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arme Mutter ihr Kind nicht zur Schule, weil ihr das Geld zur Anschaffung notwendiger Kleidungsstücke fehlt, so wird sie wegen Schulverfäumnis bestraft- und die im Großen be­triebene Fernhaltung der Kinder von der Schule soll ge­triebene Fernhaltung der Kinder von der Schule soll ge­stattet sein?

Ausland.

Die Berufsgenossenschaft gab sich mit diesem, 6on der Regel, daß die Unternehmer schon nach einer Gelegenheit gelechat halfen, abweichenden Urteil nicht zufrieden, und hoffte, daß das Reichs- die Aussperrung aufheben zu können. Ein Ergebnis hatte die Versicherungsamt noch eine Aenderung treffen werde. Dieses be- Sibung, an der auch zwei Hirsch- Dunderſche teilnahmen, jedoch auftragte die Professoren Dr. v. Renvers und Dr. Fürbringer ihre nicht. Die freiorganisierten Maler bestanden auf höhere Lohnfäße, Ansicht über diese Frage zu äußern. Nicht besonders günstig als in dem mit den Hirschen abgeschlossenen Tarif vorgesehen find. äußerte sich Prof. v. Renvers. Er erklärte, daß 3. B. auch Treppen- Die Unternehmer lehnten das ab mit der sonderbaren Begründung, steigen, selbst Susten und Niesen den Blutsturz veranlassen fonnte, sie würden damit den Hirschetarif durchbrechen, und wortbrüchig Wie Arbeitgeber gegen Arbeiterschutz kämpfen. der Blutsturz auch ohne die Arbeit am Unfalltage voraussichtlich wollten sie nicht werden. Stolz lieb ich den Spanier! Und die Der Ziegeleibesiger Siepmann zu Rellinghausen be- schon in nächster Zeit eingetreten wäre." Hirsche erklärten auf eine Frage des Unternehmervorfißenden: lämpft seit Jahren die Maßnahmen zum Schuze der Anders beurteilte Prof. Fürbringer diese Frage. Er legte unser Tarif soll nicht abgeändert werden!" Das Verhalten ist Biegeleiarbeiter. Unter anderem sucht er auch die Ver- dar, daß das Heben des letzten gaffes, das bei der Schrägstellung aber ganz Hirsch- Dunderisch. Was nun werden soll, steht noch pflichtungen aus der Gewerbeordnung auf den sogenannten Ziegel- des Stoßtarrens, auf welchen die Fässer berladen wurden, höher dahin. Die Entscheidung dürfte in einigen Monaten fallen, wo meister abzuwälzen. Aus Anlaß eines derartigen Falles, mit dem als die ersten Fässer zu heben war, eine besonders schädigende Wir- die Tarife im Malergewerbe ablaufen, der Regierungsaffeffor Jähner befaßt war, machte dieser eine Gintung ausüben mußte." Beide Gutachter waren aber darin einig, daß das Heben der gabe an den Regierungspräsidenten in Münster , in der er dar- Fäffer am Unfalltage das auslösende Moment für den Blutsturz legt, daß man gegen Siepmann energisch vorgehen müsse. Darin abgegeben hat". brauchte er den Sazz, Siepmann sei ein gemein- Der Rekurs der Berufsgenossenschaft wurde deshalb zurückge- In Belgien haben während der Pfingstfeiertage eine Reihe gefährlicher Patron. Patron. S. erfuhr später aus Aften wiesen und dieselbe verurteilt, der Witwe und den Kindern des Gewerkschaftskongresse stattgefunden, die diesmal für die deutschen eines Strafverfahrens, denen die Eingabe beilag, von der Be- Verstorbenen eine jährliche Unfallrente von 630 M. zu zahlen. Gewerkschafter ein besonderes Interesse beanspruchen können, schon zeichnung. Er verklagte den Regierungsassessor darauf Im Urteile heißt es u. a.:" Der Senat ist nicht der Ansicht, daß allein deswegen, weil überall das Bestreben sich bemerkbar machte, wegen Beleidigung. Dr. J. machte dagegen geltend, Siepmann die Annahme eines Betriebsunfalles grundfäßlich ausgeschlossen fei, den deutschen Organisationsmethoden zu folgen. wenn ein inneres Leiden, insbesondere ein Lungenleiden, während Bu Pfingsten tagten u. a. folgende Berufe: die Bauarbeiter, habe es Jahre durch fertig gebracht, die im Interber üblichen Betriebsarbeit zum Ausbruch kommt. Ein Betriebs- Holzarbeiter, Buchbinder, Metallarbeiter, Lithographen , Zigarren­esse der Arbeiter erlassenen Vorschriften in seiner unfall ist vielmehr gegeben, sobald erweislich ist, daß die Arbeit arbeiter, Steinarbeiter und Buchdrucker. Bei allen diesen Kon Mingofenziegelei zu umgehen. Siepmann verlege seine an dem Tage eine wesentliche mitwirkende Ursache für den Aus- greffen handelte es sich um Organisationsfragen. Von Pflichten als Arbeitgeber hartnäckig. Jene inkriminierten Worte bruch oder schnelleren Ausbruch des Leidens ift." Das Reichs- Führern der betreffenden Gewerkschaften und besonders auch von habe er nur gebraucht, um zu zeigen, daß S. hart an versicherungsamt hat deshalb den Blutsturz, den H. erlitten hat, dem Genossen Bergmans, dem Vorsitzenden der belgischen Gewerk gefaßt werden müsse. Der Strafanzeige gegen S. habe als eine Unfallfolge angesehen und auch angenommen, daß dieser schaftskommission, wurde stets auf die in dieser Beziehung muster­er den Bericht an den Regierungspräsidenten nur beigelegt, um Blutstura den Tod des H. wesentlich beschleunigt hat. gültigen deutschen Einrichtungen hingewiesen. die Schwierigkeiten zu schildern, die S. der Durchführung des Ar­beiterschußes mache.

Gewerkschaftliches.

Auf dem Kriegspfade.

Belgische Gewerkschaftskongreffe.

den

Die Bauarbeiter( Maurer usw.) tagten in Huh. Nach unseren Begriffen ist auch die Föderation( lose Verbindung der lokalen selbständigen Vereine) noch immer klein, immerhin schon Bevor es zur Verhandlung kam, erhob die Regierung eine der größeren in Belgien . Aus dem Bericht der Leitung ent­zugunsten des Regierungsassessors den Konfitt. Dr. J. habe sich nehmen wir, daß die Föderation im Jahre 1906 mit 7 Gruppen im Rahmen seiner Amtsbefugnisse gehalten, da er aus amtlichem und 1430 Mitgliedern gegründet wurde. 1907 waren es 3779 und Anlaß jene Worte nur im Juteresse des Schutzes der Ziegeleiarbeiter Die Hauptstelle deutscher Arbeitgeberberbände ladet für 27. Juni jest find 14 Gruppen mit 5068 zahlenden Mitgliedern vorhanden. gebraucht habe. nach Berlin zu einer Arbeitsnachweistonferenz ein. Die Tages- u organisieren sind aber in Belgien noch mindestens 100 000 dieses Das Oberverwaltungsgericht erklärte den Konflikt ordnung umfaßt unter anderem: Die Beschäftigung der ausländischen Berufes. Die Zentralisation wurde nach einer ausführlichen Dis. für begründet, so daß das Verfahren gegen Dr. J. einzu- Arbeiter in der Industrie( Berichterstatter: Herr Regierungsassessor fussion mit allen gegen 2 Stimmen beschlossen. Der Siz des Zen­einzu- Arbeiter tralborstandes kommt nach Brüssel . Für die allgemeinen Ber. stellen ist. Dieser habe nur, ohne Absicht der Beleidigung, das Dr. Bodenstein, Essen ), die Stellung der Arbeiterorganisationen zu waltungskosten werden 25 Cent., für die Widerstandstasse 35 Cent. Verhalten Siepmanns charakterisieren wollen. Es sei keine Amts- den Arbeitsnachweisen( Berichterstatter: Herr E. Roißsch- Chemnitz ), pro Mitglied und Monat an die Zentralkasse abgeführt. Die Ein­überschreitung anzunehmen. der Arbeitsnachweis im Buchdruckgewerbe( Berichterstatter: Herr führung einer Krankenunterstützung wurde im Prinzip ebenfalls Generalsekretär Dr. Wagner- Berlin ), die Forderung auf Schadens- beschlossen, das weitere dem Vorstand übertragen. Ferner wurde ersatz bei Arbeitsstreitigkeiten( Berichterstatter: Herr Syndikus die Anstellung eines beamteten Sekretärs beschlossen; derselbe muß die beiden Landessprachen( französisch und blämisch) beherrschen. Dr. Tänzler- Berlin ). Das Eintrittsgeld wurde auf 1 Frank festgesetzt. Hier mußte man aber die Konzession machen, daß die einzelnen Ortsgruppen in Einverständnis mit der Zentralleitung auch höhere Eintrittsgelder beschließen dürfen. In der Diskussion wurde nämlich u. a. mit geteilt, daß in einzelnen Orten bisher Eintrittsgelder von 10 und fogar 20 Frank erhoben worden waren. Das Fachorgan erscheint jezt in einer Auflage von 6650 Exemplaren.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist recht verständig. Es ist unseres Wissens das erste Urteil, in dem dies höchste preußische Verwaltungsgericht über einen Konflikt zu entscheiden hat, der zu gunsten eines Beamten erhoben ist, dem es um Arbeiterschutz zu tun war. Würde in gleicher Weise Wahrnehmung berechtigter Interessen dem§ 193 des Strafgesetzbuches entsprechend stets bei Bloßstellungen der auf Gesegesverlegung ausgehenden Unternehmer angenommen werden, so würde mehr Arbeiterschutz in Wirklichkeit vorhanden sein und nicht so häufig lediglich auf dem Papier stehen.

Der Kampf um die Unfallrente.

Die Unternehmer streben danach, den Arbeitsnachweis voll. ständig in ihre Hände zu bekommen, zu dem Zwecke, durch den Nach­weis die Aussperrung der durch schwarze Listen Verfemten wirksam durchzuführen. Die Arbeits, vermittelung" soll mehr eine Arbeits­verhinderungsstelle werden.

Berlin und Umgegend.

Aus einem Geheimprotokoll.

Der Generalversammlung des Vereins deutscher Motor­fahrzeug- Industrieller, Berlin , lag folgender vom Vereins­vorstand eingebrachter Antrag vor:

Deutfches Reich. Ein Glasarbeiterstreit

Die Holzarbeiter erhöhten ihre Beiträge, gründeten eine Widerstandskasse, und stellten ebenfalls einen permanenten

Sekretär an. Die Metallarbeiter, welche die Zentralisation schon vor einigen Jahren durchgeführt haben, konnten diesmal mit der Anstellung einiger Gauleiter vorgehen. Die vom Vorstand bor­geschlagene Erhöhung der Beiträge zur Streittasse hingegen wurde mit Majorität abgelehnt. Aber die Delegierten waren allesamt von der Notwendigkeit höherer Beiträge überzeugt, hielten nur die gegenwärtige Zeit hierfür nicht geeignet. Der Metallarbeiterver. band umfaßt jezt 120 Ortsgruppen mit 16 000 zahlenden Mät­gliedern.

Der von uns fürzlich mitgeteilte Fall, in dem die Posener land­wirtschaftliche Berufsgenossenschaft nach sechs Jahren Kampf zur Bahlung einer Rente von 75 Broz. verurteilt wurde, gibt der " Sozial- und Wirtschaftlichen Korrespondenz" Veranlassung zu im Falle eines Streits in einer Fabrit keinerlei Arbeiter folgenden Bemerkungen: n lezter Zeit mehren sich die Fälle, in aus derselben einzustellen, denen nach jahrelangem Rechtsstreit dem Kläger ein bedeutend teine Beamten und Ingenieure, die in fefter Stellung in höherer Prozentsatz verminderter Erwerbsfähigkeit zugebilligt einer Fabrik sind, um Wechsel ihrer Stellung anzugehen." werden muß, als an den Schiedsgerichten in Ansaz gebracht Die Interessen der einzelnen Unternehmer gingen doch wurde. Besonders oft werden die Urteile der Schiedsgerichte einer zu sehr auseinander, um eine Mehrheit für diesen Antrag zu Revision im Sinne des Klägers unterzogen. Es ist selbstverständlich, erlangen. Aus diesem Grunde wurde er zurückgezogen. Die Buchbinder verhandelten über Arbeitszeit und Lohnt daß das Schiedsgericht nach bestem Wissen und Gewissen urteilt, und verhältnisse; ferner aber auch über die Gründung einer Streiftasse, ebenso selbstverständlich ist es, daß die Aerzte einwandfrei ihres Amtes die auch im Prinzip beschlossen wurde. Ferner beschloß der Kons walten. Der Fehler bei dem Verfahren liegt nur daran, daß von greß, sich dem Internationalen Sekretariat anzuschließen. Ver­dem Recht und der Pflicht der Ueberweisung des Klägers zur Unter­treten waren 12 Gruppen mit 1150 Mitgliedern durch 30 Delegierte. fuchung an ein Krantenhaus nicht oft genug Gebrauch gemacht wird. ist auf der Hütte in Brodwig bei Meißen ausgebrochen, an dem Die Zigarrenarbeiter beschlossen die Zentralisation Wohl gibt es Simulanten, welche mit Mißtrauen behandelt werden müssen; es ist aber vom Uebel, in jedem Invaliden, der sich mit dem Birla 220 Mann beteiligt sind. Die Ursachen sind folgende: In nach dem Muster ihres deutschen Bruderverbandes, während die Bescheid der Berufsgenossenschaft nicht ohne weiteres zufrieden gibt, dem Betriebe bestand noch die für den Unternehmer äußerst vorteil- beiden anderen Kongresse die vorbereitenden Schritte hierzu be­schlossen. einen simulierenden Rentenjäger zu sehen. Eine oder zwei Unter- bafte, für die Arbeiter aber äußerst unangenehm wirkende Ein- Im ganzen fann man mit der Entwicklung, welche die belgi suchungen tun es nicht; oft kann nur wochenlange Beobachtung ein richtung, daß 5 Proz. vom Lohn für Bruch abgezogen wurden. Die schen Gewerkschaften nahmen, sehr wohl zufrieden sein; die Zen­den Tatsachen entsprechendes Gutachten zeitigen. Uns find Fälle be- Glasmacher haben aber außerdem noch die Verluste zu tragen, die tralisation der Kräfte, die Anstellung von bezahlten und verant lannt, wo jeder Laie dem Invaliden den Prozentsatz seiner vermin- durch Bruch an der fertigen Ware durch die Hilfsarbeiter entstehen. wortlichen Beamten, die Erhöhung der Beiträge all das wird derten Erwerbstätigkeit am Gesichte ablesen konnte, und doch dauerte Seit zwei Jahren sind nun wiederholt Versuche gemacht sicherlich dazu beitragen, die zurzeit noch sehr schwachen Organis es Jahre, bis die Kläger zu ihrem Rechte kamen. Die Schuld liegt worden, diese ungerechtigkeit auf friedlichem Wege zu beseitigen, fationen in viel schnellerem Tempo vorwärts zu bringen. nicht bei den Personen, sondern an dem System; es wäre jedenfalls recht aber ohne Erfolg. Vor Weihnachten wurde ein Schriftstück eingereicht, wünschenswert, wenn in strittigen Fällen die Gutachten der Haus­Verurteilte Streifbrecher in der Schweiz . In Zürich fand im ärzte nicht so ohne weiteres ad acta gelegt würden. Besonders das sämtliche Glasmacher unterschrieben, worin unter Hinweis auf dort, wo der Invalide durch den Unfall zum erbarmungswürdigen die gesteigerten Preise der Lebenshaltung die Beseitigung der 5 Pro3. August 1907 ein Glaserstreit statt, an dem 22 Arbeiter beteiligt waren, wovon jeder zu Händen des Sekretärs des Holzarbeiter. Krüppel geworden ist, müßten die Schiedsgerichte nach dem Worte Bruchgeld gefordert wurde. Keine Wirkung! Selbst der Vor- verbandes einen Verpflichtungsschein unterschreiben mußte, wonach handeln: Lieber eine Mark zu viel als zu wenig." fizende des Verbandes, der in Gemeinschaft mit einer Kommission er im Falle des Streifbruchs eine Konventionalstrafe von 100 Frant Mit den vorstehend ausgesprochenen Wünschen steht leider die bei der Direktion das Schriftstück überreichen wollte, wurde brüst( die Summe der erhaltenen Streitunterstützung) zahlen sollte. Praris der Schiedsgerichte und auch die des Reichsversicherungs- abgewiesen. Nunmehr, nachdem alle friedlichen Mittel erschöpft Einer der 22 wurde in der Tat zum Verräter und das Bezirks von wenigen Ausnahmen abgesehen in scharfem waren, wurde die Sperre über den Betrieb verhängt. Das fruchtete gericht Zürich verurteilte ihn nun auf erhobene Klage hin, die er Gegensaz. etivas. Die Kommission wurde aufs Kontor bestellt und ihr haltene Unterstüßungssumme von 147 Frant zurückzuzahlen, außers Blutsturz als Unfallfolge. mitgeteilt, daß zwar die Einrichtung des Bruchgeldes bestehen dem auch die Konventionalstrafe von 100 Frant, außerdem die Alljährlich sterben Taufende von Arbeitern an den Folgen eines bleibe, der Tarif aber ab 1. Januar entsprechend erhöht Brozeßkosten zu deden. So wird der Streifbruch unrentabel, felbft Lungenleidens und höchst felten gelingt es den Hinterbliebenen werden solle. Das Bersprechen wurde aber nicht eingehalten, im wenn die Unternehmerorganisation für ihren verräterischen Schüß­ling die Kosten übernimmt. den Nachweis zu führen, daß der Tod durch einen Betriebsunfall Gegenteil wurden einige Sorten Waren schlechter bezahlt. Da beschleunigt wurde. Unsere Rechtsrechung ist in dieser Frage sehr außerdem noch einige andere Scharfmachereien hinzufamen- wegen schwankend. Deshalb wird nachstehende Unfallsache interessieren: eines gewissen Glasmachers Hartmann flogen zirka 50 Arbeiter

amtes

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Der Tod im Schacht.

Der Braugehilfe J. H. zu Aſchaffenburg war schon jahrelang hinaus- so brachten sämtliche Glasarbeiter bis auf fechs, bie weiter Letzte Nachrichten und Depefchen. lungenleidend, mußte aber seinem schweren Beruf immer noch nachgehen, da er feine andere passende Beschäftigung fand. Am arbeiteten, die Kündigung ein und verließen am 29. Mai geschlossen 18. August 1906 mußte er nun im Hofe der Brauerei mit einem den Betrieb. Jezt kämpfen die Bockwizer Unternehmer mit allen Nebenkollegen Bierfässer auf einen Wagen heben helfen. Nach dem Mitteln: Schwarze Listen, Lohnbeschlagnahme, sofortige Hinaus­Berladen des letzten Fasses, das 180 Pfund schwer war und über weisung aus den Hüttenwohnungen. Die Kämpfenden hoffen aber, Meter hoch gehoben werden mukte, wurde er von einem Blut- den Sieg zu erringen, wenn die Kollegen allerorts fich solidarisch sturz befallen und starb bann am 10. Oftober 1907 an den Folgen verhalten. Es gilt hier, das Unternehmerprinzip zu brechen, das dieses Blutsturzes. Betriebsrisiko den Arbeitern aufzuladen.

führen ist."

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Zabrze , 12. Juni. ( W. T. B.) Heute mittag berunglüdte ein Steiger in dem in Abteufung befindlichen Schacht II der Bilschowitz­grube dadurch tödlich, daß sich, der Schachtfübel, in dem er sich zur Ausfahrt befand, bom Seilfaden loslöfte und in den etwa 250 Meter tiefen Schacht stürzte. Ein untenstehender Häuer wurde erschlagen und drei Bergleute verlegt. Die Leichen wurden geborgen. Der Tod auf der Maschine. Gleiwis, 12. Juni. ( B. H. ) Der Lokomotivheizer Popieta

Die Brauerei und Mälzerei- Berufsgenossenschaft lehnte jebe Rentenentschädigung ab und verwies immer nur auf die Krank - Zur Tarifbewegung der Portefeuiller und Sattler . Der Schieds. heitsgeschichte. Anders beurteilte das Schiedsgericht die Sache. fpruch in Sachen der Tarifentwürfe ist vom Einigungsamte Offen Im Urteile heißt es:" Der zeitliche und örtliche Zusammenhang bach gefällt worden. Von einer Veröffentlichung desselben foll zwischen dem von der Klagepartei behaupetten Unfall und dem vorläufig Abstand genommen werden, weil beide Parteien ihn als Brauereibetrieb ist unstreitig gegeben. Es fragt sich nun, ob die Grundlage zur Ausarbeitung eines neuen einheitlichen Tarif- lehnte fich im hiesigen Bahnhofe zu weit aus der Maschine heraus tödliche Lungenblutung auf den Betrieb als Ursache zurückzu entwurfes benutzen wollen. Zur Regelung der Angelegenheit ob und zerschmetterte fich den Stopf an einem Lichtmast; er war fo­Das Schiedsgericht mußte diese Frage im Sinne der Kläger endgültig ist noch nicht zu sagen findet am Sonntag, den 14. Juni, fort tot. in Berlin eine gemeinsame Konferenz der Arbeitgeber- und Arbeit­beantworten." Der Begriff der betriebsüblichen Anstrengung nehmerorganisationen statt, in der die Tarifstädte Berlin , Frank­läßt sich nicht generalisieren. Die Frage, ob eine solche vorlag, ist furt a. M., Offenbach und Stuttgart vertreten sein werden. nur von Fall zu Fall zu beantworten. Was den einen nicht über­mäßig anstrengt, kann dem andern verhängnisvoll werden. Es ist Berichtigung. Im Konferenzbericht für den Gau IX des Leber anzunehmen, daß das Aufheben einer Last von 1 bis 2 Zentner arbeiterverbandes muß es heißen sind keine 100", nicht sind keine durch zwei Normalarbeiter von dem einzelnen keine übermäßige 1000" organisiert. Kräfteanstrengung erfordert und es hat die Arbeit auch dem Mit­arbeiter B. nichts geschadet. Aber für den lungenkranken H. war

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Explosionskatastrophe.

München , 12. Juni. ( B. H. ) Ein schweres Brand­unglück ereignete sich heute nachmittag im Neubau des hiesigen Hauptbahnhofes. Zwei Arbeiter waren im Keller beschäftigt, wo Del ausgelaufen war. Hierbei ereignete sich eine Explosion und die beiden Arbeiter wurden in Feuer. säulen verwandelt. Sie erlitten am ganzen Körper schwere Bor zwei Jahren wurden in Magdeburg die freiorganisierten Brandwunden, so daß ihnen die Haut in Feßen vom Körper bein Heben der Fässer aufwenden mußte, eine übermäßige, so Malergehilfen wegen ihrer Organisationszugehörigkeit von dem hing. Auch ein dritter Mann hat schwere Verlegungen da­daß sie die zum Tode führende Lungenblutung herbeizuführen ge- Arbeitgeberverband für das Malergewerbe ausgesperrt. Mit den Hirsch- hing. Auch ein dritter Mann hat schwere Verlegungen da­eignet war, während andernfalls bei einer von den noch furz vor Dunderschen schlossen die Unternehmer einen jog. Tarifvertrag ab, bongetragen.

sie zu schwer. Nach Ansicht der Aerzte war die Anstrengung, welche

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Eine langwierige Aussperrung.

Bergriß.

dem Unfall entfalteten gewöhnlichen und leichteren Beschäftigung der aber wegen seiner Unzulänglichkeit fortgefegt von den freis diese nicht zu erwarten war. Demnach war die unmittelbare Ur- organisierten Malern bekämpft wurde. Bei der Aussperrung blieb fache in der Ueberspannung der physischen Kraft, also nach rechts es die Hirsche waren Hahn im Korbe. Da tam die Vereinbarung Paris , 12. Juni. ( B. H. ) New York Herald berichtet aus lichen Begriffen, in einem Unfall zu suchen. Der Umstand, daß H. eines Normaltarifs zwischen den Bentralvorständen der Arbeitgeber Shanghai : infolge seines Lungenleidens zu Zungenblutungen disponiert war, und Arbeitnehmer im Malergewerbe. Der Magdeburger Arbeitgeber- In der Nähe von Chang erfolgte eine eigenartige Katastrophe. bermag die Weigerung der Beklagten nicht zu rechtfertigen, da auch verband hob darauf die Aussperrung auf und trat an die Es entstand plötzlich ein meilenlanger Riß an einem Bergabhange, die Verschlimmerung eines bestehenden Leidens und eine solche freiorganisierten Maler mit dem Ersuchen heran, zur Vereinbarung in dem mehrere hundert Wohnhäuser mit ihren Infaffen, Bich und läßt sich hier nicht bestreiten durch Unfall die Entschädigungs- eines auch für diese gültigen Lohntarifes eine Sitzung einzube- Mobiliar verschwanden. Die genaue Zahl der Opfer ist noch nicht pflicht begründet." rufen. Die Sigung kam und die Malergehilfen erfuhren nun, bekannt. Berantw. Redakt.: Georg Davidsohn , Berlin , Inseratenteil verantw.: Th. Glocke, Berlin , Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungsbl.

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