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nicht berzeichnet, nur die nichtssagende Phrase, daß das englische Berichtsjahre jedoch auf mehr als 111 000 Personen. Bei Beginn Es handelte sich in den betreffenden Artikeln um die Kritik Ver Graubuch nicht mehr enthalte wie das belgische! Und der des Jahres zählten die Gefängnisse 95 000, am Ende des Jahres Polizeimaßnahmen in mehreren Fällen. Am Dienstag wurde vor Minister D'Avignon erhob einen energischen Protest" und ver- 125 000 Insassen, wobei es Tage gab, daß diese Zahl die Höhe dem Reichsgericht die Revision Hoffmanns verhandelt. ficherte, daß er nicht ermangeln werde, Mitteilungen zu von 165 000 erreichte." Sie rügte hauptsächlich Verkennung des§ 193( Wahrneh Der Reichsanwalt machen, wenn solche zu machen sein würden.- berechtigter Interessen.) Das war Soweit das zitierte Blatt. Welche Zustände in den Gefängnissen hielt eine solche nicht für vorliegend. Die bloße Aussicht, auch eindie ganze Antwort" auf die präzise Frage Neujeans, herrschen, ist aus dem amtlichen Bericht nicht zu ersehen. Darüber mal ins Bolizeigefängnis fommen zu können, genüge nicht, um ob die Regierung unter ihrer ministeriellen geben uns die Ereignisse in Jekaterinoslaw, Astrachan usw. den Schutz des§ 193 in Anspruch nehmen zu können. Eine indiVerantwortlichkeit wagen würde, zu bedeutlich genug Aufklärung. Oder ein amtliches Rundschreiben viduelle Beziehung des Angeklagten zu den geschilderten Vorgängen haupten, daß nach dem 24. April feinerlei Verdeckt unfreiwillig die grauenhaften Zustände auf, in welchen habe nicht bestanden. Der Angeklagte habe gar nicht den vermeinthandlungen zwischen England und Belgien in der die Opfer des Barismus schmachten. Wieviel kalte Grau- lichen Mißstand abstellen, sondern lediglich in seinem Pressetricg Rongofrage stattgefunden haben! famteit ist zum Beispiel in folgendem Rundschreiben ent- mit der Polizei recht behalten und einen Trumpf ausspielen wollen.(?!) Das Reichsgericht verwarf die Revision
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Eine gelbe Abfuhr.
Nicht doch: die ganze Antwort war es nicht! Die Regierung halten, das die Hauptgefängnisverwaltung anläßlich der zuhat auch die Anträge der Opposition abgelehnt, die Kammer bis nehmenden Hungerstreits in den Gefängnissen versendet:„ Da zum November zu bertagen, bis die Abgeordneten Klarheit der Verzicht auf Nahrung so heißt es in diesem„ Kulturüber die Situation gewonnen haben und die Frage der dokument" ein durchaus freiwilliger() ist und nicht durch Gelben, Rudolf Lebius , hat auch den Genossen Baul Schlegel Der bekannte Er- Sozialdemokrat und jeßige Häuptling- der Monopolgesellschaften, die die durch den Regierungs- Maßregeln verhindert werden kann, die von der Gefängnis- von der Fränt. Tages post" zu Nürnberg wegen Beleidi= vertrag vorgesehenen Lasten um 200 bis 300 Millionen verwaltung abhängen, so ist lettere auch nicht für die Folgen dieses gung verklagt, weil dieses Parteiblatt zu dem Bericht über den bermehren kann, aufgeklärt und gelöst ist. Verzichtes verantwortlich, selbst wenn der Tod eines Prozeß des Lebius gegen den Vorwärts" einige Bemerkungen Die Regierung und die Majorität begehen also die Ungeheuer- Arrestanten eingetreten fein sollte." Die Gefangenen über den früheren Lebenslauf des Lebius gemacht hat. Dieser lichkeit, die unerhörte politische Frivolität, das Haus die Annexion mögen also, bis zum äußersten getrieben, zum letzten Mittel, zum scheint jedoch zu den Nürnberger Gerichten kein Zutrauen zu haben, beraten zu lassen, ohne es über eine der wichtigsten Fragen Hungerstreit greifen. Die Gefängnisverwaltung ist für die Folgen, der Materie, über das Regime der Konzessionen selbst für den Tod der Gefangenen nicht verantwortlich", denn die aufzuklären; ohne aufzuhellen, in in welchem Stadium Handlungsweise der Gefangenen war ja„ durchaus freiwillig"... ihre Verhandlungen und Abmachungen mit der englischen Reaierung sich befinden.
Denn es ist natürlich leere Sophisterei,
wenn der Minister erklärt, daß alle Korrespondenzen Besserung der Beziehungen zu China . nesfentlicht wurden, da es sich nicht allein um„ Korrespondenzen" Zolio, 24. Juni. Japan hat seinen Geschäftsträger in Bering schlechthin, sondern selbstredend um alle Formen von diplomatischen angewiesen, der chinesischen Regierung mitzuteilen, daß Japan sich Bereinbarungen handelt, die zwischen den beiden Mächten stattfinden. der Entwickelung des chinesischen eiles der Mandschurei So nüchtern hat sich der gewissenlose, absolute Geschäftsstand- nicht nur nicht entgegenstellen, sondern sie unterstützen werde. punkt, von dem aus das Haus die Annerion„ berät", noch nicht ge- werde auch einem Bahnbau von Hsin- min- tun nach Fa- ku- mönn zeigt, wie in dem gegenwärtigen Stadium. Ausflüchte, leere Phrasen fein Hindernis in den Weg stellen. auf alle Anfragen um Aufklärung der Sachlage und schließlich brutales Schweigen auf die Frage der Opposition, wie weit die Regiernng in ihren Verhandlungen mit England gelangt ist....
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und den Beklagten vor das Schöffengericht Berlin- Mitte zitieren, denn er wollte den fliegenden Gerichtsstand in Anwendung bringen weil in jenem Bezirk die Tagespost" in einer öffentlichen Lejehalle aufliegt. Gegen diese Absicht wurde Protest eingelegt, und das ge= nannte Gericht hat nunmehr die Klage des Lebius abgewiesen, weil es nicht zuständig sei. Der Umstand, daß nach Behauptung des Klägers die Fränt. Tagespost " im Bezirk des Schöffengerichts Berlin- Mitte verbreitet sei, fönne die Zuständigkeit desselben nicht begründen, da Kläger in diesem Bezirk seinen Wohnsitz oder stän digen Aufenthalt nicht habe.
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Vom sächsischen Reservatrecht. Der Genosse Robert Grössch von der„ Dresbener Boltszeitung" erhielt einen gerichtlichen Strafbefehl zugesandt, laut dem er vier Wochen und drei Tage aft abbrummen soll wegen angeblicher Uebertretung der( mit dem Reichspreßgefeß in Widerspruch stehenden) Verordnungen der Dresden - Altstädter Amtshauptmannschaft, die den Princeton ( New Jersey ), 24. Juni. ( Auf deutsch - Boytott mit Strafe bedrohen. Die" Dr. Volksztg." berinulèt, atlantischem Kabel.) Der frühere Präsident der Ver- daß das Verbrechen durch einige Notizen über einen Streit in einer einigten Staaten Grover Cleveland ist gestorben. Brotfabrit verübt sein soll.
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Mit der Verwerfung der von Destrée und Neujean ge= stellten Anträge um Bertagung der Verhandlung haben die Annexionisten ihre Taktik der Lösung der Annegionsfrage flar genug enthüllt: im Dunkel die Beratung durchzupeitschen! Grover Cleveland ist 1837 geboren, war zuerst Lehrer, dann Straffonto der Presse. Der Handlungsgehilfe Ahrens zu Erst das Geschäft abschließen mag dann kommen, was da will: Advokaturschreiber, schließlich selbst Advokat in Buffalo, wo er 1881 Hannover , früher Geschäftsführer der dortigen Stelle des antizum Bürgermeister gewählt wurde. Im nächsten Jahr wurde er semitischen Handlungsgehilfenverbandes, hatte wegen einiger Artikel, Ein Konflikt mit England oder der finanzielle Ruin Belgiens Gouverneur des Staates New York und im Jahre 1884 gegen den bie der Bolts wille" zu Hannover während der Kaufmannswenn nur die Beute gesichert ist!... Und selbstredend werden auch republikanischen Kandidaten Blaine zum Präsidenten der Ver- gerichts- Wahlbewegung veröffentlichte, den Genossen Thomaser jene Leute, wenn der Tag anrückt, mitstimmen, die als Deputierte einigten Staaten gewählt. Am 4. März 1885 trat er sein Amt an. berklagt. Das Gericht erkannte wider Thomaser auf 80 Matt im Parlament die Interessen Belgiens und als Ad- Nachdem er 1888 unterlegen, wurde er 1892 gegen den Republikaner Gelstrafe, berurteilte aber auch den Antisemiten auf erhobene ministratoren von Rongogesellschaften. andere Harrison nochmals zum Präsidenten gewählt. Eine Wiederwahl Widerklage zu 30 Mart Geldstrafe. Interessen zu vertreten haben. Denn wenn man, wie die annet- lehnte er ab. tionistische Mehrheit, strupellos die Interessen des Landes in der Songofrage preisgibt, dann wird einem nicht schwer zu erraten, wie die in den Kongogeschäften engagierten Herren den Appell Destrées beantworten werden, im Namen der Ehre und der politischen Delikatesse" an der Kongoabstimmung nicht teilzunehmen. Italien .
Der Generalstreik.
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Cine Privatdepesch e meldet uns, daß die Depeschenzensur die Absendung genauer Berichte verhindert. Der Zustand in Parma sei andauernd ernst. Offiziös wird dagegen mitgeteilt, daß der allgemeine Ausstand in der Stadt Parma beendet sei. Von anderer Seite wird noch gemeldet:
Cleveland vertrat innerhalb der demokratischen Partei eine gemäßigte Richtung; der Gegensatz zu den Republikanern bestand wesentlich in für Herabsetzung der Schutzölle. der Ablehnung imperialistischer Bestrebungen und in dem Eintreten
Soziales.
Das dicke Fell des Arbeiters.
Ein Arbeiter, den ein Arbeitgeber schimpft, darf nicht zu rasch Abbruch der Beziehungen mit Venezuela . sich beleidigt fühlen. Wenn er deshalb gar zum Gericht rennt, Washington , 24. Juni. Das Staatsdepartement hat amtlich fann's ihm passieren, daß das Gericht ihn belehrt, er fei doch nur bekannt gegeben, daß der amerikanische Geschäftsein Arbeiter, da brauche er nicht so empfindlich zu sein. Die Frage, träger Benezuela deglassen hat und zurzeit eine wie dick das Fell sein muß ,, mit dem ein. Arbeiter fich gegen reise des Geschäftsträgers wird hier darauf zurüdgeführt, daß die oft aus Anlaß von Entschädigungsklagen, die aus folchen Schimpfe diplomatische Vertretung dort nicht vorhanden ist. Die Ab- schimpfende Arbeitgeber zu wappnen hat, beschäftigt die Gerichte Vereinigten Staaten bie seitens des Gesandten geforderte Genug reien und einer baran anschließenden Arbeitsniederlegung hervor tuung von Präsident Castro nicht erlangen fonnten.
Militarismus.
New York , 24. Juni. Der stellvertretende Striegssekretär Mailand , 24. Juni. In Parma herrscht Ruhe. In der Res Oliver sagte gestern im Manöverlager, Präsident Roosevelt daktion des Blattes Internationale" find Schriftftüde beplante die Errichtung eines stehenden Seeres in fchlagnahmt worden. Die Angestellten der Straßenbahn haben Stärke von 250 000 Mann in acht Armeekorps, vorausgesetzt, daß sich den Ausständigen angeschlossen. Ueber 10000 Soldaten der Kongreß das Geld bewilligen und das Land die Rekruten stellen find in Parma zusammengezogen. Die Mitglieder des Stadtrats wolle. haben eine Betition eingereicht, um auch gegen die Haltung der Behörden zu protestieren. Die Arbeitsbörsen in Florenz und Genua haben den Antrag auf allgemeinen Ausstand abgelehnt. In Spezia find gestern die Zeitungen nicht erschienen.
Rußland.
Der neueste Streich.
Petersburg, 24. Juni. Eiue Senatsentscheidung verbietet sämtlichen Staats, Landschafts- und Kommunal beamten die Bugehörigkeit zur Kadettenpartei und anderen staatsfeindlichen" Parteien.
Hus der Partei.
Unsere Toten. In Jena starb der Genosse Dtto The bus im jugendlichen Alter von 32 Jahren. Er hat viele Jahre lang in der Partei- und Gewerkschaftsbewegung mit stets lebendigem Eifer gearbeitet. Das Vertrauen seiner Berufskollegen machte ihn zum Vorsitzenden des Arbeiterausschusses der Firma Karl Zeiß; in dieser Eigenschaft hat er manches für die Arbeiterschaft der Beißstiftung durchzufezen vermocht. Im vorigen Jahre wählten ihn die Jenenser Genossen in das Gemeindeparlament. Dort hat er seine Kraft nicht mehr entfalten können; denn bald darauf schon warf ihn die tückische Krankheit aufs Krantenlager, der er schließlich erliegen mußte. Am Sonnabend fand im Gewerkschaftshause eine stimmungsvolle Trauerfeier für den Verstorbenen statt. Genosse Leber hielt eine tief Ein langer Bug bon Genossen und empfundene Gedächtnisrede. Genossinnen begleitete darauf den Sarg zum Krematorium. Polizeiliches, Gerichtliches ufw.
gehen.
Die Gewerbeordnung,§ 124 Biffer 2, gibt dem Arbeitnehmer das Recht, die Arbeit vor Ablauf der verfragsmäßigen Zeit und ohne Auffündigung zu verlassen, wenn der Arbeitgeber oder fernt Vertreter fich grobe Beleidigungen zufchulden fommen ließ. der Möbelfabrik W. Kümmel machte ein Tischlergefelle Sch. bon diesein Recht Gebrauch, nachdem er bom Wertführer Laws beleidigt worden war. Sch., der in Afford arbeitete, hatte auf Lieferung von Material nicht ohne Entschädigung warten wollen. Ja, dem Wortwechsel, den er mit 2. hatte, schimpfte der ihn einen ganz gemeinen Pitti" und einen großen Schmuser". Aus dem Bi fammenhang ging hervor, daß Schmuser" sobiel bedeutete ivis Anschwärzer"," Denunziant" usw. Von dem Wort Pitti" war ohne weiteres flar, daß es gleichbedeutend war mit Sund". Ech. beschwerte sich beim Geschäftsführer Braun, der aber meinte, das feien doch keine Beleidigungen. 2. schimpfte dann in Gegenwart des Br. den Sch. noch einmal:" Sie ganz frecher Pitti! Sie sind sogar noch mehr als das." Sch. erklärte, er werde gehen, wenn L. nicht zurüdnehme. Br. sagte:" Machen Sie, was Sie wollen." Da verließ Sch. die Arbeit.
Die Firma W. Kümmel fand, sie sei geschädigt und klagte gegen Sch. auf Schadenersah. Sch. erhob Widerklage auf Entschädigung Was den Echtrussen gefällt. für entgangenen Verdienst. L. Habe ihn durch gröbliche BeleidiPetersburg, 23. Juni. Die Reichsduma setzte heute die Begungen genötigt, die Arbeit zu verlassen. Vor dem Innungsschiedsratung über den Etat des Ministeriums für Boltsaufklärung fort. gericht, das die Sache bekam, gab die Firma die Aeußerungen L.'s zu, machte aber geltend, 2. sei gereizt worden. Das Schiedsgericht Burischkewitsch( extreme Rechte) hielt eine Rede hauptsächlich wies den Sch. ab. Er ging dann ans Amtsgericht, doch wurde er. über die Volksschule. Er führte aus, eine nationale patriotische auch hier abgewiesen. Das Gericht erkannte an, für Sch. sei frecher Volksschule sei der Grundstein der Staatsmacht und des VolksBitti" und großer Schmuser" eine Achtungs- und mittelbar eine wohlstandes, und wies auf den Ausspruch des Fürsten Bismard bom deutschen Volksschullehrer hin, der den Feind befiegt habe. Auch für wurde am Dienstag vom Reichsgerichte auf die Rebifion sofort niederzulegen. Ob nun eine Beleidigung als folche aufzu Bom dolus eventualis bei Preßvergehen. Aufgehoben Ghrberlegung. Aber nur" grobe Beleidigung" berechtige, die Arbeit die höheren russischen Lehranstalten könne Deutschland zum Vorbilde dienen. Redner wies weiter auf die patriotische des Angeklagten das Urteil des Landgerichtes Görlib bom fassen sei, das werde im Zweifel richtig beurteilt allein von den Richtung der deutschen studentischen Korpo- 18. März, durch das der Genosse Hermann Fleißner Standes- und Berufsgenossen des Beleidigten. Schon der GeDresden als Verantwortlicher der in Dresden gedruckten Gör- schäftsführer habe dem Sch, gesagt, das seien keine Beleidigungen. rationen hin. liber Volkszeitung" wegen Beleidigung der preußischen Vor allem aber sei durch das Innungsschiedsgericht von zwei ApRichter und Schußleute zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt beitgebern und zwei Arbeitnehmern des Handwerkerstandes der worden ist. Die" Görlißer Volkszeitung" wird in der Druckerei Spruch gefällt worden, daß Sch. abzuweisen sei. Das habe nur geder Sächs. Arbeiterzeitung"( jetzt Dresdener Volkszeitung") aus fchehen tönnen, wenn das Schiedsgericht die Aeußerungen L.'s nicht dem Satz dieses Blattes hergestellt. Der Angeklagte hatte diejenigen als grobe, die Arbeitsnieberlegung rechtfertigende Beleidigungen Artikel der Arbeiterzeitung", die nicht in der Görlitzer Bolts. angesehen habe. Dem habe hiernach das ordentliche Gericht sich zeitung" erscheinen sollten, rot zu durchstreichen. Es tam aber ge. anschließen müssen. legentlich vor, daß der Metteur aus technischen Gründen auch Artitel in die" Boltszeitung" aufnahm, die durchstrichen waren. Auf diese Weise ist auch der inkriminierte Artikel Uniformierte Bestien" in die Görlißer Volkszeitung" gekommen.
Die Pogromisten und die Duma.
Ginen interessanten Beitrag zur Charakteristik der„ realen Wachtverhältniffe" in Rußland liefert das Zentralorgan der Schwarzen Hunderte"," Rußfoje Snamja". In einem Artikel, der den jüngsten Pogrom prozessen gewidmet ist, schreibt das Blatt:„ Man wird bis aufs äußerste gereizt durch diese Prozesse, in denen jüdische Mörder, die auf eine Brozeſſion feu erten, als Zivilfläger auftreten. Geben sich denn Justizminister Echtscheglowiłow und die oftobristischen und rechtsstehen den Dumaabgeordneten nicht davon Rechenschaft ab, daß, wenn diefe Angeklagten nicht wären, die von den Juden Pogromiſten" genannt werden, es ihnen nicht möglich gewesen wäre, im Tau rischen Balais aufzutreten.... Mögen sie doch endlich einsehen, daß in Gestalt dieser Angeklagten jenes russische Volt abgeurteilt wird, das die russische Staatsordnung rettete und( den Abgeordneten der Rechten und des Zentrums) die Möglichkeit gewährte, ihre patriotischen Reden in der Duma zu halten. Ausnahmsweise hat das Pogromiſtenblatt ein zutreffendes Urteil abgegeben. Die Ideologie der Herrenduma war nur möglich dank der Praxis der Pogromhelden.
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Hinter russischen Kerkermanern.
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Die Revision des Angeklagten wurde vom Reichsanwalt für begründet erklärt, da der dolus eventualis bom Gerichte nicht ordnungsgemäß festgestellt sei. Das Reichsgericht hob das Urordnungsgemäß festgestellt ſei. teil auf und berwies die Sache an das Landgericht zurück. In der Begründung heißt es: Begründet war der Einwand des Verteidi gers( R.-A. Wolfgang Heine ), daß die Anwendung des§ 20, 2 des Breßgefeßes ohne genügende Begründung erfolgt ist. Einen generellen Eventualbolus hat das Landgericht allerdings nicht angenommen, sondern es ist von der Tatsache ausgegangen, daß ab und zu mehr in die Boltszeitung" aufgenommen wurde als der Redat. teur angeordnet hatte. Einwandfrei ist die Annahme des Landgerichts, daß unter diesen Umständen sehr wohl dem Redakteur eine Berpflichtung oblag, zu prüfen, ob die wirklich übernommenen ArDie Petersburger Zeitung„ Slowo " bringt interessante Einzel- titel einen strafbaren Inhalt hatten oder nicht. Wenn das Landheiten aus dem fürzlich erschienenen Bericht der Hauptgericht nun davon ausgeht, daß der Angeklagte sich habe vorstellen gefängnisverwaltung für das Jahr 1906. müssen, daß bei Nichtausübung dieser Prüfungspflicht leicht ein Viel Grelles und Charakteristisches- so schreibt das Blatt- ist Artikel veröffentlicht werden könne, der strafbaren Inhalt hat, so liegt darin kein Rechtsirrtum. Dagegen bedurfte der Eventualin diesem Bericht enthalten, es muß aber gesagt werden, daß er dolus, den das Landgericht auch hat feststellen wollen, allerdings von dem gegenwärtigen Zustande des russischen Gefängniswesens noch der weiteren Begründung, daß der Angeklagte vorhersehen teine genügende Vorstellung gibt. Im Jahre 1907 hat sich konnte, daß sich der ihm als möglich bekannte Erfolg etwa einvieles geändert. Es genügt, darauf hinzuweisen, daß die Zahl der schleichen könne. Neben dieser Feststellung bedurfte es noch der weizu Katorga"( 8wangsarbeit) Verurteilten während des Berichts- teren Feststellung, daß sein Wille darauf gerichtet war, daß dieser jahres bon 2500 bis 5500 Personen stieg und sich Ende mögliche Erfolg eintrete. 1907 bereits auf 12000 Personen belief Ins
Reine berechtigten Interessen! dessen sind einige Angaben des Berichtes sehr lehrreich. Es Wegen Beleidigung der Elberfelder Polizei erweist sich, daß nur das Jahr 1892 das Jahr der großen ist am 24. Januar vom Landgericht Elberfeld Genosse Otto Hungersnot mit dem Berichtsjahre 1906 tonfurrieren tann: Hoffmann von der Freien Presse" zu zwei Monaten damals belief sich die Zahl der Gefangenen auf 112 000, im Gefängnis verurteilt worden.
Diese Begründung liest sich, wie wenn sie verfaßt wäre nicht von einem Richter, sondern von einem harmlosen Laien, der nicht weiß, daß Gerichtsurteile, Schiedssprüche usw. durch Mehrheitsbeschluß zustande kommen. Das Inmungsschiedsgericht war besetzt mit zwei Arbeitgebern und zwei Arbeitnehmern sowie einem„ Unparteiischen", der den Vorsitz führte. Da ist es leicht möglich, daß der von Standes- und Lerufsgenossen" des Tischlergesellen Sch. gefällte Spruch, der ihn für nicht grob beleidigt erklärte, lediglich hen beiden Arbeitgebern und dem Unparteiischen" zu danken ist. Sch. ging nun ans Landgericht. In der Berufungsschrift führte sein Rechtsvertreter aus, der Geschäftsführer gelte sonst nicht als Standes- und Berufsgenosse des Tischlergesellen, und das Urteil des Schiedsgerichts tönne burch Ueberstimmung ber eigentlichen Berufsgenoffen Sch.'s, nämlich der Arbeitnehmer, zustande getommen sein. Ob jene Beleidigungen grob seien, das könne zutreffender festgestellt werden durch Befragung des Vorstandes vom Deutschen Holzarbeiterverband oder der Arbeitnehmerbeisiger vom Innungsschiedsgericht beztv. vom Gewerbegericht. Doch müsse ohnedies jeder Unbefangene sofort zu der Ansicht gelangen, daß grobe Beleidigungen vorliegen. Das Landgericht gelangte aber nicht au dieser Ansicht, sondern entschied, die Berufung sei zurüdzuweisen. Die Beleidigungen seien nicht grob genug, um Arbeitsniederlegung aus§ 124 der Gewerbeordnung zu rechtfertigen; bei dem Bildungsgrad der in Frage kommenden Personen seien die gebrauchten, Ausbrüde nicht als außergewöhnliche zu betrachten.
Man sieht, daß auch Zivilgerichte Urteile fertig bringen, die dem Arbeiter als vom Klassenstandpunkt aus gefällt erscheinen müssen. Bei dem Bildungsgrad der in Frage kommenden Personen sollen jene Ausdrücke nichts Außergewöhnliches sein. Wie gut doch unsere Richter darüber informiert zu sein glauben, was in, Arbeitertreisen Brauch ist! Was würden sie sagen, wenn nun ein Tischlergeselle bei seinem ihm gerichtlich attestierten Bildungsgrad es für nichts Außergewöhnliches hielte, anch mal seine Herren Arbeitgeber oder dessen Vertreter einen ganz gemeinen Pitti"