SC
Gewerkschaftliches.
Wieder ein Staatsanwalt, der die Gewerkschaften für politisch erklärt. Wir hatten seinerzeit berichtet, daß der schlesische Gauleiter des Gemeindearbeiter- Verbandes, Gen. Mehrlein- Breslau , für die Abhaltung einer nicht polizeilich angemeldeten Betriebsbesprechung der städtischen Gasarbeiter in Sagan zusammen mit dem Einberufer und dem betreffenden Gastwirt ein polizeiliches Strafmandat über 30 M. erhalten hatte, das am 1. Mai vom Saganer Schöffengericht bestätigt worden war. Es wurde darauf Berufung eingelegt, über die am 24. Juni die Straffammer zu befinden hatte.
Inzwischen ist das Reichsvereinsgesetz in Kraft getreten, und dieses mußte Anwendung finden, weil es gegenüber der alten preußischen Verordnung die mildere Bestimmung enthält, daß gewerkschaftliche Versammlungen unter keinen Umständen mehr anmeldepflichtig sind. Doch der Herr Staatsanwalt hatte sich die Sache gründlich überlegt, und er glaubte einen Ausweg gefunden zu haben. Er führte aus: „ Es ist gerichtsnotorisch, daß die freien Gewerkschaften bemüht find, und zwar mit positivem Erfolge, Einfluß auf die Gesetzgebung zu gewinnen, so z. B. beim Arbeiterschutz, bei der Versicherungsgesetzgebung usw. Daraus aber ergibt sich, daß diese Gewerkschaften politischer Natur sind, und deshalb muß wenigstens Mehrlein bestraft werden."
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Ausdrücklich hob der Anklagevertreter hervor, daß diese Verurteilung von prinzipieller Bedeutung für die Handhabung des neuen Vereinsgefeges sein werde. Der Wirt allerdings sei nach diesem Gesetze nicht mehr straffällig, er also müsse freigesprochen werden, ebenso der Einberufer, weil dieser bereits eine Polizeiftrafe wegen Berteilens der Einladungszettel erhalten habe und damit wegen derselben Tat bereits bestraft sei.
Die ausdrüdlichen Hinweise der Verteidiger wie des Genoffen Mehrlein auf die Erklärungen des Staatssekretärs von BethmannHollweg im Reichstage, daß die Gewerkschaften nicht als politische Vereine betrachtet werden sollten, machten auch auf die Richter wenig Einbrud. Zwar sprachen sie den Genossen Mehrlein frei, aber mit folgender Begründung:„ Die Gewerkschaften der freien Richtung sind sozialdemokratisch; ebenso ist es gerichtsnotorisch, daß sie Einfluß auf die Gesetzgebung zu ges winnen versuchen." Aber obgleich Mehrlein als sozialdemokratischer Agitator bekannt sei, habe er doch freigesprochen werden müssen, weil ihm nicht nachzuweisen gewesen sei, daß er in der fraglichen Versammlung politische Angelegenheiten erörtert habe. So lange aber das nicht der Fall sei, tönne er nicht für die Tätigkeit der obersten Gewerkschaftsleitungen verantwortlich gemacht werden.
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Wir wollen nicht untersuchen, biefveit dieses Urteil formal I feine( des Notars) Händen sein. Im März aber stellte sich heraus, juristisch eine weitere Prüfung zu bestehen vermöchte, vor der ja daß die Erbschaft im Monde liegt. die Herren Landgerichtsräte sicher sind. Sachlich ist das Urteil von einer so geringen Kenntnis unserer tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse diktiert, daß man es humoristisch aufnehmen fönnte, wenn es nicht so traurige Folgen haben könnte. Was sagen unsere Sozialpolitiker zu den günstigeren" vertrags los en Lohn- und Arbeitsbedingungen?
Zahlungspflicht der Versicherungsgesellschaft.
Focke reiste nach Uebernahme des Wagens nach Spaa unb Köln , wo er den Wagen einmal für 8000 Mt. Lombardierte und an einer anderen Stelle für den gleichen Preis verkaufte. Er verjubelte alles, bis auf 3 Mt., die man bei ihm nach seiner Verhaftung vorfand. Und gerade war er wieder dabei einen neuen Genie fchwindel zu inszenieren. Das Opfer war ein Kölner Kunsthändler, der beinahe eine Anzahl Gemälde im Werte von 40 000 Mt. ver. loren hätte. Infolge der Auskunft, die Notar Riehl über Focke ge Lohnbewegung der Wäschearbeiter in Sicht. geben hat, wurden in Berlin noch mehrere Firmen, unter anderen Im Anschluß an den Streit der Wäschearbeiter und Arbeite auch das Kaufhaus Adam in der Friedrichstraße , um namhafte Be rinnen im Jahre 1905 schloß die Organisation der Arbeiter mit träge geschädigt. Eine Zivillage gegen Riehl wegen Schadendem Arbeitgeberverein für jede Wäschefabrik einen Tarifvertrag ersatz ist von der Automobilfirma angestrengt worden. Im ersten ab. Die Verträge hatten Gültigkeit bis zum 1. Oktober 1908. Nun Termin in dieser Sache wurde beschlossen, zu einer späteren Ver sind seitens des Vereins Berliner Wäschefabrikanten im Namen handlung die Atten des Strafprozesses gegen Focke einzufordern. seiner Mitglieder diese Tarifverträge gekündigt. Seitens des Verbandes der Arbeiter ist zu heute abend 8 Uhr eine öffentliche Versammlung nach den Musitersälen, Kaiser- Wilhelm- Straße 18m, Es flagen in einem Rechtsstreit die Erben eines Gastwirts einberufen, zu der besonders alle Heimarbeiterinnen eingeladen find. Zu Donnerstag nachmittag 6 Uhr ist auf Veranlassung des Bipf zu Seidelberg, gegen die Erste Oesterreichisme Berliner Gewerbegerichts eine Sigung der bisherigen Schlichtungs- ien, woselbst Zipf gegen förperliche Unfälle versichert war. Allgemeine Unfallversicherungsgesellschaft zu kommission einberufen. Im August 1904 wurde 3. von Dr. B. in Heidelberg wegen einer Anschwellung unterhalb des Knies behandelt, die er auf einen Stoß gegen ein Bierfaß zurückführte Da keine Besserung eintrat, begann Dienstag vor dem Berliner Gewerbegericht. Die wurde er in die chirurgische Klinit zu Heidelberg aufgenommen und Verhandlungen sind nicht öffentlich. Die Leitung hat wurde dort das Vorhandensein eines Sartoms festgestellt. das Kollegium der Unparteiischen in Händen, Magistratsrat 10. Oftober erfolgte die Amputation des rechten Beines und am von Schulz als Vorsitzender und Dr. Brenner- München nebst 13. März 1905 verstarb 3. infolge Lungensarkome und dadurch her. die Versicherungsgesellschaft erhobene Klage auf Zahlungen von Dr. Nietfeld Essen als Beisiger. Die an verschiedenen Orten beigeführte Herzlähmung. Die von 3. schon bei Lebzeiten gegen noch bestehenden Differenzen sind zu erledigen, besonders aber Renten, führten seine Erben nach dem Tode des 3. weiter mit den die Frage der Arbeitsnachweise, die von den Unternehmern Antrage auf Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme von aufgeront worden ist. Gegen die Errichtung eigener Arbeits- 5000 Mt. und weiter 1000 Mt. als Entschädigung für die während nachweise, wie sie die Unternehmer wünschen, machen die 300 Tagen bestandene Arbeitsunfähigkeit. Arbeiter schwere Bedenken geltend.
Deutfches Reich.
Die Konferenz für das deutsche Baugewerbe
Fortschritte der Tarifbewegung.
Die Metallarbeiter- 8tg." berichtet, daß für 1907 123 Drte und Bezirke zu verzeichnen seien, wo Tarife für Metallarbeiter in Beltung waren, gegen 105 Drte für 1906. Folgende Tabelle er läutert den Fortschritt noch näher: Tarife für Betriebe mit Personen
Ende 1906 bestanden Nicht wieder erneuert wurden
1907 wurden neu abgeschlossen
9 294
82 560 8 176
306 72
390
234
8904
74 384
155
2707
22 645
389
11 611
97 029
Veränderung im Geltungs
bereich der weiterbestehenden Tarife.
Ende 1907.
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389
Ein Vergleich mit dem Vorjahr ergibt: Ende 1907 bestanden 1906
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Bunahme 1907
•
1907
389
306
83
- 175
11 436
+3428 100 457
11 436 9 294 2142 27,12% 23,05%
100 457 82 560 17 897 21,67%
Am
Das Landgericht Heidelberg verurteilte die Beklagte zuz Zahlung von 430 Mt.( 5 Mt. für 90 Tage abzüglich 20 mt. Kosten der Schadensregulierung) und wies im übrigen die Klage ab. Auf die Berufung der Kläger erkannte das Oberlandesgericht au Karlsruhe auf Verurteilung der Versicherungsgesellschaft zur Zahlung der Versicherungssumme von 5000 Mt. nebst weiteren 1000 Mt. abzüglich der bereits zugesprochenen 430 Mf. beim Reichsgericht eingelegt. Der VII. Zivilfenat des Reichs. Gegen dieses Urteil hatte die Versicherungsgesellschaft Revisión gerichts erkannte jedoch auf 3urudweisung der Revision
Letzte Nachrichten und Depefcben.
Berhaftung eines Brandstifters!
Die Berliner Kriminalpolizei hat gestern( Dienstag) einen Mann verhaftet, von dem sie annimmt, daß er in der letzten Zeit im Norden der Stadt verschiedene unbeaufsichtigte Wohnungen erbrochen und in Brand gesteckt habe. Verhängnisvoll wurde dem Verhafteten, einem früheren Kaufmann namens Paul Heidgen, ein als Uhranhängsel dienendes Medaillon, durch das die Polizei auf die Fährte des Mannes tam.
Wie weltfremd unsere Kammergerichtsräte sind, zeigte sich wieder einmal an einem Urteil, das am 27. Juni vom Kammergericht in einem Streitpostenprozeß gefällt wurde. Alle Welt weiß, daß Lohn- und Arbeitsbedingungen, die sei es durch Einzelvertrag, sei es durch Kollektivvertrag festgelegt sind, gegenüber nicht bertragsmäßig festgelegten günstigere find. Sogar Richter Von den 389 am Ende 1907 bestandenen Tarifverträgen( einsollten wissen, daß jedes vertraglich stipulierte Verhältnis zwischen schließlich Affordtarifen) regelten 337 die Arbeitszeit, 314 die In den letzten Monaten haben, wie wir mehrmals berichteten. Personen oder Personenmehrheiten schon insofern günstiger ist, als Mindestlohne, 104 die Garantie des Lohnes bei Affordarbeiten, im Norden Berlins Wohnungsbrände stattgefunden, die nach den ber vertragslose Zustand, da der Vertrag ein flagbares Recht 817 Buschläge bei Ueberstunden, Nacht- und Sonntagsarbeiten, polizeilichen Ermittelungen ganz zweifellos auf Einbrecher zurüd garantiert. Unsere Kammerrichter haben in ihrer naiven Auf- 156 Buschläge bei Montagearbeiten und 55 Zuschläge bei schmutzigen zuführen waren. In allen diesen Fällen war aber fein greif. faffung von Welt und Menschen entschieden, der vertrag lose Bu- und gefährlichen Arbeiten. In 282 Tarifen ist die Geltungsdauer, bares Resultat über den oder die Urheber zu erlangen, weil die stand sei der günstigere. in 261 die Kündigungsfrist des Vertrages und in 251 eine Be- Spuren durch das Feuer verwischt waren. Am 21. Juni wurde im Hause Lothringer Straße 55 wieder Während der großen Holzarbeiteraussperrung im vorigen Stimmung über die stillschweigende Weiterbauer des Tarifes, wenn Jahre sollte sich der Tischler S. in Berlin gegen den§ 153 der Ge- teDie tägliche Arbeitszeit wurde in den Tarifen für Kündigung erfolgt, vereinbart. werbeordnung bergangen haben. Es wurde ihm borgeworfen, er 10 693 Betriebe mit 92 348 Arbeitern festgelegt( gleich 91,9 Prozent Die tägliche Arbeitszeit wurde in den Tarifen für eine Wohnung erbrochen und in Brand gestedt. Zwei aur so. genannten Brandkommission der Kriminalpolizei gehörende habe einen anderen durch Ehrverletzung und Drohung zu bestimmen der Arbeiter) und schwankt zwischen 8 und 10% Stunden; Rommiffare fanden nun in einem Wäscheschrank, der erbrochen, versucht, Verabredungen zur Erlangung günstiger Lohn- und Ar- 9, 9 und 10ftündige Arbeitszeit ist überwiegend: nach 82 refp. 188, aber vom Feuer verschont geblieben toar, ein fleines, aufklappbares beitsbedingungen Folge zu leisten. Bekanntlich waren die Ver- resp. 96 Tarifverträgen gleich 311 von den 337 die Arbeitszeit Medaillon in Buchform mit zwei farbigen Photographien, und es Handlungen auf Abschluß eines neuen Tarifvertrags in der Holz- regelnden. Dennoch haben aber weit über die Hälfte der gelang, den Eigentümer dieses Medaillons eben in der induftrie, der an Stelle des Anfang 1907 ablaufenden treten sollte, tariflich entlohnten Arbeiter, nämlich 52 900 57,29 Prozent, Berson jenes Heidgen festzustellen, der nur wenige Häuser von baran gescheitert, daß der Arbeitgeberberband nicht nur alle eine täglich neunstündige und fürgere, nur 62916,81 Prozent eine der Brandstelle( Lothringer Straße) entfernt wohnt!( Heidgen Der Ver. Wünsche des Holzarbeiterverbandes ablehnte, sondern auch den bis zehnstündige und längere Arbeitszeit. herigen Vertrag auf mehrere Jahre festlegen wollte. Der Holz- Beachtenswert ist auch, daß eine große Anzahl Tarife Be, ist wegen Einbruchs bereits wiederholt vorbestraft.) arbeiterverband wollte statt solcher Bindung lieber eine tarif- stimmungen enthalten, wonach die Arbeitszeit bei Arbeitsmangel bis haftete muß das Medaillon wohl während der Durchstöberung des arbeiterverband wollte statt solcher Bindung lieber eine tarifauf 6 Stunden pro Tag verkürzt werden soll, bevor Entlassungen seiner Uhrfette, an der sich das Anhängsel befano, find AbrißIose Beit. Der Arbeitgeberverband ließ nun jedoch die Aus. auf 6 Stunden pro Tag verkürzt werden soll, bevor Entlassungen Wäscheschrankes unabsichtlich verloren haben, denn an der Stelle fperrung eintreten, worauf der Holzarbeiterverband mit der spuren wahrnehmbar! Uebrigens soll Heidgen in der Nähe einiger Verhängung der Sperre über die in Betracht kommenden Firmen Die Maler und Anstreicher in Hann. Münden befinden sich früherer Brandstellen in jener Gegend unmittelbar nach dem antwortete. In diese Zeit fällt das angebliche Vergehen des S. bereits die fiebente Woche im Ausstande, da die Arbeitgeber sich Ausbruch des Feuers gesehen worden sein. Bei dem Verhafteten wurden 150 m. bares Geld gefunden, Das Landgericht berurteilte ihn, nachdem die Sache schon bis zum weigern, den in Berlin vor dem Einigungsamt am 30. April geKammergericht war, wegen Uebertretung des§ 153 der Gewerbe- fällten Schiedsspruch anzuerkennen. Der Arbeitgeberverband für das über deffen Erwerb er sich nicht auszuweisen vermochte. ordnung im Sinne der Anklage zu einer Woche Gefängnis. Die Malergewerbe hat bis jetzt ruhig diesem Kampfe mit zugesehen; er über deffen Erwerb er sich nicht auszuweisen vermochte.... Ehrberlegung fand es wieder einmal in dem Gebrauch des Wortes scheint also keinen Einfluß auf seine Mitglieder in Münden ausüben zu können. Gerüstbruch. ..Streitbrecher". In dem Urteil wurde ausgeführt:„ Es liege eine Achtung, Arbeiter! Die Firma Widingsche Industrie" in Chemnitz , 30. Juni. ( B. H. ) Heute mittag stürzte Verabredung zum Behufe der Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen vor. Denn die dem Holzarbeiterverband an- Düffeldorf hat ihren Arbeitern den im vorigen Jahre mit der im Saale des Restaurants„ Stadt Mannheim " in der Noch Organisation der Hafenarbeiter abgeschlossenen Lohntarif zum likerstraße infolge Ueberlastung das zur Renovierung des gehörenden Holzarbeiter wollten nicht zu den alten, sondern nur 1. Juli gekündigt, um Lohnabzüge in Höhe von 10 Broz. vorzu- Raumes benutzte Gerüst ein. Sechs Maler, die darauf befür sie vorteilhafteren Bedingungen weiterarbeiten, sei es nun, nehmen, wodurch der Firma ein Profit von zirka 4500. er schäftigt waren, stürzten in die Tiefe und erlitten teils daß diese besseren Bedingungen durch einen mehrjährigen Ver- wachsen würde. Neben dieser Lohnreduzierung soll auch noch die schäftigt waren, stürzten in die Tiefe und erlitten teils trag festgelegt würden, oder daß wenigstens der alte Arbeitszeit verlängert werden, durch welche Maßnahme der Firma schwere, teils leichtere Verlegungen. abgelaufene Vertrag nicht wieder auf mehrere ein weiterer Vorteil entstehen würde. Alles nur im Interesse der Krankenhaus geschafft, wo einer von ihnen bereits gestorben Jahre abgeschlossen würde. Auch im lepteren Arbeiter", da sonst angeblich der Betrieb stillgelegt werden müßte. ist. Der Verstorbene war verheiratet. Falle ständen sich die Arbeitnehmer günstiger, da wenigstens die Möglichkeit offen blieb, von Fall zu Fall im einzelnen günstige Arbeitsverträge und am Ende doch noch einen allgemeinen Verbandsvertrag mit vorteilhaften Bedingungen durch aufeßen."
borgenommen werden.
Die Firma versucht nun, durch Agenten ehrliche Arbeiter zu ber führen, ihren Arbeitsbrüdern in den Rücken zu fallen. Kollegen, weist diese Streitbrecheragenten und Angestellten der Firma energisch zurück, folgt ihren Lockungen nicht und fallt Guren kämpfenden Arbeitsbrüdern nicht in den Rüden. Berband der Hafenarbeiter. J. A.: Die Kommission.
Gerichts- Zeitung.
Zug- Zusammenstoß.
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Sie wurden ins
Crefeld , 30. Juni. ( Amtliche Meldung.) Heute vormittag turz nach 11 Uhr stieß zwischen Block Nordkanal und Güterbahnhof Neuß ein von Holzheim tommender Güterzug mit einem auf fal schem Gleise von Neuß abgelassenen Arbeitszug zusammen. Bei dem Zusammenstoß wurden etwa 15 Bedienstete und Ar. beiter leichter und schwerer berlebt, jedoch niemand lebensgefährlich. Ueber die Ursache des Unfalls ist Untersuchung eingeleitet.
Der Angeklagte legte Revision ein und sein Vertreter, Rechts. anwalt Th. Liebknecht, machte u. a. namentlich geltend, daß es fich bei Verhängung der Sperre seitens der Arbeiter gar nicht mehr um eine Bestrebung zur Erlangung günstiger Lohn- und Ein intereffanter Schwindelprozeß. Arbeitsbedingungen gehandelt habe. Die Sperre fei nur ein Wegen einer genialen Schwindelei wurde am 20. März in Gegenschlag gegen die Aussperrung gewesen, gegen den Verfuch der Köln ein wegen Hochstapelei Vorbestrafter verhaftet. Er nannte Arbeitgeber, die mehrjährige Verlängerung des alten Vertrages zu sich Baron von Fode, heißt tatsächlich Georg Fode, und gab sich eratvingen. Die Arbeitnehmer hätten zu der Zeit lediglich mit dem für einen natürlichen Sohn des verstorbenen Erzherzogs Josef von vorgekommen. Eintritt einer tariflosen Beit gerechnet. Nach Entscheidungen Desterreich aus. Ende des vorigen Jahres erschwindelte er von des Reichsgerichts könnten als Verabredungen zur Erzielung gün- der hiesigen Vertriebsstelle der Mercedes - Automobile einen Wagen stiger Lohn- und Arbeitsbedingungen nur entsprechende posi- im Preise von 32 000 mt. Fode behauptete, nach dem Tode seiner tive Bestrebungen in Frage kommen, nicht aber das bloße Be- Mutter stände ihm eine Erbschaft von 1 Million Mark zu, die ihm ftreben eine tariflose Zeit zu sichern. Auch müßte sich nach dem eine Budapester Gesellschaft mit 500 000 Mt. Anfang dieses Jahres beleihen wollte und zwar zu Händen des in Charlottenburg domiziReichsgericht das Vorgehen unmittelbar auf die Erlangung lierten Rechtsanwalts und Notars Riehl. der besseren Ledingungen richten. Die bloße Hoffnung auf cine spätere Möglichkeit, eine Berbesserung herbeizuführen, genüge nicht. Nur das wäre mit einer tariflosen Beit ein getreten. Schon deshalb sei das Urteil unhaltbar.
Der erste Straffenat des Kammergerichts unter dem Borsib des Senatspräsidenten Lindenberg verwarf jedoch am 24. Juni die Revision mit der Begründung: Es sei festgestellt, daß die Sperre als Gegenmaßregel gegen die Aussperrung beschlossen gewesen sei und daß der Angeklagte einen Kollegen nötigen wollte, die Sperrvorschriften zu befolgen. Es sei der Fall des§ 153 der
Erdbeben.
Bobs( Norwegen ), 30. Juni. ( W. T. B.) Heute früh wurde hier ein starkes Erdbeben in öftlicher Richtung verspürt. Um 5 Uhr erfolgte ein schwächerer Stoß, dem um 6 Uhr ein stärkerer mit unterirdischem Getöse folgte. Das mehrere Minuten andauernde Erdbeben wurde auch an anderen Orten wahrgenommen.
Dieser Rechtsanwalt und Notar gab der genannten AutomobilFrevelhaftes Spiel mit Menschenleben. firma über Fode auch eine geradezu glänzende Auskunft und erbat sich, zum Abschluß der Beleihung, mit Fode nach Budapest zu London , 30. Juni. ( B. H. ) Aus Durban wird gemeldet: reisen, wenn man ihm die zur Erlangung der Testamentsabschrift Anläßlich einer Uebung der Durbaner Feuerwehr war eigens nötigen 5000 Mt. und 1500 Mt. Reisespesen vorstreden würde. für diesen Zweck ein Haus errichtet worden, welches in Brand Der Notar Riehl erhielt beides und reiste mit Fode nach gesteckt werden sollte. Um die Sache etwas dramatischer zu ge Budapest . Wie Fode den Notar an der Nase herumgeführt hat, stalten, hatte man im zweiten Stodivert zwei Stnaben und ein wird wohl die Verhandlung ergeben. Interessant ist die Sache Mädchen untergebracht, die während des Brandes gerettet werden jedenfalls. Fode hat keine Erbschaft zu erwarten, ist auch mit dem sollten. Der Brandstifter hatte aber das Feuer zu früh angelegt, Hause Habsburg weder verwandt noch verschwägert. Die Gesell- als die Feuerwehr noch nicht zum Eingreifen bereit war. Die drei schaft zur Beleihung der Erbschaft eristiert auch nicht, obschon der Kinder find deshalb elendiglich in den Flammen umgekommen. t Herr Notar bei seiner Rückkehr von Budapest erklärte, er hätte die Testamentsabschrift besorgt und diese dem Bevollmächtigten der Ein Bergnügen eigener Art. Budapester Gesellschaft zum Zwede der Beleihung übergeben. Serajowo( Bosnien ), 30. Juni. ( B. H. ) Bei den gestern und Alles wäre in Ordnung, und das Automobilgeschäft tönne ab- vorgeftèrn in Jlidze abgehaltenen Pferderennen stürzten 9 Reiter geschlossen werden. Die 500 000 Mt. würden Mitte Januar in Einer blieb tot, einer wurde schwer verfekt, drei leichter verwundet Verantw. Reball: Georg Davidjohn, Berlin . Anferatenteil berant: Th. Glode, Berlin . Drud u.Verlag: Borwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Boul Singer& Co., Berlin SW. Sierau 2 Beilagen u. Unterhaltungsb
Gewerbeordnung.
Ein Eingehen auf die gewiß beachtenswerten Darlegungen des Anwalts unterblieb gänzlich in der Publikation. Dagegen zeichnete fich diese durch eine unangenehme Schärfe des Tons aus, die sich gegen den Anwalt richtete.