung des Staates bei der Rege- land jetzt eine etwas schnellere Entwickelung Blaz greift und sind es lung des Begräbniswesens immer umfassender geworden. Schon im Allgemeinen Landrecht komme es zum Ausdrud, dann aber be- im Jahre 1907/08 besonders die großen Orte, wo der Beitritt zu Die Mitgliederzahl sonders in der neueren Gesetzgebung. In Betracht komme u. a. den Konfumgenossenschaften lebhafter war. das Kirchenverfassungsgesetz vom 3. Juni 1876, das Gesetz über die sämtlicher Vereine betrug 77 308 gegen 69 766 im Jahre 1906. Vermögensverwaltung der katholischen Gemeinden, die Vorschriften Gewerbetreibenden, 679 den selbständigen Landwirten, 776 den Den Berufsgruppen nach gehörten 3282 den selbständigen über die Behandlung von Leichen der an ansteckenden Krankheiten Verstorbenen,§ 60 des Personenstandsgefeßes,§ 157 der Straf - freien Berufen, Staats- und Gemeindebeamten. 33 695 waren prozeßordnung,§ 367 8iffer 2 des Strafgesetzbuchs. Dann der gegen Gehalt und Lohn beschäftigte Personen in gewerblichen Be wichtige§ 87 der Strafprozeßordnung und andere Bestimmungen trieben, 1682 gegen Gehalt und Lohn beschäftigte Personen in land. über die Behandlung von Leichen beim Verdacht eines Verbrechens. wirtschaftlichen Betrieben. Ueber 2943 Mitglieder waren bestimmte 43 007 Mitglieder insgesamt Alle diese Bestimmungen hätten ausschließlich die Bestattung mittelst Berufsangaben nicht gemacht. wiesen also die berichtenden Vereine auf. Dief Beerdigung zur Vorausseßung. Sie reichten aber weiter in ihrer bon 14 681 832 m. in 217 Verkaufs Bedeutung. Sie seien die gesetzgeberische Festlegung des Stand- machten einen Umsag einem Verkaufspersonal von 647 Personen unt punkts, den der Staat im Leichenwesen überhaupt einnehme. Die stellen mit hier niedergelegten Grundsäße seien nicht nur für die Erd- erzielten einen Reingewinn von 1061 670 m.( gegen 977 481 in bestattung, sondern auch für die Feuerbestattung als maßgebend Jahre 1906). Der Durchschnittsumfaz pro Verkaufsstelle bezifferta An Spareinlagen waren 251 439 M zu erachten. Diese Vorschriften ließen sich aber nur zum Teil auf sich auf 65 140 W. jährlich. die Feuerbestattung anwenden. Ausgeschlossen sei es bei den Bes eingezahlt, und wurde gewünscht, daß dieselben in genossenschaft. ftimmungen der Strafprozeßordnung, welche das Ausgraben der lichen Betrieben( z. B. Großeinkaufsgesellschaft) angelegt würden. Leichen und das nachträgliche Oeffnen der Zeichen vorfähen. Durch Bei der Großeinkaufsgesellschaft wurde( gegen Vorjahr 3 900 000) die Feuerbestattung werde so der Strafrechtspflege ein sehr wich in diesem Jahre 4 856 500 M. umgefeßt, was eine Steigerung von tiges Mittel zur Feststellung von Verbrechen entzogen. Es sei nicht 19,5 Proz. ausmacht, während der Gesamtumfaß der Großeinkaufsleicht möglich, gleichwertige Vorschriften dafür zu schaffen. Vor gesellschaft 28,7 Proz. betrug, nämlich von 46 503,237 M. 1906 An Steuern find 115 873 Mart allem sei in Betracht zu ziehen, daß die Vorschriften, welche die auf 59 866 220 m. in 1907. Mitwirkung des Staats bei Regelung des Begräbniswesens sichern von den Verbandsvereinen Brandenburgs usw. gezahlt. sollen, nicht übertragen werden können auf die Feuerbestattung, Bentralverbandsvorsitzende Radestock empfahl die da sie lediglich die Erdbestattung im Auge hätten. 3. B. sei die einer Resolution, welche sich gegen die Behauptung wendete, Anlegung der Begräbnispläße von einer Genehmigung abhängig. die Konsumbereine feien fozialdemokratische Organisationen Die Bedingungen für eine Erdbestattung feien natürlich ganz oder unterstützten die Sozialdemokratie materiell. In der Diskussion andere, wie sie für die Feuerbestattung getroffen werden müßten. wurde von mehreren Seiten die Notwendigkeit solcher Resolution be Ohne ergänzende Bestimmungen könne auch nicht der Staat das stritten, dieselbe aber schließlich einstimmig angenommen. Ein Vors Gebührenwesen regeln. Das liege im Interesse des Staats und der trag des Zentralverbandssekretärs Kaufmann über„ Die AusAllgemeinheit, da doch wesentlich sei, daß der gewerbsmäßigen Aus- dehnung des Geschäftsbetriebs und die Kapitalskraft der Konsum nüßung der Feuerbestattung entgegengetreten werde. Ein weiterer bereine" bildete den Hauptgegenstand des zweiten Verbandstages. Punkt sei der, daß beim Stande der gegenwärtigen Gesetzgebung Zum ersten Vorsitzenden wurde der bisherige zweite Vorsitzende gar nicht feststehe, wer in den Fällen minderjähriger oder dis- Baul Müller- Berlin , zum zweiten Vorsigenden Otto Sens- Forst und positionsunfähiger Personen die Bestimmung über die Feuer- zum Schriftführer Buch- Brandenburg gewählt.
Gegen dieses neue Verbot beschritt der Hagener Verein für Feuerbestattung wiederum den Klageweg. Der Bezirksausschus erkannte zu seinen Gunsten und setzte die polizeiliche Verbotsver fügung außer Kraft. In der Begründung des Urteils wurde zur Begründung der Zulässigkeit der Leichenverbrennung unter anderem gesagt: Die Polizei könne sich nicht auf§ 10 II Titel 17 Allgem. Landrechts stüßen, wonach es Aufgabe der Polizei sei, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu treffen und das Publikum oder einzelne Mitglieder desselben vor drohenden Gefahren zu bewahren. Von einer Gefahr im Sinne des§ 10 II Titel 17 Allgem. Landrechts könne vorliegend nicht die Rede sein. Eine Belästigung sei noch teine Gefahr in diesem Sinne. Die Leichenverbrennung könne nicht etwa von der Polizei verboten werden aus Rücksicht auf die vorherr schenden religiösen Anschauungen und die in weiten Kreisen sich geltend machenden, im Gemüt beruhenden Gefühle der Pietät. Es fei auch keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu befürchten, ivenn eine Feuerbestattung in dem Krematorium erfolge, das dem Getriebe des städtischen Lebens fernliege wie das des Vereins in seinem Urnenhain zu Delfter. Von christlich- kirchlichen Gesichtspunkten aus fönne man ebenfalls die Feuerbestattung nicht verdammen. Im Jahre 1904 z. B. seien mit 478 Feuerbestattungen firchliche Feiern verbunden gewesen, woran sich Geistliche beteiligten. Bei der vor mehreren Jahren in München erfolgten Feuerbestattung des Generals Xylander sei die gesamte Hofgeistlichkeit zugegen gewesen und habe der Leiche den Segen der Kirche erteilt. Das Verbot der Leichenverbrennung lasse sich ebensowenig durch die Möglichkeit begründen, daß durch die Verbrennung die Entdeckung von Verbrechen verhindert werden könnte. Das laffe sich leicht ausschließen durch Einführung der obligatorischen Leichenuntersuchung. Die abstrakte Möglichkeit einer Gefährdung der öffentlichen Sicher
Kleines feuilleton.
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Notizen.
Der Annahme
wiederholt werden könnte. Ja, die Schwächen des Ganzen traten Herr Rementsarzt, meld ghursamst, Infantrist in Wasser follen, diesmal so bedenklich hervor, daß es den Anschein hatte, als habe is e fast erfuffen." der Verfasser eine Ertraverböserung vorgenommen, oder als habe" Tut mir leid," sagte der Regimentsarzt, ich kann mich durch die Regie die Verschlimmbesserung durch sinnvolle Striche besorgt, einen einzelnen Mann nicht im Ausbildungsprogramm stören lassen. Theater. um der Komödie den Abstieg in die Sphäre des Weißbierphilister. Wir find grad beim Erfrieren- Korporal Nechledil, lassen Sie ihn Neues Theater: Die Hemsöer", Komödie bon tums zu erleichtern. Ein Berliner Mädel ist nicht aus Semmel mit Schnee abreiben." August Strindberg . So eigenartig interessant Strindbergs teig. Hätte Schlaikjer diese Köchin konsequent gezeichnet, so wäre gleichnamige Novelle, so banal ist das Theaterstück, das er daraus seine Komödie glücklicher gewesen. Solche Sentimentalitäten, zurechtgezimmert. Es bleibt noch hinter dem Durchschnitt ein gut folches Komödiantentum, wie Schlaitier des Pastors Rieke" an= Teil zurück und hätte, stände nicht der berühmte Name auf dem dichtet, kennt eine wirkliche Berlinerin nicht. Tritt zu dieser VerJm Neuen Schauspielhaus findet Sonnabend( 8 Uhr) Titel, wohl nie das Rampenlicht erblidt. Die Szenen sind ins manschung echter Züge mit unechten noch eine falsche Darstellung, unwahrscheinlicher. Gertrud Korn wieder eine Vorstellung von Hebbels Judith" zu volkstümlich enblos Breite ausgemalt, ohne daß die Masse des Details von der o to, berpusi Riefe" beranging, erst einmal im Brater ermäßigten Breifen statt. Jm Neuen Theater gehen als Art der Personen irgend eine anschaulich- überzeugende Vorstellung hätte, bevor sie an die gäbe. Sie bleiben Boffenmarionetten, die als Entschuldigung ihrer Theater sehen müssen, wie eine Berliner Köchin gespielt wird! nächste Novität am Sonnabend, den 23. d. M., Die ersten Existenz sich nicht einmal auf ihre Bossierlichkeit berufen können. Rudolf Werner als Pastor Dahl brachte auch keine echte Note Menschen, erotisches Mysterium" von Otto Borngräber in Szene. - Musikchronit. Die für Sonnabend im 2orking Um hier und da bei anspruchslosen Zuschauern ein kurzes hervor. Die Dagmar, durch Marie Immisch gemimt, war Lachen auszulösen, wird zu den billigsten Rezepten gegriffen. Da unverständlich; der Konsul, der Schuster„ Konrad Schmidt", in Theater anberaumte Erstaufführung des Singspiels Das gibt es ein bäuerisches Zweietagenbett mit einer Leiter, welche welchem der Verfasser irgend jemandem eins anhängen wollte, Tanzverbot" mußte auf Mittwoch, den 20. d. m. verschoben die Ruhebedürftigen männlichen und weiblichen Geschlechts zur waren verwaschen. Lediglich Georg Baselt gab als Studiosus werden. Erheiterung eines im Erdgeschoß des Möbels einquartierten Dahl eine frische, von keinerlei Künstelei angetränkelte, gesunde Handlungsreisenden weiß Gott wie oft herauf und herunterflettern; Leistung.& ranz Arnold stellte den alten Strischan auch recht cine alte Fischerswitme, die nach erprobten Mustern durchaus drollig auf die klapperigen Beine. heiraten will; einen Knecht von unsinnig outrierter Hanswurst-Weingartner, den Berlin als Dirigenten der Sinfonies haftigkeit, der ihr ins Garn geht; und zuguterlegt eine Hochzeits-- Sein einziges Verdienst. Der Kandidat: Mittonzerte dank der föniglich preußischen Kunstpolitik verloren hat, tafel, bei der die Dorfhebamme wiederholentlich von den weib- bürger, ich bin vielleicht ein Jdiot, aber ich habe wenigstens den wurde von den Wiener Philharmonikern an Wahlers Stelle zum lichen Gästen alarmiert wird. Die Handlung, soweit von einer Dirigenten ihrer Konzerte gewählt. folchen gesprochen werden kann, läuft darauf hinaus, daß jener Borzug, ein Kind unseres Wahlbezirks zu fein." Windbeutel von Knecht , der um den Hof zu kriegen, die Witwe Versprechungen. Der Budiler zum Kandidaten:„ Sie-Amerikanische Flugversuche. Die Gebrüder Bright, freit, doppelt geprellt wird: Von einem Handlungsreisenden, der haben uns das Blaue vom Himmel versprochen. Wir wissen wohl, die angeblich die vollkommenste Flugmaschine gebaut haben, machten ihm als fünftigen Grundbesizer Aktien aufschwazt, und von der daß Sie nicht anders sind als die anderen und daß Sie Ihre Ber - unter großer Geheimnistuerei an der Küste von Nord- Karolina in Alten selbst, die ihm eine den zweiten Mann von der Erbschaft sprechungen nicht ausführen werden. Aber zum städtischen Ball den letzten Tagen zahlreiche Flugversuche. Da teine genaue Kontrolle ausschließende Testamentsbestimmung wohlweislich verschweigt. Die tönnten Sie uns wenigstens einladen lassen." durch die Presse möglich war, ist über die Ergebnisse nichts Sicheres unbeholfene Ausarbeitung läßt beide Pointen gleichmäßig ins Schmuzige Wäsche. Das frühere Gemeinderats- bekannt. Es sollen in einem Fluge mehrere englische Meilen zurückgelegt Wasser fallen. Daß das Ganze etwa als ein Charakterbild Homsöer Lebens gemeint sein könne, darauf wurde man erst durch mitglied:" Ich bin futsch. Man wirft mir vor, daß ich meine und der französische Nekord gebrochen sein. Am Donnerstag fanden die die Schlußrede des völlig unklar bleibenden Dorfpfarrers gebracht. politische Stellung mißbraucht habe, weil ich beim Gemeindefest Versuche, die eine Geschwindigkeit von 68 Kilometern in der Stunde erzielt haben sollen es gelingt aber bisher nur, die Flugmaschine Die taritierende Uebertreibung in der Aufführung war durch den umsonst im Fesselballon aufgestiegen bin." einige Minuten in der Luft zu halten ihr vorläufiges Ende. Der Stil des Stückes selbst herausgefordert, kann daher der Regie wie Immer bereit. Wenn die nationale Ehre in Frage Apparat fuhr gegen einen Sandhügel und wurde vollständig zerden Schauspielern nicht zum Vorwurf angerechnet werden. Der kommen sollte, so würde ich von meinem Amte zurücktreten und trimmert. Der eine der beiden Brights wurde leicht verlegt. Die offizielle Beifall rief diesmal denn doch eine ganz vernehmliche wieder mein Blut vergießen, wie 1870. Hauptschwierigkeiten bot der Gasolinmotor, der nach furzer Zeit rot Opposition hervor. dt. glühend wurde.
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Humor und Satire.
e. k.
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( L'Assiette au beurre: Gemeinderatswahlen.) Friedrich Wilhelmstädtisches Schauspiel. Das Ausbildungsprogramm. Roda Roda erhaus:„ Des Pastors Riete", Komödie von Erich zählt in seinen soeben bei Schuster u. Löffler erschienenen Buche Schlaikjer. Vor sechs Jahren wurde das Stüd hier erstmals Der Schnaps, der Rauchtabat und die verfluchte Liebe" folgenden vom Dresdener Hoftheater- Ensemble gegeben. Später stand es Schwant: längere Zeit auf dem Spielplan des Kleinen Theaters Unter den Unser Regimentsarzt hielt gerade Schule mit den Blessierten Linden. Zum dritten Male ein Urteil über die Komödie abzugeben, trägern, da brachte man eine Tragbahre herein. erübrigt fich wohl, weil früher Gesagtes doch nur mit Verschärfung Himmelherrgott, was is denn schon wieder?"
- Franz Stud wurde von der Stadt Venedig eingeladen, Lebenswerts zu veranstalten.
im nächsten Jahre bort eine Gesamtausstellung seines tünstlerischen
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- Opfer der Federmode. Im letzten Halbjahr 1907 sind in London nicht weniger als 19 742 Paradiesvogelgefieder, 1411 Badckete Reiherfedern, der Schmuck von nicht weniger als 115 000 Singbögeln und eine Unmenge von Gefiedern aller Art Bogelgattungen auf den Markt gebracht worden. Die Summe, die für diesen Schmuck der Damenhüte angelegt wurde, übersteigt mehrere Millionen