Nr. 140. 25. Jahrgang.
Staatliche Krankenversicherung
in forwegen.
Donnerstag, 18. Juni 1908.
zielt. Die gesamte Kommission verlangt, daß die öffentlichen[ gezahlt. Jede Bezirkskasse soll einen Reservefonds für unvorherKrankenkassen Bezirkskassen nach dem Prinzip der Selbst- gesehene Ausgaben anlegen.
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verwaltung mit selbständiger ökonomischer Verantwortlichkeit orga- Als einmalige Ausgabe soll der Staat im weiteren 225 000 Str. nisiert werden. Die Kassen sollen möglichst an die existierende für Organisation der Kassen bezahlen. kommunale Verwaltung( die weit demokratischer ist, als die in Ob die bereits bestehenden Krankenkassen private, kommu In Norwegen wurde durch Verordnung vom 19. Auguft 1885 Deutschland ) angefügt werden und unter einer Reichskrankenkaffe nale, gewerkschaftliche ihre bisherige Tätigkeit fortseken tönnen, In Norwegen wurde durch Verordnung vom 19. August 1885 eine Kommission zum Studium der Arbeiterversicherung eingesetzt. als Bentralverwaltung sortieren. Jede Kasse soll ein selbständiges soll von bestimmten Voraussetzungen abhängen. Als Minimal. Rechtssubjekt bilden. leistungen dieser Kassen gelten die Unterstützungsbedingungen der Von den verschiedenen Gesetzentwürfen und Anregungen, die seitdem in Norwegen zweds Durchführung einer Versicherung gegeben Nach dem Entwurfe soll in jeder Gemeinde eine öffentliche staatlichen Krankenkasse. Keine Staffe fommunale und Betriebssoll in Zukunft anerkannt werden können, wurden, sind zum gesetzgeberischen Erfolg nur das Fabrikaufsichts- Krankenkasse errichtet werden und soll den Namen Bezirkskasse tassen ausgenommen gesez vom 27. Juni 1892 und das Gesetz über Unfallversicherung( redskaffe) tragen. Jede Bezirkskasse soll sich selbst verwalten und welche nicht mindestens 200 Mitglieder zählt. Die Kontrolle dieser vom 23. Juli 1894 gediehen. Dies lettere Gesek beruht nicht auf ist für ihre Einnahmen und Ausgaben verantwortlich. Die Kom- Rassen liegt der Reichstrantentasse ob. Aber auch zu diesen Kassen dem Unterbau von Berufsgenossenschaften. Es sieht vielmehr eine missionsmehrheit zwei Mitglieder beantragt, daß die Arbeit soll sowohl Staat und Kommune wie Arbeitgeber, der letzte jedoch Reichsversicherungsanstalt mit einem Generaldirektor( Oscar geber dieselbe Anzahl Vertreter auf der Generalversammlung und nur für versicherungspflichtige Mitglieder, Beiträge zahlen. In die Arbeiter. Die diesem Falle soll der Staat zwei Kronen für jedes Mitglied pro Schjöll) und 2 Direktoren sowie einer Reihe( etwa 600) Aufsichts- im Vorstand haben wie die Versicherten beamten vor, die von den Gemeindevorständen ernannt, aber der Minderheit der Storthing- Arbeiterrepräsentant und der Arzt Jahr bezahlen, Kommune und Arbeitgeber jedoch nur eine Strone. Reichsversicherungsanstalt unterstellt sind. Für die Krankenververlangt dagegen, daß die Arbeitgeber nur eine ihrer Anzahl Für Erledigung von Streitfällen sind genaue Bestimmungen ficherung sind die verschiedenartigsten Systeme aufgetaucht. Am entsprechende Vertretung erhalten und überhaupt nur ein Arbeit ausgearbeitet, ebenso über alle Verpflichtungen und Rechte der cinfachsten, billigsten und zuverlässigsten wäre die Durchführung geber dem Vorstande angehören darf. Der Vorstand soll in der Versicherten, der Arbeitgeber und Kassenbeamten. Die Schiedsdes Vorschlages der norwegischen Arbeiterpartei. Diese verlangte Regel aus sechs Mitgliedern bestehen, wovon die Hälfte aus den gerichte sollen aus drei Mitgliedern bestehen: einem Arbeitgeber, ausdrücklich bei Gelegenheit der Beratung des letzten Vorschlages Kreiſen der Versicherten zu wählen ist. Die Kommune soll nach einem Arbeiter und einem Gemeinderatsmitglied. Nach diesem Geseßentwurfe würde Norwegen 400 000 über Krankenversicherung , der nur 178 000 Köpfe der gesamten beiden Vorschlägen zwei Vertreter im Vorftande erhalten. Auch ctwa zwei Millionen zählenden Bevölkerung umfaßt hätte, auf auf den Generalversammlungen soll die Kommune eine Vertretung sicherungspflichtige Hauptpersonen aufweisen. Freiwillige fann dem Parteitag im Jahre 1902 eine Bolsversicherung im weitesten erhalten, da sie nicht nur Beiträge leisten, sondern auch die Ver- man vorläufig auf zirka 50 000 Hauptpersonen rechnen. Dazu Sinne. Die Mittel zur Durchführung dieser Versicherung antwortlichkeit für die Kasse übernehmen soll. An der Spize kommen aber noch 180 000 Ehefrauen mit 360 000 Kindern unter sollten durch direkte Steuern erhoben werden. Die norwegische sämtlicher Bezirkskassen steht die Neichskrankenkasse als kontrol- 15 Jahren. Die gesamte Versicherung würde somit gegen eine Airbeiterpartei berlangt ferner eine schrittweise Durchführung von lierende und verwaltende Zentralbehörde. Die Verwaltungskosten Million Menschen oder beinahe 50 Prozent der gesamten Bevöl terung umfassen. Anstellung von Aerzten und Hebammen auf festem Gehalt, freie derselben trägt der Staat. Medizin und Uebernahme des gesamten Apothekenwesens durch den
Staat samt freie Krankenhauspflege.
Leider ist diese Ordnung des Krankenversicherungswesens nicht durchgedrungen. Aber die norwegische Arbeiterpartei hat doch nunmehr er sicht, daß der Kreis der Versicherten viel weiter gezogen werden soll als die ursprünglichen Vorlagen beabsichtigten und als Deutschland durchgeführt hat.
Das vorige Storthing beauftragte die Regierung, bis zur nächsten Storthingsperiode einen Gesezentwurf für staatliche Krankenversicherung auszuarbeiten und dem Storthing vorzulegen. In einer Resolution gab das Storthing die Grundlage für dieses Gefeß an. Dasselbe sollte in erster Linie die Versicherungspflicht für alle erwerbstüchtige Arbeiter und Angestellte, die für Lohn in privaten oder öffentlichen Diensten stehen, einführen. Die Ausgaben sollten von den Versicherten und durch staatliche Zuschüsse bestritten werden. Gleichzeitig sollte aber auch in Erwägung gezogen werden, inwieweit die Kommunen und die Arbeitgeber zur teilweisen Tragung der Kosten heranzuziehen sind.
Eine Voraussetzung, aber keine Bedingung der Krankenversicherung ist freie Aerztewahl. Der Vorstand soll außer der geschäftlichen Leitung und Verwaltung der Kassen Uebereinkünfte mit Aerzten, Apotheken, Krankenhäusern u. s. f. treffen und ebenso Klagen über diese behandeln.
Die Unkosten dieser Versicherung nach oben genannten Be rechnungen betragen zirka 6½ Mill. Kronen; davon sollen die Ber. ficherten zirka 4 Millionen Kronen oder zirka 9 Kronen pro Mitglied per Jahr bezahlen. Dies entspricht einem Wochenbeitrage von zirka 18 Dere 20 Pfg. Die Arbeitgeber sollen über 600 000 Kronen bezahlen, die Kommunen zirka 675 000 kronen und der Staat zirka 1 350 000 kronen plus Ausgaben für die Zentralverwaltung. Die ganze Prämie, inklusive Zuschüsse des Staates, der Kom. munen und der Arbeitgeber plus Administration ist auf 15 Kronen pro Mitglied angeschlagen pro Jahr!
Als Unterstübung soll in erster Linie freie ärztliche Behandlung gewährt werden und bei Arbeitsverlust ein Krankengeld in der Höhe von 60 Prozent des mittleren Tagelohnes, ebenso Begräbnisgeld, jedoch nicht über 50 Kronen. Weibliche Mitglieder follen bei Geburten 4 Wochen Krankengeld und eventuelle ärztliche Hilfe erhalten. Die Unterstüßungsberechtigung erstreckt sich auch auf die Ehefrau eines Mitgliedes und dessen Kinder unter fünfzehn Jahren; in diesem Falle sichert die Kasse jedoch nur freien Arzt. Medizin soll, mit Ausnahme der notwendigen Medizin in chirurgischen Fällen, nicht gewährt werden, kann aber sowie zahnärztliche Behandlung bei Buschlagsprämie gesichert werden. Anstatt freier ärztlicher Behandlung im Hause kann einem Mitgliede freier Aufenthalt und Verpflegung im Krankenhause ge-- Mit der Ausarbeitung eines derartigen Entwurfes wurde eine währt werden. Dasselbe gilt auch für Frau und Kinder, insofern vom Handelsdepartement eingesetzte Kommission betraut, deren teine verantwortliche Behandlung im Hause möglich ist. Die Mitglieder sich aus dem Versicherungsdirektor Schjöll, dem Fabrik. Dauer der sämtlichen Unterstützungen find auf 26 Wochen vorbefizer Braenne, dem Schuldirektor Eftestöl und dem Generalsekre- gesehen. Eine Karrenzzeit von drei Tagen schlägt leider der Entwurf vor.
tär des norwegischen Aerztevereins, Dr. Hansson, zusammenfegte. Eftestöl ist Storthingsabgeordneter und bertritt die radikale Arbeiterpartei.
Der Entwurf ist nun fertiggestellt. Die Kommission hat borgeschlagen, daß sowohl die Arbeitgeber wie die Kommunen Beiträge zahlen sollen. Falls das Gefeh ohne nennenswerte Veränderungen im Storthing zur Annahme gelangt, würden durch dasselbe nach vorläufigen Berechnungen beinahe 50 Prozent der gefamten Bevölkerung Norwegens berührt und zirka 25 Prozent verficherungspflichtig werden. Der Fabritarbeiter, der Landarbeiter, die unteren Beamten, Seeleute, Lohnarbeiterinnen, Dienstmädchen u. f. f. über 15 Jahre sollen versicherungspflichtig sein, sobald das Jahreseinkommen auf dem Lande 1200 Kronen und 1400 Kronen in Städten nicht übersteigt. Von Seeleuten find nur diejenigen pflichtig, deren Fahrt sich nicht über 10 Tagereifen von einem norwegischen Hafen entfernt erstreckt.
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Eine wichtige Bestimmung zum Vorteile der unfallversicherungspflichtigen Arbeitgeber enthält der Entwurf. Nach dem norwegischen Unfallversicherungsgefeße sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei einem Unfalle sämtliche Kosten und Lohn während der ersten vier Wochen dem verunglückten Arbeiter zu zahlen, falls derselbe nicht Mitglied einer Krankenkasse ist. Durch Einführung der öffentlichen Krankenversicherung wird der Arbeitgeber dieser Pflicht enthoben und die Krankenkasse leistet nur die gewöhnliche Unterstüßung. Eine Minderheit der Arbeiterabgeordnete- will, daß die Kassen nur die ersten vier Wochen Unterstüßungen leisten, während der Arzt 13 Wochen wie in Deutschland vorschlägt.
Infolge dieses Gefeßentwurfs würde die jetzige Reichsverfiches rungsanstalt, die sich nur mit Unfallversicherung befaßt, teilweise anders organisiert werden müssen, indem nun beide Versicherungszweige unter eine Oberleitung gelegt werden sollen. Die Reichss frankenkasse und die Reichs- Unfallversicherungskaffe( die jeßige Reichsversicherungsanstalt) sollen zwei parallele Versicherungstaffen bilden, die unter gemeinsamer Oberleitung- Reichsversicherungs verwaltung mit juridischer und administrativer Macht stehen. Die Koalitionsfreiheit und die technischen Angestellten.
Die öffentliche Versammlung, die der Bund der technisch industriellen Beamten nach den Sophiensälen einberufen hatte, war sehr zahlreich besucht und füllte den großen Saal samt den Galerien. Der Referent Ingenieur Lüdemann schilderte zu nächst die Grundsäße und die Entwickelung des Bundes, der, wie der Redner ausführte, nach dem glänzenden Vorbild der Lohnarbeiter die Verbesserung der Lebenslage seiner Mitglieder er strebt, an Stelle der Alleinherrschaft der Unternehmer ein konstitutionelles Fabritsystem einführen will, soziale Forderungen, wie namentlich auch die Abschaffung der Konkurrenzklausel, zu verwirklichen sucht, aber seine Ziele vor allem durch Verhand lungen mit den Unternehmern zu erreichen trachtet. Mit Ent rüftung äußerte sich der Redner über das bekannte Rundschreiben des Verbandes bayerischer Metallindustriellen, in dem er insofern auch einen Treubruch erblidt, als am 26. Mai durch Verhand lungen mit der Generaldirektion der Augsburger Maschinenfabrit, an denen der Redner als Vertreter des Bundes teilnahm, eine Einigung erzielt worden war, wonach die 20 organisierten Ange stellten angedrohte Entlassung vorläufig rückgängig gemacht wurde. Der Generaldirektor Guggenheimer ist die treibende Kraft im Vorstand jenes Verbandes, der am 3. Juni durch das Rundschreiben zur Maßregelung der im Bund und der in 4 Handlungsgehilfenverbänden organisierten Angestellten aufforderte. Als die Generaldirektion darüber zur Rede gestellt wurde, erhielten die Bundesmitglieder nach allerlei anderen Ausflüchten die Antwort, die verwerflichen Tendenzen des Bundes wären dadurch festgestellt,
Die Einnahmen der Bezirkskaffen sollen wie folgt reguliert werden: versicherungspflichtige Mitglieder bezahlen sechs Behntel, Arbeitgeber ein Zehntel, die Kommune ein Zehntel und der Staat Der Entwurf sieht im weiteren eine freiwillige Versicherung zwei Behntel. In Deutschland bezahlen, wie bekannt, die Arbeit für selbständige Arbeiter Waschfrauen, Näherinnen, Klein- geber ein Drittel, aber Staat und Kommune nichts. Die Kombauern usw. bor ; aber auch Eheleute, deren Vermögen 7000 kr. mune soll aber im weiteren auch die Kosten für notwendige Lokaauf dem Lande und 10 000 kr. in der Stadt nicht übersteigt, wer- litäten für Vorstandssizungen, Versammlungen und Wahlen den zur Versicherung zugelaffen. Alle Versicherten sollen in be- tragen. Die freiwilligen Mitglieder sollen sieben Behntel der Gestimmte- 6 Einnahmeklassen und Risikoklaffen nicht unter samtkosten tragen, während Staat und Kommune den Rest über 3 und nicht über 6- eingeteilt werden. Krankengeld und Bei- nimmt. träge sollen nach mittlerem Tagelohn in den verschiedenen Lohn- Ein Teil höchstens ein Viertel des Staatsbeitrages foll tlassen berechnet werden. als Regulierungsfonds abgesetzt werden, der zur Ausgleichung oder Dedung von Unterbilanzen angewandt werden soll. Der Rest des Staatsbeitrages wird gleich und direkt den Kassen aus- daß der Bund auf einen
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Ueber die wichtige Frage der Organisation und Verwaltung der Krankenkassen ist in der Kommission teine volle Einigkeit er
Kleines feuilleton.
je nach der stärkeren oder schwächeren Entwickelung des Kindes
Musik.
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wissen liefern.
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SZ.
Nach der Untersuchung. Leopold, im Bericht lesend: Am 17. Juni wurden in' Sonyo fechzig Frauen gefreuzigt." as für' ne Verrücktheit. Ich will doch nicht, daß man mit der Seligion seinen Spott treibe. ( L'Assiette au beurre: Der freie Kongo - Kirchhof.)
Notizen.
Blutrache und Strafrecht der in den Häuptlingen berkörperten einzelne zu gehen kann schließlich unsere Sache viel weniger sein Obrigkeit, also staatliches Strafrecht, bestehen nebeneinander. Die als dem Leser eine weitere Befreundung mit diesen Versuchen einer Blutrache geschieht von Stamm zu Stamm, von Familie zu ästhetischen Sommerfultur zu empfehlen. Ehren wir guten Willen, Aus dem Rechtsleben der Herero . Das Recht der Herero zeigt Familie, manchmal auch nur durch Wegnahme von Bich. Biel - so mehren wir hoffentlich auch gutes Können. noch starke Spuren früheren Mutterrechts, besonders im Erbrecht, fach werden Mord und Totschlag auch als Klagesache vor das auf dessen verwickelte Bestimmungen hier aber nicht näher einge- Häuptlingsgericht gebracht, doch scheint das Rechtsbewußtsein des Humor und Satire. gangen werden kann. Doch auch im sonstigen Familienrecht finden Boltes die Blutrache als berechtigt anzusehen. Ablösung der Blut- Ein glatter handel. Leopold zum alten Heuchler fich noch einige Anklänge. So steht die Mutter in hohen Ehren rache durch ein Wehrgeld ist möglich und kommt nicht selten bor. Uncle Sam: Beschäftigen Sie sich, bitte, nicht mit dem, was hinter und bei ihren Tränen und ihrer Haube schwört der Herero . Der Die vom Häuptling verhängten Strafen sind in der Regel Ver- der Tür sich abspielt, und wenn Sie Gewissensbisse haben, seien mütterliche Oheim vertritt die Stelle des Vormundes und die mögensstrafen; mit dem Tode werden nur unverbesserliche Diebe Sie ohne Sorge: ich will Kautschut genug für ein elastisches Gemütterliche Tante wird Mutter genannt und behandelt Neffen und Zauberer bestraft und Nichten auch wie eigene Kinder. Die Namengebung erfolgt, Verfehlte Predigt. Der Missionar: Christus hat in der ersten bis sechsten Woche nach der Geburt. Das Kind wird Die Morwis Oper ist mun bereits seit vielen Jahren unfer gefagt: Gure linke Hand soll nicht wissen, was die rechte tut. zu diesem Zweck von der Mutter zu dem„ heiligen Feuer" ge- ständiger Sommergast. Arm am Beutel, aber gesund am Herzen, Der Eingeborene: Den Neger geht das nichts an. Hier im Dorf tragen, wo es vom Vater sodann mit Fett eingerieben wird und nach gibt sie sich redliche Mühe, weiteren Kreisen eine Auswahl des be- hat kein Mensch mehr eine rechte Hand. irgend einem dem Moment der Geburt begleitenden Zufall oder währten Opernrepertoirs darzubieten. Sommabend, den 13. ds. Mts. einer Naturerscheinung, manchmal auch nach dem Namen eines ist sie wieder in die Räume des östlichen Schiller- Theaters einAhnen seinen Namen erhält. Geburt von Zwillingen, die sonst gezogen. bei den Naturvölkern in der Regel als Unglück bedeutend ange= Mit Donizettis Regimentstochter" und mit Meyerbeers sehen wird und meistens zur Tötung von Mutter und Kindern Afrikanerin" bestreitet die Direktion den ersten Abschnitt führt, ist bei den Herero ein sehr einträgliches Geschäft, da der ihrer jezigen Tätigkeit. Unsere Stichprobe wählte die Aufführung Vater berechtigt ist, durch Umherziehen im ganzen Lande eine Art der giveitgenannten Oper am Dienstag. Vor 43 Jahren als hinterZwillingssteuer in Vieh zu erheben. Nach verschiedenen religiösen lassenes Werk des kurz vorher gestorbenen Komponisten zum erstenBeremonien, der Beschneidung, der Zahnweihe und der Haarweihe, mal aufgeführt, ragt sie in eine Zeit herein, die längst über Meyerwerden Knaben und Mädchen etwa im Alter von 11 bis 14 Jahren beer den Stab so bricht, wie es Richard Wagner im ersten- Wie alt sind die Stahlfebern? Diese Frage ge volljährig und damit auch ehemündig. Verlobungen finden auch Teile seiner Schrift Oper und Drama " mit seiner einseitigen stattet eine von Herrn v. Fürth herausgegebene Geschichte Aachener schon vorher vielfach statt. Die Ehe ist wie fast überall bei den Gründlichkeit getan hat. Wo fitt nun eigentlich das Patrizierfamilien genau zu beantworten. Während in England, das Bantustämmen Kaufehe, und Polygamie ist erlaubt. Faktisch Unheil? Wir finden es nicht, wenn wir mit unserer Antwort bei vielfach für das Ursprungsland der Stahlfedern gilt, erst 1808 das herrscht aber in der Regel Monogamie, da die meisten Herero ihrer der Musik- wohl aber, wenn wir mit ihr beim Texte beginnen. erste Patent auf Metallfedern genommen wurde, wurden nach den Armut wegen sich den Lurus von mehreren Frauen nicht gestatten E. Scriebe, der große Pariser Theaterstückmann, faßt mit dem Aufzeichnungen des Aachener Bürgermeistereidieners Janssen von tönnen. Die Ehe wird von den Eltern geschlossen, die Kinder haben Griffe feiner sicheren Routine einen Stoff, der in eines Dichters diefem bereits 1748 zur Seit des Aachener Kongreffes stablene feine freie Wahl. Der Kaufpreis besteht meistens aus einigen Hand ebenso zu Gold werden kann, wie er hier zu Blech wird. Die Federn" hergestellt und verkauft. Sie waren freilich damals ein Rindern und Schafen. Die Ehefrau kann über ihr Vermögen, das Affäre des portugiesischen Seehelden Vasco de Gama mit einer für Lugusartikel und teuer genug. sie von ihren Verwandten oder ihrem Gatten geschenkt erhalten ihn sterbenden indischen Stlavin Selica halten wir dem dramatischen Visitenkarten mit Stadtplänen. London ist Iat, frei verfügen, doch ist sie im übrigen vollkommen Sklavin des Geschehen gegenüber, das uns der Text etwa von Beethovens jetzt so groß, das Labyrinth seiner Straßen und Plätze ist so Mannes, der sie nur nicht töten darf. Dagegen kann er sie aus- Fidelio" oder von Webers Freischütz" vorführt. So biel Suner- fompliziert und die Namen der Straßen wiederholen sich selbst in leihen oder vielmehr vermieten, da er dafür Entgelt erhält, was liches hier, so viel Aeußerliches dort! Dann vergleichen nahe beieinander gelegenen Ortschaften so häufig, daß viele Bcinsbesondere Europäern gegenüber geschicht. Troßdem werden wir die Musik zur Afrikanerin" etwa mit der zur„ Regiments- wohner der Riefenstadt, um etwaigen Besuchern Irrungen und die Frauen aber selten mißhandelt und ihr Einfluß auf die tochter". So viel leichtfertige Mache bei Donizetti , so viel Wirrungen und Zeitverlust zu ersparen, in neuerer Zeit auf die Männer ist nicht zu unterschäßen. Ehescheidung ist sehr leicht. Der solide Durcharbeitung bei Meyerbeer . Man hat bald heraus, wie er Rückseite ihrer Visitenkarten und auf ihre Briefbogen einen fleinen Mann kann seine Gattin, die ihm nicht mehr behagt, verstoßen, des Orchesters Meister ist, wie er in milden und vollen und doch Stadtplan drucken lassen, auf welchem genau ihre Wohnung und die die Frau den Mann, der ihr mißfällt, verlassen. auch wieder zurückhaltenden Tonkombinationen dem Terte folgt, der angrenzenden Straßen angegeben sind; die nachgebildeten StraßenDas Vermögensrecht ist wenig entwickelt. Eigentum an Grund ihm nur wenig echte Herzensklänge möglich macht, und wie er sich züge führen gewöhnlich bis zu einem Punkte, von dem aus man und Boden ist unbekannt. Jeder kann bauen, weiden, jagen und dann in Spielereien mit dudelndem Gesang, mit aparten Flöten- fich leicht zurechtfinden kann, bis zu einem Denkmal, einer Untergraben, wo es ihm beliebt. Bewegliche Sachen kann sich jeder an- gängen und dergleichen verliert. grundbahnstation, einem öffentlichen Gebäude ust. cignen, wo er fie findet, sie werden dadurch freies Eigentum. Dem Daß unsere Gäste schon mit ihrem schwachen Drchester, d. 5. Schlechter Robbenschlag. Im Jahre 1907 ist, vie Vich werden vielfach besondere Eigentumszeichen in das Ohr oder mit 13 Streichern, aller Nachsicht bedürfen, ist leicht zu merken. Daß der 30ologist" mitteilt, das Ergebnis des Robbenschlages überaus das Horn geschnitten. Nicht nur Sachen, sondern auch Menschen die Hauptdarstellerin, die hier bereits bewährte Margarete Bönig, schlecht gewesen. Ungünstige Wetterverhältnisse und außerordentlich fönnen verpfändet werden. Kauf und Tausch sind wenig entwickelt, ihr gut dramatisches Spiel mit einer Gesangskunst verbindet, der nur starkes Backeis schädigten die Ausbeute sehr. Zwei von den vier ausgedehnt dagegen das Institut der Leihe. Selbst ohne vorher noch ein weicherer Klang der höchsten Töne fehlt, haben wir eben- undzwanzig ausgesandten Schiffen gingen verloren und die Zahl eingeholte Genehmigung der Eigentümer hält man sich für befugt, falls bald heraus. Und wenn wir die übrigen Künstler betrachten, der erbeuteten Felle blieb um 100 000 gegen das Vorjahr zurüd, Milchvieh, notwendige Kleidungsstücke und überhaupt Sachen, die so unterscheiden wir nicht allzu schwer manche gute Fülle der Stimm- was einem Geldschaden von etwa 600 000 W. entspricht. Insgesamt ich nicht in verschlossenen Kästen befinden, au leihen. anlage von manchen Ungeichidlichkeiten in ihrer Verwertung. Ins wurde fast eine Viertelmillion Robben getötet.
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