Mittwoch, 24. Juni 1908.
dem ermäßigten Extrazugfahrpreise zu befördern. Einzelne machten Beweiserhebung festgestellt wurden. Der Bürger. von diesem Angebot Gebrauch,
die meisten hatten aber kein Fahrgeld.
durch möge bei den Leuten die Auffassung entstanden sein, es liege
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meister sei nicht angegriffen oder beleidigt worden. Der Artikel erkenne vielmehr an, daß sich der Bürgermeister die größte Mühe bie wir in Nr. 208 des„ Vorwärts" vom 6. September 1907 schilderten, meister und sein Polizeiinspektor hätten alles mögliche versucht, um es gewesen, die Leute ruhig dort zu lassen, wo sie waren, sie würden Sie verlangten, nach Oschersleben befördert zu werden. Der Bürger- ruhigen und nach Möglichkeit für sie zu sorgen. Am besten wäre gab, um die durch den Agenten schmählich betrogenen Leute zu bes wurde gestern in einem umfangreichen Prozeß gegen unseren ver- die Leute in Güte zum Fortgehen zu bewegen. Er habe nach Oschersantwortlichen Redakteur Genossen Hans Weber vor der 4. Straf leben telegraphiert, aber von dort sei das Fahrgeld nicht bewilligt sich mit der Zeit schon von selbst entfernt haben. Diese ganz bers kammer des Landgerichts I verhandelt. In dem genannten Artikel worden. Dann habe er bei den Direktionen der beiden Zechen in Neu- nünftige Maßnahme würde der Bürgermeister auch wohl getroffen wurde ein Vorgang am Bahnhof Neumühl bei Hamborn im Rhein mühl angefragt, ob sie die Arbeiter, die nicht abreisen können, wieder haben, wenn nicht der Eisenbahninspektor dazwischen gekommen land in folgender Weise dargestellt: Am 3. September morgens hielt in Arbeit nehmen und ihnen Wohnung geben würden. Die Direktionen Drud auf den Bürgermeister ausübte, um diesen zur Entfernung wäre und wie der Staatsanwalt sagte einen wohltätigen fich eine Menge von einigen hundert Bergleuten am Bahnhof Neumühl auf. Sie hatten auf den dortigen Zechen gearbeitet, waren hätten sich dazu bereit erklärt, denn es herrschte Mangel an Arbeitern. der Leute zu bewegen. Im übrigen sei das Verhalten der von einem Agenten Kühn für ein Bergtvert in Oschersleben an- Das habe der Bürgermeister den Leuten am Bahnhof mitgeteilt. Hier- Bolizeibeamten durchaus nicht einwandfrei ge geworben und sollten am genannten Tage mit einem Extrazuge dorthin eine Verabredung gegen sie vor, um sie an der Abreise zu hindern wesen, sie seien, wie die Beweisaufnahme ergeben habe, nicht befördert werden. Die Bahnverwaltung ließ aber den Extrazug nicht ab, und zur Wiederaufnahme der Arbeit in Neumühl zu bewegen. Die forrekt vorgegangen. Ohne Befehl und ohne Veranlassung hätten weil der Agent die Kosten desselben nicht erlegen konnte. Der Agent hatte mitteilungen des Bürgermeisters seien von den Leuten nicht beachtet sie die Säbel gezogen und seien damit vorgegangen gegen eine mehrden Arbeitern freie Fahrt nach Oschersleben zugesagt. Als ihnen worden, sie riefen nur immer, sie wollten abreisen. Schließlich habe werde im Artikel nicht behauptet, und das alles sei erwiesen. Aus mitgeteilt wurde, der Ertrazug fönne nicht abgehen, weil er nicht der Bürgermeister den Leuten mitgeteilt, wer nicht abreisen wolle lose Menge und gegen den am Auflauf unbeteiligten Abel. Mehr bezahlt werde, wollte niemand daran glauben. In der Menge ver- auf seine Kosten und auch in Neumühl nicht wieder anfangen wolle diesem Grunde und auch, weil ihm der Schutz der§ 193 zur Seite verbreitete sich vielmehr das Gerücht, die Fahrkosten seien wohl da, und infolgedessen kein Obdach für die Nacht habe, dem werde die stehe, müsse der Angeklagte freigesprochen werden. das Geld werde aber zurückbehalten, damit die Arbeiter nicht fort- Polizei Unterkunft besorgen. Aber trotzdem habe sich keiner vom tämen und deshalb genötigt wären, wieder auf den Zechen in Neumühl in Arbeit zu treten. Der Menge habe fich infolgedessen eine betriebsinspektor eingetroffen, der habe vom Bürgermeister gebnis der heutigen Verhandlung den Artikel ohne jede AenBlaze entfernt. Im Laufe des Nachmittags sei ein Eisenbahn- Weber betonte in seinem Schlußwort, er würde nach dem Ergroße Aufregung bemächtigt, der Bürgermeister habe sie zu be verlangt, daß der Platz vor dem Bahnhofe geräumt werde, sonst berung aufnehmen und vertreten, da nichts von chwichtigen versucht, das habe nichts geholfen, dann hätten nach müsse er, der Betriebsinspektor, sich über den Bürgermeister be- ben tatsächlichen Angaben desselben widerlegt der Aufforderung, den Platz zu verlassen, die Polizeibeamten schweren. Gegen 6 Uhr abends habe der Polizeiinspektor die worden sei. Auf der Anklagebant müßte eigentlich der ge die Säbel gezogen und auf die Menge eingehauen, die dann nach Aufforderung zum Verlassen des Plazes an die Menge gerichtet. wissenlose Agent sizen, der einige hundert Arbeiter ins Glend trieb allen Richtungen auseinanderstob. Einem ant hätten
Stelle.
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Parteibrille
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Der Angeklagte
Das Urteil
unbeteiligten Fuhrmann sei durch einen Säbelhieb die Hand ges Nur die Schreier und Strateeler feien noch dageblieben. Die Polizei und dadurch auch alles verschuldete, was sich infolgedessen ereignete. spalten worden. Der Darstellung dieses Tatbestandes hatten wir beamten seien nun langsam gegen die Leute vorgegangen und uatürlich einige fritische Bemerkungen über die bekannte preußische hätten sie ermahnt, fich doch zu entfernen. Einer der Beamten sei lautete auf einen Monat Gefängnis. In der Begründung sagte Polizeischneidigkeit und das polizeiliche Vorgehen gegen wehrlose von einem Manne angegriffen worden. Erst darauf hätten die der Vorsitzende: Den höheren Polizeibeamten mache der Artikel Bürger hinzugefügt. Durch unsere Darstellung, deren Richtigkeit von der Anklage die Säbel gezogen. Es seien dann noch einige Beamte angegriffen angeordnet und den unteren Beamten werde vorgeworfen, sie seien Beamten, ohne daß ein Signal dazu gegeben wurde, den Vorwurf, fie hätten ohne Grund die Räumung des Blazes bestritten wird, sollen Bürgermeister und Polizeibeamte in Hamborn worden, beleidigt sein. Einige zwanzig Beugen, darunter der Bürgermeister worden. Mehr als 40 uniformierte Beamte seien vor dem Bahnhof deutet, die Polizei habe sich in den Dienst der Zechenverwaltung aber der Widerstand der Menge sei bald gebrochen ohne Grund auf die Menge vorgegangen. Es werde auch ange= von Hamborn und eine Anzahl von Polizeibeamten waren zur gewesen. gestellt und da sie nicht erreichte, was sie im Interesse der Zeche Zu Beginn der Verhandlung hielt der Vorsigende, des Polizeiinspektors Arno Ib, der auch befundete, daß nicht nur den. Das alles entspreche nicht den Tatsachen, sondern das GegenMit den Angaben des Bürgermeisters deckten sich die Aussagen erreichen wollte, so sei auf die wehrlose Menge losgeschlagen worLandgerichtsdirektor Lehmann, dem Angeklagten Beber vor, er müsse doch aus seinen bisherigen Erfahrungen wissen, die angegriffenen, sondern auch die anderen Polizeibeamten ihre teil sei erwiesen. Namentlich sei auch der Vorgang mit Abel in geSäbel zogen. daß in Artikeln, wie dem vorliegenden, vieles übertrieben werde, Die weitere Beweisaufnahme erstreckte sich auf eine hässiger Weise entstellt. Keine Zeuge habe angeben können, daß daß von den angegebenen Tatsachen vieles nicht stimme und die Reihe von Einzelfällen beim Vorgehen der Polizei. Hier ergab sich jemand ohne Grund von den Polizeibeamten geschlagen wurde. ganze Darstellung durch die dasselbe Bild, was sich gewöhnlich bei derartigen Gerichts- Dagegen hätten die Zeugen, die man für zuverlässig halten könne, berhandlungen zeigt. Die Bolizeibeamten behaupteten und bekundet, daß, wo die Beamten den Säbel gebrauchten, auch ein gesehen sei.- Weber antwortete darauf: Eine Darstellung des und nur Angriffe abgewehrt hätten, aber nicht als Angreifer gegen dem Angeklagten nicht zugebilligt werden. beschworen ohne Ausnahme, daß sie die Angegriffenen gewesen seien ausreichender Grund dazu vorlag. Der Schutz des§ 193 fönne Borgehens der Polizei gegen eine wehrlose Menge sei doch keine das Publikum vorgegangen seien. Anders lauteten dagegen die Parteiangelegenheit, es könne also nicht die Rede davon sein, daß Aussagen derjenigen Zeugen, welche die Wucht der Polizeifäbel am die Angelegenheit durch die Parteibrille gesehen sei. Im übrigen eigenen Leibe schmerzhaft fühlen mußten. Einer dieser Zeugen ist Berurteilt ist danach in erster Instanz unser Genosse, müsse er doch darauf verweisen, daß einer Zeitungsredaktion nicht der auch in unserem Artikel erwähnte Fuhrmann Abel gerichtet aber das System gewissenloser Bechenmagnaten, das die Mittel zur Verfügung stehen, um festzustellen, ob alles, was im Er kam mit seinem Wagen nach dem Bahnhofe, um Sachen ausländische Arbeiter nach Deutschland lockt und dann ins Elend Blatte aufgenommen wird, bis auf das Tipfelchen über dem i derjenigen Bergarbeiter abzuholen, die in Neumühl bleiben wollten. bringt. Nicht minder gerichtet ist das Polizeisystem: das Erstimme. Nun erhob sich der Erste Staatsanwalt Stein- Abel wurde von den Beamten zurückgewiesen und als er trotzdem gebnis der Beweisaufnahme hat unsere Darstellung bis aufs brecht und behauptete mit Nachdruck, daß die Darstellung des Ar versuchte, zum Bahnhof zu gelangen, stießen ihn einige Polizei- Tipfelchen über dem i bestätigt. Kein aus Männern des Volks tikels doch durch die Parteibrille gesehen sei. Bum Beweise seiner beamte und schlugen mit den Säbeln auf ihn ein, wobei ihm Anschauung wies der Erste Staatsanwalt auf die kritischen Bevom Volt gewähltes Gericht hätte ein Schuldig ausgesprochen. Die merkungen über die Schneidigkeit der Polizei hin und meinte, daran Berufsrichter haben auch durch die Art und Höhe der Strafe sehe man doch, daß der Vorgang den Lesern vom Parteistandpunkt gezeigt, daß sie sich der Ungerechtigkeit ihres Spruchs nicht bewußt aus dargestellt worden sei. sind. Das wird insbesondere nach der Art der Leitung schreiende Mißstände wie die in der Verhandlung flargestellten durch der Verhandlung niemand überraschen. Wenn zum Himmel wie die Weber und hielt ihm vor, daß dies und das und jenes sich doch von einer Schankwirtschaft aus beobachtet hat, gab an, die Wienge schafft werden könnten, so tame solch harten und ungerechten Urteilen Ein an dem Auflauf unbeteiligter Zeuge, der die Vorgänge Bestrafung derer, die diese Mißstände bekämpfen, aus der Welt geganz anders abgespielt habe, als wie es im Artikel dargestellt worden fei, die Polizei das klang deutlich aus der Nede des job schon nach alten Seiten auseinander, aber die Polizeibeamten wie dem gefällten ein Verdienst zu. So lange aber die Tatsachen Landgerichtsdirektors heraus verfolgten die Fliehenden mit gezogenen Säbeln. In einem Augen- und die Logit nicht auf den Kopf gestellt werden, wird habe einwandfrei gehandelt. Webers Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld, blick war der Plak frei. Dann sei der Fuhrmann Abel gekommen man dem Gericht nur δας Verdienst zubilligen können, bemerkte hierzu: Was der Herr Vorsitzende eben vorgetragen habe, und so behandelt worden, wie er selber es darstellte. Nach den wiffe er doch nur aus den Akten. Dem Angeklagten seien doch alle Aussagen der Polizeibeamten sollen nur zwei von ihnen mit Preußen Justiz und Gerechtigkeit verschiedene Begriffe sind. Die die Tausenden die Augen darüber öffnet, daß in diese Dinge nicht bekannt gewesen, man fönne ihm also doch nicht Abel zu tun gehabt und nur einer derselben in Verteidigung ihn ge= borwerfen, daß er diese Tatsachen bei der Veröffentlichung des schlagen haben. Durch Aussage des Bürgermeisters wurde Richter haben nach bestem Gewissen geurteilt Artikels nicht berücksichtigte. Als Weber hierauf wieder das jedoch festgestellt, daß gleichzeitig fünf Beamte um Abel gerecht urteilen, weil wie auch die Art der Verhandlung, insbesondere Wort erhielt, um auf die Borhaltungen des Vorsitzenden zu ant- herum waren und ein anderer Beuge hat gesehen, daß mindestens drei die außerordentliche Erschwerung der Berteidigung durch den Vorworten, wollte er auch dem Staatsanwalt auf dessen Ausführungen vier Beamte den Abel mit Säbeln schlugen. Eine Zeugin, die Bewußtsein ihrer Befangenheit und Boreingenommenheit völlig fehlt. worten, wollte er auch dem Staatsanwalt auf dessen Ausführungen Beamte auf Abel einschlugen. Ein weiterer Zeuge bekundete, daß fizenden, zeigte, sie Gefangen, so befangen sind, daß ihnen das von der Parteibrille etwas erwidern. sich nach der polizeilichen Aufforderung entfernte, hat von einem Schade, daß eine phonographisch getreue Wiedergabe der Sausflur aus gesehen, daß Fliehende, die an ihr vorbeieilten, von Berhandlung unmöglich ist. den verfolgenden Polizisten mit dem Säbel geschlagen wurden. An allen Eden sah man Polizisten. Wenn sie jemanden bemerkten, der auf der Straße stand, dann wurde ihm zugerufen:
Landgerichtsdirektor Lehmann hielt hierauf eine längere Ansprache an den Angeklanten
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mit der Begründung, es solle Punkt für Punkt verhandelt werden. Bei diesem Punkt sei aber die Verhandlung noch nicht angelangt. Rechtsanwalt Rosenfeld legte
Verwahrung dagegen ein, daß der Vorsitzende den Angeklagten unterbreche.
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welche er zum Schutz vorhielt,
die Hand,
durch einen Säbelhieb gespalten wurde. Abel hat auch, wie er angab, noch Hiebe bekommen, als er schon fortlief.
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,, Was stehst Du da!"
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daß
es
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sie konnten nicht
Das Förfterdrama vom Müggelfee.
Das Gericht, die Geschtvorenen, der von zwei Sicherheitsbeamten Gestern fand zunächst am Tatort selbst ein Lokaltermin statt. geleitete Angeklagte, der Verteidiger und der Staatsanwalt trafen gegen 8 Uhr morgens auf der Station Rahnsdorf ein. Nach einem furfen Marsch durch den Kiefernhochwald kommt man an das Wirtshaus Paradiesgarten".
Schwurgericht im Walde.
Der Vorsitzende des Gerichts, Landgerichtsdirektor, Schneider, hat mit den beiden Beisißern und dem Gerichtsschreiber an einem Gartentisch Platz genommen und stellt fest, daß die sämtlichen Herren Geschworenen zur Stelle sind. In einiger Entfernung steht der Angeklagte Schwarzenstein mit seinem Verteidiger Dr. Schwindt in eifriger Unterhaltung. In der Gaststube des freundlichen Wirtshauses steht noch der Tisch und das rote Plüschsofa, auf dem der Erfchoffene am Mordabende noch den letten tat in seinem Leben gespielt hat. Mit Wehmut nehmen die beiden Zeugen, die damals feine Partner waren, wieder an diesem Tische Plaz. Bald nachdem der Angeklagte eingetroffen war, fest sich der Zug in Bewegung. Von dem Restaurant bis zur Mordstelle der Vorsitzende in ruhiger sachlicher Weise nochmals furz die einzelnen Momente der Tat, wie sie sich bisher ergeben haben, vorzutragen. Der Busch, hinter dem der Täter geftanden hatte, als cr den Schuß abgab, wird zum Gegenstand allgemeinen Interesses und allerlei Versuche werden angestellt. Die Stelle, an der die Leiche des Försters aufgefunden worden war, ist zurzeit nur durch einen Haufen Feldsteine fenntlich gemacht. An einer anderen Stelle macht der Kriminalkommissar davon Mitteilung, daß hier Wil Schwarzenstein gestanden hatte, als ihn der Polizeihund Nige" in auffallender Weise beschnüffelte. Wieder ein Stüd weiter, am kleinen zum Forsthause gehörenden Kartoffelader, waren die Fußspuren aufgefunden, die nach Behauptung der
und gleich gab es Wichse, sagte die Zeugin. Jeder, der auf dem Der Staatsanwalt habe hier alles mögliche vorgebracht, um Wege war, wurde geschlagen. Ein anderer Zeuge gab an, ein Stimmung gegen den Angeklagten zu machen. Den Staatsanwalt Polizist habe ihm zugerufen:" Berfluchter Hund, willst Du gleich habe der Vorsitzende nicht unterbrochen. Der Verteidiger dagegen fortlaufen" und dann habe ihn der Polizst geschlagen. Weiter sei schon mehrfach unterbrochen worden und jetzt unterbreche der wurde bekundet, daß ein Betrunkener, der bereits am Boden lag, Borsigende auch den Angeklagten, dem doch die Möglichkeit gegeben von zwei Polizeibeamten mit dem Säbel geschlagen wurde. werden müsse, auf das zu antworten, was der Staatsanwalt gejagt Einmal war bei der Zeugenvernehmung auch die Rede davon, hat.- Der Vorsigende, Landgerichtsdirektor Leh- daß einige der an der Versammlung Beteiligten rote Müßen gemann entgegnete: Gewiß soll dem Angeklagten diese Möglichkeit tragen und besonders stark gelärmt hätten, nachdem sie der Schnaps= gegeben werden; aber es ist meine Sache zu bestimmen, wann das flasche zugesprochen hatten. Der erste Staatsanwalt geschieht. Ich bitte, mich nicht immer zu unterbrechen. Rechts hielt es für notwendig, über Herkunft und Bedeutung der roten anwalt Rosenfeld verwahrte sich dagegen, daß er den Vorsitzenden Müßen ein besonderes Verhör zu veranlassen, er fragte auch einen unterbreche. Der Vorsitzende sei es ja, der ihn, den Verteidiger, und Zeugen, der solche Müße getragen hatte, ob er denn wisse, daß den Angeklagten fortwährend unterbreche. Rot die Farbe der Sozialdemokratie sei. Bei dem Verhör stellte Damit war dieser für die Verhandlungsart ohne Parteibrille sich alsbald heraus daß die verdächtigen roten Müßen nichts charakteristische Zwischenfall erledigt. anderes waren, als rotbraune Sportmüßen mit weißem Stern. Weber fonnte nunmehr dem Staatsanwalt antworten, daß In seinem Plädoyer bezeichnete sie der Staatsanwalt als rote er, der Herr Erste Staatsanwalt, die Lehre der Sozialdemokratie Narrentappen. nicht fenne, wenn er meinte, es sei ein Ausfluß der sozialdemo- Bemerkenswert ist noch die Aussage eines Neumühler kratischen Lehre, wenn das schneidige Vorgehen von preußischen 3 e che nbeamten, weil sie eine Erklärung für die Stimmung Polizeibeamten gegen eine wehrlose Menge fritisiert wird. Solche gibt, von der die Menge vor dem Bahnhofe beherrscht war. Dieser ist nur ein Weg von wenigen Minuten. Hier angekommen, beginnt Stritiken seien auch von den Blättern anderer Parteien geübt worden, Bechenbeamte und noch einige seiner Kollegen sind schon am frühen als in Berlin die Säbelattacken gegen friedliche Demonstranten und Morgen auf dem Bahnhofsplaz erschienen und haben die Arbeiter Arbeitslose stattfanden. In dem unter Anklage stehenden Artikel unter Versprechungen zum Weiterarbeiten in Neumühl zu bewegen fönne er, der Angeklagte. nichts Beleidigendes finden. Erster versucht. Das geschah, ehe noch bekannt geworden war, daß der Staatsanwalt Steinbrecht : Wegen eines gleichen Artikels Ertrazug nicht abgelassen werden würde. Hiernach ist es durchaus sei doch der Redakteur der Arbeiterzeitung" in Duisburg verurteilt erklärlich, daß später, als es hieß, der Zug geht nicht ab, und als worden. Weber erwiderte: Das sei nicht der gleiche Artikel auch der Bürgermeister und die Polizeibeamten den Arbeitern gewesen. In dem Vorwärts"-Artikel fehlen alle beleidigenden sagten, sie könnten wieder in Neumühl arbeiten, die Menge an ein Stellen des Duisburger Artikels. Rechtsanwalt Rosen- abgekartetes Spiel glaubte. feld beantragte nun, daß dieser Artikel, der sich bei den Akten be- Nach Schluß der Beweisaufnahme wurde allseitig auf die Verfindet, sowie das betreffende Urteil verlesen werde, und zwar so- lesung des Duisburger Artikels und Urteils verzichtet. gleich. Denn durch den Hinweis auf das den übrigen ProzeßErster Staatsanwalt Steinbrecht beteiligten nicht bekannte Urteil könne doch unbewußt Stimmung beantragte eine Gefängnisstrafe von sechs Wochen Anklage, von dem Angeklagten herrühren sollen. Noch eine kleine Sie sofortige Berlesung ab und behielt sich dieselbe für dem Bürgermeister von Hamborn den Vorwurf, er habe verkehrte gegen den Angeklagten gemacht werden. Das Gericht lehnte und führte zur Begründung des Antrages aus, der Artikel mache Strecke und aus dem dichten Waldesgrün taucht das freundliche später vor. Nach diesem Vorgefecht um die Rechte des Angeklagten und der und zweckwidrige Maßnahmen gegen die angesammelte Menge auf. Vor dem Tor hat der jebige Bewohner, der Förster Kant , Berteidigung begann die Vernehmung der Zeugen. Als erster wurde angeordnet und den unteren Polizeibeamten werde der Vorwurf Bosto gefaßt. Ein typischer märkischer Försterhof, der sich vor den gemacht, sie seien ohne Grund mit dem Säbel gegen Wehrlose Blicken der Angekommenen auftut. Ein aus gelben Backsteinen er Bürgermeister Schreder vernommen. Seiner Aussage zufolge hat die Ansammlung der vom Agenten Kühn düpierten Bergarbeiter borgegangen. Die Beweisaufnahme habe jedoch ergeben, daß die bautes Haus, die schiffbedeckte Scheune, die Ställe mit den wohl. hat die Ansammlung der vom Agenten Kühn düpierten Bergarbeiter Beamten sich nur gegen Angriffe gewehrt haben. Dies Recht genährten Kühen, auf dem Hof allerlei Adergeräte, das ist der Ort, morgens um 8 Uhr begonnen und während des ganzen Tages ge- stehe jedem Bürger zu, also haben es auch die preußischen Polizei- wo der ermordete Förster Schwarzenstein gelebt hat. Dicht an den währt. Auch viele Neugierige hatten sich außer den Bergleuten vor beamten. Es sei für die Beamten im höchsten Grade beleidigend, Drahtzaun gedrängt, steht eine hundertköpfige Menschenmenge, die dem Bahnhofe angesammelt. Der Beuge habe die Polizeibeamten wenn ihr Vorgehen in Parallele gestellt werde mit der Affäre gespannt der Dinge warten, die da kommen sollen. Die wichtigsten angewiesen, sich den Leuten gegenüber, die ja nur durch die Schuld in Breslau , wo nach der Darstellung des Vorwärts" einem ganz Verhandlungen spielen sich des Agenten in eine unangenehme Lage gekommen waren, recht unbeteiligten Manne die Hand abgehauen sei. nachsichtig und geduldig zu verhalten. Er selbst, habe auch im Innern des Hauses verschiedene Versuche gemacht, die Leute zu beschwichtigen. Nachab. Die Flinte des jungen Schwarzenstein, die unter so ver dem feststand, daß der Erirazug nicht abgelassen und der beantragte die Freisprechung des Angeklagten. Er berief dächtigen Umständen erst verschwunden und dann von ihm selbst Agent das Fahrgeld nicht bezahlen würde, erklärte sich die Eisenbahn- sich darauf, daß die Vorgänge am Bahnhofe in dem Artikel nicht wiedergefunden war, spielt die Hauptrolle. Der Angeklagte bleibt bertaltung bereit, jeden, der nach Digersleben fahren wolle, aulanders dargestellt worden sind, als wie sie durch die heutigelnagh wie vor bei der Angabe, daß er die Flinte hinter den an der
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Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld
Försterhäuschen.