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Leitung. Als Vertreter der Bruderparteien in Dänemark  , Nor­ wegen   und Finnland   sind die Genossen Sigwald Olsen, Magnus Nilsen und Karl Wid erschienen.

Der Sieg unserer belgischen Genoffen soll im Monat Juni in Brüssel   und in Gent   besonders gefeiert werden. Zu den Festlichkeiten werden mehrere Hundert Pariser Parteigenossen in Belgien   erwartet.

Die Presse der südafrikanischen Sozialdemokratie in Gefahr. The Cap Sozialist", das Organ der Sozialdemokraten der Sapkolonie teilt in der soeben eingetroffenen Maiausgabe mit, daß sein Bestand gefährdet sei. Die zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus, das Blatt zu halten, und wenn die Genossen im Lande nicht gewillt sind, mehr Opfer zu bringen, so ist der Verlag genötigt, das Blatt eingehen zu lassen. Hoffentlich gelingt es den Genossen über die Schwierigkeit hinwegzukommen, denn das Blatt tut der englischsprechenden Bevölkerung der südafrikanischen Kolonien recht gute Dienste.

Polizeiliches, Gerichtliches ufw.

Die Höllenmaschine" vor Gericht.

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Bunkt Kündigung der Interessengemeinschaft", Fabrikbefizer Friedrichs, führte unter anderem aus:

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Gerichts- Zeitung.

Wir sind nun wieder unabhängig und in der Lage, die Der finanzielle Zusammenbruch des Bankhaufes F. Philipsbork, Interessen der im Bunde vertretenen Industrien auf das energischste zu betreiben. Die Gegensätze zwischen den beiden der seinerzeit in Börsenkreisen erhebliches Aufsehen erregt hatte, Verbänden sollen fünftig nicht mehr verschleiert werden. Der lam in einer Verhandlung zur näheren Grörterung, die gestern Zentralverband wird, solange Herr Bued an seiner Spike steht, unter Vorsitz des Landgerichtsrats art das Schwurgericht des immer die Vertretung der Rohstoffsyndikate und der Schwer: Landgerichts I   beschäftigte. Unter der Antlage der Untreue in industrie bleiben, während der Bund die Interessen der ver- Idealfonkurrenz mit Unterschlagung, des Kontursvergehens und arbeitenden Industrie vertritt. Die Gegensätze zwischen diesen des Verbrechens gegen das Gesetz betreffend die Pflichten der aufleute bei der Aufbewahrung fremder Wertpapiere( Depot­beiden Gruppen sind heute so schroff, daft sie gar nicht schroffer aufleute bei der Aufbewahrung fremder Wertpapiere( Depot­gedacht werden können. Die Syndikate vertreten eine falsche gesch) stand der Bankier Ferdinand Philips born von den Ge­Der Angeklagte begründete im Jahre 1865 in der Breispolitik, die in der von uns vertretenen Industrie die Arbeiten schworenen, erschwert. Diese Politit müssen wir bekämpfen. Wir werden Lindenstraße ein Bank- und Wechselgeschäft, welches er aus ganz den Kampf erfolgreich durchführen, wenn der Bund gemeinsam besaß P. bereits ein eigenes Vermögen von über 400 000 M. Bei Kleinen Anfängen zu hoher Blüte brachte. Ende der achtziger Jahre mit den Landesverbänden vorgeht." dem damals einsehenden allgemeinen geschäftlichen Niedergang Eine entsprechende Resolution fand einstimmig Annahme. verlor der Angeklagte in kurzer Zeit 100 000 m. Trotzdem er sehr Fabrikbesizer Clauß( Immenhof- Blauen) empfahl Propagierung einfach lebte und wie festgestellt ist, sich knapp ein Glas Bier gönnte bon industriellen Vertretungen in den Parlamenten und zu diesem und Fünfpfennigzigarren rauchte, ging es mit seinen finanziellen Zwede Fühlungnahme mit liberalen Kreisen. Generalsekretär Verhältnissen immer mehr bergab, so daß vom Jahre 1904 eine Wendlandt sprach über die vom Bunde veranstaltete Enquete be- Ueberschuldung eintra t. Ende Oktober 1906 war P. völlig treffend Krankenkassenreform. Der Zentralverband habe in der zahlungsunfähig und konnte seinen Verpflichtungen an der Börse nicht mehr nachkommen. Anfang November erfolgte dann der Interessengemeinschaft erklärt, daß die deutsche Industrie bereit sei, Zusammenbruch des P.'schen Geschäfts. Es ergab sich, daß eine die Hälfte der Krankenkassenbeiträge zu übernehmen. Der Bund unterbilanz von über 183 000 m. vorhanden war; der ganze der Industriellen sei gegenteiliger Meinung gewesen und habe auf Kassenbestand belief sich auf 365 M. Bargeld, zu dem noch zirka eigene Beranlassung eine Umfrage veranstaltet. Nach dieser Um- 2500 M. Außenstände hinzutamen. Eine Revision der Geschäfts­frage haben sich 65 Proz. der befragten Firmen gegen die Ueber- bücher ergab, daß diese sehr unordentlich und unübersichtlich ge­nahme erklärt; nur 5 Broz. erklärten, daß sie freiwillig die Bei- führt waren und daß außerdem nicht die durch das Handelsgesetz träge tragen würden, 20 Proz. wollten unter bestimmten Be- vorgeschriebene Bilang ordnungsmäßig gezogen worden war. Zu­dingungen die Beiträge übernehmen. Eine Reihe von Betrieben gleich aber stellte es sich heraus, daß der Angeklagte, um seinen habe sich auch über die Mehrbelastung geäußert. Bei 6 Betrieben Berpflichtungen an der Börse nachkommen zu tönnen, sich an den machte diese Mehrbelastung im Durchschnitt 2960 m. im Jahre aus. ihm anvertrauten Depots und sonstigen ihm anvertrauten Geldern vergriffen hatte. Das können die mittleren und kleinen Betriebe nicht tragen. Es Im gestrigen Termin bejahten die Geschworenen die Schuld sei auch bedenklich, den Einfluß in den Krankenkassen auf diese fragen nach Depotunterschlagung in Tateinheit mit einfachem Weise zu erkaufen. Objektiverweise müsse auch hervorgehoben Banterott und Unterschlagung und Untreue in je zwei Fällen. werden, daß dadurch, daß die Sozialdemokratie die Mehrheit in Das Urteil lautete auf 9 Monate Gefängniß unter Anrechnung von den Krankenkaffen habe, keinerlei Unzufriedenheit entstanden sei. 4 Monaten Untersuchungshaft. Die Feststellungen zeigen, daß der Zentralverband, lediglich um Die Möglichkeit einer Leichenverwechselung. seinen Einfluß zu stärken, der Industrie das Fell über die Ohren. ziehen wolle. In der Frage: Fortzahlung des Lohnes neben dem die bei einer kürzlich stattgefundenen Verhandlung einer Anklage Krankengeld, vertrat der Redner aber den zentraverbändlerischen gerichts I zu Erörterungen Veranlaffung gegeben hatte, ist gestern wegen fahrlässiger Tötung vor der vierten Straftammer des Lande Standpunkt. Die Doppelzahlung sei zu verwerfen; sie fördere nur als böllig ausgeschlossen festgestellt worden. Der Angeklagte, Kraft­das Simulantenwesen. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen broschkenführer Julius Krause fuhr in der Nacht vom 1. zum wurde die Frage der parlamentarischen Vertretung weiter erörtert. 2. Januar einen Fahrgast durch die Chauffeeftraße. Bu gleicher Sodann gelangte noch, nach einem Vortrage des Kommerzienrats Beit verließ der in den Germaniasälen tätig gewesene Toiletten­v. Drehse über die Kohlenfrage, folgende Resolution zur Annahme: aufseher Schmidt das Lokal und ging in langsamem Schritt " Der Bund der Industriellen ist der Ansicht, daß die außer schräg über den Damm. Während er den vollständig leeren Damm ordentliche Höhe der Kohlenpreise, verbunden mit der ungleich freuzte, wurde er von dem Schutzblech der borschriftsmäßig rechts fahrenden Kraftdroschke erfaßt und überfahren. Er war sofort mäßigen Qualität der Kohle, die Industrie schwer schädigt. Um dem bestehenden Uebelstande abzuhelfen, erwartet er tot und wurde von hilfsbereiten Menschen in einer Droschte von der preußischen Regierung 1. die Einführung geeigneter der Angeklagte war aus Angst vor Tätlichkeiten des empörten nach der Unfallstation in der Eichen­Tarife, 2. die Ermäßigung der Kohlenpreise auf den staatlichen Publikums davon gefahren Gruben und 3. die Anstellung von Versuchen, ob es nicht möglich dorffstraße und von da in das Leichenschauhaus gebracht. Der ist, die Bezahlung der Kohle nach Wärmeeinheiten herbei- eingrabierten Namen Boger" bei sich und er wurde polizeilicher­Verunglückte hatte als einzige Legitimation eine Uhr mit deni zuführen." seits deshalb zunächst als Boger bezeichnet und sein Alter auf zirka 40 Jahre tagiert. Es stellte sich aber am nächsten Tage heraus, daß es sich in Wirklichkeit um den 60 Jahre alten Toilettenauf­seher Schmidt handelte, der unter diesem Namen auch in dem Obduktionsprotokoll des Medizinalrats Dr. Hoffmann schon aufgeführt wurde. Schmidt hatte seine eigene Uhr zur Reparatur zum Uhrmacher gebracht und von diesem aushilfsweise eine andere ihr mit dem eingrabierten Namen" Boger" erhalten, so daß dieser Name ursprünglich als der des Verunglückten angenommen worden

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Beim Schöffengericht Sulmbach wurde ein Fall verhandelt, der schon der Reichsverbandspresse Stoff zu entrüsteten Betrach­tungen über die Verworfenheit der Sozialdemokratie gegeben hat. Es hieß damals, bei einem Streit in der Müllerschen Stein­schleiferei in Wirsberg  ( Oberfranken  ) habe der an der Bewegung beteiligte Vorstand des sozialdemokratischen Ber eins Wirsberg, Genosse Guntov, che er den Betrieb verließ, in seinem Werkzeugschrank eine Art Höllenmaschine auf­gestellt, in Gestalt eines mit Schwefelsäure gefüllten Gefäßes, das Derart befestigt gewesen sei, daß es beim Deffnen des Schrankes umfallen und feinen Inhalt über den Körper des Oeffnenden er­gießen mußte. Gin Borarbeiter, der den Schrank öffnete, habe fein Augenlicht nur dadurch retten können, daß er rasch in die vorüberfließende Schwarzach sprang. Nunmehr hatte sich Genosse Guntov vor dem Kulmbacher Schöffengericht wegen Körper­berlegung zu verantworten. Das umfangreiche Zeugenverhör er gab nicht den geringsten Anhaltspunkt für das Vorliegen eines folch finsteren Blanes, wie ihn die Reichsverbandspresse zusammen gelogen hat. Der Sachverhalt ist folgender: Am 29. Februar traten die Arbeiter der Müllerschen Steinschleiferei in den Streit. Am Abend des gleichen Tages visitierte der Vorarbeiter Baumann   die Schränke der Ausständigen und als er den Schrank des Guntov öffnete, wurde er von einer Flüssigkeit begossen. Sie befand sich in einer leeren Stiefelwichsbüchse und bestand aus Wasser, das mit einer fleinen Menge Schwefelsäure bermischt ist und zum Steinschleifen verwendet wird. Nach der Anklage soll es reine Schwefelsäure gewesen sein, wäre das aber der Fall gewesen, so wäre Baumann fürchterlich verbrannt worden, das Wasser hinter­ließ jedoch weder an feinem Körper noch an seiner Kleidung irgend­eine Spur, nur will er ein wenig Beißen" an der Wange ber­spürt haben. Weiter wurde durch Zeugen bekundet, daß Guntob diese Vorrichtung schon vor zwei Jahren in seinem Schrank an gebracht hatte, weil ihm öfters Feilen abhanden tamen, und daß er sich selbst schon, als er unbedacht seinen Schrank öffnete, mit der Flüssigkeit begossen hat, ohne im geringsten Schaden zu nehmen. Es lag also keinerlei Absicht vor, ein Attentat" gegen Arbeits­willige oder Betriebsbeamte auszuführen, und die ganze Geschichte entbehrt jeglichen Zusammenhangs mit dem Streit. Trotzdem hielt das Gericht ein Bergehen der leichten Körperverletzung für ge geben und berurteilte Guntov zu 14 Tagen Gefängnis! Das gleiche Gericht hatte in einem kurz vorher verhandelten Fall über drei Bahnarbeiter abzuurteilen, die einen anderen nachts heimtüdisch überfielen und derart mißhandelten, daß das ganze Geficht furchtbar verschwollen und blutrünstig war und der Ver­Iette acht Tage arbeitsunfähig wurde. Für dieses wirkliche Roheitsdelikt erhielt jeder der Beteiligten 5 M. Geldstrafe. Ein Fiasko des Zeugniszwangsverfahrens. Der Prozeß Meher Thomas Bischweiler, der besonders dadurch bekannt wurde, daß Genosse Redakteur Schneider- Straßburg fernerhin nur solche Geschäftsleute mit unserer in die Anklage und den Eröffnungsbeschluß, und als die Straf­wegen 3eugnisverweigerung im Gerichtssaal berundschaft, die am 3. Juni für das allgemeine, fache vor der vierten Straffammer verhandelt wurde, machte der haftet wurde, endete nach mehreren Verhandlungen in der gleiche und geheime Wahlrecht für Männer und Borsigende Landgerichtsdirektor Lieber auf diese Divergenz pflicht. gemäß aufmerksam und der Gerichtshof hielt eine vollständige Klar­schöffengerichtlichen Instanz mit Freisprechung des Genossen& rauen eintreten! Thomas. Gegen dieses Urteil legte Meher Berufung ein, die am legung dieser Personalfrage für durchaus notwendig. Diese wurde Sonnabend vor der Straftammer in Straßburg   berhandelt nun im gestrigen Termin in jeder Beziehung einwandfrei dahin, wurde. Genoffe Schneider verweigerte wiederum das Beugnis gegeben, daß die vom Medizinalrat Dr. Hoffmann obduzierte Zeiche über den Verfasser des Artikels. Das Gericht fah aber von zweifellos die des totgefahrenen Schmidt war. Zur Sache selbst Zwangsmaßregeln ab. Darauf endete der Prozeß mit einem Ver­bestritt gestern der Angeklagte jede Schuld und behauptete, daß gleich. Thomas erklärte, daß er bem inkriminierten Artikel in der der Verunglückte direkt in seinen Wagen hineingelaufen sei. Er " Freien Bresse" fernstehe. Der Kläger   übernimmt sämtliche sei vorschriftsmäßig rechts und nicht in überschnellem Tempo ge­Roften. Dies Resultat fonnte er billiger haben. fahren, Schmidt habe ihn auf der völlig leeren Straße schon bon weitem tommen sehen müssen, sei aber gerade in das Automobil gegangen, welches nicht mehr habe ausweichen können. Hiermit stimmten die Beobachtungen des Fahrgastes des Angeklagten und die Bernehmungen anderer Zeugen überein. Der Sachverständige Ingenieur Zechlin hielt die Fahrlässigkeit des Angeklagten für eine ganz minimale und wies einen großen Teil der Schuld dem Ver­halten des Schmidt selbst zu. Staatsanwalt Fuchs gab zu, daß bas ursprüngliche Bild von der Schuld des Angeklagten sich zu dessen Gunsten abgeschwächt habe, machte ihm aber zum Vorwurf, daß er fahrlässigerweise versäumt habe, wiederholt das Hupe. Signal zu geben. Der Staatsanwalt beantragte 3 Monate Ge fängnis. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Bittermann, bestritt das gegen jede strafbare Fahrlässigkeit auf Seiten des Angeklagten und beantragte dessen Freisprechung. Der Gerichtshof sprach dann auch den Angeklagten frei.

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Hus der Frauenbewegung.

Der Terror" der Genoffinnen.

Die tlassenbewußten Proletarierinnen, die das geltende Wahl unrecht zur politischen Passivität berurteilt, sind sich ihrer Macht als Käuferinnen und Konsumentinnen bewußt geworden und er­

flären nun am Vorabend der Landtagswahl: When war. Nun kam dieser Name aber auch infolge eines Schreibfehlers

Je näher der Wahltermin rückt, desto erboster zetert man im bürgerlichen Lager über den" Terror", der in der von den Ge­nofsinnen geplanten Wahlkontrolle liegen foll. Die sozialdemo­fratischen Frauen werden sich dadurch nicht beirren lassen. Wissen fie doch nur zu gut, daß der Terror, solange er nur von den Herrschenden geübt wurde, in den bürgerlichen Reihen als boll­Tommen berechtigt galt. Er lag ja in der Konsequenz des öffent lichen Abstimmungsverfahrens.

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Raufmännische Kranken: und Sterbekaffe von 1885(.. 71). Heute abend 9 Uhr bei Landré, Stralauer Straße 36/37.

Briefkaften der Redaktion.

Als fürzlich ein weißer Rabe unter den Großindustriellen Straffonto der Preffe. Im vorigen Jahre reichten einige Ar- feinen" Arbeitern gnädig erlaubte, diesmal so zu wählen, wie es beiter des städtischen Schlachthauses in Straßburg   i. E. eine ihnen ihre Ueberzeugung vorschreibe, entblödete die bürgerliche Beschwerde gegen den Maschinenmeister des Schlachthauses bei der Presse sich nicht, über soviel Loyalität in Staunen und Verwunde­Stadtverwaltung ein, worin sie den Beamten beschuldigten, eine rung auszubrechen. Es ist eben eine in der Bourgeoisie allgemein ganze Anzahl Gegenstände unter Verwendung städtischen Materials verbreitete Ansicht, daß es das gute Recht des Unternehmers sei, und städtischer Arbeiter während ihrer Dienstzeit angefertigt zu nach dem Motto: Wes Brot ich, des Ried ich sing, von den Ar­haben. Das Bürgermeisteramt, welches in der Angelegenheit nicht beitern auch den Tribut ihrer Ueberzeugung zu verlangen. Der flar fehen wollte, gab dem Maschinenmeister den Auftrag, den von den Agrariern auf dem platten Lande gegen Arbeiter, Hand­Arbeiter, der die Beschwerde unterschrieben, zu verklagen. Der werker, Kaufleute und Wirte geübte Boykott ist seit Jahrzehnten Beamte ließ die Frist zur Klageerhebung berstreichen. Von der ein wesentlicher Bestandteil der konservativen Wahltatiit gewesen. Verwaltung aber wurde nicht gegen ihn eingeschritten. Da er- Der größte Arbeitgeber in Preußen, der Staat, hat von jeher den eignet es sich, daß ein städtischer Arbeiter des Schlachthauses wegen ärgsten Wahlterror getrieben, indem er die von ihm wirtschaftlich Fleischdiebstahls verhaftet wurde. Das gab unserem Straßburger abhängigen Arbeiter und Beamten, insgesamt 1 Million Land Barteiorgan Veranlaffung, die beiden Fälle gegenüberzustellen und tagswähler durch Androhung der Entlassung in ihrem Wahlrecht dabei rein referierend den bisherigen Verlauf der Beschwerde- beschränkte. Seit 60 Jahren sind die Gegner der freien Wahl in angelegenheit zu schildern, wobei die angefertigten Gegenstände allen bürgerlichen Parteien mit solchen Waffen gegen die Sozial namentlich angeführt wurden. Jetzt wurden die beschwerde- demokratie ins Feld gezogen, die trotzdem immer drohender ihr führenden Arbeiter beauftragt, Anzeige wegen Unterschlagung Haupt erhob. Jetzt, wo diese den Spieß umzudrehen beginnt, wo gegen den Maschinenmeister bei der Staatsanwaltschaft einzureichen. endlich einmal bem error der Herrschenden der Die Staatsanwaltschaft leitete eine Untersuchung ein und das Gr. Terror der Entrechteten entgegengestellt wer= gebnis war eine Verhandlung gegen den Maschinenmeister. Sie den soll, schreit die gesamte Blockpreffe heuchlerisch über Ver­endigte allerdings mit der Freisprechung des Angeklagten; aber rat bon sozialdemokratischen Parteiprinzipien". Ja, hier und da Die juristische Sprechstunde findet Lindenstraße Nr. 3, gtbetter nur aus dem Grunde, weil in den meisten Fällen die Straftaten beginnen Leute, die bisher entschiedene Feinde des Reichstags- sof, britter Eingang, bier Treppen, Sahrstuhl verjährt waren und weil bei den übrigen Fällen das Gericht an. wahlrechtes waren, endlich einzusehen, daß die öffentliche Stimm- wochentäglich abends von 7%, bis 9% Uhr statt. Geöffnet 7 1hr nahm, daß dem Maschinenmeister das Bewußtsein der Rech13- abgabe unmoralisch sei. Das ist von jeher auch unsere An- Sonnabends beginnt die Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Anfrage ist ein widrigkeit gefehlt habe. Mittlerweile hatte dieser den Genossen sicht gewesen; wir haben stets die geheime Wahl gefordert, und nur Buchstabe und eine Rahl als Wierszeichen beizufügen. Briefliche Antwort Schneider von der Freien Presse" zu Straßburg   wegen Be- gezwungen, gleichsam in der Notwehr, rufen die sozial- wird nicht erteilt. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. leidigung berklagt. Unfer Genosse hatte sich nun am Sonnabend demokratischen Frauen zum Gebrauch des Kampfesmittels auf, das A., Pautow. 1. Eine solche Anordnung kann nur von der Polizei vor dem Schöffengericht Straßburg   zu verantworten. Und obwohl solange die Macht der herrschenden Klassen befestigen half. Mit getroffen werden. Nach dem Reichsgesetz vom 30. Juni 1900 ist die Polizeis durch 5 städtische Arbeiter bezeugt wurde, daß der Maschinenmeister ihrer eigenen Waffe sollen die Gegner getroffen werden. Gelingt behörde befugt, zur Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, u. a. auch der Stadt gehörendes Eichenholz, Eisen und Stahlteile und städtische es so, bas reaktionäre preußische Wahlrecht glänzend ad ab- des gebachten Gesezes Strante und krankheitanstedende verdächtige Bersonen der Boden, verschiedene Anordnungen zu treffen. So tönnen nach§ 12 Arbeiter zu seinen Privatarbeiten verwendet hatte, wurde Genosse surdum zu führen und schließlich der Wahlfreiheit für alle den Weg einer Beobachtung unterworfen werben. Eine Beschränkung in der Wahl Schneider doch verurteilt, weil das Gericht einem als Sach. zu bahnen, so hat der" Terror" seinen Bived erfüllt. verständigen bernommenen Möbelschreiner in seinen Ausführungen Aus eigenstem, freiem Entschlusse haben die Frauen der Ar- bei Personen zulässig, welche obdachlos oder ohne festen Wohnsik folgte, der erklärt hatte, daß es nicht möglich sei, mit den angeblich beiterflaffe sich in Reih und Glied gestellt, gewillt, die von ihnen find, ober berufs oder gewohnheitsmäßig umherziehen. Personen, boxwendeten Eichenholzbrettern Möbelstüde usw. herzustellen. Daß im Wahlkampfe übernommene Aufgabe mit aller Energie und welche ber Een verwendet wurde, erkannte das Gericht an, aber dies habe weiblicher Zähigkeit durchzuführen. An ihrem Teile wollen fie Beit, während der fie auf grund dies§ 12 in der Wahl des Aufenthalts au 80 M. Geldstrafe verurteilt, wobei das Gericht berücksichtigte, rischen Aufgabe bewußt geworden ist, eine Macht bildet, mit der rechnung der Entschädigung kommt als Tagesarbeitsverdienst der 300. Teil nur einen Wert von wenigen Pfennigen gehabt. Schneider wurde zeigen, daß die Arbeiterschaft Breußens, wenn sie sich ihrer histo- oder der Arbeitsstätte beschränkt find, Anspruch auf eine Entschädigung wegen des ihnen persönlich entgangenen Arbeitsverdienstes. Bei der Bc daß sich der Maschinenmeister tatsächlich Unregelmäßigkeiten habe die kraft ihres Geldfaces Herrschenden rechnen müssen. des für die Invalidenversicherung maßgebenden Jahresarbeitsverdienstes in zu schulden kommen lassen. Gegen das Urteil wird Berufung ein wird dem Brotest gegen bie Dreillaffenfchmach, dem vor dem Einschreiten der Polizeibehörde die zur Berhütung der Berbreitung Die tatkräftige Mitarbeit der Proletarierinnen im Wahlkampf Betracht. Der Der Beamte, der Arzt kann nur bei Gefahr im Verzuge schon gelegt werden. Proteft gegen die Reaktion, die unsere Tod. der Strankheit zunächst erforderlichen Maßnahmen anordnen. Hat die Polizei feindin ist, dem Protest gegen das ganze nichts die von Ihnen geschilderten Maßnahmen angeordnet, so find fie gültig und würdige preußische Regierungssystem Ihnen steht ein Schadenersatz zu. 2. Das ist unzulässig. A. 112. Ja. G. E. 78. Das von Ihnen Geschilderte reicht zur Scheidung nicht aus. bisher nicht getannten Nachdruck berleihen. Reparatur für die zerbrochenen Scheiben zu. R. 32. Nach§ 3 Absatz 3 Ihres Mietsvertrages fällt Ihnen die G.. 100. Nein, das Mädchen würde mit Aussicht auf Erfolg das Vormundschaftsgericht anrufen fönnen. Sachsen   70. 3ft über die Dauer eines Mietsvertrages nichts bereinbart und lediglich monatlicher Mietszins zu zahlen, fo fann jede Partei bis am 15. zum Ersten fündigen. Hatten Sie für die frühere Bersammlungen Beranstaltungen. Wohnung einen schriftlichen Vertrag, so würde in Ihrem Falle anzunehmen Reinickendorf  . Mittwoch, den 3. Juni, bei Gründer, Reinickendorf  - Dft, fein, daß die Bestimmungen dieses Bertrages auch für die neue Wohnung gelten sollen. Friedenau  . Dienstag 9 Uhr im Rheinschloß": Vortrag. Hoppestr. 24: Vortrag. 2. M. 76. Die Beschwerde ist nicht an den Landgerichts. präsidenten sondern an das Kammergericht zu richten. Sie können die Be. Rigdorf. Versammlung nicht Mittwoch, den 8. Juni, fondern am 2. Benn es abgebrudt wind, ja. 3. Senden Sie es an die Redaktion ber schwerde zu Protokoll der Gerichtsschreiberei erklären.- 8. G. 28. 1. Nichts. Neuen Welt.

Aus Induftrie und Handel.

Bund der Industriellen und Zentralverband. Aus Anlaß des Austrittes des Bundes der Industriellen aus der Interessengemeinschaft der industriellen Verbände hatte der Bund für Sonnabend nach Eisenach   eine außerordentliche General versammlung einberufen. Hier fam es zu scharfen Angriffen gegen den Zentralverband. Der Widerstreit der Interessen, verschärft durch die Preispolitik der dem Zentralverbande angehörenden Roh­stoffhersteller, gab den Ton zu der Mufit. Der Referent zu dem

einen

Von diesem stolzen Gedanken erfüllt, werden die Genossinnen an die Arbeit gehen, damit der 3. Juni von entscheidender Wirkung für eine freiheitliche Entwickelung Preußen- Deutschlands   werde.

16. Junt.

des Aufenthalts oder der Arbeitsstätte ist zu diesem Zwed mur

Invalidenversicherung unterliegen, haben für bie

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