rozen Riebel.
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Nach diesen Belehrungen machte Direktor Rady seine materiellen Gründe gegen die Klage geltend. Sie gipfelten darin, daß Kläger durch die Art seines angeblich den Tropen nicht entsprechenden Lebens die Erkrankung selber verschuldet hätte. Kläger bestritt das entschieden und behauptete, das ihm zur Verfügung gehaltene Haus hätte nicht den hygienischen Anforderungen Gie entsprochen. Es habe im Sumpfe gestanden, nur 14 Meter bom Bahlung versprochen hat, beim Amtsgericht verlla gen. 10. Rei Fluffe entfernt, während die anderen Häuser am Berge geftanden hätten. Er sei seit 1900 in den Tropen gewesen und habe ganz genau gewußt, wie man sich dort in gesundheitlicher Beziehung zu berhalten habe.
Eingegangene Druckfchriften. Voltsernährungsfragen von M. Rubner. 148 Setten. Atademische Berlagsgesellschaft in Leipzig .
Gewerbegericht, to entweder beibe Parteien ihren Wohnsih| sich an den Buchdruderberband. Umzug 25. 1. Dem Wirt steht das Vor Set Britten Straffammer des Landgerichts I begann haben oder wo die Beschäftigung erfolgt oder wo die streitige Ver Rückschaffungsrecht zu, außerdem würden Sie fich strafbar machen. 2. Die gestern die mehrtägige Verhandlung gegen den 53jährigen Dr. phil. pflichtung zu erfüllen ist. Die Beschäftigung war in Afrika . Ob Ab- und Anmeldepflicht besteht seitens der Behörden, wird berichtet. C. S. 34. Ihre Frau Hermann Victor Riedel, der des wiederholten Sittlichkeitsver- der juristische" Siz" der Gesellschaft, der ja Berlin ist, auch als Kunkel. Schlagen Sie irgendeinen der aus dem Adreßkalender( II. Tell) ersichtlichen gerichtlichen Sachverständigen vor. brechens an Mädchen unter vierzehn Jahren, der Verführung unbe- Wohnfib" im Sinne des Gewerbegerichtsgesetzes gelten könnte, sei lann die Bahlung ablehnen, sie ist zur Bahlung nicht verpflichtet, ebenso G. R. 18. Beiderseits fann ohne Kündigung am scholtener Mädchen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet streitig. Anscheinend bestehe hier mit bezug auf juristische wenig wie Sie. K. 64. Der Vertrag ist un hatten, und der Verleitung zum Meineide beschuldigt ist. Die Ver- Personen im Gesez eine Lücke. Da nun aber S. durch die Ge- 1. Juli die Stellung aufgegeben werden. handlung leitet Landgerichtsdirektor Lieber, die Anklage ver- sellschaft nach der Heimat zurückgeschickt worden sei, so wäre gültig. Sie haben auch Reugeld nicht zu zahlen, weil Verträge über tritt Staatsanwalt Dr. Schindler, die Verteidigung führen dadurch der Erfüllungsort für Ansprüche des Klägers Grundstücksverkäufe notariell oder gerichtlich geschloffen sein müssen. Schmargendorf 500. 1. Sa. 2. Das Kind muß so lange zur die Rechtsanwälte Dr. Alsberg und Sillebrandt. Der Berlin geworden und so das Berliner Gewerbegericht örtlich Schule gehen, bis es nach Anficht der Schulbehörde die erforderlichen Beklagte könne fich auch nicht auf den Paffus des Ein bestimmtes Lebensalter, Kenntnisse erworben hat. Angeklagte ist am 23. Mai 1853 in Bosen geboren und sißt seit dem ständig von dem 12. März d. J. in Untersuchungshaft. Als Sachverständige sind mit S. geschlossenen Vertrages berufen, wonach in Streitfällen die die Schulpflicht aufhört, sekt die für die Provinz Branden burg geltende Schulordnung nicht feft. Mein. 21. Gerichtschemiker Dr. Jeserich und Medizinalrat Dr. Hoff- Buständigkeit der ordentlichen Gerichte begründet werden Arendt. Die Figur ift 8,3, die Säule 61,5 Meter hoch. 23. E. 4. mann geladen. Unter den mehr als 80 Beugen befinden sich viele folle. Eine solche Vertragsbestimmung sei ungültig. Höchstens junge Mädchen niederen Standes, die Kriminalkommissare Dr. tönnte vertraglich ein Schiedsgericht vorgesehen werden, daß dann Wenn Sie in dem uns nicht bekannten Mietsvertrage nicht etwa die Reparaturpflicht usw. übernommen haben, ist der Wirt im Unrecht. Kopp und Hoppe, die Kriminalschuhleute Stierstädter aber beseßt sein müßte analog den Gewerbegerichten. horft. 1. und 2. Wiederholen Sie die Frage unter Ergänzung nach der und Kontor, einige Pastoren und Rektoren usw. KriminalP. K. 30. Eine Klage auf Aufhebung des Ver beamte beobachten sorgsam das Treiben vor dem kleinen SchwurRichtung, an welchem Tage und in welchem Jahre Thr Schwiegervater ge gerichtssaal, in welchem die Verhandlung stattfindet, da allerlei boren ist. 3. Nein. 2. 3. 222. 1. Gewiß. 2. Berjährung liegt nicht vor. Wenden Sie Beute fich an Zeugen herandrängen, um, wie man vermutet, die trages aus dem von Ihnen angeführten Grunde hätte Aussicht auf Erfolg. 2.2. 100 Mädchen zum Widerruf früherer Aussagen zu bewegen. Der fich baldigft an das Arbeitersekretariat, Engelufer 15. nur Ihre Verwandte, die die Ware getauft un Angeflage ist schon seit Jahren bei der Polizei im Verdacht, in feiner luguriös ausgestatteten Wohnung bie unfittlichsten Dinge mit jugendlichen Personen weiblichen Geschlechts begangen zu haben. Schon im Jahre 1903 tam zur Anzeige, daß er zwei dreizehnjährige Mädchen in seine Wohnung verschleppt und seinen Lüften dienstbar gemacht habe. Nach den Mitteilungen, die einzelne der Mädchen der Polizei gemacht haben, soll die Sache gewöhnlich damit begonnen haben, daß der Angeklagte die Mädchen in der Friedrichstraße oder in der Passage ansprach und ihnen eine ganz harmlose Einladung zum Kaffeebesuch in seiner Wohnung unterbreitete. Folgten die Mädchen dann dieser Einladung, dann soll ihnen ein starter füßer Wein und Likör vorgesetzt und die Mädchen durch diese leicht berauschenden Getränke in große Er regung bersekt worden sein. Der Angeklagte soll, so wird weiter behauptet, dann durch lüfterne Gespräche, schmutzige Wize und unzüchtige Darstellungen verstanden haben, die Erregung zu steigern, bis er die Mädchen dann völlig unter seinen Willen gezwungen hatte. Es wird behauptet, daß er folche Staffeebefuche" wieders Am 16. Mai 1908 also nach Inkrafttreten des Reichs- Verholt von denselben Mädchen erhielt und daß er durch die einmal einsgesetzes erhielten die vier Vorstandsmitglieder des Sozialmit ihnen in Verbindung kommenden Mädchen immer wieder demokratischen Wahlvereins Rirdorf je ein polizeiliches Straf neue zuführen ließ. Einzelne soll er auch durch Ghebersprechen an mandat über 15 Mart Geldstrafe, weil sie es unterlassen hatten, sich zu fesseln berstanden haben und wenn er ihrer überbrüssig am 12. Mai 1908 eine öffentliche Versammlung des Sozialwurde, soll er ihnen taltblütig den Laufpaß gegeben haben. Eine demokratischen Wahlvereins bei der Polizeibehörde anzumelden. dieser in ihren Hoffnungen Betrogenen ist ins Wasser gegangen. Gegen die Strafbefehle hatten sämtliche Angeklagten durch Auch ein anderes Mädchen ist freiwillig in den Tod gegangen und ihren Berteidiger, Rechtsanwalt Rosenfeld, Berlin , bei dem Rigdieses Ereignis hat den Stein ins Rollen gebracht. Die Ver- dorfer Schöffengericht Einspruch einlegen lassen. Der Verteidiger leitung zum Meineide, die dem Angeklagten durch die Anflage zur beantragte Freisprechung und Auferlegung der Kosten für die VerLast gelegt wird, soll darin bestehen, daß er bersucht haben soll, teidigung auf die Staatstaffe, weil nach dem neuen Vereinsgesetz, durch Beschimpfungen und Bedrohungen einige Mädchen von einer das nach Inkrafttreten auch angewendet werden müsse, ein Vergehen wahrheitsgemäßen Aussage abzubringen. Der Angeklagte bes nicht vorliege. Nach den Ausführungen des Verteidigers beanstreitet in jedem Buntte seine Schuld. Die Verhandlung findet tragte der Amtsanwalt selbst die Freisprechung, verwahrt sich aber unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt. Auch die Presse ist aus gegen die Auferlegung der Berteidigungskosten auf die Staatsgeschlossen. kaffe . Der hier vorliegende Fall sei wirklich nicht so kompliziert gewesen, daß ein Rechtskundiger von Nöten gewesen sei!
Roloniales vor dem Gewerbegericht. Gegen die Deutsche Agabengesellschaft"( Sib Berlin) begann am Mittwoch vor dem Gewerbegericht, Rammer 6, cin Prozeß des Monteurs und Maschinisten Sipply, der auf der Blantage Buschirihof bei Pangani in Deutsch- Ostafrika tätig ge= vesen war. Sipply war feinerzeit an Malaria und Lungentuberkulose ertrantt. Er wurde eine Zeitlang auf Kosten der Ges jellschaft im Krankenhause zu Tanger behandelt und dann, obwohl der Arzt ein längeres Verbleiben in Tanger für notwendig er flärte, vom Vertreter der Gesellschaft nach der Heimat geschickt. In Neapel mußte er sich aufs neue behandeln lassen und auch jetzt noch ist er der Behandlung in einer Anstalt bedürftig. Zu dem ersten Termin am Mittwoch( Vergleichstermin) war er persönlich erschienen. Die Deutsche Agavengesellschaft war durch den Diretkor Radh vertreten. Der Kläger beanspruchte zirka 980 M. an rüdständigem Gehalt, Kurkosten für Neapel , Kurkosten für Marburg und Gehaltsentschädigung für die Zeit der Reise und der Krankheit.
Da es sich um einen ersten Termin handelte, mußte die Sache vertagt werden. Die Parteien sollen ihre Gründe und Gegengründe, ihre tatsächlichen Angaben und Gegenangaben schriftlich genau niederlegen, da möglicherweise Beugen vernommen werden müssen, die im Oktober nach Ostafrika gehen müssen, falls fich die Sache nicht ohnedem erledigen läßt. Ein neuer Termin wurde noch nicht angesetzt. Dem Kläger , der wieder in eine Anstalt nach Süddeutschland muß, wurde anheimgestellt, sich einen Vertreter zu bestellen.
Das neue Reichs- Vereinsgefet.
Der Gerichtshof erkennt auf Freisprechung der Angeklagten, lehnt aber die Uebernahme der Verteidigungskosten auf die Staatstasse ab. Hoffentlich wird die Berufungsinstanz vollständig dem Antrage des Verteidigers entsprechen.
Briefkaften der Redaktion.
lag: Korn in Nürnberg . Christentum und Sozialdemokratie von W. Stehlin. 30 Pf. Ber Die ärztliche Begutachtung in Invaliden- und Krankenversicherungss
fachen. Von Seelmann. 2,50 M. Verlag: F. C. W. Vogel in Leipzig . Personalien und Prinzipien von W. Trübner. 210 Seiten. Berlag: Bruno Caffirer, Berlin W. 35. 13. Jahresbericht des Arbeiterfekretariats Nürnberg 1907. 116 6. Selbstverlag. Deutsch koloniale Baumwollunternehmungen. Bericht 10. Bon St. Supf. Verlag: Stolonialwirtschaftliches Komitee Berlin, Unter den Linden 43. Der Weg ins Freie. Roman von A. Schnigler. 491 Seiten. . E. Hartleben . Briefe an seine Frau. Geb. 6 M. Verlag S. Fischer, Berlin , Bülowstr. 90. Der Zentralausschuß für die innere Mission der deutschen evangelischen Kirche. 114 Seiten. Selbstverlag, Berlin , W. 30. Die Nationalitätenfrage und die ungarische Reichsidee von Mercator. 2 Str. Verlag M. Rath, Budapest . Reichsvereinsgefek. Bon E. Frhr. v. Sartor. 3 M. Verlag: .. Bed in München .
Harden, Eulenburg und Moltke. Bon J. B. Harnisch. 1 M. Verlag: H. Walther, Berlin W. 30. Die bisherige Entwickelung von Technik und Industrie. Bow J. H. Weit. 1 M. C. Heymanns Berlag, Berlin W. 8. Die Bildungsbestrebungen des arbeitenden Volles. Ein Bortrag von A. Haverkamp. Berlag des Bildungsausschusses in Bremerhaven .
Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen Direktion über Marktlage: Fleisch: ben Großhandel in den Zentral- Markthallen. Bufuhr schwach, Geschäft rege, Preise unverändert. Bild: Zufuhr etwas reichlicher, Geschäft ziemlich rege, Breise nachgebend. Geflügel: Bufuhr genügend, Geschäft still, Preise normal. Fifche: Zufuhr etwas reichlicher, Geschäft lebhafter, Preise im allgemeinen anziehend. Butter und safe: Geschäft lebhaft, Breise unverändert. Gemüse, Dbst und Südfrüchte: Bufuhr genügend, Geschäft ruhig, in Bohnen und neuen Startoffeln siemlich lebhaft, Breise zum Zeil nachgebend.
Witterungsübersicht vom 10. Juni 1908, morgens 8 Uhr.
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Barometer
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Swinembe. 765 NN
76728
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Die furistische Sprechstunde findet Lindenstraße Nr. 3, zweiter Sof, Dritter Eingang, bier Treppen, Fahrstuhl wochentäglich abends von 7 bis 9% Uhr statt. Geöffnet 7 Uhr Sonnabends beginnt die Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Anfrage ift ein Buchstabe und eine Bahl als werkzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Streitende Schneider. Die Sieges alleedenkmäler sind in der Nacht Qamburg 768 WN4 bebedt Berlin G. 2. 16. 1. Uns nicht vom 22. zum 23. Oftober 1899 beschädigt. bekannt, schlagen Sie im Adreßkalender nach. 2. Das hängt vom Käufer Frantj.a.M. 770 28 A. 100. In Ihrem Falle haben Sie die Kosten zu ersetzen. München Der Mietsvertrag ist gültig. H. R. 78. Cine Genehmigung gebrauchen Sie nicht. 31. Teltower Straße. 1. u. 2. Nein. O. 3. 71. Nein, es gilt die gefeßliche sechswöchentliche Sündigung. Sie brauchen Der Verhandlungsleiter Dr. Wölbling bemerkte in ber also nur eine etwaige Kündigung zum 1. Oktober anzunehmen. Beziehung folgendes: Dertlich zuständig sei nach dem Gesetz das P. 5. Leider nein. A. F. 130. Uns nicht bekannt. Wenden Sie
Vom Direktor der Beklagten wurde zunächst die 8uständig. feitsfrage aufgeworfen.
ab.
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Für den Inhalt der Inserate übernimmt die Redaktion dem Schiller- Theater O.( Wallner- Theater).| Schiller- Theater Charlottenburg. Publikum gegenüber teinerlei Donnerstag, abend 38 Uhr: Donnerstag, abends8 Uhr:
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1wolfig 2 Regen 3 Regen 1 mollig 13 770 928 3 bedeckt 12 Parts 1 heiter 768 28 14 3 wollig Wetterprognose für Donnerstag, den 11. Juni 1908. Bunächst vielfach better, am Tage wärmer bei ziemlich lebhaften süd westlichen Winden; später wieder zunehmende Bewölkung und etwas Regen. Berliner Wetterbureau.
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