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die Sigung wegen der bei der großen Hiße eingetretenen Erschöpfung der Prozeßbeteiligten abgebrochen werden. Zur Fortsetzung des Plädoyers des Dr. Alsberg und Entgegennahme des Plädoyers des Rechtsanwalts Hillebrand wurde hierauf die Sigung auf heute Donnerstag 9 Uhr vertagt.

organ, sondern im Hamburger Echo" zum Austrag gelommen find; abgehalten, der von dem Weltberband der Frauen veranstaltet| Verführung Minderjähriger in vier Fällen und Sitt. es sei endlich Zeit, daß Ruhe zwischen Hamburg   und Bremen   ein wird. Die proletarischen Frauen haben natürlich nichts von diesem Lichfeitsverbrechens in einem Fall eine Gesamtstrafe von trete. Auch die Vorwärts"-Affäre wird bei dieser Gelegenheit Damentongreß zu erwarten. Zur Gröffnungsfeier hatte man Kinder 8 Jahren Buchthaus und 10 Jahren Ghrverlust. nochmals aufgerollt und die Haltung des Redakteurs zu dieser herangeholt, die Lieder singen mußten nicht etiva von Freiheit Nachdem Rechtsanwalt Dr. Isberg in 21stündigem Plädoyer Frage verurteilt. Umland Hamburg   verlangt, die Generalver- und Gleichheit sondern zu Lob und Preis der Königin; 3, B. so: über die Schuldfrage des Angeklagten sich ausgelassen hatte, mußte - fammlung solle flipp und klar erklären, daß sie mit der Haltung des Unser Niederland ist ein ehrlich Land, Redakteurs in dieser Frage nicht einverstanden ist und die damalige Sein Fürst ist eine Frau! Aeußerung über den Parteivorstand entschieden zurüdweist. Winkelmann Bremen findet die Monita gegen die Schreibweise des Redakteurs nicht ganz berechtigt und weist die Beschuldigungen energisch zurück. Zur eigenen Streitangelegenheit mit den Ham­burger Kollegen will Redner fein weiteres Wort verlieren. Durch Schlußantrag wird die Debatte beendet und nimmt Redakteur Holtmann seinen damaligen Vorwurf gegen den Parteivorstand zurück. Es gelangen sodann die zu diesem Punkt gestellten Anträge zur Abstimmung und werden diese mit großer Mehrheit an

genommen.

Aus der Frauenbewegung.

Damenwahlrecht.

In den Sozialistischen Monatsheften" veröffentlicht Genoffin Wally Bepler einen Artikel über Wahlrecht", der bei vielen fozia­listisch gesinnten Frauen starken Widerspruch hervorrufen wird. Genoffin Bepler verweist auf den Wahlrechtskampf der englischen bürgerlichen Frauen und gibt der Erwartung Ausdrud, daß die Wahlreformbill, die Premierminister Asquith   in Aussicht gestellt hat, herauskommen und Gesetzeskraft erlangen wird. Und sie will glauben machen, damit sei ein großer Fortschritt erzielt. Das fordert zum Protest heraus. Alle Anerkennung für die Zähigkeit, mit der die Damen ihr Biel verfolgen. Aber in diesem einen Fort­schritt zu sehen, müssen wir abweisen. Und es handelt sich hier nur um die Einführung eines beschränkten Frauenwahlrechts, eines Wahlrechts, daß von Befiz, Bildung usw. abhängt, furzum eines Damenprivilegiertenwahlrechts. Die mit vielem Geräusch geführte Frauenwahlrechtsbewegung in England geht in der Hauptsache nur von bürgerlichen Frauen aus, und daß die bürgerlichen Frauen hier

Wo Frauenhand das Szepter führt, Gedeiht das Recht der Frauen.

Das alte Bolt mit neuem Sinn Baut hoffend auf die Königin, Wilhelmina von Nassau.

Man hat in Niederland   noch verdammt wenig davon gespürt, daß dort das Recht der Frauen besonders gut gedeiht.

Unterschlagung durch einen Anwalt.

Der Rechtsanwalt Seiler aus Burgstädt   wurde gestern vom Chemnizer Landgericht wegen Unterschlagung von 86 000 Mart Konkursgeldern zu drei Jahren Gefängnis und fünf Jahren Ehr verlust verurteilt.

Bergehen gegen die Religion.

Der sozialdemokratische Frauenklub und die Föderation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei hatten am Montag eine Versammlung veranstaltet, um ihre Stellung zu jenem Damentongreß flarzulegen. Als Referenten sprachen die Genossen Wijnkoop und Frau Roosje Vos. Jener zeigte, daß durch das Frauenwahlrecht, das die Kongreßdamen erstreben, Ein junger Bursche in Schwandorf  ( Oberpfalz  ) machte an Dftern das soziale Elend nicht aus der Welt geschafft werden kann. Da in der dortigen Kirche das Abendmahl mit, wobei er nach Empfang den Damen nichts an dem Wahlrecht für die proletarischen Frauen der Hoftie mit dem Finger in den Mund griff und unter Be liegt, würden fie fich mit einem Damenwahlrecht zufrieden geben. merkungen wie Dred, Bapp usw. ein Stück von dem Leib des Die Genoffin Bos nahm sich besonders die Liberale Union" aufs Herrn" an seine Hose wischte. Deshalb hat ihn das Landgericht Korn, die bekanntlich ein Frauenwahlrecht mit Ausschluß der Ehe in Amberg   wegen Bergehens gegen die Religion zu sechs Ehe- wochen Gefängnis verurteilt. frauen haben will. Es folgte eine Debatte, an der sich auch einige Kongreßdamen beteiligten, die aber gegen die wohlbegründeten Ausführungen der Referenten nicht aufkommen konnten.

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Allgemeiner Wahlverein Berlins   und Umgegend. Anmeldungen und Beiträge nehmen für den 4. Kreis( Osten) entgegen: Frau Berrn, Elbinger Straße 2 IV. Frau Guhn, Born­dorfer Straße 39 III. Frau Bongarz, Andreasstr. 44 III. Frau Bohm, Große Frankfurter Straße   7. Frau Wengels, Warschauer Straße 20 II. Frau Köhler, Schreinerstr. 66 II. Frau Förster, Stralauer Allee 17 III. Bureau des Wahlvereins Stralauer Platz 1-2 II. Spedition Mann, Petersburger Blag 4. Veranstaltungen.

Versammlungen

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Unserem Sangesbruder Karl Rylski, Engelufer, zu seinem heutigen 60. Geburtstag ein drei­mal brausendes Sängerhoch vom Gefangverein Note Nelte I", Schöneberg  . 27035

Schon lange Jahre warst Du treu, Wir hoffen auch, es bleibt dabei

Sozialdemokratischer Wahlverein

für den

wie überall nach Klaffenvorteilen streben, ist erklärlich. Liegt es doch im Rummelsburg  . Donnerstag, den 18. Juni, abends 81 Uhr, bei 1. Berliner   Reichstagswahlkreis

innersten Wesen der bürgerlichen Frauenbetwegung begründet, nicht mit den proletarischen Schwestern zusammen zu kämpfen. Beider Interessen gehen abgrundtief auseinander. Die Erfahrung hat ge­zeigt und die Forderungen beweisen es täglich, daß die bürgerliche Frauenbewegung fast in keiner Beziehung mit der proletarischen tonform geht. Erstere will lediglich der Frau ihrer Klasse dienen, nicht um die Klassenherrschaft zu schwächen, sondern nur um Mit­herrscherin zu werden. Weit entfernt ist sie von dem Gedanken, die

Tempel, Alt- Borhagen 56: Vortrag. Genosse Simon Kazen­stein: Was muß die Proletarierin vom Alkohol wissen?"

Gerichts- Zeitung.

Unter der Gefindeordnung.

Wegen angeblich unberechtigten Berlaffens des Dienstes waren kapitalistische Gesellschaft durch eine sozialistische zu ersezen; zu die polnischen Arbeiterinnen Josepha und Vittoria Kubit von dem dieser steht sie in diametralem, bewußtem Gegensag. Die proletarischen Gemeindevorsteher in Wurp mit Strafmandaten von je 15 M. be­Frauen tönnen aber nur durch Aufhebung der Klaffenherrschaft zu dacht worden. Die Arbeiterinnen, die den Dienst bei dem früheren ihrem vollen Rechte in der Gesellschaft gelangen. Die proletarischen Dienstherrn Michaelis in Burp ganz mit Recht verlassen haben, ver­Frauen müssen es daher auch ablehnen, sich für Reformen" zu traten ihren Kampf gegen Michaelis mit anerkennenswertem Eifer. engagieren, die tatsächlich eine Verschärfung der Fessel für das Sie nahmen sich einen Verteidiger, scheuten die weite Reise von Proletariat bedeutet, die die Macht der Privilegierten, ihre Aus- Osterwiec nach Halle nicht und rollten da die Behandlung auf dem Gutshofe auf. Man hatte sie bei schwerer Arbeit, treuer Pflicht­beutungsgewalt gegenüber den Arbeitern, vergrößert. Auf dem Internationalen sozialistischen Kongreß in Stuttgart   erfüllung schwarze Bande und schlechte Katholiken genannt. Dann hatten sie zu wenig Essen bekommen und der Gutsherr hatte den ist tonsequent das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht beiden Mädchen in der ersten Zeit pro Woche 1 M. und schließlich auch für die Frauen verlangt worden, und den Genossen ist laut 20 m. rechtswidrig vom Lohne   vorenthalten. In der Verhandlung angenommener Resolution die Verpflichtung auferlegt, jeder vor der Straffammer Halle nannte der in die Enge getriebene zeit für die Forderung einzutreten. Und das mit gutem Gutsherr die Mädchen Freileins" und gab zu, daß sie noch soone Recht und politischer Logik. Ein beschränktes Frauen- Stücker Mandel Mart" zu fordern hätten. Die Straftammer wahlrecht kann dem Proletariat nur Schädigung seiner Inter  - in alle sprach die Mädchen frei. effen bringen. Haben wir einmal ein solches Wahlrecht, so wird es sich als außerordentlich konservativ erweisen. Jedes Privilegiertenwahlrecht bedeutet eine Herrschaftsverlängerung der be­fizenden Klaffen. Unbegreiflich ist es uns aber, daß eine Sozialistin dem Damentahlrecht das Wort reden kann. Genoffin Repler meint, daß, wenn nur überhaupt erst ein Frauenwahlrecht errungen" fei, gleich viel wie es aussieht, eine Werbefferung nicht lange auf fich warten laffe. Der beste Beweis für die Unrichtigkeit solcher Ansicht ist das nun seit 1849 bestehende preußische Wahlrecht. Ein Zeichen, wie wohl fich die bürgerliche Klasse bei diesem Wahl­recht befindet. Und da soll die Sozialdemokratie helfen, noch ein neues Geldsadswahlrecht einzuführen.

Der vorgeschobene Geschäftsinhaber.

und

Der häufig geübten unlauteren Manipulation, zahlungsunfähige Personen als Geschäftsinhaber vorzuschieben, hinter deren Rüden dann die wirklichen Unternehmer Dedung suchen, ist dieser Tage die 2. Kammer des Kaufmannsgerichts mit einer durchaus autreffenden Entscheidung etwas entgegengetreten. Der Kläger N. wurde als Verkäufer für die Filiale eines Beingeschäftes engagiert, als dessen Inhaber ein gewisser Henseler figurierte. In Wirk lichkeit hatte aber die Braut des Henseler, ein Fräulein Neumann, die ganze Geschäftsleitung unter sich. Im März wurde das Geschäft geschlossen, Henseler reiste nach Frankreich  . angeblich zur Regelung geschäftlicher Angelegenheiten. Um zu Gerade jezt, wo wir uns eingehend mit dem preußischen Wahl Neumann, dem diese habe das Geschäft geführt, aulegt die Kaffen­feinem Gelbe zu kommen, erhob. die Klage gegen Fräulein recht beschäftigt haben, das Pluralwahlrecht in feiner ganzen Volts eingänge zu sich genommen und dem Kläger auch die eingezahlte feindlichkeit erkannt ist, mutet die Verteidigung des Damenwahl Kaution in Raten zurückgezahlt. Mehrere Beugen bestätigten rechts wie bewußter Hohn und gewollte Provokation an. Jedenfalls auch eidlich die Behauptungen des Klägers. Der Beuge Henseler, wird das Extravergnügen der Genossin 8epler energischen Wider- der kurz vor dem Termin von seiner Geschäftsreise" zurückgekehrt spruch und schärffte Berurteilung auslösen. Um so mehr als die ganze war, wollte die Forderung des Klägers für sich anerkennen, nur Aktion mit einer hahnebüchenen Argumentation gerechtfertigt habe seine Braut nichts damit zu tun, denn er allein fei Inhaber gewesen. Auf eindringliches Befragen des Vorsitzenden wird. Genoffin Bepler bezeichnet unsere Beteiligung an und unter wiederholtem Hinweis auf die Gefahren des Meineids der Landtagswahl als Abweichung von unserem Prinzip. mußte S. aber zugeben, daß er ohne einen Pfennig Daß wir uns heute an den Landtagswahlen beteiligen, bedeutet eigenes Bermögen in furzer Zeit fünf Weinhandlungen nicht im geringsten Anerkennung des herrschenden Systems. Wir gründete, die nach und nach alle verkrachten. Den Haupt­bekämpfen dieses heute so gut wie ehedem. Das ist in jeder Ver- Betrag zur Gründung dieser Geschäfte, insgesamt zirka 7000 m., sammlung, in jedem Artikel betont worden, und wir meinen, besser gab ihm seine Braut Fräulein N. fonnte das von Anfang an gestellte Prinzip nicht hochgehalten werden. Die Frage der Wahlbeteiligung ist eine solche der Taktik und nicht Ueberzeugung, des Prinzips.

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Das Gericht tam auf Grund der Beweisaufnahme zu der daß die Beklagte fich bereits während Geschäftsinhaberin der Anwesenheit des Henseler als riert hat. Sie hatte die ganze Geschäftsleitung in die Es ist ein fundamentaler Unterschied, об man ohne Hand genommen, hat den Lieferanten Aufträge erteilt und Schuld mit einem schon bestehenden Klaffenwahlrecht Kläger au fchließlich vom eigenen Gelde dem die Kaution hat, oder ob man selbst ein solches befürtportet. zurüdgezahlt. Die Beklagte bat somit die von. begründete Schuld Wer das verkennt und für ein neues Privilegienwahlrecht eintritt, als Selbst schuld neben H. übernommen, wie ja auch in der

tun

muß damit rechnen, daß er den Lesern der gegnerischen Blätter als Hauptsache mit ihrem Gelbe bas Geſchäft gegründet wurde. Gemäß neuer Weisheitsträger unter den Sozialdemokraten serviert wird.§ 414 des Bürgerlichen Gesetzbuchs   ist somit die Beklagte ber Und die Feinde der Arbeiterschaft mutzen die Gelegenheit, wenn sie pflichtet, dem Kläger   das Gehalt bis 80. Juni zu zahlen, und die Knüppel, die ihnen aus unserem Lager, wenn auch ungewollt, wird dem Klageantrage gemäß berurteilt. Auffällig ist, wie selten gegen solche Strohmanns- oder Stroh­gereicht werden, zum Verprügeln der Arbeiter gebrauchen. Benn fräulein- Schiebungen Anklage wegen Betruges durch die Staats­Gen. Bepler weiter davon spricht, daß die Sozialdemokratie in anwaltschaft erhoben wird. den verschiedenen Barlamenten für Kleine Verbesserungen stimmt, und das als einen Verstoß gegen die bisherigen Prinzipien erklärt,

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Lohnunterschlagung.

Todes- Anzeige.

Den Genossen zur Nachricht, daß unser Mitglied und lang­jähriger Vertrauensmann, der Schneider

Christian Bohn am Dienstag, den 16. d. M., im 42. Lebensjahre verstorben ist. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Freitag, den 19. d. M., nach­mittags 4, Uhr, von der Leichen­halle des Zentral Friedhofes in Friedrichsfelde   aus statt.

Um zahlreiche Beteiligung er­sucht 208/5 Der Vorstand.

Verband der Schneider und

Schneiderinnen.

Todes Anzeige. Den Mitgliedern geben wir hier­mit befannt, daß der Kollege Christian Bohn ( Mitglied der Breßkommission) am 16. Juni im Alter von 42 Jahren gestorben ist. 163/6

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Freitag nachmittags 42 Uhr von der Leichenhalle des Städtischen Fried­hofes, Friedrichsfelde  , aus statt. Die Ortsverwaltung.

Sozialdemokratischer Wahlverein

für den

4. Berliner   Reichstags- Wahlkreis.

( Landsberger Viertel.) Bezirk Nr. 897.

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Genosse, ber Kellner Gustav Martins ( Werneuchener Str. 12) geftorben ist.

218/18

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Freitag, den 19. Juni, nach­mittags 5 Uhr, von der Leichenhalle des Krankenhauses im Friedrichs­ hain   aus nach dem Georgen­Kirchhof, Landsberger Allee  , statt. Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand.

Verband

deutscher Gastwirtsgehilfen

( Drtsverwaltung Berlin).

Am 15. Juni berstarb nach längerem Leiden unser altes Mitglied

Gustav Martins

288/12

im Alter von 52 Jahren. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Freitag, den 19. Juni, nachm. 5 Uhr, von der Leichenhalle des Strankenhauses im Friedrich­ hain   aus nach dem Georgen Kirchhof, Landsberger Allee  , statt. Um rege Beteiligung bittet Der Vorstand. Danksagung. Hiermit fagen wir allen Berwandten, dere dem Borstand sowie den Mitgl. der 1. Männerabt. des Turnvereins Fichte", sowie dem Lotterieverein tönigstadt" für die rege Beteiligung und Strangspenden, und allen, die die legte Ehre erwiesen haben, un­meinen innigftgeliebten Sohn Felix Beklagter feren herzlichsten Dant.

Sozialdemokratisch. Wahlverein Rixdorf. Todes- Anzeige.

Den Parteigenoffen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Maler Max Klemmer ( 16b Bezirk) verstorben ist.

am

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Donnerstagnachmittag 4%, Uhr, von der Reichenhalle des alten Rirdorfer Friedhofes( Rudower­straße) aus statt.

Um rege Teilnahme ersucht Der Vorstand.

235/17

Deutscher Metallarbeiter- Verband

Berwaltungsstelle Berlin. Todes- Anzeige. Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, die Arbeiterin Emma Mielke

am 15. d. Mts. an Lungenleiden gestorben ist.

Ehre ihrem Andenken!

Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 18. d. Mts., mittags 4 Uhr, von der Leichen­halle des Nummelsburger Kirch­hofes in Rummelsburg  , Neue Brinz Albertstraße, aus statt. Nege Beteiligung erwartet 117/20 Die Ortsverwaltung.

Verein Berliner  Buchdruck- Maschinenmeister.

Den Kollegen bringen wir zur Kenntnis, daß unser Mitglied, der Maschinenmeister

Friedrich Gremmers

am Sonntag den Tod durch Er­trinken gefunden hat. 20835

Der Vorstand.

Danksagung.

Sage allen Verwandten, Freunden und Bekannten, besonders dem Personal der Firma Lenz sowie dem Metallarbeiter Verband meinen herz­34432 lichsten Dant.

Fr. Witwe Preiß.

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dann stellt sie die Dinge geradezu auf den Kopf. Es ist doch ein Der Meister H. hatte dem Bildhauer B. für seinen Kollegen S. Unterschied, ob man gleich möglichst bescheiden im Fordern 25 M. übergeben. B. führte aber seinen Auftrag, dem S. das Geld auftritt, oder ob man nachdem alle Hebel zur Durch abzuliefern, nicht aus. Er war in lustige Gesellschaft geraten, bringung einer Forderung in Bewegung gesegt find, aber bei den machte ein Eisbeinessen" mit und verschwiemelte bas Geld. Er Gegnern nur tauben Ohren predigt- nimmt, was überhaupt noch schrieb an den Kollegen, daß er es bersumpft habe und ihm bas Als S. nach mehreren Wochen das Geld später geben werde. zu bekommen ist. In der Frage des beschränkten Frauenwahlrechts handelt es sich Geld nicht erhalten hatte, verklagte er den Arbeitgeber auf Zahlung. Dieser wandte ein, er fei seiner Ver aber überhaupt nicht um eine Verbesserung, sondern um eine folgen- pflichtung gegenüber dem Kläger S. ledig, er sich schwere Verschlechterung. Die Sozialdemokratie fordert in prat- besonders darauf berief, daß S. das Geld seinem tischen Fragen alles", um biel zu erreichen. Deshalb zu verlangen, Kollegen B. gestundet habe. S. möge fich an B. halten. Die Freunden und Bekannten, insbeson fie soll ihre Grundsäße verleugnen, um Verschlechterungen zu Sammer III des Berliner   Gewerbegerichts unter erlangen, ist eine Argumentation, die das helle Entzüden aller Borsiz des Magistratsaffeffors Dr. Prerauer berurteilte jedoch Nichtsozialdemokraten auslösen wird. Da müssen wir doch die mit Recht den Beklagten, an den Kläger S. die 25 M. Lohn fozialliberalen und anderen bürgerlichen rabitalen Frauen, loben zu zahlen. Begründend wurde ausgeführt, der Arbeitgeber haftet die das neue Vereinsgesetz wegen seines Ausnahmecharakters ab- bem Arbeiter für den Lohn, wenn er das Geld einem unverant­wortlichen Mittelsmann gebe und dieser es hinter sich behalte. Der lehnten. Und da muß man erleben, daß fich Sozialdemokratinnen Kollege B. sei ein unverantwortlicher Mittelsmann. für ein Damenwahlrecht erwärmen. Wir haben's wirklich weit ge- müsse dem Kläger S. den verdienten Lohn zahlen und versuchen, Im Namen der Hinterbliebenen meine unfehlbar wirkenden Spezial bracht! das schon mal an B. gezahlte Geld von diesem wieder zu erlangen. Moritz Pfeiffer nebst Familie. mittel nebst Brut vollständig vertilgt. Sage allen Verwandten und Be- n Flaschen resp. Schachteln a 30 Pf., 50 Pf., 1,00 bis 3,75. kannten, der Firma M. Krause und dem Gesangverein meinen herzlichen Bahlreiche lobende Anerkennungen. reiche Kranzspende. 1000 M. Belohnung

Der internationale Frauenwahlrechtskongres und die proletarischen Frauen zu Amsterdam  .

In Eröffnungsfeier des internationalen Kongreffes für Frauenwahlrecht Su amfterdam im Concertgebouw" wurde am Montag die

Prozeß Riedel.

In dem Strafprozeß gegen den Dr. phil  . Viktor Riedel be­geklagten wegen Werleitung zum Meineide in zwei Fällen. antragte gestern der Staatsanwalt Dr. Schindler gegen ben an­

Wanzen

Schwaben, Russen, Flöhe,

27105 Fliegen, Blattläufe 2c. werden durch

Dant für die große Teilnahme und

27095

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bemj., ber mir ein. Nichterfolg nachweist. Hugo Barth, Drogerie Brunnanste 14.