Nr. 146. 25. Jahrgang.
1. Beilage des„ Vorwärts " Berliner Volksblatt.
positive Bestimmung zugunsten der Vertretungsbefugnis der Arbeiterfekretäre. Damit würden wir einen bedeutenden sozialpolitischen Fortschritt erreichen.( Lebhafter Beifall.)
Dritter Berhandlungstag. Vormittagssigung.
Um 8 Uhr eröffnet Bömelburg die Verhandlungen. Erster Gegenstand der Tagesordnung ist das Referat von E. Lesche Hamburg über die
Bertretung der Rechtsuchenden durch die Arbeiter- und Gewerkschaftssekretäre vor Gericht.
Redner führte aus: Die persönliche Vertretung der Rechtsuchenden vor Gericht lag ursprünglich nicht im Geschäftsplan der Arbeiterfekretariate. Man glaubte, daß die Rechtsauskunft und die schriftliche Vertretung der Rechtsuchenden genügen werde. Man scheute bei der persönlichen Vertretung die hohen Kosten und Mühen. Aber schon die Gründung des Reichsarbeiterfekretariats ging aus dem Bedürfnis hervor, die Rechtsuchenden vor dem Reichsversicherungsamt persönlich zu vertreten. Inzwischen hat das Reichsversicherungsamt nach Bödiders Abgang der Willkür der Berufsgenossenschaften Tor und Tür geöffnet. Die vielen neuen Spruchsenate fällen so verschiedene Urteile, daß der verlegte Arbeiter eine Beute des Zufalls oder oder seines Anfangsbuchstabens geworden ist. Das alte, längst vergriffene Handbuch für Unfallversicherung fann wegen der Verschiedenheit der Rechtsprechung nicht mehr herausgegeben werden. Eine Reihe von Schlagworten des Reichsversicherungsamtes, so die von der„ lebergangsrente", von der Gewöhnung", z. B. an den Verlust des rechten Mittelfingers, oder von der Unbeachtlichkeit von Veränderungen bis zu 5 Broz.", die erlaubt, die Renten von 33 auf 25 Proz. zu drücken, werden von den Berufsgenossenschaften fleißig ausgenutzt. Auch die Nechtsprechung der Schiedsgerichte bei der Invalidenversicherung, leider der einzigen Spruchinstanz, hat sich seit der noch vom Grafen Posadowsky angeordneten Revision" der Invalidenrenten sehr zuungunsten der Arbeiter geändert. Mit der Rechtsprechung in Krankenversicherungssachen haben sich leider die Arbeiterfekretariate bisher viel zu wenig beschäftigt. Namentlich die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte bei Streitigkeiten läßt infolge des häufigen Wechsels der Richter viel zu wünschen übrig. Nur selten wissen die Gerichte, daß die Anmeldungen des Arbeitgebers über die Lohnhöhe oder die Erkrankung in der Arbeit keine tonstitutive, sondern nur formale Bedeutung haben. In allen diesen Fragen ist fachgemäße persönliche Vertretung der Rechtsuchenden wünschenswert. Ebenso in der gewerblichen Rechtsprechung. Die Rechtsprechung
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der Gewerbegerichte ist durchaus nicht einwandfrei. Sie sollten doch einer sozialen Rechtsprechung und Gesetzgebung vorarbeiten. Statt dessen aber vernachlässigen fie die Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuches , daß, was nicht pfändbar ist, auch nicht aufgerechnet werden kann, oder verweisen die Arbeitgeber, die nicht aufrechnen fönnen, auf ein nicht bestehendes Zurückbehaltungsrecht. Ein besonders schwieriges Arbeitsgebiet für die Sefretäre wird die Vertretung der Rechte der Dienstboten sein. Die Verschiedenheit der Gesindeordnungen und ihr mittelalterlicher Charakter erhöhen hier die Größe unserer Aufgabe, aber auch die Notwendigfeit der persönlichen Vertretung. Dazu kommt, daß die neue Zivilprozeßnovelle den Anwaltsprozeß bedeutend einschränkt und dem Amtsgerichtsgrozeß ein weites Feld öffnet. Als leztes wichtiges Gebiet der Rechtsprechung, das noch nicht von uns bearbeitet wird und das doch sehr bedeutungsvoll ist, nenne ich die Arbeitsordnungen, die vielfach unfittliche Bestimmungen enthalten. Leider sind nun die Arbeitersekretäre nur ant 9 von 98 Orten bei allen Schieds, Kaufmanns- und Gewerbegerichten zur mündlichen Verhandlung zugelassen. Selbst an den Schiedsgerichten sind 6 Arbeitersekretariate nicht zugelassen, nämlich Aachen , Dortmund , Essen, Hochheide, Königsberg und Stettin . Aber selbst da, wo die Arbeiterfekretäre unbeschränkt zugelassen sind, dürfen sie nicht zu oft kommen, weil sie stets ein Verbot riskieren. Um die Rechte der Versicherten und der Arbeitnehmer aber wirksam zu vertreten, müßten wir den Herren vom Gewerbegericht und Schiedsgericht manchmal recht unangenehm werden.( Sehr wahr!) Deshalb gebrauchen wir dringend die feste gefeßliche Grundlage für Vertretungsund Vortragsrecht der Arbeiterfekretäre. Wir wollen nicht den Winkeltonfulenten und Inkassobureaus, die oft in schamlosester Weise arme Schuldner verfolgen, die Bahn öffnen, aber wir verlangen eine
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Kleines feuilleton.
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Der Referent legt folgende Resolution vor:
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Donnerstag, 25. Juni 1908.
die nötigen, oft nicht geringen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Anwesenheit der Arbeitersekretäre ist dringend notwendig, um die zahllosen Nachlässigkeiten des Verfahrens, besonders in Unfallsachen, zu verhüten. Werden uns doch bei Bruchleiden diellrteile mit gedruckten Nach den Bestimmungen des§ 10 Abs. 2 der Verordnung Gründen zugestellt.( Hört! hört!) betreffend das Verfahren vor den Schiedsgerichten für Arbeiter- Körsten Berlin : Unsere Agitation auf Zulassung bei den versicherung, des§ 31 des Gewerbegerichtsgesetzes der auch für Gewerbegerichten und Kaufmannsgerichten haben sich die Rechtsdas Verfahren vor den Kaufmannsgerichten gilt und des anwälte zunuze gemacht. Stadtrat Flesch und Prof. Schanz find § 157 der Zivilprozeßordnung sind die Gerichte befugt, Bevoll- für ihre nachträgliche Zulassung eingetreten. Diese Zulassung aber mächtigte, die das Verhandeln vor den Gerichten geschäfts- würde das Ende des bisherigen Sondergerichtsverfahrens bedeuten. näßig betreiben, zurückzuweisen. Diese Bestimmung wird, von Legen auch wir deshalb in vorsichtiger Beschränkung mehr Wert auf wenigen Ausnahmen abgesehen, von den in Betracht kommenden unsere Beisiger als auf unsere Vertretung. Gegen das LohnbeschlagGerichten dazu benutt, Arbeiter und Gewerkschaftssekretäre als Ver- nahmegesetz und den§ 394 B.G.B. wird seitens der Unternehmer Sturm treter Rechtsuchender in der mündlichen Verhandlung nicht oder gelaufen. Mit Hilfe des Diebstahlsbegriffes, den nur ausnahmsweise zuzulassen. man zieht und dreht, schmuggelt man die Aufrechnung wieder in die In der Erwägung: Rechtsprechung ein. Ohne Gefeß oder Kommentar hatte man den daß dem auf dem Gebiete der Unfallversorgung von Jahr zu beschlagnahmefreien Lohn von 1500 M. jährlich in einen Wochenlohn Jahr schärfer hervortretenden Bestreben der Berufsgenossenschaften, von 28,84 m. verwandelt und beschlagnahmt nun ruhig darauf los. die Renten der durch Unfall Verlegten immer mehr herabzudrücken Sehen wir zu, daß nicht, was wir mühsam erkämpfen, den Unterbeztv. sie ihnen zu entziehen, schon in der ersten Spruchinstanz nehmern durch eine ungerechte Rechtsprechung zurückgegeben wird. dem Schiedsgericht für Arbeiterversicherung wirksam entgegen( Beifall.) getreten werden muß; Bauer Berlin stellt in Uebereinstimmung mit dem Referenten daß nach den Bestimmungen des Invalidenversicherungs- fest, daß diefer nicht etwa den Krankenkassen habe vorwerfen wollen, gefeges die Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung die einzige daß sie ebenso bureaukratisch oder arbeiterfeindlich seien wie die Spruchinstanz zur Würdigung der Unterlagen für die Gewährung anderen Versicherungszweige. Bei den Streitigkeiten der Krankender Invaliden bezw. Altersrenten bilden; tassen, die gewöhnlich rasch durch persönliche Rücksprache erledigt wurden, handle es sich meist um abweichende Rechtsauffassung oder Unkenntnis der Vorstände der kleinen zersplitterten Krankenkassen. Fritsch Liegnig flagt lebhaft über die Vertrauens- ärzte der Berufsgenossenschaften. In Liegniß habe ein Vertrauensarzt einen Arbeiter nach einem Bauunfall für einen Simulanten erklärt, der zwei Tage nachher in das Irrenhaus gebracht werden mußte und innerhalb weniger Wochen starb.
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daß bei den Streitfachen aus der Krankenversicherung eine Vertretung der Versicherten vor den Amts- bezw. Verwaltungsgerichten in Rücksicht auf die Kompliziertheit des in Betracht kommenden formellen und materiellen Rechts geradezu geboten erscheint;
daß von den Entscheidungen der Gewerbe- und Kaufmannsgerichte viele das dem Arbeiterrecht zugrunde liegende soziale Empfinden völlig vermissen lassen und weil die Arbeiterklasse um die Anerkennung und Durchsegung eines vom sozialen Geist getragenen Rechts noch täglich fämpfen muß;
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daß wir in Deutschland noch einer einheitlichen Regelung des Gesinderechts ermangeln und die auf dem Gebiet herrschende Rückständigkeit, sowohl hinsichtlich der gesetzlichen Vorschriften Preußens älteste Gesindeordnung stammt aus dem Jahre 1782 wie auch hinsichtlich der Auffassung der Sachlage ebenfalls eine fachkundige Vertretung vor den in Betracht kommenden Gerichten notwendig macht;
daß die in Frage kommenden Rechtssuchenden fast durchweg weder Zeit, Mittel noch Vorbildung genug befizen, um auf allen diesen Gebieten ihre Interessen hinreichend wahren zu können, während die Berufsgenossenschaften, Versicherungsanstalten, Krankentassen, Dienstherrschaften usw. in der Lage find, ihre Interessen durch juristisch vorgebildete Vertreter wahrnehmen zu lassen, und die Bestimmung im Gewerbegerichtsgeseh, wonach Rechtsanwälte von der Vertretung der Parteien ausgeschlossen sind, für die Arbeiter dadurch an Bedeutung verliert, daß die Arbeitgeber resp. deren Geschäftsführer durch Vorbildung und öfteres Verhandeln vor den Gewerbe- bezt. Kaufmannsgerichten gegenüber den Arbeitern hinsichtlich der Kenntnis des formalen Rechts ohnedies im Vorteil sind;
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fordert der Kongreß von den gefeßgebenden Körperschaften die Borlegung und Verabschiedung eines Gefeßentwurfes, nach dessen Bestimmungen die Arbeiter und Gewerkschaftssekretäre, beschadet der eingangs aufgeführten Bestimmungen, zur Vertretung Rechtsuchender bei den Gerichten zugelassen werden müssen."
In der Diskussion bestätigt
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Bauer Berlin ( Bureauarbeiter) die Notwendigkeit der persönlichen Vertretung der Versicherten vor den Gewerbe- und Schiedsgerichten. Vor dem Gewerbegericht herrsche der Parteiprozeß, der auf den Vortrag der Parteien und ihre Gewandtheit gegründet sei. Vor den Schiedsgerichten sei ja das Offizialverfahren vorgeschrieben, aber sehr oft trügen Referent und Vorsitzender die wichtigsten Entlastungsgründe nicht vor. Schon die bloße Anwesenheit eines Arbeitersekretärs hift oft dem Arbeiter zu seinem Rechte.
Bürger Hamburg ( Staatsarbeiter) betont gleichfalls die Notwendigkeit der persönlichen Vertretung.
Wissel Lübeck: Die Tätigkeit des Reichsarbeitersekretariats ist allen Lobes wert. Auf der Konferenz der Arbeitersekretäre am legten Sonntag ist nicht die geringste Kritik an feiner Tätigkeit geübt worden. Die Rechtsprechung der Sozialgerichte verdient oft scharfen Tadel. Die öffentliche Aussprache dieser Mängel kann nur erzieherisch wirken. Zur persönlichen Vertretung der Arbeiter sollten allen Arbeitersekretären
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Damit schließt die Diskussion. In seinem Schlußwort tritt der Referent
Lesche den Ausführungen Körst ens entgegen. Man solle doch vor den Rechtsanwälten nicht solche Angst haben. Die Frage der Zulassung der Arbeitersekretäre und der Rechtsanwälte hat ja gar nichts mit einander zu tun. Aber selbst bei diesem Tausch würden die Arbeiter noch ein gutes Geschäft machen.( Zustimmung.) Die Resolution Lesche wird einstimmig angenommen. Damit ist die Berichterstattung der Generalkommission und des Zentralarbeitersekretariats beendet. Es wird der Generalfommission und den ihr zugehörigen Institutionen Entlastung einstimmig erteilt und beschlossen, die Generalfommission un 2 Mitglieder( von 11 auf 13) zu verstärken. Nächster Gegenstand der Tagesordnung sind die Grenzstreitigkeiten.
Hierzu liegt folgender Antrag vor:
„ Der Gewerkschaftstongreß empfiehlt den an die Generaltommission angeschlossenen Verbänden zur Vermeidung von Grenzstreitigkeiten die nachstehenden Grundsäße:
1. Die gewerkschaftliche Entwickelung vollzieht sich unverkenn bar in der Richtung des Zusammenschlusses der Organisationen zu großen, leistungsfähigen Verbänden. In diese sich von selbst vollziehende Entwickelung von außen her durch Konferenz- und Kongreßbeschlüsse einzugreifen, würde nur erschwerend und störend wirken und erweist sich deshalb eine endgültige Grenzregulierung durch solche Beschlüsse als untunlich.
2. Um ein gedeihliches Nebeneinander- und Zusammenwirken der Gewerkschaften zu gewährleisten, wird denselben unter Anerkennung des gegenwärtigen Organisationsstatuts empfohlen, strittige Agitationsgebiete durch besondere Vereinbarungen mit den Zentralvorständen der in Betracht kommenden Verbände abzugrenzen und alle Fragen der beruflichen wie gemeinsamen Agitation, des Uebertrittes von Mitgliedern und des Zusammenwirkens bei Lohnbewegungen durch feste Bestimmungen( Kartellverträge) zu regeln.
8. Die loyale Anerkennung des Drganisationsstandes erheischt die Unterlassung jeder unlauteren Agitation, besonders unter Hinweis auf niedrigere Beiträge oder höhere Unterstügung, die Zurüdweisung Aufnahmesuchender, die aus anderen geschlossenen Verbänden ohne genügende Abmeldung und Regelung ihrer Verbindlichkeiten austraten oder ausgeschlossen wurden, sowie die Unterlaffung jedes Druces auf vorübergehend in anderen Berufen beschäftigten Gewerkschaftsmitglieder. Die letteren dürfen Mitglieder ihrer Drganisation bleiben, haben sich aber bei gewerk schaftlichen Aktionen den Direktiven des Verbandes ihres jezigen
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Notizen.
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ganz wie
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überzogen. Hier ein foftbares großes Schlafbett aus geschliffenem gebracht, um dort unter Bewachung seine Versuche fortSpiegelglas. Dort ein Personenlift, der natürlich niemals ein- zusetzen; dort erklärte er indessen, wiederum gerichtet werden konnte. Hier gewaltige teuere Kochherde; die nur Lemoine, daß er mur in Freiheit arbeiten könne, da die GefangenSachte, fachte; kein Geräusch gemacht! Die preußischen Uni- Stohlen brennen, also ein Material, das in Marokko nicht zu erlangen schaft die Kraft seines Pulvers aufhebe. Jezt merkte Nichelieu, daß versitäten sind in dem Widerstande gegen die Bevormundungen des ist, dort ein oder zwei beschädigte und halbverfallene Dampfboote. er von einem Schwindler zum besten gehalten worden war, und Lehrziel und Richtung vorschreibenden Ministerialabsolutismus bis- Dann eine riesige Sammlung photographischer Films, die Gegenstände ließ Dubois vor ein Gericht stellen, das ihn zum Tode durch den her ebenso regelmäßig wie ruhmlos unterlegen. darstellen, die in Europa verboten werden müßten. Dort zahllose Kisten Strang verurteilte. Am 23. Juni 1639 wurde dies Urteil Kein Kämpfen war's, sondern ein geheimes Munkeln und schwächliches Nemonstrieren pruntvoller goldbesäter Phantasieuniformen, die von dem teuersten einzige, was den Fall Dubois wesentlich vom Fall Lemoine unterin unschädlichen Protofollen. Im Falle Bernhard wird's nicht mechanischer Spielzeuge, bergoldeter Vogelkäfige, Eisenbahnfignale, noch ein volles Geständnis abgelegt, daß er lediglich durch gewöhneuropäischen Militärschneider herstammen, ganze Berge zerbrochener fcheiden wird europäischen Militärschneider herstammen, ganze Berge zerbrochener scheiden wird vollzogen. Vor seiner Hinrichtung hatte Dubois anders sein. Der junge Mann", der den todesmutigen Streitern für eine inkomplette Lokomotive, eine Druckpresse, die so schwer, daß der liche Taschenspielerei die Bleikugeln im Tiegel mit Goldfeile, die er Lehrfreiheit aufgezwungen wird, hat die Situation föstlich perfifliert, indem er der Fakultät anbot, zurückzutreten- falls sie den Mut Apparat sich tief in den Boden des Tennisplatzes eingesenkt hat, wo sich durch das Beschneiden von Goldstiden verschaffte, vertauscht haben sollte, es zu verlangen.( Man muß an die komischen man sie einmal aufstellte und dann achtlos stehen ließ. Dugende von hatte. Greise denken, die in Aristophanes " Lysistrata " die athenische Walzen Zeitungspapier, Damenunterkleider, falsche Haare, FeuerBurg von den Frauen befreien wollen.) Wie eine Poffen- werksballons, Klaviere, Harmoniums und Drehorgeln, ausgestopfte Szene der Wirklichkeit muten die wahrhaft mannhaften Zu- oder von Rost zerfressen, angenagt von den Natten und von Staub Vögel und Tausende von anderen Dingen, alle von Moos bekleidet rüstungen und Vorbereitungen alt, die die philosophische Musikchronit. In der Morwig Dper( im SchillerTheater O) gelangt Sonnabend zum ersten Male König für Fakultät trifft, um die Professorenburg von dem Eindringling Berit- und Spinneweben bedeckt." hard und der Ministerialoffupation zu befreien. Schon demnächst, Ein Fall Lemoine vor 270 Jahren. Die Geschichte des einen Tag", tomische Oper in drei Aften, Text von A. Dennerh gauz gewiß aber noch in diesem Semester so wird im„ Berliner Diamantenfälschers Lemoine gibt den Pariser Blättern Gelegenheit, und J. Brefil, Musik von A. Adam, zur Aufführung. Tageblatt" den aufhorchenden Zuschauern, die schon nach Hause gehen von einem ganz ähnlichen Fall zu erzählen, der sich zu Beginn des Menander in Berlin . Das Schiedsgericht", die altwollten, vertraulich fundgetan wird die Berliner philo- 17. Jahrhunderts, im Jahre 1637, zu Paris zugetragen hat. Aller- griechische Komödie Menanders, die in Lauchstädt ihre erste Wiedersophische Fakultät sich mit Bernhard dem Jüngsten beschäftigen. dings handelte es fich damals nicht um die Herstellung von aufführung etwa feit der römischen Kaiserzeit erlebte, wird diesen Streng distret und vertraulich und mit Geheimhaltung aller Beschlüsse Diamanten, sondern um Gold, aber die Mittel, durch die der da- Winter auch in Berlin neu erweckt werden. vor der Ausführung." O, ihr Göttinger Sieben, was habt ihr für malige Lemoine, ein früherer Kapuziner namens Dubois, das Ver- Eine wirtschaftsgeschichtliche Bibliothet des würdige Nachfahren. Und ihr Schüler der künftigen historischen trauen der hervorragendsten Männer in seine Kunst zu erringen 19. Jahrhunderts beabsichtigt Prof. Schmoller aus einem ihm von Schmollerschule, was habt ihr für schöne Aufgaben. Ihr dürft wußte, waren doch denen des Diamantenmachers höchst ähnlich; wie feinen Schülern gestifteten Fonds zu errichten. Sie soll Tageseinmal späteren Geschlechtern aus Senats- und Fakultätsatten nach- Lemoine mit einem Tiegel, einer Schaufel und einem Bulber aus- zeitungen, Zeitschriften und Geschäftsberichte enthalten und das weisen, wie um Bernhard gestritten ward. Die Mitwelt wird aller- gerüstet, wußte Dubois dem König, dem Kardinal Richelieu und Quellenmaterial darbieten; sie wird der Seminarbibliothek andings nichts davon erfahren, denn bis zur Ausführung sind alle andern den Glauben beizubringen, daß er Blei in Gold verwandeln gegliedert. Beschlüsse geheimzuhalten. tönne. Er ließ in Gegenwart des Königs und der Hofgesellschaft - Ein Schilling Museum, in dem die Gipsabgüsse Bleifugeln in feinen Ziegel legen und bedeckte diese mit seinem sämtlicher Werke des eben 80 Jahre alt gewordenen Bildhauers Die Zivilisation in Marokko . Mit dem Einzug Mulay Hafids Pulver, darauf ließ er dieses Pulver durch einen Blasebalg zer- Schilling aufgestellt werden sollen, will die Stadt Dresden von dem in Fez hat die Herrschaft des Sultan Abdul Aziz in Wirklichkeit streuen, so daß den Anwesenden die Augen geblendet wurden, und Jubilar erwerben. ihr Ende genommen, und der Herrscherwechsel famt auch darin zum vertauschte in diesem Augenblick als gefchicter Zauberkünstler die Eine internationale Blindenkonferenz wird Ausdruck, daß der neue Machthaber den Sultanpalast bezog und Bleifugeln mit Gold. Die plumpe List gelang zuerst vollständig. in Manchester vom 27. Juli bis 1. August unter Beteiligung die mannigfachen Geräte und Apparate, die Abdul Aziz hier auf Dubois wurde zum Ritter ernannt, vom König umarmt und von Delegierten aus der ganzen Welt abgehalten werden. Fine gestapelt hatte, aus dem Palast entfernen ließ. Man hat erhielt das Recht, in allen königlichen Forsten zu jagen. Fülle von wichtigen Themen soll zur Verhandlung gelangen. das Mulay Hafid verübeln wollen; aus dem Umstande, daß der neue Richelieu dachte sogar in der ersten Begeisterung daran, alle Eine geräuschlose Feuerwaffe. H. P. Maxim Herrscher zuerst die Zeugnisse westlicher Zivilisation", die sein Vor- Steuern aufzuheben, und die Beschaffung des für die Staats- hat in New York , wie der Franff. 3tg." von dort berichtet wird, gänger im Schlosse angehäuft hatte, beiseite schaffen ließ, zog man verwaltung nötigen Goldes dem Künstler zu übertragen, wofür ihm öffentliche Verfuche mit einer geräuschlosen Feuerwaffe ausgeführt. Schlüsse über das Verhältnis Mnlay Hafids zu einer fortschrittlichen zunächst 800 000 Fr. Gold in der Woche genügend erschienen. Allein Es geschah dies im Bureau der Tierschußgesellschaft, die sich für Entwicklung in Marokko . Der maroffanische Korrespondent der die Herrlichkeit des Goldmachers dauerte nicht lange. Nach einem diese Erfindung intereffiert, da Tierfreunde schon seit langer Zeit " Times" schildert nun in einem Briefe diese Zeugnisse westlicher zweiten, nicht minder gelungenen Versuch ließ der König das Gold nach einem Verfahren geforscht haben, das die schnelle und geräusch Zivilisation". Lassen Sie mich diese Zeugnisse der Bivilisation be- feinem Goldschmied vorlegen, und dieser entdeckte sogleich, daß das lofe Tötung von Tieren in den großen Schlachthäusern gestattet. schreiben. Da liegen eine Anzahl zerbrochener und hoffnungslos ver- neugemachte Gold nicht rein war, sondern nur den Feingehalt des Bei den Versuchen gelang es dem Erfinder, Kugeln durch zwei rosteter Automobile, denn Straßen gibt es in Marokko nicht. Dort Goldes der königlichen Münzen hatte. Dubois suchte dies damit zu Bücher, die zusammen sechs Zoll dick waren, zu treiben, ein ganzer Haufen unbrauchbarer Fahrräder. Hier ein großes erklären, daß er für seine Versuche Gold von diesem Feingehalt ohne daß man im Nebenzimmer etwas anderes als das Aufschlagen Atelier, das vom Fußboden bis zur Dede vollgepfropft ist mit zahl- herzustellen pflege; er bat dann, ganz wie Lemoine, um etwa des Hahns hörte. Magim gedenkt später einer Militärfommission ein Losen beschädigten photographischen Apparaten und mit allerlei uns zwanzig Tage Frist, um nach deren Ablauf ganz sicher echtes von dein gegenwärtigen Modell wenig abweichendes Getvehr vorzu brauchbar gewordenem Material. Dort steht eine prunkvolle Staats- Gold abzuliefern. As indessen auch nach dieser Zeit fein Gold legen, bei dem fogar das durch das Aufschlagen des Hahns vertutsche, durch dreijährigen Regen morsch geworden und von Moos zum Vorschein kam, wurde er nach dem Schloß Vincennes ursachte Geräusch vermieden werden soll.