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Nr. 120.

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Telegramm Adresse: Sozialdemokrat Berlin ".

Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.

Der preußische Landtag und die Bergarbeitergesetzgebung.

Sonnabend, den 23. Mai 1908.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.

find, mehr Kohlen zu fördern als bisher, einen über das Ber- Arbeiter! Daraus entstanden fortgesett Streitigkeiten, die hältnis hinaus geringeren Sohn erhalten sollen als diejenigen, von der Bergbehörde und eventl. den Gerichten durch­die mehr als bisher fördern können."

Auf diese höchst devote Bittschrift der damals noch königs­freuen Knappen antwortete der Minister b. benpli unterm 16. Mai 1867 durchaus ablehnend. Es sei alles in Ordnung" hieß es damals wie heute! Welche Folgen die Aufhebung der alten Schutzbestim­mungen für die Bergarbeiter hatte, sagt uns die Unfallstatistik. Bon 1000 Ruhrbergleuten berunglückten tödlich: Geltung des Geltung des

alten Berggefeßes 1850

freien Arbeitsvertrages" 1860

.

1,790

1855

1860

1,549 1,967

1865 1867

2,712

2,838 3,103

weg

im Sinne der Werksherren entschieden wurden. Schließlich zündete ein Funke, das übervolle Bulver faß explodierte, der für die Beibehaltung der alten Seilfahrt kämpfenden Belegschaft von Bruchstraße" schlossen sich über 200 000 Kameraden an, traten in den denkwürdigen Generalstreit 1905. Er wäre vermieden worden, wenn der Landtag die Lehren von 1889 beachtet hätte!

Der Generalstreik wurde beendet, da der Reichskanzler Fürst Bülow versprach, die dringenden Reformen der Bergarbeitergefetgebung durchzusehen. Die Bergarbeiter hofften auf eine Reichs berggesetzgebung, die Regierung jedoch ging mit ihrer Vorlage abermals vor den preußischen Landtag!

Wieder zer stückelte und verhunzte der Land.

Von den 732 584 Personen, die 1907 in der Knapp schaftsgenossenschaft gegen Unfallfolgen versichert waren, arbeiteten rund 90 Proz. auf Werken im preußischen Staatsgebiet. Der preußischen Bergbehörde lag es 1907 ob, 2273 Bergwerke nebst Nebenanlagen mit einer Gesamt­belegschaft von 656 323 Arbeitern zu inspizieren. Bei der weit überragenden Stellung Breußens als Bergwerks­staat gegenüber den anderen Bundesstaaten versteht sich's von Im gesamten preußischen Kohlenbergbau berun- Damit war von vornherein das Schicksal der schutzbedürftigen selbst, daß die preußische Berggesetzgebung von den glüdten pro 1000 Arbeiter: 1841/52: 1,650, 1861/66: Bergarbeiter besiegelt! anderen bundesstaatlichen Regierungen wesentlich nach- 2,656, 1881/90: 2,934. geahmt wurde und wird. Darum darf man sagen, im In England, mit seinem älteren und ausgedehnteren tag die durchaus gemäßigte Regierungs­preußischen Landtage wird über die Rechtsverhältnisse Kohlenbergbau begann man derzeit mit der Einschränkung vorlage. In der Berggesetzkommission übernahmen wieder und den Lebensschutz der gesamten deutschen Bergarbeiterschaft der Ausbeutungsfreiheit. Hier verunglückten pro 1000 tohlen- die Nationalliberalen die Führung bei der Gesezes­entschieden. Die Bemühungen der sozialdemokratischen Reichs- arbeiter: 1824/64: 3,570, 1861/65: 3,240, 1881/90: 1,923. berhunzung. Die Regierungsvertreter wurden im tagsfraktion, wenigstens die Bergarbeiter Gesezgebung Man fann also nicht sagen, die enorme Vermehrung Plenum und in der Kommission abgerüffelt, wie sie fich dem Reichsparlament zu übertragen, sind erfolglos geblieben, der Todesfälle im preußischen Bergbau seit 1861 sei dem ge- überhaupt unterstehen könnten, vermittelnd in den Streif worauf wir in einem anderen Zusammenhang noch zurückfährlichen Bergbau an sich geschuldet; dem wider einzugreifen; die Einbringung der Vorlage sei eine Stärkung sprechen die englischen Zahlen. Die erschreckende Vermehrung der revolutionären Bestrebungen" usw. Als das Kom­Wie hat nun der preußische Landtag seine Verpflichtung, der Unfälle ist vielmehr aufs Konto der preußischen Landtags- missionsprodukt, vor dem die Regierung mit die für den Nationalwohlstand so außerordentlich wertvolle gesetzgebung zu schreiben, die den Arbeiter rücksichtslos dem ihren besseren Vorschlägen tapfer zurück w ich, im Land­Bergarbeiterschaft vor maßloser Ausbeutung und den ausbeuterischen Grubenkapital überlieferte. Die Theorie bom tag einstimmig von den Konservativen, Nationalliberalen Betriebsgefahren möglichst zu schüßen, erfüllt? freien Arbeitsvertrag" war um so haltloser, weil den und dem Zentrum angenommen war, da schrieb der christ­

kommen.

eine Abnormität". Dennoch stimmte die gesamte Sentrumsfraktion für die Abnormität! Der Berg­Inappe" urteilte über die Arbeiterausschüsse, ein anständiger nappe" urteilte über die Arbeiterausschüsse, ein anständiger Charakter" müsse es sich überlegen", Mitglied des Arbeiter­ausschusses zu werden. Das ist die Krone" der Berggesek­novelle vom 14. Juli 1905.

Vor der schon gekennzeichneten Bergbaufreiheit" wurden Arbeitern derzeit die Koalition verboten war, lich nationale. Bergknappe" empört:" Den Berg­die Bergarbeiter mit Rücksicht auf ihren schweren und gefähr- während sich Grubenbesigervereine bilden arbeitern sind Steine statt Brot gegeben"! lichen Beruf als eine Arbeiterschaft behandelt, denen ein be- durften! Eine generelle Festsetzung der Schichtzeit war abgelehnt, sonderes Wohlwollen von den Landesbehörden zuteil werden An dem Rechtszustand, den hinsichtlich der Bergarbeiter ferner das Verbot der Frauenarbeit, ein besserer Schutz der müsse. Wir wollen absehen von der Aufzählung der bürger- verhältnisse das Gesetz von 1860 gefchaffen hat, ist bis heute Sugendlichen, die Heranziehung von Arbeiterinspektoren zur lichen Vorrechte, die dem Bergarbeiter gestattet wurden, und wesentliches nicht geändert worden. Wir beziehen uns Grubenkontrolle, die Einschränkung der Strafwillkür, die Vor­uns nur beschränken auf die Registrierung der zur Sicherheit des dabei auf die seitdem immer wieder erhobenen Berg- schrift ſanitärer Einrichtungen. Ueber die vielumstrittene Einkommens, der Gesundheit und des Lebens der Knappen arbeiterforderungen: Generelle Beschränkung der Seilfahrt bezw. Ein- und Ausfahrt wurde nur bestimmt, sie getroffenen landesherrlichen Vorkehrungen. Die Annahme Schichtzeit auf 8 Stunden inkl. Ein- und Ausfahrt; dürfe 2 Stunde nicht übersteigen, was infolge der wohl ab­und Ablegung der Bergarbeiter und der Betriebsbeamten schärfere Werkskontrolle mittelst Heranziehung von war Sache der Bergämter, deren Beauftragte den ganzen Arbeiterinspektoren; Verbot der Frauenarbeit, weil sichtlich dehnbaren Fassung zu neuen Streitigkeiten Grubenbetrieb leiteten, Normallöhne feststellten, für ein aus- fie besonders im Bergbau zur förperlichen Degeneration der geführt hat. Das Nullen" wurde zwar verboten, aber statt deffen eine Geldstrafe bis zu 5 Mark pro Monat tömmliches Gedinge( Afford) sorgten, auf Innehaltung der weiblichen Arbeiter und schließlich ihrer Nachkommenschaft und Arbeiter zugelassen, eine Reform", die unter fast durchweg achtstündigen Schicht fahen und den führt; Verbot der Arbeit Jugendlicher unter Tage; unbedingte Umständen den einzelnen Arbeiter schwerer schädigt, als der betrieblichen Sicherheitszuständen große Auf- Borschrift der Errichtung von ſanitären Anstalten( Bade-, frühere Zustand. Die Krone der Reform" sind die Arbeiter­merksamkeit widmeten. Daß dieses Arbeitssystem den Knappen Wascheinrichtungen, Verbandsstuben, humaner Verlegten ausschüsse ", denen aber entgegen den Arbeiterforderungen nicht zuträglicher war, als der durch das Gesetz vom 21. Mai transport usw.); Sicherung des Arbeitsverdienstes durch un- einmal die Befugnis erteilt ist, bei Streitigkeiten über 1860 eingeführte fog. freie Arbeitsvertrag", be- umgängliche Vorschriften betr. wirklich gegenseitigen Akkord- Gedinge- und Lohnfestsetzung schlichtend mitzuwirken. Diese weisen die vielfachen Bitten der befreiten" Bergleute, sie abschluß und Auszahlung des vereinbarten Lohnes. wieder in die früheren Arbeitsvertragsverhältnisse zurück zu Die gewaltige Streitbewegung des Jahres Bestimmungen nannte im Landtag der Abg. Trimborn bersetzen. 1889 enthüllte der Oeffentlichkeit die Verfündigung der Ein Beweis für die Verschlechterung der Arbeiter- Gesezgeber und der Werksbefizer an den Bergarbeitern. lage unter der Geltung des freien Arbeitsvertrages ist u. a. Troß aller Mahnungen und Bitten der geschundenen Knappen auch der Streik im niederschlesischen Berg - hatte der Landtag an der Fiktion des sogenannten freien revier im Jahre 1869. In Schlesien betrug früher die Arbeitsvertrages" festgehalten, nichts unternommen um die Bergarbeiterschicht 8 Stunden; sie wurde, vorzüglich nachdem Verlängerung der Schichtzeiten, die willkürliche Regelung Vergleicht man das was der preußische Landtag in der feit 1861 den Grubenbesitzern die unbeschränkte Annahme, der Seilfahrten", die Veraubung der Arbeiter durch das Bergarbeitergesetzgebung positiv" geleistet hat mit Entlassung und Ausnutung der Bergarbeiter gefeßlich ein- skandalöse" Nullen", das willkürliche Straffyftem usw. zu dem, was die Knappen seit Jahrzehnten fordern, geräumt worden war, nach und nach auf 12-14 Stunden ver- verhindern. Schon die vielfachen partiellen Bergarbeiter- dem, was die Knappen seit Jahrzehnten fordern, längert! Die Behandlung der Arbeiter wurde so rücksichts- streiks in den 70er und 80 er Jahren hatten Tatsachen zutage so trifft das Urteil: Steine statt Brot" durchaus zu. Die wofür fie 1889 und 1905 opfervolle kämpfe führten, los, daß selbst den geduldigen Schlesiern der Geduldsfaden riß. gefördert, die von einem wahrhaft absoluten Schreckens- un fall statistik zeigt deutlich genug, welchen praktischen Am 1. Dezember 1869 legten 8000 Waldenburger Bergleute regiment der Bechenpaschas zeugten. Der preußische Wert die von den Interessenten gelobten Bergarbeiterschutz­die Arbeit nieder; mit der Hungerpeitsche trieb Landtag tat nichts, um die Arbeiter dagegen zu man sie schließlich zur Grube zurück. Was schüßen. Die angesammelte Empörung tam zum elementaren gefeße" besigen. Es ereigneten sich im deutschen Bergbau fie forderten, war ihnen vom preußischen Landtag durch das Ausbruch in dem großen Streifjahr 1889. Selbst die offizielle( der zu 90 Proz. im preußischen Staatsgebiet betrieben wird): Gesetz vom 21. Mai 1861 genommen. Untersuchung der Grubenzustände konstatierte unerhörte Welche sozialpolitische Bedeutung diese Bergarbeiter- Standale, die den freien Arbeitsvertrag" als einen Sklaven­befreiung" hatte, geht klar hervor aus einem an den König vertrag kennzeichneten. gerichteten alleruntertänigsten Immediatgesuch" rheinisch= Troßdem schwang sich die preußische westfälischer Bergarbeiter vom 29. Juni 1867, Regierung nicht zu einer durchgreifenden worin es heißt: Reform der Bergarbeitergesetgebung auf, Nachdem durch das Gesetz vom 21. Mai 1860 bie Aufsicht fondern legte einen Gesezentwurf vor, der den Gruben­der Bergbehörden über den Bergbau und das Verhältnis der befizern zuliebe feiner der prinzipiellen Bergarbeiter­Berg- und Hüttenarbeiter betreffend"( Preußische Gefeßsammlung forderungen gerecht wurde. Aber selbst dieser sehr zahme Nachdem die Reformgesete" von 1892 und 1905 erlassen bon 1860 Nr. 201) die Abschließung der Verträge zwischen den Gesezentwurf ging den vornehmlich der national­Bergeigentümern und den Bergleuten lediglich dem freien Ueber- Gefebentwurf ging den flut erwarten, sofern die Robredner der sozialpolitischen Arbeitszeit und des Arbeitslohnes von den Gewerkschaften( d. H. fapitals im Landtage au weit". Das Gesetz vom 24. Juni Bandtagstätigkeit Recht hätten. Wir sehen aber die Unfälle einkommen derselben überlassen ist,... findet die Feftfebung der liberalen Partei angehörenden Vertretern des Gruben- maren, konnte man doch mindestens eine Stauung der Unfalls. sen Stapitaliſten) ganz nach ihrem Belieben statt. Bon ihnen ist 1892 ist kein Bergarbeiterschutz-, vielmehr ein Bergarbeiter- absolut und relativ zunehmen! Für 1907 liegen erft Teil­seitdem die Arbeitszeit zwangsweise so übermäßig verlängert truzgesetz geworden! Diese böse Tat erzeugte den noch gewaltigeren Bergarbeiter direkt zu Tode, gleich 2,064 pro 1000, gegen 266 ergebnisse vor. Im Oberbergamtsbezirk Breslau kamen 294 worden, daß bei der ohnehin schon so ungesunden Arbeit viele Bergleute bereits mit 30-35 Jahren arbeitsunfähig werden, Streif der rheinisch- westfälischen Berg- cder 1,956 pro 1000 im Jahre 1906! Im Oberbergamtsbezirk zudem die Gewerke unferen Lohn auch so niedrig gestellt haben, arbeiter im Januar Februar 1905. Die primäre Bonn , wo zwei Massenunglüce furz hintereinander auf daß er kaum hinreicht, uns die nötigsten Lebensbedürfnisse zu Ursache dieses Ausstandes war bekanntlich das Vorhaben der fiskalischen Saargruben vorkamen, wurden 260 Rohlenarbeiter verschaffen. Sie betrachten uns nur als willenlose Maschinen und Arbeitsinstrumente, beren Arbeitskraft sie zu ihrem Vorteile Bechenverwaltung Bruchstraße", eine Regelung der Seil getötet, gleich 3,697 pro 1000, gegen 89 oder. 1,313 pro 1000 möglichst ausnuten können. So ist auf den meisten Bechen jetzt fahrt", gleichbedeutend mit einer abermaligen Verlängerung im Jahre 1906! Im Ruhrgebiet stieg die Zahl der an­-möglichst ausnußen können. So ist auf den meisten Zechen jent des unterirdischen Aufenthalts der Bergleute, durchzusetzen. gemeldeten Unfälle von 44 267 auf 46 474, die sofort tödlichen eine 10-11ftündige Schicht eingeführt.( 1) Budem dauert die Mangels präziser gefeblicher Bestimmungen über Schichtzeit, Verunglückungen betrugen 677 gegen 586 im Vorjahre! Die Förderung der Leute meist noch zwei Stunden. So lange Ar- Seilfahrt usw. hatten die Grubenbesitzer nach ihrem Belieben preußischen Berginspektorenberichte über 1907 fonstatieren in beitsschichten kann aber unser Körper unmöglich auf die Dauer bestimmt was" Rechtens" sei. Der Landtag hatte es ab fast allen Grubenbezirken eine bedeutende Zunahme aushalten, so erfreulich es auch ist, wenn die Gruben einen regen gelehnt, in denfreien Arbeitsvertrag" einzugreifen, überließ der schweren und tödlichen Unfälle! Absatz ihrer Produkte haben. Wie systematisch die Ausbeutung es der einseitig von den Grubenbefizern ausgearbeiteten Das ist die Probe aufs Exempel! Welcher Wertist unserer Arbeitskraft durch die Gewerkschaften betrieben wird, firengungen auf einingen, zeigt unter underem ein vor furgem er gefetlich festgelegt wissen wollten. Bis 1892 war es den nicht einmal das Stauen der entfeblichen Unfallflyt, geschweige and wie man fein Mittel scheut, uns zu den aufreibendsten An- Arbeitsordnung" au" regeln" was die Arbeiter einer Schußgesetzgebung" beizumeisen, die Lassenet Anschlag von Schacht Gustav, durch den den Bergleuten Grubenbefizern überhaupt freigestellt, eine Arbeitsordnung" denn eine Verminderung der Krüppel und Leichen zuwege angekündigt wird, daß, wenn sie nicht mehr Stohlen fördern als 3 erlassen. Die Reform" von 1892 bestand in der obligato- bringen konnte?!

zu

"

bisher, ihnen noch ein weiterer Lohnabzug von 5 Sgr. auf 100 rifchen Vorschrift des Erlasses" einer Arbeitsordnung"

Scheffel gemacht würde, so daß also diejenigen, die nicht imstande seitens der Kapitalisten, ohne Mitbestimmungsrecht der

Unfälle.

überhaupt

pro 1000

Arbeiter

Schwere und tötliche Unfälle pro 1000 überhaupt Arbeiter

1886:

22 497

65,45

2 265

6,59

1890:

28.879

72,49

3.403

8,54

1895: 40 616

94,28

4.906

11,39

1900:

58 471

103,48

6 894

12,19

1905: 1906:

81871 87 892

126,45 127,52

10 066

15,55

10827

15,71