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gewandelt.

Führers Bet fozialdemokratischen Gefertschaft. Endlich redet der beffen Bruder Paul Bruhn Gerlegt wird, gu 2 Monaten Gefängnis| herrschenden dichten Rebel und ben Bustand des Meeres unmöglich Artikel von derartigen Machinationen und Bauchrutschereien". wegen verleumderischer Beleidigung des Neffen des Reichstanzlers, gemacht. Die Ueberlebenden berichten von herzzerreißenden Szenen. Wegen dieses Artikels strengte Schlide die Privatklage an. Rechtskandidaten Bernhard Wilhelm von Bülow , verurteilt. Die Im Senat erwiderte der Minister der öffentlichen Arbeiten Nachdem sich Hupfer behufs Erbringung des Wahrheitsbeweises Straftat wurde in dem unwahren Inhalt eines Artikels mit der auf eine Anfrage, die Regierung sei seit gestern ohne weitere Nach auf den Werftbefizer Blohm und die Führer des Hirsch- Duncker- funden. Die Strafe des Berurteilten ist in 300 M. Geldstrafe um daß die Zahl der Opfer bedeutend niedriger sei, als man anfänglich Ueberschrift: Wer sind die Verleumder des Reichskanzlers?" ge= um- richten über das Schiffsunglück; es bestehe indes die Hoffnung, schen Gewerkvereins, Gleichauf in Berlin und Gewerkschaftssekretär Lange in Hamburg , berufen hatte, die kommissarisch vernommen angenommen habe. waren, die Behauptungen Hupfer's jedoch in feiner Weise bestätigen Bon der Berpflichtung des Gastwirts für die Sicherheit Die Zahl der bei dem Untergange bes Dampfers Larache fonnten, erklärte Hupfer durch seine Vertreter, den Rechtsanwalt seiner Gäste bei Schußübungen in seinem Lokal. ums Leben Gekommenen war bis zum Abend immer noch nicht Kleinrath aus Hannover , in der Verhandlung, er habe den Ar­Am 1. Oftober 1906 wurde in der Wirtschaft des Gastwirts S. genau festgestellt. Neuere Meldungen, die die Zahl der Besazung tifel von einem Arbeiter erhalten. Er habe biefen gefragt, ob er zu Frankfurt a. M. der damals zweijährige, im Prozeß durch seinen auf 52, bie der Baffagiere auf 59 angeben, sprechen von 38 Toten. behaupten wolle, baß Schlicke persönlich Vorteile von Blohm ange- Bater vertretene Kläger durch einen Schuß aus einem Flobert- 23 Leichen, darunter die des Kapitäns, des zweiten Schiffsarates, gewehr berlebt. Der betreffende Bolzenschuß war von einem nommen habe. Der Arbeiter habe erklärt, daß er dies nicht bearbeiter nach einer in der Wirtschaft befindlichen Schießscheibe des Schiffs zimmermanns und mehrerer Kinder sind erkannt. Die haupten könne, jedoch hinzugefügt, er fei empört gewesen darüber, abgegeben worden. Der Schuß war dem Kläger , der von seinem Nachforschungen nach weiteren Berunglückten werden durch den daß Schlicke die Forderungen der Hirsch- Dunderschen Arbeiter Water in die Wirtschaft mitgenommen worden war, in das rechte herrschenden dichten Nebel und den Zustand des Meeres un­gegenüber Blohm nicht zu den seinigen gemacht habe, sondern Auge gegangen, so daß er auf demselben erblindete. Kläger möglich gemacht. Die Ueberlebenden berichten von herzzerreißenden überaus nachgiebig gegen Blohm gewesen sei. Auf Grund dieser fordert von dem Gastwirt S. auf Grund der§§ 828 und 847 Szenen. Erklärung Hupfer's beantragte der Bertreter Schlide's, Rechts. B. G.-B. eine Geldentschädigung von 5000 2. Das Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt a. M. anwalt Dr. Heinemann, Hupfer nunmehr wegen Berleumbung zu wiesen bie klage ab. Dementgegen tam der VI. Bivilsenat bes bestrafen, da er jetzt selbst zugestanden habe, daß ihm von seinem Reichsgerichts auf die Revision des Klägers zur Aufhebung des Gewährsmann ausdrücklich erklärt sei, daß dieser nicht behaupten oberlandesgerichtlichen Urteils. Er führt dazu begründend fol­fönne, Schlice habe persönliche Vorteile von Blohm angenommen. gendes aus:" Die Erwägungen des Berufungsgerichts enthalten Dies aber sei in unzweideutiger Weise in dem Artikel bon Hupfer eine Reihe von Rechtsverstößen, die zur Urteilsaufhebung führen zum Ausdruck gebracht. Hupfer behauptete demgegenüber seinen müssen. guten Glauben. Er habe sich auf die Artikel Gleichaufs und die Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts leidet es gar Mitteilungen der Angehörigen der Hirsch- Dunderschen Gewert. teinen Zweifel, daß das Dulden des Schießens durch den Beklagten vereine, die in Hannover zum großen Teil Mitglieber bes Reichs- ursächlich für die Verlegung des Klägers war, mit der es in nahem vereine, die in Hannover zum großen Teil Mitglieder des Reichs- Busammenhang stand. Fraglich fann nur sein, ob es auch fahr­verbandes zur Bekämpfung der Sozialdemokratie feien, berlassen. lässig war. In dieser Beziehung ist die Meinung des Berufungs Er müsse zugeben, daß er falsch informiert worden sei, fönne also gerichts irrig, daß die Voraussicht einer Schadenszufügung für feine Behauptung nicht aufrecht erhalten. Wider besseres Wissen den Beklagten sich auf den konkreten Unfall zu erftreden hatte. Es habe er jedoch nicht gehandelt. Nachdem ihm im heutigen Termin genügt vielmehr, wenn es dem Beklagten bei der gebotenen Ueber­nachgewiesen sei, daß Gleichauf vor Gericht seine Behauptungen legung möglich war, borauszusehen, daß durch das Dulden des in bollem Umfange zurückgenommen habe, sei er gleichfalls dazu Schießens in dem Gaftzimmer für die darin sich aufhaltenden Ber­in vollem Umfange zurückgenommen habe, sei er gleichfalls dazu fonen irgendeine Gefahr entstehen könne.( Vgl. J. 2. 1897 S. 198, bereit. Hupfer gab schließlich folgende Erklärung ab:

Auch übernahm Hupfer die sämtlichen Kosten des Verfahrens einschließlich der gefeßlichen Kosten, die durch die Reisen des fläge rischen Anwalts nach Hamburg und Hildesheim entstanden sind. Der Vertreter Schlide's behielt sich einen breiwöchentlichen Wider­ruf zu den Akten vor. Endlich berpflichtete sich Hupfer, nach An­nahme des Vergleichs, innerhalb einer Woche den Wortlaut seiner Erklärung in dem von ihm redigierten Blatte ohne jeden Bufab zu veröffentlichen an der Spitze des zweiten Blattes, woselbst der inkriminierte Artikel gestanden hat.

Gerichtskampf gegen Anarchisten.

Der bekannte Anarchist Former Rudolf Destreich fourbe gestern aus dem Zuchthause der 3. Straffammer des Landgerichts I unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Lieber vorgeführt, um sich wegen Aufforderung zum Ungehorsam und Anreizung au Gewalttätig teiten zu berantworten. Es handelt sich um die von dem Angeklagten vertriebene Broschüre des Anarchisten Nieuwenhuis Krieg bem Kriege". Die Anklagebehörde und dieselbe Strafkammer hatten feinerzeit darin die beiden angeführten Vergehen erblickt und den Angeklagten zu 1% Jahren Gefängnis verurteilt. Auf die hier­gegen eingelegte Revision war das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an die erste Instanz zurüdgewiesen. Inzwischen ist Oestreich bekanntlich wegen Hochberrats zu der uns geheuren Strafe von 8 Jahren Buchthaus berurteilt worden. An. fangs dieser Woche will die Kriminalpolizei Kenntnis dabon er halten haben, daß von verschiedenen Anarchisten der Plan gefaßt worden sei, den Angeklagten Oestreich, wenn er zum Termin aus vem Buchthause vorgeführt würde, gewaltsam zu befreien. Es follen zu diesem Zwede verschiedene bewaffnete Anarchisten in dem Zuhörerraum Platz nehmen. Die Nachricht an die Kriminalpolizei scheint eitel blauer Dunft gewesen zu sein. In der Verhandlung wurde wegen Gefährdung der Staats. sicherheit" die Oeffentlichkeit ausgeschloffen. Das Urteil lautete wegen angeblicher Vergehen gegen die§§ 111 und 180 bes Straf gesetzbuches wiederum auf die enorme Strafe bon 1 Jahr und 6 Monate Gefängnis.

1906. 740.)

Der Beklagte hat noch ein mitwirkendes Verschulden des Ver­treters des Klägers geltend gemacht, weil er einen Blab hätte wählen müssen, der vor abirrenden Geschoffen sicher gewesen wäre. Nach dem eigenen Vorbringen des Beklagten faß der Vater des lägers zur Schußlinie in einem rechten Winkel, deffen Scheitel der Stand des Sehl war, und hatte das Kind auf dem Schoß. Es ist nicht einzusehen, wie hierin ein Verschulden des Mannes liegen foll, zumal Beklagter nicht etwa behauptet, er habe ihm einen anderen, gesicherteren Blab angewiesen.

Nach dem Ausgeführten war das angefochtene Urteil auf­zuheben und die Sache an das Berufungsgericht zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung zurüdzuweisen.

Ein im Intereffe bes Unternehmertums prügelnder Polizei tommiffar.

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Fünf Personen bei einer Explosion getötet. Aus Chicago wird gemeldet: In den Lagerräumen einer Chemikalienhandlung, die fich im Erdgeschoß eines Hauses befindet, dessen Obergeschoß als Bogierhaus benutzt wird, fand gestern eine Explosion statt, infolge deren Feuer ausbrach. Fünf Personen wurden getötet, zwanzig verlegt.

Der Mord an der Engländerin Miß Lafe, der im Oftober 1906 im Gffener Stadtwalde berübt wurde und schon zweimal Gegenstand gerichtlicher Verhandlungen war, scheint jetzt aufgeklärt zu werden. Aus Effen wird gemeldet: Der 19jährige Arbeiter Reinhardt, der gegenwärtig im Gefängnis zu Unna eine längere Strafe verbüßt, hat gestern eingestanden, an der Ermordung der mig Late beteiligt zu sein. Reinhardt ist bereits die dritte Person, die sich selbst des Mordes an der Miß Lake bezichtigt.

Gine Gifenbahnfatastrophe in Ostindien. Auf der Bahnlinie Bombay- Paroda sieß, einer Weldung aus Bombay zufolge, in der Nähe von Baroda ein Schnellzug auf einen Güterzug. Infolge des Zusammenstoßes gerieten mehrere Wagen in Brand. Viele Berfonen wurden getötet. Die Zahl der Umgekommenen kann jen doch erst festgestellt werden, wenn die Trümmer beseitigt sind.

Briefkasten der Redaktion.

Es hat mir stets fern gelegen und liegt mir auch jetzt fern, Jm allgemeinen wird es nun als ein bedenkliches und ge­gegen den Privatkläger den Vorwurf zu erheben, daß dieser durch wagtes Unternehmen anzusehen sein, wenn der Wirt gestattet, daß irgendwelche materielle Interessen, insonderheit burch das mehr in seiner Gaststube nach der Scheibe geschossen wird. Denn es erwähnte Frühstück, sich habe beeinflussen lassen, die Interessen liegt nahe, daß in einem verhältnismäßig engen Raum durch die des von ihm geleiteten Metallarbeiterverbandes zu vernachlässigen. Ungeschicklichkeit, die Unvorsichtigkeit oder den Leichtsinn eines Ich erkläre ferner, daß ich auch in Zukunft aus der erwähnten Schüßen oder durch die Unbedachtsamkeit eines am Schießen nicht Frühstücsangelegenheit gegen den Privatkläger keinen Vorwurf fann. Der Wirt wird daher nur dann von dem Vorwurf der Sof, dritter Eingang, vier Treppen, Beteiligten, der in die Schußlinie gerät, ein Unglück sich ereignen Die juristische Sprechstunde findet Lindenstraße Nr. 3, weiter mehr erheben werbe." Fahrlässigkeit freizusprechen sein, wenn er alle Vorsichtsmaßregeln Sonnabends beginnt die Sprechstunde um 6 Uhr. Jeder Anfrage ist ein wochentäglich abends von 7 bis 9% Uhr statt. Geöffnet 7 Uhr gegen eine mögliche Gefahr getroffen, wenn er insbesondere beim Buchstabe und eine Bahl als Wierfzeichen beizufügen. Briefliche Antwort Schießen für ständige Aufsicht, für verlässige und fundige Be wird nicht erteilt. Gilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. dienung, für Fernhaltung ungeeigneter Schüßen, für tadellose Waffen und durch Absperrung der Schießstätte dafür gesorgt hat, Berlin wie folgt: Bet aus höchstens zwei Wohnzimmern und Zubehör bes 100. Mein. Mit der Wohnungsräumung verhält es sich in daß die übrigen Gäfte sich nur an Plähen niederlassen oder bestehenden Wohnungen ist am 1. Juli, bei Bohnungen aus brei bis vier wegen können, wo sie bor Gefahr gesichert sind. Es hat den An- Wohnzimmern und Zubehör ist am 2. Juli um 12 Uhr mittags, bei mehr schein, als habe der Beklagte die hiernach nötigen Vorkehrungen als vier Wohnzimmer umfassenden Wohnungen am 8. Juli um 12 Uhr in mehrfacher Richtung berfäumt. Das Reichsgericht trägt jedoch mittags die Räumung zu beendigen. Bei Bohnungen aus drei Wohn­Bedenken, in der Sache selbst jetzt schon zu erkennen, weil es an müssen zwei Wohnzimmer schon am 1. Juli geräumt und dem anziehenden zimmern muß ein, bei Wohnungen von mehr als drei Wohnzimmeru jeder sicheren Feststellung über die Ursache und den Verlauf des Mieter zur Verfügung gestellt werden. Alkoven, Küchen, Kammern, Boden­Unfalles, über die Beschaffenheit und Einrichtung der Gaststube, den räume, Berschläge, Borratsteller und Läden rechnen nicht als Wohnzimmer. Blah des Schüßen, des Klägers, der Scheibe, über Art und Buftandteine ümredle.- 9. 8. 70. Stellen Sie schon jetzt den Antrag auf R. V. 99. Da der Betreffende aus dem Verein geschieden ist, hat des Gewehres fehlt. er Anrechte. Bahlung von Invalidenrente. P. S. 95. 1. Die Strafe läuft weiter. 2 Gelbitraje, audy Haft fann erkannt werden. 3. Oktober 1906 bolle bier Jahre Gefängnis. 4. 1 M. Heffen. Lassen Sie sich Abschrift des Pro­fofolls geben, um zu ersehen, ob eine Verurteilung erfolgt ist. Gegen die Berurteilung fönnen Sie Einspruch einlegen. medmäßig, wäre es unter Borzeigung der Klage die Sache mündlich vorzutragen. R. 52. 1. Wenden Sie sich an das Auswärtige Amf. 2. Sa: Sie müffen bei Gericht Aufhebung der Beschlagnahme beantragen. 3. Ja: Gie tönnen nur auf Herstellung der Wohnung und auf Schadenersak flagett. 4. Der Sühnetermin ist beim Amtsgericht Lichtenberg zu beantragen, die Chefcheidung dann beim Landgericht III zu erheben. b. Ja, der Ehemann fann aber Intervention des Bormundschaftsgerichts herbeiführen. 3. S. 28. Das Gesuch auf Unterstüßung während der Einziehung zur Referves oder Landwehrübung ist an den Magiftrat, Rathaus, zu richten. Die Unterstütung ist feineswegs Armenunterstügung. Durch Empfang der felben wird an den politischen Rechten nichts geschmälert. Die Höhe der Unterstübung richtet sich nach der Höhe des ortsüblichen Tagelohnes und ist Vor der Straftammer des Landgerichts Duisburg hatte sich für die Ehefrau 30 Proz., für jedes Stind unter 15 Jahren zehn Prozent, deshalb an den verschiedenen Drten verschieden. Die Unterstübung beträgt dieser Tage der Polizeikommissar Teuber aus Oberhausen gegen insgesamt aber höchstens 60 Prozent des ortsüblichen Tagelohnes. Der die Anklage des Vergehens im Amte zu verantworten. Die Be- ortsübliche Tagelohn für Berlin beträgt 2,90 M. Der Anspruch auf Unter­weisaufnahme ergab die selbst für niederrheinische Polizeiberhält. ftügung erlischt, wenn er nicht spätestens binnen vier Wochen nach Bea niffe berblüffende Tatsache, daß der genannte Polizeikommissar in dem der Einberufene zur Zeit vor der Uebung seinen gewöhnlichen endigung der Uebung bei der Gemeindebehörde des Drtes erhoben wird, lediglich auf die Angaben eines verfogenen Streitbrechers hin, der Aufenthalt hatte. Es genügt etwa folgendes Schreiben: Bon. bedroht" sein wollte, einen Arbeiter beschimpft und links und bin ich als Reservist eingezogen; ich bin berheiratet und habe brei Kinder rechts geohrfeigt hatte, weil dieser bestritt, den Denunzianten unter 15 Jahren. Ich beantrage die Auszahlung der Familienunterstübung Krassensti ist sein Name in irgend einer Weise bedroht oder Sind die Urkunden nicht zur Hand, so genügt auch eine Eingabe ohne bieje und füge meine Heiratsurkunde sowie die Geburtsurfunden der Kinder bei. auch nur belästigt zu haben. Und wie kam der Hüter der Ordnung Urkunden. zu solchem Vorgehen? Seitens der Unternehmerfirma Wilkocs- und Balcocs- Dampfteffelwerte war ihm nahe gelegt", auf die Streia nukung für federmann, SW., Allegandrinenstr. 26. Geöffnet täglich von Deffentliche Bibliothek und Lesehalle zu unentgeltlicher Bee tenden Obacht zu haben, damit die braven Arbeitswilligen nicht 5-10 Uhr abends, an Sonn- und Feiertagen von 9-1 und 3-6 Uhr. Der Maschinenformer Brost at hatte sich am Donnerstag vor belästigt" würden. In welcher Weise der Herr Polizeikommissar In den Lesefälen liegen zurzeit 515 Beitungen und Zeitschriften jeder Art dem Schöffengericht in Moabit wegen aus friedens- bem Wunsche der Unternehmer Rechnung trug, seigt vorstehendes und Nichtung aus. Die Ausleih- Bibliother ist bis auf weiteres geschlossen. Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 28. Sunt, vormittags 9 Uhr, bruchs zu verantworten. Der Anklage lag folgender Sachverhalt Ergebnis. Dabei war aber der mißhandelte Arbeiter Walzat noch in der Halle der Gemeinde, Pappelallee 15-17: Freireligiöse Vorlesung zugrunde. Im Arbeitsnachweis der Gelben in ber nicht einmal ein Streitender. Das befonders nütliche Element" Bormittags 10%, Uhr in der Schule, Kleine Frankfurter Straße 6: Vortrag Chauffeestraße war ein großes Plakat angebracht, in dem mitgeteilt hatte sich die Denunziation aus den Fingern gesogen, um einen bon Gerrit Brofeffor Gehrke über: Pessimismus". Herren und Damen wird, daß Prostat wegen Körperverlegung und Beleidigung ber Grund zur sofortigen Aufgabe seiner nüblichen" Tätigkeit vorzu­als Gäste find sehr willkommen. urteilt worden sei. Prostat ging darauf in das Verbandslokal und schützen. Vor Gericht gab der Mann offen zu, daß er den Polizei-(.. 29), Filiale Berlin 2: Heute abend 8%, Uhr, im Märkischen Allgemeine Kranten und Sterbetasse der Metallarbeiter verlangte die Entfernung des platats. Er wurde jedoch von dem tommiffar belogen habe. Daß er geschlagen hatte, mußte der An- Dof, Admiralftr. 18 c. 3itiale Berlin 3: Seute abend 8 Uhr ins Führer der Gelben Beyersdorf hinausgewiesen. Nunmehr rief Brostat polizeiliche Hilfe an. Gewerkschaftshause", Engelufer 15. Filiale Baumschulenweg : Diese wurde ihm aber geflagte zugeben. Und welche Strafe ward diesem Beschüber der Beute abend 8%, Uhr bei Räbing, Baumschulenſtr. 67. bersagt. Prostat sah sich infolge dieser Verweigerung Ordnung und Hüter der Gefeße für die robe Behandlung eines gezwungen, fich nochmals auf den ersten Hof des Gebäudes zu völlig schuldlosen Arbeiters auteil? Volle 30 Mart Geldstrafe begeben, in dem sich der Arbeitsnachweis der Gelben befindet. Auch dittierte das Gericht dem Ordnungshüter zu. Zuchthaus, Ge­hier wurde er von dem Portier des gelben Verbandes fortgewiesen, fängnis und Aberkennung der Fähigkeit, öffentliche Aemter zu be obgleich das Nachweisbureau fich auf dem zweiten Hofe befindet. fleiden, wären möglich gewesen. Art und Niedrigkeit der erkannten Staftenen Als Proftat die Legitimation des Bortiers, ihn fortzuweifen, Strafe muß ja geradezu wie eine Aufmunterung zu neuen Amts. bezweifelte, wurde er auf Veranlaffung des Beyersdorf durch einen mißbräuchen wirken. Hätte der Arbeiter den Schußmann in gleicher Schuhmann festgestellt! Beyersdorf ftellte hierauf Straf antrag. Der durch den Rechtsanwalt Dr. Heinemann vertretene Weise wie dieser ihn behandelt schwerlich wäre er mit 30 Mart Prostat bezweifelte zunächst die Rechtsgültigkeit des von Beyers- Strafe dabongekommen. Die immer mehr zunehmende Schutz- Damburg 766 23 dorf gestellten Strafantrags. Beyersdorf erklärt übrigens, er hätte lofigkeit gegen Polizeiübergriffe zwingt dazu, polizeilichen Noh- Berlin 765 NW feinen Strafantrag gestellt, wenn man nicht einen solchen heiten gegenüber bon dem Recht der Notwehr energisch Gebrauch rant.a.. 768 D auf der Polizei von ihm aufgenommen hätte. Das au machen, Gericht ging auf die übrigen Einwendungen gegen die Anklage nicht weiter ein. Es nahm an, daß Beyersdorf zur Stellung besStrafantrages mangels Bollmachts dazu bon feiten des Hauswirts nicht legitimiert gewefen sei und sprach den Prostat frei.j

Durch den Ausschluß der Oeffentlichkeit ist die Rechtssicherheit start gefährdet. Das ergangene Urteil scheint bem Rechtsempfinden nicht minder zu widersprechen wie das ungeheuerliche im Hoch berratsprozeß gegen Destreich gefällte des Reichsgerichts.

Bom Treiben der Gelben.

Gründerprozeß.

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Vermischtes.

Folgen des Lesens von Schauerromanen.

Köln , 26. Juni. Der 16 jährige Bursche Wilhelm Klosterhalfen der unter dem Berdachte den Knabenmord im Stadtwald, der hier Nach achttägiger Berhandlung wurde gestern ein Prozeß gegen bedeutendes Aufsehen erregt hat, ausgeführt zu haben, seit einigen den Ingenieur Otto Wiener und den Zivilingenieur Emil Geffner Tagen fich in Untersuchungshaft befindet, hat in einem Kreuz zu Ende geführt. Beide Angeklagten sollten sich, wie in Nr. 142 berhör foeben eingestanden, daß er angeregt durch Sherlock Holmes von uns näher dargelegt ist, als Leiter der Berlin - Frankfurter Romane den Knaben Jakob Hammer mit einem Strid am Dienstag Maschinenfabrit des Betruges, der Untreue, des Konkursbergehens nach Pfingsten, morgens 10 Uhr erwürgt habe. Er sei allein der und des Bergehens gegen das Gefeß betr. die Gesellschaften mit be- Täter, schränkter Haftung schuldig gemacht haben. Das Gericht erkannte wegen der materiellen Vergehen in allen Fällen auf Freisprechung. Zur Schiffstatastrophe an der Nordküfte Spaniens wird aus Dagegen wurden die Angeklagten wegen der formellen Vergehen, Madrid , 25. Juni, gemeloet: des Konkursvergehens und Bergehens gegen§ 81,1 des oben crwähnten Gefeßes, Wiener zu 750 M. und Geffner zu 600 M. Geldstrafe verurteilt.

Wer sind die Berleumber des Reichskanzlers? Wie unseren Lesern erinnerlich, wurde am 22. Februar der Redakteur Weber des antisemitischen Sensationsblättchens Wahr­heit, das Eigentum des Reichstagsabgeordneten Bruhn ist und von

Die Zahl der bei dem Untergang des Dampfers Larache" ums Leben Gekommenen war bis zum Abend immer noch nicht genau festgestellt. Neuere Meldungen, die die Zahl der Befatung auf 52, bie der Baffagiere auf 59 angeben, sprechen von 38 Zoten. 23 Leichen, darunter die des Kapitäns, des zweiten Schiffsarztes, des Schiffszimmermanns und mehrerer Kinder find erkannt. Die Nachforschungen nach weiteren Verunglückten werden durch den

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Witterungsübersicht vom 26. Juni 1908, morgens 8 Uhr.

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1 wollen! 17 Baris 764 NN 3 wollig 19 Wetterprognose für Sonnabend, ben 27. Juni 1908. Ziemlich fühl, vorherrschend wöllig mit etwas Regen und mäßigen nordwestlichen Winden. Berliner Betterbureau

Wafferstands- Nachrichten

der Landesanstalt für Gewässerfunde, mitgeteilt bom Berliner Wetterbureau.

Wasserstand Memel , Tilfit Bregel, Insterburg Weichsel , Thorn Dder, Ratibor Stroffen Frankfurt Barthe, Schrimm Landsberg Neze, Bordamm

Eibe, Leitmeriz

Dresden Barby Magdeburg

+ bedeutet Buchs,

1820

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Mosel, Trier

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Fall,

Unterpegel.

Rhein , Maximiliansau 506+16

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