Beit ein sehr gutgehendes Bädereigeschäft, außerdem ist er auch finden, da der Angeklagte Graf Basegg nicht zur Stelle war. Nach sonst nicht unvermögend. Am 27. Januar d. 3. wurde bei ihm einer Mitteilung des Medizinalrats Dr. Hoffmann hat der AngeMehl abgeladen. Die beiden Kutscher begaben sich nach getaner flagte einen hysterischen Ohnmachtsanfall erlitten, der so intensiv Arbeit in ein nahegelegenes Schantlokal, um sich zu starten. Diese war, daß seine Beteilgung an der heutigen Verhandlung ausgeZeit benutte der Angeklagte, um sich vorsichtig an den Mehlwagen schlossen erschien. Die Rechtsanwälte Dr. Halpert und Dr. heranzuschleichen und einen Sad Wiener Auszugsmehl zu ent- Werthauer begaben sich infolgedessen zunächst in das Untersuchungswenden. Zufällig wurde er hierbei von einer im Nebenhause gefängnis, um sich zu überzeugen, ob es nicht möglich sei, den Grafen wohnhaften Frau vom Balkon aus beobachtet. Als die beiden wenigstens bis in den Gerichtssaal zu bringen, damit der GerichtsKutscher später den Diebstahl entbedten, erklärte ihnen der Ange- hof persönlich von der gesundheitlichen Beschaffenheit des Grafen flagte, daß er gesehen habe, wie ein verdächtiges Individuum bei sich ein Bild machen könne. Bei dem augenblicklichen Zustande dem Wagen herumgelungert habe. Auf die Angabe jener Frau hin völliger Erschöpfung, in dem sich der Angeklagte befand, war dies nahm der Gendarm Albrecht bei dem Angeklagten eine Haus- nicht zu bewerkstelligen und so begaben sich denn die Mitglieder suchung vor, die den Sack Mehl zutage förderte. In der anderen des Kollegiums in corpore in die Zelle des Angeklagten. Sie überSache hatte B. von einem vor seinem Geschäft haltenden Wagen zeugten sich, daß gestern der Versuch nicht gemacht werden könnte, eine Flasche Litör im Werte von 1,50 M. gestohlen. Das Schöffen- den Grafen soweit herzustellen, daß er verhandlungsfähig erscheinen gericht hatte ihn in der ersten Sache zu 3 Tagen, in der zweiten zu könnte; nach der Ansicht des Medizinalrats Dr. Hoffmann ist aber einem Lage Gefängnis verurteilt. Die Straffammer verwarf in begründete Aussicht vorhanden, daß die Verhandlungsfähigkeit des beiden Sachen die von dem Angeklagten eingelegte Berufung, Angeklagten heute eingetreten sein wird. Unter diesen Umständen vertagte das Gericht die Verhandlung auf Sonnabend 9 Uhr. Da demnächst einige Verhandlungstage ausfallen müssen, weil die Straffammer einige schwebende Haftfachen zu erledigen hat, ist noch gar nicht zu ermeſſen, wenn der Prozeß wird zu Ende geführt werden können. Ueber sein Ergebnis werden wir berichten, Gründerproze.
Seib untertan der Obrigkeit.
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Dazu wurde aus der Versammlung folgenbet Busakantrag gestellt:
" Die Versammlung nimmt Kenntnis von den Mißständen bei den Firmen Rosenfeld , Ende und Piet. Die Ver. fammlung erkennt in den Machinationen der genannten Firmen einen Vertragsbruch und verlangt aus diesen Gründen, daß beim Gewerbegericht die Revision des Tarifes zu beantragen sei."
Resolution und Antrag wurden einstimmig angenommen Hierauf wurden Vorschläge zu einem Verbandstagsdelegierten gemacht. Die meisten Stimmen erhielt Waldheim, der das mit als Kandidat zu den Delegiertenwahlen aufgestellt ist. Es folgte die Beratung einiger Anträge zum Verbandstag. Außerdem machte der Vorsitzende auf die Bewegung der Fliesenleger in Rheinland- Westfalen und in Frank. furt a. M., wo sämtliche Spezialgruppen ausgesperrt sind, aufmerkjam. Die Fliesenlegergeschäfte werden bon den Fliesen fabrikanten eifrig unterstützt in ihrem Bestreben, die Arbeiter zu tnebeln und ihnen einen unannehmbaren Tarif aufzuzwingen.
Der Besiter des Lokals Moabiter Schüßenhaus" teilt uns mit, unterrichtet war. daß er von dem Besuch der jugendlichen Arbeiter am Sonntag nicht ohne Entreezahlung einzulassen, weil er mit dem dort auftretenden Er sei gar nicht berechtigt gewesen, Personen Künstler einen Vertrag geschlossen habe, wonach Entree erhoben werden muß und dem Künstler die Hälfte der Einnahme zusteht.- Der Kontraft ist uns vorgelegt worden.
Briefkaften der Redaktion.
Die furiftische Sprechstunde findet Lindenstraße Nr. 3. zweiter Dritter Eingang, bier Treppen, Fahrstuhl
W. S. 4080. 1. Leider ist die Pfändbarkeit wegen der Kirchensteuer
Der Staat find wir, meinte Hochwürden Sanktus Bureauratius von Dünkelsheim im absoluten Staat, der„ Untertan" hat Steuern zu zahlen, Soldat zu sein,' s Maul zu halten und in ersterbender Ehrfurcht" zu uns hinaufzuschauen. Auf daß der " Untertan" feiner untertänigen Stellung eingedent bleibe, uns auch mit Arbeiten, so da sind Beschwerden zu lesen und dergleichen Straftammer des Landgerichts I unter Vorsiz des Landgerichsrats Gin neuer mehrtägiger Strafprozeß nahm gestern vor einer Allgemeine Kranken- und Sterbekaffe der Metallarbeiter tumbes auf Gerechtigkeit hoffendes Zeug, verschone; oder gar durch Bauli feinen Anfang. Es handelt sich um Dinge, die schon eine(.. 29, Hamburg ), Filiale Rigdorf: Heute abend 19 Uhr bei Thiel, Aergernis- Erregung unsere Verdauung störe oder unseren Appetit teihe von Jahren zurückliegen. Die Anflage richtet sich gegen burg: Heute abend 9 Uhr im„ Boltshaus", Rosinenſtr. 3. Bergstraße 151. Neuwahl der Drtsverwaltung. Filiale Charlotten berlegte, so defretieren wir, daß jedweder Untertan gehalten fein die Kaufleute Otto Wiener, Emil Geßner und Wilhelm Wein- Schöneberg: Heute abend 29 Uhr Generalversammlung. Wahl der Filiale foll in Eingaben an Behörden in Ehrfurcht zu ersterben, wer aber gar sich erdreisten sollte, Eingaben an öffentliche Behörden mit gaertner. Die Anklage wirft ihnen vor, daß sie bei Gründung Ortsverwaltung usw. ungebührlichen Aeußerungen zu berunstalten, der soll dies büßen einer Gesellschaft wissentlich falsche Angaben bezüglich der Ein- Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 21. Juni, bormittags 9 Uhr, mit Kriminalstrafe. Aus der absolutistischen Zeit stammende Ver- zahlung der Stammeinlagen gemacht, unterlassen haben, eine Bilanz in der Halle der Gemeinde, Bappelallee 15-17: Freireligiöse Borlesung. ordnungen und Gesuche bekräftigen in fast allen Teilen Deutsch zu ziehen, bezw. als Geschäftsführer und Liquidatoren zwei Gläu. Vormittags 10% Uhr in der Schule, Kleine Frankfurter Straße 6: Vortrag lands diese Hochachtung, die Sanktus Bureaukratius vor sich bigern eine Sicherung gewährt haben, auf die sie keinen Anspruch von Herrn M. H. Baege über: Mach und seine philosophische Bedeutung. selbst hat. hatten, und die Handlungsbücher unordentlich geführt haben. Dem Herren und Damen als Gäste sind sehr willkommen. Daß solche alten Verordnungen noch Rechtstraft haben, er ersten Angeklagten wird noch zur Last gelegt, es unterlassen zu Daß solche alten Verordnungen noch Rechtskraft haben, er haben, rechtzeitig den Antrag auf Konkurseröffnung zu stellen. Klärte dieser Tage das Kammergericht in einem die Eingabe eines Neben diesen formalen Delikten wird den beiden ersten AngeRechtsanwalts betreffenden Fall.§ 72 des hannoverschen Polizei- lagten noch ein Fall der Untreue und des Betruges vorgeworfen. Strafgesetzbuches bedroht diejenigen mit Strafe, die in Eingaben an Bei diesem Fall ist der in Wien weilende Angeklagte Weingaertner, öffentliche Behörden sich ungebührlicher Aeußerungen bedienen, so- gegen den in dessen Abwesenheit verhandelt wird, beteiligt. Die weit eine Strafe nicht wegen Beleidigung verwirkt ist. Wegen Straftaten sollen begangen sein bei der am 16. März 1900 stattgeUebertretung dieses§ 72 war der Rechtsanwalt Dr. Budenau angeklagt worden. Ein früherer Hotelier aus Bremerhaven hatte mit beschränkter Haftung„ Cyclop, Eisen- und Maschinen- Industriefundenen Gründung und weiteren Entwickelung der Gesellschaft sein Anwesen dort verkauft und war nach Rotenburg verzogen. Der Gesellschaft", deren Firma später in Berlin - Frankfurter MaschinenKäufer des Grundstücks konnte nicht die Umsatzsteuer zahlen. Die werke" umgeändert wurde. Das Unternehmen beschäftigte sich mit Stadt B. suchte sich nun wegen der Steuer an den ehemaligen der Fabrikation sowie mit dem Kauf und Verkauf von Maschinen Hotelier in Rotenburg als den Zweitschuldner zu halten. Durch und Werkzeugen. Dem Gerichtshof erblüht die Aufgabe, den Vermittelung des Magistrats von Rotenburg wurde bei ihm ge- Werdegang und das Ende dieses Unternehmens in seinen einzelnen pfändet. Das Gepfändete wurde jedoch von seiner Frau und dem Sohn als ihnen gehörig in Anspruch genommen. Sie ließen sich Phasen zu prüfen. Um welche komplizierten Dinge es sich handelt, deuten schon die vor dem Gerichtstisch aufgestapelten Aktenfaszitel und durch Dr. Buckenau vertreten, und dieser erreichte auch eine vor- die in zwei großen Kisten aufbewahrten Schriftstüde an, die sich läufige gerichtliche Verfügung, durch die die Zwangsvollstreckung inhibiert wurde. Demnächst erfolgte jedoch auf Ersuchen der Stadt auf die vielen aus dem Unternehmen entstandenen Zivilprozesse beB. wieder durch Vermittelung des Magistrate von Rotenburg eine ziehen. Das erste der vom gerichtlichen Bücherrevisor Kruse in dieser Sache erstattete Gutachten datiert schon aus dem Jahre 1903. Pfändung, von der dem Rechtsanwalt Dr. Budenau keine Mit- die Verhandlung sind vorläufig 10 Tage angefeßt. Da die Dinge, teilung gemacht worden war. Dr. Buckenau schrieb an den Roten - welche erörtert werden, ein allgemeines öffentliches Interesse nicht burger Magistrat und beschwerte sich darüber, daß er von der Pfändung nicht in Kenntnis gesezt worden sei und daß man einen haben, werden wir uns darauf beschränken. seinerzeit das Urteil sehr frühen Termin zum Verkauf der gepfändeten Sachen angefekt mitzuteilen. habe. Dann hieß es in dem Schreiben des Anwalts wörtlich:" Ich finde Ihr Verfahren recht start, um keinen anderen Ausdruck zu gebrauchen". In diesem Satz wurde die Uebertretung des§ 72 des hannöverschen Bolizeistrafgesetzbuches erblidt! Das Landgericht Verden verurteilte den angeklagten Rechtsanwalt zu einer Geldstrafe. Es führte aus: Wenn man auch von dem ersten Sab: " Ich finde Ihr Verfahren recht start", absehen wolle, so sei doch zweifellos in dem zweiten Sab:" um feinen anderen Ausdruck zu gebrauchen", eine ungebührliche Aeußerung zu erbliden. Der§ 72 wolle, daß die den Repräsentanten der Staatsgewalt geschuldete Achtung nicht verlegt werde. Der§ 193 des Reichs- Strafgeset buches( Wahrnehmung berechtigter Interessen) bestehe nicht gegen über dem§ 72 des hannöverschen Gesezes.
Das Kammergericht verwarf die hiergegen eingelegte Revision des Anwalts mit folgender Begründung: Der§ 72 sei noch rechtsgültig und ausdrücklich durch die Verordnung von 1867 übernommen worden. Ohne Rechtsirrtum habe das Landgericht eine ungebühr liche Aeußerung im Sinne dieses Paragraphen festgestellt. Die Doktorfrage, ob in der Tat die Aufrechterhaltung der absolutistischen Ungebührstrafen gegenüber dem System der Reichsgesetzgebung zutreffend entschieden ist, lassen wir auf sich beruhen. Mit der Jdee eines Rechtsstaats ist das Fortbestehen solcher polizei staatlicher Fallstricke für Rechtsuchende unvereinbar. Anders steht es mit der block- liberal- konservativen Karikatur eines Rechtsstaats In eine solche gehören Strafen für Ausübuna des Beschwerderechts Hinein
Hochstaplerprozeß.
Der Prozeß gegen den Grafen Arg zu Vasegg und Frau Lewandowski schreitet so langsam vorwärts, daß ein Ende noch gar nicht abzusehen ist. Die gestrige Verhandlung fonnte nicht statt
Für den Inhalt der Injerate übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber teinerlei
Berantwortung.
Theater.
Sonnabend, den 20. Juni
Anfang 7%, Uhr.
Wintergarten. Spezialitäten. Passage. Berlin in Stimmung. Spezialitäten. Carl Saverland. Spezialitäten. Walhalla . Spezialitäten. Reichshallen. Stettiner Sänger. Urania. Tanbenstraße 48/49. Abends 8 Uhr: Bon der Zugspite zum Waymann. Sternwarte, Invalidenstr. 57/62. Berliner Theater. Abends 8 Uhr:
Königl. Opernhans. Figaros Hopfenraths Erben
Hochzeit.
Königl.
Contal. Schauspielbans. Prins Kleines Theater.
Friedrich von Homburg.
( Anfang 7 Uhr.)
Anfang 8 Uhr.
Deutsches. Die Brettlgräfin.
Stammerspiele. Tugendwächter. Unterseeboot.
Leffing. Der Raub der Sabine.
rinnen.
Neues. Nächte im Hampton- Klub.
Schöps.
Neues Schauspielhaus.
Die
Lustspielhaus. Die blaue Maus. Schiller
0.( Ballner- Theater.) Die Afrikanerin.
Schiller Charlottenburg.
Ministerialdirektor.
Der
Friedrich Wilhelmstädt. Schau. spielhaus. Der Stabsirompeter. ( Anfang 7%, Uhr.) Thalia. Der Mann mit dem Monocle.
Westen. Ein Walzeitraum.
Abends 8 Uhr:
2 mal 2= 5.
Sonntag: 2 mal 2= 5. Montag: 2 mal 2= 5.
Dienstag: 2 mal 2= 5. Mittwoch: 2 mal 2= 5.
Verfammlungen.
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Für
Die Sektion der Fliesenleger vom Zweigberein der Maurer hielt am 12. Juni im Gewerkschaftshaus eine Mitgliederversamm lung ab, die sich vor allem mit Mißständen im Beruf, sowie mit dem provisorisch eingeführten Attordtarif befaßte, der offenbar zu keinerlei Besserung der Verhältnisse geführt hat. Ueber biefe Angelegenheit war bereits am 2. Juni in einer Sigung der Schlichtungstommissionsmitglieder beraten worden, von der folgende Resolution vorlag:
„ Die Vertreter der drei Fliesenlegerorganisationen und der Organisationen der Hilfsarbeiter sehen gegenwärtig fein dringen des Bedürfnis für vorliegend, eine öffentliche Fliesenlegerbersammlung für Berlin einzuberufen und dieser Verbesserungsvorschläge zum jekt bis zum 1. Juil d. J. probeweise eingeführten Affordtarif zu unterbreiten oder zu empfehlen. Die Kommission betrachtet das Akkordsystem im Prinzip für unseren Beruf als höchst schädlich und empfiehlt daher, in den Bersammlungen überall die Gegenagitation zu entfalten. Des weiteren gilt als festgestellt, daß von den Geschäften nicht an Akkordkolonnen, sondern vielmehr Subunternehmern die Ausführung der Arbeit übertragen wird, und sich unter diesen durch gegenseitiges Abtreiben der zu vergebenden Arbeiten eine Schmuktonturrenz entwickelt hat, welche in unerhörter Weise die Preise drückt und dieser Preisdruck wieder auf die Fliesenleger wie Arbeiter bezüglich des her zustellenden Quantums unheilvoll wirkt. Dieses System ist in allen Geschäften zu beobachten. Es wird baher den einzelnen Organisationen anempfohlen, Maßnahmen zu treffen, welche geeignet sind, diesem unerhörten und ungemein schädlichen Treiben entschieden entgegen zu treten und Abhilfe zu schaffen."
Schiller- Theater.
Schiller- Theater 0.( Wallner- Theater). ( Morwit- Oper.) Sonnabend, abends 8 Uhr: Die Afrikanerin. Gr. Oper in 5 Aften v. G. Meyerbeer . Sonntag, nach m. 3 Uhr, bei halben Breisen: Marie, die Regimentstochter. Sonntag, abends 8 Uhr: Carmen. Montag,, abends 8 Uhr: Der Wildschütz.
Schiller- Theater Charlottenburg . Sonnabend, abends 8 Uhr: Der Herr Ministerialdirektor. Luftspiel in drei Aften von Alexander Bisson und Fabrice Carré. Sonntag, nach m. 3 Uhr: Heimat.
Sonntag, abends 8 Uhr: Der Herr Ministerialdirektor. Montag, abends 8 Uhr: Der Herr Ministerialdirektor.
Castan's Panoptikum
Das
165 Friedrichstr. 165
Riesen- Vivarium.
of, wochentäglich abends von 7 bis 9½ Uhr statt. Geöffnet 7 Uhr wird nicht erteilt. Gilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Sonnabends beginnt die Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Werkzeichen beizufügen. Briefliche Antwort zulässig. 2. Beds Austritt aus der Kirche richten Sie an das Amtsgericht, in deffen Bezirk Sie wohnen, ein Schreiben etwa folgenden Inhalts:„ Ich melde hiermit meinen Austritt aus der Landeskirche und beantrage, meinen Austritt aufzunehmen." zu welchem Amtsgericht Ihre Wohnung gehört, ersehen Sie aus dem Adreßkalender, II. Teil. Dort ist bei den einzelnen Straßen angegeben, welches das zuständige Amtsgericht ist. Der Antrag iſt von dem Antragsteller zu unterschreiben. Das Gericht ſtellt eine Abrift des Antrages dem Vorstande der Kirchengemeinde zu, der der Antragsteller angehört. Der Austritt selbst erfolgt dann durch persönliche Erklärung des Austretenden vor dem Richter. Ohne eine Ladung willige frühestens am 29. abzuwarten in der Regel erfolgt teine Ladung hat der Austritts. spätestens am 42. Tage fich persönlich bei dem Amtsgericht zur Abgabe seiner Erklärung zu melden. Dort wird innerhalb dieser 14 Tage seine Austrittserklärung zu Protokoll ge
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Tritt
nommen. Damit ist der Austritt vollzogen. Der Austretende tann eine Bescheinigung des Austritts oder eine Abschrift des Protofolls verlangen. Die Kosten werden später erfordert. Sie betragen 3,- M. für das gesamte Berfahren und etwa 50 Pf. Schreibgebühren. Der Austritt aus der Kirche zieht keinerlei Nachteile nach sich. Er hat aber den Vorteil, daß man endlich trittserklärung folgenden Stalenderjahres ab ist der Ausgetretene zu von der Kirchensteuerpflicht befreit wird. Vom Schluß des auf die Auspersönlichen Kirchensteuern nicht mehr verpflichtet. Wer in diesem Jahre austritt, hat also vom Schluß des Jahres 1909 ab Kirchen steuern nicht mehr zu zahlen. Die Ehefrau hat den Austritt be fonders zu erflären. Der Ehemann tann für seine minderjährigen Kinder den Austritt erklären, nicht aber für ſeine Ehefrau. steuern zu zahlen; nach der herrschenden Ansicht haftet hierfür der Che die Ehefrau nicht aus, so hat sie für ihre Berson weitere Kirchen mann. Ein weiterer Vorteil des Austritts ist der, daß der Austretende der Kirche auch dafür leine Gebühren mehr zu bezahlen hat, daß er dieser die Beerdigungsarbeit erspart. In den firchlichen Streifen Berlins herrscht die Ansicht, daß ein der Kirche Angehöriger, der sich auf dem Gemeindefriedhof begraben läßt, troßdem der Kirche für die nichtgeleistete Arbeit ziemlich erhebliche Gebühren zu zahlen hat. Da die Kirchengemeinden für Berlin haben, so fällt die Ersparnis, welche der Kirchenaustritt nach sich zieht, und Umgegend eine erhebliche Erhöhung der Stirchensteuern beschlossen ziemlich erheblich ins Gewicht.
R. S. 27. 1. Nein. 2. Ja.
W. W. 100. Nein.
8. 59.
unseres Erachtens ist das sogenannte austaufsgeld, welches hiesige Kirchengemeinden dafür erheben, daß die Arbeit der Beerdigung ihnen erspart ist, bem Geseß nicht entsprechend. Indessen ist uns ein Urteil des Rammers gerichts oder des Reichsgerichts über diese Frage nicht bekannt. Lassen Sie es auf einen Brozeß wegen der 15 Mart, die für Nichtbenutzung der Grab. ftätte gefordert werden, ankommen. Die Aussicht der Klage ist freilich eine zweifelhafte. Derartigen unberechtigten Forderungen der Kirche entgeht derjenige, der aus der Kirche austritt, auf jeden Fall. Stoften tragen zu können, und der Bescheinigung über den fruchtlosen müßten unter Ueberreichung der Bescheinigung über das Unvermögen, die Ausfall des Sühnetermins beim Landgericht, in dessen Bezirk Sie wohnen, beantragen, Ihnen das Armenrecht zu bewilligen. In diesem Antrag müssen Sie die Gründe Ihrer Klage und die Beweise für dieselben angeben.
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C. W. 16. Sie
Allabendlich 8 Uhr:
Ein Walzertraum. Dperette von Dstar Strauß.
Friedrich- Wilhelmstädtisches Schauspielhaus.
Heute 7%, Uhr: Bum ersten Male: Der Stabstrompeter. Gesangspoffe in vier Aften von B. Mannstaedt. Mufit von G. Steffens. Sonntag 3 Uhr: Madame Sans Gêne. 8 Uhr: Der Stabstrompeter.
Lustspielhaus.
Abends 8 Uhr:
Die blaue Mans.
Neues Operetten- Theater Schiffbauerdamm an Quiſenſtr.
Luisen- Theater. Urania. DERNHARD ROSE THEATER barbam 5, en Der Wulfenta
Reichenberger Straße 34. Sonnabend, den 20. Juni:
Die Stimme des Blutes.
Borher:
Dir wie mir, oder:
Dem Herrn ein Glas Waffer. Sonntag nachm. 3 Uhr: Der Hüttenbefizer. Abends: Die Stimme des Blutes. Montag: Goldland.
W. Noacks Theater
Neues Operetten. Der Mann mit Direttion: Rob. Dill. Brunnenstr. 16
den drei Frauen.
Luisen.
8 Uhr. Nur einmalige Aufführung!
Die Stimme des Blutes. Er muß aufs Land
Trianon. Frau Baronin. Bernhard Nose. Am Altar. Metropol. Das muß man seh'n. Apollo. Die süßen Grifetten. Spe zialitäten.
oder: Der luftige Ehemann. Bor- und nachher: Sämtliche Spezialitäten! Anfang 6 Uhr.
Wissenschaftliches Theater.
Taubenstraße 48/49.
Abends 8 Uhr:
( Gr. Frankfurter Str. 132. 8 Uhr. Wochentagspreise. Im Hause der Sünde ( Um eine Liebesnacht).
Z
COLOCIS HER CARTEN
Heute Sonnabend nachmittags 4 Uhr:
Großes Sommerfest.
Konzert von 3 Militärkapellen. Abends: Feuerwerk, Illumination, Tanz. Eintritt 1 M., Kinder unter 10 Jahren die Hälfte.
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bier Aften von Maximilian Braun ( Grundmotiv von Zola).
Sommerpreise. Anfang 8 Uhr: Der Mann mit den drei Frauen.
Passage- Theater.
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Saisonerfolg!
Brunnen- Theater Gastspiel Willi Agoston in der
Badstraße 58. Direkt.: Willi Voigt.
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Bum 273. Male:
Das muß man seh'n
Revue in 12 Bildern m. Ges. und Tanz. Anfang 8 Uhr. Rauchen gestattet.
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Ohne Extra- Entree.
Der Riese
aller Riesen
Pisjakoff
Eintritt 50 Pf. Kinder, Soldaten 25 Pf.
Volksgarten- Theater
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der.
Hamannschen Hamannschen Ackerpachter.
Erstklassige Spezialitäten.
Karl Braun, Berwandlungs- Künstler. Mirzl v. Wenzl, Tschuschtes Liliputaner. Paul Coradini. Eröffnung 2 Uhr. Anfang 5 Uhr. Borberlauf von 10 Uhr ab.
Das Tollste vom Tollen und die
neuen Juni- Spezialitäten.
Täglich
Die Welt ein Paradies
große Ausstattungs- Revue und das großartige Spezialitäten- Programm. Ant. Sonnt. 4 Uhr, Wochent. 4%, Uhr