Einzelbild herunterladen
 

Deutsches Reich .

Husland.

Den Kautionsschwindel im großen n Gefeßes wegen vorzuschreiben. Auf der Konferenz nun han- 1 elte es sich um das Verhältnis zwischen Kassen und Aerzte. Es In der Magdeburger Gold- und Politurleistenfabrik befinden hat der Malermeister Peter Raetelt betrieben, welcher gestern aus urden dort keine Beschlüsse gefaßt; die Regierung wollte nur ein lares Bild gewinnen, wie in den beteiligten Kreisen über die sich die Vergolder seit Montag im Ausstande. Der fortwährende der Untersuchungshaft der 3. Straffammer des Landgerichts vor. Der Angeklagte scheint ein Spezialist auf dem Aerztefrage geurteilt wird. Deshalb seien offenbar auch Vertreter Wechsel der Firmeninhaber zeitigte jetzt auch 20 Proz. Afford- geführt wurde. abzüge. Als die Arbeiter versuchten, weiteren Preisdrückereien Gebiet des so überaus gemeingefährlichen Kautionsschwindels zu aller Richtungen und Kaffenarten geladen werden. Es wurden da vorzubeugen, kam es am Montag zu Differenzen. Die Vermitte- jein, denn er ist bereits wegen dieſes Vergehens mit zwei Jahren eine Zahl Fragen ventiliert. Ueber die Frage: Ist in Deutschland lung der Lokalverwaltung des Holzarbeiterverbandes wurde schroff Gefängnis vorbestraft. Bald nach seiner Haftentlassung nahm er der Kurier zwang wieder einzuführen? waren die Aerzte aller abgelehnt. Ehrenpflicht aller Kollegen ist es, Magdeburg bis zur sein altes verbrecherisches Treiben wieder auf, so daß er sich jetzt Schattierungen einer Meinung: Sie wurde von allen berneint. Beendigung des Ausstandes zu meiden. in nicht weniger als 54 Fällen des Betruges voi dem Strafrichter Auch die Einführung eines Marimal- oder Minimalhonorars wurde Lokalverwaltung Magdeburg des Deutschen Holzarbeiterverbandes. zu verantworten hatte. Mit Hülfe von Stellenvermittelungss ablehnend beantwortet. Von den den Kassen das Maximalhonorar, weil da zu befürchten ist, daß alle Aerzte nicht eher zufrieden­zustellen seien, bis dieses erreicht sei, von den Aerzten die Minimal­Die Gasarbeiter von Budapest sind zurzeit im Ausstand, um grenze, weil sie befürchteten, die stoffen würden nicht da cüber hin= ausgehen. Dagegen dürfte als sicher kommend die Einsetzung eine von der Gesellschaft beabsichtigte Verschlechterung ihrer Lohn­von paritätisch zusammengefeßten Einigungsämtern und Schieds- und Arbeitsbedingungen abzuwehren. Sämtliche Arbeiter der Gas­gerichten, letztere mit weitgehenden Befugnissen versehen, an fabriken mit Ausnahme derjenigen, die in der Gasfabrik zu Ofen genommen werden. Sie hätten in Funktion zu treten, wenn kein beschäftigt sind, und den von der Gesellschaft aufgestellten Lohntarif Bertrag zwischen Kassen und Aerzte zustande kommen sollte. Es unterzeichnet haben, find dem Ausstand beigetreten. Pioniere ver­fann auch feinem Zweifel unterliegen, daß an eine gesetzliche Fest- richten die Arbeit. legung der freien Aerztewahl nicht zu denken ist. Am schärfsten wandten sich gegen die Forderung die Vertreter der Betriebs­frantentassen, während die Vertreter der Ortstrankenkassen darin einen viel gemäßigteren Standpunkt einnahmen und die Ent scheidung darüber den einzelnen Kassen überlassen wollten.

-

-

bureaus setzte sich Rackelt in den Besitz von Adressen kautions­fähiger Leute, mit denen er dann erst schriftlich in Verbindung trat und sie als Filialleiter" oder assierer" engagierte. Den Filialleitern erklärte der Angeklagte, daß sie die Verwaltung von Bigarrengeschäften erhalten sollten, während er den als Kassierer" engagierten Beuten vorspiegelte, daß sie in seiner Schilderfabrik tätig sein sollten. Das Engagement machte er lediglich von der Zahlung einer Kaution abhängig. In dem Engagementsvertrage vertauschte er dann in geschickter Weise das Wort Kaution" mit Ge schäftseinlage". Bald nach der Einzahlung des Geldes kamen die engagierten Leute, zumeist Arbeiter, Hausbiener und Handwerker, Die englischen Streifbrecher in Göteborg . die einige mühselig erworbene Ersparnisse hatten, zu der Ueber­zeugung, daß sie einem Schwindler in die Hände gefallen waren. Obwohl Verhandlungen zur Beilegung des schwedischen Hafen- Den Filialleitern" gegenüber tam er entweder gar nicht seinen arbeiterkonfliktes angeknüpft sind, kam am Montagnachmittag mit Versprechungen nach, oder wenn er ihnen endlich auf energisches Es fönne als Ergebnis der Konferenz festgestellt werden: Keine dem Dampfer Ariosto " aus Hull eine neue Ladung englischer Drängen eine Filiale verschaffte, so handelte es sich um ein ganz gefeilich festgelegte freie Aerztewahl, tein Kurierzwang, keine Streitbrecher nicht weniger als 350 Mann stark minderwertiges Geschäft, das nach kurzer Zeit wieder einging. Maximal oder Minimalhonorare, dagegen zur Schlichtung von in Göteborg an. Die Ankunft und Einlogierung vollzog sich in Die Kassierer" sind, mit wenigen Ausnahmen, überhaupt nicht in Zwijtigkeiten zwischen Aerzte und Krankenkassen Einigungsämter Ruhe. Als aber gegen 7 Uhr ungefähr 70 der Streitbrecher mit Aktion getreten, denn die angebliche Schilderfabrik bestand aus einer und Schiedsgerichte, paritätisch zusammengesetzt, lettere mit giem der Arbeit auf dem Ariosto " beginnen sollten, haten sich mehrere leeren Remise, in der einige Farbentöpfe und Leitern standen. lich weitgehenden Befugnissen und unseren Beamten als Vor- hundert Menschen am Hafen angesammelt, und gleichzeitig war gefallenen mit einer Anzeige gedroht wurde, die Kautionen zurüd mehreren einzelnen Fällen hat der Angeklagte, als ihm von den Herein­fizzenden. Fräßdorf forderte die in der Zahl von zirka 200 erschienenen eine zahlreiche Polizeimannschaft erschienen, die die Menschen gezahlt. Seinen Opfern nahm der Angeklagte zumeist Summen Sassenbertreter auf, dafür einzutreten, daß nicht die Kranken - massen zurückdrängte und gleich darauf das ganze Hafengebiet von 300 bis 800 ab; einem armen Bädergesellen, der sich faffen eine Versicherung für die Aerzte werde, sondern für die außerhalb der Brüden absperrte. Die Massen blieben dicht ge- mühevoll Geld erspart hatte, nahm er sogar 1850 M. ab, nachdem Kranten bleibe. drängt auf den nicht abgesperrten Straßen ruhig stehen. Plötzlich er ihn als Geschäftsführer" engagiert hatte. Vor Gericht stellte ging die Polizei mit gezogenem Säbel gegen die Voltsmassen vor. R. in Abrede, in betrügerischer Absicht gehandelt zu haben. Die Es entstand ein gewaltiger Tumult, bei dem die Polizei unbarm- Beweisaufnahme erbrachte jedoch ein erdrückendes Belastungs­herzig auf die Massen einhieb. Mehrere Personen wurden ver- 2 Jahren. Das Gericht ging jedoch mit Rücksicht darauf, daß der material. Der Staatsanwalt beantragte eine Gefägnisstrafe von wundet, drei mußten nach dem Krankenhause gebracht werden; schon vorbestrafte Angeklagte sich nicht gescheut habe, zumeist Frauen und Kinder wurden niedergetrampelt von den Pferden armen Leuten die sauer erworbenen Ersparnisse abzunehmen, noch über die beantragte Strafe hinaus und erkannte auf 3 Jahre Ge­reitender Polizeileute. Von der Polizei wird behauptet, daß die Massen absichtlich einen fängnis. Zugleich wurden ihm mit Rücksicht auf seine überaus Straßenbahnwagen zurüdgehalten hätten und sie deswegen so vor- chrlose und gemeine Gesinnung die bürgerlichen Ehrenrechte auf gehen mußte. Viel wahrscheinlicher ist es, daß der Straßenbahn- die Dauer von 5 Jahren aberkannt. verkehr ganz unwillkürlich durch die von der Polizei zusammen­gedrängten Massen gehemmt wurde.

Ein eigenartiger Chef.

"

Eine intereffante Entscheidung fällte am Dienstag die 1. Straflammer des Kaufmannsgerichts. Der 19jährige Artur St. war als Kontorist bei der beklagten Firma" Medico", Inhaber Victor Didelmann, tätig gewesen. Der Prinzipal sprach nun die sofortige Entlassung des Klägers aus, als er durch persönliche Beobachtungen, wie auch durch aufgefangene Briefe sich die Ge­mißheit verschafft hatte, daß er das im Geschäft des Beklagten angestellte Dienstmädchen F., welches auch zu gleicher Zeit als Laufmädchen tätig sein mußte, mit Zärtlichkeiten verfolgte und die Rolle des Liebeswerbers spielte. Wie der Beklagte ausführte, habe er, nachdem er davon Stenntnis erlangte, beide sofort ent Die streifenden Hafenarbeiter waren an dem Tumult nicht lassen, denn er könne ein solches Verhältnis, das sich sogar während beteiligt. Sie hielten zur selben Zeit in dem nicht weit vom der Geschäftszeit bemerkbar machte, nicht dulden. Der Beklagte bringt dann eine von ihm aufgefangene Korrespondenz zwischen Hafen liegenden Winterpavillon der Arbeiterkommune eine Ver­dem Dienstmädchen und dessen Mutter unter allgemeiner Heiter- fammlung ab, mußten aber, da die Unruhe auf der Straße zu groß teit zur Verlesung. Die Tochter schreibt der Mutter, daß außer wurde, ihre Verhandlungen abbrechen. dem Maurer, mit dem sie schon lange geht", auch der Buchhalter um sie werbe, denn er sei ganz verrückt nach ihr". In diesem Herzenskonflikt erbittet sie den Rat der Mutter. In dem Ant­wortschreiben der Mutter heißt es: Laß Dir nicht mit den Buch­halter ein, halte Dir an den Maurer." Der Kläger behauptet nun, daß er durch den Chef selbst gegenüber dem Dienstmädchen in eine pretäre Lage gekommen sei, denn er als 19jähriger Bursche sei bazu angehalten worden, dem 17jährigen jungen Mädchen die Konstruktion und die Berwendungsarten der von der Firma ge­führten hygienischen Gummiartikel, auch diejenigen diskretester Natur verständlich zu machen. Diese Behauptung wird von dem Beklagten nicht bestritten.

-

Das Kaufmannsgericht verurteilte die Firma zur Zahlung des Restgehalts von 173 M. Nachdem der Beklagte felbst die Situa tion erst geschaffen hatte, aus der sich dann die Liebelei ergab, tann er dann das Vorhandensein einer solchen nicht zum Vorwand der sofortigen Entlassung nehmen. Der Vorfißende bezeichnete noch die dem Kläger übertragenen Aufklärungsarbeiten" als ein recht gefährliches Experiment". In der Tat ist es eigenartig, solche Lehrmethoden anzuwenden und gleichzeitig wegen durch Liebelei etwa der Geschäftstätigkeit entzogene Minuten die Entlassung zu verfügen.

-

"

Während die Polizei gegen die Massen vorrückte, entstand plöblich eine Feuersbrunst in einem Warenlager am Hafen, die mehrere Schuppen zerstörte. Es dauerte zwei Stunden, bis der Brand gelöscht war.

Gerichts- Zeitung.

Bom Bolizeischuß im Jandorf- Boykott.

Ein Urteil gegen eine Jugendliche. unter der Anklage des Einbruchdiebstahls. Sie war mit einem Gestern stand vor der Straffammer die 15jährige Gertrud K. Dietrich in eine fremde Wohnung gedrungen, die auf demselben Sorridor wie die Wohnung ihrer Eltern lag und hatte aus einer unverschlossenen Kommode 3 Mark entwendet. Die Straftat wurde Das Gericht hatte vornehmlich von der Angeklagten zugegeben. darüber zu entscheiden, ob das Mädchen die zur Erkenntnis der Strafbarkeit ihrer Handlung erforderliche Einsicht besessen hat. Zu den Akten war ein Gutachten des Geheimrats Prof. Dr. Ziehen eingereicht, der auf Grund einer Untersuchung der Angeklagten zu dem Ergebnis gekommen war, daß die K. diese Einsicht nicht besessen hat. Zu demselben Ergebnis war der Rektor der von der K. be­fuchten Gemeindeschule gekommen. Auch der in der Verhandlung anwesende Sachverständige Dr. Forster gelangte auf Grund der mündlichen Verhandlung zu dem Gutachten, daß das Mädchen schwachfinnig sei und der§ 56 des Strafgesetzbuchs Anwendung Aus Anlaß des Boykotts über die Warenhäuser der Firma finden müsse. Die N. habe bei der Untersuchung in der psychia Jandorf hatten am Abend des 9. November 1907, als schon die trischen Klinik nicht unerhebliche Defekte gezeigt. Troßdem plädierte Berhandlungen über die Beilegung des Streites zum Abschluß ge- Staatsanwalt Heinzmann auf Verurteilung der Angeklagten, indem langt waren, vor Jandorfs Warenhaus an der Ede der Brunnen - er darauf hinwies, daß die Angeklagte in der Hauptverhandlung und der Beteranenstraße sich noch recht erregte Szenen abgespielt. die Fragen des Vorsitzenden bernünftig beantwortet hätte und Die Polizei, die in jenen Tagen auf Wunsch und Bitte der Firma Zweifel an der Einsicht von der Strafbarkeit der Handlungen bei vor den Jandorfschen Warenhäusern umherstand und die Durch ihr nicht bestehen könnten. Er beantragte 8 Tage Gefängnis. - Der zum Verteidiger bestellte Referendar Dr. Calmon beantragte führung des Boykotts zu hindern sich bemühte, glaubte besonders auf Grund des§ 56 des Strafgesetzbuchs die Freisprechung, da die in der Brunnen- und der Veteranenstraße die sich dort sammelnden Sachverständigen übereinstimmend zu der Ueberzeugung gekommen Gruppen von Bassanten mit bekannter Forsche zerstreuen" zu seien, daß dieser§ 56 Anwendung finden müsse. Die Tatsache, daß sollen. Am Abend des 9. November entstand an dieser Stelle dank das Mädchen in der Hauptverhandlung die Straftat eingeräumt Krankheiten vorzubeugen ist nicht Aufgabe der Krankenkassen, dem Uebereifer der Polizisten schließlich eine gewaltige Menschen- und die an fie gerichteten Fragen ordnungsgemäß beantwortet habe, diese echt bureaukratische Entscheidung hat der Breslauer Bezirks- anfammlung, gegen die nun mit all der Schneidigkeit vorgegangen fei gegenüber den Gutachten der Sachverständigen nicht ausschlag­ausschuß gefällt. Die freie Hilfstrantentasse Merkur " hatte aus wurde, die in solchen Fällen üblich ist. Unter den Polizeioffizieren, gebend. Die Angeklagte habe doch rein mechanisch, nachdem sie Kaffenmitteln 1000 Exemplare einer Broschüre über die Gefahren die damals mitwirkten, befand sich der Polizeihauptmann Baul fast zehnmal über diese Sache vernommen worden sei, die Antworten Das Gericht ge­auf die heute an sie gerichteten Fragen erteilt. der Geschlechtskrankheiten an ihre Mitglieder verteilen lassen. Als Schmidt, derselbe Schmidt, der später, am 21. Januar 1908, am langte auf Grund der freien Beweiswürdigung zur Verurteilung bei einer behördlichen Bücherrevision der Posten gefunden wurde, Schiffbauerdamm wie in der Charitéftraße die Säbelattade diri- der Angeklagten, und zwar zu einer Gefängnisstrafe von 3 Tagen. tlagte der Polizeipräsident Dr. Bienko als Aufsichtsbehörde gegen gierte und dann vor Gericht durch sein Auftreten als Zeuge seinem Das Gericht erachtete auf Grund der Verhandlung für erwiesen, den Kassenborstand auf Rückzahlung des verwendeten Betrages bon 36 M. Nach§ 13 des Hilfskaffengefeßes dürften nur die im Gefeße Werk die Strone aufgesetzt hat. Im Kampfe für Jandorf ließ daß die Angeklagte die erforderliche Einsicht besessen habe. Im vorgesehenen Leistungen aus Kaffenmitteln gewährt werden. Die Polizeihauptmann Schmidt sich daran genügen, nur Sistierungen Verwaltungswege will das Gericht dafür eintreten, daß, falls die Ausübung der Prophylage sei nicht Sache der Krankenlaffen. Der anzuordnen. Zu denen, die er herausgreifen ließ, gehörte ein Angeklagte sich zwei Jahre gut führt, die Strafe nicht vollstrect werden soll. Bezirksausschuß schloß sich dieser Auffassung an und verurteilte den Lithograph Haberkern: er sollte abends um 11 Uhr an der Die Verhandlung zeigt aufs neue die Notwendigkeit, daß das Vorstand zur Zurückzahlung. Kreuzung der Veteranen- und Fehrbelliner Straße die Aufforde- Gefeß das strafrechtliche zurechnungsfähigkeitsalter erheblich erhöht rung, sich zu entfernen, die von Herrn Schmidt dreimal an die und daß an Stelle gelehrter" Richter mit den tatsächlichen Ver­Menge gerichtet worden sei, nicht beachtet haben. H. kriegte seine hältnissen Vertraute und psychologisch Erfahrene Recht sprechen. Anklage und wurde vom Amtsgericht Berlin- Mitte ( Schöffen- Das Gericht schien von der böllig irrigen Ansicht auszugehen, daß abteilung 133) zu einer Geldstrafe von 50 m. verurteilt. Er hatte die Angeklagte den Beweis zu führen habe, sie habe nicht die zur Eine Konferenz für das deutsche Baugewerbe begann am Dienstag vor dem Berliner Gewerbegericht. Sie wurde bestritten, überhaupt eine Aufforderung gehört zu haben, und auch Erkenntnis der Strafbarkeit erforderliche Ginsicht. Sonst hätte es am Mittwochmorgen um 10 Uhr fortgesetzt und war um 6 Uhr ein als" Belastungszeuge" geladener Schuhmann hatte bekundet, er nicht auf das Verhalten in der Hauptverhandlung entscheidendes abends beendet. Es tommen für die Verhandlungen etwa 30 Orte selber habe gleichfalls nichts davon gehört. Aber das Gericht fah Gewicht legen dürfen. in Betracht, wo Meinungsverschiedenheiten über den für das deutsche die Aussage des Hauptmanns Schmidt als hinreichenden Beweis Baugewerbe gefällten Schiedsspruch entstanden sind und es ist die an und stellte sich auf den sonderbaren Standpunkt, H. habe aus Aufgabe der jetzigen Konferenz, die vorhandenen Differenzen zu schlichten. Dabei scheidet die prinzipielle Seite der Frage über den Arbeitsnachweis als Stampfmittel gegen die Organisationen der Arbeiter aus den gegenwärtig gepflogenen Verhandlungen aus. Die Verhandlungen werden ruhig und fachlich geführt, und eine Reihe von streitigen Fragen in den verschiedenen Orten ist bereits zur Erledigung gekommen. Das Kollegium der Unparteiischen fällte mehrere Schiedssprüche, denen die Barteien sich fügen werden. Die Konferenz, wird heute wieder zusammentreten; die Oeffentlich­teit bleibt bis zur Beendigung der Arbeiten ausgeschlossen.

Gewerkschaftliches.

Berlin und Umgegend.

Achtung, Drahtarbeiter!

Den Kollegen zur Mitteilung, daß nach§ 1 unseres Tarifes bom 1. Juli d. 3., die tägliche Arbeitszeit Stunden beträgt. Ebenso machen wir unsere Kollegen auf den§ 8 des Tarifes auf­merksam. Die Kollegen, welche mit ihrem Arbeitgeber wegen diefer Tarifangelegenheit in differenzen geraten, ersuchen wir, fich in unserem Bureau zu melden. Deutscher Metallarbeiterverband. Ortsverwaltung Berlin . Achtung, Metallarbeiter!

-

dem Lärm der Menge, die ja erfahrungsgemäß allemal dann lärme, Letzte Nachrichten und Depefchen.

wenn sie aufgefordert werde auseinanderzugehen, den Schluß ziehen müssen, daß auch diesmal eine solche Aufforderung an sie gerichtet worden sei.

"

-

Ballon- Unfall.

Der Verurteilte legte Berufung ein. In der Verhandlung vor Der lenkbare Militärluftballon des Majors von Groß, der Berufungsinstanz, der 5. Straftammer des Landgerichts I der gestern( Mittwoch) nachmittags 5 Uhr von Tegel aus Berlin , hat nunmehr der zur Belastung" des Angeklagten geladene seinen dritten Aufstieg machte und nach dem Charlottenburger Zeuge Schuhmann Bohle aufs neue unter seinem Eide bekunden Exerzierplatz gesteuert werden sollte, ist im Grunewald in der müssen, auch er habe nichts von einer dreimaligen Aufforderung Nähe der Försterei Eichkamp in der sechsten Abendstunde ver­des Herrn Hauptmanns gehört. Herr Schmidt suchte das daraus unglückt. Der Ballon stürzte auf die Stiefernwaldung und zu erklären, daß Pohle hinter ihm gestanden habe. Zwei Zivil- fing sich dort fest. Die Insassen- fieben Herren an der Zahl zeugen sagten aus, H. habe sich gar nicht in der Menge befunden, retteten sich, indem sie an den Seilen zur Erde herunter­er sei nur furze Zeit auf dem Damm stehen geblieben, während die kletterten. Zu den Bergungsarbeiten mußten Mannschaften Menge auf dem Trottoir stand. Gegenüber diesen Bekundungen des Zweiten Garderegiments und die Feuerwehr herbeigeholt führte Polizeihauptmann Schmidt aus, der eine dieser Zeugen werden. Die Feuerwehr fällte mehrere Bäume, während die habe zu der fraglichen Zeit bereits drei Glas Bier getrunken ge- Soldaten teils den Ballon fesselten, teils für die Absperrung habt, das habe er ja soeben zugegeben, er selber aber habe an der Unfallstelle Sorge trugen. Der Vorfall hatte eine un­jenem Abend keinen Alkohol genossen. Haberkerns Verteidiger geheure Menschenmenge herbeigelodt. Die Bergungsarbeiten Rechtsanwalt Th. Liebknecht beantragte Freisprechung. 5. tönne dauerten über zwei Stunden; sie waren besonders schwierig, fich gar nicht an dem Auflauf beteiligt haben, das sei nach dieser da der Ballon noch mit Gas gefüllt war und sich infolgedessen Beweisaufnahme unzweifelhaft, die gegenteilige Behauptung des jeden Augenblick wieder erheben konnte. Nach dem Urteil von Zeugen Schmidt erkläre sich vielleicht aus einer Personenverwechse- Sachverständigen ist die Hülle so gut wie gar nicht beschädigt, lung. Die Richter zogen sich zur Beratung zurüd, sie tehrten aber so daß der Ballon bald wieder gebrauchsfähig sein dürfte. bald wieder, weil ihnen der Sachverhalt noch nicht hinreichend ge­klärt schien. Schmidt wurde gefragt, ob er seine dritte Aufforde= rung ausdrücklich als dritte und lehte bezeichnet habe. Er ant­wortete, das fönne er nicht genau sagen, er glaube aber, daß er's Frankfurt a. M., 1. Juli.( B. H. ) D- 3ug- Diebe stahlen heute getan habe, ja er glaube es bestimmt, denn das sei seine Gewohn- früh einem Herrn, der mit dem Zug 7,10 Uhr nach Marienbad reisen des Transportarbeiterverbandes wird zurzeit ange- heit. Nach nochmaliger Beratung gelangte dann das Gericht zu wollte, fein Portefeuille mit 14 000 M. Es gelang nicht, den Die Filiale Charlottenburg des Verbandes nahm am dem Urteil, der Angeklagte sei fostenlos freizusprechen, weil die Täter au ermitteln. Dienstag gegen eine Stimme eine Resolution an, in der einem Boraussetzungen des Auflaufparagraphen nicht gegeben seien. solchen Zusammenschluß zugestimmt wurde.

Der Streit bei der Firma Tenner, Lehrter Straße 18/19, dauert unverändert fort. Die Firma Tenner ist für sämtliche Metallarbeiter, sowie auch für andere in Betracht kommende Ar­better bis auf weiteres gesperrt. Deutscher Metallarbeiterverband. Ortsverwaltung Berlin .

strebt.

Die Bildung eines Bezirkes Groß- Berlin

Die Entfettungskur des Portefeuilles.

Berantw. Redati.: Georg Davidsohn , Berlin . Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Berlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungsbi,