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Nr. 145. 25. Jahrgang.

3. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Mittwod, 24. Juni 1908.

Partei- Angelegenheiten.

Rigdarf. Die Genossen und Genoffinnen, welche Bücher aus der Bibliothek entliehen haben, werden gebeten, dieselben wegen der am 1. Juli stattfindenden Inventur möglichst bald zurückzugeben.

Berliner   Nachrichten.

laffen:

Denkmalsfrage in Nord- und Süoorutschland.

unrecht haben. Aber es ist eben ein höchst trauriger Zustand, daß einmal der Fiskus auf seinem Gelände Wohnhäuser mit Aus solche schematische Behandlung bei uns einreißen konnte. Während gängen nach dem Markgrafendamm errichten will. Bis dahin wird man in vielen städtischen Ressorts schon auf individuelle Anschau  - die Regulierung des Markgrafendammes immer noch keine völlige sein. ung der Verhältnisse hohen Wert legt, ist gerade die Armenverwal- Das fistalische Grundstüd ragt noch ein wenig in das Straßenland tung am rüdständigsten geblieben. Erst seit einigen Jahren hat binein, so daß hier die Bordschwelle, um dem Bürgersteig die not­wendige Breite geben zu können, einstweilen in den Damm hinein vor man sich, dem Drängen der öffentlichen Meinung folgend, langsam geschoben werden muß. Der Magistrat hofft, daß den vielfachen selagen zu der Ansicht bequemt, daß moderne Reformen hier dringend am der Bewohner von Berlin  - Ost über die bisherige Blaze find. Nichts ist bedenklicher im Armenwesen, als die Armut unwegsamteit des Martgrafendammes mit seiner schematisch zu behandeln. Auf diesem verhängnisvollen Fehler Regulierung ein Ende bereitet sein werde. Not tat's längst. basieren die meisten Anklagen, welche seit Jahr und Tag gegen unsere Armenverwaltung erhoben worden sind. Hoffentlich macht Zur Abstimmung über den Achtuhr- Ladenschluß. auch vorliegend Herr Dr. Straßmann, der Dezernent des Kranken- Unsere Leser sind unterrichtet über das Schicksal des preis­Von den verschiedensten Seiten gehen uns Mitteilungen und Irrenpflegewesens, wieder gut, was der Wissenschaftler im gekrönten Virchow- Denkmals. Bekanntlich scheitert die Aufstellung zu, nach denen bei Juhabern offener Ladengeschäfte Personen Ressort des ersten Mannes an der städtischen Armensprize nach des Denkmals auf dem Karlsplatz daran, daß der Kaiser hierzu ſeine erschienen sind, um die Abstimmungskarten in Empfang zu Schema F. übers Knie bricht. Genehmigung verjagt hat, weil ihm die Ausführung des Denkmals nehmen. nicht nach seinem Geschmack ist. In Süddeutschland   wird nach dieser Da nach einer Bekanntmachung des Polizei­präsidenten die Ladeninhaber ihre Abstimmung für oder gegen Ueber die Verwaltung des städtischen Friedhofes in Friedrichsfelde   Richtung hin anders verfahren und zwar direkt entgegengesezt, wie den Achtuhr- Ladenschluß bei dem Vorsteher oder dessen Stell- werden uns in letzter Beit Slagen vorgetragen, die die Amtsführung aus folgender Meldung der Frankfurter Zeitung  " ersichtlich ist. bertreter des für das Geschäft zuständigen Polizeireviers des Verwalters bezw. seines Stellvertreters da draußen in ein recht Der Karlsruher   Magiftrat hat nachstehende Bekanntmachung er­schriftlich oder zu Protokoll erflären sollten, tauchte der Ver- sonderbares Licht rücken. Eine uns zugegangene Zuschrift lautet: Die Generalintendanz der Großherzoglichen Zivilliste teilt mit, dacht auf, daß es sich bei dem Einholen dieser Karten durch Am 19. Juni besuchte ich den Zentralfriedhof in Friedrichsfelde.   der Großherzog lasse den Stadtrat einladen, den von Herrn fremde Personen um einen Trick der Gegner des Achtuhr- In meiner Begleitung befanden sich meine Schwägerin und meine Prof. Fridolin Dietsche   nunmehr fertiggestellten Entwurf des ge Ladenschlusses handele. Wie uns nach neuerlichen Er- beiden Kinder im Alter von fünf und sieben Jahren. Wir planten Karl- Wilhelm- Denkmals in Augenschein zu nehmen und sich kundigungen mitgeteilt wird, haben einige Unterkommissare haben nahe Verwandte auf dem Friedhofe zu liegen. Nachdem dann zu äußern, ob er geeignet zur Ausführung er­ohne Kenntnis des Polizeipräsidenten zu dieser Art wir deren Gräber besucht hatten, wollten wir auch gleich der achtet werde. Um auch der Bürgerfchaft Gelegenheit zu der Einholung der Karten durch den Ausschuß Ausschuß der Beerdigung des Genossen Bohn beiwohnen. Wir gingen in geben, den Entwurf zu sehen und sich darüber ein Urteil zu Ladeninhaber und Gehilfen ihre Zustimmung erteilt. die Leichenhalle, wohnten der Andacht bei und erbauten uns an den 21. ds. bis einschließlich Sonntag, den 28. ds., vormittags von bilden, sei Anordnung getroffen, daß das Modell von Sonntag, Im Interesse einer gewissenhaften Erledigung der Abstimmung dem schönen Gefange. Eine Ansprache wurde nicht gehalten, es ben 21. bs. bis einschließlich Sonntag, den 28. ds., vormittags von 11 bis 1 Uhr und nachmittags von 4 bis 6 Uhr täglich im Atelier liegt es aber, die Abstimmung so zu erledigen, wie auf den war auch kein Prediger dabei; dafür aber Kränze und Buketts mit des Verfertigers besichtigt werden kann. Der Stadtrat werde er­Abstimmungsfarten vorgeschrieben ist, und sich jeder Verlangen, roten Schleifen. Die Trauerversammlung begab sich aus fucht, hiernach eine öffentliche Einladung an die Bürger­mittelung durch Befugte oder Unbefugte zu enthalten. Die der Halle. Der Sarg wurde auf den Wagen gehoben und der fchaft zu erlaffen." Bestimmungen, die der Polizeipräsident über die Abstimmung Trauerzug setzte sich in Bewegung. Wir reihten uns ihm ein; beröffentlicht hat, lauten: meine Schwägerin mit den beiden Kindern etwa zehn Schritte vor " Ich fordere auf Grund des§ 139f Abs. 2 der Gewerbeordnung mir, ich ohne Kind hinterher. Jetzt werde ich gewahr, daß ein hierdurch alle in der Lifte eingetragenen beteiligten Geschäftsinhaber Mann zu einigen Frauen mit Kleinen Kindern auf dem Arm spricht: einschließlich der Antragsteller auf, ihre Aeußerung für" oder gegen Bleiben Sie zurück mit den Kindern 1" Meine Schwägerin bezieht den oben erwähnten Antrag entweder schriftlich oder zu das wohl nicht auf sich. Sie ging mit meinen Kindern weiter. Unter­Protokoll in der Zeit vom 17. bis einschließlich 30. Juni 1908 dessen komme ich an dem Herrn vorbei. Sie bleiben auch zurüd!" in den für ihr Geschäft zuständigen Polizeirevier bureaus herrscht er mich an. Ich habe kein Kind," antwortete ich ihm. Da hause gebracht. während der Dienststunden einzusenden oder abzugeben. Für die Entgegennahme dieser schriftlichen bezw. protokollarischen packt mich der Mann am Arm und zwingt mich, herauszutreten. Der Vor den Augen der Frau erschossen hat sich in der Lauben­Wenkerungen, ferner für die Prüfung, ob diejenigen, welche eine Trauerzug stockt einen Augenblick, setzt sich dann aber langfam folonie an der Ede der Wisbyer- und Neumannstraße der 39 Jahre Aeußerung abgeben, zu den( in der Liste eingetragenen) beteiligten wieder in Bewegung, und neben mir höre ich eine Frau sagen: alte Maler Wilhelm Beyer   aus der Kaiser- Friedrichstr. 71. Bc­Geschäftsinhabern gehören, endlich zur Eintragung der Aeußerungen Weshalb lassen Sie die anderen Frauen mit Kindern durch- schäftigungslosigkeit soll die Ursache sein. in die Liste ist für jeden Revierbezirk der betreffende Reviervorsteher gehen?" Nachdem der Trauerzug vorüber war, richtete ich an den Auf einer Segelpartie ertrunken. Durch den Leichtsinn zweier ( bei Behinderung desselben sein Stellvertreter), für den übrigen Teil Beamten, denn als solcher entpuppte sich der Herr, die Frage, junger Männer hat die 21jährige Anna Meyer aus der Schleusen­des Verfahrens der königliche Regierungsrat Dr. Schmölders hier- warum ich denn aus dem Zuge austreten mußte, obwohl ich straße 31 in Woltersdorf   den Tod gefunden. Das junge Mädchen selbst zum Kommissar ernannt worden. hatte gestern mit zwei ihm bekannten Herren auf dem Flatensec eine Kahnpartie unternommen. Obwohl das Boot nur für zwei Bersonen berechnet war, wurde es von den drei jungen Leuten be­stiegen. Außerdem besaßen die beiden Männer den Leichtsinn, das Fahrzeug, ein Rollfißboot, noch mit einem Segel zu versehen. Es dauerte nicht lange, so schlug der Kahn um und die Insassen stürzten in die Fluten. Während es gelang, die beiden jungen Leute 3 retten, fand die M. den Tod im Wasser. Ihre Leiche konnte noch nicht geborgen werden.

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Ich bemerke hierbei ausdrücklich, daß gemäߧ 5 Absatz 1 der Bureau zu kommen, wo er mich feststellen wollte. kein Kind bei mir hatte, worauf er mich barsch aufforderte, ins Dieser Auf oben erwähnten Bundesratsvorschriften bei der demnächstigen Fest­stellung der Zweidrittelmehrheit, welche für die Einführung des forderung folgte ich, weil ich selbst wissen wollte, mit wem ich zu tun Achtuhr- Ladenschlusses nach obigem Antrag erforderlich ist, nur hatte. Inzwischen stellte meine Schwägerin die Adressen von Zeugen diejenigen in der Liste eingetragenen Geschäftsinhaber gezählt fest, die den Hergang gesehen hatten." werden, welche eine bestimmte Aeußerung für oder gegen den An- Dieses Vorgehen des Herrn Friedhofsverwalters wird lebhaft trag innerhalb der oben festgesetzten Frist abgegeben haben. Später illustriert durch das Benehmen des Stellvertreters am Grabe des eingehende Aeußerungen, ferner Aeußerungen, die unbestimmt oder Genossen Bohne. Genosse Ernst hatte sich veranlaßt gesehen, dem toten ausweichend lauten, oder von nicht in der Liste eingetragenen Ge­schäftsinhabern, oder von einer anderen Person als dem Geschäfts- Freund einige Abschiedsworte in die Gruft nachzurufen. Als Genoffe inhaber selbst, eingesandt oder abgegeben werden, bleiben unberüd- Ernst in die Reihen der Leibtragenden zurüdtrat, trat anscheinend sichtigt. Kein Geschäftsinhaber, auch wenn er zahlreiche Filialen derselbe Herr auf unseren Genossen zu, ihn auffordernd, nach dem befigt, hat mehr als eine Stimme; das Stimmrecht ist in dem für Bureau zu kommen. Genosse E. bedeutete ihm, die Feier nicht zu das Hauptgeschäft zuständigen Polizeirevier auszuüben; follte es stören, er werde später seiner Einladung folgen. Kaum war die vorkommen, daß dies in der Liste nicht eingetragen ist, wohl aber Feier zu Ende, erfolgte erneut die Aufforderung, ins Bureau zu eine Filiale, so kann das Stimmrecht in dem für die Filiale zu kommen und wieder mußte dem eifrigen Herrn gesagt werden, sich ständigen Revier ausgeübt werden, jedoch jedenfalls nur einmal. Die den Geschäftsinhabern zugegangene Boſtfarte ist der schrift etwas zu zügeln. Genosse Ernst ging dann freiwillig ins Bureau lichen Abstimmungserklärung beizufügen bezw. bei protokollarischer zur Aufnahme des Tatbestandes. Wir können uns taum erklären, was die Herren veranlaßt, so Abstimmung mitzubringen, um die Auffindung des Abstimmenden in vorzugehen. Haben sie etwa den Rottoller bekommen, daß sie von der Liste zu erleichtern. Außerdem wird es für alle diefenigen Geschäftsinhaber, die als dem Anblick der roten Schleifen so nervös werden? Man müßte es solche auf dem Revierbureau nicht genügend bekannt sind, fowie bald annehmen, wenn man in Betracht zieht, daß bei der Beerdigung, allgemein bei schriftlicher Aeußerung über den Antrag der Beifügung die vorher stattfand, der aber ein Prediger beiwohnte, niemand zu bezi. Borlegung einer Legitimation bedürfen( z. B. Beglaubigung fehen war. der Unterschrift des Geschäftsinhabers durch den zuständigen Bezirks- Dafür hatte es aber schon Vertvunderung erregt, daß Frauen, vorsteher: Beifügung des Steuer- Veranlagungsschreibens oder Steuer- die eine buntgedruckte Schürze umhatten, und ein Grab gießen zettels usw.). Für die Rücksendung brieflich eingesandter Legiti- wollten, diese Schürze abgeben mußten. Erst als diese Frauen ihre mationspapiere ist zugleich ein Freifuvert beizufügen." Gießarbeit beendet hatten und den Friedhof verlassen wollten, Abschiebung altersschwacher Leute nach dem Irrenhause. Wir erstattete man ihnen die Schürzen wieder zurüd. Wir erwarten, daß die städtischen Behörden den Herren flar haben mehrfach berichten müssen, daß bejahrte Personen beiderlei Geschlechts, für die in der Familie nicht mehr ausreichend gesorgt machen, daß sie Beerdigungen nicht zu stören und sich eines Be­werden konnte, und daher der Antrag auf Unterbringung im tragens zu befleißigen haben, das der Würde städtischer Friedhofs­Siechenhause gestellt werden mußte, kurzer Hand nach einer der angestellter entspricht.

Mit Recht wird hierzu bemerkt, wenn anderwärts ebenso ber­fahren würde, hätten manche Wizblätter weniger zu tun.

Ein Opfer der Site ist der wohnungslose Gelegenheitsarbeiter Ernst Jädel geworden. J. wurde gestern auf einem Holzschuppen hatte einen Sitzschlag erlitten und war, da keine Hilfe zur Stelle am Schlesischen Tor als Reiche aufgefunden. Der Bedauernswerte fam, an den Folgen gestorben. Die Leiche wurde nach dem Schau­

Die königl. Eisenbahndirektion schidt uns folgendes Schreiben: In Nr. 131 Ihres Blattes vom 6. b. M. brachten Sie einen Ar­" In Nr. 131 Ihres Blattes vom 6. d. M. brachten Sie einen Ar­tifel Ueber eine widerliche Szene auf dem Bahnhof Halcnsce", der der Berichtigung bedarf.

Der Vorfall hat sich wesentlich anders abgespielt, als Sie ihn schildern. Unzutreffend ist vor allem, daß der Bezirksaufsichts­beamte mit dem Kommandostabe geschlagen haben soll. Der Her­gang ist folgender: Der um 4 Uhr 38 Min, nachmittags in Salen­fee eintreffende und dort endende Zug sollte vom Bahnsteig fort­gesezt werden, als ein Rangierer einen Reisenden in einem Abteil 3. Klaffe lang auf der Bank liegend und schlafend vorfand. Seine Versuche, ihn zu wecken und zum Verlassen des Wagens zu be­wegen, waren erfolglos, so daß ihn der Rangierer aus dem Abteil hob und auf eine Bahnsteigbank sette, von der er später herunter­geglitten war, nun auf dem Bahnsteig lag und seinen Rausch weiter ausschlief. Hier fand ihn der Bezirksaufsichtsbeamte und versuchte dieser, ihn durch gütliches Zureden zum Verlassen des Bahnsteiges zu bewegen, wozu er sich aber unter Schimpfen nicht verstehen gierers, jeder an einem Arm faffend, vom Bahnsteig führte, was bei wollte, so daß ihn der Bezirksaufsichtsbeamte mit Hilfe eines Ran der Trunkenheit des Reisenden wohl denn Eindruck des Zerrens" gemacht haben kann. Mit dem Befehlsstabe hat der Stations­beamte nicht geschlagen. Er hatte auch nicht den geringsten Anlaß, sich etwa gegen einen Angriff zu wehren, denn der betreffende Rei fende war durchaus harmlos."

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Wir haben die Berichtigung der königl. Eisenbahndirektion un serem Gewährsmann vorgelegt. Derselbe hält die Behauptung, daß städtischen Zrrenanstalten geschafft worden sind. Es bedurfte in Der Betrieb der städtischen Fleischvernichtungs- und Ber  - der Aufsichtsbeamte mit dem Kommandostabe wiederholt auf den dem einen Falle crst energischer Intervention beim Stadtrat Dr. wertungsanstalt in Rüdniß bei Bernau   ist voll im Gange. Es find Reisenden eingeschlagen habe, und zwar so fräftig, daß man es auf Etraßmann, der dann allerdings die sofortige Entlassung aus Herz- bereits eine Menge Produkte an Fett, Leimgallerte und Tier- dem zweiten Bahnsteig knallen hörte, vollständig aufrecht. Unser berge anordnete. Derartige Abschiebungen nach jenem Orte, wo förpermehl gewonnen. Reflektanten auf diese Produkte können Gewährsmann ist der Meinung, daß die königl. Eisenbahndirektion diese Berichtigung nicht erlassen hätte, wenn sie vorher den Auf­man mit den dort Untergebrachten die wenigsten Umstände zu Proben in Rüdnih besichtigen und darauf Offerten abgeben. machen pflegt, werden besonders gern beliebt, wenn es sich um un- Aus den Kreifen der Handelshilfsarbeiter wird uns geschrieben: fichtsbeamten, der zu der fraglichen Zeit auf dem zweiten bemittelte Leute handelt, für die also die Armenverwaltung ein- In Berlin  , Rigdorf usw. haben die Inhaber der Warenhäuser, Bahnsteig Dienst hatte, vernommen hätte. Dieser Herr suchte tritt. Mit der Armut macht man ja in der Regel nicht allzuviel Manufakturtaren-, Eisenwaren- usw. Geschäfte durch ein Abkommen unserem Gewährsmann gegenüber zwar das Verhalten seines Koi­Federlesens. Der erste Gang führt zum zuständigen Armenvor- während der heißen Monate Juni, Juli und August Sonntags von legen zu entschuldigen, mußte aber doch zugeben, daß 12-2 Uhr geschlossen. Während nun vorgenannte Branchen dieses das Schlagen nicht nötig gewesen wäre. Daß das ſteher, der zweite zum Armenarzt, und dann geht's" nach Schema im Interesse ihrer Angestellten wenigstens gehalten haben, wird jetzt auch in der obigen Berichtigung" zugegeben wird, ist anerkennens F". Das hat fürzlich ein Berliner   Armenarzt bestätigt. Dem- während der Werbung des Achtuhr- Ladenschlusses von einzelnen wert, vermag aber natürlich die bedauerliche Tatsache selbst nicht felben wurde eine Greisin zugeführt, die an der Schrulle litt, daß Unternehmern in der Damen- sowie Herrenkonfektionsbranche der aus der Welt zu schaffen. Es beweist nur, wie berechtigt unsere fie ohne Arbeit, kein Anrecht auf Nahrung habe. Sonst ließ sich Verfuch gemacht, diefes Abfonimen zu durchbrechen. Die Handlungs- Stritit war. mit der Frau ganz vernünftig auskommen. Bei geringerem Alter gehilfen sowie die Handelshilfsarbeiter ersuchen uns, dieses der Feuerwehrbericht. In der letzten Nacht hatte die Feuerwehr müßte man ja solche Weigerung zur Nahrungsaufnahme als fire Arbeiterschaft zur Kenntnis zu geben, mit dem Bemerken, daß die mehrere größere und sehr gefährliche Brände zu löschen, die sämt Idee, also als eine ausgesprochene Geistestrankheit, auffaffen. Mit Parteigenossen und Genoffinnen dahin wirken möchten, daß diefe lich durch Selbstentzündung von Breßfohlen ausgekommen waren. alten Leuten wird das dagegen nicht so streng psychiatrisch ge- Bergünstigungen den Angestellten während der Sommermonate vor- Unter anderem mußte der 16. Zug um 10 Uhr abends auf dem läufig noch erhalten bleiben. Kohlenbahnhof Wedding an den Fennstraße längere Zeit löschen. nommen. Man betrachtet und behandelt allgemein praktisch nur Radikaler wäre, wenn endlich durch Ortsstatut die völlige Ein großer Stapel Breßkohlen stand dort in Flammen. Um diese als Altersschwäche, was wissenschaftlich freilich Geistesschwäche ist. Sonntagsruhe im Handelsgewerbe eingeführt würde, so lange das zu löschen, mußte längere Zeit Wasser gegeben und der Stapel aus­Diese wissenschaftliche Diagnose darf jedoch nur ausnahmsweise gesetzlich noch nicht geschehen ist. einandergerissen werden. Früh um 3 Uhr stand dort schon wieder den Grund abgeben, daß man die betreffende Person ins Jrren­Der Markgrafendamm, der das Stadtgebiet Berlin   im Osten ein anderer Stapel in Flammen. Abermals mußte der 16. Zug hous stedt. Soviel Rücksicht ist man doch, falls nicht gerade irgend gegen die Borortgemeinden Stralau und Borhagen Ruvnelsburg Waffer geben. Um 11 1hr abends wurde der 8. Zug nach der ein gemeingefährlicher Zustand vorliegt, schon der Familie schuldig. abgrenzt, soll nun endlich auch in seiner legten Strede Gräfest z. 35 alarmiert, ivo ebenfalls Breßkohlen in großer Aus­Denn niemand legt Ehre damit ein, daß ein Verwandter sich im reguliert werden. Es hat ein bißchen sehr lange gedauert, bis dehnung in Brand geraten waren, so daß es längerer Löschtätigkeit Irrenhause befindet. Wollte man sämtliche alte Leute, deren Ver- die Regulierung dieses Verkehrsweges, der übrigens nach Eröffnung bedurfte, um den Brand auf seinen Herd zu beschränken. Der standskräfte gelitten haben, als reif für Dalldorf" halten, so des Hafens am Stralauer Anger" noch an Bedeutung gewinnen 20. Zug hatte mit der Löschung eines Kohlenbrandes in der Kreuz­müßten die städtischen Siechenhäuser bis auf wenige Betten entleert wird, in voller Ausdehnung zustande kommen konnte. Die Verzögerung straße 6 zu tun. Ferner brannten Möbel und anderes in der Straß werden. Die Geistesschwäche ist aber ein Krankheitsmoment, mit erflärt sich daraus, daß über die Rechte und Pflichten der beteiligten burger Straße 18, Heidenfeld Straße 20 und anderen Stellen. In dem man sich im Siechenhause so gut als möglich abfinden muß. Weſtſeite des Markgrafendamms gehört zu Berlin  , die Ditſeite geraten und auf dem Grerzierplay an der Schiebter Straße eine Gemeinden nur sehr schwer eine Einigung herbeizuführen war. Die der Bellermannstr. 79 war das Laufbrett auf dem Dache in Brand Das hat man anderwärts auch längst kapiert, nur Berlin   muß gehört in ihrer füdlichen Strede zu Stralau, in ihrer nördlichen zu alte appel. Außerdem hatte die Wehr noch in der Thoma­ſelbſt darin wieder mal eine Extravorstellung geben. In dem Borhagen- Rummelsburg  . Die südliche Strecke ist bereits reguliert, ftusstr. 8, Rottbuser Straße 27, am Kottbuser Dammunt bert neuesten, zur unserer Kenntnis gelangten Falle wurde der Armen- auf der Berliner   wie auf der Strafauer Seite, zu regulieren ist jetzt Stellen zu tun. arzt höflichst gebeten, die Unterbringung im Siechenhause zu be- nur noch die nördliche Strede auf beiden Seiten. Die Einigung der fürworten. Er erklärte jedoch im barschen Amtston: Was Sie Stadtgemeinde Berlin   mit Borhagen- Rummelsburg ist erreicht: wünschen, ist mir ganz gleichgültig. Bei uns geht alles nach Berlin   reguliert die Strede, Borhagen- Rummelsburg übernimmt Schema F. Ihre Mutter gehört nach Dalldorf   oder Herzberge!" fortan ihre Unterhaltung. Dagegen hat ein Uebereinkommen mit Natürlich wurde, nun der Unterbringungsantrag einstweilen 6u- fich noch nicht herbeiführen laffen. der Eisenbahndirektion, der einzigen Anliegerin auf Berliner   Seite, Stadtverordnetenversammlung. In Frage kommt hier rückgezogen. Dem Antrage des Magistrats, die Deputation zur Revision Wir gestatten uns, anderer Meinung als der Herr Armendestor eine Beteiligung an den Regulierungskosten und die Ueber­nahme eines zum Bürgersteig erforderlichen Streifens. des Vertrages mit dem Elektrizitätswerk Südwest aufzulösen, zu sein. Er mag mit seinem Schema F. praftisch nicht so ganz Bom Fistus wird Berlin   diese Leistungen fordern, wenn wurde zugestimmt, da ein neuer Vertrag mit dem Elektrizitätswerk

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Schöneberg  .

Vorort- Nachrichten.